Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Überführung von nach § 215 AO sichergestellten Sachen in das Eigentum des Bundes als zwingende Folge der Sicherstellung. Entsprechende Regelungen finden sich z. B. auch in § 65 Abs. 3 EnergieStG i. V. m. § 216 AO und § 26 Abs. 2 BierStG. Soweit es sich nicht um herrenlose Sachen handelt, stellt die Übe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Folgen der Verjährung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach h. M. bewirkt die Strafverfolgungsverjährung ein Verfahrenshindernis (BGH v. 22.04.1952, 1 StR 176/53, BGHSt 4, 135), das die Tat insgesamt betrifft (BGH v. 27.05.2009, 1 StR 665/08, wistra 2009, 465). Sie ist in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen zu beachten (BGH v. 26.06.1958, 4 StR 145/58, BGHSt 11, 394). Die Verjährung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Steuerrechtsfähigkeit

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die formelle Beteiligteneigenschaft (s. §§ 78, 186, 359 AO) wie auch die Handlungsfähigkeit (s. § 79 AO) geregelt sind, fehlt es an einer gesetzlichen Definition der Beteiligtenfähigkeit, d. h. der Fähigkeit, Rechtssubjekt eines abgabenrechtlichen Verfahrens zu sein. Diese materielle Beteiligungsfähigkeit kommt jedem zu, der Trä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Aufhebung der Vollziehung

Tz. 51 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich richtet sich die AdV gegen die noch bevorstehende Vollziehung. Ist ein Verwaltungsakt jedoch bereits ganz oder zum Teil vollzogen worden, kommt eine Aufhebung der Vollziehung als rückwirkende Beseitigung der Vollzugsfolgen in Betracht (§ 361 Abs. 2 Satz 3 AO). Tz. 52 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufhebung der Vollziehung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Aufhebung der Vollziehung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Antragsteller kann die Aufhebung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes beantragen, wenn dieser bereits vollzogen wurde. Sie ist unter den gleichen Voraussetzungen zu gewähren wie die Aussetzung der Vollziehung (BFH v. 10.05.1968, III B 55/67, BStBl II 1968, 610), wirkt jedoch – anders als die AdV (s. Rz. 14) – ex tunc, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Buse/Bohnert, Steuerstrafrechtliche Änderungen zur Bekämpfung des Umsatz- und Verbrauchsteuerbetrugs, NJW 2008, 618 Tz. 14a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG v. 21.12.2007 (BGBl I 2007, 3150) sind die Straftaten nach § 370 Abs. 3 Satz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Ausweispflicht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Prüfer muss sich bei Erscheinen unverzüglich auszuweisen; das gilt auch für Personen, die nach § 19 FVG oder § 21 FVG an der Prüfung teilnehmen (Schmieszek in HHSp, § 19 FVG Rz. 19 und § 21 FVG Rz. 16). Die Ausweispflicht nach § 198 Satz 1 AO wird nur durch Vorlage des Dienstausweises des Prüfers (Prüferausweis, s. Anh. 3 § 29 BpO) e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Beschluss über die Gewährung oder Ablehnung der PKH ist die Beschwerde durch § 128 Abs. 2 FGO ausdrücklich ausgeschlossen, sodass der Beschluss unanfechtbar ist (s. Rz. 20). Davon unberührt bleiben außerordentliche Rechtsbehelfe wie die Anhörungsrüge (§ 133a FGO; Brandis in Tipke/Kruse, § 142 FGO Rz. 71 m. w. N.) und die Verfa...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Unrichtigkeit der ursprünglichen Erklärung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Erklärung ist unrichtig oder unvollständig, wenn der Stpfl. – im Zeitpunkt der Erklärung (s. FG Bln v. 11.03.1998, 6 K 6305/93, EFG 1998, 1166) objektiv unrichtige oder unvollständige Angaben macht (s. FG Ddorf v. 24.05.1989, 4 K 397/83, EFG 1989, 491). Insbesondere Steuererklärungen enthalten jedoch häufig auch rechtliche Würdigunge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Alexy, Ermessensfehler, JZ 1996, 701; Hain/Schette/Schmitz, Ermessen und Ermessensreduktion, AöR 122 (1997), 32; Bartone, Gesellschafterfremdfinanzierung – Die Frage der Vereinbarkeit des § 8a KStG mit Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht, Bielefeld 2001 (Diss. Saarbrücken, 2000); Gersch, Überprüfung von Ermessensentscheidungen, AO-StB 2001, 76; Stoll, Ermessen im Steuerrecht, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Eidesstattliche Versicherung (Abs. 3)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 284 Abs. 3 AO hat der Schuldner die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben stets zu Protokoll an Eides statt zu versichern (zur Eidesformel s. § 95 Abs. 3 AO). Nach der ab dem 01.01.2013 geltenden Fassung ist die Eidesstattliche Versicherung obligatorisch und nicht (mehr) Gegenstand einer weiteren – bis zum 31.12.2012 do...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 157 Abs. 1 Satz 2 AO schreibt die Bezeichnung der festgesetzten Steuer nach Art und Betrag und die Angabe des Steuerschuldners vor und konkretisiert damit die Anforderungen des § 119 AO. Zu den Folgen der Verletzung der Inhaltserfordernisse s. Rz. 21 ff. Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dem Steuerbescheid muss der Regelungsinhalt e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Datenschutz

