Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anfechtungsbeschränkung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anfechtungseinschränkung betrifft nur den Tenor des Verwaltungsakts, nicht die der Entscheidung zugrundeliegenden Vorgänge und Besteuerungsgrundlagen. Der Steuerpflichtige darf also alle Gründe vorbringen, solange das Ergebnis, bei Geld-Verwaltungsakten der Geldbetrag, des Erstbescheids nicht angetastet wird. Bei einem Steueränderung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 351 AO ist keine selbstständige Änderungsvorschrift. Vielmehr wird die Abänderbarkeit eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes vorausgesetzt und bezieht sich der Regelungsgehalt des § 351 AO auf den Abänderungsbescheid. § 351 AO schränkt die Einspruchsbefugnis eines beschwerten Steuerpflichtigen (§ 350 AO) sachlich ein, indem er den Um...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Geänderte Verwaltungsakte

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geändert ist ein Verwaltungsakt dann, wenn er eine inhaltliche Änderung in Form eines Steuermehr- oder Steuerminderbetrages erfährt. Eine Änderung ist also zugunsten und zum Nachteil des Steuerpflichtigen möglich. Umstritten ist, ob Verwaltungsakte, die den §§ 130, 131 AO unterfallen, d. h. zurückgenommen oder widerrufen werden, "geänder...mehr

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Neues zur Insolvenzanfechtung

Zusammenfassung In zwei neuen Entscheidungen (Urteil v. 12.2.2015, IX ZR 180/12 und Beschluss v. 16.4.2015, IX ZR 6/14) hat der BGH seine Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung weiter präzisiert. Zum einen geht es um sog. Bargeschäfte. Zum anderen rückt er davon ab, bei Geschäftspartnern, die der spätere Schuldner um eine Ratenzahlungsvereinbarung gebeten hatte, stets von der ...mehr

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Einspruchseinlegung durch einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur

Leitsatz 1. Hat die Finanzbehörde einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet, kann auch nach der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Fassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO ein Einspruch mit einfacher E-Mail eingelegt werden, ohne dass diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden muss. 2. § 87a Abs. 3 Sätze 1 und 2 AO sind auf die Ein...mehr

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Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO

Leitsatz Hinsichtlich des Vorsteuervergütungsanspruchs aus der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters hat das Finanzamt das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO zu beachten. Der Insolvenzverwalter kann dieses Aufrechnungsverbot analog § 146 Abs. 1 InsO i.V.m. §§ 195 ff. BGB nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist durchsetzen. Die...mehr

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AGS 5/2015, Gebühren im Ver... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB wird von der Verwaltungsbehörde verhängt, nämlich vom Bundesamt der Justiz (§ 335 Abs. 1 HGB). Das Ordnungsgeldverfahren ist ein Justizverwaltungsverfahren (§ 335 Abs. 2 S. 2 HGB). Gegen die Verhängung des Ordnungsgeldes ist zwar nach § 335 Abs. 4 S. 1 HGB die "Beschwerde" gegeben, über die das LG Bonn entschei...mehr

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ZFS 5/2015, Wirksamkeit ein... / 2 Aus den Gründen:

[4] "Die Revision hat keinen Erfolg." [5] I. Das BG (Thüringer OLG, Urt. v. 15.1.2014 – 7 U 399/13, juris) hat, soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung, im Wesentlichen ausgeführt: Zwischen den Parteien sei ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, wegen dessen Nichterfüllung der Bekl. Schadensersatz zu leisten habe. Die vom Bekl. erklärte Anfechtung greife nicht d...mehr

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ZFS 5/2015, Übersicht über ... / K. Fazit

Nach Parkverstößen werden bei Bekanntwerden des Fahrers in aller Regel Verwarnungen gem. § 56 OWiG ausgesprochen. Nur bei besonders gravierenden Verstößen droht nach dem Bußgeldkatalog ein Punkt im FAER. Akzeptiert der Fahrer das Verwarnungsgeld nicht, ergeht ein Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Auch hier kommt es in der Folge zu einem Termin vor de...mehr

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Beschluss: Bestimmtheitsgrundsatz

Leitsatz Sanktionierungen von Verstößen gegen die Hausordnung entsprechen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Voraussetzungen für den Eintritt dieser Folge im Vorwege hinreichend bestimmt festgelegt sind (Benennung von konkreten Zuwiderhandlungen). Das Problem Wohnungseigentümer K geht gegen 2 Beschlüsse vor. Der zum Tagesordnungspunkt (TOP) 3 gefasste Beschluss lautet wie f...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines. Kritik – berechtigt oder unberechtigt?

