Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 7 + 8/2016, Der Schuld... / IV. Die angenommene Erbschaft

Keine hohen Anforderungen an die Annahme Wurde die Erbschaft im Zeitpunkt der beabsichtigten Vollstreckung bereits angenommen, so stehen auch die Erben fest. Der Titel muss jetzt auf den oder die Erben als Gesamtrechtsnachfolger des Schuldners nach § 727 ZPO umgeschrieben werden. Der Erbe hat die Erbschaft angenommen, wenn er die Annahme erklärt hat oder die Ausschlagungsfris...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2016, Stillschweigen... / 2 Aus den Gründen:

[10] Die Revision ist begründet. Sie führt im Umfang der Anfechtung zur Aufhebung des Berufungsurteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. [11] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: [12] Zwischen den Parteien habe in Bezug auf den Betrieb des Tierzuchthofs eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Form einer...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Streitwert bei Abberufung eines Verwalters und Neubestellung

Leitsatz Wird mit einer Klage neben der Abberufung des Verwalters auch die Bestellung eines namentlich bezeichneten neuen Verwalters erstrebt, sind bei der Festsetzung des Gegenstandswerts beide Anträge zu berücksichtigen. Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist aber nur das die Abberufung überschießende Interesse an der Bestellung eines neuen Verwalters zu ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags

Leitsatz 1. Die Vollziehung eines Bescheids über den Solidaritätszuschlag für 2012 ist nicht deshalb aufzuheben, weil ein FG im Rahmen eines Vorlagebeschlusses das BVerfG zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des SolZG angerufen hat. 2. Das öffentliche Interesse am Vollzug des SolZG kann das Interesse der Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes überwiegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beendigung der D&O-Versicherung: Keine Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber Vorständen und Geschäftsführern

Zusammenfassung Gegenüber Geschäftsführern und Vorständen von insolventen Gesellschaften ist der Insolvenzverwalter nicht zur Aufrechterhaltung von Haftpflichtversicherungen verpflichtet. Das gilt unabhängig davon, ob er selbst den Geschäftsführer in Anspruch nimmt und ob diese Haftung von der betreffenden Versicherung abgedeckt gewesen wäre. Hintergrund Der klagende Geschäfts...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG 2002 n.F.

Leitsatz Eine vGA i.S.d. § 8a Abs. 5 KStG 2002 n.F. (sog. Korb II‐Gesetz) ist nicht erst auf der Stufe der Mitunternehmerkapitalgesellschaft, sondern als Teil des gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinns einer Personengesellschaft und damit auch bei der Ermittlung ihres Gewerbeertrags zu erfassen. Normenkette § 8a Abs. 5 KStG 2002 n.F., § 7 GewStG 2002 Sachverhalt Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines [Rdn 309]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Prozesskostenhilfe/Beiordnung [Rdn 450]

Rdn 451 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines, Teil B Rdn 310. Rdn 452 1.a) Nach § 29 Abs. 4 EGGVG besteht die Möglichkeit, für den Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG PKH nach den Vorschriften der ZPO in Anspruch zu nehmen. Seiner systematischen Stellung nach scheint die Vorschrift zwar nur für das Rechtsmittelverfahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Einstweiliger Rechtsschutz [Rdn 365]

Rdn 366 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines, Teil B Rdn 310. Rdn 367 1. Trotz Fehlens gesetzlicher Regelung nimmt die h.M. die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG über eine entsprechende Anwendung von §§ 114 Abs. 2 StVollzG, 123 Abs. 1 VwGO an (KK-Mayer, § 28 EGGVG Rn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Kosten [Rdn 384]

Rdn 385 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines, Teil B Rdn 310. Rdn 386 1. Für die Gerichtskosten des Verfahrens nach §§ 23 ff. EGGVG gelten die Vorschriften des GNotKG (§ 1 Abs. 2 Nr. 19 GNotKG) Nach § 13 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 GNotKG kann das OLG die Zahlung eines Kostenvorschusses verlangen (Meyer-Goßner/Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / Anfechtung von Justizverwaltungsakten, (§§ 23 ff. EGGVG), Gebühren [Rdn 41]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Erledigung [Rdn 369]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Anfechtungsgegenstand/Begriff des Justizverwaltungsakts [Rdn 317]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antragsarten [Rdn 349]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Anfechtung, Allgemeines [Rdn 73]

