Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zuständigkeitskonzentration nach § 12 Abs. 3, § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG

Rz. 44 [Autor/Stand] Von der in § 387 Abs. 2 AO vorgesehenen Form der Zuständigkeitsübertragung (s. Rz. 35 ff.) muss diejenige nach dem FVG unterschieden werden. Gemäß § 12 Abs. 3 FVG kann das BMF bzgl. der HZÄ, nach § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG die Landesregierung bzgl. der ihr unterstellten FÄ verfahren und verschiedene Aufgaben einer FinB auf eine andere übertragen (so z.B. bei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Täterschaft und Teilnahme

Rz. 76 [Autor/Stand] Da § 372 AO kein Sonderdelikt darstellt, gelten hinsichtlich der Täterschaft und Teilnahme keine Besonderheiten. Es finden also die allgemeinen Regeln der §§ 25–27 StGB Anwendung (vgl. § 370 Rz. 80 ff.). Eine besondere Täterqualifikation ist nicht erforderlich, es sei denn, die Spezialgesetze normieren eine solche. Als Täter kommen daher grds. der Herste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vorwerfbarkeit (Vorsatz, Leichtfertigkeit)

Rz. 42 [Autor/Stand] Das nicht rechtzeitige oder unvollständige Einbehalten oder Abführen der Steuerabzugsbeträge muss (zumindest bedingt) vorsätzlich oder leichtfertig geschehen. Zum Begriff des Vorsatzes s. § 377 Rz. 52 und allgemein § 370 Rz. 608 ff., zu dem der Leichtfertigkeit s. § 378 Rz. 55 ff. Rz. 43 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich dabei erstrecken auf die die Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Geldbuße

Rz. 52 [Autor/Stand] Die Gefährdung von Abzugsteuern kann mit einer Geldbuße von mindestens 5 EUR (§ 17 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 377 Abs. 2 AO) bis zu 25.000 EUR im Höchstmaß (zur Ausnahme nach § 17 Abs. 4 OWiG s. Rz. 53) geahndet werden (§ 380 Abs. 2 AO). Dabei gilt das Höchstmaß der Geldbuße nur für die vorsätzliche Gefährdung, bei leichtfertiger Begehung beträgt die Geldbuße ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Zuständigkeitsmängel

Rz. 30 [Autor/Stand] Bei Verstößen gegen die kraft Zusammenhangs begründete Zuständigkeit gilt das zu § 388 AO Gesagte (s. § 388 Rz. 73 ff.). Auch bei Zusammenfassung mehrerer Strafsachen berühren Verfahrensverstöße nur das Verfahren, in dem sie stattfanden[2]. Rz. 31 [Autor/Stand] Zum Rechtsschutz gegen Maßnahmen einer örtlich unzuständigen FinB s. § 388 Rz. 78.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Mehrfache örtliche Zuständigkeit

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Möglichkeit der mehrfachen örtlichen Zuständigkeit ergibt sich aus der kumulativen Aufzählung verschiedener Anknüpfungspunkte in § 388 AO (s. § 388 Rz. 12 ff.; s. auch Nr. 25 Abs. 1 Satz 3 AStBV (St) 2023, s. AStBV Rz. 25), die durch § 389 AO bei zusammenhängenden Strafsachen noch erweitert wird (vgl. die Erl. dort).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sonderzuständigkeit im Jugendgerichtsverfahren

Rz. 59 [Autor/Stand] Für Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender gelten gegenüber der Konzentrationsvorschrift des § 391 AO die speziellen Regelungen der §§ 39–42 und 108 JGG, welche die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Jugendrichters, des Jugendschöffengerichts und der Jugendkammer bei Verfehlungen Jugendlicher regeln. In diesen Fällen greift die ausschließlic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sonderregelung

Rz. 14 [Autor/Stand] § 391 Abs. 1 Satz 1 AO ist im Kontext der in der StPO und dem GVG enthaltenen Regelungen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten der Strafgerichte zu sehen. Für einen kleinen Bereich – Steuerstrafsachen, die der sachlichen Zuständigkeit des AG unterfallen – wird durch die AO eine besondere örtliche Zuständigkeit begründet.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Örtlich zuständiges AG für Steuerstrafsachen

