Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.3 Erstmalige Feststellung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 128 Gem. § 27 Abs. 2 S. 3 KStG ist der Bestand des steuerlichen Einlagekontos zum Zeitpunkt des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht erstmalig festzustellen. Diese Regelung gilt nur für Körperschaften, die zuvor nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen haben. Hierfür kommen neu gegründete Körperschaften ("klassische" Neugründung, Verschmelzung, Spaltung,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.1 Feststellung des Bestands des Einlagekontos

Rz. 109 Nach § 27 Abs. 2 KStG hat das für die jeweilige Körperschaft zuständige FA ein förmliches Feststellungsverfahren für das steuerliche Einlagekonto durchzuführen. Die Regelung ist rein formeller Natur und hat keine materiellen Auswirkungen.[1] Dies bedeutet, dass der Bestand des steuerlichen Einlagekontos auch ohne einen Feststellungsbescheid materiell-rechtlich existi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.2 Verpflichtung zur Ausstellung der Bescheinigung

Rz. 151 Eine ausschüttende Körperschaft ist gem. § 27 Abs. 3 S. 1 KStG dazu verpflichtet, dem Anteilseigner eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen, sofern Beträge des steuerlichen Einlagekontos für die Ausschüttung als verwendet gelten. Der Anteilseigner hat damit einen zivilrechtlichen Anspruch auf Erteilung der Bescheinigung, wenn eine Ausschüt...mehr

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Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Erlass eines Grunderwerbsteuerbescheids

Leitsatz Bei einer Besteuerung gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) kommt einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GrEStG oder nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrEStG jedenfalls dann keine die Anlaufhemmung (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung) beendende Wirkung für die Feststellungs- und für die Festsetzungsfrist der zu erlassenden Bescheide zu, ...mehr

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Vermögensverwaltende Person... / cc) Zuordnung von Wirtschaftsgütern

Besonderheiten ergeben sich jedoch bei der Zurechnung von Wirtschaftsgütern nach der sog. wirtschaftlichen Betrachtungsweise.[58] Zivilrechtlich handelt es sich bei der GbR, KG und OHG um Gesellschaften mit Gesamthandsvermögen (§§ 718, 719 BGB).[59] Das Vermögen der Gesamthand ist dabei gegenüber Dritten verselbständigt.[60] Steuerliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern: Auch f...mehr

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Vermögensverwaltende Person... / bb) Ermittlung der Einkünfte

Die Einkünfte der vermögensverwaltenden Personengesellschaft werden zunächst auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und in einem zweiten Schritt anteilig den Gesellschaftern zugerechnet.[50] Ermittlung des "Überschusses": Da vermögensverwaltende Personengesellschaften Überschusseinkünfte gem. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5-7 EStG erzielen, sind Einkünfte gem. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG de...mehr

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Vermögensverwaltende Person... / a) Vermögensverwaltende Tätigkeit und Grenzziehung zur Gewerblichkeit

§ 14 S. 3 AO: Was unter einer vermögensverwaltenden Tätigkeit im ertragsteuerlichen Sinne zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Gemäß § 14 S. 3 AO soll Vermögensverwaltung vorliegen, wenn Vermögen genutzt wird, z.B. Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird. Die Rechtsprechung prüft das Nichtvorliegen einer bloßen ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Zur Zuflussfiktion von Arbeitslohn bei beherrschenden geschäftsführenden Gesellschaftern

Der Zufluss eines Vermögensvorteils bei einem beherrschenden Geschäftsführer-Gesellschafter setzt neben der Fälligkeit des Anspruchs gegen die Kapitalgesellschaft auch die gewinnmindernde Buchung bei der Gesellschaft voraus. Das FG folgt damit nicht der Auffassung der Finanzverwaltung, die darauf abstellt, dass die Verbindlichkeit nach den GoB hätte berücksichtigt werden müssen...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / 6. Umfang/Höhe der Einnahmen

