Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Ausnahmen

Werden aufgr von Kassenfehlbeträgen Mängel in der Buchführung angenommen und BE hinzu geschätzt, so sollen diese Sicherheitszuschläge ohne konkret nachgewiesene gesellschaftsrechtliche Veranlassung nicht als vGA anzusehen sein; s Urt des BFH v 09.08.2000 (GmbHR 2001, 208) und vorgehend s Urt des FG Köln v 18.08.1999 (EFG 1999, 1154). Im Übrigen s Urt des FG Nds v 05.07.1990 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.2 Spaltungen auf Personenhandelsgesellschaften

Tz. 105 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Aufspaltung auf Pers-Ges kommt im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben keine praktische Bedeutung zu (s Tz 101); ebenso sind uE Abspaltungen auf Pers-Ges ohne Bedeutung (s Tz 101). Dagegen sind Ausgliederungen nach Maßgabe des§ 20 UmwStG auf Pers-Ges möglich (s Tz 103). Tz. 106 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine Ausgliederu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die GAufzVO wurde aufgr der Ermächtigung des § 90 Abs 3 S 5 AO erlassen. Aus den nach § 90 Abs 3 AO zu erstellenden Aufzeichnungen muss ersichtlich sein, welchen Sachverhalt der Stpfl iR seiner Geschäftsbeziehungen iSd § 1 Abs 4 AStG mit nahe stehenden Pers iSd § 1 Abs 2 AStG verwirklicht hat, sowie ob und inwieweit er diesen Geschäftsbeziehungen B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 189 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer Kap-Ges ist grds stfreie Vermögensverw (§ 14 S 3 AO). Sie stellt jedoch dann einen wG iSd § 64 AO dar, wenn mit der Beteiligung ein entsch Einfluss auf die lfde Geschäftsführung der Kap-Ges ausgeübt wird (vgl AEAO Nr 3 zu § 64). Tz. 190 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Doppelstiftungsmodell Von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 29 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Pers-Ges kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2ff UmwG)/UmwStG (§§ 3ff UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Pers-Ges, die grds für gemeinnützige Kö in der Rechtsform der GmbH (s Tz 3), möglich ist, hätte zur Folge, dass mit der Verschmelzung eine Verletzung der Vermögensbind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.3 Beteiligung an der Kapitalgesellschaft darf nicht Hauptzweck der gemeinnützigen Stiftung sein

Tz. 191 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Auch die Vermögensverw ist im Hinblick auf das Gebot der Ausschließlichkeit nach § 56 AO nur dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn sie um des st-begünstigten Zweckes willen erfolgt. Dh sie darf nur der Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der st-begünstigten Zwecke dienen. Sofern hingegen die Vermögensverw ein losgelöster Zweck oder gar ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Zusammenfassung des Körperschaftsteuer-Guthabens und des EK 02

Tz. 7 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 40 Abs 1 KStG schreibt die Zusammenfassung auf der Stufe der übernehmenden Kö nur für das KSt-Guthaben (s § 37 KStG) und für das EK 02 (s § 38 KStG) vor, nicht jedoch für das stliche Einlagekonto. Aber auch für diesen Betrag gilt die Anweisung der Zusammenfassung; sie findet sich allerdings – weil es sich um eine Dauerregelung handelt – sta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Formwechsel in eine Personengesellschaft oder eine KGaA

Tz. 89 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Einzelheiten: Der nach § 226 UmwG für die gGmbH ua mögliche Formwechsel in eine Pers-Ges hätte eine Verletzung der Vermögensbindung durch die tats Geschäftsführung zur Folge, die gem § 63 Abs 2 iVm § 61 Abs 3 AO zur rückwirkenden vollen StPflicht für die letzten zehn Jahre führen würde (s Tz 29 ). Aufgr dieser vorher eintretenden vollen StPflic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts als formwechselnde Rechtsträger

Tz. 98 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei KöR und bei AöR ist für einen Formwechsel gem § 301 Abs 2 UmwG Voraussetzung, dass die Kö bzw Anstalt rechtsfähig ist und das maßgebende Bundes-oder Landesrecht einen Formwechsel vorsieht oder zulässt. Ein derartiger Fall im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts würde zB vorliegen, wenn ein Museum in der Rechtsform der KöR besteht, das in v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 198 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung ist idR davon auszugehen, dass als Betriebe oder Teilbetriebe iSd § 20 Abs 1 UmwStG nur ZwB in Betracht kommen, da ein mit dem stfreien BgA (zB Krankenhaus) im wirtsch Zusammenhang stehender stpfl BgA (zB Krankenhauswäscherei mit Fremdumsätzen) kstlich gesondert zu erfassen ist. Außerdem noch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und -risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Einrichtungen, DStR 1998, 274; Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999, 1505; Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.3 Ausgliederung

