Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Befreiung bei Ansässigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat (Abs. 4)

Rz. 7 § 17 Abs. 4 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. B Nr. 4 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 8 § 17 Abs. 4 PStTG stellt eine Ausnahmeregelung zu § 17 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 PStTG dar. Nach § 17 Abs. 4 Nr. 1 PStTG ist eine Erhebung der Handelsregisternummer und der Steueridentifikationsnummer eines Anbieters nicht erforderlich, wenn dessen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Qualifizierte Vereinbarung (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 bestimmt den Begriff einer qualifizierten Vereinbarung. Die Norm dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 7 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 10 Demnach ist eine Vereinbarung zwischen zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats der EU und eines Drittstaats über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen eine qualifizierte Vereinba...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Rechtsträger (Abs. 1)

Rz. 1 Abs. 1 dient der Umsetzung der Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. C, Nr. 1 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Rechtsträger ist eine juristische Person, eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse. Nach dieser Legaldefinition sind auch bspw. Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Trusts und Stiftungen Rechtsträger i. S. d. PStTG. Hierzu gehören sä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. G der Amtshilferichtlinie. Rz. 2 § 16 PStTG bietet meldenden Plattformbetreibern die Möglichkeit, ihre Sorgfaltspflichten nur in Bezug auf im Meldezeitraum aktive Anbieter durchzuführen. Hierbei müssen die meldenden Plattformbetreiber mittels angemessener Verfahren und Durchsetzungsmaßnahmen siche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Relevante Tätigkeiten gegen Vergütung (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 der Norm setzt die Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 8 der Amtshilferichtlinie um.[1] Rz. 3 Er bestimmt, dass nur solche Plattformen meldepflichtig sind, die es ihren Anbietern erlauben, relevante Tätigkeiten auszuüben. Zugleich müssen diese Tätigkeiten gegen eine Vergütung erbracht werden.[2] Die relevante Tätigkeit kann auch bloßer Bestandtei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 9 Aufsichtspflichten des BZSt (Abs. 10)

Rz. 19 Die Mitgliedstaaten haben nach Art. 8ac Abs. 1 Satz 2 und Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. C der Amtshilferichtlinie die Einhaltung der Melde- und Sorgfaltspflichten durch meldende Plattformbetreiber sicherzustellen. Diese Aufgabe fällt nach Abs. 10 dem BZSt zu. Die Regelungen über die Außenprüfung und den Datenzugriff nach § 147 Abs. 5 und 6 AO gelten entsprechend....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 1 § 19 Abs. 1 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. A der Amtshilferichtlinie.[1] Nach § 19 Abs. 1 PStTG darf ein meldender Plattformbetreiber bei einem Anbieter annehmen, dass es sich bei diesem um einen freigestellten Anbieter nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 oder 2 PStTG handelt, zu dem eine Meldepflicht nicht besteht, sofern die Voraussetzungen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Informationen zum Anbieter als Rechtsträger (Abs. 3)

Rz. 10 § 14 Abs. 3 PStTG bestimmt die zu meldenden Informationen zu einem Anbieter in Gestalt eines Rechtsträgers. Die Nrn. 1 bis 6 ermöglichen parallel zum zweiten Absatz die Identifizierung des Rechtsträgers. Rz. 11 § 14 Abs. 3 Nr. 7 PStTG verweist auf die nach § 14 Abs. 2 Nrn. 6 bis 11 PStTG zu meldenden Angaben über die Art und Häufigkeit der von einem Anbieter erbrachten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Mehrere Betreiber derselben Plattform (Abs. 3)

Rz. 16 Abs. 3 setzt genau wie Abs. 2 Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 2 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 17 Hat eine Plattform mehrere Betreiber, sind sie grundsätzlich alle nebeneinander zur Meldung derselben Informationen verpflichtet. Daher gewährt § 13 Abs. 3 PstTG einem Plattformbetreiber die Möglichkeit, von der Meldung an das BZSt abzusehen, sofern er den Nachw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 7 Inserierte Immobilieneinheit (Abs. 7)