Rn 1 Die im früheren Konkursrecht unbekannte Regelung des § 88 wurde in Anlehnung an die entsprechenden Vorschriften in den §§ 28, 87, 104 VerglO in die Insolvenzordnung aufgenommen,[1] reicht aber nicht so weit wie die vergleichbare frühere Regelung in § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO. Sie erfasst die typischen inkongruenten Sicherheiten, die nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 ohnehin anfechtba...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / II. Verfahren nach Teil 3 VV (außer Scheidungsverfahren)

Hebt ein Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung auf und verweist es das Verfahren an das vorinstanzliche Gericht zurück, so dass dies über die Sache neu entscheiden muss, liegt ein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor. Zu den einzelnen Anwendungsfällen des § 21 Abs. 1 RVG siehe AnwK-RVG/N. Schneider, § 21 Rn 24 ff. Alle Gebühren und Auslagen entstehen erneut Das Verfahren n...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

In Deutschland in einem europäischen Verfahren ergangene Urteile werden in den anderen EU-Mitgliedsstaaten vollstreckt und anerkannt, ohne dass es eines besonderen Exequaturverfahrens bedarf (Art. 20 Abs. 1 EU-BagatellVO). Für die Vollstreckung ist gem. Art. 21 Abs. 2 EU-BagatellVO neben der Urteilsausfertigung insbesondere auch eine Bestätigung nach Art. 20 Abs. 2 EU-Bagate...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

Wird der Antrag auf Erteilung der Bestätigung zurückgewiesen, so gelten die Vorschriften über die Anfechtung der Entscheidung über die Vollstreckungsklausel entsprechend (§ 1106 Abs. 2 S. 2 ZPO). Es ist die sofortige Beschwerde (§ 567 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG) einzulegen und nicht die Erinnerung nach § 573 oder § 732 ZPO, da es sich um eine Entscheidung des Rechtspflegers hand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Geltung für die Grundsteuer

Rz. 7 [Autor/Stand] Anders als bei der derzeit nicht mehr erhobenen Vermögensteuer[2] sowie bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer muss bei der Erhebung von Grundsteuer nicht das bürgerlich-rechtliche Eigentum die eigentliche Grundlage für die Besteuerung bilden. Deshalb ist es möglich, bei einer Bewertung, die in erster Linie der Grundsteuer dient, die Eigentumsverhältnisse...mehr

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FoVo 4/2015, Antrag auf Haf... / 3 Der Praxistipp

Was tun nach der Nichtabnahme? Der Gläubiger muss sich zunächst fragen, ob er überhaupt einen Haftbefehl beantragen will, wenn der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft durch Nichterscheinen oder eine grundlose Verweigerung vereitelt. Erscheint der Schuldner zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht, kann es der Gläubiger zunächst dabei belassen. Der Schuldner w...mehr

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zerb 4/2015, Die Übernahme ... / Aus den Gründen

Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 iVm Abs. 4 und § 56 des Sozialgerichtsgesetzes <SGG>) zulässig. (...) Die Klage ist jedoch unbegründet. Denn die angefochtenen Bescheide, soweit die Klägerin diese nach Erlass des weiteren Bescheides des Beklagten vom 18.7.2014 gegenüber ihrem Bruder Er. K. – noch – angreift, sind rechtmäßig und...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.2 Ausnahme: Selbstständige Anfechtung einer Einspruchsentscheidung

Rz. 54 Der durch § 44 Abs. 2 FGO für das Klageverfahren unterstellte Regelungsverbund von ursprünglichem Verwaltungsakt und Einspruchsentscheidung hat zur Folge, dass die Einspruchsentscheidung grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar ist. Eine nur gegen die Einspruchsentscheidung gerichtete Klage ist regelmäßig unzulässig.[1] Rz. 55 Da sich die finanzgerichtliche Sachentschei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3 Fälle, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist

Rz. 9 § 44 Abs. 1 FGO verlangt das Vorverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage nur in "Fällen, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist". Die Vorschrift nimmt damit Bezug auf den 7. Teil der Abgabenordnung, der in den §§ 347 bis 368 AO das "Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren" regelt und als einzigen (formellen) Rechtsbehelf den Einspruch vor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.2 Vorbehalt der §§ 45 und 46 FGO – Unmittelbare Klage

Rz. 6 Das Vorverfahren ist nur "vorbehaltlich der §§ 45 und 46 FGO" als Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage erforderlich. Rz. 7 § 45 FGO bestimmt Fälle, in denen die Klage ohne Vorverfahren zulässig ist. Es sind dies die Sprungklage, die mit Zustimmung der Behörde und des Gerichts erfolgen kann[1] und die Anfechtung der Anordnung eines dinglichen Arrests.[2] Rz. 8 Nach § 46 F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Überblick und Zweck

Rz. 1 Sieht das Gesetz ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren vor, was ausschließlich mit dem Einspruchsverfahren in den §§ 347ff. AO der Fall ist–, verlangt § 44 Abs. 1 FGO, das dieses im Regelfall als Vorverfahren vor einer Klageerhebung durchzuführen ist und bestimmt dessen gänzliche oder teilweise Erfolglosigkeit als Zulässigkeitsvoraussetzung der (Anfechtungs- un...mehr

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Keine Ablaufhemmung durch Anfechtung eines nichtigen Verwaltungsaktes

Sachverhalt Der Ablauf einer Feststellungsfrist wird nicht durch Anfechtung des erlassenen Verwaltungsaktes gehemmt, wenn dieser nichtig ist, da nur ein rechtswirksamer Bescheid geeignet ist, die Feststellungsfrist zu wahren und eine Ablaufhemmung herbeizuführen. Im Streitfall ging es verkürzt dargestellt um die verfahrensrechtliche Frage, ob ein negativer Feststellungsbesche...mehr

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AGS 3/2015, Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in einem einstweiligen Anordnungsverfahren

Leitsatz Gegen eine isolierte Kostenentscheidung in einer einstweiligen Anordnungssache ist eine Beschwerde nach dem Grundsatz der Schranke des Rechtsmittelzugs in der Hauptsache zumindest in den Fällen nicht statthaft, in denen das Beschwerdegericht in der Hauptsache zu einer Abänderung nicht befugt wäre. OLG Koblenz, Beschl. v. 13.5.2014 – 13 WF 427/14 1 Sachverhalt Das FamG...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / 1. Anfechtung der Anpassung eines Titels

Aus einem ausländischen Titel nach der Brüssel-Ia-Verordnung findet in Deutschland die Zwangsvollstreckung statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf (§ 1112 ZPO). In Einzelfällen kann jedoch eine Anpassung des ausländischen Titels erforderlich werden, wenn dieser nicht mit deutschem Recht kompatibel ist. Die Anpassung ist in Deutschland durch das jeweils zuständ...mehr

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AGS 3/2015, Isolierte Anfec... / Leitsatz

Gegen eine isolierte Kostenentscheidung in einer einstweiligen Anordnungssache ist eine Beschwerde nach dem Grundsatz der Schranke des Rechtsmittelzugs in der Hauptsache zumindest in den Fällen nicht statthaft, in denen das Beschwerdegericht in der Hauptsache zu einer Abänderung nicht befugt wäre. OLG Koblenz, Beschl. v. 13.5.2014 – 13 WF 427/14mehr

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AGS 3/2015, Isolierte Anfec... / 1 Sachverhalt

Das FamG hat dem Antragsteller die Kosten eines einstweiligen Anordnungsverfahrens in einer Gewaltschutzsache nach Antragsrücknahme auferlegt. Hiergegen wendet sich der anwaltlich vertretene Antragsteller mit seiner Gegenvorstellung. Das FamG hat die Gegenvorstellung der Gegenseite zur Stellungnahme übersandt und sodann dem Antragsteller mitgeteilt, dass sie diese dem Senat a...mehr

