Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Zur Verfassungsmäßigkeit des § 2a ErbStG

Rz. 26 § 2a ErbStG wirft die grundlegende Frage auf, ob die nach dem Inkrafttreten des MoPeG verbliebenen Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften noch die im ErbStG vorgesehene Ungleichbehandlung beider Rechtsformen rechtfertigen.[1] Rz. 27 Die Rechtsformabhängigkeit der Besteuerung ist seit Jahrzehnten ein Dauerthema der Steuerpolitik. Vielfach...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses (Abs. 2 Sätze 1–3)

Rz. 23 § 324 Abs. 2 Satz 2 HGB n. F. verweist hinsichtlich der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses auf § 100 Abs. 5 AktG n. F. Durch den Verweis wird damit sichergestellt, dass auch im Prüfungsausschuss nach § 324 HGB n. F. Sachverstand sowohl bzgl. der Rechnungslegung als auch der Abschlussprüfung vorhanden ist und dass der Sachverstand auf zwei Mitglieder verteilt sein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Begrenzung des Einsichtnahmerechts (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 28 Die Begrenzung des Einsichtnahmerechts gilt für KapG in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, SE (vgl. § 3 SEAG [1]). Rz. 29 Das Einsichtnahmerecht kann bei diesen Ges. nur von solchen Gesellschaftern ausgeübt werden, die mind. 1 % des Grundkapitals oder einen Börsenwert von 100.000 EUR auf sich vereinigen. Sinn und Zweck der Regelung ist es...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 2.1 Gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung

Die zentralen Rechtsgrundlagen für die gesetzliche Abschlussprüfung nach HGB ergeben sich aus § 316 HGB sowie § 6 PublG. Vom Abschlussprüfer sind somit zu prüfen: Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften sowie von Kapitalgesellschaften & Co., wenn es sich hierbei um mittelgroße oder große Gesellschaften handelt;[1] Der Jahresabschluss nebst Lagebericht...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.6.3 Sonstige Dokumentation

Eine sonstige Dokumentation der Arbeit des Abschlussprüfers erfolgt vor allem in seinen Arbeitspapieren (IDW PS 460). Diese müssen so geartet sein, dass ein fachkundiger Dritter sich in angemessener Zeit einen Eindruck von dem Ablauf der Prüfung und den Schlussfolgerungen des Prüfers verschaffen kann. Zudem gibt es die Möglichkeit eines sogenannten Management-Letters. In dies...mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / a) Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 KStG

Verpflichtet sich eine Europäische Gesellschaft, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag (GAV) i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbl...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen zur Selbstverwaltung – Verfassung, Berufung/Abberufung, Neutralitätsausschuss – beruhen auf § 367 Abs. 1, in dem geregelt ist, dass die Bundesagentur für Arbeit eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist. § 371 ist als grundlegende Vorschrift mit einer Reihe wesentlicher Regelungen anzusehen. Neueru...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.1 Überwachung des Vorstands und der Verwaltung

Rz. 10 Der Verwaltungsrat hat den Vorstand und die Verwaltung zu überwachen (Abs. 1 Satz 1). In großer Übereinstimmung mit den Aufgaben eines Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft in der Privatwirtschaft hat der Verwaltungsrat nach seinem Aufgabenzuschnitt insbesondere Kontrollfunktionen. Die Aufgaben des Vorstands in diesem Zusammenhang enthält § 381. Der Verwaltungsrat w...mehr

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Sachbezüge-ABC / Aktienüberlassung

Es ist der Börsenkurs zum Ausgabebetrag anzusetzen, auch bei einem vertraglichen Veräußerungsverbot bzw. einer Sperrfrist. Der Ansatz mit 96 % ist abzulehnen, da der gemeine Wert anzusetzen ist.[1] Aus den gleichen Erwägungen wird ein Rabattfreibetrag nicht gewährt.[2] Die Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG findet ebenfalls keine Anwendung.[3] Dem Arbeitnehmer f...mehr

