Fachbeiträge & Kommentare zu Anschaffungskosten

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IV. Prüfungsschema zur Ermittlung des Gegenstandswertes (§ 23 RVG)

Rz. 28 Zur Lösung einer Aufgabe aus dem Kostenrecht ist es in der überwiegenden Zahl der Fälle notwendig, zur Berechnung der Wertgebühren mit der Ermittlung des Wertes zu beginnen, sei es der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren, der Streitwert für die Gerichtsgebühren oder der Geschäftswert für die Notargebühren. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass dies nicht für die...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 5. Hilfsanspruch (§ 45 Abs. 1 S. 2 GKG)

Rz. 81 Es kommt vor, dass ein Kläger neben seinem Hauptantrag, für den Fall, dass dieser keinen Erfolg hat, einen Hilfsantrag (Eventualantrag) stellt. Beispiel: Kania verklagt Brösel auf Zahlung des Kaufpreises von 10.000,00 EUR für den verkauften Gebrauchtwagen (Hauptantrag); für den Fall, dass das Gericht diesen Anspruch zurückweist, beantragt er hilfsweise, den Brösel zur ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Begriff der notwendigen Kosten in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 93 Gemäß § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei grundsätzlich die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen und die der obsiegenden Partei erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die zu erstattenden Kosten umfassen auch die Entschädigung der obsiegenden Partei für die durch notw...mehr

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Aufgabenteil / 2. Gebühren für anwaltliche Aufforderungsschreiben (→ § 5 Rdn 1 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 2mehr

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Aufgabenteil / 11. Die Grundsätze des § 15 RVG (→ § 2 Rdn 124 ff.)

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Aufgabenteil / 17. Vergütung des RA bei Prozesskostenhilfe (→ § 9 Rdn 9 ff.)

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Aufgabenteil / 18. Vergütung des RA bei Beratungshilfe (→ § 9 Rdn 39 ff.)

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Aufgabenteil / 14. Einigungsgebühr (→ § 2 Rdn 166 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 14mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 2. Hilfswiderklage

Rz. 75 Die Hilfswiderklage – auch Eventualwiderklage genannt – wird als Hilfsantrag des Beklagten für den Fall gestellt, dass dem Klageantrag des Klägers stattgegeben wird. Beispiel: Kaltenbach klagt gegen den Verkäufer Bolle auf Herausgabe einer Digitalkamera. Bolle beantragt mit seinem Hauptantrag Klageabweisung wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages und erhebt nur für den Fal...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / I. Zeitpunkt der Wertberechnung (§ 4 ZPO, § 40 GKG, § 34 FamGKG)

Rz. 33 Es kann – wenn auch nicht sehr häufig – vorkommen, dass sich der Wert eines Streitgegenstandes während eines gerichtlichen Verfahrens zwischen der Einreichung der Klage und der Urteilsverkündung verändert, wobei der Streitgegenstand derselbe bleibt. Um für solche Fälle einen verbindlichen Zeitpunkt für die Wertberechnung festzulegen ordnet § 4 Abs. 1 ZPO an, dass der ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / D. Gegenstandswert für anwaltliche Tätigkeiten ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren (§ 23 Abs. 3 RVG)

Rz. 117 Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten erfolgt nach § 23 RVG, der seinerseits auf die anderen Kostengesetze verweist. Dies wurde bereits oben in Rdn 17 ff., 26, 26 und 26 f. dargestellt. Während § 23 RVGmehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 2. Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr bei weiterer Tätigkeit

Rz. 8 Falls der Gegner Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den erlassenen Vollstreckungsbescheid einlegt und es daraufhin zum Zivilprozess kommt, wird gemäß der Anmerkung zu Nr. 3305 VV RVG die entstandene Mahnverfahrensgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet, die im nachfolgenden Prozess entsteht. Dies gilt natürlich nur, wenn der mit dem ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 2. Gebührenstreitwert bei nachträglicher Herabsetzung des Streitwertes

Rz. 68 Von einer nachträglichen Herabsetzung des Wertes des Streitgegenstandes gehen keine Auswirkungen auf bis zum Zeitpunkt der Verringerung entstandene Anwalts- und Gerichtsgebühren aus. Nur die Gebühren, die erst nach diesem Zeitpunkt zur Entstehung gelangen, werden nach dem verminderten Wert berechnet. Beispiel: Maturek klagt gegen Steinheim auf Zahlung eines Kaufpreises...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IV. Mehrere Gegenstände anwaltlicher Tätigkeit in derselben Angelegenheit (§ 22 Abs. 1 RVG)