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93c Abs. 6 und 7 AO dienen dem Datenschutz. § 93c Abs. 6 AO bestimmt, m. E. deklaratorisch, dass die Finanzbehörden die ihnen übermittelten Daten verarbeiten dürfen, d. h. sie dürfen sie im automatisierten Besteuerungsverfahren verwerten. Dass die Befugnis zur Datenverarbeitung sich im Rahmen des gesetzlichen Zwecks halten muss, ist s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Fehler der Finanzbehörde

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehler i. S. des § 129 AO können nicht nur beim erstmaligen Erlass des Verwaltungsakts, sondern auch im Einspruchsverfahren oder bei der Korrektur eines Verwaltungsaktes unterlaufen. Eine offenbare Unrichtigkeit verwandelt sich nicht dadurch in einen Rechts- oder Tatsachenirrtum, dass sie im Laufe des Verwaltungsverfahrens fortlaufend ü...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verbotene Ausgaben und Vergütungen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO verdeutlicht lediglich spezielle Anwendungsfälle des § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO. Die Körperschaft darf keine Person durch Ausgaben begünstigen, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind. Hierzu gehören auch unverhältnismäßig hohe Vergütungen. Solche Ausgaben gehören nicht zum Aufgabengebiet der Körperschaft und erfüllen k...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verfahren der Hinzuziehung

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Hinzuziehung erfolgt durch Verwaltungsakt, der selbstständig angefochten werden kann. Um die Wirkungen der Hinzuziehung nicht eintreten zu lassen, kann der Einspruch gegen die Hinzuziehungs-Anordnung auch mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung verbunden werden (§ 361 Abs. 2 AO). Aus ihm muss hervorgehen, dass dem Adressaten...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Wahrung der Feststellungsfrist

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine gesonderte Feststellung sowie ihre Aufhebung oder Änderung ist rechtswidrig, wenn die Feststellungsfrist abgelaufen ist, es sei denn, es handele sich um einen Fall des § 181 Abs. 5 AO. Die Frist wird durch die wirksame Feststellung der Besteuerungsgrundlagen vor dem Ablauf der Frist gewahrt, und zwar hinsichtlich aller Feststellung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Das Ausüben eines beherrschenden Einflusses

Tz. 16a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der durch das StUmgBG v. 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) eingefügte § 138 Abs. 2 Nr. 4 AO schafft eine Anzeigepflicht auch für die Fälle, dass der Steuerpflichtige erstmals, d. h. nach dem Wortlaut nicht erneut, einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss auf eine Drittstaat-Gesellschaft i. S. des § 138 Abs. 3 AO erlangt. Dabei reic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Art der Ermittlungen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Erforschung des Sachverhaltes kann die Finanzbehörde gegen Tatverdächtige Ermittlungen entweder selbst anstellen oder durch die Angehörigen des Steuer- und Zollfahndungsdienstes (s. § 404 AO) sowie in Ausnahmefällen durch die Behörden und Beamten des Polizeidienstes ausführen lassen (s. § 161 StPO). Die Finanzbehörde kann Personen, d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Frist

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rücknahme ist bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung zulässig (§ 362 Abs. 1 Satz 1 AO). Eine spätere Erklärung ist unwirksam (BFH v. 10.07.1996, I R 5/96, BStBl II 1996, 5). Sie kann noch bis zur Unterzeichnung der Einspruchsentscheidung aber nicht mehr nach deren Zugang erfolgen. Dabei ist es denkbar, dass Rücknahmeerklärung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsfolgen der Verletzung der Fürsorgepflicht

