Fachbeiträge & Kommentare zu Ältere Arbeitnehmer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / 2.1 Vertragliche Gestaltung eines Auslandseinsatzes

Bei der vertraglichen Umsetzung und Ausgestaltung eines Auslandseinsatzes ist im ersten Schritt zu prüfen, ob der Auslandseinsatz mit oder ohne Änderungen des bestehenden Arbeitsvertrags durchgeführt werden kann. Keiner Änderung bedarf es, wenn der Auslandseinsatz allein aufgrund des Weisungsrechts des Arbeitgebers möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine (einv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung im Para... / 4 Ordnung ins "Chaos" bringen

Die Vielfalt der neuartigen Themen sind in ihrer Gesamtheit mit den Ressourcen einer durchschnittlichen Personalentwicklung (neben dem Tagesgeschäft) kaum bis gar nicht zu stemmen. Erschwerend kommt hinzu, dass die praktische Umsetzung als originäre Aufgabe der Führungskräfte realisiert werden sollte, welche aufgrund der Arbeitsverdichtung und den Anforderungen anderer Fachbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.7 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2019 Überentnahmen bei Personengesellschaften als Organträger/§ 4 Abs. 4a EStG Die Finanzverwaltung vertritt wohl die Auffassung, dass es bei Organschaften, bei denen Organträgerin eine Personengesellschaft ist, systematisch zu Überentnahmen i.S.v. § 4 Abs. 4a EStG kommt, wenn die Gesellschafter der Organträgerin deren Gewinn entnehmen. Dem dürfte nicht zu folgen sein. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.39 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2019 Carsharing / § 22 Nr. 3 EStG / § 15 EStG / § 23 EStG Fraglich sind Einkünfte und Einkünfteermittlung beim privaten Carsharing. Die Vermietung des privaten Pkw im Carsharing kann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG oder zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG führen. Voraussetzung ist insbesondere das Vorliegen der Gewinnerzielungs- bzw. der Einkünfteerzielungsab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 3.1 Steuerbefreiung

Daran hat sich auch aktuell nichts geändert. Jedoch sind die mit einer kleineren Photovoltaikanlage erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb nunmehr steuerfrei. Denn mit steuerlicher (unechter) Rückwirkung ab 1.1.2022 [1] hat der Gesetzgeber eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 72 EStG geschaffen. Diese Norm regelt, dass ab 2022 Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Ältere Arbeitnehmer

Rz. 467 Die Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Entlassung älterer Arbeitnehmer, die früher im zwischenzeitlich ersatzlos aufgehobenen § 147a SGB III a.F. geregelt war, besteht für Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem 31.1.2006 entstanden ist (erster Tag der Arbeitslosigkeit), nicht mehr. Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld ist von 32 auf maximal 24...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Arbeitslosenversicherung / E. Beitragsentlastung bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Rz. 14 Seit dem 1.1.2003 wurde der Arbeitgeber von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung entlastet, soweit er ältere Arbeitnehmer einstellte, die zuvor arbeitslos gewesen waren. Die Altersgrenze lag bei 55 Jahren. Mit der Regelung war ein Anreiz zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer beabsichtigt.[1] Rz. 15 Die Anwendbarkeit der von Beginn an kritisierten[2] Regelung wur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Regelungen zugunsten besonderer Gruppen von Arbeitnehmern

Rz. 566 Bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes ist der allgemeine Grundsatz zu beachten, dass spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen berücksichtigt werden (§ 4 Nr. 6 ArbSchG). Hierzu zählen schwangere und stillende Frauen, jüngere Beschäftigte, ältere Beschäftigte, Menschen mit Behinderungen sowie Leiharbeitnehmer.[1539] Zum Teil ergeben sich konkr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Krankenversicherung / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Rz. 2 Der Kreis der versicherungspflichtigen Beschäftigten ergibt sich aus § 5 SGB V. Hiernach sind insbesondere Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte pflichtversichert, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Auch teilzeitbeschäftigte Arbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktionsrecht und Entleitung