Geld oder Geldeswert: Einnahmen sind gem. § 8 Abs. 1 EStG alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4-7 EStG zufließen. Wertzugänge in Geldeswert sind alle nach objektiven Merkmalen in Geld ausdrückbaren Vorteile, die einen wirtschaftlichen und nicht nur einen ideellen Wert besitzen und dam...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Geltungsbereich der §§ 155ff. AO

Rz. 9 Die §§ 155ff. AO enthalten gegenüber den allgemeinen Verfahrensvorschriften über Verwaltungsakte[1] konkretisierende Regelungen für das Steuerfestsetzungsverfahren[2], d. h. für die Festsetzung von Steuern[3] und Steuervergütungen.[4] Da die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung auch für die von den Kommunen verwalteten Realsteuern entsprechend gelten[5], ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 151 AO eröffnet als Ausnahmevorschrift die Möglichkeit, die nach § 150 Abs. 1 AO grundsätzlich schriftlich oder elektronisch abzugebende Steuererklärung[1] bei der zuständigen Finanzbehörde mündlich zur Niederschrift zu erklären. Vorgängerbestimmung war § 168 RAO.[2] Diese Möglichkeit zur Abgabe der Steuererklärung zur Niederschrift soll insbesondere soziale Härten m...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2 Unzumutbarkeit der Schriftform bzw. der elektronischen Übermittlung

Rz. 6 Die mündliche Abgabe der Steuererklärung ist nach § 151 AO nur zulässig, wenn die Einhaltung der Schriftform oder einer Pflicht zur elektronischen Übermittlung dem Stpfl. nach seinen persönlichen Verhältnissen nicht zugemutet werden kann. Der Begriff der "Zumutbarkeit" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff[1], der erforderlichenfalls der vollen gerichtlichen Nachprüfung u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1.3 Abweichende gesetzliche Bezeichnung

Rz. 8 Unerheblich ist für die Steuererklärungsqualität die vom Gesetzgeber im Einzelfall gewählte Bezeichnung. Vielmehr bestimmt sich die Eigenschaft als Steuererklärung allein nach dem Inhalt der durch die Finanzverwaltung geforderten Angaben. Auskünfte und Anzeigen nach der AO die im Rahmen des steuerlichen Ermittlungsverfahrens[1] angefordert werden oder nur den Zweck hab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Überblick

Rz. 1 Die AO enthält eine Vielzahl steuerlicher Verfahrensregelungen, die sich zwar in ihren einzelnen Zielen unterscheiden, aber im Wesentlichen auf die verfahrensrechtliche Durchsetzung eines bestimmten, durch die Einzelsteuergesetze konkretisierten Steueranspruchs ausgerichtet sind. Die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung im vierten Teil der AO bilden den K...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.1 Steuererklärungen bei der zuständigen Finanzbehörde

Rz. 4 Eine Verpflichtung zur Entgegennahme der mündlichen Erklärung besteht nur für die jeweils örtlich und sachlich zuständige Finanzbehörde[1], ein Anspruch auf Entgegennahme einer Erklärung und Übermittlung an die zuständige Finanzbehörde dagegen nicht. Rz. 5 § 151 AO betrifft den Erklärungspflichtigen.[2] Ist der Erklärungspflichtige nicht handlungsfähig i. S. v. § 79 AO,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1.2 Merkmale

Rz. 4 Zweck der Steuererklärung ist es, der Finanzbehörde die zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens erforderlichen Informationen zu verschaffen (Rz. 1). In den Steuererklärungen werden hierzu Angaben über Besteuerungsgrundlagen abgefordert (Rz. 9), die zur Festsetzung des Steueranspruchs benötigt werden. Besteuerungsgrundlagen sind gemäß der Legaldefinition des § 199 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1 Systematik und Ablauf des Steuerfestsetzungsverfahrens

Rz. 2 Das Steuerfestsetzungsverfahren wird mit dem Ziel betrieben, eine endgültige und bindende Entscheidung über einen bestimmten Steueranspruch gegenüber einem bestimmten Stpfl. herbeizuführen. Rz. 3 Der Entscheidung über einen Steueranspruch geht das Ermittlungsverfahren voraus, in dem die Stpfl. erfasst werden[1] und insbesondere durch die Abgabe von Steuererklärungen[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.4 Verweisungen

