Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Fernwirkung

Rz. 1053 [Autor/Stand] Ob ein strafprozessuales BVV eine Fernwirkung dergestalt entfaltet, dass davon auch mittelbare, erst aufgrund der unverwertbaren Beweiserhebung bekannt gewordene Beweismittel erfasst sind, ist äußerst umstritten und wird hauptsächlich bei Verstößen gegen die strafprozessualen Belehrungspflichten diskutiert. Speziell zum Steuerstrafrecht s. § 393 Rz. 17...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Grenzüberschreitende Ermittlungen

Rz. 178 [Autor/Stand] Eine ausführliche Darstellung hierzu findet sich bei § 399 Rz. 700 ff., 1075 ff. Dabei geht es um folgende Themenkomplexe: Rz. 179 [Autor/Stand] Zwischenstaatliche Amtshilfe: s. § 399 Rz. 700 ff. Rz. 180 [Autor/Stand] Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: s. insgesamt § 399 Rz. 885 ff.; zur "Schwedischen Initiative"§ 399 Rz. 979 ff.; zur Europäischen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Außerordentliche Rechtsbehelfe

a) Wiederaufnahme des Verfahrens Rz. 840 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient der Beseitigung fehlerhafter rechtskräftiger Urteile oder Strafbefehle (vgl. §§ 359, 373a StPO). Sie ist kein ordentliches Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, weil eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt. Wurde das Strafverfahren aus Opportunitätsgründen nach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Ladung und Erscheinenspflicht

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 46, 53 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 45 f., 53). Rz. 195 [Autor/Stand] Der Beschuldigte ist verpflichtet, nicht nur einer richterlichen, sondern auch einer Ladung der StA (bzw. der an ihrer Stelle berufenen BuStra) Folge zu leisten (§ 163a Abs. 3 Satz 1 StPO, § 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO). Aus der – grds. schriftlichen (§ 163a Abs. 3 Satz 2 StPO i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verbot des Selbstbelastungszwangs

Ergänzender Hinweis: Nr. 16 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 16). Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor § 393 Rz. 106; ferner: Bosch, Aspekte des nemo-tenetur-Prinzips aus verfassungsrechtlicher und strafprozessualer Sicht, 1998; Joecks, Der nemo-tenetur-Grundsatz und das Steuerstrafrecht, in FS Kohlmann, 2003, S. 451; Matt, Nemo tenetur se ipsum accusare – Europäische Persp...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Prozessualer Tatbegriff und Strafklageverbrauch

Schrifttum: Arnoldi, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 18.12.2018 (StB 52/18) – Zum Verbot der Doppelbestrafung, NStZ 2019, 357; Bach, Feststellungs- und Ertragssteuererklärung: Einheitliche prozessuale Tat iSv § 264 StPO?, NZWiSt 2020, 64; Bauer, Erneute Neubestimmung des prozessualen Tatbegriffs als Konsequenz der Postpendenz-Rechtsprechung des Bundesge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Abschließende Besprechung, Schlussbericht und Schlussvermerk

Rz. 549 [Autor/Stand] Die Steufa hat keine eigene Abschlusskompetenz, sondern nur die BuStra ist hierzu befugt. Im Fahndungsverfahren ist eine obligatorische Schlussbesprechung, wie sie § 201 AO im Besteuerungsverfahren für die Außenprüfung anordnet, nicht vorgesehen. Dennoch findet in aller Regel eine sog. abschließende Besprechung statt, um dem Beschuldigten rechtliches Ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Überlange Verfahrensdauer

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 78 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 78). Schrifttum: Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Untersuchungshaft (U-Haft)

Ergänzender Hinweis: Nr. 20, 22 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 35 Abs. 1 Satz 4 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 20, 22, 35). Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Brenner, Die Voraussetzungen des Haftbefehls im Steuerstrafverfahren, DStZ/A 1974, 7; Burhoff, Verdunkelungsgefahr bei Steuerhinterziehung und/oder Wirtschaftsdelikt, PStR 2002, 76; B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vorbereitung der Hauptverhandlung

