Fachbeiträge & Kommentare zu Adoption

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§ 25 Auslandsberührung / d) Wirksamkeit einer Adoption

Rz. 79 Die Wirksamkeit einer Adoption wird gemäß Art. 22 EGBGB bestimmt und somit selbstständig angeknüpft.[162] Das Adoptionsstatut bestimmt also, ob die familienrechtlichen Voraussetzungen infolge einer Adoption bestehen oder nicht[163] sowie deren verwandtschaftsrechtliche Wirkung. Die Frage des Erbrechts von Adoptionsverwandten, also ob das jeweilige Recht dem Adoptierte...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / V. Anknüpfungssubjekt nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 53 Ist der Erblasser vor dem 17.8.2015 verstorben, so wird das Erbstatut anhand der bis dahin geltenden Normen bestimmt. Soweit es die Instrumentarien des Erbscheins sowie der Verfahren nach der Freiwilligen Gerichtsbarkeit anbelangt, so findet sich eine entsprechende Überleitungsvorschrift in Art. 229 § 36 EGBGB. Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. stellt als Anknüpfungspunkt auf ...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / a) Wegen Unbestimmtheit der Erbteile, § 2043 BGB

Rz. 16 § 2043 BGB enthält ebenso wie §§ 2044 und 2045 BGB Ausnahmen von dem Recht der Miterben, jederzeit die Auseinandersetzung verlangen zu können. Durch § 2043 BGB wird verhindert, dass sich nach der erfolgten Auseinandersetzung die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft und damit auch die Erbteile ändern. Hierdurch werden die möglichen Erben geschützt. Rz. 17 Die Auseinand...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / M. Königreich der Niederlande

Rz. 76 Erbstatut: Das Königreich der Niederlande hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert. Damit wird zur Ermittlung des Erbstatuts, ab dem 17.8.2015, an den letzten gewöhnlichen Wohnsitz gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Zuvor wandte das Königreich das Haager Erbrechtsübereinkommen an. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird dies weiterhin angewandt. Danach galt, sofe...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / H. DDR

Rz. 28 In der DDR galt bis zum Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches (ZGB) am 1.1.1976 das Bürgerliche Gesetzbuch weitgehend fort.[104] Das Erbrecht blieb also zunächst unverändert. Änderungen insbesondere im Familienrecht (Adoption, uneheliche Kinder etc.) wirkten sich auf das Erbrecht indirekt aus.[105] Das ZGB von 1976 war insgesamt deutlich einfacher gefasst als das BGB. Er...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Amshoff, Controlling in deutschen Unternehmungen, 2. Aufl., Wiesbaden 1993; Angelkort, Integration des Rechnungswesens als Erfolgsfaktor für die Controllerarbeit, Frankfurt a. M. 2010; Arnegger/Feldhaus, Relevanz des Goodwill-Impairment-Tests nach IAS 36für die Verhaltenssteuerung, in: IRZ 2007, S. 205–213; Baetge/Haenelt, Kritische Würdigung der neu konzipierten Segmentbericht...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwandte in gerader Linie sind Personen, deren eine von der anderen abstammt (§ 1589 Satz 1 BGB). Geradlinig verwandt sind daher Kinder mit ihren Eltern, Großeltern und Voreltern (Gegensatz: Verwandtschaft in der Seitenlinie: Personen, die von derselben dritten Person abstammen, z. B. Nummer 4; s. § 1589 Satz 2 BGB). Gleichgültig ist, o...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Fortbestehen der Angehörigeneigenschaft (§ 15 Abs. 2 AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den Fällen der Nr. 2, 3 und 6 bleibt nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 AO das Angehörigenverhältnis auch dann bestehen, wenn die die Beziehung begründende Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht, d. h. durch Tod, Scheidung oder gerichtliche Aufhebung aufgelöst ist. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anders als nach zivilrechtlicher R...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Bindung an Entscheidungen anderer Behörden und Gerichte

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von erheblicher Bedeutung ist die Frage, ob und wie weit die Finanzbehörden an Entscheidungen anderer Behörden (Gerichte) gebunden sind, die auf den Steuertatbestand einwirken, sei es im Ganzen, sei es hinsichtlich einzelner Merkmale. Als Grundsatz ist davon auszugehen, dass die Finanzbehörden, auch wenn das nicht ausdrücklich in einer ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / d) Wirksamkeit einer Adoption

Rz. 79 Die Wirksamkeit einer Adoption wird gemäß Art. 22 EGBGB bestimmt und somit selbstständig angeknüpft.[162] Das Adoptionsstatut bestimmt also, ob die familienrechtlichen Voraussetzungen infolge einer Adoption bestehen oder nicht[163] sowie deren verwandtschaftsrechtliche Wirkung. Die Frage des Erbrechts von Adoptionsverwandten, also ob das jeweilige Recht dem Adoptierte...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 10. Adoptivkinder

