Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.2 Entgeltserhöhungen

Rz. 60 Sind zusätzlich zum normalen Entgelt Aufschläge oder Zuschläge zu leisten, weil z. B. der Preis zu niedrig kalkuliert war, die Leistung besonders eilig, in besonderer Qualität oder mit besonderen Garantien zu erbringen ist, gehören die Zusatzbeträge zum Entgelt. Der Zuschlag ist allerdings nur dann zu berücksichtigen, wenn er innerhalb der unmittelbaren Vertragsbezieh...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 2.1 Beteiligungspflichtige Kündigungen

Rz. 3 Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung, der ordentlichen wie der außerordentlichen Kündigung anzuhören.[1] Die Anhörungspflicht besteht auch bei Änderungskündigungen. [2] Rz. 4 Der Betriebsrat ist auch anzuhören, wenn das KSchG keine Anwendung findet, d. h. auch in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses [3], sowie bei einer Kündigung vor Vertragsantritt [4]. Rz. 5 K...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungskosten / 2 Frei finanzierter Wohnraum

Beim frei finanzierten Wohnraum muss der Vermieter die Verwaltungskosten bei der Kalkulation der Grundmiete berücksichtigen. Achtung Verwaltungskosten sind nicht umlegbar Die Verwaltungskosten zählen nicht zu den Betriebskosten i. S. v. § 556 Abs. 1 BGB. Eine gesonderte Umlage dieser Kosten auf den Mieter ist deshalb bei der Wohnraummiete unzulässig.[1] Dies gilt allerdings nur...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.3 Verlängerung der Kündigungsfristen

Rz. 34 Einzelvertraglich können die Parteien die Kündigungsfristen grds. verlängern, solange der von Art. 12 GG gewährte Mindestschutz nicht unterschritten wird (zur Kollision von individualvertraglichen mit tariflichen Kündigungsfristen s. Rz. 18 ff.). Da Abs. 5 Satz 3 nur eine Änderung der Kündigungsfristen erlaubt, sind die Arbeitsvertragsparteien an die Beendigungstermin...mehr

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Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 1.2.1 Individuelle flexible Gestaltung von Arbeitszeit

Arbeitsvertragliche (Teilzeit-)Vereinbarungen Umfang der Arbeitszeit Mit dem Arbeitszeitgesetz sind vertragliche Regelungen vereinbar, welche Work-Life-Balance bzw. an Lebensphasen orientierte Arbeitszeitgestaltungen ermöglichen. Möchten Unternehmen Mitarbeiter langfristig an sich binden, ist ein individuelles Eingehen auf eine langfristige Work-Life-Balance als auch auf die j...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 17 Sonstige Betriebskosten (§ 2 Nr. 17 BetrKV)

Darunter fallen die in den Nummern 1 bis 16 nicht genannten Betriebskosten, insbesondere die Betriebskosten von Nebengebäuden, Anlagen und Einrichtungen. In Betracht kommen folgende: Kosten für Müllschlucker oder maschinelle Müllbeseitigungsanlagen, z. B. Kosten für das Erneuern der Behälter, für die Reinigung und Wartung der Anlage. Kosten für Feuerlöschgeräte, z. B. Wartungs...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 6 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Aufgrund der nach Inkrafttreten des TzBfG ergangenen Rechtsprechung des BAG unterfiel die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen (z. B. befristete Verlängerung oder Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit) zwar nicht dem Anwendungsbereich des § 14 TzBfG. Gleichwohl bedurfte sie – wie auch schon zuvor – zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds, wenn ansonsten durch die Befrist...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.1 Freie Rechtswahl (Art. 3 Rom I-VO)

Rz. 28 Die Rechtswahl nach Art. 3 Rom I-VO (ehemals Art. 27 EGBGB) kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen.[1] In der Annahme einer konkludenten Rechtswahl ist die Rechtsprechung bislang recht großzügig verfahren. Die arbeitsvertragliche Inbezugnahme eines deutschen Tarifvertrags etwa wurde mehrfach als Wahl des deutschen Rechts gewertet[2] und auch eine Gerichtsklausel i...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 2.1 Begriff des Genussrechts