Rz. 647 [Autor/Stand] Mit dem Eröffnungsbeschluss wird das Zwischenverfahren in das Hauptverfahren übergeleitet. Das Hauptverfahren gliedert sich in die Vorbereitung der Hauptverhandlung und die Hauptverhandlung selbst. Die Vorbereitung der Hauptverhandlung ist in den §§ 212–225a StPO geregelt. a) Terminsanberaumung Rz. 648 [Autor/Stand] Der Termin zur Hauptverhandlung wird du...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Verfahrensrechtliche Einordnung

Rz. 61 [Autor/Stand] Das Lagefinanzamt setzt den Steuermessbetrag im Steuermessbescheid fest (§ 184 Abs. 1 AO). Dabei wird auch über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden. Während die persönliche Steuerpflicht die Frage betrifft, wer die Steuer schuldet, erfasst die sachliche Steuerpflicht die Feststellung des Steuergegenstandes.[2] Der Steuermessbescheid t...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Anklageerhebung

Rz. 592 [Autor/Stand] Die StA (und nur sie, s. Rz. 61, 71) erhebt die öffentliche Klage, wenn die Ermittlungen dazu genügenden Anlass bieten (§ 170 Abs. 1 StPO). Da die Eröffnung des richterlichen Hauptverfahrens davon abhängig ist, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, hat sie den ermittelten Sachverhalt in dieser Hinsicht zu würdigen (§ 203 StPO). Die gesetzliche For...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Recht auf Anwesenheit bei Ermittlungshandlungen

Ergänzender Hinweis: Nr. 34 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 34). Rz. 159 [Autor/Stand] Nach § 168c Abs. 1 StPO ist bei der richterlichen Vernehmung des Beschuldigten der StA und dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet. Dieser hat ein Fragerecht (entsprechend § 240 Abs. 2 StPO); ungeeignete oder nicht zur Sache gehörende Fragen können allerdings zurückgewiesen werden (§ 168c A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzliche Regelung

Rz. 1237 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009[2], in Kraft seit dem 4.8.2009, wurden hierzu gesetzliche Regelungen geschaffen (s. insb. §§ 257b, 257c, 243 Abs. 4, § 302 Abs. 1 Satz 2, § 273 Abs. 1a StPO). Deren Ziel ist es, mittels klarer, der Rechtssicherheit und der gleichmäßigen Rechtsanwendung dienenden Vorgaben eine...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Gesamtbereinigung

Rz. 1309 [Autor/Stand] Vor diesem Hintergrund ist eine vorzeitige Festlegung auf einen bestimmten Sachverhalt im Steuerverfahren nur angezeigt, wenn damit gleichzeitig ein laufendes Strafverfahren erledigt werden kann. Eine derartige Vorgehensweise bietet sich in einem von der FinB selbständig geführten Ermittlungsverfahren (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO) an, indem der Stpfl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Strafverteidiger

Schrifttum: Bringewat, Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeprivileg des Verteidigers, NJW 1974, 1740; Dahs, Die Beschlagnahme von Verteidigungsmaterial und die Ausforschung der Verteidigung, in GS Meyer, 1990, S. 61; Hassemer, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Syndikus-Anwalts, wistra 1986, 1; Kilian, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 14.1.2005, Az.: 2 BvR 1975/03...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zwischenverfahren

Schrifttum: Deutscher, Die Zweier-Besetzung in der Hauptverhandlung als dauerhafter Regelfall – Zur Neuregelung der §§ 76 GVG, 33b JGG, StRR 2012, 10; Eisenberg, Kriterien der Eröffnung des strafprozessualen Hauptverfahrens, JZ 2011, 672; Fahl, Der richterlich verfügte Strafbefehl im Zwischenverfahren – ein Reformvorschlag, JR 2019, 319; Koch, Das Zwischenverfahren im Strafpr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abschließende Entscheidungen des Gerichts