Tz. 145 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine Ausgliederung auf einen gemeinnützigen Verein führt stets zum Verlust der StBefreiung, weil die dem übertragenden Verein für die Ausgliederung als Gegenleistung gewährten Mitgliedschaften an dem übernehmenden Verein wirtsch wertlos sind und damit ein Verstoß gegen § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO vorliegt (s Tz 144, 102). Eine Ausgliederung auf e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1 Aufspaltung

Tz. 116 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Aufspaltung von gGmbH wirft die gleichen gemeinnützigkeitsrechtlichen Probleme auf wie die Verschmelzung. Im Einzelnen stellen sich folgende Fragen: Vereinbarkeit der Aufspaltung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung der Übertragerin (s Tz 117)? Vermögensübergang als Verstoß gegen § 58 Nr 2 AO (s Tz 118)? zulässiges Ausmaß der Anteilsge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 31 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung auf eine andere stpfl Kö – oder auf eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö – ist für gGmbH grds möglich. Dabei kommt für die gGmbH eine Verschmelzung auf eine Kap-Ges oder eine Gen in Betracht (nicht dagegen auf einen eV; s § 99 Abs 2 UmwG). Tz. 32 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aber: Verschmelzungen au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder

Tz. 34 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung von gGmbH wirft vielfältige gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Im Einzelnen stellen sich folgende Fragen: Vereinbarkeit der Verschmelzung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung der Übertragerin (s Tz 35–37) Vermögensübergang als Verstoß gegen § 58 Nr 2 AO (s Tz 38) Zulässiges Ausmaß der Anteilsgewährung an die Anteils...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Haftung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird eine Kö zB nach § 75 AO als Haftungsschuldner für betriebliche St des Gesellschafters, der seinen Betrieb in die Kö eingebracht hat, in Anspruch genommen, so begründen etwaige Ausgaben der Kö zunächst einen entspr hohen Ersatzanspruch gegenüber dem Gesellschafter. Darin kann deshalb noch keine Vermögens- oder Einkommensminderung gesehen werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf eine gemeinnützige Stiftung als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 193 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gew Pers-Ges stellt einen stpfl wG iSd § 64 AO dar; die Beteiligung an einer Kap-Ges ist hingegen regelmäßig stfreie Vermögensverw, wie die folgende Abbildung zeigt: Für die Übertragung bietet sich folgende Vorgehensweise an: Schritt 1: Einbringung des MU-Anteils nach § 20 UmwStG in eine ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Verschmelzung auf eine natürliche Person

Tz. 30 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung durch Aufnahme auf eine natürliche Pers, die Alleingesellschafter ist, kommt nur für Kap-Ges gem § 120 UmwG in Betracht. Diese Verschmelzung wäre deshalb auch für die gGmbH grds rechtlich möglich, führt aber zur Nachversteuerung: Sie hätte ebenfalls zur Folge, dass mit der Verschmelzung eine Verletzung der Vermögensbindung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Zuführungskosten

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zuführungskosten in Form von Provisonseinbehalten eines Dritten können WK iSd § 9 Abs 1 EStG sein; s Urt des Nds FG v 20.07.2012 (EFG 2012, 2007; rkr). Beispiel Die A-GmbH erhält von einem Dritten in Zusammenarbeit mit dem Ges-GF eine Scheinrechnung über 10 000 EUR zzgl 1 900 EUR USt. Die A-GmbH zahlt 11 900 EUR an den Dritten und macht gegenüber de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 75 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung auf eine Pers-Ges, eine stpfl Kö oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö wäre für den gemeinnützigen eV, wie in folgender Abbildung aufgeführt, umwandlungsrechtlich möglich. Aber: Derartige Verschmelzungen dürften aber keine praktische Bedeutung haben, da sie zur rückwirkenden vollen StPflicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Besondere Tarifvorschriften iSd § 19 KStG