Rz. 50 Während § 5 Hs. 1 ZPO für den Zivilprozess anordnet, dass mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammengerechnet werden, erweitert § 22 Abs. 1 RVG diesen Grundsatz auf alle – auch außergerichtliche – Tätigkeiten des RA: "In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet". Voraussetzung für die Zusammenrechnung ist, dass der...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / VII. Klageänderungen

Rz. 63 Verfahrensrechtliche Vorschriften über die Klageänderung finden sich in den §§ 263 und 264 ZPO. In § 263 ZPO ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Klageänderung zulässig ist (Einwilligung des Beklagten oder Sachdienlichkeit), und in § 264 ZPO wird klargestellt, in welchen drei Fällen es sich ohne gleichzeitige Änderung des Klagegrundes nicht um eine Klageän...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / I. Die Gebühren des Verkehrsanwalts

Rz. 78 Wenn für einen Prozess ein auswärtiges Gericht örtlich zuständig ist, dann hat der Kläger drei Alternativen, sich anwaltlich vertreten zu lassen:mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 1. Die Entstehung der Mahnverfahrensgebühr

Rz. 3 Für die Tätigkeit im Mahnverfahren erhält der RA des Antragstellers eine 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV RVG). Diese 1,0 Mahnverfahrensgebühr ist eine Verfahrenspauschgebühr, die von der Auftragsannahme bis einschließlich der Mitteilung des Widerspruchs an den Auftraggeber alle Einzeltätigkeiten abgilt und damit Ähnlichkeit mit der Verfahrensgebühr im Zivilprozess ha...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Berechnung der Beratungsgebühr gegenüber Verbrauchern

Rz. 92 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG kann der RA auch mit einem Verbraucher (Definition in § 13 BGB) eine Gebührenvereinbarung abschließen. Nur wenn dies nicht geschieht gelten die nachstehenden Erläuterungen. Der RA berechnet dann die "übliche Vergütung" nach dem BGB (siehe Rdn 89 ff.). Dabei hat der RA gegenüber dem Verbraucher die Höchstgebühren nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG zu b...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 2. Die Terminsgebühr

Rz. 10 Die Terminsgebühr erhält der RA grundsätzlich nur für sein Tätigwerden in einem Termin. Es spielt fast keine Rolle um welche Art von Termin es sich handelt. Allerdings wird der RA in der Regel seinen Mandanten in einem gerichtlichen Termin vertreten. Das Gesetz zählt in der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG ausdrücklich die folgenden Arten von Terminen auf und rechnet auch...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 4.3.2 Realitätsgehalt: make-or-buy oder Kapitalanlage?

In Fällen, in denen Ruf, Kundenstamm usw. von nicht geringer Bedeutung sind und sich deshalb Teil- und Vollrekonstruktionswert wesentlich unterscheiden, kann nur die Summe aus materieller Substanz und Goodwill einen angemessenen Vergleich von Kauf und Eigengründung ermöglichen und damit den Unternehmenswert repräsentieren. Der Goodwill ist häufig nur über umsatzbezogene Mark...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 2 Konkurrierende Bewertungsverfahren

In Theorie und Praxis konkurrieren verschiedene Bewertungsverfahren, die auf unterschiedlichen Annahmen fußen. Eine zweckmäßige Anwendung der einzelnen Bewertungsmethoden setzt Kenntnisse über deren modellmäßige Grundlagen voraus. Der kritische Überblick geht leicht verloren, wenn unmittelbar in den Bewertungsprozess eingestiegen wird, ohne die modellmäßigen Grundlagen im Au...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 5.1 Grundprinzip: risikoangepasster Vergleich mit Anleihen

Investitionstheoretische Grundlage des Zukunftserfolgsmodells ist ein Rendite-Risiko-Kalkül. Ein Investor gibt heute Geld aus, um morgen Rückflüsse zu erzielen. Je höher bei gegebenem Risiko der erwartete Rückfluss (die Rendite), umso höher der Preis, den der Investor zahlen wird. Praxis-Beispiel Unternehmenswert nach dem Zukunftserfolgswertverfahren Eine ewig laufende Staatsa...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / Zusammenfassung