Rz. 2 Der Begriff des Genussrechts findet sich an zahlreichen Stellen im nationalen Recht.[1] Eine Definition für diesen Begriff ergibt sich allerdings weder aus den gesetzlichen Regelungen im Handelsgesetzbuch noch aus den sonstigen gesellschaftsrechtlichen sowie den aufsichtsrechtlichen und ertragsteuerlichen Vorschriften.[2] Dies ist auf eine bewusste Entscheidung des Ges...mehr

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Mindestlohn / 3.5.2 Verzicht

Auch ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindestlohn – aber nur auf diesen – ist unwirksam. Auf Vergütung, die über den gesetzlichen Mindestlohn hinausgeht, kann hingegen verzichtet werden. Das ist dann von Bedeutung, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem Abwicklungsvertrag ihre Ansprüche abschließend regeln wolle...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 3.4 Rechtsfolgen des Widerrufs der Bestellung

Rz. 21 Die Bestellung kann wirksam widerrufen werden, ohne dass im selben Rechtsakt das Grundverhältnis (Arbeitsverhältnis oder Dienst-/Geschäftsbesorgungsvertrag) beendet oder das aus dem Grundverhältnis folgende schuldrechtliche Pflichtenprogramm angepasst wird. Dies entspricht der im Gesetzeswortlaut angelegten Trennungstheorie (s. Rz. 10). Dennoch kommt das BAG im Ergebn...mehr

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Brennpunkt Vorabpauschale (... / VI. Ergebnis

Die ertragsteuerliche Behandlung von Vorabpauschalen ist im Hinblick auf die Ermittlung der Bemessungsgrundlage als auch bzgl. der Umsetzung im Steuerabzugsverfahren bei inländischer Depotverwahrung komplex. Es sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten, die im Wesentlichen darin begründet sind, dass der Vorabpauschale kein Geldfluss zugrunde liegt. Zudem ist die Vorabpausch...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.3.1.5 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung

Die Ausgestaltung von sog. Rückzahlungsklauseln ist in der Regel anhand des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) zu überprüfen (sog. AGB-Kontrolle). Da Rückzahlungsklauseln geeignet sind, das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG einzuschränken, muss die Rückzahlungspflicht einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arb...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.5.2 Schönheitsreparaturen – Geschmack des Vermieters/Mieters

Rz. 167 Hat der Vermieter die Schönheitsreparaturen auszuführen, stellt sich die Geschmacksfrage nicht. Er ist der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte und kann die Wohnung so herrichten, wie er es möchte. Es kommt nur darauf an, ob einem Nachmieter die Ausführung gefällt und er die Wohnung mietet. Für einen verpflichteten Mieter, dem in wirksamer Weise die Schönheitsreparat...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.4 Überwälzungsklauseln

Rz. 147 Die Übertragung der Schönheitsreparaturen durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung auf den Mieter muss eindeutig sein. Eine Klausel "Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen." ist eindeutig und unbedenklich. Dasselbe gilt für eine Klausel "Der Mieter verpflichtet sich, die Schönhei...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.1.2 Rechtzeitigkeitsklausel

Rz. 106 Gemäß § 269 Abs. 1, § 270 Abs. 4 ist grundsätzlich der Leistungsort der Wohnsitz des Schuldners/Mieters. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung kommt es daher darauf an, wann der Mieter das zur Übermittlung der Miete seinerseits Erforderliche getan hat. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr genügt es, dass der Mieter – bei ausreichend gedeck...mehr

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FoVo 03/2024, Die Anforderu... / 2 II. Die Entscheidung

