Fachbeiträge & Kommentare zu Adoption

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Europäische Mensche... / III. Recht auf Familiengründung

Rz. 58 Eine Einzelperson kann kein Recht auf Adoption eines Kindes aus Art. 12 EMRK geltend machen, da das Recht auf Familiengründung nur einem unverheirateten Paar zugestanden wird.[212] Eingriffe in das Recht auf Familiengründung können "staatliche Maßnahmen im Bereich der Geburtenkontrolle, der Familienplanung, der Begrenzung der erlaubten Kinderzahl oder Zwangssterilisat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / c) Anerkennung ausländischer Entscheidungen

Rz. 225 Es gelten die allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen gemäß Titel 38 (§§ 109–112) IPRG. In Abstammungsangelegenheiten werden die für die ungarischen Gerichte vorgesehenen Entscheidungszuständigkeiten auch als indirekte Zuständigkeiten – spiegelbildlich – angewendet. Die meisten bilateralen Rechtshilfeabkommen von Ungarn enthalten Anerkennungsregeln in Ehesachen.[176]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / c) Keine Eheverbote

Rz. 5 Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Blutsverwandten gerader Linie und zwischen voll- oder halbbürtigen Geschwistern, gleichgültig, ob die Blutsverwandtschaft auf ehelicher oder unehelicher Geburt beruht (§ 6 EheG), sowie zwischen einem angenommenen Kind und seinen Abkömmlingen einerseits und dem Annehmenden andererseits, solange das durch die Adoption begrü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / 3. Befruchtung durch biomedizinische Hilfe

Rz. 98 Für die Bestimmung der Abstammung bei homologen und heterologen Befruchtungen sind die Art. 133 und Art. 134 maßgebend. Die Spenderinnen von Eizellen und die Spender von Samenzellen haben gegenüber dem durch medizinisch unterstützte Befruchtung gezeugten Kind keine rechtlichen oder anderen Verpflichtungen und keine Rechte (Art. 27 des Gesetzes über die Behandlung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / 2. Vermutung der Vaterschaft; Leih- oder Ersatzmutterschaft

Rz. 95 Die Abstammung des Kindes vom Ehemann der Mutter wird vermutet, wenn das Kind während der Ehe oder innerhalb von 300 Tagen nach Scheidung der Ehe oder Feststellung ihrer Nichtigkeit oder dem Tod des Ehemannes geboren wird (Art. 48 Abs. 2 FGB). Die standesamtliche Eintragung einer Person als Kindesvater ist in jedem Fall Beweis für deren Vaterschaft.[108] Ehelich kann ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / I. Rechtsfolgen

Rz. 81 Die Rechtsfolgen der registrierten Partnerschaft entsprechen, soweit im RekParL nichts abweichend geregelt ist, denen der Ehe (§ 8 Abs. 3 RekParL).[37] Rz. 82 Die bedeutendsten Abweichungen sind die folgenden:[38]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / 4. Anfechtung der Vater- und Mutterschaft

Rz. 97 Zur gerichtlichen Anfechtung der Vaterschaft ist die im Geburtenbuch als Vater eingetragene Person, der leibliche Vater, mit Erreichen der Volljährigkeit das Kind selbst bzw. der Vormund oder Pfleger des Kindes oder der Vormund des gerichtlich für geschäftsunfähig erklärten Vaters berechtigt (Art. 52 Abs. 1 FGB). Die Klage des als Kindesvater Eingetragenen ist abzuwei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / 3. Anfechtung der eingetragenen (festgestellten) Abstammung

Rz. 128 Das Recht zur Anfechtung der Vaterschaft bestimmt sich nach Art. 136–141 CC; der Ehemann kann das Anfechtungsrecht innerhalb eines Jahres nach Eintragung der Abstammung bzw. ab Kenntniserlangung von der Geburt ausüben.[189] Das Recht zur Anfechtung ist vererbbar (Art. 136 Abs. 3 CC). Auch für das Anfechtungsrecht des Kindes selbst gilt die Einjahresfrist, gerechnet a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / d) Ehehindernisse

Rz. 10 Eine Ehe kann nicht von einer Person geschlossen werden, die bereits verheiratet ist (Art. 17). Eine Ehe kann nicht von einer Person geschlossen werden, die nicht zur Vernunft fähig ist (Art. 18). Blutsverwandtschaft in gerader Linie und in der Seitenlinie bis einschließlich des vierten Verwandtschaftsgrades ist ein nicht abnehmbares Ehehindernis (Art. 19). Bei einer du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakische Republik / c) Vaterschaftsfeststellung durch das Gericht