Überblick Beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens, aber auch bei zahlreichen Anlässen aus Familien- und Gesellschaftsrecht wird die Frage nach dem Unternehmenswert bedeutsam. In der Einzigartigkeit jedes Unternehmens liegt die Schwierigkeit der Bewertungsaufgabe. Unterschiedliche Modelle konkurrieren um ihre Lösung: Zukunftserfolgsmodelle vergleichen erwartete Erträge oder ...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 3.2 Methode und Ausgestaltung

Hauptsächliche Erscheinungsformen des CCA-Modells sind: Similar Public Company-Methode – Vergleich mit börsennotierten Unternehmen, Recent Acquisition-Methode – Vergleich mit Kaufpreisen ähnlicher Unternehmen, Initial Public Offering-Methode – Vergleich mit Emissionspreisen ähnlicher Unternehmen. Bei der Similar Public Company-Methode werden Multiplikatoren verwendet, die das Ve...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 3.3.1 Subjektivität in der Anpassung der Vergleichsdaten

Als Vorteil des CCA-Modells gilt neben der Einfachheit des Verfahrens die Objektivität durch Marktorientierung. Ob diese Vorteile zum Tragen kommen, hängt von der Art der verfügbaren Vergleichsdaten ab. Je unterschiedlicher die Vergleichsunternehmen, umso mehr subjektive Anpassungen sind nötig. Praxis-Beispiel Unternehmenswert nach dem CCA-Modell Zu bewerten ist ein Optikerges...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 4.2 Methode und Varianten

Für den Substanzwert oder Rekonstruktionswert eines Unternehmens gilt folgende Beziehung:mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 5.1 "Kleine" Sachanlagen

Rz. 86 Für Sachanlagen gilt generell der Einzelbewertungsgrundsatz. Damit wäre auch ein Bleistiftanspitzer mit AK von 4,95 EUR aus dem Bürosupermarkt einzeln zu aktivieren und über seine (wohl sehr lange) Nutzungsdauer abzuschreiben. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass eine derartige Handhabung nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch sinnleer wäre. Es haben sich deshalb die ...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.2.1 Durchschnittsverfahren

Rz. 18 Den Durchschnittsverfahren ist gemeinsam, dass sie unabhängig von einer bestimmten Folge der Lagerbewegungen (Zugänge bzw. Abgänge) einen Durchschnittswert der im Lager befindlichen Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bilden. Damit eignen sich diese Verfahren insbesondere für jene Fälle, in denen die Lagerentnahmen zufällig erfolgen, d. h., dass die tatsächlich...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.1.5 Besondere Angabepflicht im Anhang

Rz. 65 Im Einzelfall kann bei Kapitalgesellschaften und dem Publizitätsgesetz unterliegenden Unternehmen eine besondere Erläuterungspflicht im Anhang als weitere Anwendungsvoraussetzung entstehen. Nach § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB müssen im Anhang "bei Anwendung einer Bewertungsmethode nach § 240 Abs. 4, § 256 Satz 1 die Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe ausgew...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 4 Festwertbewertung als Bewertungsvereinfachung

Rz. 85 Sowohl im Sachanlagevermögen als auch im Umlaufvermögen können Festwerte gebildet werden, um bei bestimmten Vermögensgegenständen innerhalb einer größeren Gruppe eine aufwendige Einzelerfassung und -bewertung zu vermeiden. Damit werden sowohl die Inventur als auch die Bewertung deutlich vereinfacht und damit wirtschaftlicher gestaltet. Für den Ansatz von Festwerten gel...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.2.1 Voraussetzungen beim Lifo-Verfahren

Rz. 71 Das Lifo-Verfahren ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG auch für die Steuerbilanz zulässig, sodass sich hinsichtlich dieses Verfahrens keine Unterschiede zur handelsrechtlichen Bilanzierung ergeben.[1] Die Anwendbarkeit des Lifo-Verfahrens wurde durch das Steuerreformgesetz 1990 aufgenommen. Andere Verbrauchsfolgeverfahren als das Lifo-Verfahren sind für die Steuerbilanz n...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.2.1.2 Gewogenes Durchschnittsverfahren

