Fachbeiträge & Kommentare zu Altersteilzeit

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalles

Rz. 16 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Arbeitsausfall ist nur dann unvermeidbar, wenn > Arbeitgeber und > Betriebsrat vor der Einführung der > Kurzarbeit vergeblich versucht haben, die Kurzarbeit abzuwenden oder einzuschränken. Während des Bezuges von KuG muss der Betrieb sich laufend darum bemühen, die Kurzarbeit zu verringern oder zu beenden. Dies gilt auch dann, wenn die K...mehr

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Rückstellungen / 4.1 Leistungen an Arbeitnehmer

IAS 19 regelt die Bilanzierung und die Angabepflichten für Leistungen an Arbeitnehmer. Unterschieden werden in IAS 19.8 vier Kategorien von Leistungen an Arbeitnehmer: kurzfristig fällige Leistungen (z. B. Löhne), die unabgezinst ausgewiesen werden, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (insbesondere Pensionen), die zum versicherungsmathematischen Wert erfasst we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 2 Sozialversicherung: Beiträge

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag seit 2019 wieder zu gleichen Teilen: jeweils 7,3 % sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Renten- und Arbeitslosenversicherung: i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Sonstige Bezüge, die nicht als Einnahmen zu berücksichtigen sind (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 2 werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht als Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bei der Einkommensermittlung berücksichtigt. Mit der Neufassung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. a) des Gesetzes zur Einführung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.2 Teilzeit (Arbeit auf Abruf, Altersteilzeit)

Rz. 24 Grundsätzlich gilt auch bei Teilzeitbeschäftigung, dass die Bestimmung der maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit dann unproblematisch ist, wenn sie genau und stets wiederkehrend festgelegt ist, etwa in einem Arbeitsvertrag.[1] Rz. 25 Schwieriger ist die Bestimmung der Arbeitszeit dann, wenn die Teilzeit variabel gestaltet ist oder als sogenannte Arbeit auf Abruf oder "...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 2. Vorruhestand und Altersteilzeit

Die Erwerbsverpflichtung besteht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Dies gilt für abhängig Beschäftigte wie für Selbstständige und auch dann, wenn eine Tätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus berufstypisch ist oder der gemeinsamen Lebensplanung der Ehegatten entsprach.[51] Da eine Altersrente nur auf Antrag gezahlt wird, obliegt es einem Unterhaltspflichtigen im Re...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 3. Altersvorsorge

Die regulären Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Ärzteversorgung und ähnlichen berufsständischen Versorgungen gehören zu den stets vom Einkommen abzugsfähigen Sozialabgaben. Auch private Leistungen für eine zusätzliche Altersversorgung des Unterhaltspflichtigen sind regelmäßig einkommensmindernd zu berücksichtigen, da die gesetzlichen Versorgungssysteme eine an...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / II. Klassische Einwände gegen die Leistungsfähigkeit und deren Anerkennung

Bestimmte Einwendungen gegen die vom Unterhaltsberechtigten behauptete Leistungsfähigkeit des Pflichtigen werden immer wieder erhoben. Deren Anerkennungsfähigkeit und Stichhaltigkeit ist sodann im Einzelfall zu prüfen. Generell ist allerdings anzunehmen, dass nur kurzfristige Minderungen der Leistungsfähigkeit unbeachtlich sein können, zumal wenn sie vorhersehbar waren und f...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 2.6 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Diese Altersrente kommt nur für Versicherte in Betracht, die vor dem 1.1.1952 geboren sind. In der Vergangenheit wurde unter Beachtung von Vertrauensschutzregelungen die Altersgrenze für den abschlagsfreien Bezug stufenweise von 60 auf 65 Jahre angehoben (betraf Geburtsjahrgänge 1937 bis November 1941). Ab Dezember 1941 geborene Versicherte konnten diese Altersrente erst nach ...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 1.2 Altersrenten mit der Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme

Anders verhält es sich bei den sog. vorzeitigen Altersrenten. Dies sind die Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit (ausgelaufene Altersrente), Altersrente für Frauen (ausgelaufene Altersrente). Alle diese Altersrenten können – bei Erfüllung der dafür jeweils notwendigen Vorausset...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 2.1 Regelaltersrente

Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wurde eine Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente eingeführt. Demnach wird für Versicherte, die nach dem 31.12.1946 geboren sind, die Regelaltersgrenze vom vollendeten 65. Lebensjahr stufenweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Dies bedeutet, dass eine Regelaltersrente für alle ab Januar 1947 geborenen Versic...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 2.5 Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Für Versicherte, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, werden die Altersgrenzen für diese Altersrente durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz zum wiederholten Male angehoben. Die Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbeginn wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre, die Altersgrenze für eine vorzeitige Inanspruchnahme von 60 auf 62 Jahre angehoben. Durch diese parallele A...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 2.4 Altersrente für langjährig Versicherte

Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Altersgrenze für langjährig Versicherte zum wiederholten Male verschoben. Für Versicherte, die nach dem 31.12.1948 geboren sind, wird die Altersgrenze von 65 Jahren stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Die Rente kann bereits vorzeitig mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden, es muss dann aber ein Abschlag in Kauf genommen w...mehr

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Nachhaltigkeit: Umweltschut... / 3 Unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategien und Mitbestimmung

Ein weiterer Aspekt, in dem die Mitbestimmung des Betriebsrats in Betracht kommen kann, ist die Aufstellung etwaiger Umwelt- und/oder Nachhaltigkeitsstrategien im Unternehmen. Die im Juni 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD) der EU[1] enthält nichtfinanzielle Berichtspflichten hinsichtlich der Bereiche Umwelt, Soziales, Einhaltung der Mensch...mehr

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Fragen und Antworten zur En... / 2. Welche Arbeitnehmer sind anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind u. a. nachfolgende Personen Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten, Vorstände und Geschäftsführer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, kurzfristig und geringfügig Beschäftigte ("Minijobber“) sowie Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, unabhängig von der Art des Lohnsteuerabzugs (pauschale Lohnsteuer oder indi...mehr

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Fragen und Antworten zur En... / 4.1 Erhalten Personen die EPP, wenn sie ausschließlich Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis beziehen?

Nein, denn Arbeitslohn aus einer "früheren Dienstleistung“ (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) ist kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung. Entsprechende Sachverhalte sind z. B.: ein ehemaliges Vorstandsmitglied bezieht Übergangsgeld nach Beendigung des Dienstverhältnisses, ein Arbeitnehmer erhält Vorruhestandsgeld. Zu Arbeitnehmern in der pa...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.4.1 Mehrarbeitsvergütung in der Altersteilzeit

Wird während der Altersteilzeit Mehrarbeit geleistet, kann es vorkommen, dass die Vergütung hierfür durch die vorrangige Anrechnung der zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahme nach § 163 Abs. 5 SGB VI für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze nicht bzw. nicht in voller Höhe herangezogen wird. Da die zusätzliche bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.4 Altersteilzeit und sonstige flexible Arbeitszeitverhältnisse

Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt ist in Fällen der Altersteilzeit in der Arbeitsphase das tatsächlich ausgezahlte Arbeitsentgelt und in der Freistellungsphase das ausgezahlte Wertguthaben. Bei Altersteilzeit werden der Aufstockungsbetrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltersTZG, der zusätzliche Beitrag zur Rentenversicherung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AltersTZG sowie die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / Zusammenfassung

Überblick Insolvenzumlagepflichtig ist grundsätzlich das Arbeitsentgelt, von dem auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen sind. Schwierig wird die Beurteilung, wenn es sich um besondere Entgeltformen oder besondere Stadien einer Beschäftigung handelt. Wie wird die Umlage beispielsweise bei Kurzarbeit, bei Altersteilzeit oder aus fiktiven Entgeltzahlungen e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.4.2 Insolvenzgeldumlage bei Störfallberechnung

