Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zahlung von Arbeitslohn als anfechtbare Rechtshandlung

Leitsatz Die Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129ff. der Insolvenzordnung dar. Normenkette § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 129, § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO Sachverhalt Die Beteiligten streiten um die insolvenzrechtliche Zulässigkeit einer Aufrechnung des FA. Die Klägerin ist die Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Schuldnerin, über deren V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen, insbes. im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlastungsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insb. den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlastungsgesetz 2022 umges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Begründung der Mieterhöhung – Abs. 2

Rz. 6 Um Missverständnissen sogleich vorzubeugen: Die Begründung des Mieterhöhungsverlangens nach § 558 mit einem der Begründungsmittel des § 558a Abs. 2 ist Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen. Wird das Mieterhöhungsverlangen nicht begründet, ist es formell unwirksam und nicht geeignet, überhaupt Grundlage für ein Zustimmungsverfahren nach § 558b Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Monatsfrist (§ 238 Abs. 1 S. 2 AO)

Rz. 3 Zinsen werden für jeden einzelnen zu verzinsenden Anspruch (jede Steuerart, jeder Zeitraum, Vorauszahlungen und Jahressteuern für sich) nach vollen Zinsmonaten, nicht nach Kalendermonaten berechnet. Abweichend von der Ermittlung der Säumniszuschläge[1] bleiben angefangene Monate außer Ansatz. Rz. 4 Gerechnet wird vom ersten Tag des Zinslaufes an. Das ist bei den Zinsen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3 Abrundung (238 Abs. 2 AO)

Rz. 20 Nach Abs. 2 ist der zu verzinsende Gesamtbetrag pro Steuerart, nicht dagegen der zu verzinsende Anspruch[1] auf volle 50 EUR nach unten abzurunden. Dabei ist nach dem Gesetz jede Steuerart, nicht jedoch jeder Zeitraum bzw. jede Zahlungsweise der Steuerart für sich zu behandeln. Werden z. B. zugleich und nebeneinander die ESt-Abschlusszahlung 2017 i. H. v. 1.065 EUR und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungen / 2.3.1.1 Beteiligungserträge

Zu den Beteiligungserträgen gehören im Allgemeinen Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften (Dividende, Ausbeuten und sonstige Bezüge), sog. Dividendengarantien, Gewinnanteile an Personen(handels)gesellschaften, Vorabausschüttungen, Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn sowie sonstige Beteiligungserträge, wie z. B. aus stillen Gesellschaften. Ihre Erfassung richtet si...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.2 Abziehbare Unterkunftskosten

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG. kann der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehen, höchstens 1.000 EUR im Monat. Bei dem Höchstbetrag von monatlich 1.000 EUR sind alle tatsächlichen Aufwendungen einzubeziehen, wie z. B. Miete, Betriebskosten, Kosten der laufenden Reinigung und P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unterwegs befindliche (roll... / 2 Wann entsteht die Umsatzsteuer?

Das Umsatzsteuerrecht geht nicht ganz mit dem Bilanzsteuerrecht konform. Umsatzsteuerlich gilt eine Lieferung dann als bewirkt, wenn die Beförderung durch den Veräußerer bzw. die Versendung durch einen Dritten beginnt. Die Versendung beginnt mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer bzw. Spediteur. Wird zusätzlich ein sog. Order- oder Traditionspapier (Ladeschein, Lagersc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.3 Entgeltliche Rechtsbestellung

Rechtsprechung und Finanzverwaltung behandeln den entgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauch wie eine Grundstücksvermietung des Eigentümers an den Nießbraucher. Der Eigentümer erzielt in Form des für die Nießbrauchsbestellung gezahlten Entgelts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund der Einkunftserzielung kann der Eigentümer nun auch die Gebäudeabschreibung sowi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Mietgarantier... / 8 Bewertung der Mietgarantierückstellung

Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist i. H. d. Erfüllungsbetrags zu bewerten. Das ist der Betrag, den der Bilanzierende im Erfüllungszeitpunkt unter Berücksichtigung der im Zeitablauf vorzunehmenden Verzinsung aufwenden muss. Zur Ermittlung ist der nominelle Verpflichtungsbetrag im Erfüllungszeitpunkt auf den Bilanzstichtag abzuzinsen. Im Fall der Rückstellung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch / 2.1 Zuwendungsnießbrauch

Beim Zuwendungsnießbrauch bestellt der Eigentümer einer Sache, insbesondere eines Grundstücks oder Inhaber eines Rechts, den Nießbrauch zugunsten eines Dritten. Der Zuwendungsnießbrauch kann unentgeltlich oder entgeltlich, auch teilentgeltlich, erfolgen. Davon hängen u. a. die steuerlichen Folgen ab. Steuerlich ist in 2-facher Hinsicht Vorsicht geboten: Der unentgeltliche Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 1.2.1 Sachliche Gründe