Rz. 17 Wegen der Steuererklärungspflicht s. Erl. bei Dißars, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, zu § 149 AO; wegen der Folgen einer Verletzung der Steuererklärungspflicht s. § 149 AO und § 152 AO; wegen Form und Inhalt der Steuererklärung s. Erl. bei Dißars, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, zu § 150 AO; wegen der Korrektur fehlerhafter Angaben in der Steuererklärung s. Erl. bei Dißar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.1 Verfahrenshandlung

Rz. 11 Die Steuererklärung ist i. d. R. die wesentliche Grundlage des Besteuerungsverfahrens (Rz. 1). Die Abgabe der Steuererklärung ist eine Maßnahme im Verfahren und damit eine Verfahrenshandlung.[1] Diese Verfahrenshandlung ist von dem jeweiligen Erklärungspflichtigen[2] vorzunehmen, wobei eine Vertretung zulässig ist. Sofern die Abgabe nicht durch eine besondere Aufforde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.3 Folgen eines Verstoßes gegen die Steuererklärungspflicht

Rz. 16 Ein Verstoß gegen die Steuererklärungspflicht kann unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Folgen im Bereich des Verfahrensrechts sowie anderen Folgen. Im Bereich des Verfahrensrechts kommt insbesondere die Festsetzung von Zwangsmitteln in Betracht.[1] Auch die Festsetzung eines Verspätungszuschlags kann bei einem Verstoß ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1.1 Begriffsbestimmung

Rz. 3 Steuererklärungen sind – entsprechend der zuvor in § 166 Abs. 1 RAO[1] enthaltenen Definition – formgebundene innerhalb einer bestimmten Frist zu erteilende Auskünfte des Stpfl.[2], die als Unterlage für die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen oder für die Festsetzung eines Steueranspruchs in den jeweiligen Steuerbescheiden dienen.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Überblick über den Regelungsinhalt

Rz. 1 Für die Durchführung des Besteuerungsverfahrens sind im 4. Teil 2. Abschnitt der AO besondere Mitwirkungspflichten geregelt. Die allgemeine Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 1 AO [1] wird insoweit in diesem Gesetzesteil durch spezielle Regelungen inhaltlich konkretisiert. Dies gilt im 2. Unterabschnitt insbesondere für die Steuererklärungspflicht.[2] Die Regelungen des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.2 Wesen

Rz. 9 Steuererklärungen enthalten die Angaben über die Besteuerungsgrundlagen im jeweiligen Einzelfall (Rz. 4). In erster Linie sind dies Angaben über die steuererheblichen Tatsachen, also tatsächliche Ereignisse oder Zustände.[1] Steuererklärungen sind unter diesem Gesichtspunkt zunächst Wissenserklärungen.[2] Die Angabe der Tatsachen wird z. T. auch in der Form geläufiger ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.2 Aufklärungsfunktion

Rz. 14 Ziel der steuerlichen Ermittlungen sind die zutreffende Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und die materiell richtige Steuerfestsetzung.[1] Durch die Abgabe der Steuererklärung wirkt der Stpfl. an der Aufklärung des steuerlich relevanten Sachverhalts mit.[2] Die Angaben in der Steuererklärung sind u. a. eine Sachverhaltsdarstellung (Rz. 4, 9). Sie sind von der Fi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 149–153

1 Überblick über den Regelungsinhalt Rz. 1 Für die Durchführung des Besteuerungsverfahrens sind im 4. Teil 2. Abschnitt der AO besondere Mitwirkungspflichten geregelt. Die allgemeine Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 1 AO [1] wird insoweit in diesem Gesetzesteil durch spezielle Regelungen inhaltlich konkretisiert. Dies gilt im 2. Unterabschnitt insbesondere für die Steuererklä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 155–168

1 Überblick Rz. 1 Die AO enthält eine Vielzahl steuerlicher Verfahrensregelungen, die sich zwar in ihren einzelnen Zielen unterscheiden, aber im Wesentlichen auf die verfahrensrechtliche Durchsetzung eines bestimmten, durch die Einzelsteuergesetze konkretisierten Steueranspruchs ausgerichtet sind. Die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung im vierten Teil der AO b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle

1 Allgemeines Rz. 1 § 151 AO eröffnet als Ausnahmevorschrift die Möglichkeit, die nach § 150 Abs. 1 AO grundsätzlich schriftlich oder elektronisch abzugebende Steuererklärung[1] bei der zuständigen Finanzbehörde mündlich zur Niederschrift zu erklären. Vorgängerbestimmung war § 168 RAO.[2] Diese Möglichkeit zur Abgabe der Steuererklärung zur Niederschrift soll insbesondere soz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.2 Der Begriff der Veranlagung

Rz. 8 Im Steuerfestsetzungsverfahren durch die örtlich zuständigen Finanzbehörden wird häufig der Begriff "Veranlagung" genutzt. Hierunter ist i. e. S. die Steuerfestsetzung periodischer (zeitraumbezogener) Steuern zu verstehen, die auch als Veranlagung[1] bezeichnet wird. Während Fälligkeitssteuern unabhängig von einer Steuerfestsetzung fällig und werden und zu entrichten s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1 Grundlagen

2.1.1 Begriffsbestimmung Rz. 3 Steuererklärungen sind – entsprechend der zuvor in § 166 Abs. 1 RAO[1] enthaltenen Definition – formgebundene innerhalb einer bestimmten Frist zu erteilende Auskünfte des Stpfl.[2], die als Unterlage für die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen oder für die Festsetzung eines Steueranspruchs in den jeweiligen Steuerbescheiden dienen.[3] 2.1.2 M...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2 Voraussetzungen mündlicher Steuererklärungen

2.1 Steuererklärungen bei der zuständigen Finanzbehörde Rz. 4 Eine Verpflichtung zur Entgegennahme der mündlichen Erklärung besteht nur für die jeweils örtlich und sachlich zuständige Finanzbehörde[1], ein Anspruch auf Entgegennahme einer Erklärung und Übermittlung an die zuständige Finanzbehörde dagegen nicht. Rz. 5 § 151 AO betrifft den Erklärungspflichtigen.[2] Ist der Erkl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Das Steuerfestsetzungsverfahren

2.1 Systematik und Ablauf des Steuerfestsetzungsverfahrens Rz. 2 Das Steuerfestsetzungsverfahren wird mit dem Ziel betrieben, eine endgültige und bindende Entscheidung über einen bestimmten Steueranspruch gegenüber einem bestimmten Stpfl. herbeizuführen. Rz. 3 Der Entscheidung über einen Steueranspruch geht das Ermittlungsverfahren voraus, in dem die Stpfl. erfasst werden[1] u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3 Funktion im Besteuerungsverfahren

2.3.1 Verfahrenshandlung Rz. 11 Die Steuererklärung ist i. d. R. die wesentliche Grundlage des Besteuerungsverfahrens (Rz. 1). Die Abgabe der Steuererklärung ist eine Maßnahme im Verfahren und damit eine Verfahrenshandlung.[1] Diese Verfahrenshandlung ist von dem jeweiligen Erklärungspflichtigen[2] vorzunehmen, wobei eine Vertretung zulässig ist. Sofern die Abgabe nicht durch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Steuererklärung

2.1 Grundlagen 2.1.1 Begriffsbestimmung Rz. 3 Steuererklärungen sind – entsprechend der zuvor in § 166 Abs. 1 RAO[1] enthaltenen Definition – formgebundene innerhalb einer bestimmten Frist zu erteilende Auskünfte des Stpfl.[2], die als Unterlage für die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen oder für die Festsetzung eines Steueranspruchs in den jeweiligen Steuerbescheiden die...mehr

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Transportbehältnisse, Pfand... / 2.3.2 Vereinfachtes Verfahren auf Antrag

