Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.5 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 459 Im Einzelnen fallen unter Nr. 29 der Anlage 2 des UStG: Rz. 460mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.18.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 372 Im Einzelnen fallen unter Nr. 18 der Anlage 2 des UStG: Rz. 373mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.30.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 468 Im Einzelnen fallen unter Nr. 30 der Anlage 2 des UStG: Rz. 469mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.50.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 719b Im Einzelnen fallen unter Nr. 50 der Anlage 2 des UStG Hörbücher unter folgenden Voraussetzungen[1]: Die Lieferung bzw. die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb eines Speichermediums aus Position 8523 des Zolltarif fällt nur dann unter Nr. 50 der Anlage 2 des UStG, wenn auf diesem Speichermedium die Tonaufzeichnung der Lesung eines Buchs gespeichert ist. De...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.12.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 316 Im Einzelnen fallen unter Nr. 12 der Anlage 2 des UStG: Rz. 317mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13.6 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 335 Im Einzelnen fallen unter Nr. 13 der Anlage 2 des UStG: Rz. 336 Rz. 337mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.14.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 349 Im Einzelnen fallen unter Nr. 14 der Anlage 2 des UStG: Rz. 350mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.51.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 727 Im Einzelnen fallen unter Nr. 51 der Anlage 2 des UStG: Rollstühle und ähnliche Rollzeuge für Behinderte, die durch Motor (Ottomotor, einen von einer Akkumulatorenbatterie gespeisten Elektromotor usw.) oder von Hand mit Hebeln oder Kurbeln angetrieben werden (auch zur Ausübung des Behindertensports). Rollstühle und ähnliche Fahrzeuge für Kranke oder Körperbehinderte, d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.35.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 551 Unter Nr. 35 der Anlage 2 des UStG fallen nur Milchmischgetränke aus Position 2202 des Zolltarifs, die mengenmäßig zu mindestens 75 % aus Milch oder Milcherzeugnissen bestehen, z. B. Milchgetränke mit Zusatz von Kakao (Kakaomilch) oder Fruchtsäften (Fruchttrunk), mit oder ohne Zusatz von Kohlensäure. Der Anteil von 75 % an Milch oder Milcherzeugnissen bezieht sich au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 209 Im Einzelnen fallen unter Nr. 4 der Anlage 2 des UStG: Rz. 210mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.21.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 398 Unter Nr. 21 der Anlage 2 des UStG fallen nur die dort ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse aus Position 1211 des Zolltarifs: Rz. 399mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 196 Im Einzelnen fallen unter Nr. 3 der Anlage 2 des UStG: Rz. 197mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 229 Unter Nr. 6 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren der Position 0601 des Zolltarifs. Hierzu gehören lebende (ruhende, im Wachstum oder in Blüte befindliche) Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, die gewöhnlich von Gärtnereien, vom Samenfachhandel oder vom Blumenhandel für Anpflanzungen oder zu Zierzwecken geliefert werden (z. B. Orchideen, Hyazin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 234 Unter Nr. 7 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren der Position 0602 des Zolltarifs. Hierzu gehören lebende Pflanzen, die keine Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen oder Wurzelstöcke bilden und die gewöhnlich von Gärtnereien oder Baumschulen für Anpflanzungen oder zu Zierzwecken geliefert werden, insbesondere Bäume und Sträucher aller Art (Waldgehölze, Obstgehölze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.31.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 476 Im Einzelnen fallen unter Nr. 31 der Anlage 2 des UStG: Rz. 477mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Grundsätze der Abgrenzung von Speisenlieferungen und sonstigen Leistungen

Rz. 61 Die Abgabe von verzehrfertig zubereiteten Speisen kann eine – unter die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. der Anlage 2 des UStG fallende – Speisenlieferung oder aber eine – vor dem 1.7.2020 und nach dem 31.12.2023 dem allgemeinen Steuersatz unterliegende – sonstige Leistung i. S. d. § 3 Abs. 9 UStG (sog. Restaurationsdienstleistung) darstellen. Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.9 Abgrenzung begünstigter Lieferungen von nicht begünstigten sonstigen Leistungen

Rz. 682 Der ermäßigte Steuersatz ist auf Lieferungen (einschließlich der Werklieferungen) anwendbar, nicht aber – mit Ausnahme der ab 18.12.2019 nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten E-Books, E-Papers usw. (Rz. 681a) – auf sonstige Leistungen einschließlich der Werkleistungen (Rz. 42). Dem Lieferer der begünstigten Erzeugnisse steht der ermäßigte Steuersatz ohne Rücksich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 565 Im Einzelnen fallen unter Nr. 37 der Anlage 2 des UStG: Rz. 566mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.9 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 776 Im Einzelnen fallen unter Nr. 53 der Anlage 2 des UStG: Rz. 777mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 507 Im Einzelnen fallen unter Nr. 33 der Anlage 2 des UStG: Rz. 508mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Historische Entwicklung

Rz. 56 Ursprünglich war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass es sich bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Restaurants und Gaststätten um Lieferungen (Essenslieferungen) handele. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG i. d. F. bis zum 26.6.1998 waren dementsprechend die "Lieferungen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle" von der Steuerermäßigung der in d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Besteuerung der Speisenabgabe in bestimmten Branchen

Rz. 67e Die aktuelle Verwaltungsregelung[1] enthält 16 Beispiele für unterschiedliche Arten von Speisenabgaben in unterschiedlichen Branchen. Diese Beispiele, um deren Formulierung die Verwaltung im Vorfeld lange gerungen hat, sind mehr als nur Erläuterungen der allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Bedeutung der Verweisung auf den Zolltarif

