Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Nachträglich

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Wort "nachträglich" ist im Gesetz nicht definiert. Aus der Zusammenschau mit § 124 Abs. 1 Satz 1 AO ergibt sich jedenfalls, dass Tatsachen oder Beweismittel, die für die Finanzbehörde erst nach Zugang und Wirksamwerden des Verwaltungsakts in Erscheinung treten, nachträglich bekannt geworden sind (BFH v. 05.12.2002, IV R 58/01, BFH/N...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Verfahrensbeschleunigung. Sie regelt die Wirkung einer Steueranmeldung. Wegen des Begriffs der Steueranmeldung und ihres Anwendungsbereichs s. § 167 AO Rz. 1 f.; zur Drittwirkung der Steueranmeldung s. § 166 AO Rz. 2. Im Übrigen enthält der AEAO zu § 168 umfangreiche Anweisungen, auf die ergänzend hingewiesen wir...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verhältnismäßigkeit

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie bei jeder Vollstreckungsmaßnahme muss die Vollstreckungsbehörde auch beim Erlass von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen nach §§ 309, 314 AO den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (BFH v. 24.09.1991, VII R 34/90, BStBl II 1992, 57; BFH v. 11.12.1990, VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787; FG Hessen v. 23.10.2013, 1 V 1941/13, juris...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zusammenfassung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 64 Abs. 2 AO angeordnete Zusammenfassung mehrerer wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe sind, zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ermöglicht die Verrechnung der Verluste bzw. Überschüsse der einzelnen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe untereinander. Die Vorschrift ist vor dem Hintergrund des § 55 AO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Wirkung der Selbstanzeige

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Selbstanzeige, die den Voraussetzungen des § 371 AO entspricht, schließt die Bestrafung des Anzeigenden aus – der Strafanspruch des Staates entfällt. Entgegen der überholten Rechtsprechung wirkt nur eine vollständige und zutreffende Selbstanzeige strafbefreiend, eine teilweise Straffreiheit kommt nicht mehr in Betracht (BGH v. 20.0...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Unmittelbarer Datenzugriff

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde hat das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem des Stpfl. oder des von ihm mit der Buchführung/Aufzeichnung Beauftragten zur Prüfung zu nutzen (der in BMF v. 16.07.2001, IV D 2 – S 0316–136/01, BStBl I 2001, 415 verwendete Begriff "Nur-Lese-Zugriff" greift insoweit zu kurz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Voraussetzungen

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 146b AO eröffnet die Kassen-Nachschau anlasslos. Die h. M. geht jedoch davon aus, dass eine Prüfung "ins Blaue hinein" nicht zulässig ist; es bedürfe eines – niederschwelligen – konkreten Anlasses (vgl. Märtens in Gosch, § 146b AO Rz. 14). Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 vorläufig freimehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsschutz

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Jede Aufforderung, einen bestimmten Datenzugriff (Rz. 27) zu dulden oder daran mitzuwirken, ist erzwingbar (§ 328 AO) und stellt – ebenso wie das Verlangen zum Ausdruck der Geschäftsunterlagen (dazu s. Rz. 19) – jeweils einen Verwaltungsakt dar, der mit dem Einspruch angefochten werden kann (BFH v. 16.12.2014, VIII R 52/12, BFH/NV 2015,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Form des Einspruchs

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einspruch muss schriftlich eingelegt oder zur Niederschrift erklärt werden (§ 357 Abs. 1 Satz 1 AO). Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 22.07.2016 (BGBl. I. 2016, 1679) wurde Satz 3 des § 357 Abs. 1 AO gestrichen. Begründet wird diese Änderung mit der geringen Notwendigkeit, in der aktuellen Zeit auf T...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verspätungszuschläge