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Sachbezüge-ABC / Optionen

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses Aktienoptionsrechte, ist die steuerliche Behandlung davon abhängig, ob ein handelbares oder ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht vorliegt. Ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht führt weder im Zeitpunkt der Gewährung noch der erstmaligen Ausübbarkeit des Optionsrechts zu einem Lohnzufluss beim...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.8 Mitglieder und Stellvertreter

Rz. 40 Abs. 6 begrenzt den Verwaltungsrat vergleichbar größeren Aktiengesellschaften auf 21 Mitglieder. Damit kann jede der 3 Gruppen (Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Körperschaften) 7 Mitglieder im Verwaltungsrat haben. Vorschlag und Berufung richten sich nach den §§ 377 bis 379. Für die Unterstützung eines Vorschlages eines Mitgli...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / III. Fazit

Die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen bringen Herausforderungen mit Blick auf die angesprochenen Fragestellungen mit sich, die in der Praxis beachtet werden sollten und zu denen sachgerechte Lösungen gefunden werden müssen. Service: BVerfG v. 17.12.2014 – 1 BvL 21/12, ErbStB 2015, 40; BFH v. 14.2.2023 – IX R 3/22, ErbStB 2023, 99; FG Köln v. ...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1.1 Betriebsbegriff

Der Begriff des Betriebs wird im BetrVG nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Unter Betrieb versteht man die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern (der sog. Betriebsbelegschaft) mithilfe von sachlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.[1] Entscheidend is...mehr

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Wirtschafts-Identifikations... / 1 Wer die Wirtschafts-Identifikationsnummer erhält

Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer bekommen alle, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind. Neben natürlichen Personen, die als Unternehmer oder Freiberufler arbeiten, zählen dazu auch juristische Personen wie die Aktiengesellschaft, die GmbH oder eine Kommanditgesellschaft. Das Gleiche gilt für Personenvereinigungen und gemeinnützige Organisationen. Außerdem erh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.3 Lohngestaltung

Rz. 184 Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst nicht alle Fragen des Lohns, sondern nur die betriebliche Lohngestaltung. Lohngestaltung liegt zum einen vor, wenn (kollektive!) Entlohnungsgrundsätze aufgestellt werden. Dies sind übergeordnete allgemeine Vorschriften für die gesamte Entlohnung im Betrieb oder zumindest für Arbeitnehmergruppen. Hinsichtlich des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Aktiengesellschaft.

Rn 34 Aktien sind frei vererblich und werden von den Miterben gesamthänderisch gehalten. Die Satzung kann die Vererblichkeit der Anteile nicht ausschließen. Auch das Aktienbezugsrecht ist idR vererblich (RGZ 65, 21).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Aktiengesellschaft (AG)

Rz. 266 [Autor/Stand] Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ihre Grundlage im AktG findet. Sie kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Sie hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital, das mindestens 50.000 Euro betragen muss (§ 7 AktG). Für die Verbindlichkeiten der AG haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 Abs. 1 S...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / d) Besonderheiten bei Aktiengesellschaften

Rz. 53 Prinzipiell kann auch bei Aktiengesellschaften eine statutarische Möglichkeit zur Einziehung von Aktien vorgesehen werden. In Betracht kommt insoweit zum einen die sog. angeordnete Zwangseinziehung (Automatismus bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen)[167] und zum anderen die sog. gestattete Einziehung (Satzungsermächtigung, von der der Vorstand Gebrauch mac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Europäische Gesellschaften (SE)

Schrifttum: Bilitewski, Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SESTEG) – Ein erster Überblick, FR 2007, 57; Brandt, Ein Überblick über die Europäische Aktiengesellschaft (SE) in Deutschland, BB 2005, 1; Dreßler, EU-Projekte zur Gründung von "Europäischen Gesellschaften" nach gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 156. Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) v 28.05.2007, BGBl I 2007, 914

