Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Entschädigungsanspruch

1.1 Grundlagen Rz. 1 Durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz[1] wurde in § 107 S. 1 AO das Wort "Vorlagepflichtige" eingefügt und in § 107 S. 2 AO das Wort "Auskunftspflichtige" durch die Wörter "Auskunfts- und Vorlagepflichtige" ersetzt. Rz. 2 § 107 S. 2 AO stellt – mit der Ausnahme für Beteiligte und gleichgestellte Personen – klar, dass in allen anderen Fällen die b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2 Untersagungserklärung

2.1 Voraussetzung Rz. 3 Das Verbot der Auskunft oder Urkundenvorlage erfordert, dass diese "dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereiten würde". Die Frage des Staatswohls ist als Gemeinwohl nach demokratisch-rechtsstaatlicher Auffassung zu beurteilen.[1] Das Staatswohl darf nicht mit dem Wohl einzelner im öffentlichen Leben stehender Personen oder gar P...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3 Fristberechnung, Terminbestimmung

3.1 Beginn und Ablauf allgemein Rz. 27 Die Vorschrift enthält für die Berechnung der Fristen und die Bestimmung von Terminen einen grundsätzliche Verweisung auf die Vorschriften des BGB, aber auch einige Abweichungen von diesen. Die Abweichungen dienen der Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen und haben durchweg keine praktische Bedeutung für die Verfahren nach der AO. 3.1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Grundlagen

1.1 Einordnung und Zweck der Vorschrift Rz. 1 § 104 AO ist eine Ergänzung zu den allgemeinen Mitwirkungsverweigerungsrechten nach §§ 101–103 AO. § 104 Abs. 1 S. 1 AO verhindert eine Umgehung des Auskunftsverweigerungsrechts durch die Anordnung der Urkunden- oder Wertsachenvorlage bzw. die Verpflichtung zur Erstattung eines Sachverständigengutachtens. § 104 Abs. 1 S. 2 AO blei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.3 Einschreibsendungen – Telefax – Telegramm

Rz. 18 Einschreibsendungen setzen wegen des Festhaltens dieses Vorgangs durch die Post bzw. andere Postdienstleister eine tatsächliche Übergabe an eine dazu berechtigte Person, also eine Mitwirkung auf der Empfängerseite voraus. Die Hinterlegung eines Benachrichtigungszettels im Briefkasten oder Postfach des Empfängers reicht daher zur Fristwahrung nicht aus.[1] Erst die tat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.1 Beginn und Ablauf allgemein

Rz. 27 Die Vorschrift enthält für die Berechnung der Fristen und die Bestimmung von Terminen einen grundsätzliche Verweisung auf die Vorschriften des BGB, aber auch einige Abweichungen von diesen. Die Abweichungen dienen der Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen und haben durchweg keine praktische Bedeutung für die Verfahren nach der AO. 3.1.1 Fristbeginn Rz. 28 § 187 BGB ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.2 Berücksichtigung von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

3.2.1 Grundregel (Abs. 3) Rz. 37 § 193 BGB Sonn- und Feiertag; Sonnabend Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.3 Voraussetzungen für die Entschädigung

1.3.1 Negativabgrenzung: Keine Entschädigung der Beteiligten und gleichgestellter Personen (§ 107 S. 2 AO) Rz. 7 Beteiligte i. S. v. § 78 AO , die nach § 93 Abs. 1 S. 1 AO [1] in ihrem eigenen Besteuerungsverfahren in Erfüllung ihrer Mitwirkungspflicht Auskunft erteilen, haben nach § 107 S. 2 AO keinen Entschädigungsanspruch. Personen, die gesetzlich verpflichtet sind, für den ...mehr

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Einheitsbewertung eines SB-Markts im Beitrittsgebiet

Leitsatz 1. Für die Ermittlung der Gebäudenormalherstellungskosten eines SB-Markts im Beitrittsgebiet ist der Raum unterhalb der Traufe voll anzurechnen. 2. Befinden sich unterhalb der Traufe Versorgungsleitungen, die mittels einer abgehängten Decke der Sicht entzogen sind, steht dies der Vollanrechnung nicht entgegen. Normenkette § 9 Abs. 2, § 129 BewG, § 10, § 52 BewG DDR, §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 3 Unverzügliche Mitteilung an den Berechtigten (Abs. 2)