Rz. 1675 "Wer hoch aufsteigt, kann tief fallen." Diese Lebensweisheit bewahrheitet sich in der Unternehmenspraxis immer dann, wenn die Wirtschaftszeiten rauer werden. Durch die Wirtschaftsmagazine und die Fachpresse mäandert in diesem Kontext – nicht zuletzt als Werbefläche für Anwaltskanzleien – oft das Schlagwort der "Entleitung" oder dramatischer gar die sog. "Entleitungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Rz. 1010 Wenngleich die Betriebsparteien bei der Ausgestaltung des Sozialplans einen weiten Gestaltungsraum haben, haben sie neben Funktion des Sozialplans und Normzweck des § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG auch zwingendes Gesetzesrecht zu beachten. Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang sind die Vorschriften des AGG, wenn Sozialpläne Regelungen enthalten, die Differenzieru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Schlussbestimmungen

Rz. 11 In die Schlussbestimmungen sollte eine salvatorische Klausel aufgenommen werden für den Fall, dass sich einzelne Bestimmungen der Betriebsvereinbarung im Nachhinein als unwirksam erweisen. Gleichzeitig können sich die Betriebsparteien verpflichten, in diesem Fall eine angemessene Ersatzregelung zu treffen. Auch eine Nachverhandlungspflicht der Betriebsparteien sollte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 6. Zusammenrechnung mit anderen Arbeitseinkommen

Rz. 26 Abgesehen von der fehlenden oder fehlerhaften Kontrolle der für die Geringfügigkeit begrenzten Arbeitszeit dürfte es in der Praxis zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Einhaltung und Kontrolle der Geringfügigkeitsgrenze am häufigsten im Zusammenhang mit mehreren (geringfügigen) Beschäftigungsverhältnissen kommen. Da mehrere rechtlich voneinander getrennte Arbeits- oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Interessenausgleich mit Namensliste, § 1 Abs. 5 KSchG

Rz. 956 Gelingt es dem Arbeitgeber, sich mit dem Betriebsrat im Rahmen der Interessenausgleichsverhandlungen auf eine Namensliste zu einigen, in der die zu kündigenden Arbeitnehmer namentlich bezeichnet sind, hat dies für ihn den großen Vorteil, dass gem. § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG vermutet wird, dass die aufgrund der Namensliste ausgesprochenen Kündigungen durch dringende betrie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Empfänger der Kündigung

Rz. 10 Die Kündigung ist grundsätzlich dem Vertragspartner, also dem Arbeitnehmer gegenüber vorzunehmen. Der Zugang richtet sich nach der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre. Eine unter Anwesenden übergebene Erklärung geht sofort zu, § 130 Abs. 1 BGB. Die dem Arbeitnehmer übergebene Kündigung ist daher im Moment der Übergabe zugegangen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Gleichstellungsabrede

Rz. 1005 Der vorstehend skizzierte Nachteil einer kleinen Bezugnahmeklausel in Gestalt einer auch für die tarifgebundenen Arbeitnehmer eintretenden Entkopplung von der kraft Gesetzes maßgebenden tariflichen Situation hatte die ältere Rechtsprechung des BAG dadurch vermieden, indem sie eine kleine dynamische Bezugnahmeklausel bei tarifgebundenen Arbeitgebern[2356] im Sinne ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / (b) Vorhergehende viermonatige beschäftigungslose Zeit

Rz. 171 Vor Beginn der Befristung muss der Arbeitnehmer mind. vier Monate beschäftigungslos gewesen sein; der letzte Tag der Frist muss also vor dem Tag des Vertragsbeginns abgelaufen sein.[508] Beschäftigungslos ist, wer gem. § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Beschäftigungslos ist also nicht gleichzusetzen mit arbeitslos. Denn auch äl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Jugendliche – §§ 28, 28a, 29 JArbSchG

Rz. 569 Gemäß § 28a JArbSchG ist die Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher und bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf besondere Gefährdungen Jugendlicher zu präzisieren. § 28 JArbSchG enthält Vorgaben zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit Jugendlicher. Eine spezielle Unterweisungspflicht ergibt sich aus § 29 JArbSchG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3.2.3 Berechnungsmodus

Tz. 584 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach Auff der Fin-Verw ist es nicht zu beanstanden, wenn die Höhe der zu erwartenden Rente aus der ges Rentenversicherung nach dem stlichen Näherungsverfahren zur Berücksichtigung von Sozialversicherungsrenten bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und bei der Ermittlung der als BA abzugsfähigen Zuwendungen an Unterstützungskassen ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / III. Pflegezeitantrag im Kleinunternehmen