Ist wegen einer nicht vertragsgemäßen Verwendung von Wertguthaben eine sog. Störfallbeitragsberechnung[1] vorzunehmen, wird Insolvenzgeldumlage erhoben. Als umlagepflichtiges Entgelt aus dem Wertguthaben gilt dabei das nach den besonderen Bestimmungen des § 10 Abs. 5 AltersTZG für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse (unter Berücksichtigung der zusätzlichen beitragspflichtigen ...mehr

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Rückstellungen: ABC / Soziallasten

Nach Ansicht der Rechtsprechung ist für Soziallasten keine Rückstellung für drohende Verluste zulässig, da hier die Ausgeglichenheitsvermutung des Arbeitsverhältnisses greift.[1] Allerdings sind auch bei Arbeitsverhältnissen in Einzelfällen Drohverlustrückstellungen möglich. Vgl. "Altersteilzeit", "Arbeitnehmer", "Beihilfe", "Mutterschutz", "Schwerbehinderte", "Sozialplan".mehr

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Rückstellungen: ABC / Demografiefonds

Demografiefonds[1] sehen häufig vor, dass Arbeitgeber in jedem Geschäftsjahr einem unternehmensinternen virtuellen sog. Demografiefonds einen bestimmten Betrag pro Mitarbeiter zur Verfügung stellen müssen. Die konkrete Verwendung dieser Mittel wird i. d. R. durch den Abschluss gesonderter Betriebsvereinbarungen festgelegt. Sofern bis zum Abschlussstichtag eine Verwendungsent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückstellungen nach HGB und... / 5.1.2 Steuerrecht

Rz. 36 § 253 Abs. 2 HGB hat auf die steuerliche Bewertung der Pensionsrückstellungen keine Auswirkungen.[1] In der Steuerbilanz müssen die Rückstellungen zwingend immer mit 6 % abgezinst werden. Für die steuerliche Bewertung einer Pensionsverpflichtung dürfen nur biometrische Rechnungsgrundlagen verwendet werden, die auf den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückstellungen nach HGB und... / 8 Rückstellungen im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 56 Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, § 5 EStG oder § 5a EStG ermitteln, haben gem. § 5b EStG die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der GuV-Rechnung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz – das ist die sog. Taxonomie – der Finanzverwaltung durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das Datenschema umfasst ein Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückstellungen nach HGB und... / 4.1 Handelsrecht

Rz. 28 § 253 Abs. 2 HGB gebietet die verpflichtende Abzinsung der Rückstellungen. [1] Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen 10 Geschäftsjah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4 Kündigung der privaten Pflegeversicherung

Versicherte der privaten Pflegeversicherung haben die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung des privaten Versicherungsvertrags, wenn sie z. B. anlässlich der Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wegen Verminderung des Arbeitsentgelts bei Reduzierung der Arbeitszeit oder wegen Teilnahme an der Altersteilzeit krankenversicherungspflichtig und damit auch pflegeversicherungspfli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1.2 Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Beschäftigte werden unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung befreit.[1] Privat krankenversicherte Beschäftigte, die durch die Erhöhung der für sie geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze, durch Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung anlässlich der Elternzeit, durch Reduzierung der Arbeitszeit oder wegen des Übergangs in die ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Änderung der fiktiven Verhältnisse

Rz. 294 Auch die Änderung fiktiver Verhältnisse kann einen Abänderungsantrag nach § 238 FamFG rechtfertigen. Das ist der Fall, wenn sich die Prognose, welche der vorausgegangenen Endentscheidung des Gerichts zugrunde liegt, tatsächlich nicht oder abweichend verwirklicht. So kann eine fehlgeschlagene Prognose über die Entwicklung der Einkünfte des Unterhaltsschuldners über ei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / IV. Herbeigeführte Leistungsunfähigkeit