Rz. 11 Dem Berechtigten sind die vorläufige Zahlungseinstellung sowie die dafür maßgeblichen Gründe unverzüglich mitzuteilen. Ihm muss Gelegenheit gegeben werden, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern.[1] Die Mitteilung muss gegenüber dem Berechtigten erfolgen. Damit ist für die Familienkasse eine Mitteilung an einen Dritten, z. B. den Abzweigungsempfänger ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 5 Rechtsschutz (Abs. 3)

Rz. 18 Bei der vorläufigen Zahlungseinstellung handelt es sich um einen Realakt, da dieser ohne Bescheid erfolgt.[1] Sofern sich ein Kindergeldberechtigter gegen die Zahlungseinstellung wenden will, kann er dies nicht mit einem Einspruch tun, sondern nur mit einem allgemeinen Leistungsbegehren. Korrekte Klageart wäre die allgemeine Leistungsklage. Möglicherweise macht eine s...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 1.1 Frist und Form der Übermittlung

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung eine Jahressteuererklärung zu übermitteln.[1] Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet regelmäßig gem. § 149 Abs. 2 AO 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (31.7. des Folgejahrs für die Veranlagung 2020 [2]). Sowei...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 1.3 Rechtsfolgen der Abgabe der Jahreserklärung

Die Abgabe der Jahressteuererklärung stellt eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO dar. Die Finanzverwaltung erlässt i. d. R. einen Bescheid zur Umsatzsteuer nur, wenn von der Anmeldung des Unternehmers abgewichen wird. In diesen Fällen ist ein sich daraus ergebender Nachzahlungsbetrag innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 2.1 Ermessen und Voraussetzungen

Rz. 5 Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Familienkasse die Kindergeldzahlungen vorläufig einstellen. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung (§ 5 AO).[1] Voraussetzung für eine vorläufige Zahlungseinstellung ist, dass einerseits Kindergeld festgesetzt wurde[2] und andererseits die Familienkasse Kenntnis von Tatsachen erhält, die zu einer rückwirkenden Aufhebung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 2.3 Aufhebung der Festsetzung mit Wirkung für die Vergangenheit (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Die Tatsachen müssen die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung mit Wirkung für die Vergangenheit nach sich ziehen; dies setzt voraus, dass der Anspruch zum Zeitpunkt der Zahlungseinstellung schon nicht mehr besteht und nicht erst mit Wirkung für die Zukunft entfällt.[1] Lag der Kindergeldfestsetzung eine Ermessensentscheidung zugrunde, findet § 71 EStG keine Anwendung.[2]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 4 Unverzügliche Nachholung der Zahlung (Abs. 3)

Rz. 15 § 71 Abs. 3 EStG regelt, dass die Familienkasse die einbehaltenen Beträge nachzahlen muss, wenn sie die Kindergeldfestsetzung innerhalb von 2 Monaten nach der Zahlungseinstellung nicht rückwirkend aufgehoben oder geändert hat. Rz. 16 Die 2-Monats-Frist wird durch die Zahlungseinstellung ausgelöst: Als Zeitpunkt der vorläufigen Zahlungseinstellung ist der Tag anzusehen,...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 3 Anlage UN

Die Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung ist von Unternehmern abzugeben, die im Ausland ansässig sind. In der Anlage hat der ausländische Unternehmer bestimmte, ergänzende Angaben zu machen. Ausländische Unternehmer[1] sind Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung nicht im Inland haben. Für diese Unternehmer ist nach § 21 Abs. 1 AO i. V. m. der Umsatzs...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–18 sind die allgemeinen Angaben enthalten. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein U...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 38–43 sind die steuerpfli...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.15 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

In Teil L der Umsatzsteuererklärung wird die zu entrichtende USt berechnet. Die Berechnung teilt sich in 2 verschiedene Bereiche auf: Zum einen werden die in den vorigen Teilen ermittelten Ergebnisse zusammengestellt, zum anderen werden noch gesonderte Steuerentstehungsgründe bzw. Haftungsfälle mit aufgenommen. In dem ersten Teil, in dem die bisher ermittelten Daten zusammeng...mehr

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Juristische Personen im Prozess - Bestreiten mit Nichtwissen?