Rz. 14 Abs. 7 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. C, Nr. 7 der Amtshilferichtlinie den Begriff der inserierten Immobilieneinheit.[1] Rz. 15 Darunter sind alle Immobilieneinheiten, die dieselbe Anschrift haben und von demselben Anbieter auf einer Plattform zur Vermietung angeboten werden, zu verstehen. Rz. 16 Danach kann es sich bei Immobilieneinheiten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 6 Berichtigungspflicht bei unrichtigen Informationen (Abs. 3)

Rz. 16 § 18 Abs. 3 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. C Nr. 3 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 17 § 18 Abs. 3 PStTG sieht ein besonderes Überprüfungsverfahren für den Fall vor, dass ein meldender Plattformbetreiber darüber informiert wird, dass bestimmte oder alle bisher erhobenen und überprüften Angaben unrichtig sein könnten. Die Unterrichtung d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Anbieter (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 dient der Umsetzung der Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. B, Nr. 1 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 8 Gem. § 4 Abs. 2 PStTG ist Anbieter jeder Nutzer einer Plattform, der zu irgendeinem Zeitpunkt im Meldezeitraum auf der Plattform registriert ist und eine relevante Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 PStTG anbieten kann. Der Plattformbetreiber kann selbst nicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5 Ausnahmeregelung bei nicht in der EU ansässigen Plattformbetreibern (Abs. 5)

Rz. 19 Abs. 5 setzt Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 4 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 20 § 13 Abs. 5 PstTG regelt die Fälle nicht in der EU ansässiger Plattformbetreiber, bei denen der "Switch off"-Mechanismus nicht zur Anwendung kommt. Dies kann dadurch geschehen, dass keine qualifizierte Vereinbarung zwischen dem Ansässigkeitsdrittstaat mit allen Mitgliedstaaten b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5 Qualifizierte relevante Tätigkeit (Abs. 4)

Rz. 13 Abs. 4 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 9 der Amtshilferichtlinie den Begriff der qualifizierten relevanten Tätigkeit. Rz. 14 Demnach ist eine qualifizierte Tätigkeit jede relevante Tätigkeit, zu der gemäß einer qualifizierten Vereinbarung ein automatischer Austausch von Informationen vorgeschrieben ist. Während das PStTG eine unmitte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 23 Durchsetzung von Mitwirkungspflichten

Allgemeines Rz. 1 § 23 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. A, Nrn. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Der meldende Plattformbetreiber ist bei der Erhebung und Überprüfung meldepflichtiger Angaben teilweise auf die Mitwirkung des jeweiligen Anbieters angewiesen. § 23 PStTG sieht Maßnahmen vor, um eine Mitwirkung der Anbieter sicherzustellen. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 beinhaltet für die Zwecke des PStTG die Definition des Begriffs der Plattform und setzt damit die Begriffsbestimmung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 1 der Richtlinie 2011/16/EU um.[1] Rz. 3 Abs. 1 legt damit in wesentlicher Hinsicht den sachlichen Anwendungsbereich des PStTG fest, indem er den Begriff der Plattform legal definiert.[2] Rz. 4 Voraussetzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Persönliche Dienstleistung (Abs. 3)

Rz. 32 In Abs. 3 wird der Begriff der persönlichen Dienstleistung definiert. Die unionsrechtliche Grundlage für die Definition findet sich in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 11 der Amtshilferichtlinie. Rz. 33 Demnach ist unter einer persönlichen Dienstleistung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 PStTG jede in zeitlicher Hinsicht begrenzte oder auf eine bestimmte Aufgabe bezogene ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 12 Registrierung

Allgemeines Rz. 1 Die Regelung des § 12 PStTG dient der Umsetzung von Art. 8ac Abs. 4 und 5, Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. F, Nrn. 1 bis 5 und 7 Amtshilferichtlinie. Rz. 2 Nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber[1] sind verpflichtet, sich in einem Mitgliedstaat ihrer Wahl zu registrieren (Abs. 1).Sofern sich der Plattformbetreiber im Inland registrieren lassen möchte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.1 Allgemeines