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verletzt die Finanzbehörde die ihr obliegenden Fürsorgepflichten, wird dies bei dadurch bedingten Fristversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 110 Abs. 1 AO rechtfertigen. Je nach der besonderen Lage des Einzelfalles wird auch zu prüfen sein, ob eine Frist für die Stellung bestimmter Anträge oder die Abgabe konkreter E...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 353 AO regelt die Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers gegen Feststellungsbescheide, Grundsteuermessbescheide sowie Zerlegungs- und Zuteilungsbescheide über einen Grundsteuermessbetrag. Es handelt sich um eine besondere Voraussetzung der Zulässigkeit, die neben die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen tritt, insbes. die Beschwer (§...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Eingeschränkte Gleichstellung mit den gesetzlichen Vertretern

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wer im vorstehenden Sinn als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt (s. Rz. 4), hat die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters, soweit er sie rechtlich und tatsächlich erfüllen kann. Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Umfang dieser Pflichten ergibt sich aus § 34 Abs. 1 AO (s. § 34 AO Rz. 11 ff.). Hervorzuhe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Zeitnahe Mittelverwendung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO fordert, dass die Mittelverwendung zeitnah zu erfolgen hat und begegnet so einer unverhältnismäßigen Mittelthesaurierung. Eine Rücklagenbildung ist aber in den Grenzen des § 62 AO zulässig. Eine zeitnahe Mittelverwendung liegt vor, wenn die Mittelzuflüsse noch in den folgenden beiden Kalender- oder Wirtschaftsjahren...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Zuständiges Betreuungsgericht bzw. Familiengericht

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Zuständigkeit des Betreuungs- bzw. Familiengerichts ist nach § 81 Abs. 2 AO außer in den Fällen des § 81 Abs. 1 Nr. 4 AO der Sitz der ersuchenden Finanzbehörde maßgeblich. Diese Regelung entspricht deshalb den praktischen Bedürfnissen, weil in diesen Fällen in erster Linie Verhandlungen zwischen dem Gericht und der ersuchenden F...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zweck und Rechtsnatur des Verspätungszuschlags

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verspätungszuschlag dient dazu, den rechtzeitigen Eingang der Steuererklärungen und damit auch die rechtzeitige Festsetzung und Erhebung der Steuer sicherzustellen. Er dient somit dazu, den ordnungsgemäßen Gang der Veranlagung zu sichern, insbes. dadurch, dass schon die Möglichkeit der Festsetzung des Zuschlags einer nachlässigen Erf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Ausnahme: Schriftform

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 93 Abs. 4 Satz 2 AO kann die Finanzbehörde verlangen, dass der Auskunftspflichtige schriftlich Auskunft erteilt, wenn dies sachdienlich ist. Eine solche Sachdienlichkeit dürfte regelmäßig zu bejahen sein, weil die Erteilung einer schriftlichen Auskunft diese aktenkundig macht, ohne eine besondere Überbeanspruchung der Auskunftspe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Rechtsschutz

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des begehrten Vollstreckungsschutzes ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO), im Klageverfahren die Verpflichtungsklage (§ 40 FGO). Im Hinblick auf den Charakter der Entscheidung als Ermessensentscheidung (s. Rz. 1), ist das FG zu Maßnahmen nach § 258 AO aber nur befugt, wenn das Ermessen d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Unwirksamkeit

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rücknahme ist bedingungsfeindlich, nicht widerrufbar und nicht anfechtbar. Sie kann aber nach den allgemeinen Grundsätzen unwirksam sein (§ 362 Abs. 2 Satz 2 AO). Die Rücknahme eines Rechtsbehelfes ist unwirksam, wenn sie durch bewusste Täuschung, Drohung oder bewusst falsche Auskunft veranlasst worden ist (BFH v. 17.09.2002, X S 4/...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ausschlussgründe