Tz. 11 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach § 19 Abs 1 bis 4 KStG sind bei der OG erfüllte Tarifvorschriften, die einen Abzug von der KSt, also eine St-Ermäßigung vorsehen, ausschl beim OT anzuwenden. Bei OT in der Rechtsform einer Pers-Ges ist § 19 KStG bei deren MU anzuwenden. Eine besondere Tarifermäßigung iSd § 19 KStG ist dadurch geprägt, dass sie bereits auf der Stufe der St-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 162 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 21 UmwStG betrifft den Tausch von Anteilen an einer inl oder ausl Kap-Ges oder Gen gegen Gewährung neuer Anteile. Ein qualifizierter Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG liegt vor, wenn die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der erworbenen Gesellschaft hält (mehrheitsv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Untreue

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei einer Kö kann eine vGA grds nur angenommen werden, wenn die Vermögensminderung bzw die verhinderte Vermögensmehrung auf einer Rechtshandlung der Kö beruht, also auf einer Rechtshandlung ihrer Organe; s Urt des BFH v 18.07.1990 (BStBl II 1991, 484). Als Rechtshandlungen der Kö wurden insoweit nicht nur Handlungen der GF und Beschl der GV angeseh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine

Tz. 72 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für rechtsfähige Vereine (eV iSd §§ 21, 55 BGB sowie wirtsch Vereine iSd § 22 BGB) ist eine Verschmelzung nur zulässig, wenn die Satzung oder Vorschriften des Landesrechts nicht entgegenstehen (s § 99 Abs 1 UmwG). Zum satzungsmäßigen Ausschluss der Verschmelzungsfähigkeit s Vossius (in W/M, § 99 UmwG Rn 21–28); außerdem hierzu – sowie zur Mög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 25 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Umstrukturierungen iSd UmwG – Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung, Vermögensübertragung – sowie die zusätzlichen Einbringungstatbestände des UmwStG – haben auch bei nach § 5 Abs 1 KStG stfreien Kö große praktische Bedeutung. Diese Umstrukturierungen kommen – soweit sie nicht in einem Formwechsel bestehen – zum einen als Konzentrationsmaßnah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Der Organträger ist eine Personengesellschaft (Abs 4)

Tz. 33 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Ist der OT eine Pers-Ges, gelten die Abs 1 bis 3 des § 19 KStG für die Gesellschafter der OT-Pers-Ges entspr. In diesem Fall ist gem § 19 Abs 4 S 2 KStG iVm § 180 Abs 1 Nr 2a, Abs 5 Nr 2 AO eine gesonderte und einheitliche Feststellung vorzunehmen, die neben die gegenüber OT und OG wirkende gesonderte und einheitliche Feststellung gem § 14 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Eigengesellschaft

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die KöR sind in der Wahl der Organisationsform ihrer wirtsch Unternehmungen frei und können diese uU als Eigenbetrieb (= BgA) führen oder sich einer privatrechtlichen Rechtsform (zB AG, GmbH) bedienen und sie als Eigengesellschaft betreiben. Die Eigengesellschaften sind selbständige Rechtssubjekte außerhalb der KöR. Als Eigengesellschaft werden sol...mehr

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Keine allgemeine Änderungssperre durch § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG

Leitsatz 1. § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31.12.2013 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird. Eine Anwendung auf alle Änderungsanträge, über die nach dem 31.12.2013 zu entscheiden ist, unabhängig davon, ob sie Lohnsteuer-Anmeldungen für Veranlagungszeiträume vor 2014 betreffen, kommt nicht in Betrach...mehr

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Konsultationsvereinbarung Schweiz (1): Nichtrückkehrtage i.S.d. Grenzgängerregelung des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2002

Leitsatz Tage, an denen der Steuerpflichtige von einer Geschäftsreise aus dem Drittland tatsächlich an seinen Wohnsitz zurückkehrt, gehören nicht zu den Nichtrückkehrtagen i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2002. Entsprechendes gilt für Geschäftsreisen an Wochenend- und Feiertagen, sofern die Arbeit an diesen Tagen nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbar...mehr

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Besteuerungsbefugnis für Geschäftsführervergütungen und ‐abfindungen nach dem DBA-Polen 2003

Leitsatz Die vom OECD-Musterabkommen abweichende Sonderregelung des Art. 16 Abs. 2 DBA‐Polen 2003, in der die Besteuerungsbefugnis für Vergütungen einer Person in ihrer Eigenschaft als "bevollmächtigter Vertreter" geregelt wird, gilt auch für Geschäftsführer einer deutschen GmbH. Sie erfasst auch Abfindungen. Normenkette Art. 16, Art. 3 Abs. 2 DBA-Polen 2003, § 39b Abs. 6, § ...mehr

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Konsultationsvereinbarung Schweiz (2): Anwendbarkeit des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971/2010 auch ohne Eintragung der Funktion in das Handelsregister

Leitsatz Art. 15 Abs. 4 DBA‐Schweiz 1971/2010 setzt keine Eintragung der Funktion des Steuerpflichtigen in das Handelsregister voraus. Die anders lautende Regelung des § 19 Abs. 2 Satz 2 KonsVerCHEV vom 20.12.2010 verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG). Normenkette Art. 15 Abs. 4, Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1971/2010,...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebührenrecht: Erbschaftsteuer- und Feststellungserklärung zwei gesonderte Abrechnungstatbestände?