Zusammenfassung Eine juristische Person darf im Zivilprozess einen von der Gegenseite behaupteten Vertragsabschluss durch einen ihrer organschaftlichen Vertreter nicht mit Nichtwissen bestreiten. Dies gilt aufgrund der Erkundigungspflichten der juristischen Person selbst dann, wenn der Vertreter mittlerweile abberufen worden ist. Sachverhalt Der Kläger verklagt eine GmbH aufgr...mehr

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Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen

Kommentar Mit Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5.10.2020 wurden Einsprüche und Änderungsanträge wegen der Anpassung der Renten in den ostdeutschen Bundesländern an das Westniveau zurückgewiesen. Am 3.12.2019 (X R 12/18) hat der BFH entschieden, dass die Angleichung der Renten in den ostdeutschen Bundesländern (im Jahr 30 der Vereinigung erscheint ...mehr

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Erträge aus Währungssicherungsgeschäften

Kommentar Das BMF hat sich zu der Frage geäußert, wie Gewinne oder Verluste aus Währungssicherungsgeschäften zu behandeln sind. Dabei geht es insbesondere um die Einbeziehung der Werte in die Gewinnermittlung nach § 8b KStG. Gewinne aus Währungssicherungsgeschäften Durch den BFH (Urteil v. 10.4.2019, I R 20/16) wurde entschieden, dass Gewinne aus Währungssicherungsgeschäften a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1.1 Bedeutung der satzungsmäßigen Vermögensbindung (§ 61 AO) der Übertragerin

Tz. 35 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung auf eine ebenfalls gemeinnützige Kö (zB GmbH, AG, Gen) setzt gemeinnützigkeitsrechtlich voraus, dass die satzungsmäßige Vermögensbindung (s § 61 Abs 1 iVm § 55 Abs 1 Nr 4 AO) der Übertragerin der Verschmelzung nicht entgegensteht. Tz. 36 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die satzungsmäßige Vermögensbindung steht der Verschmelzung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.2 Vermögensübergang im Rahmen der Aufspaltung ist kein Verstoß gegen § 58 Nr 2 AO

Tz. 118 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Vermögensübergang iRd Aufspaltung ist uE – ebenso wie der Vermögensübergang iRd Verschmelzung – kein Verstoß gegen § 58 Nr 2 AO. Dies folgt daraus, dass der Vermögensübergang durch "partielle Gesamtrechtsnachfolge" (oder Sonderrechtsnachfolge; zum Begriff s Kallmeyer, in Kallmeyer/Sickinger, § 123 UmwG Rn 2) im Fall der Aufspaltung uE ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1.3 Zulässigkeit der Anteilsgewährung an die Anteilsinhaber der Übertragerin nur im Rahmen des § 55 Abs 1 Nr 2 und Nr 4 AO

Tz. 39 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die AE der übertragenden gGmbH erhalten durch die Verschmelzung gem §§ 2, 5 Abs 1 Nr 2 UmwG Anteile an der Übernehmerin (bzw des neuen Rechtsträgers bei Verschmelzung durch Neugründung). Tz. 40 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Dies ist jedoch gemeinnützigkeitsrechtlich grds unzulässig bzw nur beschr zulässig. In den Fällen der Verschmelzung einer ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.4 Zulässigkeit von baren Zuzahlungen gem § 125 iVm §§ 12 Abs 2, 15 UmwG nur iRd § 55 Abs 1 Nr 2 und 4 AO

Tz. 120 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Gem § 125 iVm §§ 12 Abs 2, 15 UmwG sind bare Zuzahlungen an die AE der Übertragerin zulässig zum Ausgleich von Spitzen, für die keine vollen Anteile gewährt werden können, bzw zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses. Derartige bare Zuzahlungen sind gemeinnützigkeitsrechtlich ebenso zu beurteilen wie die Anteilsgewährungen, mit denen sie ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.1 Bedeutung der satzungsmäßigen Vermögensbindung (§ 61 AO) der Übertragerin

Tz. 117 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö (GmbH, AG, Gen) setzt gemeinnützigkeitsrechtlich voraus, dass die satzungsmäßige Vermögensbindung (s § 61 Abs 1 iVm § 55 Abs 1 Nr 4 AO) der Übertragerin der Aufspaltung nicht entgegensteht. Im Einzelnen: Die satzungsmäßige Vermögensbindung steht der Aufspaltung dann nicht entgegen, wenn entweder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.3 Zulässigkeit der Anteilsgewährung an die Anteilsinhaber der Übertragerin nur im Rahmen des § 55 Abs 1 Nr 2 und Nr 4 AO