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Selbstanzeigemöglichkeit ist nicht uneingeschränkt. Ähnlich wie beim Rücktritt vom Versuch nach § 24 StGB soll nur die Freiwilligkeit belohnt werden, nicht aber Handeln unter Druck. Daneben gibt es typische Situationen, die in § 371 Abs. 2 AO allerdings abschließend umschrieben werden, in denen es nicht sinnvoll wäre, das Selbstanze...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verfahrensfragen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 41 Abs. 1 Satz 1 AO regelt die steuerschuldrechtlichen Folgen eines unwirksamen Rechtsgeschäfts. Die verfahrensrechtlichen Folgen der Rückabwicklung richten sich nach den einschlägigen Korrekturvorschriften. Verfahrensrechtlich ist die Korrektur einer erfolgten Besteuerung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO durchzuführen. Das Unwirksamw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Dingliche Beschränkung

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 75 Abs. 1 Satz 2 AO beschränkt sich die Haftung auf den Bestand des übernommenen Vermögens. Der Erwerber haftet zwar persönlich, die Finanzbehörde kann sich jedoch nur aus dem übernommenen Vermögen befriedigen. Dies bedeutet keine betragsmäßig, sondern eine gegenständlich beschränkte Haftung (AEAO zu § 75, Nr. 1). Der festgesetzt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Abschluss der tatsächlichen Verständigung

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben, Schriftlichkeit aber zu empfehlen, weil sie zugleich Indiz dafür ist, dass sich das beteiligte FA in einer bestimmten Form binden wollte (u. a. BFH v. 31.07.1996, XI R 78/95, BStBl II 1996, 625). Die Feststellung im Betriebsprüfungsbericht, es sei "Übereinstimmung erzielt" worden, signalisie...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Ermessen hinsichtlich der Höhe der Inanspruchnahme

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich nicht in das Ermessen des FA stellt die Rechtsprechung die Höhe des Haftungsanspruchs (BFH v. 05.09.1989, VII R 61/87, BStBl II 1989, 979; BFH v. 08.08.1991, V R 19/88, BStBl II 1991, 939). Dem ist zuzustimmen, denn es ist nicht ersichtlich, dass der Zweck der Ermessensermächtigung auch die Höhe des Anspruchs erfassen soll...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Subsidiarität der Urkundsvorlage

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine gesetzliche geregelte Subsidiarität der Urkundsvorlage gegenüber anderen Maßnahmen der Sachaufklärung gilt nur im Verhältnis zu anderen Personen, also Dritten (§ 97 Abs. 1 Satz 3 AO i. V. m. § 93 Abs. 1 Satz 3 AO; s. Anm. 3). Gegenüber den Beteiligten steht damit das Verlangen auf Urkundsvorlage gleichwertig gegenüber anderen Sachau...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der begehrten Verwertungsaussetzung ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO), im Klageverfahren die Verpflichtungsklage (§ 40 FGO). Im Hinblick auf den Charakter der Entscheidung als Ermessensentscheidung (s. Rz. 3), ist das FG zu Maßnahmen nach § 297 AO aber nur befugt, wenn das Ermessen des...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Schmitz, Aufzeichnungspflichten des Freiberuflers bezüglich der Betriebseinnahmen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, StBp 1988, 43; Zapf, Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme, DStR 1996, 1259; Hennrichs, Der steuerrechtliche sog. Maßgeblichkeitsgrundsatz gem. § 5 EStG – Stand und Perspektiven –, StuW 1999, 138; Mösbauer, Die Anforderungen an die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Pfändungsverfügung kann – und muss – Einspruch eingelegt werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO), wenn die Pfändung als solche rechtswidrig ist, z. B. wegen einer Überpfändung. Im einstweiligen Rechtsschutz kann Aussetzung der Vollziehung der Pfändungsverfügung beantragt werden (§§ 361 AO, 69 FGO). Einwendungen gegen den Steuerbescheid ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und zur Zerlegung

Tz. 79 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die verspätete Abgabe von Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (vgl. aber zur Feststellung von einkommensteuer- oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften § 152 Abs. 7 AO n. F.), zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und zur Zerlegung legt § 152 Abs. 6 Satz 2 AO n. F. einen Verspätungszuschla...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Vorsätzlich falsche Angaben des Betroffenen

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vorsätzlich falsche Angaben des Betroffenen genießen nach § 30 Abs. 5 AO nicht den Schutz des Steuergeheimnisses, soweit es sich um die Offenbarung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden handelt. Wie bereits in Rz. 1 erläutert, soll das Steuergeheimnis die Erfüllung der steuerlichen Auskunfts- und Mitwirkungspflicht erleichtern. Dieses ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Statthaftigkeit der Sprungklage