Rz. 248 Für die bis zum 31.12.1976 angenommenen Kinder gilt: Die Annahme an Kindes statt hat nach altem Recht (bis 31.12.1976) das Verwandtschaftsband zu den natürlichen Eltern und Verwandten nicht aufgelöst. Das Adoptivkind behielt also Erb- und Pflichtteilsrecht gegenüber den Blutsverwandten (§ 1764 BGB a.F.). Durch die Adoption erwarb das Kind zusätzlich Erb- und Pflichtte...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / V. Anknüpfungssubjekt nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 53 Ist der Erblasser vor dem 17.8.2015 verstorben, so wird das Erbstatut anhand der bis dahin geltenden Normen bestimmt. Soweit es die Instrumentarien des Erbscheins sowie der Verfahren nach der Freiwilligen Gerichtsbarkeit anbelangt, so findet sich eine entsprechende Überleitungsvorschrift in Art. 229 § 36 EGBGB. Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. stellt als Anknüpfungspunkt auf ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / b) Angaben bei gesetzlicher Erbfolge

Rz. 48 Der Erbscheinsantrag aufgrund gesetzlicher Erbfolge muss nach § 352 Abs. 1 FamFG mindestens folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 6. Ausstellung des Zeugnisses

Rz. 374 Nach Art. 67 Abs. 1 EuErbVO stellt das Nachlassgericht das Zeugnis aus, wenn nach der jeweilig anzuwendenden Rechtsordnung der zu bescheinigende Sachverhalt feststeht und die Verfahrensvorschriften der Art. 62 ff. EuErbVO eingehalten sind (Antrag, Zuständigkeit und Verfahren). Der umfassende Verweis auf die jeweilige Rechtsordnung bedeutet, dass nicht nur die von der...mehr

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Predictive Analytics mit Ex... / 1.3.3 Entscheidungsbaum einrichten

Jetzt wird noch ein Entscheidungsbaumalgorithmus benötigt. Hierzu wird ein Package verwendet. Entscheidungsbäume sind in verschiedenen Packages implementiert. Nur: Welcher ist am besten geeignet? Es ist sinnvoll, in einschlägigen Communities oder Büchern zu stöbern. "rpart" wird häufig verwendet, weil die Methode einfach anzuwenden und recht robust ist. Führen Sie also folge...mehr

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Predictive Analytics mit Ex... / 1.3.4 Analyse

Die Interpretation dieser Auflistung ist recht einfach: Kunden mit einer Website_Activity von "Frequent" und "Regular", die noch keine digitalen Bücher gekauft haben und die jünger als 53,5 Jahre sind, gehören mit einer Wahrscheinlichkeit von 59,26 % zu den "Early Adopters" (Markierung 1 in Abb. 8). Wenn sie hingegen älter oder gleich 53,5 Jahre alt sind, gehören sie mit ein...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Regelungslücke im Normengefüge der IFRS

Tz. 84 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Aufgrund fehlender expliziter Vorschriften zur Behandlung der im Rahmen von Cap-and-trade-Systemen auftretenden Bilanzierungsfragen hatte der IASB im Dezember 2004 die Rechnungslegungsinterpretation IFRIC 3 Emission Rights herausgegeben, die sich mit Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Teilnahme an Cap-and-trade-Systemen beschäftigte. ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff.; BMF, Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen v. 02.09.1985, IV B 2–S 2133–27/85, DB 1985, S. 1918; BMF, Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen v. 06.12.2005, IV B 2 – S 2134a – 42/05,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.3 Berücksichtigungsfähige Kinder

Rz. 23 Kinder i. S. d. § 32 EStG sind eheliche Kinder einschließlich angenommener Kinder, für ehelich erklärte Kinder und nichteheliche Kinder; diese Kinder sind im ersten Grad mit dem Arbeitslosen oder seinem Ehegatten/Lebenspartner verwandt, Pflegekinder, die nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen worden sind. Rz. 24 Die Annahme eines Kindes wird auf Antrag unter...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.3 Beschäftigung neben Elterngeld/Erziehungsgeld, Kinderbetreuung

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 setzt den Bezug von Erziehungsgeld bzw. den Nichtbezug allein wegen der Berücksichtigung von Einkommen (z. B. §§ 5, 6 BErzGG) voraus. Dabei kann es sich sowohl um Bundeserziehungsgeld nach dem BErzGG als auch um Landeserziehungsgeld handeln. Abschnitt 2 des BErzGG ist am 31.12.2006 außer Kraft getreten. Im Übrigen ist das BErzGG am 1.1.2008 außer K...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / c) Anfechtungsrecht des Kindes