Sachliche Stundungsgründe ergeben sich unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Steuerschuldners aus der Tatsache, dass ein Steueranspruch fällig wird und den Umständen, die zur Fälligkeit zu dem bestimmten Zeitpunkt geführt haben. Der Umstand, dass eine Rechtsnorm unter verfassungsmäßigen Aspekten zweifelhaft ist, rechtfertigt keine Stundung, jedoch eine vorläufige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 5 Verzinsung

Werden Steueransprüche gestundet, werden regelmäßig für die Dauer der gewährten Stundung Zinsen erhoben (§ 234 Abs. 1 AO). Der Zinslauf beginnt am ersten Tag, für den die Stundung wirksam wird. Wird der Anspruch ab Fälligkeit gestundet, beginnt der Zinslauf mit Ablauf des Fälligkeitstags. Der Zinslauf endet mit Ablauf des letzten Tags, für den die Stundung ausgesprochen wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 1.2.2 Persönliche Gründe

Persönliche Stundungsgründe müssen sich aus den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen ergeben. Dabei muss der Steuerpflichtige sowohl stundungsbedürftig als auch stundungswürdig sein. Stundungsbedürftigkeit setzt eine erhebliche, eine Stundung rechtfertigende Härte voraus. Dies kann z. B. der Fall sein bei­ Krankheit des Steuerpflichtigen, größeren geschäftlichen Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.1 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 164b Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilden bei angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgütern die Bemessungsgrundlage für die AfA. Der Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist in § 255 HGB geregelt. Dieser handelsrechtliche Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gilt auch für Zwecke des Steuerrechts[1], und zwar sowohl für den Berei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zeitpunkt

Rn. 105 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Das Erfordernis der Zusammenballung von Einkünften ist auch bei Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten zu beachten, dh, die Vergütung muss grds in einem VZ zufließen, vgl Horn in H/H/R, § 34 EStG Rz 64 (August 2019); Kirchhof, § 34 EStG Rz 47; H 34.3 EStH 2021 "Entschädigung in zwei VZ". Die Vergütung muss somit idR in einer Summe gewährt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerliche Erfassung in einem VZ

Rn. 82 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach st Rspr des BFH (vgl BFH v 14.08.2001, BStBl II 2002, 108; BFH BStBl II 2004, 264; BFH/NV 2005, 1252; 2009, 558; 2011, 1056; 2011, 1682; 2015, 1354; BStBl II 2016, 214) und Auffassung der FinVerw (vgl BMF v 04.03.2016, BStBl I 2016, 277; BMF v 01.11.2013, BStBl I 2013, 1326) setzt die Begünstigung nach § 34 Abs 1 EStG grds voraus, dass ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zeitlicher und mittelbarer Zusammenhang

Rn. 240 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Unerheblich bei der Ermittlung des Zusammenhangs gemäß § 8 Abs 1 EStG ist idR, ob ein zeitlicher Zusammenhang mit der Leistung des StPfl besteht (vgl Offerhaus, BB 1982, 1061), dies gilt für Vorauszahlungen ebenso wie für spätere Zahlungen. Unerheblich ist auch, ob ein unmittelbarer oder nur mittelbarer Zusammenhang zwischen dem Zufluss von...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Veranlagung der Grundsteuer

Tz. 39 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Finanzämter stellen den Grundsteuerwert sowie den darauf basierenden Grundsteuermessbetragsbescheid gegenüber dem Steuerpflichtigen fest. Erstreckt sich ein Grundstück über mehrere Gemeinden, ist der Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt im Rahmen eines Zerlegungsbescheids auf die betroffenen Gemeinden aufzuteilen (§ 22 GrStG).Den zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 3 Steuersatz und Steuerentstehung

Da beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz nach § 3 Abs. 12 UStG zwei separat zu prüfende Leistungen vorliegen, ergibt sich der Steuersatz grds. nach den allgemeinen Vorschriften, die für die individuell zu beurteilende Leistung anzuwenden sind. Ebenso entsteht die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Regelungen des § 13 Abs. 1 UStG, i. d. R. also mit Ablauf des Voranmeldung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Rechnungserteilung und Anzahlungsbesteuerung

Rz. 189 Da die Organgesellschaft zivilrechtlich weiter selbstständig nach außen hin auftritt, kann sie auch weiterhin ohne Hinweis auf die nicht vorliegende umsatzsteuerrechtliche Selbstständigkeit unter ihrer Firma und ihrer Anschrift Rechnungen Dritten gegenüber erteilen. Bei der Organgesellschaft und ihrer Firma handelt es sich um einen Unternehmensteil des Organträgers u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beginn und Ende der Organschaft

