Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 195 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nicht wenige in der Praxis vorzufindende Formen der UN-Finanzierung sind im Grenzbereich zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung angesiedelt. Diese Finanzierungsformen firmieren unter dem Oberbegriff Mezzaninekap. Die dem UN zur Verfügung gestellten Mittel werden verschiedentlich als "Quasi-EK", als "EK-Surrogate" oder als "EK-Verstärkungen" b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung (Nr. 1)

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der JA besteht gemäß der §§ 242 Abs. 3, 264 Abs. 1 aus der Bilanz, der GuV und dem Anhang (vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 9). Der Lagebericht gehört per definitionem nicht zum JA. Endgültig und für die Gesellschaft verbindlich ist der JA (und in seiner Folge der Lagebericht) erst dann, wenn er durch das hierfür zuständige Organ ("die Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 270 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Normengefüge der IFRS wird das EK gemäß Rahmenkonzept (RK) als der nach Abzug aller Schulden verbleibende Restbetrag der Vermögenswerte eines UN definiert (vgl. RK.4.63 (2018); IAS 1.109; ED/2019/7.94; IFRS-HB (2024), Rn. 23.21ff.). Weitere Erläuterungen zum EK sind RK.4.64ff. sowie RK.6.87ff. zu entnehmen. Das zentrale Kriterium des mate...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Formelle Richtigkeit

Tz. 20 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Während der Grundsatz der materiellen Richtigkeit fordert, dass Buchführung und JA materiell richtig zu sein haben, verlangt der Grundsatz der Klarheit, dass Buchführung und JA formell richtig sein müssen (vgl. Leffson (1987), S. 207). Somit kann der Grundsatz der Klarheit der Handelsbücher auch als Grundsatz der formellen Richtigkeit bezeich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bilanzrechtliche Implikationen

Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Kleinst-KapG können grds. folgende Vereinfachungen anwenden (Wahlrecht): Aufstellung einer verkürzten Bilanz, die nur die mit (Groß-)Buchstaben bezeichneten Posten gesondert ausweist:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ausschlusstatbestand für den Konzernabschlussprüfer

Rn. 116 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für den KA-Prüfer wird in Abs. 5 angeordnet, dass auch die Vorschriften bezüglich der Beschäftigung von befangenen Personen (vgl. Abs. 3 Satz 1 Nr. 3) auf den AP des KA analog anzuwenden sind. Eine entsprechende Anwendung bedeutet, dass der KA-Prüfer keine Person bei der KA-Prüfung beschäftigen darf, die die Ausschlusstatbestände des Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Analyse des bilanziellen Eigenkapitals sowie wirtschaftliches Eigenkapital

Rn. 261 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die in der Bilanz nach Maßgabe des § 266 Abs. 3 auszuweisende Abschlusskategorie "A. Eigenkapital" ist nicht identisch mit dem gesamten bilanziellen (wirtschaftlichen bzw. bilanzanalytischen) EK eines UN. Dieses ist vielmehr in einer gesonderten Rechnung zu ermitteln. Dabei sind zum einen Korrekturposten gegen den passivischen Abschlussposte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.2 KVdR-Voraussetzungen

Rz. 234 Die KVdR hängt materiell-rechtlich davon ab, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind, der Rentenantrag gestellt und die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für die KVdR sind jedoch weitere, in Abs. 1 Nr. 11 nicht ausdrücklich genannte Bedingungen zu erfüllen. Erforderlich ist ein inländischer Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Inland (vgl....mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 5.2 Befreiung von der Pflicht zur Rechnungserteilung

Auch Steuerpflichtige, die eine der nachfolgend aufgezählten Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen an eine natürliche Person zu deren persönlichem Gebrauch erbringen, müssen dafür eine Rechnung ausstellen, wenn Belgien der Ort des Umsatzes ist oder wenn der Steueranspruch in Bezug auf den gesamten oder einen Teil des Preises vor dem Umsatz entsteht: Lieferungen f...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.8.1 TVÜ-VKA