Rn. 176 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Das Gesetz zu "Real Estate Investment Trusts" (REITs) – rückwirkend zum 01.01.2007 (Art 7 REITG) in Kraft getreten – soll deutschen Unternehmen die steuerbegünstigte Übertragung von Anlageimmobilien im BV (mit Ausnahme von Bestandsmietwohnimmobilien) in Form einer "Exit-Tax" (zeitlich befristete Halbeinkünftebesteuerung) gemäß dem neuen § 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundstruktur

Rz. 1753 [Autor/Stand] In ihrer Grundstruktur sind Cum-Ex-Geschäfte um den Dividendenstichtag so gestaltet, dass ein Leerverkäufer dem Erwerber kurz vor dem Dividendenstichtag (dem Hauptversammlungstag) die Aktie mit dem Dividendenanspruch (cum Dividende) verkauft. Der Leerverkäufer ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht Eigentümer der Aktie. Er selbst deckt sich erst nach dem D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzliche Bestimmtheit des § 370 AO

a) Steuergesetze und § 370 AO als Gesamttatbestand Rz. 25 [Autor/Stand] Von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist die Frage der Abhängigkeit der Strafbarkeit nach § 370 AO vom Steuerrecht im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 1 GG. Nach Art. 103 Abs. 2 GG, der wortgleich in § 1 StGB wiederholt wird, ist die Bestrafung einer Tat nur zulässig, wenn die Strafbarkeit g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung: Übersicht und Rechtsnatur.

Rn 1 Der Abschluss eines Bürgschaftsvertrages zwischen dem Gläubiger und dem Bürgen begründet Rechte und Pflichten, deren Bedeutung und Tragweite sich erst durch eine Gesamtschau auf drei miteinander verknüpfte Rechtsverhältnisse erschließen: Bürge-Gläubiger/Gläubiger-Hauptschuldner/Hauptschuldner-Bürge. Bei der Nachbürgschaft (s Rn 94) und der Rückbürgschaft (s Rn 104) wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Aktienrechtliche und bankrechtliche Sonderfälle.

Rn 25 Die Bürgschaftserklärung einer Aktiengesellschaft bedarf unter den Voraussetzungen des § 89 AktG einer vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats (Wirksamkeitsvoraussetzung). Die Bürgschaft ist ein Fall der Kreditgewährung iSv § 89 I AktG (vgl MünchHdb GesR IV/Wentrup § 21 Rz 153). Die Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft – ausnahmsweise: des Aufsichtsrats des he...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 89. Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (ENeuOG) vom 27.12.1993, BGBl I 93, 2378

Rn. 109 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz trifft Regelungen für die neu gegründete Firma "Deutsche Bahn Aktiengesellschaft". Gemäß § 11 des Gesetzes entspricht die steuerrechtliche Eröffnungsbilanz der geprüften handelsrechtlichen Eröffnungsbilanz mit spezifischen Besonderheiten. In § 49 Abs 1 Nr 4 des EStG werden die Wörter "der Deutschen Bundesbahn" durch die Wörter "des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aus Deutschland.

Rn 20 Das deutsche (Internationale) Gesellschaftsrecht ermöglicht deutschen Gesellschaften zunehmend Freizügigkeit. Seit Inkrafttreten des MoMiG am 1.11.08 muss nur der Registersitz für GmbHs und Aktiengesellschaften im Inland sein. Der Sitz der Geschäftsleitung oder Verwaltung kann sich an einem anderen Ort im In- oder Ausland befinden. Damit wird der tatsächliche Wegzug de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Kapitalertragsteuer erhoben

Rz. 1763 [Autor/Stand] Die Vorschriften über die Anrechnung bzw. Erstattung der Kapitalertragsteuer setzen weiter voraus, dass diese "erhoben wurde". Insoweit ist geklärt, dass "erhoben"nur den Einbehalt der Steuer durch die verpflichtete Stelle, nicht jedoch auch die Abführung an das FA voraussetzt[2]. Rz. 1764 [Autor/Stand] Mit Schreiben vom 5.5.2009 [4] hat das BMF dazu Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Begriff der Bande