1. Allgemeine örtliche Zuständigkeitsregelungen Rz. 30 [Autor/Stand] Bevor die örtliche Zuständigkeit des sachlich i.S.d. Rz. 16 ff. zuständigen AG gem. der in § 391 Abs. 1 Satz 1 AO enthaltenen Sonderregelung festgestellt wird, muss zunächst ermittelt werden, welches AG nach den allgemeinen örtlichen Zuständigkeitsregelungen der §§ 7 ff. StPO zuständig wäre. Soweit das hiern...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Grundsatz der Priorität

1. Erstzuständigkeit Rz. 12 [Autor/Stand] § 390 Abs. 1 AO macht den Zuständigkeitsvorrang einer FinB davon abhängig, ob sie wegen der Tat als erste ein Strafverfahren eingeleitet hat. Gemäß § 397 AO ist ein Strafverfahren eingeleitet, sobald die zuständige Behörde – hier also die sachlich oder örtlich zuständige FinB – eine Maßnahme trifft, die erkennbar darauf abzielt, gegen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Subjektiver Tatbestand

Rz. 53 [Autor/Stand] Der Täter muss hinsichtlich sämtlicher Tatbestandsmerkmale (bedingt) vorsätzlich handeln. Es gilt das zu § 370 Rz. 619 ff., 645 ff. Gesagte entsprechend. Im Einzelnen muss der Täter als sicher voraussehen oder für möglich halten und für den Fall des Eintritts billigend in Kauf nehmen, dass es sich um einen Gegenstand i.S.d. § 372 AO handelt, dass bzgl. d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zentral zuständige LG (Wirtschaftsstrafkammern) gem. § 74c Abs. 3 GVG und Schwerpunktstaatsanwaltschaften

Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle – Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre – Fehlende Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, Beweisverwertungsverbote und Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige?, AO-StB 2009, 25; Römer, "Bochum gegen Liechtenstein" oder: Zur örtlichen Zuständigkeit der Wirtsch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Vollendung

Rz. 68 [Autor/Stand] Der Bannbruch ist vollendet, wenn sämtliche Tatbestandsmerkmale des § 372 Abs. 1 AO erfüllt sind. Die Frage, wann dies der Fall ist, ist vor allem für die Abgrenzung zum Versuch von Bedeutung (s. Rz. 58 ff.). Seiner Deliktsnatur nach ist der Bannbruch ein schlichtes Tätigkeitsdelikt und setzt – im Gegensatz etwa zur Steuerhinterziehung – keinen besondere...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung

Rz. 9 [Autor/Stand] Allgemein lässt sich § 391 AO als sog. Konzentrationsvorschrift bezeichnen. Steuerstrafsachen werden örtlich bei bestimmten AG (Abs. 1) und hier wieder bei bestimmten Abteilungen "zusammengefasst". Entsprechendes gilt für die in Abs. 2 enthaltenen Ermächtigungen (vgl. u.a. §§ 58, 78, 116 Abs. 2 GVG; §§ 9, 25 Abs. 2 EGGVG; § 33 Abs. 3 JGG; § 1558 Abs. 2 BG...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verhältnis zur vergleichbaren Ermächtigungsnorm des § 58 Abs. 1 GVG

Rz. 71 [Autor/Stand] Eine von § 391 AO abweichende Regelung der örtlichen Zuständigkeit der AG enthält § 58 Abs. 1 GVG . § 58 GVG (Gemeinsames Amtsgericht) (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte die Strafsachen ganz oder teilweise, Entscheidungen bestimmter Art in Strafsachen sowie Rechtshilfe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Subjektiver Tatbestand (Vorwerfbarkeit)