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 152 Abs. 2 Satz 2 AO sind bei der Bemessung des Verspätungszuschlags u. a. auch die aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile zu berücksichtigen. Da die Vollverzinsung den Zinsvorteil des Steuerpflichtigen während des Zinslaufs der Vollverzinsungszinsen abschöpfen soll, kann eine durch die Vollverzinsung e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Buciek, Der vorläufige Rechtsschutz in Steuersachen, DStJG 19 (1995), 149; Lemaire, Der vorläufige Rechtsschutz im Steuerrecht, 1997; Bilsdorfer, Vollstreckungsschutz während eines laufenden Aussetzungsverfahrens, FR 2000, 708; Trossen, Vorläufiger Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge der Finanzbehörden, DStZ 2001, 877; Wagner, Über vorläufigen Rechtsschutz im finanzgerichtlichen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ermächtigt die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates für Behörden, andere öffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten im Rahmen einer Rechtsverordnung Mitteilungspflichten zu schaffen. Ausgenommen von den Mitteilungspflichten sind nach § 93a Abs. 2 AO Schuldenverwaltungen, Kreditinstitute, Bet...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Frist

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Mitteilung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis Ende Februar des auf das Kalenderjahr, in dem der mitzuteilende Sachverhalt verwirklicht wurde, folgenden Jahres zu erstatten (§ 138b Abs. 4 Satz 1 AO). Nach Erlass einer entsprechenden Verordnung besteht die Pflicht, die Mitteilung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz ele...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Bemessungsgrundlage bei Änderung der Steuerfestsetzung

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 233a Abs. 5 AO enthält eine spezielle, auf die Vollverzinsung zugeschnittene Änderungsvorschrift (§ 233a Abs. 5 Satz 1 AO); sie bestimmt den maßgebenden Unterschiedsbetrag bei Änderung oder Aufhebung usw. (§ 233a Abs. 5 Satz 2 AO) sowie die Anrechnung festgesetzter Zinsen (§ 233a Abs. 5 Satz 3 AO) und schränkt Erstattungszinsen durch ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Steuermessbetragsverfahren stellt eine Ausnahme von dem in § 157 Abs. 2 AO aufgestellten Grundsatz der unselbstständigen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen dar. Die Regelung dient der Verfahrensvereinfachung. Steuermessbescheide sind für die Festsetzung von Realsteuern Grundlagenbescheide i. S. des § 171 Abs. 10 AO. Die Vorschrift...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Benennung des Sachverständigen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung, ob ein Sachverständiger zuzuziehen ist, steht nach § 96 Abs. 1 Satz 1 AO ausschließlich der Finanzbehörde zu. Im Rahmen ihrer Ermittlungspflicht befindet die Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ihre eigene Sachkenntnis ausreicht oder der sachkundigen Unterstützung bedarf. Fehleinschätzungen der eigenen Sachke...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Regelung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung durch die Finanzbehörden richtet sich nach den Vorschriften des VwZG. Dieses sieht folgende Zustellungsarten vor: Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde (§ 3 VwZG) Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG) Zustellung (auch eines elektronischen Dokuments) durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis (§...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste (§ 5a VwZG)

Tz. 32a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die elektronische Zustellung kann unbeschadet des § 5 Abs. 4 und 5 S. 1 und 2 VwZG durch Übermittlung der nach § 17 De-Mail-Gesetz akkreditierten Diensteanbieter gegen Abholbestätigung nach § 5 Abs. 9 De-Mail-Gesetz an das De-Mail-Postfach des Empfängers erfolgen. An die Stelle des Empfangsbekenntnisses nach § 5 Abs. 4 und 6 VwZG tritt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mit Zustimmung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann das Verfahren mit Zustimmung des Einspruchsführers ruhen lassen, wenn dies aus wichtigen Gründen zweckmäßig erscheint. Wichtige Gründe sind die Anhängigkeit von Verfassungsbeschwerden, Musterprozessen oder Normenkontrollklagen, die Durchführung einer Außenprüfung, die Verhandlung mit Oberbehörden, eine zu erwartend...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Rechtsgrundlage

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der BFH hat klargestellt, dass die verbindliche Zusage Verwaltungsaktqualität besitzt (BFH v. 30.04.2009, VI R 54/07, BStBl II 2010, 996; BFH v. 29.02.2012, IX R 11/11, BStBl II 2012, 651; BFH v. 16.05.2013, V R 23/12, BStBl II 2014, 325; BFH v. 14.07.2015, VIII R 72/13, – juris; ebenso AEAO zu § 89, Nr. 3.5.5). Es steht dem Verwaltungs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Inkrafttreten