Rz. 89 Wurde die Vaterschaft nicht durch die einvernehmliche Vaterschaftserklärung begründet, so kann das Kind, die Mutter oder der Mann, welcher behauptet, Vater zu sein, einen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung durch das Gericht einreichen (§ 94 Abs. 1 FamG). Ist das Kind binnen 180 und 300 Tagen nach dem Geschlechtsverkehr des Mannes mit der Mutter des Kindes geboren und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / V. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 117 Eine weitere grundlegende Änderung hat die ZGB-Novelle in Bezug auf die Verteilung der elterlichen Sorge gebracht. Im Gegensatz zu der vorigen Regelung, nach der nur ein Elternteil die elterliche Sorge nach der Scheidung ausübte, lautet die gegenwärtige Regel, dass die Kindeseltern nach der Scheidung die elterliche Sorge gemeinsam ausüben (Art. 397 ZGB). Nur in Ausna...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 2. Mutterschaft

Rz. 140 Die Feststellung und Anfechtung der Mutterschaft ist in Art. 61/9 bis Art. 61/16 FVGB geregelt.[128] Mutter des Kindes ist die Frau, die es geboren hat (Art. 61/9 FVGB). Klageberechtigt für die Feststellung der Mutterschaft sind der Staatsanwalt[129] (Art. 61/16 FVGB), die Mutter und das Kind (Art. 61/10 FVGB). Die Mutterschaft kann auch gerichtlich angefochten werde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / III. Rechtswirkungen der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 177 Grundsätzlich entfaltet die eingetragene Lebenspartnerschaft die gleichen Rechtswirkungen wie die Ehe. Das bezieht sich auch auf die vermögensrechtlichen Wirkungen. Zwischen eingetragenen Lebenspartnern besteht derselbe gesetzliche Güterstand, wie zwischen Ehegatten (d.h. die Gütergemeinschaft). Die eingetragenen Lebenspartner können aber in einem güterrechtlichen Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / 1. Eheliches Kind

Rz. 90 Wird ein Kind während der Ehe geboren, wird die Vaterschaft kraft Gesetzes vermutet, § 2 Abs. 1 VatG. Für den Fall, dass die Ehe bereits vor der Geburt des Kindes geschieden wurde, gilt Folgendes: Für ein Kind, welches vor dem 1.7.1980 zu einem Zeitpunkt geboren wurde, der eine Zeugung während der Ehe vermuten lässt, wird die Vaterschaft vermutet. Falls das Kind späte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / I. Zulässigkeit und Wirkungen

Rz. 258 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft (convivenza) war in Italien nicht einheitlich gesetzlich geregelt. Die analoge Heranziehung ehe- und familienrechtlicher Regelungen fand ihre Grenze sowohl in der Privatautonomie der Parteien, die gerade keine Ehe schließen wollten, als auch im verfassungsrechtlich in Art. 29 Cost. verbürgten Schutz von Ehe und Familie. Unstrittig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakische Republik / a) Anfechtung der Vaterschaft des Ehemannes der Mutter

Rz. 90 Der Ehemann der Mutter des Kindes kann seine Vaterschaft zu dem Kind binnen drei Jahren, nachdem er über Tatsachen, die seine Vaterschaft anzweifeln, erfahren hat, anfechten (§ 86 Abs. 1 FamG). Die Vaterschaft ihres Ehemannes kann allerdings auch die Mutter des Kindes innerhalb von drei Jahren nach der Geburt anfechten (§ 88 Abs. 2 FamG).[20] Ist das Kind vor dem 180. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 1. Ehename

Rz. 27 Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen, den Ehenamen, bestimmen (§ 1355 Abs. 1 S. 1 BGB). Sie sind aber zur Führung eines gemeinsamen Ehenamens nicht verpflichtet. Bestimmen sie keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung (§ 1355 Abs. 1 S. 3 BGB). Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erkl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Verhältnis der Verordnungen zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Rz. 95 Die VOen lassen nach ihrem Art. 62 Abs. 1 – unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach Art. 351 AEUV – die Anwendung bilateraler oder multilateraler Übereinkünfte unberührt, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt des Erlasses der VOen oder eines Beschlusses nach Art. 331 Abs. 1 Unterabs. 2 oder 3 AEUV angehören und die Bereiche betreffen, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / c) Rechtswirkungen

Rz. 175 Die Rechtswirkungen der Ehe zwischen Personen, die Staatsangehörige der Vertragsstaaten sind und dies bei Eingehung ihrer Ehe bereits waren, werden nach Art. 3 im Hinblick auf die vermögensrechtlichen Wirkungen nach dem Recht des Staates beurteilt, in dem die Ehegatten sich bei Eheschließung niederließen. Haben beide Ehegatten sich später in einem anderen Vertragssta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / 2. Internationales Abstammungsrecht