Rdn 74 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 75 1. Das ergangene Verwerfungsurteil kann alternativ oder kumulativ angefochten werden. Allerdings hat der Gesetzgeber dabei nicht das Gleiche auf zwei verschiedene Arten regeln wollen. Ziel der Wiedereinsetzung ist nämlich das unmittelbare Wiederaufleben der Ta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Weitergabe und Aufbewahrung von Daten [Rdn 475]

Rdn 476 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines, Teil B Rdn 310. Rdn 477 1. Der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG kann bei einer Anfechtung von Entscheidungen, die in Zusammenhang mit der Weitergabe und Aufbewahrung von Daten ergangen sind, in folgenden Fällen eröffnet sein: Rdn 478 2.a) Lehnt das Bundesamt für Ju...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Durchführung eines Vorverfahrens [Rdn 358]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen der Vollzugsbehörden [Rdn 391]

Rdn 392 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines, Teil B Rdn 310, und bei Burhoff/Kotz/Schmidt-Clarner, Nachsorge, Teil C Rn 180. Rdn 393 1. Vollzugsbehörden stehen den Justizbehörden nach § 23 Abs. 1 S. 2 EGGVG gleich, soweit sie Maßnahmen im Rahmen des Vollzugs der Untersuchungshaft oder von Freiheitsstrafe oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antrag, Frist [Rdn 341]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 342 Literaturhinweise: s. die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Rechtsmittel [Rdn 456]

Rdn 457 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines, Teil B Rdn 310. Rdn 458 1.a) Die Entscheidung des OLG ist regelmäßig unanfechtbar. ☆ Gemäß § 29 Abs. 1 EGGVG kommt eine Rechtsbeschwerde zum BGH nur in Betracht, wenn diese durch das OLG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache oder aus Gründen der Einhei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Strafvollstreckungsverfahren [Rdn 417]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antrag, formelle und inhaltliche Anforderungen [Rdn 333]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Anfechtung, Revision [Rdn 82]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 83 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Ang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Verweigerung von Akteneinsicht [Rdn 461]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Anfechtung, Wiedereinsetzung [Rdn 94]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Ermittlungsverfahren [Rdn 400]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Akteneinsicht [Rdn 67]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelbeschränkungen [Rdn 817]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Erkennungsdienstliche Behandlung [Rdn 175]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Rechtsfolgenausspruch [Rdn 250]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vollstreckungsverfahren [Rdn 242]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Sperrerklärung, Rechtsmittel [Rdn 676]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 153]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeausschluss [Rdn 418]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines [Rdn 1845]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 57]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Sperrerklärung, Zulässigkeit einer Klage [Rdn 686]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines [Rdn 485]

Rdn 486 Literaturhinweise: Burhoff, Klageerzwingungsverfahren: So rechnen Sie als Vertreter des Antragstellers ab, RVGprofessionell 2014, 216 ders., Klageerzwingungsverfahren: So rechnen Sie als Vertreter des Antragstellers mit "Einzelauftrag" ab, RVGprofessionell 2015, 14 ders., Klageerzwingungsverfahren Das können Sie als Vertreter für Ihre anwaltliche Tätigkeit abrechnen, R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Strafbefehl, Einspruch [Rdn 743]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Beschränkung [Rdn 1085]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Beschlagnahme [Rdn 110]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Körperliche Untersuchung [Rdn 192]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) [Rdn 849]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Wahlmöglichkeit [Rdn 1836]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / Verfahren bei Sperrerklärung, Gebühren [Rdn 428]

Rdn 429 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil D Rdn 2, und bei den u.a. Stichwörtern. Rdn 430 Für die gebührenrechtliche Behandlung des Vorgehens gegen eine Sperrerklärung (vgl. dazu eingehend u.a. → Sperrerklärung, Zulässigkeit einer Klage, Teil B Rdn 686) ist entscheidend, welches Rechtsmittel/welcher Rechtsbehelf gewählt wird. I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Arten [Rdn 1303]

Rdn 1304 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1290. Rdn 1305 1. Zur Gewährleistung des Rechtsschutzes stellen EGGVG, JGG, OWiG, StPO und StVollzG Rechtsbehelfe zur Verfügung, von denen ein Teil wegen seiner besonderen Wirkung als Rechtsmittel bezeichnet wird. Des Weiteren wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / Anträge auf gerichtliche Entscheidung, Abrechnung [Rdn 62]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzungsbeschluss, Beschwerde [Rdn 267]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, weitere Beschwerde [Rdn 585]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Kostenentscheidung [Rdn 797]

mehr