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unternehmen, die nach § 138a Abs. 1 oder 4 AO berichtspflichtig sind, haben erstmalig einen länderbezogenen Bericht für Wirtschaftsjahre aufzustellen, die nach dem 31.12.2015 beginnen (§ 31 Satz 1 EGAO); für solche Unternehmen, die nach § 138a Abs. 4 oder 5 AO berichtspflichtig sind, gilt die Pflicht für Wirtschaftsjahre, die nach dem 3...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Unterlagen der Besteuerung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unterlagen der Besteuerung sind alle Beweismittel und Beweisergebnisse, wie Auskünfte, Gutachten, Zeugenaussagen, Bewertungs-, Berechnungs- und Schätzungsgrundlagen. Auch Amtshilfemitteilungen und Kontrollmitteilungen müssen dem Steuerpflichtigen bekanntgegeben werden (Seer in Tipke/Kruse, § 364 AO Rz. 4). Besteuerung ist grundsätzlich n...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 AO regelt die Fälle der Ablaufhemmung für die Steuerfestsetzung (i. Ü. s. Rz. 4). Ebenso wie bei der Anlaufhemmung gem. § 170 AO wird die regelmäßige Festsetzungsfrist des § 169 AO beeinflusst. In beiden Fällen ruht die Festsetzungsfrist, d. h., der Zeitraum, während der die Festsetzungsfrist gehemmt ist, wird nicht in die Frist mi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Die Gründung und der Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch die Gründung wird ein neuer wirtschaftlicher Organismus geschaffen, während der Erwerb eines Betriebs die Übertragung eines bestehenden wirtschaftlichen Organismus von einer anderen Person auf den Anzeigepflichtigen darstellt. Daher unterfällt auch die Rechtsnachfolge der Anzeigepflicht des § 138 Abs. 2 Nr. 1 AO. Die Verlagerung e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Kein Ablauf der Festsetzungsfrist

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In jedem Fall muss die Unrichtigkeit vor Ablauf der Festsetzungsfrist erkannt worden sein. Mit Ablauf der Festsetzungsfrist erlischt die Verpflichtung aus § 153 AO (Streck, DStR 1994, 1725). Dies ist die logische Konsequenz aus der Tatsache, dass in diesen Fällen die Berichtigung bzw. Anzeige keine steuerlichen Auswirkungen mehr haben k...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Selbstständige Einziehung

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bestrafung einer bestimmten Person wegen der Tat, welche die Einziehung des Gegenstandes oder des Wertersatzes begründet (s. Rz. 10 und 16), ist keine notwendige Voraussetzung der Einziehung. Die Maßnahme kann auch selbstständig angeordnet werden, wenn die Voraussetzungen im Übrigen erfüllt sind (s. § 76a StGB). Diese Art der Einzie...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die nach § 163 AO möglichen Billigkeitsmaßnahmen setzen voraus, dass "die Erhebung der Steuer nach Lage des Falles unbillig wäre" (§ 163 Satz 1 AO). Die Billigkeitsprüfung verlangt eine Gesamtbetrachtung aller für die Entstehung des Steueranspruchs im konkreten Fall maßgeblichen Normen, um festzustellen, ob das Ergebnis des allgemeinen G...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

??. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt die Regelungen über den automatisierten Abruf von Kontoinformationen nach § 93 Abs. 7 und 8 AO. Sie enthält keine materiell-rechtlichen Regelungen über die Zulässigkeit und Voraussetzungen des Abrufs. Die Norm betrifft vielmehr die (technische) Durchführung des Abrufs. Dabei stellt sie insbes. klar, welche Daten vo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Die Steuerschuld: Wesen und Gegenstand

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Entstehung der in § 37 Abs. 1 AO aufgeführten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Diese gehen durchweg auf eine Geldleistung, in erster Linie des Fiskus. Aber auch der Steuerpflichtige und andere Personen, denen aus Zahlungen ohne rechtlichen Grund oder aus systematischen oder wirtschaftspolitisc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Fehlender oder nichtiger Verwaltungsakt