§ 15 Abs. 2 BAT und § 14 Abs. 2 BMT-G i. V. m. den Bezirkstarifverträgen der kommunalen Arbeitgeberverbände haben Möglichkeiten vorgesehen, die Arbeitszeit erheblich zu verlängern, wenn Zeiten von Arbeitsbereitschaft in die Arbeitszeit fielen. So war in Nr. 3 SR 2r BAT (Tarifgebiet West) die Arbeitszeit für Hausmeister beim Bund und im Bereich der TdL auf 50,5 Stunden wöchen...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.4 Besondere Überleitungsregelungen (§ 29c)

Grundsätzlich erfolgt die Überleitung entgeltgruppen-, stufen- und betragsgleich. Ein Beschäftigter z. B. der EG 6 Stufe 5 mit einer Stufenlaufzeit von 3 Jahren in Stufe 5 wird in EG 6 Stufe 5 mit demselben (bisherigen) Tabellenentgelt übergeleitet und erreicht die Stufe 6 nach weiteren 2 Jahren. Allerdings haben sich durch die Entgeltordnung einige Änderungen ergeben, die b...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.5 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst – Abschn. IVa (§ 28a bis § 28e)

§ 28a ist durch den Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27.7.2009 in den TVÜ-VKA eingefügt worden, und zwar mit Wirkung vom 1.11.2009. Spätere Neuregelungen hierzu enthalten der Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30.9.2015, der Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 29.4.2016, der Änderungstarifvertrag Nr. 15 vom 18.4.2018, der Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 25.10.2020 sowie der Änderungsta...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 3. Ausnahmeregelung

Ermächtigung für abweichendes nationales Recht: In Deutschland gelten die oben unter II.1. genannten Ausnahmen von der Steuerbefreiung für Neubauten und Baugrundstücke nicht. Deren Lieferung ist also ebenfalls mehrwertsteuerbefreit. Das ist vom Unionsrecht "abgesegnet". Grundlage für die Nichtgeltung ist die Vorschrift des Art. 371 i.V.m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL. Da...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.10.2 TVÜ-Bund

Die Fortgeltung der in der Protokollerklärung zu Abschnitt III genannten tariflichen Regelungen ist gemäß der Tarifeinigung vom 1.4.2014 entsprechend der für die VKA getroffenen Regelungen für den Bund übernommen worden. Nach § 16a Abs. 1 Satz 1 finden die §§ 25 und 37 MTArb/MTArb-O auf Beschäftigte, die nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert sind, entsprechend Anwe...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.10.1 TVÜ-VKA

Aufgrund der Tarifeinigung vom 1.4.2014 in Potsdam ist die bisherige Protokollerklärung zu Abschnitt III des TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.3.2014 durch den neu eingefügten § 16a ersetzt worden. Die Sicherung des Lohnstands bei Leistungsminderung (§§ 25 Abs. 4, 28, 28a BMT-G/BMT-G-O) sowie die Ausgleichszulage bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit (§ 56 BAT/BAT-O) waren Gegenstan...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.1 Grundsatz (§ 29)

Abs. 1 Die Entgeltordnung VKA gilt sowohl für die in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten (§ 1 Abs. 1) als auch für diejenigen Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nach dem 30.9.2005 begonnen hat (§ 1 Abs. 2). Weitere Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass das Arbeitsverhältnis über den 31.12.2016 hinaus fortbesteht, da die Entgeltordnung erst am 1.1.2017 in Kraft getret...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.5 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 29 Ein Arbeitsverhältnis kann aufgrund unterschiedlicher rechtlich erheblicher Tatbestände ruhen. In Betracht kommt ein Ruhen unmittelbar kraft bzw. aufgrund Gesetzes (s. Rz. 30). Daneben können Tarifverträge das Ruhen anordnen, z. B. für den Fall einer befristeten Erwerbsminderungsrente (s. Hinweis in Rz. 28).[1] Schließlich können die Arbeitsvertragsparteien kraft ihre...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 1 Grundlagen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 1 Ungeachtet der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbstständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen wird der Konzern sowohl nach HGB [1] als auch nach den IFRS[2] als eine Unternehmenseinheit betrachtet (sogenannte "Einheitstheorie"), wobei die einzelnen Konzernunternehmen den Rang von unselbständigen Betriebsabteilungen bekommen. Demnach ist der Konzernabschluss quasi e...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.2 Rechnungsabgrenzung im Handelsrecht