Tz. 119 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die AE der übertragenden gGmbH erhalten durch die Aufspaltung gem §§ 2, 126 Abs 1 Nr 2 UmwG Anteile an den Übernehmerinnen (bzw den neuen Rechtsträgern bei Aufspaltung zur Neugründung). Dies ist aber – ebenso wie im Verschmelzungsfall (s Tz 39–45) – gemeinnützigkeitsrechtlich grds unzulässig bzw nur beschr zulässig. Im Einzelnen: Haben die AE ...mehr

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Eine dem Finanzamt nicht übermittelte Wahlrechtsausübung führt nicht zu einem Fehler nach § 129 AO

Leitsatz Eine offenbare Unrichtigkeit liegt nicht vor, wenn die Finanzbehörde die Unrichtigkeit in der Steuererklärung des Steuerpflichtigen nicht erkennen konnte und sich deshalb nicht zu eigen machen konnte. Dann handelt es sich nicht um einen (Übernahme-)Fehler der Finanzbehörde. Sachverhalt Die Kläger erklärten in der elektronisch übermittelten ESt-Erklärung 2013 unter an...mehr

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Zuständigkeiten für Billigkeitsmaßnahmen

Kommentar Mit einem BMF-Schreiben sowie einem gleichlautenden Ländererlass haben die Finanzbehörden Stellung zu der Frage genommen, welche Behörde bis zu welchem Betrag Billigkeitsmaßnahmen für Steuerpflichtige gewähren darf. Billigkeitsmaßnahmen im Bereich des Steuerrechts führen dazu, dass Steuerpflichtige Steuern nicht oder zumindest vorläufig nicht zahlen müssen. Gesetzli...mehr

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ZErb 10/2020, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

Streitig ist, ob zur Erfüllung des Betriebes der Klägerin, der in der Vermietung von Wohnungen bestand, ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erforderlich war (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG). Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der X-GmbH & Co. KG (nachfolgend auch als "KG" bezeichnet). Im Feststellungszeitpunkt, dem Todestag der Erblasserin Frau B. S. am x.4.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.2 Abspaltung

Tz. 122 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Abspaltung von gGmbH wirft in ähnlichem Ausmaß gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf wie die Aufspaltung. Dabei tritt an die Stelle der Frage der Vereinbarkeit mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung der Übertragerin, die sich nicht stellt, weil die Übertragerin weiterbesteht, die Frage eines Verstoßes gegen § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.1 Einbringung eines Betriebs

Tz. 156 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der gGmbH ist zu differenzieren zwischen ihrem – falls vorhanden – stpfl Bereich (stpfl wG) und ihren stfreien Bereichen (ideelle Tätigkeit, ZwB, Vermögensverw). § 8 Abs 2 KStG ist nur für den stpfl Bereich (stpfl wG) maßgebend, dagegen innerhalb der stfreien Bereiche nicht anwendbar (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 323). Im Einzelnen gilt Fol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.1 Überblick

Tz. 138 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aufspaltungen von gemeinnützigen eV dürften – bis auf die Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö (s Tz 143) – keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der StBefreiung führen würden. Hinsichtlich der gemeinnützigkeitsrechtlichen Auswirkungen im Falle der Aufspaltung auf Pers-Ges, Kap-Ges oder Gen s Tz 101. Zu de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Selbstlosigkeit

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine Kö, die nach der Satzung und der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient (§§ 51 bis 68 AO), ist nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG von der KSt befreit. Allen drei st-begünstigten Zwecken ist nach den §§ 52 bis 54 AO ua die Voraussetzung der selbstlosen Förderung oder Unterstützung gemeinsa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Gemeinnützige Genossenschaft als übertragender Rechtsträger

Tz. 66 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ist eine gemeinnützige Gen übertragender Rechtsträger wie in folgender Abbildung, gelten die Tz 29–111 entspr. Tz. 67 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung ist allerdings von Bedeutung, dass Abfindungen iSd §§ 29, 31 UmwG an die anlässlich der Verschmelzung ausscheidenden Genossen einer übertragenden Gen n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 192 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Von der Fin-Verw werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen tw folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Gewinne erzielt. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder

Tz. 77 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Verschmelzung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Problem 1: Vereinbarkeit der Verschmelzung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 99 Abs 1 UmwG stellende – Frage, ob die Vereinbarkeit gegeben ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.1 Überblick

Tz. 101 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Gemeinnützigkeitsrechtlich dürfte die gem § 131 Abs 1 Nr 2 UmwG zum Erlöschen der übertragenden gGmbH führende Aufspaltung – bis auf den Sonderfall der Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö – keine praktische Bedeutung haben, weil der Vermögensübergang auf die übernehmenden Rechtsträger ohne Gegenleistung an den übertragenden Rechtsträ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1.2 Vermögensübergang im Rahmen der Verschmelzung als Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung

Tz. 38 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Es stellt sich die Frage, ob ein Vermögensübergang iRd Verschmelzung als Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung anzusehen ist. Hierbei sind folgende Fälle zu unterscheiden: Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung durch die übernehmende Kö Verstößt nach einer Verschmelzung die übernehmende Kö gegen die satzungsmäßige Vermög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1.4 Erforderliche Satzungsänderungen bei der Übernehmerin hinsichtlich ihrer Zwecke und Zweckverwirklichungsmaßnahmen

Tz. 46 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Übernehmerin ist – ggf zusätzlich zu uU notwendigen Satzungsänderungen hinsichtlich der Vermögensbindung (s Tz 45, 46) – zu prüfen, ob aufgr der Verschmelzung ihre Satzung im Bereich der gemeinnützigen Zielsetzung und der Zweckverwirklichungsmaßnahmen zu ergänzen ist. Bei der Verschmelzung durch Aufnahme (s § 2 Nr 1 UmwG) werden derar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Schmiergelder

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Schmiergeldzahlungen haben idR eine betriebliche Veranlassung. Die Abzugsfähigkeit dieser Ausgaben richtet sich dabei nach § 160 AO bzw § 4 Abs 5 Nr 10 EStG. Nach § 160 Abs 1 AO sind BA regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Stpfl dem Verlangen der Fin-Verw nicht nachkommt, die Gläubiger oder die Empfänger genau zu benennen. Das Verfahren nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.2 Abspaltung

Tz. 144 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Abspaltung von gemeinnützigen eV wirft in ähnlichem Ausmaß gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf wie die Aufspaltung. Dabei tritt an die Stelle der Frage der Vereinbarkeit mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des übertragenden Vereins, die sich nicht stellt, weil dieser weiterbesteht, die Frage eines Verstoßes gegen § 55 Abs 1 Nr ...mehr

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ZErb 10/2020, Erbschaftsteu... / 2 Gründe

Die Klage ist unbegründet. 1. Der angefochtene Bescheid vom 25.4.2014 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 6.12.2019 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 FGO. Der Beklagte hat zu Recht die Summe der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens gemäß § 13b Abs. 2a ErbStG i.V.m. § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 ErbStG m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.6 Exkurs: Formwechsel eines eV in eine gGmbH

Tz. 194 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sofern die wirtsch Aktivitäten eines eV den Rahmen des sog Nebenzweckprivilegs überschreiten, kann dem Verein die Löschung durch das Reg-Gericht drohen. Vgl hierzu die Entsch des KG Bln aus dem Jahr 2016, die als Verein organisierte Kindertagesstätten betrafen. Diesen wurde die Löschung ihres Vereins mit der Begr angedroht, dass kein ideell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.1 Aufspaltung

Tz. 143 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Aufspaltung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Aufspaltung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder: Problem 1: Vereinbarkeit der Aufspaltung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 149 Abs 1 UmwG stellende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gemeinnützigkeit und verdeckte Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Kö, die nach der Satzung und der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen (§§ 51 bis 68 AO), sind nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG von der KSt befreit. Die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke setzt nach § 52 AO ua die selbstlose Förderung voraus. Nach § 55 Abs 1 AO ist für eine selbstlose Förderung ua Voraussetzung, dass Mit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Treuhandverhältnis

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu (verdeckten) Treuhandverhältnissen s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 515. Folgefragen ergeben sich bei Treuhandverhältnissen zB hinsichtlich der Zurechnung einer vGA. Folgende Treuhandverhältnisse können dabei von Bedeutung sein: a) Anteilsrechte an der Kö werden treuhänderisch gehalten Werden die Gesellschaftsanteile nur treuhänderisch für einen oder me...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Formwechsel in eine AG oder eine Genossenschaft

Tz. 91 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Formwechsel einer gGmbH in eine AG oder eine Gen führt uE dazu, dass ihre bisherige StBefreiung, da sie in der neuen Rechtsform weiterbesteht (s § 202 Abs 1 Nr 1 UmwG), grds fortgilt (Wahrung der Identität des Rechtsträgers; s Meister/Klöcker, in Kallmeyer, § 190 UmwG Rn 6; S/H/S, Rn 2 zu § 202 UmwG; und s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.11). Tz. 9...mehr