Rz. 52 Der Anspruch auf die Pflegezeit besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten, § 3 Abs. 1 S. 2 PflegeZG. Arbeitnehmer kleinerer Unternehmen waren bislang vollständig auf den guten Willen ihres Arbeitgebers angewiesen, wenn sie Pflegezeit oder Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen wollten. Insoweit ist ihnen der Gesetzgeber zur Hilfe gekommen, indem er s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 311 Das BAG hat seine Rechtsprechung zur Kürzung von Anwesenheitsprämien in der Vergangenheit wiederholt geändert. Die ältere Rechtsprechung erachtete Prämien als freiwillige soziale Leistungen für grundsätzlich zulässig.[843] Später hielt das BAG die Prämienreduzierung für unvereinbar mit dem LohnFZG.[844] Im Jahr 1990 differenzierte es dann zwischen Jahresprämien[845] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtmäßiges Ziel

Rz. 34 Allerdings scheidet eine mittelbare Benachteiligung gem. § 3 Abs. 2 AGG schon tatbestandlich aus, wenn das betreffende Kriterium "durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung des Ziels angemessen und erforderlich sind".[93] Ist eine Ungleichbehandlung nicht nach § 3 Abs. 2 AGG zu rechtfertigen, kommt mithin auch keine Rechtfert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Altersteilzeit / A. Allgemeines

Rz. 1 Die frühere Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit ist zum 31.12.2009 ausgelaufen. Das AltTZG regelt indes nach wie vor die Voraussetzungen der Steuerfreiheit von Aufstockungsbeiträgen gem. § 3 Nr. 28 EstG und der zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach § 3 Abs. 1 AltTZG. Hinsichtlich dieser steuerrechtlichen Vorschrift u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Ablösung durch neue Betriebsvereinbarung/einvernehmliche Beendigung

Rz. 135 Für Betriebsvereinbarungen gilt – wie für Tarifverträge und Gesetze – die Zeitkollisionsregel.[417] Danach löst die jüngere, den gleichen Regelungsgegenstand und Adressatenkreis betreffende Regelung die ältere Betriebsvereinbarung ab.[418] Im Rahmen der Zeitkollisionsregel/Ablöseprinzip findet das Günstigkeitsprinzip keine Anwendung.[419] Allerdings gelten die Grunds...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 3 Reduzierung der Arbeitszeit des älteren Arbeitnehmers

Die Arbeitszeit des älteren Arbeitnehmers muss auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit reduziert und eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des SGB III ausgeübt werden.[1] Letztere Voraussetzung soll verhindern, dass der ältere Arbeitnehmer nicht gleichzeitig in förderfähiger Altersteilzeit arbeitet und daneben Arbeitslosengeld bezieht.[2] Achtung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 2 Begünstigter Personenkreis

Ältere Arbeitnehmer können freiwillig ihre Arbeitszeit reduzieren[1], wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, künftig einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben oder von der Versicherungspflicht befreit sind und vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens beanspruchen könne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 4 Vertragsgestaltung

Die Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmer kann nur mit deren Zustimmung erfolgen (zum Schutz der Freiwilligkeit der Entscheidung). Voraussetzung ist immer, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die verminderte Arbeitszeit getroffen worden ist.[1] Der ältere Arbeitnehmer kann die Altersteilzeit beanspruchen, wenn aufgrund ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 1 Ausgangslage

Arbeitgeber sind gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, allen Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten 6 Wochen ununterbrochen oder durch häufigere Kurzerkrankungen arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten. Ziel des BEM ist die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Vermeidung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit und somit der Erhalt des Arbeitsplatzes. Für Mitarbeiter is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.1 Befristung ohne sachlichen Grund

Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann der Arbeitgeber für die Dauer von bis zu 2 Jahren einen Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund[1] kalendermäßig befristen. Innerhalb dieses 2-Jahreszeitraums darf er den einmal befristeten Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängern. Achtung Abweichende Regelungen in Tarifvertrag Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Urlaubsübertragung bei Wechsel von Vollzeit in Elternteilzeit