Die sofortige Beschwerde des Gläubigers ist zulässig, insbesondere als Vollstreckungsbeschwerde nach § 793 ZPO statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt worden, § 569 ZPO. In der Sache hat das Rechtsmittel jedoch keinen Erfolg. Einigungsgebühr sei nicht erstattungsfähig Zu Recht hat das AG den Erlass eines PfÜB zur Vollstreckung wegen der Forderung aus dem Vollstreckung...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.7 Tierhaltung

Rz. 69 Die Rechtsprechung zur Tierhaltung in Mieträumen ist ausgesprochen vielfältig und beinahe unübersehbar (vgl. nur Sternel, Mietrecht aktuell, Rn. 235 ff.). Sie wird durch die Rechtsprechung der Instanzgerichte geprägt, wobei im Hinblick auf die Berufungssumme es vielfach bei Entscheidungen der AG verbleibt. Überdies ist die Rechtsprechung der OLG und des BGH in Mietsac...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.2 Zeitpunkt der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 24 Nach der Regelung in § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG braucht der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung nur dann vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauert, und zwar am darauf folgenden Arbeitstag. Für eine Arbeitsunfähigkeit bis zu 3 Kalendertagen sieht das Gesetz also keine Nachweispflicht vor.[1] Es liegt hier am Arbeitgeber, von der Befugnis des ...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 9.2 Arten des beweglichen Pfandrechtes

Es existieren zwei verschiedene Arten des beweglichen Pfandrechtes: das vertragliche Pfandrecht und das gesetzliche Pfandrecht. Vertragliches Pfandrecht Das vertragliche Pfandrecht entsteht durch Abschluss eines Vertrages, es wird in der Praxis jedoch durch das AGB-Pfandrecht, das eine spezielle Form des vertraglichen Pfandrechtes darstellt, ersetzt. Im Rahmen des AGB-Pfandrec...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.6.1 Überwachung der Telefonkommunikation

Für die Kontrolle von Dienstgesprächen findet das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung.[1] Nach der ursprünglichen Konzeption des BDSG bedurfte die Überwachung stets einer Einwilligung oder eines sonstigen Erlaubnistatbestands. In der seit dem 25.5.2018 geltenden Fassung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Frage der "Einwilligung" jeweils in den dazugehörigen Bereichen z...mehr

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Formularmietvertrag – einze... / 3 Abschlussgebühr

Die Vertragsabschlussgebühr kommt insbesondere dort vor, wo ein relativ häufiger Mieterwechsel stattfindet, also etwa bei Mietverhältnissen mit Studenten oder mit ausländischen Arbeitnehmern. Die Wirksamkeit formularmäßig vereinbarter Gebühren ist umstritten.[1] Nach richtiger Ansicht sind Vertragsabschlussgebühren und sonstige Transaktionskosten (Kosten für Inserate, Fahrtkos...mehr

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Formularmietvertrag – einze... / 31 Schriftform

Schriftform wird regelmäßig aus 2 Gründen vereinbart: Zum einen soll durch die Schriftform beweissicher festgehalten werden, welche Vereinbarungen beim Vertragsschluss getroffen worden sind. Dafür besteht gerade bei Mietverhältnissen, die lange dauern, ein Bedürfnis. Daneben hat die Schriftform in jenen Fällen einen gewissen Sinn, in denen Verhandlungsführer und Vertragspartne...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.5 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung

Die Ausgestaltung von sog. Rückzahlungsklauseln ist in der Regel anhand des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) zu überprüfen (sog. AGB-Kontrolle). Da Rückzahlungsklauseln geeignet sind, das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG einzuschränken, muss die Rückzahlungspflicht einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arb...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2.2 Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrags

Rz. 11 § 14 TzBfG ist auch auf die nachträgliche Befristung eines bis dahin unbefristeten Arbeitsvertrags anzuwenden. Sie ist wegen des bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber nur nach § 14 Abs. 1 TzBfG zulässig und bedarf daher eines Sachgrunds.[1] Dies gilt auch dann, wenn das unbefristete Arbeitsverhältnis nur kurze Zeit bestanden hat (vgl. hier...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2.3 Befristung einzelner Vertragsbedingungen