Der Anwendungserlass sieht vor, dass auf Antrag vom zuständigen Finanzamt ein vereinfachtes Verfahren für die Abrechnung und Versteuerung von Pfandgeldern bei Hin- und Rückgabe der Warenumschließungen genehmigt werden kann.[1] Danach bleiben bei der laufenden Umsatzbesteuerung sowohl vereinnahmte als auch verausgabte Pfandbeträge zunächst unberücksichtigt. Die Pfandbeträge w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 10 Zuständigkeitsregelungen (Abs. 9–11)

Rz. 31 Der nachversteuerungspflichtige Betrag ist nach § 34a Abs. 3 S. 3 EStG für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil jährlich gesondert festzustellen. Der begünstigungsfähige Gewinn umfasst nicht die nicht abziehbaren Betriebsausgaben.[1] Rz. 32 Nach § 34a Abs. 9 S. 1 EStG ist für den Feststellungsbescheid über den nachversteuerungspflichtigen Betrag das Wohnsitz-FA zust...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.3 Antrag

Rz. 11 Die Ausübung des Wahlrechts für die ermäßigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, soweit sie im zu versteuernden Einkommen enthalten sind, erfordert einen Antrag des Stpfl. (Abs. 1 S. 1). Der Antrag kann sich auf den gesamten Gewinn oder nur auf einen Teil des Gewinns beziehen. Unterhält ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7 Nachversteuerung bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe (Abs. 6)

Rz. 27 Zur Nachversteuerung des nachversteuerungspflichtigen Betrags nach § 34a Abs. 4 EStG führen gem. § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 bis 5 EStG [1] die Betriebsveräußerung oder -aufgabe i. S. d. §§ 14, 16 Abs. 1 und 3 EStG sowie des § 18 Abs. 3 EStG (§ 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG), die Einbringung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genosse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1c Die Vorschrift ist bereits mehrfach geändert worden: Das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] hat die Regelung um eine Reihe von Verfahrensvorschriften rückwirkend (§ 52 Abs. 48 EStG a. F.) erstmals für den Vz 2008 ergänzt, d. h. in Abs. 1 S. 4, S. 5, Abs. 10, Abs. 11. Durch das ModBeStVerfG v. 18.7.2016[2] ist Abs. 10 zum 1.1.2017 durch vollständige Zitierung des § 180 Abs. 1 S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Übertragung von Wirtschaftsgütern zu Buchwerten (Abs. 5)

Rz. 26 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl zu Buchwerten nach § 6 Abs. 5 S. 1 bis 3 EStG führt unter den Voraussetzungen des § 34a Abs. 4 EStG zu einer Nachversteuerung, d. h., die Überführung ist eine Entnahme zu Buchwerten und beim aufnehmenden Betrieb eine Einlage, erhöht beim abgebenden Betrieb den Nachversteuerungsbetrag...mehr

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Gravierende Folgen bei der ... / 3. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstanzeigeregelung des § 378 Abs. 3 AO

Leichtfertige Steuerverkürzung: Im Bereich einer nur leichtfertig begangenen Steuerverkürzung (§ 378 AO) findet sich die Regelung des Abs. 3. Danach wird eine Geldbuße nicht festgesetzt, soweit der Täter gegenüber der Finanzbehörde die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, bevor ihm oder seinem Vertreter ...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / 2. Zulässigkeit über § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO

Die Praxis hat bislang zu Recht die neuen Ermittlungsverfahren initiiert und dabei die vorher erzielten Steuerdaten im neuen strafprozessualen Ermittlungsverfahren verwandt, auch wenn dem Autor bislang keine Veröffentlichung oder Gerichtsentscheidung bekannt ist, in der die rechtliche Grundlage zu dieser Überführung von steuerlichen Daten überprüft wurde; vielmehr setzt dies...mehr

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Gravierende Folgen bei der ... / 2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstanzeigeregelung des § 371 AO

Vollständigkeitsgebot: Im Rahmen der aktuellen Fassung des § 371 AO steht das sog. Vollständigkeitsgebot mit im Vordergrund. Nach § 371 Abs. 1 S. 2 AO müssen die korrigierenden Angaben "zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen". Geschieht dies, greift nac...mehr

