Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.7 Korrektur des Haftungsbescheids

Rz. 30 Die Korrektur eines Haftungsbescheids erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 129–132 AO . Die speziellen Korrekturbestimmungen der §§ 172ff. AO für Steuerbescheide können für Haftungsbescheide auch nicht entsprechend angewendet werden.[1] Durch die Anwendung der allgemeinen Korrekturvorschriften wird dem Gesichtspunkt besser Rechnung getragen, dass die Gelten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4.4.4 Austausch der Begründung

Rz. 24 Der Haftungsbescheid setzt den Haftungsanspruch fest.[1] Die Feststellung der Haftungsgrundlagen ist ein mit dem Einspruch nicht selbstständig anfechtbarer Teil des Haftungsbescheids. Die in § 157 Abs. 2 AO für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gegebene Klarstellung gilt für die Haftungsgrundlagen entsprechend. Ein Verfahren zur gesonderten Feststellung von ...mehr

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Schiedsabrede: Wirksamkeit

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer verhält sich widersprüchlich und regelmäßig treuwidrig, wenn er unter Verweisung auf eine Schiedsvereinbarung oder Schiedsverfügung ein Schiedsgericht anruft und nach Durchführung des Verfahrens die Aufhebung des sein Begehren als unbegründet abweisenden Schiedsspruchs mit der Begründung betreibt, die Schiedsabrede sei nicht wirksam oder der S...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vertragsschluss: Aufgaben des Verwalters

Leitsatz Legt der Verwalter den Wohnungseigentümern lediglich ein Angebot zur Beschlussfassung über einen Vertragsschluss vor, obwohl es sich um Instandsetzungsmaßnahmen größeren Ausmaßes handelt, handelt er pflichtwidrig. Liegt nur ein Angebot vor, könnten aber mehr eingeholt werden, darf der entsprechende Beschlussvorschlag nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden. Normenk...mehr

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AGkompakt 2/2018, Nachträgl... / IV. Anfechtung der Einigung

Anfechtung führt zum Wegfall der Einigungsgebühr Wird eine Einigung im Nachhinein angefochten, so gilt sie damit nach § 142 Abs. 1 BGB als von Anfang an nichtig. Diese Rechtsfolge ist auch für das Gebührenrecht zu beachten, so dass eine Einigungsgebühr nicht anfällt (OLG Jena AGS 2012, 127 = JurBüro 2012, 142 = NJW-Spezial 2012, 123; OLG München MDR 1991, 263 = AnwBl 1991, 27...mehr

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zfs 2/2018, Plausibilisieru... / Sachverhalt

Die bis 2014 als Flugbegleiterin tätige Kl. begehrt die Feststellung, dass ihre seit dem 1.3.2010 bei der Bekl. gehaltene Berufsunfähigkeitsversicherung fortbesteht und nicht durch Anfechtung, Rücktritt oder Vertragsanpassung beendet wurde. Einen Antrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung vom 30.4.2014 lehnte die Bekl. unter Rücktritt vom und Anfechtung des Vert...mehr

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FF 2/2018, FF 2/2018 / Abstammung

BGH, Beschl. v. 15.11.2017 – XII ZB 389/16 a) Bei Bestehen einer sozial-familiären Beziehung zwischen Kind und rechtlichem Vater ist der Antrag des leiblichen Vaters auf Anfechtung der Vaterschaft stets unbegründet (Fortführung von Senatsbeschl. v. 18.10.2017 – XII ZB 525/16, zur Veröffentlichung bestimmt, und Senatsurt. BGHZ 170, 161 = FamRZ 2007, 538). b) Eine Auslegung des ...mehr

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FF 2/2018, Anforderungen an... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin begehrt die Feststellung einer gegen ihren früheren Ehemann (im Folgenden: Insolvenzschuldner) gerichteten Forderung zur Insolvenztabelle. [2] Im Februar 2011 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Insolvenzschuldners eröffnet und die Antragsgegnerin zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Antragstellerin hat mit ihrer beim Landgericht ei...mehr

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AGkompakt 2/2018, Nachträgl... / VI. Rücktritt von der Einigung