Rz. 627 [Autor/Stand] Am Ende des Zwischenverfahrens muss das Gericht – ohne Beteiligung der Laienrichter – über das weitere Schicksal der Anklageschrift entscheiden. Es hat folgende Entscheidungsmöglichkeiten: uneingeschränkte Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO), Nichteröffnung (§ 204 StPO), modifizierte Eröffnung (§ 207 Abs. 2 StPO), Anordnung weiterer Beweiserhebungen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Strafprozessuale Verwertungsverbote

Rz. 1045 [Autor/Stand] Ziel jedes Strafprozesses ist es, die Wahrheit zu erforschen, doch verbietet es sich aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit, diese Wahrheitserforschung "um jeden Preis zu betreiben"[2]. So kann das staatliche Interesse an der Aufklärung von Straftaten hinter anderen (übergeordneten) Interessen zurücktreten[3]. Der Verhinderung einer derart uneingeschränkt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Ermittlungen im Internet

Schrifttum: Kindshofer, Hinterziehungsfeld Internet, PStR 2004, 5; Lampe, Hinterziehungsfeld Online-Auktionen, PStR 2003, 93; Müller, Internetermittlungen und der Umgang mit digitalen Beweismitteln im (Wirtschafts-)Strafverfahren, NZWiSt 2020, 96; Rückert, Zwischen Online-Streife und Online-(Raster-)Fahndung – Ein Beitrag zur Verarbeitung öffentlich zugänglicher Daten im Ermi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 42 [Autor/Stand] Ein Strafverfahren ist unzulässig, wenn eine Prozessvoraussetzung – gleichbedeutend mit dem in der StPO verschiedentlich verwendeten Begriff des Verfahrenshindernisses (vgl. §§ 206a, 260 Abs. 3, § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO) – nicht erfüllt ist. Sie müssen so schwer wiegen, dass von ihrem (Nicht-)Vorhandensein die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängt....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Rechtsschutz und Präventivmaßnahmen

Rz. 990 [Autor/Stand] Ob sich generell bei Durchsuchung der Beraterpraxis und Beschlagnahme von Mandantenunterlagen die Einlegung von Rechtsbehelfen empfiehlt, ist eine Frage des Einzelfalls. Vor dem Hintergrund der inzwischen gerichtlich weitgehend sanktionierten Verfahrenspraxis der Steufa dürfte dies i.d.R. eher aussichtslos sein. Sie muss vom Berater in Rücksprache mit d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Vorläufige Festnahme

Ergänzender Hinweis: Nr. 73 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 73). Rz. 535 [Autor/Stand] In Eilfällen kann eine vorläufige Festnahme gem. §§ 127, 163b, 163c StPO erfolgen, ohne dass ein richterlicher Haftbefehl vorliegen muss. Systematisch sind drei Typen der vorläufigen Festnahme zu unterscheiden. Rz. 536 [Autor/Stand] Ein Tatverdächtiger, der auf frischer Tat betroffen oder verf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Durchsuchung und Beschlagnahme im Unternehmen

Rz. 1031 [Autor/Stand] Die Durchsuchung eines Unternehmens[2] soll rechtmäßig sein, wenn sich der Tatvorwurf gegen die Geschäftsführer der betroffenen GmbH richtet und diese im Übrigen die Straftat in ihrer Funktion als Organ einer Kapitalgesellschaft begangen haben[3]. Dies dürfte aber bei der Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuer regelmäßig der Fall sein. Insow...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Beschlagnahmeschutz gem. § 97 StPO

Rz. 962 [Autor/Stand] Äußerst kontrovers wird bis zum heutigen Tag in Rspr. und Literatur die Frage diskutiert, ob Buchführungs- und Geschäftsunterlagen, die der Mandant seinem steuerlichen Berater (z.B. Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer oder vereidigtem Buchprüfer sowie deren Berufshelfer) zur Erstellung von Steuererklärungen und Bilanzen übergeben ha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsbehelfe

Rz. 640 [Autor/Stand] Mit Eröffnungsbeschluss wird der Angeschuldigte zum Angeklagten (s. § 157 StPO). Der Beschluss ist für ihn unanfechtbar (§ 210 Abs. 1 StPO). Der Staatsanwalt kann gegen den die Eröffnung ablehnenden oder von der Anklage abweichenden (§ 207 Abs. 2 StPO) Beschluss die sofortige Beschwerde einlegen (§ 210 Abs. 2 StPO). Der diese Beschwerde zurückweisende Be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grundsatz der Spezialität

Rz. 51 [Autor/Stand] Der Verstoß gegen den in Art. 14 EuAlÜbk normierten auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz ist ein auch noch in der Revisionsinstanz behebbares Verfahrenshindernis[2]. Der sog. Spezialitätsgrundsatz stellt sicher, dass der Auszuliefernde im ersuchenden Staat ausschließlich wegen der Tat strafrechtlich verfolgt und belangt wird, derentwegen die Au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verbinden und Abtrennen von Verfahren

Rz. 174 [Autor/Stand] Verfolgt die FinB mehrere prozessual selbständige Steuerstraftaten oder sog. Analogtaten bzw. Vorspiegelungstaten, hat sie die Verfahren zu verbinden, wenn entweder eine Person der Tat beschuldigt ist oder eine Tat von mehreren Personen begangen worden ist. Ebenso können aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung verbundene Verfahren wieder getrennt und g...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Absehen und Beschränkung der Strafverfolgung

Rz. 175 [Autor/Stand] Die §§ 154, 154a StPO behandeln Fälle relativer Geringfügigkeit (zu den Fällen absoluter Geringfügigkeit s. Rz. 559 ff.), bei denen die strafbare Handlung, die nicht verfolgt wird, an sich kein Bagatelldelikt darstellt. Im Verhältnis zu einer anderen schwerwiegenderen Straftat fällt sie aber nicht ins Gewicht. Die beiden Bestimmungen unterscheiden sich ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem)

Rz. 46 [Autor/Stand] Als wichtige Prozessvoraussetzung ist die Verfolgbarkeit des bestimmten Lebenssachverhalts hervorzuheben, d.h. die verfolgte Straftat ("Tat" im verfahrensrechtlichen Sinne der § 155 Abs. 1, § 264 StPO verstanden, s. Rz. 1315 ff. und 755 ff.) darf noch nicht anderweitig rechtshängig oder rechtskräftig entschieden sein. Es gilt im Strafverfahren das Verbot...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Ergänzender Hinweis: Nr. 95, 97–99 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 95, 97 ff.). Schrifttum: Burghardt, Der Rechtsschutz gegen Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren, JuS 2010, 605; Engländer, Die Rechtsbehelfe gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, Jura 2010, 414; Graßmann, Rechtsbehelfe gegen Unterlassen im Strafverfahren, 2004; Heuchemer, Die Praxis der Hausdurchsuchung und Bes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Ablauf und Inhalt der Vernehmung

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 46, 49, 50–53 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 45 f., 49 ff.). Rz. 201 [Autor/Stand] Der Ablauf der Vernehmung des Beschuldigten gestaltet sich in allen Verfahrensabschnitten im Wesentlichen einheitlich (vgl. § 136, 163a Abs. 3, Abs. 4, § 243 Abs. 2, Abs. 4 StPO).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Keine Herausgabepflicht