Rz. 34 [Autor/Stand] Der Täter der Verbrauchsteuergefährdung muss vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt haben. Vorsätzliches Handeln liegt vor, wenn der Täter die die Blankettvorschrift des § 381 Abs. 1 AO ausfüllende verbrauchsteuerliche Bestimmung kennt und ihr bewusst zuwiderhandelt oder wenn der Täter sie zwar nicht kennt, ihr Bestehen aber für möglich hält und es billi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Bannbruch wurde erst durch Gesetz vom 4.7.1939[2] als § 401a in die RAO übernommen. Der Tatbestand hieß vormals "Kontrebande" und hatte keine vorrangig steuerliche Zweckbindung. Durch das 2. AOStraf-ÄndG vom 12.8.1968[3] wurde die Vorschrift in § 396 RAO zusammengefasst[4]. Die Ersetzung der Wendung "gestellen" durch den Ausdruck "anzeigen" sollte kla...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 23 [Autor/Stand] Bei den sog. Abzugsteuern handelt es sich um eine besondere Erhebungsform bzw. Unterarten der Einkommensteuer mit der Besonderheit, dass ein Dritter, der dem Steuerschuldner die steuerpflichtigen Einnahmen zuwendet, bei der Auszahlung den Steuerbetrag abzuziehen und an die FinB abzuführen hat[2]. Die Abzugsbeträge stellen folglich keine besondere Steuera...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 22 [Autor/Stand] Der Tatbestand der Verbrauchsteuergefährdung setzt die Verletzung der in § 381 Abs. 1 Nr. 1–3 AO bezeichneten verbrauchsteuerrechtlichen Pflichten voraus. Die einzelnen Verletzungstatbestände des § 381 Abs. 1 AO lassen sich nicht immer klar voneinander abgrenzen. So fallen die Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften eigentlich unter den Begriff der V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 30 [Autor/Stand] Tathandlungen nach § 380 AO als sog. echtes Unterlassungsdelikt (s. bereits Rz. 9) sind das Nichteinbehalten und das Nichtabführen der Steuerabzugsbeträge, und zwar in der Form, dass dies überhaupt nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig geschieht. Das tatbestandsmäßige Verhalten erschöpft sich im Unterlassen der vom Gesetz geforderten Tätigkeit,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Systematik und entsprechende Anwendung

Rz. 12 [Autor/Stand] § 391 AO ist nicht sonderlich übersichtlich formuliert. Sein Kerninhalt lässt sich wie folgt umschreiben: Die sachliche Zuständigkeit vorausgesetzt, sind für Steuerstrafsachen diejenigen AG örtlich zuständig, in deren Bezirk das LG seinen Sitz hat (Abs. 1 Satz 1) (s. im Einzelnen Rz. 15 ff.). Steuerstrafsachen sind bei dem sachlich und örtlich zuständigen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Sachliche Zuständigkeit des AG

Rz. 16 [Autor/Stand] Bevor der Frage nach der örtlichen Zuständigkeit nachgegangen wird, ist stets zu prüfen, ob das AG sachlich für die in Rede stehende Steuerstrafsache überhaupt zuständig ist. Die sachliche Zuständigkeit wird also stets vorausgesetzt [2]. Rz. 17 [Autor/Stand] Allgemein bedeutet sachliche Zuständigkeit die Verteilung der Rechtssachen auf die verschiedenen Sp...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 28 [Autor/Stand] In bestimmten Fällen der beschränkten Einkommensteuerpflicht (vgl. auch § 1 Abs. 4 EStG) werden ebenfalls Abzugsteuern erhoben (§ 50a EStG [2] i.V.m. §§ 73a-73g EStDV). Dazu zählen die sog. Aufsichtsratsteuer i.H.v. 30 % bei Aufsichtsratsvergütungen (§ 50a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1 EStG) sowie die auf bestimmte Einkünfte aus künstlerischen, sportlichen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 34 [Autor/Stand] Eine von der Grundregel des § 387 Abs. 1 AO abweichende Zuständigkeitsregelung ist auf zweifache Weise jeweils durch Rechtsverordnung möglich: Zum einen kann die Kompetenz zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen unmittelbar nach § 387 Abs. 2 AO übertragen werden (s. Rz. 35 ff.), zum anderen mittelbar durch Anknüpfung an die Verwaltung der Steuer nach § 12...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung des BMF

Rz. 50 [Autor/Stand] Buß- und Strafsachenstellen für den Bereich mehrerer FÄ bzw. HZÄ sind im Verwaltungswege bereits seit langem eingerichtet. Rz. 51 [Autor/Stand] Das BMF hat die sachliche Zuständigkeit zur Verfolgung von (Zoll-)Steuerstraftaten und -bußgeldsachen aufgrund § 12 Abs. 3 FVG, § 387 Abs. 2 und § 409 Satz 2 AO i.V.m. § 387 Abs. 2 Satz 1–3 AO zuletzt durch die HZ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr

Rz. 30 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 372 AO setzt voraus, dass die Gegenstände verbotswidrig ein-, aus- oder durchgeführt werden. Eine Definition dieser Begriffe enthält die Vorschrift nicht. Nach allgemeinem Sprachgebrauch ist unter Einfuhr das Verbringen von Gegenständen über eine Außengrenze ins Inland zu verstehen[2]. Ausfuhr lässt sich umschreiben als das Verbringe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines

I. Zur Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Der Bannbruch wurde erst durch Gesetz vom 4.7.1939[2] als § 401a in die RAO übernommen. Der Tatbestand hieß vormals "Kontrebande" und hatte keine vorrangig steuerliche Zweckbindung. Durch das 2. AOStraf-ÄndG vom 12.8.1968[3] wurde die Vorschrift in § 396 RAO zusammengefasst[4]. Die Ersetzung der Wendung "gestellen" durch den Au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verbringen(lassen)

Rz. 31 [Autor/Stand] Verbringen ist der Sammelbegriff für das Einführen, Ausführen und Durchführen (vgl. z.B. § 3 Abs. 2 Nr. 36 StrlSchV; § 3 Abs. 3 Nr. 1 SprengG)[2]. Auch insoweit sind die einzelnen Legaldefinitionen nicht einheitlich (vgl. nur § 2 Abs. 2 BtMG: "Der Einfuhr oder Ausfuhr eines Betäubungsmittels steht jedes sonstige Verbringen in den oder aus dem Geltungsber...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Mehrfache Gefährdung der Abzugsteuern

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Häufung von Tatbestandsalternativen in § 380 AO (Einbehaltungs- und Abführungspflicht) führt zu der Frage, wie sich die verschiedenen Alternativen zueinander verhalten, wenn der Täter mehrere von ihnen verwirklicht. Werden die Steuerbeträge nicht rechtzeitig einbehalten, so ist damit die Tat des § 380 AO bereits vollendet. Das notwendigerweise nachfol...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ermittlungsgericht (§ 162 StPO)

Rz. 40 [Autor/Stand] Soweit gerichtliche Entscheidungen in Rede stehen, die während des laufenden Ermittlungsverfahrens (s. § 385 Rz. 32, 112 ff.) ergehen, verbleibt es – abgesehen von zwei Ausnahmen (s. Rz. 22–24) – bei den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 391 Abs. 1 Satz 2 AO ("Im vorbereitenden Verfahren gilt dies ..."), lässt ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Aufteilung im Steuerrecht

Rz. 1025 ▪ Zusammenveranlagung Bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden die Ehepartner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehepartner sind Gesamtschuldner der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergebenden Steuerschuld nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO. Ein interner Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern ist in § 44 AO nicht geregelt. Dies bedeutet, dass je...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeine örtliche Zuständigkeitsregelungen

Rz. 30 [Autor/Stand] Bevor die örtliche Zuständigkeit des sachlich i.S.d. Rz. 16 ff. zuständigen AG gem. der in § 391 Abs. 1 Satz 1 AO enthaltenen Sonderregelung festgestellt wird, muss zunächst ermittelt werden, welches AG nach den allgemeinen örtlichen Zuständigkeitsregelungen der §§ 7 ff. StPO zuständig wäre. Soweit das hiernach ermittelte AG dasjenige ist, in dessen Bezi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Überwachung von Postverkehr und Telekommunikation

Rz. 117 [Autor/Stand] Der Bannbruch ist – im Gegensatz zu bandenmäßiger Umsatz- oder Verbrauchssteuerhinterziehung, gewerbsmäßigem, gewaltsamem oder bandenmäßigem Schmuggel sowie gewerbs- oder bandenmäßiger Steuerhehlerei (s. § 385 Rz. 404) – keine Katalogtat nach § 100a Abs. 2 StPO, bei deren Verdacht eine Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation statthaft ist[2]....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Einwand der örtlichen Unzuständigkeit