Rücktritt lässt Einigungsgebühr unberührt Tritt eine Partei aufgrund eines gesetzlichen Rücktrittsrechts von der Einigung zurück, bleibt die Einigungsgebühr ebenfalls bestehen. Die Anm. Abs. 3 zu Nr. 1000 VV gilt nur für das vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht – in der Regel in der Form eines Widerrufsvorbehalts –, nicht aber für ein gesetzlich bestehendes Rücktrittsrecht...mehr

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zfs 2/2018, Plausibilisieru... / 2 Aus den Gründen:

" … Im Anschluss an die vom Senat durchgeführte Beweisaufnahme hat die Bekl. weder einen Anfechtungs- noch einen Rücktrittsgrund bewiesen." Von einem arglistigen Verschweigen gefahrerheblicher Umstände i.S.d. § 22 VVG i.V.m. §§ 123, 142 BGB ist nicht auszugehen. Voraussetzung für das Vorliegen von Falschangaben ist, dass der VN gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem VR wiss...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kostenrecht: Streitwert für Grundsteuer bei Anfechtung von Einheitswertbescheiden

Der Streitwertkatalog für die Finanzgerichtsbarkeit, der auf der Arbeitstagung der Präsidenten der Finanzgerichte der Bundesrepublik Deutschland am 15. und 16.6.2009 beschlossen und am 31.12.2014 letztmals überarbeitet worden ist, enthält eine Zusammenstellung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zur Streitwertfestsetzung. Er versteht sich vor dem Hintergrund der seit dem ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 7.1 Anfechtungsrecht gem. § 2079 BGB für den Fall der Wiederverheiratung

Mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten werden wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament bindend, § 2271 Abs. 2 BGB. Durch eine einseitige Verfügung kann der überlebende Ehegatte seine Bindung an wechselbezügliche Verfügungen gem. § 2271 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht beseitigen. Die Regelung des Widerrufs wechselbezüglicher Verfügungen erklärt sich au...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.3.1 Gesetzliche Vaterschaft kraft Ehe

Gemäß § 1592 Abs. 1 BGB ist Vater der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Für den Fall, dass dieser vor der Geburt des Kindes verstorben ist, legt § 1593 BGB fest, dass im Regelfall auch eine Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemanns die Abstammung von diesem begründet. Scheidung oder Aufhebung der Ehe nach der Geburt des Kindes ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.3.2 Vaterschaft kraft Anerkennung

Die Anerkennung der Vaterschaft gem. § 1592 Abs. 2 BGB bedarf zu ihrer Wirksamkeit gem. § 1595 Abs. 1 BGB der Zustimmung der Mutter; falls der Mutter die elterliche Sorge nicht zusteht, bedarf die Anerkennung zusätzlich der Zustimmung des Kindes nach § 1595 Abs. 2 BGB. Ggf. sind darüber hinaus Zustimmungserklärungen gesetzlicher Vertreter, unter Umständen auch familiengerich...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.3.3 Vaterschaft kraft gerichtlicher Feststellung

Die Begründung der Vaterschaft durch gerichtliche Feststellung ist gem. § 1600d Abs. 1 BGB nur möglich, wenn keine Vaterschaft kraft Ehe oder kraft Anerkennung besteht. Ggf. müssen also die vaterschaftsbegründenden Wirkungen der Geburt bei Bestehen der Ehe oder der Anerkennung erst durch Anfechtung beseitigt werden. Erst danach kann im Abstammungsverfahren die Vaterschaft ein...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.3.2.2 Familiengerichtliche / betreuungsgerichtliche Genehmigung

Zur Vornahme bestimmter bedeutsamer Rechtsgeschäfte im Namen des Kindes (Mündels/Pfleglings/Betreuten) bedarf der gesetzliche Vertreter einer zusätzlichen gerichtlichen Genehmigung. Die wesentlichen Genehmigungstatbestände finden sich im Recht der Vormundschaft. Gemäß § 1643 Abs. 1 und Abs. 3, § 1915 Abs. 1, § 1908i BGB gelten die meisten dieser vormundschaftsrechtlichen Nor...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 7.2 Auswirkung der Inhaltskontrolle von Eheverträgen auf das Erbrecht?