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AGS 3/2015, Isolierte Anfec... / 2 Aus den Gründen

Die auch ausdrücklich als solche bezeichnete Gegenvorstellung war dem Ausgangsgericht zur eigenen Bescheidung zurückzugeben. Eine die Entscheidungszuständigkeit des Senats begründende Beschwerde nach §§ 57, 58 ff. FamFG ist weder statthaft noch liegt eine solche hier vor. Zwar ist in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine isolierte Kostenbeschwerde grundsätzlich...mehr

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zerb 3/2015, Reichweite ein... / Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die nach § 352 Abs. 1 FamFG ergangene Feststellungsentscheidung ist nach § 58 FamFG statthaft und in der rechten Form und Frist eingelegt, §§ 63, 64 FamFG. (...) In der Sache ist die Beschwerde begründet und führt zur Zurückweisung des Erbscheinsantrags der Beteiligten zu 1), weil das privatschriftliche Ehegattentestament, das der Erblasser am 3.9./20.10....mehr

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zerb 3/2015, Reichweite ein... / Leitsatz

1. Bestimmen Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament, dass dieses ebenfalls im Fall der Ehescheidung gelten soll, so ist hierdurch nicht darauf zu schließen, dass dies auch für den Fall der erneuten Eheschließung eines der Ehepartner gelten soll. 2. Der zweite Ehegatte ist auch dann zu der Anfechtung der Verfügungen in dem gemeinschaftlichen Testament berechtigt, wenn...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

Gegen die Erteilung der Bescheinigungen nach Art. 53, 60 Brüssel-Ia-Verordnung kann der Schuldner Einwendungen entsprechend den Vorschriften über die Anfechtung der Entscheidung über die Erteilung der Vollstreckungsklausel geltend machen (§ 1111 Abs. 2 ZPO). In Betracht kommt bei Erteilung der Bescheinigung die Klauselerinnerung nach § 732 ZPO. Hingegen hat die Lit. zu § 108...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / c) § 71 GBO bei Maßnahmen des Grundbuchamts

Liegt eine Vollstreckungsmaßnahme des Grundbuchamts vor, so ist Beschwerde nach § 71 GBO zu erheben (§ 1114 Nr. 3 ZPO). Die Gerichtskosten richten sich hierfür nach dem GNotKG. Es fallen Gebühren nach Nrn. 14510, 14511 GNotKG-KostVerz. an, da für die Eintragung der Sicherungshypothek keine Festgebühren vorgesehen sind, sondern eine Wertgebühr nach Nr. 14121 GNotKG-KostVerz. ...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Erinnerung (§ 766 ZPO) bei Maßnahmen von Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht

Handelt es sich um eine Maßnahme des Gerichtsvollziehers, findet die Erinnerung nach § 766 ZPO statt (§ 1114 Nr. 1 ZPO). Für das Verfahren entstehen keine Gerichtsgebühren, jedoch sind Auslagen nach Nrn. 9000 ff. GKG-KostVerz. zu erheben. Für die Kosten haftet der Erinnerungsführer nach § 22 Abs. 1 GKG oder derjenige, dem das Gericht die Kosten auferlegt hat (§ 29 Nr. 1 GKG)...mehr

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zerb 3/2015, Nachlasswesen

Peter Frohn 3. Aufl. 2014, Gieseking Verlag, Seitenzahl, EUR 34,– ISBN: 978-3-7694-1107-2 Vorliegendes Werk richtet sich vornehmlich an den Rechtspflegernachwuchs zur Examensvorbereitung und als Hilfsmittel für die tägliche Fallbearbeitung. Dabei gelingt dem Autor der Spagat, sowohl das Nachlassverfahrensrecht, das stetigen Veränderungen ausgesetzt ist, als auch das materielle...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

Hat das Gericht den Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung nach Art. 6, 9, 24, 25 EVTVO zurückgewiesen, so sind die Vorschriften über die Anfechtung der Entscheidung über die Erteilung der Vollstreckungsklausel entsprechend anzuwenden (§ 1080 Abs. 2 ZPO). Es ist die sofortige Beschwerde (§ 567 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG) einzulegen und nicht die Erinnerung nach § 573 oder § 73...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / b) Sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) bei Maßnahmen des Prozessgerichts