Rz. 95 [Autor/Stand] Die örtliche Zuständigkeit des AG oder des LG (Wirtschaftsstrafkammer) ist vom Gericht gem. § 16 Satz 1 StPO bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens von Amts wegen zu prüfen. Danach darf das Gericht seine Unzuständigkeit gem. § 16 Satz 2 StPO nur noch auf Einwand des Angeklagten aussprechen; dieser kann den Einwand nur bis zum Beginn der Vernehmung zur Sac...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Begriffe

Rz. 12 [Autor/Stand] Zum Begriff "Strafsachen" s. Rz. 6. Rz. 13 [Autor/Stand] Wegen des Begriffs des "Zusammenhangs" verweist § 389 Satz 2 AO auf § 3 StPO , der die sachliche Zuständigkeit der Gerichte im Strafverfahren regelt und daher im Steuerstrafverfahrensrecht nur entsprechend anwendbar ist. § 3 StPO Begriff des Zusammenhangs Ein Zusammenhang ist vorhanden, wenn eine Perso...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Verfolgung

Rz. 64 [Autor/Stand] Wie bei allen Bußgeldtatbeständen steht auch die Verfolgung der Steuerabzugsgefährdung im pflichtgemäßen Ermessen der FinB, § 47 Abs. 1 OWiG (sog. Opportunitätsprinzip, s. grds. § 377 Rz. 22). Wie bereits mehrfach erwähnt, können die vom Täter vorgebrachten Einwände (s. im Einzelnen Rz. 32, 39, 40, 52.1, 54.5) wenn schon nicht tatbestandsausschließend od...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Übersicht

Rz. 13 [Autor/Stand] Siehe zunächst auch die Erläuterungen bei § 370 Rz. 79 ff. Im Gegensatz zu der örtlichen Zuständigkeit der StA (§ 143 Abs. 1 GVG, s. § 391 Rz. 78) ist die der FinB nicht an die Zuständigkeit eines Gerichts geknüpft und gebunden. In § 388 Abs. 1 AO werden vier verschiedene Anknüpfungspunkte für die örtliche Zuständigkeit angeführt, die gleichberechtigt ne...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Örtlich zuständiges AG im Ermittlungsverfahren

Schrifttum: Falk, Dienstbereit und gesetzlich? Anmerkung zum Grundsatz des gesetzlichen Richters im Bereitschaftsdienst, DRiZ 2007, 151; Hofmann, Der ‚unwillige‘ Bereitschaftsrichter und Durchsuchungsanordnungen wegen Gefahr im Verzug, NStZ 2003, 230 m. Erwiderung Schulz, NStZ 2003, 635; Klemke, StPO § 98 – Gefahr im Verzug durch richterliche Untätigkeit, StraFo 2004, 13; Par...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Begehungsweise

Rz. 11 [Autor/Stand] Neben dem klassischen Schmuggel treten zunehmend Formen des Intelligenzschmuggels auf[2]. Das Hauptbetätigungsfeld des Schmugglers liegt überwiegend nicht mehr an der "grünen Grenze", sondern im regulären grenzüberschreitenden Verkehr. Verbotswidrige Verbringungen sind von größter praktischer Bedeutung und gehören inzwischen zu einem der Hauptbetätigungs...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 15. Steuerrechtsänderungen 2018

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Abweichende Zuständigkeiten durch Länderverordnungen

I. Ermächtigungsnorm des § 391 Abs. 2 AO Rz. 62 [Autor/Stand] § 391 Abs. 2 AO ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung eine von Abs. 1 Satz 1 abweichende Zuständigkeit der AG in Steuerstrafsachen zu bestimmen, soweit dies mit Rücksicht auf die Wirtschafts- und Verkehrsverhältnisse, den Aufbau der Verwaltungsbehörden oder andere örtliche Bedürfnisse zweckmäßig ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Begriff der "Steuerabzugsbeträge"

1. Allgemeines Rz. 23 [Autor/Stand] Bei den sog. Abzugsteuern handelt es sich um eine besondere Erhebungsform bzw. Unterarten der Einkommensteuer mit der Besonderheit, dass ein Dritter, der dem Steuerschuldner die steuerpflichtigen Einnahmen zuwendet, bei der Auszahlung den Steuerbetrag abzuziehen und an die FinB abzuführen hat[2]. Die Abzugsbeträge stellen folglich keine bes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines und Überblick