Ausgehend von den Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des BGH zu den Grenzen der Vertragsfreiheit bei Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen und der hierfür entwickelten Inhaltskontrolle wird zunehmend diskutiert, inwieweit auch Erb-, und Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen.[60] Konkrete Berührungspunkte zu...mehr

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Unzulässigkeit einer Sonderprüfung nur bei Rechtsmissbrauch

Zusammenfassung Eine Sonderprüfung ist nur dann unzulässig, wenn die Beantragung der Durchführung einer solchen rechtsmissbräuchlich ist und eine Treuepflichtverletzung des beantragenden Gesellschafters darstellt. Das gilt auch in der GmbH. Hintergrund Im August 2015 fand eine gemeinsame Gesellschafterversammlung einer GmbH & Co. KG und deren Komplementär-GmbH statt. Beide Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.7 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 207 Ebenfalls nicht abschließend geklärt ist die verfahrensrechtliche Situation. Die tatsächliche Verständigung erfolgt außerhalb des eigentlichen Steuerfestsetzungsverfahrens. Ihr Ergebnis muss also im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens noch umgesetzt werden. Das bedeutet, dass das Ergebnis der (wirksamen) tatsächlichen Verständigung in einer Steuerfestsetzung erfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.4 Bindungswirkung

Rz. 185 Bewegt sich die tatsächliche Verständigung in diesem Rahmen, sind sowohl Finanzbehörde als auch Stpfl. an sie gebunden. Die Bindungswirkung tritt im Zeitpunkt des wirksamen Abschlusses der tatsächlichen Verständigung ein, nicht erst mit der entsprechenden Steuerfestsetzung. Die Steuerfestsetzung ist lediglich Erfüllung der von den Beteiligten in der tatsächlichen Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.6 Unwirksamkeit und Aufhebung der tatsächlichen Verständigung

Rz. 196 Die tatsächliche Verständigung ist wirksam, wenn sie auf beiden Seiten von den entscheidungsbefugten Personen abgeschlossen wurde, sich auf die Beseitigung sachlicher Unklarheiten beschränkt, also nicht auf Rechtsfragen bezieht, und die Verständigung vom Bindungswillen beider Seiten getragen wurde. Verfahrensfehler im vorausgegangenen Besteuerungs- oder Außenprüfungs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.4 Durchsetzung und Rückübertragung

Rz. 15 Für die gerichtliche Geltendmachung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs sind nach Abs. 5 Satz 3 die ordentlichen Gerichte zuständig, da der Unterhaltsanspruch bürgerlich-rechtlicher Natur ist. Zum Nachweis des Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger genügt hier eine beglaubigte Aufstellung über die gezahlten Leistungen, wobei diese monatlich spezifiziert aufz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.1 Grundsätze

Rz. 5 Das Feststellungsverfahren nach § 95 beinhaltet keine Feststellung im eigentlichen Sinne, also des Inhalts, es wird festgestellt, dass der Leistungsberechtigte Anspruch auf die (vorrangige) Sozialleistung hat. Es wird vielmehr dem Sozialhilfeträger die Befugnis eingeräumt, das fremde Recht auf die vorrangige Sozialleistung im eigenen Namen gegenüber dem anderen Leistun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 58 Nichtigk... / 2.1 Anwendung von Vorschriften des BGB

Rz. 3 Abs. 1 der Vorschrift gilt sowohl für koordinationsrechtliche als auch für subordinationsrechtliche Verträge. Für subordinationsrechtliche Verträge enthält Abs. 2 zusätzliche spezielle Nichtigkeitsgründe, die der allgemeinen Regelung in Abs. 1 vorgehen. Für subordinationsrechtliche Verträge hat Abs. 1 somit nur eine ergänzende Funktion. Abs. 1 bestimmt, dass alle Gründ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da die Vertragspartner grundsätzlich an die geschlossene Vereinbarung gebunden sind (pacta sunt servanda), jedoch die Bindung unter dem Vorbehalt gleichbleibender Verhältnisse steht (clausula rebus sic stantibus), bedurfte es in § 59 einer Regelung hinsichtlich der Berücksichtigung wesentlicher Veränderungen in den maßgeblichen Verhältnissen. § 59 ist eine Spezialnorm ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 123 Allgem... / 2.11 Rechtsschutz