Rz. 15 Der Plattformbetreiber hat nicht jeden Anbieter auf seiner Plattform als meldepflichtigen Anbieter[1] zu melden, das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese Ausnahmen beziehen sich auf sog. "freigestellte Anbieter"[2] und sehen[3] – auf Antrag gem. § 11 PStTG – sogar eine entsprechende Feststellung der Freistellung von den Meldepflichten des Plattformbetreibers vor.[4] Rz. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Frist (Abs. 1)

Rz. 2 § 20 Abs. 1 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. F Nrn. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 3 Ein meldender Plattformbetreiber muss gem. § 20 Abs. 1 PStTG sicherstellen, dass er alle Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach den §§ 17, 18 Abs. 1 und 2 PStTG und § 19 PStTG in Bezug auf seine Anbieter bis zum 31. Dezember jedes Me...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Inhalt und Umfang der Meldepflicht (Abs. 1)

Rz. 1 Abs. 1 setzt Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nrn. 1 und 5 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 2 § 13 Abs. 1 Satz 1 PStTG verpflichtet meldende Plattformbetreiber, dem BZSt Informationen zu meldepflichtigen Anbietern zu übermitteln. Die Verfahren zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten sind in der Regel zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu beenden. Diese Verfahren die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Vergütung (Abs. 2)

Rz. 24 Abs. 2 definiert den Begriff der Vergütung und dient der Umsetzung der Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 10 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 25 Vergütung ist hiernach jegliche Form von Entgelt, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern, das einem Anbieter im Zusammenhang mit einer relevanten...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Körperschaften, die steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 Satz 1 und 2 AO (s. Anhang 1b) i. V. m. § 64 Abs. 1 AO (s. Anhang 1b) unterhalten und die über den Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung hinausgehen, werden mit ihnen nach § 64 AO (Anhang 1b) partiell steuerpflichtig. D.h., es werden nicht alle Tätigkeitsbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Folgen für die Ertragsteuern

Tz. 79 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Das Unterschreiten der Besteuerungsfreigrenze führt zu dem Ergebnis, dass die gemeinnützigen Zwecken dienenden Körperschaften weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer zu entrichten haben, weil die in § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) geforderte Bedingung erfüllt ist. D.h., die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer (Bruttoeinnahmen) aus allen wirts...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Mitgliedsbeiträge als Zuwendungen i. S. v. § 10b EStG

Tz. 38 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Zu den steuerlich abzugsfähigen Zuwendungen nach § 10b Abs. 1 EStG, Anhang 10 (Spendenabzug) zählen neben den Spenden grundsätzlich auch die Mitgliedsbeiträge, die zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO (Anhang 1b) geleistet werden (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG, Anhang 10). Voraussetzung für den Abzug ist, dass der Empfänger...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewinnermittlung

Tz. 37 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gelten als einheitliches Ganzes. D.h., mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe (s. §§ 65–68 AO, Anhang 1b) sind, werden als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb behandelt (s. § 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Durch das vom Gesetzgeber eingeführte Saldierungsgebot ist folglich ei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Beispiele für die Annahme von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in ABC-Form

Tz. 36 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind anzusehen: Abfallbeseitigung Mit dem Sammeln und Verwerten von Abfall wird ein einheitlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. § 64 AO (s. Anhang 1b) begründet, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH vom 27.10.1993, BStBl II 1994, 573 und s. BFH vom 15.12.1993, BStBl II 1994, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Körperschaften und Personenvereinigungen

Tz. 13 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Nach § 8 Abs. 5 KStG (Anhang 3) bleiben bei den unbeschränkt steuerpflichtigen Personenvereinigungen die aufgrund einer Satzung oder die durch ein satzungsmäßiges Organ festgesetzten und erhobenen Mitgliedesbeiträge bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz (R 8.11 Abs. 1 KStR, Anhang 4). Die Befreiung von Mitgliedsbeiträgen nach § 8 Abs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / a) Geänderter Einnahmebegriff