Rz. 1835 Eine – auch vollständige – selbstverschuldete Leistungsunfähigkeit ist grundsätzlich zu beachten. Dies gilt auch dann, wenn der Verpflichtete sie selbst – auch schuldhaft – herbeigeführt hat, z.B. durch eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe geahndet wird und die deshalb zu mangelnden laufenden Einkünften führt.[1985] Rz. 1836 Anderes gilt für unterhaltsbezogenes [198...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Unzumutbare Tätigkeit beim Berechtigten

Rz. 1768 Betreut der Berechtigte kleine Kinder, ist von einer überobligatorischen Tätigkeit nur dann auszugehen, wenn das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt bei Ansprüchen nach § 1570 Abs. 1 BGB ebenso wie bei solchen nach § 1615l BGB.[1901] Bei der Betreuung älterer als dreijähriger Kinder kann im konkreten Einzelfall eine überobligatorische Täti...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Fiktive Einkünfte

Rz. 337 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten bestimmt.[428] Sofern er über keine oder zu geringe Einkünfte verfügt, um den geschuldeten Unterhalt zu bedienen, trifft ihn die unterhaltsrechtliche Obliegenheit, die ihm möglichen und zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitskraft...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) ABC der sonstigen Rückstellungen

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Das Alter des Berechtigten

Rz. 1167 Auch wenn der Begriff Alter keine festen Grenzen enthält, ist der Tatbestand auf jeden Fall zu bejahen, wenn das Rentenalter erreicht ist, Altersrente bezogen wird.[1200] Dies gilt trotz der Möglichkeit zum Beispiel von Frauen gem. § 39 SGB VI, unter bestimmten Voraussetzungen mit 60 Jahren Altersrente zu beziehen, jedoch nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres.[12...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Erwerbseinkommen

Rz. 1455 Das Schwergewicht der Einkünfte liegt regelmäßig im erzielten Einkommen aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Berufstätigkeit. Zur Berechnung des für die Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung stehenden Einkommens ist deshalb nicht das Bruttoeinkommen, sondern das bereinigte Nettoeinkommen heranzuziehen. Rz. 1456 Das bereinigte Nettoeinkommen wird berechnet...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 6 Weitere Rechtsprechung

Altersteilzeit Unrichtige Auskunft über den Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase beim Blockmodell. Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wurde im Ergebnis verneint, da dieser nicht dargelegt hat, dass er ohne die Pflichtverletzung des Arbeitgebers am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen können.[1] Zwar hätte die unrichtige Auskunft grundsätzlich zu einem Schaden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 2.3.1 Grundsätze

§ 613a BGB findet Anwendung auf Arbeitsverhältnisse aller Art. Die Vorschrift betrifft somit: Arbeiter und Angestellte leitende Angestellte[1] Auszubildende[2] zur Fortbildung Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte geringfügig Beschäftigte befristet Beschäftigte, ggf. auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wirksam auf den Tag vor dem Betriebsübergang befristet und ab diesem ein neues Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015 S. 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017 S. 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015 S. 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vereinbaren ArbN und ArbG, dass die in der Vergangenheit auf einem Zeitwertkonto gutgeschriebenen Beträge über die in § 7b SGB IV genannten Fälle der Arbeitsfreistellung (> Rz 5) hinaus in bestimmter (anderer) Weise für den ArbN verwendet werden sollen, führt dies an sich zum > Zufluss von Arbeitslohn im Zeitpunkt der Vereinbarung, weil der ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entlassungsabfindungen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für die Betroffenen oftmals folgenschwer. Häufig besteht jedoch die Möglichkeit, zumindest die wirtschaftlichen Folgen durch Zahlung einer Abfindung zu mildern. Diese gehört zum stpfl > Arbeitslohn und unterliegt grundsätzlich dem LSt-Abzug; bei einer Veranlagung zur ESt führt sie zu Einkünften aus nichtselb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Entschädigungen, die dem ArbN oder seinem Rechtsnachfolger als Ersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit gewährt werden (§ 24 Nr 1 EStG), sind > Arbeitslohn. Sie sind als > Sonstige Bezüge zu versteuern, wenn nicht feststeht, auf welchen > Lohnzahlungszeitraum sie entfallen, we...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein erheblicher Teil der ArbN in Deutschland verfügt bereits über ein Arbeitszeitkonto (vgl BT-Drs 16/10289). Es ermöglicht eine Flexibilisierung der Beschäftigungszeiten und wird aus unterschiedlichen Motiven und in verschiedenen Ausprägungen vereinbart. Wird ein Zeitkonto durch Gutschrift von Arbeitszeiten aufgebaut, drückt das Zeitguthaben...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.4 Nettoarbeitsentgelt bei flexibler Arbeitszeitregelung und bei Altersteilzeit