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist die Ermittlungsmaßnahme kein Verwaltungsakt, sondern ein Realakt, muss das materiellrechtlich relevante Verwertungsverbot unmittelbar im Rechtsbehelfsverfahren gegen die die Erkenntnisse auswertenden Steuerfestsetzung oder -feststellung geltend gemacht werden (BFH v. 14.08.1985, I R 188/82, BStBl II 1986, 2; Kuhfus/Schmitz, BB 1996,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Grundsätzlicher Begründungszwang für schriftliche, elektronische sowie für schriftlich oder elektronisch bestätigte Verwaltungsakte

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 121 Abs. 1 AO schreibt die Begründung bei einem schriftlichen oder elektronischen sowie einem schriftlich oder elektronisch bestätigten Verwaltungsakt vor, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (zu elektronischen oder elektronisch bestätigten Verwaltungsakten s. § 87a AO und s. § 119 AO Rz. 9). Der Begründungszwang ist Aus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Nachweispflicht

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter dem Eigentümer zuzurechnen sind (§ 39 Abs. 1 AO), wird dahingehend durchbrochen, dass die Wirtschaftsgüter bei Treuhandverhältnissen dem Treugeber zuzurechnen sind (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO). Behauptet jemand, auf seinen Namen lautende Rechte oder in seinem Besitz befindliche Sachen habe er inne od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde hat den entscheidungsrelevanten Sachverhalt mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit festzustellen. Lässt sich dies trotz Erfüllung der Ermittlungspflicht der Finanzbehörde bei Ausschöpfung aller Beweismittel nicht erreichen, greift § 162 Abs. 1 Satz 1 AO und verpflichtet sie, die Besteuerun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Spriegel, Umfang und Erklärungsinhalt von steuerlichen Tatsachenangaben, wistra 1998, 241; Dörn, Hinweispflicht bei Abweichen von der Rechtsansicht der Finanzverwaltung? wistra 2000, 334; Jarke, Zur Bedeutung des Kenntnisstandes der Finanzverwaltung für den Tatbestand der Steuerhinterziehung, wistra 2000, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Voraussetzung für das Ersuchen auf Bestellung eines Vertreters

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kann ein Verfahren aus den in § 81 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO genannten Gründen nicht durchgeführt werden, kommt die Bestellung eines Vertreters nur in Betracht, wenn der Beteiligte nicht ohnehin im Sinne der §§ 34 oder 35 AO vertreten ist oder einen gewillkürten Vertreter i. S. des § 80 AO bestellt hat. Von der in der Vorschrift eröffneten M...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Auswirkung der Verletzung der Ermittlungspflicht

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach Treu und Glauben ist eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ("die zu einer höheren Steuer" führt) dann nicht zulässig, wenn die Nichtkenntnis auf einer Verletzung der amtlichen Aufklärungspflichten (§ 88 AO) beruht (BFH v. 13.11.1985, II R 208/82, BStBl II 1986, 241; BFH v. 11.11.1987, I R 108/85, BStBl II 1988, 115; BFH v. 25.02...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für die in § 180 AO vorgeschriebenen gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeitsregelung hat für Einheitswertfeststellungen nur noch geringe Bedeutung, da zum einen seit 1993 Bodenschätze im Betriebsvermögen mit ertragsteue...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Bornheim, Halbteilungsgrundsatz und Steuerhinterziehung, StuW 1998, 146; Dörn, Steuerhinterziehung in Schätzungsfällen?, NStZ 2002, 189; Beckemper, Steuerhinterziehung durch Erschleichen eines unrichtigen Feststellungsbescheides, NStZ 2002, 518; Seipl/Wiese, Strafrechtlic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Schuldner des Verspätungszuschlags