Rz. 144 [Autor/Stand] Mit der Aussagefreiheit korrespondiert eine Mitwirkungsfreiheit. Der Beschuldigte hat das Recht, nicht aktiv bei der Durchführung strafprozessualer Zwangsmaßnahmen mitzuwirken[2]. Er ist z.B. nicht verpflichtet, auf Aufforderung Beweisgegenstände herauszugeben und darf auch nicht zur Herausgabe gezwungen werden (s. Rz. 315). Der Beschuldigte darf nur zu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Bekanntgabe des Tatvorwurfs

Rz. 203 [Autor/Stand] Nach der Feststellung der Identität ist dem Beschuldigten in seiner ersten Vernehmung, die im Steuerstrafverfahren i.d.R. von Beamten der Steufa oder der Strafsachenstelle vorgenommen wird, zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird. "Tat" ist dabei im verfahrensrechtlichen Sinne des § 264 StPO zu verstehen (s. Rz. 1315 ff.). Eine Bezeichnung der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsschutz gegen die Einleitung

Rz. 136 [Autor/Stand] Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens sind nach ganz überw. Ansicht, insb. der Rspr.[2], als lediglich vorbereitende Prozesshandlungen nicht gerichtlich angreifbar (auch nicht über §§ 23 ff. EGGVG), da der Beschuldigte im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens die ihn entlastenden Umstände vorbringen könne. Zumindest ein Teil der h.M.[3] g...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Instanzenzug und Zuständigkeit

Rz. 767 [Autor/Stand] Einen Überblick über den Instanzenzug und die gerichtliche Zuständigkeit bietet die nachstehende Übersicht. Nähere Einzelheiten zu den erstinstanzlichen gerichtlichen Zuständigkeiten s. Rz. 600 ff. Über die sachliche Zuständigkeit der erstinstanzlichen Spruchkörper in Strafsachen, die abhängig ist von Art und Schwere des Anklagevorwurfs, die Besetzung de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Generelles Beschlagnahmeverbot

Rz. 973 [Autor/Stand] Demgegenüber erkennt eine dritte Auffassung ein generelles Beschlagnahmeverbot von Mandanten- und Buchführungsunterlagen an[2]. Es könne keinen entscheidenden Unterschied machen, ob der Beschuldigte seinem steuerlichen Berater z.B. einen Vertrag zur Prüfung mündlich oder telefonisch mitteilt und der Berater sich darüber unstreitig geschützte Aufzeichnun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Vernehmung zur Sache

Rz. 212 [Autor/Stand] An die Belehrung schließt sich die Vernehmung zur Sache an, durch die dem Beschuldigten rechtliches Gehör gewährt wird[2]. Ihm ist Gelegenheit zu geben, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu entkräften und Entlastungstatsachen vorzutragen. Dabei sollte er sich möglichst zusammenhängend äußern dürfen, auch wenn insoweit – anders als bei der Zeugenvernehmun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuer- und Zollfahndung

Ergänzender Hinweis: Nr. 122–127 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 122 ff.). Rz. 89 [Autor/Stand] Als weitere Strafverfolgungsorgane sind im Steuerstrafverfahren neben den vorgenannten FinB kraft Gesetzes die Zollfahndungsämter und die Steufa-Stellen sowie deren Beamte für die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen zuständig. Nähere Einzelheiten zu Organisation und Zuständigkeit der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Rechtsschutz

Rz. 100 [Autor/Stand] Der Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Steufa richtet sich wegen ihrer doppelgleisigen Zuständigkeit danach, in welcher Funktion und in welchem Verfahren sie tätig geworden ist bzw. werden wollte (s. § 404 Rz. 193 ff. m.w.N.). Bei Eingriffsmaßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme sind dies die strafprozessualen Rechtsbehelfe (s. Rz. 372 ff.).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Finanzbehörden der Länder sind für die Feststellung der Grundbesitzwerte und für die Steuermessbetragsfeststellung zuständig. Ermittlung und Festsetzung der Steuermessbeträge obliegen dem Lagefinanzamt (§ 22 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO). Lagefinanzamt (Belegenheitsfinanzamt) ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Steuerobjekt der Grundsteuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Zwangsmaßnahmen

