Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Leibgeding und Grundbuch

Rz. 60 Um eine aufwendige Prüfung bei der Eintragung eines Leibgedings hinsichtlich der Gegebenheit der materiellen Voraussetzungen zu vermeiden, erleichtert § 49 GBO die Eintragung eines Leibgedings dahin gehend, dass insoweit eine Sammelbezeichnung der Leibgedingleistungen eingetragen werden kann.[164] Erforderlich ist jedoch die Bezugnahme auf die insoweit hinreichend bes...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Lebzeitige Übertragungen als Schenkung?

Rz. 15 Der Begriff der Schenkung setzt sich zivilrechtlich grundsätzlich aus einer objektiven und einer subjektiven Komponente zusammen. Die Schenkung ist ein Vertrag. Demgemäß bedarf sie der Annahme seitens des Beschenkten. Rz. 16 Objektiv ist die Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäfts erforderlich. Unentgeltlich ist die Zuwendung, wenn sie unabhängig von einer Gegenleistung ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / bb) Prinzip der subjektiven Äquivalenz

Rz. 31 Zur Beurteilung, ob eine gemischte Schenkung vorliegt, ist das sogenannte Prinzip der subjektiven Äquivalenz heranzuziehen. Inwieweit eine teilweise unentgeltliche Zuwendung vorliegt, hängt demnach vom Wert der auszutauschenden Leistungen ab, den die Vertragsparteien im Rahmen der Vertragsfreiheit selbst bestimmen.[76] Leistung und Gegenleistung zu bewerten, ist somit...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / h) Übergabevertrag und vorweggenommene Erbfolge

Rz. 49 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist nicht eindeutig definiert. Wie bereits ausgeführt (Rdn 4), setzt die Vorschrift des § 593a BGB deren Existenz voraus. Ein Übergabevertrag stellt i.d.R. eine solche vorweggenommene Erbfolge dar, da der Inhalt des Vertrags darauf ausgerichtet ist, den Übergeber zu versorgen, ihm die Last der Vermögensverwaltung abzunehmen und...mehr

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Sicherungsübereignung / 4 Abgrenzung zur Sicherungsabtretung

4.1 Praktische Bedeutung Forderungen sind als Sicherheiten genauso wichtig wie Waren. Auch sie werden meist nicht verpfändet, sondern dem Sicherungsnehmer vollständig übertragen. Das liegt unter anderem daran, dass eine Forderungsverpfändung dem Schuldner der Forderung angezeigt werden muss (§ 1280 BGB), was meist nicht gewollt ist. 4.2 Forderungsabtretung Wie bei der Sicherung...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.3 Abgrenzung im Bereich immaterieller Güter

Rz. 36 Die Bedeutung dessen, wie die Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut" definiert werden, zeigt sich insbesondere im Bereich des immateriellen Vermögens.[1] Während bezüglich der Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert und zu den geleisteten Anzahlungen und verlorenen Zuschüssen auf die entsprechenden Ausführungen an anderer Stelle verwiesen wird,[2] ist a...mehr

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Sicherungsübereignung / 4.1 Praktische Bedeutung

Forderungen sind als Sicherheiten genauso wichtig wie Waren. Auch sie werden meist nicht verpfändet, sondern dem Sicherungsnehmer vollständig übertragen. Das liegt unter anderem daran, dass eine Forderungsverpfändung dem Schuldner der Forderung angezeigt werden muss (§ 1280 BGB), was meist nicht gewollt ist.mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.4 Positives (aktives) Wirtschaftsgut, Vermögensgegenstand und Aktivierungsfähigkeit – Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 10 Die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Vermögen ist Voraussetzung für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. eines aktivierungsfähigen Wirtschaftsgutes. Die sachliche Zurechnung orientiert sich am Eigentum bzw. bei Forderungen an der Inhaberschaft, sofern nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt (Verfügungsmacht; wirtschaftliches Eigentum) bei einem anderen l...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.5.3 Rücktrittsvereinbarungen