Rz. 22 Die allgemeine Problematik des Schicksals eines nicht vollständig genommenen Urlaubsanspruchs aus einer Vollzeittätigkeit bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit stellt sich auch in gleichem Umfang bei dem Wechsel in Elternteilzeit. Ob § 17 Abs. 2 auf diesen Fall anzuwenden ist, ist unklar (dazu Rz 17).[1] Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer während der gesamten Elter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Übertragung des Urlaubs (§ 17 Abs. 2)

Rz. 17 Im Rahmen eines sachgerechten Interessenausgleichs enthält § 17 Abs. 2 gewissermaßen als Gegenstück zur Urlaubskürzung eine großzügige Übertragungsregelung für den Urlaub, der infolge der Elternzeit nicht mehr genommen werden konnte. Dieser Urlaub überträgt sich ohne Weiteres und ohne besondere Erklärung des Arbeitnehmers auf das Jahr, in dem die Elternzeit beendet wir...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2.3 Erhöhung Altersentlastungsbetrag ab 2025

Eine weitere, im Rahmen des Lohnsteuerabzugs ab 2025 wirksame Änderung betrifft die Erhöhung des Altersentlastungsbetrags.[1] Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der bei Bezug bestimmter Einkünfte gewährt wird, wenn der Steuerpflichtige vor dem Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat. Begünstigte Einkünfte sind u. a. aktive Einkünfte aus ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 2.2 Grundsatz: kein Anspruch bei "unterjährigem" Ausscheiden

Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres spätestens mit Ablauf des 30.11., so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Praxis-Tipp Die Gewährung einer anteiligen Jahressonderzahlung – nach der sog. Zwölftelungsregelung – ist bei Ausscheiden des Mitarbeiters vor dem 1.12. des Jahres im TVöD (im Gegensatz zum früheren Tarifrecht BAT) nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialplan / 2.2 Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Betriebsparteien haben allerdings bei Sozialplänen – wie auch sonst bei Betriebsvereinbarungen – den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu beachten. Im Sozialplan dürfen Höchstgrenzen für Abfindungen festgesetzt werden.[1] Die Betriebsparteien können in einem Sozialplan die Reduzierung oder gar den völligen Ausschluss v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.2.1 Grundsätze zur Abfindung aufgrund eines Sozialplans

Aus Sicht des Arbeitnehmers steht beim Ausscheiden häufig die Frage der Abfindungszahlung aufgrund eines Sozialplans im Vordergrund. Aber auch der Arbeitgeber muss sich in eigenem Interesse damit befassen, da ansonsten wirtschaftliche Nachteile und/oder Folgestreitigkeiten drohen. Dies gilt ebenfalls im Hinblick auf die sozial- und steuerrechtlichen Folgen bei Abfindungszahl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / Zusammenfassung

Überblick Die U-Bahn (Untergrundbahn bzw. Metro) ist ein elektrisch betriebenes, sich vorwiegend unterirdisch bewegendes Schienenfahrzeug bzw. ein System des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die U-Bahn-Strecke kann aber auch auf der Oberfläche, d. h. z. B. auf einem Bahndamm oder aufgeständert als Hochbahn verlaufen. In jedem Fall ist sie kreuzungsfrei und unabhängig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift gehört zu einem Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen zur Verstärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung. Die Gesetzesmaterialien weisen darauf hin, dass der wirtschaftliche, technische und qualifikationsspezifische Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt einerseits zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften führt, andererseits je...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.4 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 § 256b Abs. 1 gilt für echte Beitragszeiten nach § 55 bzw. § 256a. Abs. 1 regelt als Generalnorm die Bewertung glaubhaft gemachter Pflichtbeitragszeiten; unabhängig vom Rechtsgrund der Glaubhaftmachung (zum Anwendungsbereich der Vorschrift vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Abschn. 3). Damit beinhaltet § 256b selbst keine Begriffsdefinition der G...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 16.2 Anspruch auf jährliche Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 1)

Die Grundregelung ist: Jeder Arbeitnehmer, der am Stichtag 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung. Es handelt sich dabei insgesamt um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt im Sinne des ATV-K bzw. ATV, obwohl das Urlaubsgeld nach früherem Tarifrecht nicht zusatzversorgungspflichtig war (§ 1 Abs. 3 des Tarifvertrages über ein Urlau...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.4 Altersteilzeit und FALTER (Absatz 1 Buchst. d)