Rz. 1123 [Autor/Stand] Eine Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus[2]. Diese müssen sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps (hier: Steuerhinterziehungen) zu begehen. Gemäß § 370 Abs. 3 Nr. 5 AO müssen sich die Bandenmitglieder zur fortgesetzten Begehung von Steuerhinterzie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Zur Offenbarung verpflichtete Personen

Rz. 291 [Autor/Stand] Welche Person zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen verpflichtet ist, ergibt sich aus den einzelnen Steuergesetzen (§ 149 Abs. 1 AO). Zu den verschiedenen Formen von Täterschaft und Teilnahme s. Rz. 116 ff. Zu faktischen Organpersonen und zur Strohmannproblematik s. Rz. 118 ff. Rz. 292 [Autor/Stand] Zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsa...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Hand- und Lehrbücher, Formularbücher, Monographien

Andrae, Internationales Familienrecht, 5. Aufl. 2023 Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch Erbrecht, hrsg. von Keim/Lehmann, 5. Aufl. 2023 Beck’sches Formularbuch zum Bürgerlichen, Handels- und Wirtschaftsrecht, hrsg. von Gebele/Scholz, 14. Aufl. 2022 Beck’sches Handbuch der GmbH, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, 6. Au...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / Literaturtipps

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vornahmeort.

Rn 12 Vornahmeort ist der Ort, an dem die Parteien, die für den Abschluss des Rechtsgeschäfts erforderlichen Willenserklärungen abgeben (AG Berlin-Schöneberg StAZ 02, 81 [OLG Schleswig 04.10.2001 - 2 W 163/01]; MüKo/Spellenberg Rz 125), was bei Nutzung einer Videokonferenz oder des Internets der Aufenthaltsort der Eheschließenden ist (Köln StAZ 22, 214; VG Düsseldorf NZFam 2...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 82 Die Vereinbarung disquotaler Gewinnbeteiligungen, also eine vom Umfang der Beteiligung am Gesellschaftsvermögen bzw. Kapital abweichende Beteiligung an Gewinnen und Ausschüttungen, ist gesellschaftsrechtlich ohne Weiteres möglich. Dies gilt umso mehr, als der Gesetzgeber selbst in § 709 Abs. 3 BGB (vor dem MoPeG in § 722 BGB a.F.) vorgesehen hat, dass in der GbR die G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Vorgesellschaften (z.B. Vor-GmbH, Vor-AG)

Schrifttum: Drees, Die Gründung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) in Deutschland und ihre rechtliche Behandlung vor Eintragung (Vor-SE), Diss. 2006; Mohr, Praxisrelevante Probleme und Gestaltungshinweise bei der GmbH-Gründung; GmbHR 2003, 347; Schuhmann, Vorgesellschaft. Gründungsgesellschaft, unechte Vorgesellschaft im Steuerrecht, GmbHR 1981, 196; Schmidt, Rechtsgrun...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 110 Für Personenhandelsgesellschaften sieht § 134 HGB (§ 140 HGB a.F.) vor, dass Gesellschafter, in deren Person ein wichtiger Grund vorliegt, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden können. Da auch § 134 HGB dispositiven Charakter hat, sind abweichende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag möglich.[280] Erschwerungen sowie die völlige Streichung einer Ausschlussmögl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Faktische Geschäftsführer als unmittelbare Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 109 [Autor/Stand] Da § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO kein Sonderdelikt ist (s. Rz. 91), ist zunächst irrelevant, ob der faktische Geschäftsleiter zur Erfüllung der (steuer-)rechtlichen Pflichten einer Kapitalgesellschaft nach §§ 34, 35 AO verpflichtet ist, oder ob diese Pflicht nur die formell bestellten gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft trifft (s. Rz. 118 ff.). Denn ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Aktives notwendiges Sonderbetriebsvermögen II

Rz. 1311 [Autor/Stand] Notwendiges aktives Sonderbetriebsvermögen II stellen solche Wirtschaftsgüter dar, die der Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafter-Eigentümers an der Personengesellschaft dienen.[2] Dies trifft beispielsweise zu bei den Anteilen der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH, wenn nicht die Komplementär-GmbH neben ihrer Tätigkeit als G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Organmitglieder.