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Die Gefährdung von Abzugsteuern war früher in § 413 Abs. 1 Nr. 1a RAO[2] geregelt und als Vergehen mit Geldstrafe bedroht. Durch das 2. AOStrafÄndG[3] wurde die Vorschrift als Ordnungswidrigkeit in § 406 RAO 1968 überführt (s. Vor § 377 Rz. 3). Seither kann – im Gegensatz zur Vorgängerregelung unstreitig – auch die bloße schuldhaft...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Vorwerfbarkeit, Rechtswidrigkeit, Versuch

I. Vorwerfbarkeit (Vorsatz, Leichtfertigkeit) Rz. 42 [Autor/Stand] Das nicht rechtzeitige oder unvollständige Einbehalten oder Abführen der Steuerabzugsbeträge muss (zumindest bedingt) vorsätzlich oder leichtfertig geschehen. Zum Begriff des Vorsatzes s. § 377 Rz. 52 und allgemein § 370 Rz. 608 ff., zu dem der Leichtfertigkeit s. § 378 Rz. 55 ff. Rz. 43 [Autor/Stand] Der Vorsa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / K. Verfahrensrechtliche Fragen

I. Anwendbare Verfahrensvorschriften der AO Rz. 105 [Autor/Stand] Die gesetzestechnische Fassung des § 372 AO führt zu der Frage, ob in allen Fällen der Ahndung eines Bannbruchs die Verfahrensvorschriften der AO – also die §§ 385–408 AO für Straftaten und die §§ 409–412 AO für Ordnungswidrigkeiten – zur Anwendung kommen. Rz. 106 [Autor/Stand] Zunächst einmal scheiden bereits v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Tathandlungen

1. Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr Rz. 30 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 372 AO setzt voraus, dass die Gegenstände verbotswidrig ein-, aus- oder durchgeführt werden. Eine Definition dieser Begriffe enthält die Vorschrift nicht. Nach allgemeinem Sprachgebrauch ist unter Einfuhr das Verbringen von Gegenständen über eine Außengrenze ins Inland zu verstehen[2]. Ausfuhr lässt s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Tathandlungen

1. Allgemeines Rz. 30 [Autor/Stand] Tathandlungen nach § 380 AO als sog. echtes Unterlassungsdelikt (s. bereits Rz. 9) sind das Nichteinbehalten und das Nichtabführen der Steuerabzugsbeträge, und zwar in der Form, dass dies überhaupt nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig geschieht. Das tatbestandsmäßige Verhalten erschöpft sich im Unterlassen der vom Gesetz geforder...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen

I. Täterkreis Rz. 13 [Autor/Stand] Handlungssubjekt, d.h. Täter des Sonderdelikts nach § 380 AO kann nur derjenige sein, dem durch Steuergesetze die Pflicht auferlegt wurde, die Steuerabzugsbeträge einzubehalten und abzuführen (s. Rz. 7). Dies ist derjenige, der selbst oder durch Dritte dem Steuerschuldner die steuerpflichtigen Vermögenswerte aufgrund eines privatrechtlichen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Konkurrenzen

I. Mehrfache Gefährdung der Abzugsteuern Rz. 55 [Autor/Stand] Die Häufung von Tatbestandsalternativen in § 380 AO (Einbehaltungs- und Abführungspflicht) führt zu der Frage, wie sich die verschiedenen Alternativen zueinander verhalten, wenn der Täter mehrere von ihnen verwirklicht. Werden die Steuerbeträge nicht rechtzeitig einbehalten, so ist damit die Tat des § 380 AO bereits...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen

I. Täterkreis Rz. 18 [Autor/Stand] Bei den Tatbestandsalternativen des § 381 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO kommen als Täter nur diejenigen Personen in Betracht, die Normadressaten der besonderen Pflichten, die nach den das Bußgeldblankett ausfüllenden verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften auferlegt werden (s. dazu Rz. 19 ff.), sind. Insoweit ist § 381 AO ein Sonderdelikt [2]. Täter ...mehr