Nur mit knapper Mehrheit votierte der AK für eine Einschränkung des Anfechtungsrechts des Kindes. Während bei einer Minderjährigenadoption das Interesse des Kindes an einer dauerhaften Integration des Kindes in die Adoptivfamilie als vorrangig anzusehen und deshalb eine Aufhebung der Adoption nur aus schwerwiegenden Gründen zugelassen sei (§ 1763 BGB), verhelfe eine fristgem...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / D. Fazit

Die fünfhundert Jahre nach dem Anschlag seiner 95 Thesen an die Schlosskirche in Wittenberg durch Martin Luther erfolgte Vorlage der 91 Thesen des Arbeitskreises reicht glücklicherweise an die Sprengkraft der Lutherthesen nicht heran. Sie werden aber tatsächlich wohl "die Debatte prägen".[91] Die manchmal knappen Abstimmungsergebnisse unter den Experten und die eine oder and...mehr

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zerb 7/2018, Konkludente Sc... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 58 ff FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige befristete Beschwerde der Beteiligten zu 1) hat auch in der Sache Erfolg. Ihr Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins, der sie als Miterbin am Nachlass nach ihrer Mutter zur Hälfte ausweist, ist begründet; denn sie ist nach ihrer Mutter testamentarische Miterbin zur Hälfte geworden. 1) Dies ergibt die Auslegu...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / II. Wie wird man Großmutter und Großvater?

Ob aus Eltern einmal Großeltern werden, kann man sich nicht aussuchen. Sie werden von ihren Kindern dazu gemacht – oder auch nicht. Kinder – Eltern – Großeltern Die Begriffe kennzeichnen die Stellung des Einzelnen innerhalb seines Familienverbandes. Mit dieser Stellung verbinden sich wiederum bestimmte Rollenerwartungen. Der um die Vorsilbe "Groß" erweiterte Elternbegriff besc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5.2 Privilegierte Unterhaltspflichtige

Rz. 29 Kinder des Leistungsberechtigten sind seine Abkömmlinge ersten Grades, zu denen auch durch Adoption angenommene Kinder (§ 1754 BGB), nicht aber Pflege-, Stief- und Schwiegerkinder zählen. Die Eltern eines Leistungsberechtigten sind dessen Mutter und Vater. Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB); Vater der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der ...mehr

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FF 4/2018, / Adoption

BGH, Beschl. v. 6.12.2017 – XII ZB 371/17 a) Der Antrag auf Aufhebung des zu einem Minderjährigen begründeten Annahmeverhältnisses kann nur gestellt werden, wenn seit der Annahme noch keine drei Jahre verstrichen sind. b) Diese gesetzliche Regelung verstößt nicht gegen Verfassungs- oder Konventionsrecht.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.3.1 Änderung der Verhältnisse

Rz. 11 Eine Aufhebung des noch Wirkungen erzeugendes VA setzt voraus, dass eine wesentliche Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Art gegenüber den Verhältnissen eingetreten ist, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgeblich waren. Eine solche Änderung muss objektiv eingetreten sein. Die Änderung ist im Vergleich gegenüber der Sach- und Rechtslage festzustellen, di...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.5.3 Adoption nach altem Recht

Bei Adoption nach altem Recht (vor dem 1.1.1977) sind die Übergangsregelungen in Art. 12 des Adoptionsgesetzes zu beachten. Danach gilt folgendes: War der Erblasser zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, bestimmen sich die erbrechtlichen Verhältnisse stets nach altem Recht (kein Erbrecht nach dem Annehmenden). In Erbfällen nach diesem Termin ist zu unterscheiden: War der Angen...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.5 Erbrecht nach Adoption

Die Annahme als Kind (Adoption) kann ein gesetzliches Erbrecht begründen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Minderjährigen- und der Volljährigenadoption sowie danach, ob die Annahme vor oder nach Inkrafttreten des Adoptionsgesetzes am 1.1.1977 erfolgt ist. 4.2.5.1 Minderjährigenadoption Durch die Annahme eines Minderjährigen als Kind erlangt dieser gem. § 1754 Abs. 2 BGB...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.5.2 Adoption eines Volljährigen

Die Wirkung der Adoption eines Volljährigen ist in § 1770 BGB geregelt. Danach begründet die Adoption eines Volljährigen nur die Verwandtschaft zwischen dem Angenommenen sowie dessen Abkömmlingen und dem Annehmenden, nicht aber zwischen dem Angenommenen und den Verwandten des Annehmenden. Damit werden der Adoptierte und seine Abkömmlinge gesetzliche Erben erster Ordnung nach...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.5.1 Minderjährigenadoption