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verspätungszuschlag ist nach dem Wortlaut des § 152 Abs. 1 AO dem gegenüber festzusetzen, dem die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung obliegt (dazu s. § 149 AO Rz. 4 ff.). Dieses ist bei handlungsunfähigen Personen nach § 34 AO deren gesetzlicher Vertreter (s. § 149 AO Rz. 5). Andererseits steht das Verschulden eines gesetzlichen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift – Grenzen der steuerlichen Gestaltungsfreiheit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 42 AO stellt die Maxime auf, dass durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden kann. Die Vorschrift ist durch Art. 14 Nr. 2 des JStG 2008 neu gefasst worden. Die Neuregelung gilt nach § 7 EGAO ab dem 01.01.2008 für Kalenderjahre, die nach dem 31.12.2007 beginnen. Für Altfälle gilt § 42...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besteuerungsgrundlagen als Schätzungsgegenstand

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO sind die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Der Begriff ist streitig. Ähnlich wie der für das Außenprüfungsverfahren in § 199 Abs. 1 AO definierte Begriff der Besteuerungsgrundlagen als "tatsächliche und rechtliche Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind", beschrän...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. ABC der Verwaltungsakte

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsakte sind: Änderungsbescheid Ablehnung eines Antrags auf Vornahme tatsächlicher Handlungen (etwa der Erörterung des Sach- und Rechtsstands gem. § 364a AO, BFH v. 11.04.2012, I R 63/11, BStBl II 2012, 539), auf Erlass, Änderung oder Aufhebung Verwaltungsakt Abrechnungsbescheid Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Lohnsteueranrufungsauskunft (§ 42e EStG)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 42e EStG hat der "Beteiligte" einen Anspruch auf Auskunft, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Die Auskunft setzt eine Anfrage, d. h. einen Antrag, und ein Auskunftsinteresse voraus. Antragsteller können der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der gesetzliche Vertreter und Vermögensv...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsatz des Amtsbetriebs, Abs. 1

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 88 Abs. 1 Satz 1 AO begründet die Verpflichtung, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Die Norm ist damit die Grundnorm des Untersuchungsgrundsatzes. Die Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung ist aber nicht grenzenlos. In diesem Sinne wird die Art und Weise der Ausfüllung dieser Verpflichtung durch § 88 Abs. 1 Satz 2 und Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 269 Abs. 1 AO ist dasjenige FA für die Entgegennahme des Antrags zuständig, das im Zeitpunkt der Antragstellung nach §§ 17ff. AO, insbes. § 19 AO, für die Besteuerung nach dem Einkommen oder Vermögen zuständig ist, nicht also die Vollstreckungsbehörde. Der Antrag kann nur schriftlich oder elektronisch gestellt oder zur Niederschr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren. Gegenstand des Erlasses aus Billigkeitsgründen können alle Geldansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sein (§ 37 Abs. 1 AO; BFH v. 25.11.1997, IX R 28/96, BStBl II 1998, 550). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Form und Begründung der Prüfungsanordnung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung ist ein Verwaltungsakt, der das Prüfungsverfahren einleitet. Daneben enthält er weitere selbstständige Regelungen zu den zu prüfenden Steuerarten und zum Prüfungszeitraum, die je eigenständige Verwaltungsakte darstellen (h. M., BFH v. 25.01.1989, X R 158/87, BStBl II 1989, 483; BFH v. 19.03.2009, IV R 26/08, BFH/NV ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bestimmtheit des Regelungsinhalts

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus dem Verwaltungsakt muss sich eindeutig und zweifelsfrei der Inhalt der Regelung, also das, was gewollt ist, ergeben. Abzustellen ist zunächst auf den Tenor (Ausspruch) des Verwaltungsakts. Nicht zum "Inhalt" des Verwaltungsakts i. S. des § 119 Abs. 1 AO gehören Datum, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung, für die § 119 Abs. 1 AO kei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verpflichtung zur Urkundsvorlage

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach Abs. 1 haben die Beteiligten ebenso wie dritte Personen auf Verlangen der Finanzbehörde Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und anderen Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Zu den hiernach Verpflichteten gehören auch nicht rechtsfähige Vereinigungen, Vermögensmassen, Behörden und Betriebe gewerblicher Art der Körpersc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Besondere Voraussetzungen bei Steuererklärungsfristen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 109 Abs. 2 AO ist im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) in das Gesetz eingefügt werden. Die Regelung findet erstmals Anwendung auf Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2017 beginnen; faktisch gilt die Regelung also ab 2018. Die Norm beschränkt die Möglichkeiten eine...mehr