Tz. 67 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Durch die Änderung des AEAO vom 10.09.2002 (BStBl 2002 Teil I S. 867) wurde der Einnahmebegriff neu definiert. Wie früher bestimmt sich die Höhe der Einnahmen aus den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach den Grundsätzen der steuerlichen Gewinnermittlungsart. Für steuerbegünstigte Körperschaften, die den Gewinn nach § 4 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufzeichnungen und Gewinnermittlungen

Tz. 117 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Es ist eine getrennte Gewinnermittlung (GuV-Rechnung bzw. Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung) für jeden einzelnen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb notwendig, weil § 64 Abs. 2 AO (s. Anhang 1b) nicht für die Gewinnermittlung, sondern für die Beurteilung der Steuerbegünstigung gilt und diese Trennung dem Nachweis der tatsächlichen Geschäf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verpachtung an einen Einzelunternehmer

Tz. 49 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, z. B. eine Vereinsgaststätte, sofort, d. h. ohne vorherige eigene Bewirtschaftung durch den Verband/Verein, an einen Pächter zur Bewirtschaftung auf eigene Rechnung und Gefahr überlassen, fließt der vereinnahmte Pachtzins im Rahmen der Vermögensverwaltung zu. Durch die sofortige V...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Basare

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Viele steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen veranstalten zur Mittelbeschaffung Basare (z. B. Weihnachts- und Wohltätigkeitsbasare), deren Erlöse für die steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden. Die auf den Basaren verkauften Gegenstände werden häufig von den Mitgliedern dem veranstaltenden Verein unentgeltlich zugewendet (z. B. in Form...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit (Steuerbegünstigung)

Tz. 95 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Werden in dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Gewinne erwirtschaftet, ergeben sich für die Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit) keine Folgen. Es ist aber darauf zu achten, dass die Gewinne nach durchgeführter Endversteuerung für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden sind. Diese Tatsa...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Verpachtung der Vereinsgaststätte

Tz. 109 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Damit die Besteuerungsfreigrenze im Tätigkeitsbereich wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nicht überschritten wird, erscheint es zweckmäßig, die in eigener Regie geführte Vereinsgaststätte an einen Pächter zu verpachten. Eine Aufgabeerklärung sollte aber nicht abgegeben werden. Wird keine Aufgabeerklärung abgegeben, liegt ein ruhender Gewerbe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Begriff, Rechtsgrundlagen und Tatbestandsmerkmale

Tz. 13 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Definition des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ergibt sich aus § 14 AO (s. Anhang 1b). Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gegeben, wenn eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit vorliegt, durch die Einnahmen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer V...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 115 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Das Ergebnis aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe kann zusammengerechnet werden (s. § 64 Abs. 2 AO). Es gilt hier das Saldierungsgebot aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe untereinander. Ist das Ergebnis positiv, besteht keine Gefahr für die Aberkennung als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körp...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besonderheiten bei steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 6 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bei einem steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein werden die echten Mitgliedsbeiträge seinem ideellen Tätigkeitsbereich zugeordnet. Unabhängig von der Frage, ob die Mitgliedsbeiträge überhaupt einer steuerpflichtigen Einkunftsart zugeordnet werden können, ist der ideelle Bereich eines steuerbegünstigten Vereins nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Kultur

Tz. 92 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Auf den Bereich der Kultur hat die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR (s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b) nur insoweit Einfluss, dass der Verkauf von Speisen und Getränken einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist und der Gesetzgeber dies eindeutig in § 68 Nr. 7 AO (s. Anhang 1b) geregelt hat. Diese Tatsache trif...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Erzielung von Einnahmen und anderen wirtschaftlichen Vorteilen

Tz. 23 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 14 Satz 1 AO (s. Anhang 1b) fordert, dass aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Tz. 24 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und im Rahmen einer Einkunftsart zufließen (s. § 4 EStG, Anhang 10; s. § 8 Abs. 1 EStG, Anhang 10...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 5 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Echte Mitgliedsbeiträge unterliegen bei einem Verein – unabhängig davon, ob dieser steuerpflichtig oder steuerbefreit ist – nicht der Ertragsbesteuerung. D.h. es fällt keine Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer an, da echte Mitgliedsbeiträge keiner Einkunftsart zuzurechnen sind. So unterliegen bei einem steuerpflichtigen Verein nur die Einkü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schätzung