Rz. 269 Das internationale Abstammungsrecht ist in Art. 311–14 ff. CC geregelt.[110] Die Abstammung richtet sich gem. Art. 311–14 ff. CC nach dem Personalstatut der Mutter im Zeitpunkt der Geburt; ist die Mutter unbekannt, nach dem Personalstatut des Kindes. Bei mehreren Staatsangehörigkeiten geht ggf. die französische Staatsangehörigkeit vor, i.Ü. entscheidet die effektive ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / d) Rechtsfolgen von Verstößen

Rz. 117 Das FamG RS kennt keine Nichtehe.[57] Soweit bei Eheschließung eine in Art. 14 normierte Voraussetzung (Geschlechtsverschiedenheit und freie Willensübereinstimmung vor dem zuständigen Organ) fehlt, ist die Ehe aufhebbar, aber wirksam. Klagebefugt ist jede Person, die ein rechtliches Interesse an der Aufhebung der Ehe besitzt, sowie das Vormundschaftsorgan (Art. 15 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Feststellung der Nichtehelichkeit

Rz. 281 Als eheliches Kind gilt auch ein Kind, das innerhalb von 300 Tagen ab Eheanfechtung, Trennung, Scheidung oder Tod zur Welt kommt. Die Vermutung greift allerdings nicht mehr ab dem Zeitpunkt, in dem das Getrenntleben bestätigt wurde (Art. 232 Abs. 2 c.c. n.F.). Die Vermutung in Bezug auf das später als 180 Tage ab der Eheschließung geborene Kind würde aufgehoben. Eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / I. Abstammung

Rz. 107 Wer Mutter und Vater eines Kindes ist, hängt grundsätzlich von der genetischen Verwandtschaft ab. Im Fall der künstlichen Befruchtung gilt in jedem Fall die Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat, als Mutter. Der Ehemann dieser Frau gilt als Vater (entsprechend der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, wenn diese als Paar medizinisch behandelt wurden), e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / II. Rechtsfolgen

Rz. 160 Die registrierte Partnerschaft hat grundsätzlich dieselben Rechtswirkungen wie die Eingehung einer Ehe. Die Regelungen der dänischen Gesetzgebung, die die Ehe und Ehegatten behandeln, sind entsprechend auf die eingetragene Partnerschaft und die registrierten Partner anzuwenden. Ausnahmen von der Gleichstellung bestehen seit dem 1.7.2010 auch nicht mehr in Bezug auf A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 3. Abstammung aufgrund Gerichtsverfahrens

Rz. 181 Die Mutterschaft kann ausnahmsweise auf Antrag des Kindes, der Mutter oder des Vaters gerichtlich festgestellt werden, wenn der Name der Mutter nicht in der Geburtsurkunde vermerkt ist und das Kind nicht anerkannt wurde.[242] Sofern die Vaterschaft oder die Mitmutterschaft nicht von Rechts wegen oder infolge einer Anerkennung feststeht, kann diese Abstammung gemäß de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / I. Abstammung

Rz. 112 Ein maßgebliches Merkmal des 1977 neugefassten portugiesischen Kindschaftsrechts[108] ist die Aufhebung der Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Die gesetzliche Regelung über die Filiação (auch Abstammung) unterscheidet in Art. 1796 CC nach Mutterschaft (Art. 1804–1824 CC) und Vaterschaft (Art. 1826–1846 CC).[109] Die Regelungen über die Abst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / I. Abstammung

Rz. 96 Das Familienrecht in Luxemburg unterscheidet zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern und regelt in getrennten Kapiteln die Rechte dieser Kinder. Art. 313 CC bestimmt jedoch, dass anerkannte nichteheliche Kinder die gleichen Rechte wie eheliche haben und zur Familie ihres Erzeugers gehören. Ein Kind gilt als ehelich, wenn es während der Ehe seiner Eltern gezeugt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / I. Abstammung

Rz. 138 Die Regelungen zu Abstammung und Verwandtschaft finden sich in den Art. 405 ff. ZGB. Das Gesetz unterscheidet zunächst zwischen natürlicher und zivilrechtlicher Verwandtschaft, wobei die Erstere von der Letzteren dadurch abgegrenzt wird, dass im Fall der natürlichen Verwandtschaft mehrere Personen einen gemeinsamen Vorfahren haben. Rz. 139 Hinsichtlich der Abstammung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / b) Multilaterale Übereinkommen