Rn 30 Der Anstellungsvertrag des Organmitglieds ist idR Dienst-, nicht Arbeitsvertrag (BAG NZA 19, 490 [BAG 15.11.2018 - 6 AZR 294/17]), zuständig sind daher ordentliche und nicht Arbeitsgerichte, anders ggf nach Abberufung aus der Organstellung (BAG NJW 15, 570 [BAG 22.10.2014 - 10 AZB 46/14]). Unionsrechtlich ist der Fremdgeschäftsführer jedoch zumindest im Mutterschutzrec...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / IV. Anforderungen an das Bewertungsverfahren: Der Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 80 Bei Aktiengesellschaften mit einem großen Teil der Aktien im Streubesitz kommt es typischerweise auf die Person des Kleinaktionärs mit seinen subjektiven Zielsetzungen nicht an. Im Falle der Abfindung, z.B. nach § 305 AktG, erhalten alle Aktionäre pro Aktie gleicher Ausstattung den gleichen Abfindungsbetrag. Dies ergibt sich hier bereits aus der ausdrücklichen Regelun...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 96 Eine besondere Machtstellung einzelner Gesellschafter kann sich auch aus einer unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Ausstattung der einzelnen Anteile ergeben. So eröffnet bei Aktiengesellschaften § 12 AktG ausdrücklich die Möglichkeit, stimmrechtslose Vorzugsaktien auszugeben, also die Anteile mit unterschiedlichen Herrschaftsrechten auszustatten.[250] Dieselbe ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anforderungen an den Rechtsträger des Krankenhauses (Nr. 6 Satz 2)

Rz. 631 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Satz 2 GrStG setzt voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrStG) oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 2 GrStG) zugerechnet werden kann. Der Wortlaut der Vorschrift knüpft in seinem Grundfall (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrS...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Materielle Rechtsfragen

a) Sanktionsgewalt deutscher Behörden Rz. 1984 [Autor/Stand] In Zusammenhang mit der Bebußung ausländischer Bankinstitute stellt sich zunächst die Frage der Sanktionsgewalt deutscher Behörden. Die Festsetzung einer Verbandsgeldbuße gegen einen ausländischen Unternehmensträger setzt voraus, dass (1) die Struktur des ausländischen Unternehmens mit einem der in § 30 Abs. 1 OWiG ...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 103 Bei Personengesellschaften ging der Gesetzgeber davon aus, dass (einzelne) Mitgliedschaftsrechte nicht ohne weiteres übertragbar sein sollten, § 717 BGB a.F. Allerdings wurde durch das MoPeG in § 711 Abs. 1 S. 1 BGB die Übertragbarkeit des Anteils (insgesamt) unter der Bedingung zugelassen, dass die Mitgesellschafter ihr zustimmen. Ohne Zustimmung ist die Mitgliedscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkung

Rz. 246 [Autor/Stand] Die wichtigste Gruppe der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG aufgeführten inländischen juristischen Personen, deren gesamtes Vermögen einen Gewerbebetrieb bildet, stellen die Kapitalgesellschaften dar. Zu ihnen gehören nach dem Klammerzusatz in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG die Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 6. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 183 Börsengehandelte Aktien werden grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[562] – angesetzt.[563] Das gilt auch, wenn dieser ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen sollte.[564] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1 Der anspruchsberechtigte Personenkreis

Voraussetzung für den Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Dienstgeber oder den Ausbilder auf Erstellen eines Zeugnisses ist zunächst, dass ein entsprechendes Dienst-, Arbeits-, Anstellungs- oder Berufsausbildungsverhältnis besteht oder bestanden hat. Anspruch auf ein Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungszeugnis haben also Arbeitnehmer, leitende Angestellte, arbeitnehmerähnliche Pe...mehr