Rz. 4 Durch die Rechnungsabgrenzungsposten findet das Periodisierungsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Anwendung, nachdem Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres unabhängig von ihren jeweiligen Zahlungszeitpunkten zu berücksichtigen sind.[1] Zudem dient die Rechnungsabgrenzung der Erfüllung des Realisationsprinzips. Rz. 5 In § 250 Abs. 1–3 HGB wird die Rechnungsabgrenzu...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.1 Ansatz- und Bewertungswahlrechte

Rz. 13 Bei Erstellung der Handelsbilanzen II können die abschlusspolitischen, darstellungsgestaltenden Möglichkeiten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis gemäß der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB neu ausgeübt werden, wobei dabei die Einheitlichkeit Voraussetzung ist. Eine Ausnahme besteht gemäß § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB nur, wenn die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung für...mehr

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Kassierer (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung der Gefährdungen gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Beratung zu einem sinnvollen Arbeitszeit-Pausen-Rhythmus, Motivation der Beschäftigten zu einem Wechsel der Arbeitstätigkeiten und Arbeitshaltungen üben den Arbeitstag (Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und ggf. Gehen), Hinweise zu organisatorischen und personenbezogenen...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 4.1 Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten

Rz. 53 In den Darlehensverträgen unterscheidet sich häufig der Betrag, über den der Darlehensnehmer verfügen kann (Verfügungs-, Ausgabebetrag) von dem Betrag, den er bei Fälligkeit des Darlehens zurückzuzahlen hat (Rückzahlungs-, Erfüllungsbetrag).[1] Bezogen auf den Darlehensnennbetrag, kann es sich bei dieser Differenz um ein Abgeld oder ein Aufgeld (Agio) handeln. Der Unt...mehr

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Forstwirt (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung der stationären Arbeitsbereiche am Standort des Forstbetriebs sowie der Arbeitsbereiche im Wald und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung (möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit), Auswertung der Ergebnisse in Arbeitsschutzausschusssitzungen, Auswertung von Untersuchungsergebnissen zu arbeitsbedingten Er...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.2 Einschätzungsspielräume im Rahmen der Wesentlichkeitsbestimmung

Rz. 49c Bezüglich der großen Einschätzungsspielräume gibt es formale Begrenzungen der Nutzung für das erstellende Unternehmen. In den ESRS wird zwischen grundlegenden und – bislang etwas unglücklich in den offiziellen Dokumenten übersetzt – "sich verbessernden qualitativen" Merkmalen von Informationen unterschieden (ESRS 1.19). In einem eigenen Anhang (Anlage B des ESRS 1) w...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.2 Behandlung des Firmenwerts und des passivischen Unterschiedsbetrags

Rz. 27 Möglichkeiten zur Beeinflussung der Vermögens- und Eigenkapitalstruktur sowie der Ertragslage ergeben sich seit dem BilMoG nach HGB über die zuvor dargestellte Kaufpreisallokation hinaus nur noch daraus, dass für den Geschäfts- oder Firmenwert eine Nutzungsdauer geschätzt werden muss. Altfälle, die nach § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB a. F. offen mit den Gewinnrücklagen verre...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 3 Delegierter Rechtsakt Klima

Rz. 26 Mit dem Delegierten Rechtsakt zu den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel[1] vom 4.6.2021 (Delegierter Rechtsakt Klima) wurde der 1. delegierte Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. In Kraft getreten ist er am 29.12.2021 und findet bereits vollumfänglich Anwendung in der Berichterstattung der berichtspflichtigen Unternehmen. Rz. 27 Als...mehr