Handelt es sich um eine Maßnahme des Vollstreckungsgerichts oder eine Vollstreckungsmaßnahme des Prozessgerichts, so ist gegen die Anpassung des Titels sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO einzulegen (§ 1114 Nr. 2 ZPO). Es entsteht eine Gerichtsgebühr nach Nr. 2121 GKG-KostVerz. von 30,00 EUR. Es handelt sich um eine Verfahrensgebühr, die jedoch nur entsteht, wenn die Beschwer...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / 1. Ausstellung von Bestätigungen nach Art. 9, 24, 25 EVTVO

Ist ein inländischer Titel in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu vollstrecken, ist der Titel zuvor gem. Art. 9 Abs. 1 EVTVO als Europäischer Vollstreckungstitel unter Verwendung der amtlichen Formblätter (Anhänge zur EVTVO) zu bestätigen. Für gerichtliche Vergleiche und öffentliche Urkunden ist gleichfalls eine Bestätigung auszustellen (Art. 24 Abs. 1, 25 Abs. 1 EVTVO). Nach...mehr

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zerb 3/2015, Reichweite ein... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1) ist die erste Ehefrau des Erblassers. Beide errichteten am 3.9.20## ein handschriftliches und von beiden Ehegatten unterschriebenes Testament, in dem sie sich unter (1) gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzten und unter (2) "unseren Sohn N" zum Erben des Zuletztversterbenden sowie zu Ersatzerben dessen Abkömmlinge bestimmten. Am 20.10.20## schlossen sie...mehr

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FoVo 3/2015, Vollstreckungsmöglichkeiten sehen und nutzen: Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch

Udo Hintzen, Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch, 4. Aufl. 2015, 192 Seiten, 39 EUR, ZAP Verlag, ISBN 978–3–89655-789-6 Verfügt der Schuldner über Grundbesitz oder soll zumindest geklärt werden, ob er hierüber früher verfügte, kann dem Gläubiger ein Blick ins Grundbuch nicht erspart werden. Auch wenn sich dann gute Aussichten für die Forderungsbeitreibung auftun, blicken ...mehr

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Verwalterbestellung: Eckdaten des Verwaltervertrags müssen geklärt sein

Leitsatz Die Bestellung des Verwalters entspricht grundsätzlich nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn in derselben Eigentümerversammlung, in der die Bestellung erfolgt, auch die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags (Laufzeit und Vergütung) in wesentlichen Umrissen geregelt werden. Normenkette §§ 21 Abs. 4, 26 WEG Das Problem Weil die Amtszeit des Verwalters am ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 101 Vergleich / 3.1.5 Wirkungen

Rz. 20 Da der Vergleich gleichzeitig Prozesshandlung und materiell-rechtlicher Vertrag ist, entfaltet er prozess- und materiell-rechtliche Wirkungen. Entspricht der Vergleich den Voraussetzungen des Prozessrechts, ist er also in prozessualer Hinsicht wirksam, beendet er den Rechtsstreit, soweit sich die Beteiligten in dem Vergleich über den Streitgegenstand geeinigt haben. H...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 101 Vergleich / 3.1.2 Voraussetzungen

Rz. 5 Damit ein gerichtlicher Vergleich als solcher wirksam ist, muss er vor dem Gericht, bei dem die Sache rechtshängig ist, zwischen den richtigen Beteiligten unter Beachtung der Regelungen des Prozessrechts sowie des einschlägigen materiellen Rechts zustande kommen. Die Unwirksamkeit des Vergleichs kann sich daher insbesondere aus der Nichtigkeit oder wirksamen Anfechtung...mehr

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Zerb 2/2015, Die Anfechtung der Anfechtung der Erbschaftsannahme hat "ohne schuldhaftes Zögern" zu erfolgen

Leitsatz 1. Im Rahmen der Prüfung der Kausalität des Irrtums desjenigen, welcher die Ausschlagungsfrist des § 1956 BGB versäumt hat, ist für den hypothetischen Kausalverlauf neben den dem Anfechtenden zum Zeitpunkt des Ablaufs der Ausschlagungsfrist bekannten Umständen auch das zugrunde zu legen, was der Anfechtende ohne erheblichen Aufwand hätte erfahren können. Dies gilt ni...mehr