Wird der gestundete Kaufpreis für die Veräußerung einer Beteiligung i. S. v. § 17 EStG wegen einer in einem späteren VZ geschlossenen Rücktrittsvereinbarung nicht mehr entrichtet, ist dies ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung.[1] Wichtig Rücktritt oder Rückübertragung In der Praxis gibt es immer wieder Zweifelsfälle, in denen eine Abgrenz...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäftes ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbes...mehr

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Sicherungsübereignung / 4.2 Forderungsabtretung

Wie bei der Sicherungsübereignung sind 3 Rechtsverhältnisse zu unterscheiden: die gesicherte Forderung, der Sicherungsvertrag und die eigentliche Rechtsübertragung (die Forderungsabtretung). Die Übertragung von Forderungen erfolgt gemäß § 398 BGB: Der Gläubiger der Forderung und der Forderungserwerber müssen sich darüber einigen, dass die Forderung übergeht. Nach allgemeiner A...mehr

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Sicherungsübereignung / 4.3 Konflikt zwischen Geld- und Warenkreditgeber

Im Rahmen von Sicherungsgeschäften kann es dazu kommen, dass dieselbe Forderung zweimal abgetreten wird. Mit einer sog. Sicherungsglobalzession überträgt ein Sicherungsgeber umfassend seine gegenwärtigen und künftigen Forderungen zur Sicherheit – meist an eine kreditgebende Bank. Wenn dieser Sicherungsgeber bei seinen Lieferanten Waren auf Kredit bezieht, die zum Weiterverka...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.2 Vorliegen von Bilanzierungshilfen bzw. von Sonderposten

Rz. 32 Neben dem Vorliegen eines Rechnungsabgrenzungspostens konnte vor Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auch dann ein bilanzierungsfähiger Sachverhalt ohne das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. einer Schuld gegeben sein, wenn eine Bilanzierungshilfe gegeben war. Durch aktivische Bilanzierungshilfen wurde "die periodige Aufwandsverrechnung...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.1 Vorliegen eines Rechnungsabgrenzungspostens

Rz. 28 Nach derzeitiger Handhabung kann ein bilanzierungsfähiger bzw. -pflichtiger Sachverhalt ohne Vorliegen der Vermögensgegenstands- oder Schuld- bzw. Wirtschaftsgutseigenschaft vor allem dann gegeben sein, wenn die Voraussetzungen für die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens erfüllt sind. Als Voraussetzungen für die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten[1] ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.4 Abgrenzung zum gewerblichen Handel mit Kryptowährungen

Die Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG findet nur dann Anwendung, sofern die Einkünfte keiner anderen Einkunftsart unterliegen.[1]. Je nach Umfang der Tätigkeit können die Einkünfte aus Kryptowährungen auch unter die Regelung des § 15 Abs. 1 EStG subsumiert werden. Die Anwendung des § 15 Abs. 1 EStG setzt dabei das Vorliegen eines Gewerbebetriebs voraus.[2] Nach § 15 ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.3 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Weitgehend unstreitig (so auch das BMF[1]) ist, dass Erträge aus Lending und Staking u. a. zu den sonstigen Einkünften i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG (Einkünfte aus Leistungen) gehören.[2] Es ist allerdings stets zu prüfen, ob nicht die vorrangige Einkunftsart der gewerblichen Einkünfte nach § 15 EStG [3] (z. B. beim Mining) vorliegt oder auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit na...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.2 Abgrenzung zum Handel mit CFDs oder Futures mit Kryptowährungen

Allerdings ist hinsichtlich des unmittelbaren Erwerbs von Kryptowährungen eine Abgrenzung zu Finanzprodukten vorzunehmen, deren Wertentwicklung an die Kursentwicklung von Kryptowährungen gekoppelt ist.[1] Hierunter fallen z. B. Contracts for Difference (CFD) oder Bitcoin-Zertifikate. In diesen Fällen wird nicht unmittelbar mit den Kryptowährungen gehandelt, sondern deren Wer...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.5.1 Abgrenzung zum gewerblichen Mining