Rz. 15 § 14 TzBfG findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung auf die Befristung einzelner Vertragsbedingungen.[1] Denn die Vorschrift bezieht sich nur auf die Befristung des gesamten Arbeitsvertrags, nicht auf die Befristung einzelner Vertragsbestandteile. Deshalb führte das Inkrafttreten des TzBfG am 1.1.2001 nicht zu einer Änderung der Rechtslage in Bezug auf die ...mehr

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Versandhandel / 8 Portokosten als durchlaufende Posten

Nicht zum Entgelt gehörende durchlaufende Posten liegen vor, wenn der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen Beträge vereinnahmt und verausgabt. Zwischen dem Zahlungsverpflichteten und dem Zahlungsempfänger müssen unmittelbare Rechtsbeziehungen bestehen.[1] Befördert die Deutsche Post AG (DP-AG) Briefe und Pakete, liegen nach den AGB Rechtsbeziehungen zwischen i...mehr

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Vermittler / 5 Steuerpflichtige Vermittlungsleistungen

Steuerpflichtig sind alle Vermittlungsleistungen, die sich nicht auf die in Tz. 4 genannten Umsätze beziehen. Hierzu gehören insbesondere in der o. a. Aufzählung nicht enthaltene inländische Lieferungen und sonstige Leistungen; Leistungen von Reisebüros, mit denen Umsätze für Reisende vermittelt werden[1]; innergemeinschaftliche Warenlieferungen; innergemeinschaftliche Güterbefö...mehr

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Krisenleitfaden für die Buc... / 2.3 Anzahlungen: Von Ausfall betroffene Beträge separat ausweisen

Auslandsgeschäfte werden mehr als Inlandsgeschäfte gegen verschärfte Zahlungsbedingungen wie Vorauskasse oder Anzahlungen getätigt. Liegt eine Zahlung vor und wurde die Leistung noch nicht erbracht, ist das Unternehmen in der Pflicht. Durch Katastrophen oder Kriege kann die Leistungserbringung unmöglich werden. Selbst wenn mit der Beseitigung der Störung in der Lieferkette g...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.5 Haftung in der GbR

Die Haftung in der GbR ist durch das MoPeG seit dem 1.1.2024 neu geregelt worden. Zur bisherigen, durch die Rechtsprechung des BGH geprägten Rechtslage, ergeben sich aber kaum Änderungen. Die rechtsfähige Außengesellschaft kann nach § 705 Abs. 2 BGB selbst Verbindlichkeiten eingehen und haftet deshalb dafür mit ihrem Vermögen (§ 713 BGB).[34] Neben der Gesellschaft haften die...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2.1 Haftungsbeschränkung

Eine Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Somit kann eine Haftung insbesondere nicht durch eine einseitige Verlautbarung in Form eines firmenähnlichen Namenszusatzes, z. B. GbR mit beschränkter Haftung etc., eingeschränkt werden. Auch eine Haftungsbeschränkung im Gesellschaftsvertrag, z. B. durch eine Einschränkung der Vertre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauträgervertrag: Abnahme d... / 4 Die Entscheidung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei befugt, Vorschuss für Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln an der Bausubstanz des gemeinschaftlichen Eigentums zu verlangen. Bei einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestehe die Prozessführungsbefugnis, die sich, wie hier, aus einem vor dem 1.12.2020 erlassenen Vergemeinschaftungsbeschluss ergebe, auch nach der Neuregelung...mehr

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BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 1.2 Individualrechtlicher Anspruch auf mobiles Arbeiten?