Rz. 13 Daneben gilt mittlerweile aber auch eine Reihe von internationalen Übereinkommen auf dem Gebiet des Familienrechts. Für Deutschland von besonderer Bedeutung sind folgende internationalen Abkommen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / 2. Feststellung der Vaterschaft und Anfechtungsrecht

Rz. 115 Die Feststellung der Vaterschaft hat eine ausführliche detaillierte Regelung in den Art. 1826–1873 CC – mit Grundregeln, Ausnahmen und Gegenausnahmen – erfahren.[115] Dabei geht das Gesetz zunächst von der Vaterschaftsvermutung aus (Art. 1826–1846 CC). Je nach Verfahren der Anerkennung der Vaterschaft – ob durch freiwilliges Anerkenntnis (Art. 1846–1863 CC), ein solc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / I. Abstammung

Rz. 109 Eheliche und nichteheliche Kinder werden gleichbehandelt. Für das Erbrecht ergibt sich dies z.B. aus Art. 21 ErbG. Die Abstammung als Grundlage der Verwandtschaft wird auch in Kroatien grundsätzlich durch die genetisch-biologische Abstammung von den Eltern begründet. Jedoch kann es auch hier, beispielsweise durch die Nichtanfechtung der Vaterschaft bei Geburt während...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 2. Vaterschaftsanfechtung

Rz. 157 Seit 1.4.1998 kann die Vaterschaft sowohl auf Antrag des Mannes, der Mutter, als auch des Kindes bestritten werden. Gemäß Art. 1:200 Abs. 1 BW kann die durch die Ehe oder registrierte Partnerschaft entstandene Vaterschaft lediglich aus dem Grund bestritten werden, dass der Mann nicht der biologische Vater des Kindes ist. Der Vater oder die Mutter können die in Art. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 6. Vaterschaftsfeststellung

Rz. 164 Die Anerkennung gegen den Willen des Erzeugers war bis 1.4.1998 nach dem bis dato geltenden Recht nicht möglich. Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft (Art. 1:207 BW) wurde damals eingeführt. Diese Möglichkeit kann als letztes Mittel der Mutter und des Kindes angesehen werden, eine familienrechtliche Beziehung zwischen Kind und Erzeuger zu schaffen. Die Mutte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / II. Qualifikation

Rz. 331 Die oben aufgefächerte Vielfalt von neuartigen Rechtsformen wirft in Deutschland kollisionsrechtliche Qualifikationsprobleme auf. Als kodifizierte Kollisionsnormen stehen Art. 13 EGBGB (Ehe) und Art. 17b EGBGB (Eingetragene Lebenspartnerschaft) zur Verfügung. Damit ergeben sich für die kollisionsrechtliche Behandlung grundsätzlich vier Optionen: die unmittelbare Zuor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / VI. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 75 Die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe werden – mit Ausnahme des Ehegattenunterhalts,[110] des Ehenamens (siehe Rdn 80) und des Ehegüterrechts (siehe Rdn 81) – nach § 18 IPRG angeknüpft. Zum unmittelbaren Regelungsgegenstand des § 18 IPRG zählen etwa die Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit der Pflicht zur Treue und zum gemeinsamen Wohnen, die Beistandspf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 5. Besonderheiten bei Geburt des Kindes vor dem 1.7.1998

Rz. 409 Für vor dem 1.7.1998 geborene Kinder ist nicht Art. 19 EGBGB in der aktuellen Fassung anwendbar, sondern es gelten die Art. 19 und 20 EGBGB in der bis dahin geltenden Fassung (Art. 224 § 1 Abs. 1 EGBGB).[493] Gemäß Art. 19 Abs. 1 EGBGB a.F. unterlag die eheliche Abstammung eines Kinder dem Recht, das bei Geburt des Kindes nach Art. 14 Abs. 1 EGBGB für die allgemeinen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 4. Regelungsbereich des allgemeinen Ehewirkungsstatuts

Rz. 165 Die für die Praxis wichtigsten Rechtsfolgen der Ehe unterliegen nicht Art. 14 EGBGB, sondern speziellen Kollisionsnormen, die dieser Norm vorgehen. Dies gilt z.B. für den Ehenamen (Art. 10 Abs. 1 und 2 EGBGB), den Güterstand (EUGüVO und Art. 15 EGBGB – sowie EUPartVO), den ehelichen Unterhalt (Art. 3 HUntProt) und den Versorgungsausgleich. Die besondere Bedeutung von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / 2. Vaterschaft