Rz. 33 Da den Vereinbarungen der Rechtscharakter öffentlich-rechtlicher Verträge zukommt, sind Streitverfahren um den Abschluss einer Vereinbarung öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, womit der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet ist (§ 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG i. d. F. des Art. 20 Abs. 2 BTHG mit Wirkung zum 1.1.2020). Einem Klageverfahren ist das Verfahren vor einer Schi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 85 Klagere... / 2.1 Prozessstandschaft der Verbände

Rz. 3 Die durch Satz 1 nunmehr gesetzlich geregelte Prozessstandschaft hat zum Inhalt, dass Verbände im eigenen Namen die Rechte behinderter Menschen im gerichtlichen Streitverfahren geltend machen können. Dies umfasst alle Streitgegenstände nach dem SGB IX über die Gerichte zu entscheiden haben, mithin Streitverfahren vor den Gerichten der Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 151 Geltun... / 2.2.2 Voraussetzung/Antragstellung

Rz. 7 Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach § 152 auf Antrag des behinderten Menschen die Bundesagentur für Arbeit. Im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) ist in dem damaligen § 68 die Bezeichnung "Arbeitsamt" nicht durch das Wort "Ag...mehr

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Schell, SGB IX § 177 Wahl u... / 2.8 Zeitpunkt der Wahlen

Rz. 19 Abs. 5 legt den Zeitpunkt der regelmäßigen Wahlen fest. Satz 1 bestimmt, dass die regelmäßigen Wahlen alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November stattfinden. Der Zeitabstand entspricht der Amtsdauer der Schwerbehindertenvertretungen (Abs. 7). Abweichendes bestimmt Abs. 5 Satz 2 für 3 Fälle. Rz. 20 Das Amt der Vertrauensperson erlischt vorzeitig (Abs. 5 Satz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 177 Wahl u... / 2.9 Wahlgrundsätze

Rz. 26 Abs. 6 Satz 1 bestimmt, dass die Vertrauensperson und das stellvertretende Mitglied (bzw. die stellvertretenden Mitglieder in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt werden. Das bedeutet, das Wahlrecht wird durch Abgabe eines Stimmzettels in einem Wahlumschlag ausgeübt (§ 9 Abs. 2 Satz 1 der Wahlordnung). Das Wahlrecht ist persön...mehr

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Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.1 Verhältnis ordentliche Kündigung zur außerordentlichen Kündigung nach § 130 SGB IX und § 61 SGB X i. V. m. BGB

Rz. 6 § 130 regelt und präzisiert ausschließlich ein außerordentliches Kündigungsrecht der Träger der Eingliederungshilfe. Da es sich bei den Vereinbarungen nach §§ 123 ff. um öffentlich-rechtliche Verträge handelt (vgl. Komm. zu§ 123 Rz. 20), kommen über § 61 Satz 2 SGB X ergänzend die Regelungen des BGB zur Anwendung (§ 626 BGB), die auch dem Leistungserbringer offen stehe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 4.3 Rechtsschutz

Rz. 34 Auch wenn die Festsetzung zugleich auf einer Urkunde mit der Festsetzung der Maßstabsteuer erfolgt, handelt es sich um einen selbstständigen Verwaltungsakt.[1] Gegen den Bescheid über den SolZ ist nach § 347 Abs. 1 AO der Einspruch statthaft. Dem Charakter dieses Bescheids als Folgebescheid entsprechend können mit einem Rechtsbehelf gegen den Bescheid über den SolZ wed...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 4.2 Solidaritätszuschlagsbescheid als Folgebescheid (§ 1 Abs. 5 SolZG)

Rz. 30 Der Bescheid über den SolZ ist nicht nur inhaltlich (Rz. 8), sondern auch verfahrensmäßig an den Bescheid über die Maßstabsteuer gebunden. Für die Festsetzung des SolZ ist die Steuerfestsetzung der Maßstabsteuer (ESt, KSt) bindend (§ 1 Abs. 5 S. 2 SolZG):[1] Der Steuerbescheid der Maßstabsteuer ist also Grundlagenbescheid, der Steuerbescheid über den SolZ ist Folgebes...mehr