Durch die Annahme eines Minderjährigen als Kind erlangt dieser gem. § 1754 Abs. 2 BGB in vollem Umfang die Rechtsstellung eines Kindes des Annehmenden. Nimmt ein Ehepaar ein Kind oder ein Ehegatte das Kind des anderen Ehegatten an, erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten (§ 1754 Abs. 1 BGB). Nach § 1755 Abs. 1 BGB erlöschen die ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.1 Verwandtschaft

Der Rechtsbegriff Verwandtschaft ist maßgebliche Voraussetzung für das gesetzliche Erbrecht nach §§ 1924 bis 1930 BGB. Er ist definiert in § 1589 BGB. Nur wer in diesem Sinne mit dem Erblasser verwandt ist, kommt als gesetzlicher Erbe nach einer der Erbordnungen in Frage. Dabei ist der Verwandtschaftsbegriff in § 1589 BGB von der Überschrift des zweiten Abschnitt s zu untersc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / aa) Gemeinsame Adoption durch das Paar

Rz. 38 Ausdrücklich schreibt das Gesetz vor, dass die gemeinsame Adoption eines Kindes durch die Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht möglich ist. Begründet wird dies damit, dass die nichteheliche Lebensgemeinschaft rechtlich nicht so abgesichert ist wie die Ehe. Das wiederum rechtfertige die Ungleichbehandlung.[42]mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / cc) Adoption eines "nichtehelichen Kindes" in einer neuen Ehe

Rz. 42 Heiratet einer der Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach Beendigung derselben einen anderen (dritten) Partner, geht also eine Ehe ein, kann der neue Ehegatte das Kind der vormals nichtehelichen Partner nur adoptieren, wenn beide Elternteile die Zustimmung zur Adoption erklären, § 1747 Abs. 1 S. 1 BGB. Das Kind wird eheliches Kind der neuen Ehe. Rechtliche...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / bb) Adoption des Kindes des Partners

Rz. 39 Während das Gesetz durch die Adoption des Kindes des Ehegatten ein gemeinsames Sorgerecht entstehen lässt, hat die Adoption des Kindes des Elternteils, der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit dem Annehmenden lebt, die Folge, dass nunmehr nur auf Seiten des Annehmenden das alleinige Sorgerecht entsteht. Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Kind und Elternt...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / c) Adoption

Rz. 37 Elternschaft kann auch durch Adoption begründet werden und ist in §§ 1741 ff. BGB geregelt. Gemäß § 1754 Abs. 1 BGB erlangt ein Kind, das von einem Ehepaar angenommen wurde, die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes. Diese Wirkung gilt auch für den Fall, dass ein Ehegatte ein Kind des anderen Ehegatten annimmt. In den anderen Fällen, so der Absatz 2 des ...mehr

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§ 4 Ehe / 4. Ehe unter Blutsverwandten und Adoptierten

Rz. 30 Nach §§ 1307 und 1308 BGB darf eine Ehe zwischen Blutsverwandten oder Adoptierten nicht geschlossen werden. Eine gegen diese Vorschrift geschlossene Ehe ist aufhebbar, ebenfalls nicht nichtig. Nicht unter dieses Eheverbot fällt die Eheschließung zwischen Schwägern.[44] Rz. 31 Die Rechtsfolgen der Aufhebung der Ehe wegen Blutsverwandtschaft oder Adoption richten sich na...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Definition

Rz. 8 Der Begriff der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat sich in Deutschland für diejenige Form des paarweisen Zusammenlebens eingebürgert, das weitgehend eheähnlichen Charakter hat, sich von der Ehe aber durch den Mangel an Form unterscheidet. Rz. 9 Zunächst stand dagegen die Abgrenzung der so genannten "wilden Ehe" oder des Konkubinats zur ­bürgerlichen Ehe im Vordergrun...mehr

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Sommer, SGB V § 192 Fortbes... / 2.2.4 Erziehungs- oder Elterngeldbezug (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 29 Die Regelung über die Erhaltung der Pflichtmitgliedschaft im Zusammenhang mit Erziehungsgeld ist mehrfach geändert worden. Die Vorschrift i. d. F. des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) sah zunächst die Erhaltung der Mitgliedschaft vor, soweit Erziehungsgeld bezogen wird. Diese Regelung wurde mit Wirkung ab 1.1.1992 durch Art. 3 des 2. Ges...mehr

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FF 11/2017, Ehe für alle – ... / 4. Welche Auswirkungen hat die Gesetzesänderung?