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Schätzung der Besteuerungsgrundlagen im Steuerstrafverfahren (AO-StB 2023, Heft 4, S. 124)

Übersicht über die Voraussetzungen und Rechtsprechung des BGH RAin/FAinStR Natascha Katemann, Betriebswirtin (B.Sc.)[*] Sind Besteuerungsgrundlagen im Besteuerungsverfahren nicht zu ermitteln, so werden sie vom FA geschätzt. Wenn auch ein Steuerstrafverfahren gegen den Mandanten anhängig ist, stellt sich die Frage, ob und wie die Schätzungen dort behandelt werden. Bei der ste...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrpersonenverhältnissen (AO-StB 2023, Heft 4, S. 114)

Ausgründung von Ermittlungsverfahren und Durchsuchungsbeschlüssen RD a.D. Dr. Henning Wenzel[*] Für die Strafverfolgungsbehörden ist nicht nur vielfach die tatsächliche Erkenntnisgewinnung in den Ermittlungsverfahren schwierig, sondern auch die Verwertbarkeit. Diese wird u.a. durch das Steuergeheimnis hemmend beeinflusst und führt bei vielen Strafverfolgern zu Unsicherheiten....mehr

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Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren (AO-StB 2023, Heft 4, S. 105)

Der ewige Streit um die Steuerakten RA/StB/FAStR Dr. Ingo Heuel / Carsten Meiners[*] Der Kampf um die Akteneinsicht zählt zu den Kernstücken der Verteidigung im (Steuer-)Strafverfahren und ist fundamental für die Gestaltung einer effektiven Strafverteidigung. Um dem konventionsrechtlichen Prinzip der Waffengleichheit gerecht zu werden, ist dem Verteidiger des Beschuldigten ei...mehr

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Gravierende Folgen bei der Überprüfung von Selbstanzeigen (AO-StB 2023, Heft 4, S. 121)

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann[*] Laut BGH dienen Selbstanzeigen dazu, bislang verborgene Steuerquellen zum Sprudeln zu bringen. Diese Zielsetzung muss sich innerhalb der gesetzlichen Leitplanken realisieren, insb. bei immer strengeren gesetzlichen Vorgaben, wie etwa dem Vollständigkeitsgebot. Der Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen in §§ 371 und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz / 12 Gemeinnützige Körperschaften – § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Der Steuerermäßigung unterliegen auch die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das gilt ebenso für die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt ermäßigt besteuert würden. Nach...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / f) Durchsuchungsbeschluss bei Beschuldigten als Teilnehmer

In Hinblick auf § 30 AO sind die Beihilfe (gem. § 27 StGB) und Anstiftung (gem. § 26 StGB) mit der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO gleichgestellt (vgl. Baum in eKomm, § 30 AO Rz. 33 [5/2018]). Wegen der Akzessorietät der Teilnahme zur Haupttat steht diese in einem engen inneren Zusammenhang zur vorsätzlichen, rechtswidrigen Haupttat, weshalb der Teilnehmer (insb. bei der Be...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / 2. Weitergabe von Ermittlungsakten innerhalb der Strafverfolgungsbehörden

Bei der Analyse ist zunächst zu berücksichtigen, dass nach streitiger aber richtiger Rechtsansicht neben den Daten Dritter auch alle Daten und Informationen vom Anwendungsbereich des Steuergeheimnisses i.S.d. § 30 Abs. 1 AO einbezogen sind, die innerhalb desselben Steuerstrafverfahrens weitergeleitet werden sollen (vgl. Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 30 AO Rz. 70 [10/2019];...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / b) Inhaltliche Beschränkungen durch Schwärzung von Akten

Steuergeheimnis: Eine inhaltliche Beschränkung erfährt die Akteneinsicht in Steuerstrafverfahren allerdings durch die häufige Praxis der Ermittlungsbehörden, Aktenteile zu schwärzen. Dabei reicht der Umfang der Schwärzung vom Namen des Anzeigeerstatters bis hin zu etlichen Seiten von Vernehmungen oder anwaltlichen Schriftsätzen.[29] Die Verfasser dieses Beitrags erlebten in ...mehr