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AGS 1/2018, Beschwerdeberechtigung der Landeskasse zur Anfechtung einer Kostenentscheidung

FamFG §§ 59, 66, 81 Abs. 4 Leitsatz Die Landeskasse kann nach § 59 I FamFG eine sie belastende Kostenentscheidung anfechten, auch wenn sie unmittelbar am Verfahren nicht beteiligt ist. Die am Verfahren nicht beteiligte Staatskasse ist kein Dritter i.S.d. § 81 Abs. 4 FamFG, dem Kosten auferlegt werden könnten. Wird von einem Beteiligten eine isolierte Beschwerde gegen die Kosten...mehr

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zerb 1/2018, Anfechtung der Ausschlagung wegen Irrtums über die eintretende Erbfolge

Leitsatz Gehen der Sohn des Erblassers und dessen Ehefrau davon aus, dass die eigene Ausschlagungserklärung des Sohnes sowie die gemeinsame Ausschlagung für die gemeinsame Tochter, die Enkelin des Erblassers, dazu führt, dass die überlebende Ehefrau Alleinerbin wird und stellt sich später heraus, dass der Erblasser noch eine Schwester hatte, berechtigt der vorliegende Irrtum ...mehr

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zerb 1/2018, Anfechtung der... / Leitsatz

Gehen der Sohn des Erblassers und dessen Ehefrau davon aus, dass die eigene Ausschlagungserklärung des Sohnes sowie die gemeinsame Ausschlagung für die gemeinsame Tochter, die Enkelin des Erblassers, dazu führt, dass die überlebende Ehefrau Alleinerbin wird und stellt sich später heraus, dass der Erblasser noch eine Schwester hatte, berechtigt der vorliegende Irrtum über die...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 3. Anfechtung

Rz. 20 Nicht anwendbar sind hingegen die Vorschriften über die Anfechtung gemäß §§ 119 ff. BGB.[31] Denn ein Rücktritt vom Verlöbnis ist jederzeit auch ohne wichtigen Grund möglich ist. Damit verdrängen die speziellen Rücktrittsregelungen der §§ 1297 ff. BGB die Anfechtungsregeln.[32]mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / h) Nachträgliche Anfechtung eines Ehevertrags

Rz. 315 Wird der Versorgungsausgleich wegen eines notariell vereinbarten Ausschlusses im Scheidungsverbundverfahren nicht durchgeführt und ficht ein Ehegatte den Ehevertrag an, so kommt die Durchführung des Versorgungsausgleichs im selbstständigen Verfahren in Betracht.mehr

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zerb 1/2018, Anfechtung der... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nach Nichtabhilfe bei dem Senat zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 FamFG. Sie ist in der Sache begründet. Auf das vorliegende Erbscheinsverfahren finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des FamFG in der seit dem 17.8.2015 gültigen Fassung Anwendung, weil der Erbfall am 27.3.2016, und damit nach dem nach Art. 229, § 36 EGBGB...mehr

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zerb 1/2018, Anfechtung der... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1 ist die Ehefrau des Erblassers, der Beteiligte zu 2 sein einziger Sohn und die Beteiligte zu 3 seine Schwester. Der Erblasser hat keine letztwillige Verfügung hinterlassen. Am 15.4.2016 erklärte der Beteiligte zu 2, er schlage die Erbschaft aus. Gleichzeitig schlugen er und seine Ehefrau die Erbschaft auch für ihre minderjährige Tochter A aus. Die Beteili...mehr

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§ 4 Ehe / 4. Trennungsvereinbarung

Rz. 320 Im Rahmen einer Beratung über Trennung und Folgen muss immer explizit nachgefragt werden, ob die Beteiligten eine Trennungsvereinbarung getroffen haben oder ob auf eine solche hingewirkt werden soll. Bei einer Trennungsvereinbarung handelt es sich um gemeinsam von den Beteiligten getroffene Absprachen und Regelungen, die die Rechtsverhältnisse während einer Trennung ...mehr