Vor dem Hintergrund fehlender fester Abgrenzungskriterien und entsprechender Rechtsprechung auf der einen Seite und ganz erheblicher steuerlicher Auswirkungen auf der anderen Seite ist dies einer der häufigsten ertragssteuerlichen Streitpunkte bei Kryptowährungen. Folglich gehen die vorhandenen Meinungen weit auseinander: Einige Vertreter der Finanzverwaltung [1] vertraten frü...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.4.2.4 Übertragung auf den Handel mit Kryptowährungen

Mit BMF-Schreiben vom 10.5.2022 [1] vertritt das BMF – u. E. zutreffend – die Auffassung, dass im Zusammenhang mit der Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zu einer gewerblichen Tätigkeit die Kriterien des gewerbliche Wertpapier- und Devisenhandels herangezogen werden können.[2] Damit überträgt das BMF nicht sein Schreiben zur einkommensteuerlichen Behandlung von Ventu...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 4.2 Berichtigungspflicht und Selbstanzeige

Im Zusammenhang mit Kryptowährungen kann sich – insbesondere vor dem Hintergrund der vielen offenen Rechtsfragen – ein Korrekturbedürfnis für abgegebene Steuererklärungen ergeben. Die sich dann stellende Frage, wie diese Korrekturen (straf-)rechtlich einzuordnen sind, entscheidet sich im häufig sehr konturenlosen und schwer greifbaren subjektiven Tatbestand. Die rechtliche Ei...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.4.2 Existierende Abgrenzungskriterien bei bestimmten Wirtschaftsgütern

Fraglich ist daher, welche Abgrenzungskriterien hier maßgeblich sind. In Bezug auf einige Wirtschaftsgüter hat der BFH hierbei bereits Fallgruppen entwickelt. 2.4.2.1 Handel mit Grundstücken So existiert bezüglich des Handels mit Grundstücken die sog. Drei-Objekt-Grenze des BFH.[1] Der Bereich der privaten Vermögensverwaltung ist hiernach i. d. R. dann überschritten, wenn mehr...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.4.2.2 Handel mit Wertpapieren und Devisen

Großzügiger ist der BFH hingegen, was den Handel mit Wertpapieren betrifft: Vor dem Hintergrund, dass die Bestandsveränderung bei Wertpapieren in der Natur der Sache liegt, um insbesondere zur Realisierung von Kursgewinnen verlustträchtige Papiere wieder zu verkaufen und gewinnträchtige Papiere zu erwerben, ist nach der Verkehrsauffassung die Umschichtung von Wertpapieren au...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.4.2.3 Handel mit Gold/Edelmetallen

Auch der Handel mit Gold/Edelmetallen ist i. d. R. der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen. Das FG München[1] hat sich in diesem Zusammenhang für die Übertragung der für den Wertpapierhandel entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze auf den Handel mit Gold mittels Handelsplattformen ausgesprochen. Der BFH[2] hingegen hat 2017 im Rahmen einer Entscheidung zum "Goldfingermode...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.4.1 Keine private Vermögensverwaltung

Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb ist nach der BFH-Rechtsprechung im negativen Sinne, dass keine private Vermögensverwaltung gegeben sein darf. Maßgeblich für den BFH[1] sind das "Gesamtbild der Verhältnisse und die Verkehrsanschauung". Entscheidend ist dabei, "ob die Tätigkeit dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht"[2], wobei...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.2.1 Grundlegendes

Rund um die Erstellung und den Verkauf von bzw. Handel mit NFTs sind diverse unterschiedliche Leistungsbeziehungen denkbar. Das können z. B. der Erwerb von Rechten bzgl. des Bezugsobjektes, die Erstellung eines Bezugsobjektes (und Einräumung der notwendigen Rechte) durch einen Künstler, die Abwicklung der NFT-Erstellung durch ein spezialisiertes Unternehmen (z. B. Agentur, K...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.4.2.1 Handel mit Grundstücken