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung muss – wenn sie keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält – in der Regel alle drei Jahre eine Körperschaftsteuererklärung abgeben. Die Anerkennung als steuerbegünstigte Einrichtung erfolgt durch Erlass eines Freistellungsbescheids in dem u. a. die steuerbegünstigten Zweck...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / c) Sonderfälle

Tz. 75 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 In den Fällen des § 64 Abs. 5 und 6 AO (s. Anhang 1b) – Altmaterial, Werbung, Totalisatorbetriebe, zweite Fraktionierungsstufe der Blutspendedienste – sind für die Prüfung, ob die Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) i. H. v. 45 000 EUR überschritten wird, die tatsächlichen Einnahmen anzusetzen (s. AEAO zu § 64 Abs. 3 AO...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Umsatzsteuer

Tz. 35 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Soweit ein Verein zur Erfüllung ihrer den Gesamtbelangen sämtlicher Mitglieder dienenden satzungsgemäßen Gemeinschaftszwecke tätig wird und dafür echte Mitgliedsbeiträge erhebt, die dazu bestimmt sind, ihr die Erfüllung dieser Aufgaben zu ermöglichen, fehlt es grundsätzlich an einem Leistungsaustausch. Erbringt die Vereinigung dagegen Leistu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Folgen für die Umsatzsteuer

Tz. 90 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Durch die Einführung der Besteuerungsfreigrenze ergeben sich für die Umsatzsteuer keinerlei Auswirkungen. Für Umsätze, die unter die Besteuerungsfreigrenze fallen und in wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erzielt werden, kommt der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (s. Anhang 5) nicht in Betracht. Diese Umsätze unter...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Vermögensverwaltung

Tz. 34 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 14 Satz 3 AO (s. Anhang 1b) fordert, dass die Tätigkeit (Betätigung) über den Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung) hinausgeht. Es kann aber durchaus auch bei der Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz eine gewerbliche Betätigung vorliegen, z. B. wenn bei jährlichen Sommerfesten einzelne Standplätze an Schausteller vermietet und zusä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) stellt auf die Höhe der Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer ab. Grundlage für die Besteuerung, ob die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR im betreffenden Kalenderjahr überschritten wird, bilden die Bruttoeinnahmen (Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer) aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetri...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 62 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine der wichtigsten Neuregelungen des Vereinsförderungsgesetzes war die Einführung der Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR für den Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Diese Besteuerungsfreigrenze dient der Vereinfachung der Besteuerung von gemeinnützigen, mildtätigen u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Nachhaltigkeit

Tz. 19 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Das Tatbestandsmerkmal Nachhaltigkeit ist wie Nachhaltigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG (s. Anhang 10) und § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG (s. Anhang 5) und dem GewStG auszulegen. Die Rechtsprechung des BFH hat den Begriff Nachhaltigkeit nicht eng ausgelegt, das Schrifttum ist dem im Wesentlichen gefolgt. Danach ist eine Tätigkeit (Betätigung) – ohne R...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Eigenverpachtung der Flächen

Tz. 11 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Soweit der Kongressveranstalter die Flächen selbst an Dritte überlässt, liegt ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Eine weitere Besonderheit besteht dahingehend, dass für die in diesem Bereich vorgesehene Ständevermietung soweit hiermit ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb begründet wird. Soweit die ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmebegriff

Tz. 66 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wie bereits ausgeführt, bestimmt sich der Einnahmebegriff nach der Art der steuerlichen Gewinnermittlung. Wird der Gewinn nicht nach §§ 4 Abs. 1 und 5 EStG (s. Anhang 10) ermittelt, gilt das Zuflussprinzip. Die umsatzsteuerliche Behandlung, ob eine Versteuerung nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten erfolgt, ist aber ohne Bedeutung. D...mehr