Das Amtsgericht Düsseldorf (Urteil v. 14.8.2018, 37 C 79/18) hat sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit die Beauftragung für die Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung eine Ermittlung der Grundstückswerte und die Erstellung diesbezüglicher Feststellungserklärungen nach sich zieht, und somit zwei gesonderte Abrechnungstatbestände im Rahmen der StBVV ausgelöst werden. Die...mehr

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Steuerliche Anerkennung eines Verlustes aus der Veräußerung wertloser Aktien

Leitsatz 1. Eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (Anschluss an BFH-Urteil vom 12.06.2018 – VIII R 32/16, BFHE 262, 74, BStBl II 2019, 221). 2. Die Veräußerung wertloser Aktien stellt grundsätzlich keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, selbst w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4.5 Sachlicher Zusammenhang mit der Hoferbfolge oder Hofübernahme

Rz. 73 Die zum Zwecke der Abfindung erfolgende Veräußerung oder Entnahme von Teilen des zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grund und Bodens muss im sachlichen Zusammenhang mit der Hoferbfolge oder der Hofübergabe stehen.[1] Begünstigt sind dabei nicht nur Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, der Geg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.3 Betriebsgröße

Rz. 26 Es soll nur die Veräußerung oder Aufgabe von kleineren land- und forstwirtschaftlichen Betrieben begünstigt werden. Von daher darf nach § 14a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG der für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb festgesetzte Wirtschaftswert i. S. d. § 46 BewG 40.000 DM nicht übersteigen. Abzustellen ist auf den für den Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Aufgabe des l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 14a EStG beinhaltet unterschiedliche und voneinander unabhängige Freibeträge. Rz. 3 Veräußert ein Land- und Forstwirt nach dem 30.6.1970 und vor dem 1.1.2001 seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Ganzen, wird nach § 14a Abs. 1 EStG auf Antrag der Veräußerungsgewinn nur insoweit zur ESt herangezogen, als er den Betrag von 150.000 DM übersteigt. Voraussetzun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4.3 Weichender Erbe

Rz. 64 Geregelt ist der Begriff des weichenden Erben in § 14a Abs. 4 S. 5 EStG. Weichender Erbe ist danach, wer gesetzlicher Erbe eines Inhabers eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist oder bei gesetzlicher Erbfolge wäre, zur Übernahme des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs aber nicht berufen ist. Hierunter fällt jeder nach dem Gesetz Erbberechtigte, der im ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4.8 Freibetrag

Rz. 89 Veräußert oder entnimmt der Land- und Forstwirt nach dem 31.12.1979 und vor dem 1.1.2006 Teile des zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grund und Bodens, wird nach § 14a Abs. 4 S. 1 EStG der bei der Ermittlung der Einkünfte insoweit zu berücksichtigende laufende, nicht tarifbegünstige Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinn nur insoweit zur ESt herang...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 96 Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften

1 Anwendbarkeit der AO, Abs. 1 Rz. 1 Für die Gewährung der Zulage und die Rückforderungen sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO entsprechend anzuwenden. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 AO gilt die AO vollen Umfangs auch für Steuervergütungen, somit auch für den Bereich der Zulagengewährung und Rückforderung, soweit nicht Sonderregelungen vorgehen.[1] Es gelten som...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 96... / 1 Anwendbarkeit der AO, Abs. 1

Rz. 1 Für die Gewährung der Zulage und die Rückforderungen sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO entsprechend anzuwenden. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 AO gilt die AO vollen Umfangs auch für Steuervergütungen, somit auch für den Bereich der Zulagengewährung und Rückforderung, soweit nicht Sonderregelungen vorgehen.[1] Es gelten somit insbesondere die Vorschrift...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 96... / 4 Geltung der Straf- und Bußgeldvorschriften, Abs. 7