So existiert bezüglich des Handels mit Grundstücken die sog. Drei-Objekt-Grenze des BFH.[1] Der Bereich der privaten Vermögensverwaltung ist hiernach i. d. R. dann überschritten, wenn mehr als 3 Objekte innerhalb von 5 Jahren gekauft bzw. wiederverkauft werden.mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.7.1 Handel mit NFTs

U. E. ist der Handel mit NFTs steuerlich wie der Handel mit dem abgebildeten Wirtschaftsgut selbst zu bewerten. Wenn über einen NFT also ein Kunstwerk "abgebildet" wird, dann erfolgt die Besteuerung wie der Handel mit dem Kunstwerk selbst, womit in den meisten Fällen wieder die Vorschriften des § 23 EStG anzuwenden sind. Gleiches gilt für den Handel mit virtuellem Land. Gera...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 1 Definitionen

Schwierig für Steuerrechtler ist der Umgang mit der Terminologie und den technischen Abläufen bei Kryptowährungen, sofern diese für die zutreffende steuerliche Einordnung von Belang sind. Sofern die Terminologie und die technischen Abläufe verstanden bzw. entmystifiziert sind, unterscheiden sich die dahinterstehenden steuerlichen Fragen nicht wesentlich von denen, mit denen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensverträge zwischen ... / 1. Allgemeine Grundsätze

Freie Gestaltung: Angehörigen steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie das optimalste steuerliche Ergebnis erzielen[1]. Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung ist, dass der Darlehensvertrag zivilrechtlich wirksam geschlossen worden ist und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Dabei müssen Vertragsinhalt und...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.1 Abgrenzung zum Residenzmodell

Die unterhaltsrechtlichen Besonderheiten beim Wechselmodell kommen nur dann zum Tragen, wenn auch tatsächlich ein Wechselmodell praktiziert wird. Teilweise wird in der Praxis vorschnell von einem Wechselmodell ausgegangen, obwohl das Schwergewicht der Betreuung tatsächlich bei einem Elternteil liegt und demnach ein Residenzmodell vorliegt. Nach der Rechtsprechung des BGH[1] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten / 7.5 Notargebühren/Rechtsanwaltskosten

Aufwendungen für eine "Finanzierungsberatung" sind mit anderen Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit einem geplanten Erwerb durchgeführt werden, zu betrachten und einheitlich zu beurteilen. Zur Abgrenzung zwischen Betriebsausgaben oder Werbungskosten einerseits und Anschaffungs(neben)kosten oder Herstellungskosten andererseits ist der tatsächliche wirtschaftliche Geha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung: Sonder... / 2.2 Veräußerungsgewinn und laufender Gewinn

Im Wirtschaftsjahr der Betriebsveräußerung ist es ganz entscheidend, den laufenden Gewinn vom Veräußerungsgewinn zutreffend abzugrenzen. Denn der Veräußerungsgewinn wird steuerbegünstigt, der laufende Gewinn hingegen regulär versteuert. Bei der Abgrenzung des laufenden Gewinns vom Veräußerungsgewinn wird vor allem zu entscheiden sein, ob für die jeweiligen Erträge oder Aufwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerungsgewinn / 3.2 Veräußerungskosten

Veräußerungskosten mindern den steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn.[1] Da es für den Veräußerer günstiger ist, wenn die im zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung entstandenen Aufwendungen nicht den Veräußerungskosten, sondern den übrigen Betriebsausgaben zugeordnet werden können, ist die zutreffende Abgrenzung entsprechend dem sachlichen Zusammenhang der Aufwendungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transformationale Führung / 2 Transformationale Führung: Historie

Im letzten Jahrhundert wurden unterschiedliche Führungstheorien erforscht und in Unternehmen implementiert. Die eigenschaftsorientierte Führungstheorie sah die Ursache für eine erfolgreiche Führung in den persönlichen Eigenschaften einer Führungskraft. Der Führende, mit klar definierten Führungseigenschaften ausgestattet, wirkte mit seiner Persönlichkeit. Und die Geführten f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Besond... / 2.2.3 Personengesellschaft oder -gemeinschaft