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Zerb 2/2015, Die Anfechtung... / Leitsatz

1. Im Rahmen der Prüfung der Kausalität des Irrtums desjenigen, welcher die Ausschlagungsfrist des § 1956 BGB versäumt hat, ist für den hypothetischen Kausalverlauf neben den dem Anfechtenden zum Zeitpunkt des Ablaufs der Ausschlagungsfrist bekannten Umständen auch das zugrunde zu legen, was der Anfechtende ohne erheblichen Aufwand hätte erfahren können. Dies gilt nicht für ...mehr

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Zerb 2/2015, Die Anfechtung... / Sachverhalt

I. Die Beteiligten zu 1) und 2) sind neben einem nachverstorbenen älteren Bruder die Kinder der Erblasserin. Die Beteiligten zu 3) bis 5) sind die Kinder der Beteiligten zu 1). Am 19.11.1996 ging bei dem Nachlassgericht folgende notariell beglaubigte Erklärung der Beteiligten zu 1) vom 13.11.1996 ein: "Die Erbschaft habe ich nicht annehmen wollen. Über die Frist zur Ausschla...mehr

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Zerb 2/2015, Die Anfechtung... / Aus den Gründen

II. Die gemäß den §§ 58 ff FamFG statthafte, form- und fristgerecht erhobene und auch im Übrigen zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Nachlassgericht hat über den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge durch die funktionell zuständige Rechtspflegerin (§ 3 Nr. 2 c) RPflG) entschieden; ein Richtervorbehalt (§ 16 Abs. 1 Nr. 6 RP...mehr

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AGS 2/2015, Vergleich über ... / 2 Aus den Gründen

1. Gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des LG ist die Beschwerde gem. § 68 Abs. 1 GKG statthaft. Die Festsetzung eines "Streitwertes für den Vergleich" ist eine "Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren" i.S.v. § 68 Abs. 1 S. 1, § 63 Abs. 2 GKG, da gem. Nr. 1900 GKG-KostVerz. ein Gebührensatz von 0,25 einer Wertgebühr nach § 34 GKG anfällt bei Abschluss eines gerichtlichen Ve...mehr

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Zerb 2/2015, Die Verfolgung... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Pflichtteilsanspruch unterliege als Geldsummenanspruch der Verwaltung des Testamentsvollstreckers iSv § 2205 BGB. Er sei gemäß § 2317 Abs. 2 BGB vererblich und übertragbar. Auch der Sinn und Zweck des Pflichtteilsanspruchs sowie weiterer gesetzlicher Normen spreche nicht dafür, dass er nur von dem...mehr

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zfs 2/2015, Keine Fälligkei... / 1 Aus den Gründen:

" … Indessen fehlt dem Klagebegehren nach wie vor die hinreichende Erfolgsaussicht, weil etwaige Ansprüche auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung derzeit nicht fällig sind." Nach § 14 Abs. 1 VVG sind Geldleistungen des VR fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistung notwendigen Erhebungen. Dem entsprechend ...mehr

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Schlussurteil zu den EuGH-Urteilen Meilicke I und Meilicke II: Anrechnung niederländischer und dänischer Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer

Leitsatz 1. Die KSt einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft wird nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst. f EStG 1990 n. F./1997 nicht angerechnet, wenn die Einnahmen oder die anrechenbare KSt bei der Veranlagung nicht erfasst werden. Dass die Anrechnungsbeschränkung auf unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Körperschaften gegen die unionsrechtlich verbürgt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 145 Regelun... / 2.2 Verfahrensrecht

Rz. 7 § 8 Abs. 3 Muster-DO und die Verfahrensgrundsätze als Anlage zur Muster-DO regeln die Durchführung des Disziplinarverfahrens für DO-Angestellte. Danach veranlasst der Vorgesetzte die erforderlichen Ermittlungen. Er kann damit einen Mitarbeiter oder eine externe Person, z.B. einen Rechtsanwalt, beauftragen. Der DO-Angestellte ist anzuhören, sobald dies ohne Gefährdung d...mehr