Rz. 22 Beim gewogenen Durchschnittsverfahren handelt es sich um ein periodisch durchzuführendes Verfahren, welches eine Durchschnittsbildung auf der Basis der mit den Zugangsmengen gewogenen Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten vornimmt. Für Zwecke des Jahresabschlusses muss diese Durchschnittsbildung mindestens einmal im Geschäftsjahr durchgeführt werden. Eine häufige...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 5.2.1 Bewertungseinheiten

Rz. 87 Obwohl Bewertungseinheiten aufgrund der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) schon seit Langem gebildet wurden, hat der Gesetzgeber die Bildung von Bewertungseinheiten durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) mit Wirkung ab 2010 in § 254 HGB gesetzlich verankert. Änderungen der bisherigen Bilanzierungspraxis sollen mit dieser Vorschrift, die festsc...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 6 Behandlung in der Vermögensaufstellung

Rz. 91 Für bewertungsrechtliche Zwecke ist das Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 1 BewG). Der gemeine Wert ist unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln; dabei ist die Methode anzuwenden, die e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3 Handelsbilanzielle Werterfassung

Rz. 13 Handelsrechtlich ist eine Wertverknüpfung möglich, aber nicht zwingend. Die handelsrechtliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft ist zwingend entsprechend den Vorschriften über den regulären Jahresabschluss aufzustellen (§ 17 Abs. 2 S. 2 UmwG), also unter Anwendung der §§ 242ff. HGB (= Buchwertansatz, keine Aufdeckung stiller Reserven).[1] Rz. 14 Demgegenüber...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einbringungsgeborener GmbH-Anteile

Wird ein einbringungsgeborener GmbH-Anteil i.R.d. sog. Managermodells ohne Teilhabe an den stillen Reserven erworben und zugleich vereinbart, dass die Veräußerung des GmbH-Anteils beim Ausscheiden aus der Gesellschaft zu dem den ursprünglichen Anschaffungskosten entsprechenden Nennwert zu erfolgen hat, so schließt dies die Entstehung nachträglicher Anschaffungskosten aufgrun...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.2 Wert des übergegangenen Vermögens, Buchwert der Anteile

Rz. 56 Der Übernahmewert der übergegangenen Wirtschaftsgüter ergibt sich auch für Zwecke des Abs. 2 S. 1 aus der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft, gleich, ob darin der gemeine Wert, der Buch- oder ein Zwischenwert angesetzt wurde.[1] Zum Begriff und Umfang der übergegangenen Wirtschaftsgüter Rz. 7. Auch das ausl. Vermögen ist einzubeziehen, und zwar ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Handels- und steuerbilanzielle Gewinnauswirkung

Rz. 41 Der Zugang des übergegangenen Vermögens führt bei der übernehmenden Körperschaft zu einer Betriebsvermögensmehrung oder (bei Schuldenüberhang, s. a. Rz. 51) -minderung. Rz. 42 Handelsbilanziell wird nach h. M. nur die Aufwärtsverschmelzung erfolgswirksam erfasst – i. H. d. Differenz aus dem angesetzten Wert des übernommenen Vermögens (wahlweise tatsächliche Anschaffung...mehr

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Die wesentlichen Änderungen... / 1. Die Berechnung der Bemessungsgrundlage: Der "reale Wert" wird durch den Begriff "Marktwert" ersetzt

Art. 4 Ziff. 1 des span. Gesetzes zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken schreibt eine Neuregelung für die in Art. 9 span. ErbStG vorgesehene Berechnung der Bemessungsgrundlage vor. Die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Nettowert der unentgeltlich erhaltenen oder dem Nachlassvermögen hinzuzurechnenden Wirtschaftsgüter abzgl....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug: Weitergabe von Sportbekleidung an Vereine

Leitsatz Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten geltend machen. Sachverhalt Der Kläger betreibt eine Fahrschule und hatte in den Streitjahren 2014 bis 2016 Sportbekleidung mit dem Werbeaufdruck "Fahrschule X" erworben. Die...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Rz. 5 Die Auflistung der einzelnen Ermächtigungsgrundlagen in § 35c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis e und Nr. 2 Buchst. a bis g GewStG ist abschließend. Weitere Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen für gewerbesteuerliche Zwecke existieren nicht. Rz. 6 In Ausfüllung der in § 35c Abs. 1 GewStG genannten Ermächtigungsgrundlagen wurde die GewStDV erlassen. Geltung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Bewertungsrechtliche Beurteilung bis 31.12.2008