Verpflichtet sich der beherrschende Gesellschafter einer Personengesellschaft in einem notariellen Vertrag, seinen Kindern Geldbeträge unter der Bedingung zuzuwenden, dass sie der Gesellschaft sogleich wieder als Darlehen zur Verfügung zu stellen sind, können die "Zinsen" bei der steuerlichen Gewinnermittlung der Gesellschaft nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.1 Abgrenzung zur Vermögensanlage ohne Versicherungscharakter, Mindesttodesfallschutz und Risikotragung

Eine Versicherung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG unterscheidet sich von einer Vermögensanlage ohne Versicherungscharakter dadurch, dass ein wirtschaftliches Risiko abgedeckt wird, das aus der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens für den Lebensplan des Menschen erwächst (biometrisches Risiko). Die durch die Lebensversicherung typischerweise abgedeckten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Soziale Effekte beim mobile... / 1 Begriffliche Abgrenzungen: Telearbeit, Mobiles Arbeiten, Homeoffice, Stationäres Arbeiten

Der technologische Fortschritt erlaubt es heute, zu jeder Zeit und von jedem Ort aus zu arbeiten. Dieses zeitlich und räumlich entgrenzte Arbeiten kennt man unter den Begriffen Mobiles Arbeiten, Remote-Arbeiten, Telearbeit und Arbeiten im Homeoffice. In diesem Beitrag geht es primär um das Arbeiten im Homeoffice – eine Abgrenzung der Begrifflichkeiten soll jedoch vorgenommen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 7.5.4 Steuerfreistellung bei gemischter Anlage (sog. "Hybridprodukte")

Vertragsbeginn nach dem 31.12.2017[1] Soweit die Sparanteile aus den Versicherungsbeiträgen nicht ausschließlich für die Anlage in Investmentfonds verwendet werden, sondern beispielsweise bei sog. "Hybridprodukten" teilweise in das konventionelle Sicherungsvermögen investiert wurden, kann die Steuerfreistellung[2] nicht auf den vollen Unterschiedsbetrag [3] gewährt werden. Vie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.1.1.4 Besteuerung der vermögensverwaltenden Versicherungsverträge

In den Fällen einer individuellen Vermögensverwaltung tritt der Vorsorgecharakter einer Lebensversicherung soweit hinter dem Zweck der Kapitalanlage zurück, dass eine privilegierte Besteuerung nicht angemessen erscheint. Vielfach preisen die Anbieter oder Vermittler derartige Produkte als sog. "Versicherungsmantel" an, was dokumentiert, dass es nicht um die Vorsorge durch ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Soziale Effekte beim mobile... / 4 Voraussetzungen für mobiles Arbeiten

Ob räumlich und zeitlich entgrenztes Arbeiten für jeden das Richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab. Da sind zum einen die technischen und organisationalen Voraussetzungen und zum anderen die privaten Voraussetzungen, die persönliche Einstellung und die Begabung zur Selbstorganisation und zum Selbstmanagement. Diese Einflussvariablen in Bezug auf das persönliche Empfinden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.1.1.2 Öffentlich vertriebene Investmentfondsanteile bzw. veröffentlichte Indizes

Die ausschließliche Auswahl von im Inland oder im Ausland öffentlich vertriebenen Investmentfondsanteilen schließt die Annahme eines vermögensverwaltenden Versicherungsvertrags aus (Negativabgrenzung). Die Verwendung von versicherungsinternen Fonds beeinträchtigt nicht die Charakterisierung als öffentlich vertriebene Investmentfondsanteile, vorausgesetzt dass diese internen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.1.3 Unfallversicherungen

Bei einer Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung wird neben den Beitragsbestandteilen für die Abdeckung des Unfallrisikos sowie des Risikos der Beitragsrückzahlung im Todesfall und der Verwaltungskosten ein Sparanteil erbracht, der verzinslich bzw. rentierlich angelegt wird. Die Versicherungsleistung bei Ablauf der Versicherungslaufzeit gehört zu den Einnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.1.2 Mindesttodesfallschutz bei Lebensversicherungen