Rz. 246 Das Organschaftsverhältnis beginnt, wenn erstmals alle drei Eingliederungsvoraussetzungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft gleichzeitig vorliegen. Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht ist an keine Mindestlaufzeiten, Fristen oder volle Kalenderjahre gebunden, sie ist taggenau zu berücksichtigen. Wenn alle drei Eingliederungsvoraussetzungen vorliegen,...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Abrechnungsbescheid

Grundsätzlich ist der Streitwert des Steueranspruchs maßgebend. Geht es jedoch nur um die Erteilung eines Abrechnungsbescheids als solchen, ist der Auffangwert anzusetzen. Streiten die Beteiligten darum, ob Vorauszahlungen zu Unrecht auf die Steuerschuld eines Veranlagungszeitraums angerechnet worden sind, entspricht der Streitwert des gerichtlichen Verfahrens der Summe der f...mehr

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Befristete Gas- & Wärmeprei... / c) Ermittlung des Kontingents für den Garantiepreis

Das Kontingent beträgt 80 % der Jahresverbrauchsprognose, der die Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Der erhaltene Betrag muss nicht zurückgezahlt werden – selbst, wenn der tatsächliche Verbrauch in der Jahresendabrechnung von der angenommenen Menge abweicht. Daher bleibt der volle Energiesparanreiz bestehen und jede eingesparte kWh reduziert den Rech...mehr

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Befristete Gas- & Wärmeprei... / e) Informationspflichten der Energieversorger

Im Rahmen der Mitteilung über die angepasste Abschlagszahlung informieren die Energieversorger ihre Kunden/-innen vor dem 1.3.2023 daher in allgemeiner, klarer und verständlicher Form über die Stufe 2 der Gas- und Wärmepreisbremse. Die Information soll neben der Entlastung erläutern, dass jede eingesparte kWh Gas zu vollem Arbeitspreis die Gaskosten senkt und die Entlastung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befristete Gas- & Wärmeprei... / b) Einblick in den Stufenplan

Der gesetzgeberische Stufenplan sieht hierbei vor: Stufe 1: Einmalige Entlastung im Dezember 2022 Stufe 2: Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023. Durch einen garantierten Brutto-Arbeitspreis inklusive aller staatlich induzierten Preisbestandteile von 12 ct/kWh für Gas für ein Kontingent der Gasverbrauchsmenge wird die Belastungsentwicklung für Gaskunden/-innen gedämpft. Für de...mehr

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Befristete Gas- & Wärmeprei... / III. Fazit

Die Gas- und Wärmepreisbremse gilt ab dem 1.3.2023 und endet frühestens zum 30.4.2024. Sie erreicht die Kunden/-innen mit der herkömmlichen Abschlagszahlung. Für den ertragsteuerlichen Zufluss ist hierbei der Veranlagungszeitraum maßgebend, in dem die Endabrechnungen durch den Versorger, die Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft erteilt wurden. § 123 Abs. 1 EStG rege...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 2.1 Zusammensetzung des Anlagevermögens nach § 266 Abs. 2 HGB

Rz. 9 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Anlagevermögens in der Bilanz vor:mehr

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Klimaschutzpaket: Energetis... / 6.4 Zahlung der Rechnung

Keine Barzahlung Neben den Formvorschriften für die Rechnungserstellung wird zudem verlangt, dass der Rechnungsbetrag auf das Konto des Leistungserbringers überwiesen wird. Es sind also keine Barzahlungen vorzunehmen. Obwohl es im Gesetz nicht gesondert aufgeführt ist, gilt die bargeldlose Zahlung auch für Anzahlungen.mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 6.1 Ausweis

Rz. 46 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs-)relevante Informationen für den Adressaten bereitzustellen. Das Unternehmen kann auf die individuellen Gegebenheiten der Geschäfts...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.2.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 71 Entgegen den Vorschriften des HGB sieht die Kerntaxonomie der E-Bilanz einen stärker differenzierten Ausweis der Sachanlagen vor. Der undifferenzierte Ausweis des HGB wird dafür kritisiert, dass eine Analyse aus externer Sicht nur schwer möglich ist.[1] Nach den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 A. II. HGB müssen die Unternehmen lediglich die Unterpositionen "G...mehr

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Forderungen / 2.1.2 Ausnahmen vom Aktivierungsgebot

Forderungen aus schwebenden Geschäften, z. B. aus Kauf-, Dienst- und Werkverträgen, die auf einen Leistungsaustausch gerichtet und von dem Sach- bzw. Dienstleistungsverpflichteten noch nicht erfüllt sind, dürfen nicht bilanziert werden. Soweit Vorleistungen im Rahmen eines schwebenden Geschäfts erbracht wurden, sind Anzahlungen beim Leistenden zu aktivieren und in der Bilanz...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 1.1 Förderung des Geschäftsbetriebs