Rz. 94 Während einer Ehe geborenes Kind: Der Mann der Mutter des Kindes gilt als Vater eines in der Ehe geborenen Kindes (Art. 113 Abs. 1). Endet die Ehe aufgrund des Todes des Mannes der Kindesmutter und wird das Kind innerhalb von 300 Tagen danach geboren, so gilt als Vater des Kindes der verstorbene Mann der Mutter (Art. 113 Abs. 2). Als Vater des in einer Ehe geborenen K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / II. Rechtsfolgen

Rz. 142 Mit Ausnahme der Kindesbelange (siehe Rdn 143 ff.) und des Vermögensrechts (siehe Rdn 146) orientieren sich auch die Rechtsfolgen [226] der eingetragenen Partnerschaft an den Bestimmungen des Eherechts: Eingetragene Paare sind wie Ehepaare verpflichtet, einander Beistand zu leisten und aufeinander Rücksicht zu nehmen (Art. 12 PartG). Sie sorgen gemeinsam für den gebüh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / 2. Nichteheliche Abstammung

Rz. 124 Die Feststellung der nichtehelichen Abstammung hinsichtlich der Mutter erfolgt durch fristgerechte Eintragung der mütterlichen Abstammung in das Personenstandsregister (Art. 120 Abs. 1 Nr. 5 CC), d.h. grundsätzlich innerhalb einer Woche nach der Geburt (Art. 42d Ley del Registro Civil – LRC).[186] Rz. 125 Die nichteheliche Abstammung väterlicherseits wird festgestellt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / a) Vaterschaftsvermutung und Anfechtung

Rz. 133 Es wird vermutet, dass ein Kind von dem Ehemann der Mutter abstammt, wenn die Geburt während des Bestehens einer Ehe stattfand (Art. 62 § 1 S. 1 Alt. 1 FVGB). Dies gilt auch dann, wenn das Kind vor Ablauf von 300 Tagen seit der Beendigung oder Nichtigerklärung einer früheren Ehe geboren wurde (Art. 62 § 2 FVGB). Ist das Kind vor Ablauf von 300 Tagen seit Beendigung o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / II. Spanien als Mehrrechtsstaat: Interlokales spanisches Recht – Vorrang von Foralrechten

Rz. 6 Die Verweisung auf spanisches Recht – bei einem internationalen Eherechts- oder Scheidungsfall mit zumindest einem spanischen Ehegatten oder wegen des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts in Spanien (Ehe- oder Scheidungsstatut) – führt noch nicht unmittelbar zum konkret anwendbaren Sachrecht.[14] Spanien ist bekanntermaßen ein Mehrrechtsstaat. Das spanische Recht des Có...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 1. Abstammung

Rz. 100 Das FamG FBiH unterscheidet nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Mehr noch: Es verwendet diese Begriffe überhaupt nicht, sondern spricht nur allgemein von "Kindern". Einziger Unterschied, der zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern besteht, liegt in der Art und Weise der Feststellung von Vater- und Mutterschaft. Außer näheren Regelungen bezüglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Rechtswirkungen

Rz. 276 In Italien wurde 2012/2013 das Kindschaftsrecht reformiert. Die Reform hat die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung des Art. 30 Abs. 3 Cost. umgesetzt. Das Codice civile unterscheidet grds. nicht mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Alle Kinder haben denselben rechtlichen Status (Art. 315 c.c. n.F.). Wichtige Inhalte der Reform sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / 2. Vaterschaft

Rz. 85 Die Abstammung vom Vater regelt Art. 3.140 ZGB. Wurde das Kind von einer verheirateten Frau geboren, auch wenn die Schwangerschaft schon vor der Eheschließung bestand, wird der Ehepartner der Mutter des Kindes aufgrund der Eintragung der Ehe oder der diesbezüglich erteilten Heiratsurkunde als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen (Art. 3.140 Abs. 1 ZGB). Der ehemali...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / IV. Internationale Zuständigkeit der Gerichte/Behörden

Rz. 118 Die Brüssel IIa-Verordnung [75] gilt für Dänemark nicht.[76] Hingegen hat Dänemark mit Art. 3 Abs. 2 des Abkommens zwischen der EG und dem Königreich Dänemark über die gerichtlichen Zuständigkeiten und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen am 19.10.2005 völkerrechtlich vereinbart,[77] dass die EuGGVO (Brüssel I-VO) auch für u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Nichteheliches Kind

Rz. 283 Der Status als nichteheliches Kind wird nicht schon durch die biologische Abstammung, sondern durch die Anerkennung[313] nach Art. 250–268 c.c. (Angaben in der Geburtsurkunde) oder durch die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft oder der nichtehelichen Abstammung von der Mutter nach Art. 269–279 c.c. begründet.[314] Dies ist nur möglich, wenn das Kind nicht berei...mehr