Rz. 466 [Autor/Stand] Bei der Bewertung des Betriebsvermögens waren die Erbbauzinsansprüche, aber auch die Erbbauzinsverpflichtungen, zusätzlich zu den Posten in der Steuerbilanz anzusetzen (§ 95 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BewG a.F.). Der Ansatz des Kapitalwerts der Erbbauzinsen beruhte auf der Überlegung, dass das Recht auf die Erbbauzinsen nach der Sonderregelung in § 92 Abs. ...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 2. Die Berücksichtigung des Tax Amortisation Benefit

Ein weiterer Aspekt, auf den der BGH bislang nicht eingegangen ist,[41] betrifft bei der Unternehmensveräußerung die steuerliche Abschreibungsfähigkeit des Kaufpreises für den Unternehmenskäufer, soweit es um eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen geht. Die Aufdeckung der stillen Reserven beim Veräußerer führt zugleich zu erhöhten Anschaffungskosten beim Erwerb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Ertragsteuerrecht

Rz. 458 [Autor/Stand] Erbbauzinsansprüche und -verpflichtungen werden in der Steuerbilanz nicht berücksichtigt; denn das Erbbaurechtsverhältnis stellt sich ertragsteuerrechtlich als schwebendes Geschäft dar mit der Folge, dass grundsätzlich weder der Erbbauzinsanspruch zu aktivieren noch die Erbbauzinsverpflichtung zu passivieren sind.[2] Folglich führt die kapitalisierte Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage bis 31.12.2008

Rz. 95 [Autor/Stand] Der Grundsatz der Bestandsidentität zwischen dem ertragsteuerrechtlichen und dem bewertungsrechtlichen (erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen) Betriebsvermögen wurde nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage insbesondere durchbrochen bei 1. Ausgleichsposten im Falle der Organschaft (§ 95 Abs. 1 Satz 2 BewG a.F.), 2. Betriebsgrundstücken (§ 99 Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Umfang des Betriebsvermögens bei Einzelunternehmen

a) Rechtsentwicklung Rz. 282 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.1992 war bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens eigenständig darüber zu entscheiden, ob bei einem Wirtschaftsgut die Voraussetzungen für die Zurechnung zum bewertungsrechtlichen Betriebsvermögen erfüllt waren. Hierbei kam es darauf an, dass das Wirtschaftsgut dem Betrieb eines Gewerbes als Hauptzweck diente. Rz...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / VII. Ergebnis: Verzicht auf den Abzug einer tatsächlich nicht anfallenden Ertragsteuer

Die vorzugswürdige Lösung wäre somit, einen Abzug der Ertragsteuer (sowie der Spekulationssteuer) nur dann zuzulassen, wenn diese unvermeidbar ist bzw. tatsächlich zeitnah anfällt. In diesem Fall ist der Betrag, den der Ausgleichspflichtige aus dem Wert des Vermögensgegenstandes realisieren kann, auch nur der eingenommene Kaufpreis abzüglich der Steuer und abzüglich sonstige...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / h) Sonstiges

Rz. 78 An dieser Stelle könnte zugleich die Anpassung von Kaufverträgen bzw. Grundpfandrechtsbestellungen der Erwerber erfolgen. Sofern diese aber Angaben zur Kaufpreis- oder Finanzierungshöhe oder sonstige für die Miteigentümer irrelevante sensible Daten beinhalten, sollte dies in gesonderter Urkunde geschehen.mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / 5. Kaufpreisregelung

Rz. 28 Wegen des niedrigen Kaufpreises wird im Muster auf weitergehende Sicherungen verzichtet. Bestehen Sicherungsbedürfnisse, kann mit dem gesamten üblichen Instrumentarium gearbeitet werden (Vollstreckungsunterwerfung, Vormerkung, bedingte Übertragungetc.). Der Anspruch auf Übertragung eines Sondernutzungsrechtes kann vorgemerkt werden.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 16 [Autor/Stand] Beantwortet der Steuerpflichtige die Anforderung durch die Finanzbehörde nicht, kann ein Zwangsgeld nach § 328 ff. AO gegen ihn festgesetzt werden. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 AO ist nicht zulässig, weil nach § 229 Abs. 1 BewG keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, sondern nur zur Mitteilung von Informationen best...mehr