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§ 11 Offenlegungsverordnung / 3.1 Umfang und Struktur der Offenlegung

Rz. 10 Über die Ausgestaltung der SFDR ergeben sich bzgl. der zu erfüllenden regulatorischen Anforderungen 2 unterschiedliche Ebenen. Es lässt sich eine Einordnung in unternehmensbezogene und produktbezogene Offenlegungspflichten vornehmen. Durch die Maßnahmen der RTS zur SFDR werden einzelne in der SFDR festgelegte Offenlegungspflichten hinsichtlich Inhalt, Methode und Dars...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 5.1 Angabeerfordernisse

Rz. 34 Der Delegierte Rechtsakt zu Art. 8[1] wurde am 6.7.2021 förmlich angenommen und trat am 30.12.2021 in Kraft. In ihm hat die EU-Kommission den Inhalt und die Darstellung der Informationen festgelegt, die Unternehmen bislang i. S. d. Taxonomie-Verordnung in die nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärungen aufzunehmen hatten. Rz. 35 Grds. haben Unternehmen, die bislang zur Ver...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 2.2 Ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten

Rz. 11 Die Umsetzung der Taxonomie-Verordnung in Unternehmen kann als mehrstufiger Prozess verstanden werden. Um zu den berichtspflichtigen Inhalten in Form der Leistungsindikatoren bzgl. Umsatzerlösen sowie Investitions- und Betriebsausgaben zu gelangen, ist im 1. Schritt auf Taxonomiefähigkeit der Wirtschaftstätigkeiten und im 2. Schritt auf deren Taxonomiekonformität zu p...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.3.3 Verortung der nichtfinanziellen Erklärung

Rz. 36 Gem. § 289b Abs. 1 S. 1 HGB war die nichtfinanzielle Erklärung als Bestandteil des Lageberichts anzusehen. Sofern die nichtfinanzielle Erklärung einen besonderen Abschnitt im Lagebericht bildete, durfte zu nichtfinanziellen Angaben auf andere Stellen im Lagebericht verwiesen werden. Die nichtfinanzielle Erklärung konnte darüber hinaus an geeigneten Stellen im Lageberi...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 2 Nichtfinanzielle Konzernerklärung

Rz. 51 Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung galt nach § 315b HGB auch für Konzerne, sofern das Mutterunternehmen i. S. d. § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und einschl. der Tochterunternehmen die Voraussetzungen für eine größenabhängige Befreiung nach § 293 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder 2 HGB in 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren n...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 6.2 Herausforderungen der Konformitätsprüfung

Rz. 49 Die Prüfung auf Taxonomiekonformität (Rz 13) stellt Unternehmen in vielfältiger Weise vor Herausforderungen: In den analysierten Berichten wird am häufigsten auf die Nachweisverfügbarkeit zur Taxonomiekonformität zu Produkten oder Dienstleistungen Dritter verwiesen. Um die Taxonomiekonformität und dabei insbes. die DNSH-Kriterien zu prüfen, bedarf es u. a. nachprüfbare...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 6 Nachhaltigkeitsberichterstattung als Spiegel des Nachhaltigkeitsmanagements: Dokumentierte Verantwortung

Rz. 20 Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein Teilprojekt des Nachhaltigkeitsmanagements und Bestandteil des Stakeholder-Engagements. Sie kann auch als eine Einladung zum Dialog verstanden werden. In der Berichterstattung werden die Themen, Fortschritte, Ziele und Daten, Risiken und Chancen für eine interessierte Öffentlichkeit zusammengestellt. Das erlaubt sowohl Repr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 12 Taxonomie-Verordnung / 6.1 Berichtsaufbau