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AGS 1/2018, Zweite Überprüf... / 2 Aus den Gründen

A. Die befristete Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Streitwertabänderung für die erste Instanz ist unzulässig (§§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 4, 63 Abs. 3 GKG, § 32 Abs. 2 RVG). Das LG hat insoweit als Berufungsgericht entschieden und bei der Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung nach § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GKG bereits eine Kontrolle dieser Ent...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Abstammung

BGH, Beschl. v. 18.10.2017 – XII ZB 525/16 Zur Anfechtung der Vaterschaft durch den biologischen Vater bei bestehender sozial-familiärer Beziehung des Kindes zum rechtlichen Vater.mehr

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§ 4 Ehe / 6. Rechtsmittelverzicht

Rz. 535 Wollen beide Ehegatten den Scheidungsausspruch sofort, noch im Termin, rechtskräftig werden lassen, besteht die Möglichkeit eines beiderseitigen Rechtsmittelverzichts, § 67 FamFG. Der Rechtsmittelverzicht hat zur Folge, dass die Ehescheidung nicht erst nach Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat (§ 63 FamFG) rechtskräftig wird, sondern bereits zum Zeitpunkt des R...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Ausgleichansprüche aus Anlass der Scheidung

Rz. 305 Über Ausgleichansprüche aus Anlass der Scheidung entscheidet das Gericht von Amts wegen (§ 137 Abs. 2 S. 2 FamFG). Rz. 306 Ausgleichansprüche aus Anlass der Scheidung sind grundsätzlich Folgesachen im Verbund (§ 137 Abs. 2 S. 2 FamFG) und daher zusammen mit der Scheidungssache und eventuellen weiteren Folgesachen abzurechnen, § 137 Abs. 1 FamFG (siehe § 10 Rdn 36). Rz...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / IV. Wahrung von Betroffeneninteressen, Art. 22 Abs. 3 DSGVO

Rz. 376 Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Rahmenbedingungen, unter denen die personenbezogenen Daten im Rahmen automatisierter Einzelfallentscheidungen, einschließlich des Pofilings, verarbeitet werden, muss für die betroffenen Person eine faire und transparente Verarbeitung gewährleisten sein.[450] Dies erfordert den Einsatz geeigneter mathematischer und/od...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Betreuung

Rz. 343 Kann ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig regeln, kann ihm ein Betreuer bestellt werden. Bei der Auswahl des Betreuers hat das Betreuungsgericht gemäß § 1897 Abs. 5 BGB dann, wenn der Betreute nicht selbst einen Betreuer vorgeschlagen hat, auf verwandtschaftliche und sonstige persönlich...mehr

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Angaben vor dem vom VR beau... / Sachverhalt

Der Kl. beantragte bei der Bekl. mit Antrag v. 1.11.2007 eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, wobei er die im Antragsformular unter Ziff. 1 gestellten Fragen nach Krankheiten, Gesundheitsstörungen oder Beschwerden teilweise mit "ja" beantwortete, bei den insoweit abgefragten ergänzenden Angaben zu mit "ja" beantworteten Fragen aber nicht mitteilte, dass er im Septembe...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / IV. Befangenheit

Rz. 365 Beispielsfall: Richterin A hat in erster Instanz eine Entscheidung getroffen. Nach Anfechtung dieser Entscheidung ist das zweitinstanzliche Gericht zuständig, für das der Richter B tätig ist. A und B leben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Rz. 366 Dieser Fall ist einer Entscheidung des OVG Bremen vom 12.5.2015[272] nachgebildet. Zu prüfen war, ob der in z...mehr

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§ 1 Einleitung / E. Kostenentscheidung

Rz. 24 in Familienstreitsachen richtet sich die Kostenentscheidung gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG nach den Vorschriften der ZPO, insbesondere nach den §§ 91 ff. ZPO. Lediglich für Unterhaltssachen enthält das FamFG in § 243 FamFG eine Sonderregelung. Rz. 25 In Scheidungs- und Verbundverfahren richtet sich die Kostenentscheidung nach § 150 FamFG. Grundsätzlich sind die Kosten vo...mehr