Rz. 4 Nach Abs. 7 sind die Straf- und Bußgeldvorschriften das Achten Teils der AO [1] weitgehend anwendbar.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 96... / 3 Rechte und Pflichten von Anbieter und zentraler Stelle, Abs. 3 bis 6

Rz. 3 Abs. 3 gibt dem Anbieter ein Anrufungsauskunftsrecht gegenüber der zentralen Stelle. Die Notwendigkeit dieses Auskunftsrechts ergibt sich aus der Einbindung des Anbieters in das Verfahren zur Gewährung der Altersvorsorgezulage (sog. Anbieterverfahren). Nach Abs. 4 kann die zentrale Stelle als Aufsichtsbehörde gegenüber dem Anbieter die Erfüllung der Pflichten des Anbiet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 96... / 2 Haftung des Anbieters, Abs. 2

Rz. 2 Bis Vz 2017 haftete der Anbieter nach Abs. 2 gesamtschuldnerisch gegenüber dem Fiskus nur für den Fall, dass Zulagen und die nach § 10a EStG festgestellten Steuervergünstigungen aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu Unrecht ausgezahlt, nicht einbehalten oder nicht zurückgezahlt worden sind. Die Haftung als Gesamtschuldner nach § 44 AO...mehr

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Anforderungen an einen Antrag i.S.d. § 171 Abs. 3 AO bei Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

Leitsatz 1. Ordnet das Insolvenzgericht nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Nachtragsverteilung durch den früheren Insolvenzverwalter an, tritt für den im Beschluss genannten Gegenstand der Nachtragsverteilung wieder Insolvenzbeschlag ein mit der Folge, dass insoweit die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim früheren Insolvenzverwalter liegt. 2. Die durch die Aufhebung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.11.3 Umfang und Ausstrahlung der Feststellung

Rz. 239 Mit der Erteilung eines Bescheids über die Gewinnfeststellung ist eine Reihe von Rechtswirkungen verbunden. Zunächst ist daraus abzuleiten, dass eine Mitunternehmerschaft anerkannt wurde. Sodann wird eine Entscheidung über den Kreis der Beteiligten getroffen, und schließlich werden Höhe, Art und Verteilung der gemeinsam erzielten Einkünfte festgelegt. Rz. 239a Festges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.11.2 Einheitliche Gewinn-/Einkünfte-Feststellung

Rz. 237 Wegen der Erzielung von Einkünften, die steuerlich mehreren Personen zuzurechnen sind, wird für die GmbH & Co. gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen durchgeführt. Nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG kann eine GmbH & Co. nicht nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern auch nichtgewerbliche Einkünfte erzielen (Rz. 26 und 82). In di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.11.4 Behandlung verdeckter Gewinnausschüttungen

Rz. 242 Im Verfahren über die gesonderte Gewinnfeststellung muss auch darüber entschieden werden, ob und in welcher Höhe eine vGA Gewinnausschüttung angefallen ist. Der BFH hält diese Regelung für zwingend, weil eine derartige Ausschüttung untrennbar mit der Höhe des Gewinnanteils verbunden ist und sich – ebenso wie der normale Gewinnanteil – auf das Einkommen der Beteiligte...mehr

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EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

Leitsatz 1. Sind unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens Art. 168 Buchst. a in Verbindung mit Art. 167 der Richtlinie 2006/112/EG dahin gehend auszulegen, dass einer geschäftsleitenden Holding, die steuerpflichtige Ausgangsumsätze an Tochtergesellschaften ausführt, das Recht auf Vorsteuerabzug auch für Leistungen, die sie von Dritten bezieht und gegen die Gewährung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.2 Ertragsteuerliche Ansatzpunkte

Rz. 143 Rechtsgrundlage für die Beanstandung und Korrektur der vereinbarten Gewinnverteilung bildet in den wenigsten Fällen die Missbrauchsvorschrift des § 42 AO, weil es meist an eindeutigen Beweisen hierfür fehlt. Daneben bestehen aber noch andere Ansatzpunkte, die von der höchstrichterlichen Rspr. in Streitfällen regelmäßig herangezogen werden, etwa die Grundsätze, die zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8.1 Grundlagen

Rz. 169 Der BFH erkennt zwischen Mitunternehmerschaft und Mitunternehmer einen Leistungsaustausch in Form von Veräußerungen an.[1] Die Finanzverwaltung folgt dem. Grundsätzlich können die Gesellschaft und ihre Gesellschafter einerseits, die Gesellschafter untereinander andererseits Verträge wie unter fremden Dritten abschließen. Steuerrechtlich werden solche Verträge nur dan...mehr