Schrifttum: Amelung, Zur dogmatischen Einordnung strafprozessualer Grundrechtseingriffe, JZ 1987, 737; Amelung/Mittag, Beweislastumkehr bei Haussuchungen ohne richterliche Anordnung gemäß § 105 StPO, NStZ 2005, 614; Baldarelli, Der Richtervorbehalt oder Gefahr im Verzuge bei der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung, Kriminalistik 2006, 135; Burhoff, Durchsuchung und Beschlagn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Einleitung des Ermittlungsverfahrens

Ergänzender Hinweis: Nr. 12, 13, 14, 26–31, 122 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 12 ff., 26 ff., 122). Schrifttum: S. das Schrifttum vor § 397 Rz. 1. Rz. 123 [Autor/Stand] Die FinB ist nach dem Legalitätsprinzip (s. Rz. 62 f.) zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet, wenn sie von dem Verdacht einer Steuerstraftat Kenntnis erlangt. 1. Anfangsverdacht Rz. 124 [Autor/St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (7) Form der Aussage

Rz. 216 [Autor/Stand] In geeigneten Fällen kann es ausreichen, dass sich Beschuldigte (und Zeugen) schriftlich äußern (vgl. § 163a Abs. 1 Satz 2 StPO). Dies kommt insb. in Betracht, wenn der Beschuldigte oder Zeuge für seine Aussage Akten, Geschäftsbücher oder andere umfangreiche Schriftstücke braucht (vgl. auch Nr. 67 RiStBV). Rz. 216.1 [Autor/Stand] Gemäß § 136 Abs. 4 StPO ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Rechtsbehelf

Rz. 65 [Autor/Stand] Gegen den Grundsteuermessbescheid ist als Rechtsbehelf der Einspruch i.S.d. § 348 AO zulässig. Es kann sich um einen Bescheid im Rahmen einer Hauptveranlagung, einer Neuveranlagung oder Nachveranlagung handeln. Allerdings sind die Möglichkeiten des Rechtsbehelfs begrenzt, da der bei der Messbetragsveranlagung zu Grunde gelegte Einheitswert bzw. Grundsteu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Vernehmungsniederschrift

Rz. 213 [Autor/Stand] Über die Vernehmung des Beschuldigten (sowie der Zeugen und Sachverständigen) durch die StA oder die BuStra soll gem. § 168b Abs. 2 StPO ein Protokoll nach §§ 168, 168a StPO angefertigt werden. Entsprechendes gilt für die Steufa. Die Niederschrift ist dem Vernommenen zur Genehmigung vorzulesen und zur Durchsicht vorzulegen (§ 168a Abs. 3 Satz 1 StPO). U...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor Rz. 952 sowie bei § 377 vor Rz. 405. Ballo, Beschlagnahmeschutz im Rahmen von Internal Investigations – Zur Reichweite und Grenze des § 160a StPO, NZWiSt 2013, 46; Baur/Holle, Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes – Eine erste Einordnung, ZRP 209, 186; Bay, Handbuch Internal Investigations, 2013; Bittmann/Molkenbur, Private Ermittl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] Die derzeit geltende Fassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[2] wurde durch folgende Gesetze geändert: 1. Einführungsgesetz zur Abgabenordnung [3] 2. Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands und der Vereinbarung vom 18. Septem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Verfassungsbeschwerde

Schrifttum: Fleury, Verfassungsprozessrecht, 9. Aufl. 2012; Gusy, Die Verfassungsbeschwerde. Voraussetzungen, 1988; Klein/Sennekamp, Aktuelle Zulässigkeitsprobleme der Verfassungsbeschwerde, NJW 2007, 945; Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019; Lübbe-Wolff, Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde, AnwBl. 2005, 509; Lübbe-Wolff/Geisler, Neuere Rechtsprechung des BVerfG zum Vollz...mehr