Rz. 16 Arbeitnehmer können mit dem Arbeitgeber sowohl eine flexible Arbeitszeit als auch Altersteilzeit vereinbaren. Eine solche Vereinbarung bedeutet im Allgemeinen, dass in einem bestimmten Zeitraum eine volle Arbeitsleistung erbracht, aber ein Teil des erarbeiteten Arbeitsentgelts als Wertguthaben für die spätere (oder auch vorherige) Freistellung von der Arbeit verwandt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.6 Fälligkeit bei Jobsharing und bei Altersteilzeit

Rz. 10 Es wird oft die Frage gestellt, welche Fälligkeit sich für Beiträge bei Arbeitsverhältnissen mit längeren sich jeweils abwechselnden Arbeits- und Freizeitphasen ergibt, wenn das Arbeitsentgelt gleichmäßig auf alle Monate verteilt und unabhängig von den Zeiträumen der tatsächlichen Arbeitsleistung monatlich ausgezahlt wird. Maßgeblich ist, ob eine Wertguthabenvereinbar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.5.4 Altersteilzeitarbeit

Rz. 28 Während der Altersteilzeitarbeit sind die Beiträge zunächst nach dem gezahlten Arbeitsentgelt zu berechnen. Der vom Arbeitgeber gezahlte Aufstockungsbetrag von mindestens 20 % des Regelarbeitsentgelts ist nicht beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Rentenversicherungsbeiträge sind jedoch mindestens in Höhe des Beitrags zu entrichten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 23 regelt die Fälligkeit von Beiträgen zur Sozialversicherung. Nach Abs. 1 Satz 1 wird die Fälligkeit laufender Beiträge durch die jeweilige Satzung der Krankenkasse (als Einzugsstelle) bzw. durch Entscheidungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen bestimmt. Abs. 1 Satz 2 bestimmt allerdings einen spätesten Fälligkeitstermin für Beiträge, die nach dem Arbeitse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.9 Lohnsteuerfreie Einnahmen

Rz. 15 Der Gesetzgeber hat mit § 17 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welche zusätzlichen Einnahmen ganz oder teilweise nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind. In der nach § 17 erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) hat das BMAS mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV bestimmt, dass einmalige Einnahmen,...mehr

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Altersteilzeit

1 Überblick 1.1 Einleitung Die Altersteilzeit hat bis Ende 2009 in der Praxis großen Zuspruch gefunden. Seit dem 1.1.2010 (Stichtag, ab dem neu begonnene Altersteilzeit nicht mehr durch Zuschüsse gefördert wird) und dem Inkrafttreten neuer Tarifregelungen, die infolge der weggefallenen staatlichen Förderung deutlich unattraktiver geworden sind, ging die Nachfrage zunächst deut...mehr

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Altersteilzeit / 2.4 Die Tarifregelungen zur Altersteilzeit 2010

Die wichtigsten Regelungen ab 2010: Der Rechtsanspruch auf Altersteilzeit war grundsätzlich auf eine 2,5 %-Quote begrenzt Voraussetzung für die Vereinbarung von Altersteilzeit war die Vollendung des 60. Lebensjahres Altersteilzeit war auf längstens 5 Jahre befristet Die Aufstockungsleistungen orientierten sich an der gesetzlichen Regelung Rentenabschläge bei vorzeitiger Inanspruc...mehr