Rz. 48 In einer Praxisstudie zur Taxonomie-Berichterstattung bzgl. des Geschäftsjahrs 2022 wurde die Berichterstattung von 102 Unternehmen hinsichtlich verschiedener Kriterien untersucht. Dabei konnte keine allgemeine Aufbauweise für die Taxonomie-Berichte beobachtet werden, wie sie zu anderen Themen gem. einem Standard üblich ist. Dennoch ließen sich beim Großteil der Beric...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 11 Offenlegungsverordnung / 3.2 Unternehmensbezogene Offenlegungspflichten

Rz. 14 Die Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen auf ihrer Unternehmenswebsite gilt für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater im Zusammenhang mit dem Angebot von u. a. Portfoliomanagement- und Anlageberatungsdienstleistungen, versicherungsbasierten Anlageprodukten, Rentenprodukten sowie alternativen Investmentfonds und OGAW-Produkten. Nach Art. 3 der SFDR verpfli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fahrzeuglackierer (Professi... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung der Unternehmen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit mit dem Ziel der Festlegung von Schwerpunkten der Beratungstätigkeit hinsichtlich möglicher Gefährdungen und Belastungen, Beratung bei Auswahl und Einsatz gefährdungsarmer Arbeitsstoffe und Unterstützung zur Substitution lösemittelhaltiger Lacke durch Wasserlacke im Sinne einer Begrenzung der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.1 Pflicht zur Aufstellung

Rz. 1 Mit Verabschiedung der sog. CSR-Richtlinie am 15.11.2014 im Amtsblatt der EU wurde erstmalig die Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung für bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entity – PIE) eingeführt.[1] Zweck der Richtlinie war es, die Transparenz einer Sozial- und Umweltberichterstattung durch rechtliche Mindestanforderungen auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Im Zeichen der Nachhaltigkeit – Produktregulierung durch die Ökodesign-Verordnung

Zusammenfassung Im Rahmen seiner "green deal"-Strategie hat der Europäische Gesetzgeber die sog. "Ökodesign-Verordnung" verabschiedet, die erhöhte Anforderungen an nachhaltige Produktgestaltung stellt und der verbreiteten Praxis, unverkaufte Ware zu vernichten, entgegenwirken soll. Mit der Ökodesign-Verordnung hat der Europäische Gesetzgeber kurz vor dem Ablauf der aktuellen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 11 Offenlegungsverordnung / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens im Dezember 2015 hat sich die EU zu einem anspruchsvollen Klimaregime mit universeller Geltung für alle Staaten verpflichtet. Das Abkommen verfolgt 3 Ziele: Die Staaten setzen sich das globale Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf "deutlich unter" 2 °C zu begrenzen mit Anstrengungen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 11 Offenlegungsverordnung / 3.3 Produktbezogene Offenlegungspflichten

Rz. 19 Nach den Regelungen der SFDR müssen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater Produktinformationen zur Nachhaltigkeit sowohl für Produkte mit Bezug zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG) als auch für Produkte ohne ESG-Bezug offenlegen. Hinsichtlich der Verflechtungsbereiche und Abgrenzungsthematiken, die sich hieraus ergeben, siehe "Produktspezifische Offenle...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 12 Taxonomie-Verordnung / 4 Delegierter Rechtsakt Umwelt

Rz. 32 Im August 2021 hat die Technical Working Group der Platform on Sustainable Finance, welche mit der inhaltlichen Ausgestaltung und kontinuierlichen Überarbeitung der technischen Bewertungskriterien beauftragt ist, einen Berichtsentwurf zu vorläufigen technischen Bewertungskriterien für die weiteren 4 Umweltziele veröffentlicht. Aufgrund der öffentlichen Feedback-Phase,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 4 Quantitative und qualit... / 2 Ermittlung von Metriken: Daten erheben