Rz. 68 Die Gegenstände, die nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sind in der Anlage 2 des UStG erschöpfend aufgezählt. Der Inhalt der einzelnen Warenbegriffe ist darin durch Verweisung auf den Zolltarif (Kapitel, Position, Unterposition) festgelegt. Die Hinweise auf den Zolltarif in der rechten Spalte der "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.3 Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre

Rz. 82 Ursprünglich hatte der BFH eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft darin gesehen, dass der Gesellschafter bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer im Bereich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft für eigene Rechnung tätig ist, ohne vom Wettbewerbsverbot wirksam befreit zu sein.[1] Die Befreiung vom Wettbewerbsverbot musste zivilrechtlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Zolltarifauskünfte

Rz. 95 Zuständig für die Abgrenzung von dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Waren von den Waren, auf die der allgemeine Steuersatz anzuwenden ist, sind die Finanz- oder Steuerbehörden, nicht etwa die Zollbehörden. Allerdings haben sowohl betroffene Unternehmer (z. B. Lieferer) als auch die Finanzbehörden (insbesondere die FÄ) die Möglichkeit, bei den Zollbehörden Auskün...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.26.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 424 Die vorstehende Fassung der Nr. 26 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.14.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 345 Die vorstehende Fassung der Nr. 14 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 556 Die vorstehende Fassung der Nr. 36 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.15.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 355 Die vorstehende Fassung der Nr. 15 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen (Pulver, Granulat und Pellets von Trockenkartoffeln wer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 441 Die vorstehende Fassung der Nr. 28 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 23 der Anlage des UStG. G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 451 Die vorstehende Fassung der Nr. 29 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Der Wortlaut der Vorschrift entspricht der bis zum 31.12.1987 gültigen Nr. 24 der Anlage des UStG. Materiell...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.47.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 629 Die vorstehende Fassung der Nr. 47 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 365 Die vorstehende Fassung der Nr. 17 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 17 der Anlage des UStG. G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 253 Die vorstehende Fassung der Nr. 8 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 8 der Anlage des UStG. Gru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 260 Die vorstehende Fassung der Nr. 9 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 9 der Anlage des UStG. Gru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.39.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 587 Die vorstehende Fassung der Nr. 39 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.41.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 597 Die vorstehende Fassung der Nr. 41 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 18 Nr. 20 Buchst. b des Steueränderungsgesetzes 2001 v. 20.12.2001[1], der die Nr. 41 der damaligen Anlage des UStG mWv 1.1.2002 änderte. Hierdurch wurde die geänderte Einordnung von bestimmten Süßstoffen in den Zolltarif berücksichtigt. Das bisherige Zitat "Unterposition 2824 60" wurde durch da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.22.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 406 Die vorstehende Fassung der Nr. 22 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Die nach Nr. 22 der Anlage 2 des UStG begünstigten Waren fielen bis zum 31.12.1987 unter Nr. 18 Buchst. b de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.43.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 606 Die vorstehende Fassung der Nr. 43 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 505 Die vorstehende Fassung der Nr. 33 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie im Wesentlichen der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 28 der A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.24.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 418 Die vorstehende Fassung der Nr. 24 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1. 1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der v. 1.1.1976 bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 19 der Anla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 760 Für Umsätze nach dem 31.12.2013 sind die bislang nach Nr. 53 der Anlage 2 des UStG begünstigten Kunstgegenstände grundsätzlich dem allgemeinen Steuersatz zu unterwerfen. Die verbleibenden Steuerermäßigungen für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke ergeben sich mWv 1.1.2014 aus § 12 Abs. 2 Nr. 12 und 13 UStG (Rz. 761). Gleichwohl hat Nr. 53 der Anlage 2 des UStG weite...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.46.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 622 Die vorstehende Fassung der Nr. 46 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Eine redaktionelle Änderung erfuhr die Vorschrift durch Art. 5 Nr. 36 Buchst. a des Steueränd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.16.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 360 Die vorstehende Fassung der Nr. 16 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen (Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten wird gesondert ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 790 Für Umsätze nach dem 31.12.2013 sind die bislang nach Nr. 54 der Anlage 2 des UStG begünstigten Sammlungsstücke grundsätzlich dem allgemeinen Steuersatz zu unterwerfen. Die verbleibenden Steuerermäßigungen für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke ergeben sich mWv 1.1.2014 aus § 12 Abs. 2 Nr. 12 und 13 UStG (Rz. 791). Gleichwohl hat Nr. 54 der Anlage 2 des UStG weiter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.35.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 550 Die vorstehende Fassung der Nr. 35 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Nr. 30 der Anlage des UStG. Grundsätzlich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.1.1 Stellung der verdeckten Gewinnausschüttung im Besteuerungsverfahren

Rz. 1 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung beruht darauf, dass der Gesellschafter mit seiner Kapitalgesellschaft in Lieferungs- und Leistungsbeziehungen treten kann. Soweit er dabei wie ein fremder Dritter handelt, also Lieferungs- und Leistungsbeziehungen eingeht, die in gleicher Weise auch mit Dritten bestehen könnten, werden diese Beziehungen steuerlich anerkann...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 562 Die vorstehende Fassung der Nr. 37 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 32 der Anlage des UStG. G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.2 Entstehung der Vorschrift

Rz. 521 Die vorstehende Fassung der Nr. 34 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.6 Antiquitäten

Rz. 773 Nicht begünstigte Antiquitäten (Position 9706 des Zolltarifs) sind alle nicht in den Positionen 9701 bis 9705 des Zolltarifs erfassten Waren, deren Wert hauptsächlich auf ihrem Alter und i. d. R. ihrer hierdurch bedingten Seltenheit beruht und die außerdem mehr als 100 Jahre alt sind. Änderungen, Ergänzungen, Ausbesserungen und dgl., die solche Waren vor weniger als ...mehr