Die gleichgeschlechtliche Ehe ist eine Ehe wie auch die von Mann und Frau. Das heißt, dass alle die Ehe betreffenden Regelungen auch für sie gelten, von der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) über den Familienunterhalt (§ 1360 BGB) bis zum Ehegattensplitting, der Krankenversicherung und der Hinterbliebenenversorgung. Die gleichgeschlechtliche Ehe kann gesc...mehr

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AGS 11/2017, Beck´sches Formularbuch Familienrecht

Herausgegeben von Ludwig Bergschneider. 5. Aufl., 2017. Verlag C.H. Beck, München. XXXVI, 915 S., 139,00 EUR Das zwischenzeitlich in 5. Aufl. erschienene Formularbuch deckt das gesamte Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit in Familiensachen ab. Die Autoren liefern über 400 Textmuster und Checklisten für die außergerichtliche Korrespondenz mit Mandant und Gegner sowie für die Ve...mehr

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FF 09/2017, FF 9/2017 / Adoption

BGH, Beschl. v. 21.6.2017 – XII ZB 18/16 a) Der Adoptionsbeschluss ist auch hinsichtlich des im Ausspruch enthaltenen, lediglich deklaratorischen Hinweises auf die Änderung des Geburtsnamens des Anzunehmenden nicht anfechtbar. b) Auch die Rechtsbeschwerde ist dann nicht statthaft, was ebenfalls gilt, wenn das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. c) Ein im Adop...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / 1. Umgangsberechtigung

Die Großeltern sind schon dem Wortlaut nach eindeutig umgangsberechtigt. Der Gesetzgeber hatte mit § 1685 Abs. 1 BGB wohl zunächst nur die gesetzlichen Verwandten des Kindes im Sinne einer Verwandtschaft im zweiten Grad in gerader Linie im Blick.[20] Dies bedeutet nach der Rechtsprechung, dass ein leiblicher Großelternteil, der mangels rechtlich anerkannter Vaterschaft des E...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / A. Einführung

In der praktischen erbrechtlichen Tätigkeit findet der beratende und forensisch tätige Rechtsanwalt immer wieder Bezüge zum Familienrecht, das sich auch in verschiedener Weise auf das Erbrecht auswirken kann. Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge geschieht dies in der Praxis über Fragen der Erbteilserhöhung eines Ehegatten entsprechend den § 1931 Abs.1, 3, § 1371 Abs. 1 BGB, a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.1 Unterhaltspflichtverletzung (Abs. 1 S. 1 bis 3)

Rz. 3 Die gesetzliche Unterhaltsberechtigung gegenüber Kindern ergibt sich aus §§ 1601ff. BGB. Der volljährige Unterhaltsberechtigte kann so den Anspruch auf Auskehr des Kindergelds gegen einen Elternteil, gegen den ein Titel über Barunterhalt besteht, ohne ein Abänderungsverfahren eigenständig geltend machen. Der Anspruch auf Auskehr des Kindergelds ergibt sich aus § 1601 B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.1 Antragserfordernis

Rz. 5 Das Kindergeld wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag ausgezahlt; die Antragstellung ist Sachentscheidungsvoraussetzung. Dabei ist der Antrag von einem bestimmten Berechtigten für ein bestimmtes Kind zu stellen; mehrere Kinder können in einem Antrag zusammengefasst werden. Es muss jedoch erkennbar sein, für welches Kind/welche Kinder Kindergeld (namentliche ...mehr

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Total Cost of Ownership als... / Literaturtipps

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zerb 6/2017, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß/Prof. Der. Gerhard Ring (Hrsg.) zerb verlag, 3. Auflage 2017, 1.503 Seiten, gebunden, 169 EUR ISBN 978-3-95661-062-2 Das Handbuch "Eherecht in Europa mit eingetragener Lebenspartnerschaft und Adoption" ist Anfang des Jahres 2017 in seiner nunmehr dritten Auflage erschienen. Es hat sich in meinen Augen als unverzichtbares Standardwerk für das internationale Priva...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / 1. Recht des Kindes auf statusmäßige Zuordnung zum biologischen Elternteil

Nach den deutschen Abstammungsregelungen des BGB soll die Eltern-Kind-Zuordnung grundsätzlich entsprechend der biologischen Verbindung erfolgen. Dies zeigt sich insbesondere an § 1592 Nr. 3 BGB. Das einfache Recht lässt aber Ausnahmen zu. Diese ergeben sich zum einen daraus, dass die genetische Elternschaft nicht offensichtlich ist und daher für die rechtliche Zuordnung Verm...mehr