Rz. 2 Durch die CSRD und die dazugehörigen ESRS sind berichtspflichtige Unternehmen aufgefordert, zahlreiche Informationen nach Maßgaben der Wesentlichkeit offenzulegen. Dazu gehören verschiedene Arten der Informationen – von qualitativen Aussagen bis zu zahlreichen quantitativen Angaben. Während es bislang Kernaufgabe war, eine Balance zwischen wenigen definierten KPIs und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 13 Green Bonds – Begebung... / 6 Green Bond Principles und Green Bond Frameworks

Rz. 17 Aufgrund der Besonderheit der Verwendung der Mittel für grüne Projekte bedarf es bestimmter Anforderungen an den Green Bond Emittenten, um den Informationsbedürfnissen der Investoren zu genügen. Es stellt sich die Frage, welche Kriterien für Green Bonds angewendet werden sollten. Grundbausteine eines Green Bond Frameworks sind i. W. die Verwendung von Emissionserlösen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 3.6 Merkmale "Religion" und "Weltanschauung"

Das AGG definiert weder den Begriff "Religion" noch "Weltanschauung". Unter Religion oder Weltanschauung versteht die (deutsche) Rechtsprechung eine mit der Person des Menschen verbundene Gewissheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens. Die Religion legt eine den Menschen überschreitende und umgreifende ("transzendent...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Konzernbilanzierung nach IFRS[1] ist für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen nur relevant, wenn eine Pflicht zur Konzernbilanzierung nach dem HGB besteht.[2] Erst wenn diese nach § 290 HGB vorliegt, kann die IAS-Verordnung und damit § 315e HGB Wirkung entfalten. Für die freiwillige Anwendung der IFRS in einem den HGB-Konzernabschluss ersetzenden Konzernabs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach IFRS / 2.3 Bestandteile des IFRS-Konzernabschlusses

Rz. 11 Da der Konzernabschluss ein vollständiger IFRS-Abschluss sein muss, besteht dieser nach IAS 1.10/IFRS 18.10, im Wesentlichen vergleichbar mit den Anforderungen nach HGB, aus: einer Bilanz zum Abschlussstichtag (IAS 1.54 ff.); einer Gesamtergebnisrechnung[1] für die Periode (IAS 1.81 ff.); einer Eigenkapitalveränderungsrechnung[2] für die Periode (IAS 1.106 ff.); einer Kap...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach IFRS / 4 Aufbereitung der relevanten Einzelabschlüsse

Rz. 49 Nach der Entscheidung, welche Unternehmen in welcher Form in den Konzernabschluss einbezogen werden sollen, und vor Beginn der eigentlichen Konsolidierungsmaßnahmen müssen die Einzelabschlüsse der einzubeziehenden Unternehmen (Handelsbilanzen I) auch nach IFRS nach konzerneinheitlichen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften umgeformt werden, weil ein Konzernabsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach IFRS / 3.1.2 Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 19 Zentral ist bei der Identifikation eines Tochterunternehmens die Konkretisierung der Beherrschung (Control-Konzept), die nach IFRS 10 zu erfolgen hat und für die Bestimmung des Konsolidierungskreises von entscheidender Bedeutung ist. Die Regelung fasst das Konzept für Tochterunternehmen und das spezielle Konzept für Zweckgesellschaften aus dem alten SIC 12 zusammen, w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach IFRS / 3.1.1 Abgrenzung

Rz. 17 Wie auch nach dem HGB unterscheiden die IFRS im Konzernabschluss verschiedene Unternehmensarten, die unterschiedlich zu behandeln sind. Konkret relevant sind neben dem Mutterunternehmen Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen und sonstige Beteiligungsunternehmen. Rz. 18 Tochterunternehmen werden in IFRS 10 Anhang A zunächst schlicht defini...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2.1 Aufgabe des IFRS-Konzernabschlusses

Rz. 7 IFRS 10Anhang A definiert den Konzernabschluss als Abschluss eines Konzerns, in welchem die Vermögenswerte, die Schulden, das Eigenkapital, die Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen so dargestellt werden, als gehörten sie zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit. Damit kompensiert er wie auch im HGB zahlreiche M...mehr