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG regelt nur die kollektivrechtlichen Fragen der Ausgestaltung von mobiler Arbeit. Es trifft keinerlei Aussage dazu, ob einerseits der Arbeitgeber mobile Arbeit anordnen kann und andererseits der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Ermöglichung von mobiler Arbeit hat. Beides ist grundsätzlich nicht der Fall.[1] Verschieden...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 2 Die Rechtsgrundlage für das Direktionsrecht: Gesetz oder arbeitsvertragliche Vereinbarung

Das Direktionsrecht stützt sich auf den Arbeitsvertrag. Dieser ist die Ausgangsbasis dafür, ob eine Änderung der Arbeitsbedingungen noch durch die Ausübung des Direktionsrechts möglich oder aber eine Änderungsvereinbarung notwendig ist.[1] Aber die Vertragsparteien haben keine Wahl hinsichtlich der Anwendung des § 106 GewO. Deshalb kann der Auffassung, § 106 GewO schaffe kein...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 2.4 Vertretung ohne Vertretungsmacht

Wie bereits kurz angeführt, kann auch ein Nicht-Bevollmächtigter das Unternehmen wirksam vertreten. Das Gesetz unterscheidet zwischen 2 Grundarten, in denen auch ein Vertreter ohne (hinreichende) Vollmacht das Unternehmen wirksam vertreten kann. Dies ist dann der Fall, wenn der Nicht-Bevollmächtigte sich als solcher ausgibt und im Namen des Unternehmens auftritt, der Geschäft...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / B. Anwendungsbereich der AGB-Kontrolle

Rz. 4 Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen zur geschichtlichen Entwicklung der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht bereits ergibt, sind die im allgemeinen Teil des Rechts der Schuldverhältnisse verorteten §§ 305 ff. BGB keinesfalls nur auf Verträge auf dem Gebiet des Arbeitsrechts anzuwenden. Im Gegenteil ist es vielmehr so, dass ihre Anwendung auf arbeitsvertragliche Verein...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / III. Besonderheit: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 60 Das Zusammenspiel von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und dem UN-Kaufrecht spielt in der Praxis eine große Rolle. Die Fragen der Einbeziehung und der Inhaltskontrolle bereiten vielfach erhebliche Probleme, die jeweils am Einzelfall genau zu prüfen sind. Rz. 61 Die Einbeziehung von AGB in einem dem UN-Kaufrecht unterfallenden Kaufvertrag beurteilt sich, soweit ke...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 3. Abweichende und kollidierende AGB

Rz. 64 In dem Fall, dass der Empfänger des Angebots zwar schriftlich bestätigt, die Bestätigung allerdings Ergänzungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen aufweist, ist – anders als im innerdeutschen Recht – nach Art. 19 Abs. 1 CISG nicht von einer Annahme des Angebots, sondern von einem neuen Angebot auszugehen, das seinerseits wiederum angenommen werden muss.[49] Pro...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 4. Auslegung und Inhaltskontrolle von AGB

Rz. 66 Die §§ 307–309 BGB unterwerfen die in einen Vertrag einbezogenen AGB einer Inhaltskontrolle, um Gewichtsverschiebungen aufzufangen, die daraus resultieren, dass häufig der marktstärkere Teil seine Bedingungen "diktiert". Rz. 67 Für diese Inhaltskontrolle ist auch bei UN-Kaufverträgen ausschließlich nationales Recht maßgeblich, zumal Rechtsfragen der Gültigkeit des Vert...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / I. Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen bzw. vorformulierter Einmalbedingungen

Rz. 51 Gegenstand der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB sind zunächst Allgemeine Geschäftsbedingungen. Soll eine arbeitsvertragliche Regelung am Maßstab der §§ 305 ff. BGB überprüft werden, ist also zunächst zu untersuchen, ob es sich um AGB i.S.d. § 305 BGB handelt. Wegen der Einzelheiten und der insoweit zu prüfenden Fragen sei hier auf die ausführliche Darstellung des ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. AGB-Kontrolle durch das Grundbuchamt