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 45 Abs. 1 Satz 1 FGO lässt in allen Fällen, in denen ein außergerichtliches Vorverfahren gegeben ist (§ 44 Abs. 1 FGO; vorstehend s. Rz. 1), die unmittelbare Anrufung des FG ohne Durchführung des Einspruchsverfahrens zu (sog. Sprungklage), wenn die Behörde, die zur Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf berufen ist, dies...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Widerrufsfrist

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Widerruf kann auch nach Eintritt der Bestandskraft des zu widerrufenden Verwaltungsakts erfolgen. Allerdings sind besondere Festsetzungsfristen, wie z. B. für Haftungsbescheide nach § 191 Abs. 3 AO zu beachten. Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Begünstigende Verwaltungsakte kann die Finanzbehörde nur innerhalb einer Frist von ei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Ereignis

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff "Ereignis" i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO umfasst alle rechtlich bedeutsamen Vorgänge. Dazu rechnen nicht nur solche mit ausschließlich rechtlichem Bezug wie z. B. Rechtsgeschäfte oder VA, sondern auch tatsächliche Lebensvorgänge (z. B. BFH v. 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl II 1993, 897; BFH v. 12.07.2017, I R 86/15, BS...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bauausführungen

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bauausführungen sind Bauarbeiten zur Errichtung von Hoch- und Tiefbauten im weitesten Sinne wie die Errichtung von Häusern, Bahn- und Brückenbauten, Straßenanlagen, Errichtung von Kanalisation usw., also auch Erd- und Abbrucharbeiten (BFH v. 30.10.1956, I B 71/56 U, BStBl III 1957, 8), der Einbau der Heizungsanlage in einen Neubau (BFH ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Ermittlungspflicht des Beklagten im Finanzprozess (§ 76 Abs. 4 FGO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus § 76 Abs. 4 FGO folgt, dass die Pflicht der Finanzbehörde zur objektiven Aufklärung des steuerlich bedeutsamen Sachverhalts und zur Beratung und Unterrichtung des Stpfl. (§§ 88, 89 AO) auch während des finanzgerichtlichen Verfahrens fortbesteht. Dies betrifft auch die Tatsachen, die sich zugunsten des Klägers auswirken (§ 88 Abs. 2 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gesetzliche Vertreter natürlicher Personen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach bürgerlichem Recht werden Personen, die nicht oder beschränkt geschäftsfähig sind, gesetzlich vertreten. Unter Geschäftsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, Willenserklärungen rechtlich wirksam abzugeben. Nach § 79 AO orientiert sich die steuerliche Handlungsfähigkeit (Fähigkeit zur Vornahme von Verfahrenshandlungen) natürlicher Pe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bestimmtheit des Inhaltsadressaten

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Verwaltungsakt muss zutreffend und eindeutig angegeben sein, gegenüber wem die Regelung des Einzelfalls ergehen soll, d. h. für wen er bestimmt ist (Inhaltsadressat) und was Gegenstand der Regelung ist (BFH v. 23.08.2017, I R 52/15, BFH/NV 2018, 401). Die zweifelsfreie Angabe des Inhaltsadressaten muss sich aus dem Verwaltungsakt selb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Erteilung der Einspruchsentscheidung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einspruchsentscheidung ist allen Beteiligten schriftlich oder elektronisch zu erteilen (§ 366 Abs. 1, § 359 AO). Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl. I 2016, 1679) wurde der Wortlaut der Norm von "bekannt zu geben", auf "den Beteiligten schriftlich oder elektronisch zu erteilen" geänder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leistungsgebot ist die an den Schuldner gerichtete Aufforderung zur Leistung, Duldung oder Unterlassung (§ 254 Abs. 1 Satz 1 AO). Der Regelungsinhalt des diese Aufforderung enthaltenden Verwaltungsakts erschöpft sich in dem "Befehl", eine bestimmte Leistung zu erbringen, zu der der Schuldner aufgrund eines anderen, die Leistungspflicht v...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Bedingungseintritt bei auflösend bedingtem Steueranspruch

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der auflösend bedingte Steueranspruch erlischt mit Bedingungseintritt. Insoweit ist die Vorschrift in erster Linie auf § 50 AO zugeschnitten und damit wie diese Vorschrift weitgehend gegenstandslos. Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit nach Einzelsteuergesetzen die Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit erlischt, bedarf es zus...mehr