Im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurden zunehmend Versicherungsverträge mit einem minimalistischen Versicherungsschutz hinsichtlich des biometrischen Risikos angeboten. Beispielsweise gibt es Verträge, bei denen im Todesfall nur 1 % über dem zu diesem Zeitpunkt angesammelten Vermögen gezahlt werden. Bei Verträgen mit einem derart minimalistischen Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.1.1.1 Gesonderte Verwaltung speziell zusammengestellter Kapitalanlagen

Bei einer gesonderten Verwaltung wird die Sparleistung nicht vom Versicherungsunternehmen für eine unbestimmte Anzahl von Versicherten gemeinschaftlich, sondern separat für den einzelnen Vertrag angelegt bzw. verwaltet, wobei der wirtschaftlich Berechtigte das Kapitalanlagerisiko trägt. Die Kapitalanlage erfolgt bei einem vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag typischerw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.1.1 Lebensversicherungen mit individueller Vermögensverwaltung ("Versicherungsmäntel")

Auf dem Versicherungsmarkt besteht die Möglichkeit, Lebensversicherungen mit individueller Vermögensverwaltung abzuschließen (z. B. bei den besonders im Ausland vertriebenen sog. "Versicherungsmänteln"). Bei diesen Verträgen wird anders als bei konventionellen Lebensversicherungen für den Erlebensfall keine Versicherungsleistung garantiert. Der wirtschaftlich Berechtigte all...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.1.1.3 Dispositionsbefugnis des wirtschaftlich Berechtigten

Eine unmittelbare Dispositionsmöglichkeit ist gegeben, wenn der Versicherungsvertrag ein Weisungsrecht des wirtschaftlich Berechtigten gegenüber dem Versicherungsunternehmen oder gegenüber einem beauftragten Vermögensverwalter vorsieht. Von einer mittelbaren Dispositionsmöglichkeit ist insbesondere auszugehen, wenn die Anlageentscheidungen von einem Vermögensverwalter getroffe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.1.4 Kapitalauszahlungen

Kapitalauszahlungen und Rentenzahlungen aus einer reinen Risikoversicherung, also einer Versicherung ohne Sparanteil (z. B. Risikolebensversicherung, Unfallversicherung ohne garantierte Beitragsrückzahlung, Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Pflegeversicherung) fallen nicht unter § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG . Bei einer Rentenzahlung kann sich jedoch eine Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.1.2.3 Verhältnis Mindesttodesfallschutz-Regelungen zueinander

Ein Versicherungsvertrag muss durchgehend entweder die "50 %-Regelung" oder die "10 %-Regelung" erfüllen. Ein Wechsel zwischen beiden Varianten ist während der Vertragslaufzeit nicht möglich. Wenn ein Versicherungsvertrag beide Regelungen dergestalt miteinander verbindet, dass bei Risikoeintritt jeweils die Variante anzuwenden sei, die zu einer niedrigeren Leistung führt, is...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 7.5.2 Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags

Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags aus dem Versicherungsvertrag werden von der Versicherungsleistung im Erlebensfall die Summe der auf sie entrichteten Beiträge einschließlich des darin enthaltenen Kostenanteils (Abschluss-, Verwaltungs- und Vertriebskosten) abgezogen.[1] Entsprechend muss für Zwecke des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG bei der Ermittlung der Ertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 7.5.3 Steuerfreistellung bei ausschließlicher Anlage in Investmentfonds

Vertragsbeginn nach dem 31.12.2017 Soweit bei fondsgebunden Lebensversicherungen die Sparanteile aus den Versicherungsbeiträgen ausschließlich für die Anlage in Investmentfonds verwendet wurden, werden 15 % des (positiven bzw. negativen) Unterschiedsbetrags von der Steuer freigestellt.[1] Praxis-Beispiel Teilfreistellung der Erträge Die Sparanteile eines fondsgebundenen Versich...mehr