Rz. 189 Wie auch im allgemeinen Grundbuchverfahren ist bei der Erbbaurechtsbestellung streitig, ob das Grundbuchamt die verdinglichten Vereinbarungen über das Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Erbbauberechtigten der AGB-Kontrolle (§§ 305–310 BGB) unterziehen muss, wenn die Voraussetzungen des § 305 BGB vorliegen.[803] Gerade beim Erbbaurecht ist diese Frage relevant, ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Salvatorische Klauseln in AGB

Rz. 389 Die Gestaltungsmöglichkeiten für rechtswirksame salvatorische Klauseln sind in AGB stark eingeschränkt: Reduktionsklauseln kollidieren offensichtlich mit dem aus § 306 BGB abgeleiteten Verbot der geltungserhaltenden Reduktion bzw. dem in § 306a BGB geregelten Umgehungsverbot. Würde man derartige Regelung als wirksam akzeptieren, würde dies dazu führen, dass Verwender...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / A. Einzug der AGB-Kontrolle in das Arbeitsrecht

Rz. 1 Bis zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes [1] am 1.1.2002 waren die Grundsätze der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGBG) geregelt. Für das Arbeitsrecht hatte dieses Gesetz keine unmittelbare Bedeutung, da in § 23 Abs. 1 AGBG ausdrücklich vorgesehen war, dass das...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / IV. Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Rz. 30 Eine Inhaltskontrolle vertraglicher Regelungen anhand der §§ 305 ff. BGB kommt von vornherein nur dann in Betracht, wenn es sich hierbei um Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. gesetzlichen Bestimmungen handelt. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 BGB erfüllt sind, die nachfolgend im Detail erläutert werden. Allgemeine Geschäftsbedin...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle

A. Einzug der AGB-Kontrolle in das Arbeitsrecht Rz. 1 Bis zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes [1] am 1.1.2002 waren die Grundsätze der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGBG) geregelt. Für das Arbeitsrecht hatte dieses Gesetz keine unmittelbare Bedeutung, da in § 23 Ab...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Kontrollmaßstab der vorrangigen Individualabrede

Rz. 77 Die Kollisionsregelung des § 305b BGB wirft die Frage auf, ob auch eine vorrangige Individualabrede einer inhaltlichen Kontrolle unterliegt und welche Maßstäbe insoweit anzulegen sind. Soweit es sich um eine i.S.v. § 305 Abs. 1 S. 3 BGB im Einzelnen ausgehandelte Individualabrede handelt, unterliegt diese schon deshalb keiner Inhaltskontrolle am Maßstab der §§ 305 ff. ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Schriftformklauseln außerhalb von AGB

Rz. 310 Außerhalb allgemeiner Geschäftsbedingungen sind auch konstitutive Schriftformklauseln möglich und zulässig. Die obenstehenden Wirksamkeitsbedenken bestehen nicht, da § 305b BGB außerhalb von AGB keine Anwendung findet. Wie schon § 125 S. 2 BGB zeigt, steht es den Parteien eines Vertrags grundsätzlich auch zu, die Wirksamkeit ändernder oder ergänzender Regelungen von ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 5. Nicht im Einzelnen ausgehandelt

Rz. 44 Eine Kontrolle von Vertragsbedingungen anhand der §§ 305 ff. BGB scheidet schließlich aus, wenn Vertragsbedingungen im Einzelnen zwischen den Parteien "ausgehandelt" wurden (§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB). Sog. Individualabreden unterliegen demnach nicht der AGB-Kontrolle. a) Aushandeln nur von Teilen des Vertrags Rz. 45 Besonders zu betonen ist hier zunächst, dass nach dem Wor...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Grundsätze der Auslegung

Rz. 84 Zu beachten ist dabei, dass AGB im Gegensatz zu Individualvereinbarungen nicht gemäß §§ 133, 157 BGB nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte vom Empfängerhorizont aus auszulegen sind.[175] Aufgrund der Tatsache, dass AGB mehrfach und ohne Rücksicht auf Besonderheiten des Einzelfalls zu Anwendung kommen sollen, gilt vielmehr ein objektiver Maßsta...mehr