Rz. 2 Ob Vermögensgegenstände dem Geschäftsbetrieb dienen bzw. ihn fördern, richtet sich vorrangig nach dem Gegenstand des Unternehmens, wobei der Begriff des Geschäftsbetriebs enger zu fassen ist als der Begriff des unternehmerischen Zwecks generell.[1] Die Förderung des Geschäftsbetriebs darf nicht nur direkt begründet werden, auch indirekte Wirkungen, etwa von Umweltschut...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 3.1 Erfassung und Nachweis von Sachanlagen

Rz. 21 Das Sachanlagevermögen ist anhand eines jährlich zu erstellenden Bestandsverzeichnisses – auch Inventar oder Anlagenverzeichnis genannt – nachzuweisen. In dieses Verzeichnis müssen aufgrund des Vollständigkeitsgebotes des § 246 Abs. 1 HGB sämtliche, auch bereits vollständig abgeschriebene Vermögensgegenstände einzeln und geordnet aufgenommen werden. Das Bestandsverzei...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.1.1 Ausweis

Rz. 60 Für die immateriellen Vermögensgegenstände sind in der Kerntaxonomie (Version 6.61) mehr Positionen vorgesehen, als nach § 266 Abs. 2 A HGB gefordert. Für die Unterteilung s. Anhang 2: Aufbereitete Kerntaxonomien, D2 /4 f. Rz. 61 Bei den Positionen "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte", "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbli...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Anzahlungen

Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter, auf Sachanlagen sowie auf Vorräte sind Wirtschaftsgüter, die zu aktivieren sind; erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind Verbindlichkeiten, die zu passivieren sind.[1] Provisionsvorschüsse (Vorschusszahlungen, Stornoreserven) im Versicherungsgewerbe sind keine Wirtschaftsgüter, sondern ebenfalls Anzahlungen auf di...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Mietvorauszahlung

Rz. 1 § 547 gilt für alle Arten von Mietverhältnissen. Die Vorschrift umfasst nicht nur die (selten vorkommende) Vorauszahlung der reinen Miete, sondern alle Leistungen des Mieters, die als Gegenleistung für die Überlassung der Mietsache nach § 535 erbracht werden. Hierzu gehören im Wesentlichen abwohnbare Baukostenzuschüsse (BGH, Urteil v. 12.2.1959, VIII ZR 54/58, BGHZ 29, ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.2 Darlehenszinsen als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Das dem Besitzunternehmen zuzurechnende Vermögen ist gewerbliches Betriebsvermögen. Zu ihm gehören – außer den bei der Aufspaltung zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern – die dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter[1] sowie die Anteile an der Betriebs-GmbH.[2] Auch Forderungen aus Darlehen, die das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen gewährt hat,...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Bereicherungshaftung

Rz. 4 Grundsätzlich ist hier das Erlangte herauszugeben, wobei allerdings auch § 818 Abs. 3 (Entreicherung) anwendbar ist. Das tritt allerdings nur dann ein, wenn der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vertreten hat. Allgemein versteht man im BGB unter dem Begriff des Vertretens ein Verschulden i. S. d. §§ 276, 278. Die Abgrenzung ist für die wesentliche...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Sachanlagegüter

Handelsrechtlich gehören zu den Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, geleistete Anzahlungen sowie Anlagen im Bau (§ 266 Abs. 2 A.II. HGB). Sachanlagegüter gehören zum Anlagevermögen. Zivilrechtlich gesehen sind sie Sachen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Wechsel der Vertragspartner

Rz. 5 Bei einem Vermieterwechsel ist § 566 einschlägig; der neue Vermieter tritt an die Stelle des bisherigen Vermieters und haftet nach § 547. Hinweis Rechtliche Bindung des Erwerbers Der Erwerber des Grundstücks ist jedoch gem. § 566c an Vereinbarungen gebunden, die zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Entrichtung der Miete getroffen worden sind, soweit es sich nic...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Rücktrittshaftung

Rz. 2 Die Rückerstattung richtet sich entweder nach Rücktrittsvorschriften oder nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung, je nachdem, ob der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses zu vertreten hat oder nicht. Rz. 3 Grundsätzlich erfolgt die Rückerstattung nach Maßgabe des § 347; der Anspruch ist vertraglicher Natur und richtet sich gegen denjenige...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 2. Werden diese Unterstützungszahlungen bereits bei der Festsetzung der Ertragsteuer- Vorauszahlung berücksichtigt?

Nein, die ausgezahlten Unterstützungsleistungen werden unabhängig von eventuellen Regelungen in den jeweiligen Förderrichtlinien steuerlich bei der Festsetzung der Vorauszahlungen auf die vorgenannten Steuern (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für einen Ertrag, der sich aus Anwendung des § 6 Absatz 1 Nummer 3 des Einkommensteue...mehr