Der Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – TV FlexAZ – vom 27. Februar 2010 ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Dem war im Rahmen der Tarifrunde 2010 die Forderung der Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion vorausgegangen, die Geltungsdauer des unter Absatz 1 Buchst. c aufgeführten TV ATZ zu verlängern. Dies haben Bund und VKA abgele...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2 Weitere Tarifverträge

Nach § 21 Abs. 1 sind folgende Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung als den TV-V ergänzende Tarifverträge im Sinne der üblichen arbeitsvertraglichen Inbezugnahme anzusehen und anzuwenden, d. h. sie gelten weiterhin unmittelbar: der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9. Januar 1987 (für das Tarifgebiet West und Berlin) der Tarifvertrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2208][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Arbeitsmarktrisiko und Beschäftigungschancen

Rz. 216 Das Risiko der Arbeitslosigkeit ist nicht versichert. Dies leitet der BGH daraus ab, dass lediglich eine Berufsunfähigkeit "infolge" von Gesundheitsstörungen gemäß § 2 Abs. 1 BUZ zu einem entsprechenden Leistungsanspruch führt.[565] Der Versicherungsnehmer muss aber potenziell die Möglichkeit haben, im Vergleichsberuf eine freie Stelle zu finden.[566] Zur Beurteilung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 2.3 Auswahl der Mitarbeitenden für die Interviews

Im Hinblick auf die Kosten macht es Sinn, die Anzahl der Interviewpartner zu begrenzen. Die Qualität des Ergebnisses wird dadurch nur minimal beeinträchtigt, denn ab einer gewissen Anzahl von Gesprächen liefert jedes weitere Gespräch immer weniger zusätzlichen Erkenntnisgewinn. Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist es ja nicht, jeder individuellen und speziellen Situation ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Generationenmanagement: Gen... / 6 Best Practices

BMW hat bereits 2012 in seinem Werk in Steyr ein umfassendes Generationenmanagement-Programm entwickelt, das auf die Bedürfnisse einer alternden Belegschaft eingeht. Dazu gehört das "Heute für Morgen"-Programm, das Arbeitsplätze ergonomisch anpasst, um älteren Beschäftigten zu helfen, länger produktiv zu bleiben. Zusätzlich hat BMW altersgemischte Teams eingeführt, um den Wi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.3 Benachteiligungsverbot wegen des Alters

Zu den vom Gesetz geschützten Diskriminierungsmerkmalen gehört gemäß § 1 AGG auch das Lebensalter. Das Benachteiligungsverbot ist neutral und soll sowohl ältere als auch jüngere Bewerber oder Beschäftigte schützen. Der Gesetzgeber hat jedoch besonders die ungünstige Situation älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt gesehen. Nach seinen Vorstellungen sollen bei gleicher Qua...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Generationenmanagement: Gen... / 8.3 Generationenübergreifende Teamarbeit

Die Förderung von altersgemischten Teams kann ein wirksames Führungstool sein, um die Stärken der verschiedenen Generationen zu kombinieren. Diese Teams sollten bewusst so zusammengestellt werden, dass sowohl die Erfahrung älterer als auch die Innovationskraft jüngerer Beschäftigter genutzt werden. So kann es funktionieren:[1] Zusammensetzung von Projektteams mit Beschäftigten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Generationenmanagement: Gen... / 4 Strategien für erfolgreiches Generationenmanagement

Ein erfolgreiches Generationenmanagement erfordert gezielte Maßnahmen, um die Stärken jeder Generation zu nutzen und Konflikte zu minimieren: Führungskräfteentwicklung: Schulungen für Führungskräfte, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Generationen eingehen, sind essenziell. Führungskräfte müssen lernen, generationsübergreifend zu kommunizieren und individuelle Stär...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 4 Zulässige unterschiedliche Behandlungen

Das Gesetz verbietet aber nicht jede unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten, sondern erlaubt ausnahmsweise auch Benachteiligungen wegen eines der an sich verbotenen Unterscheidungsmerkmale. Nach § 5 AGG ist die Förderung von benachteiligten Gruppen, z. B. Menschen mit Behinderungen bei der Einstellung, zulässig, wenn bestehende Nachteile ausgeglichen werden sollen. Es ...mehr