Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 32 Unternehmensverkauf / IV. Rechtsanwälte

Rz. 14 Bei der Beratung des Verkäufers liegt der Fokus der anwaltlichen Tätigkeit zunächst auf der Überprüfung der für die Due Diligence zur Verfügung zu stellenden Unterlagen. Dies betrifft insbesondere die Dokumente für die Legal Due Diligence, ggf. aber auch den gesamten Inhalt der DD bzw. des Datenraums. Rz. 15 Daneben haben die Rechtsanwälte auch die Aufgabe, sämtliche m...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / III. Einbeziehung von Beratern

Rz. 66 Viele Unternehmen verfügen zumeist über eine langjährig gewachsene juristische und steuerliche Beratung. Es ist durchaus üblich, dass die Kontaktaufnahme zum Mediator bei Unternehmensnachfolgen über eine beteiligte Partei oder auch über einen Berater einer der Parteien geschieht. Eine genaue Rechtskenntnis des Feldes, in dem sich die Beteiligten bewegen, und eine Über...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / III. Rentenmodell

Rz. 16 Beim Rentenmodell überträgt der Praxis- bzw. Kanzleialleininhaber oder Praxis- bzw. Kanzleimitinhaber seine Praxis/Kanzlei bzw. den Anteil seiner Praxis/Kanzlei an seinen Nachfolger gegen Gewährung einer lebenslangen Rentenzahlung gemäß § 759 BGB. Empfehlenswert ist diese Rentenzahlung immer dann, wenn der Arzt oder Anwalt über einen längeren Zeitraum hin monatliche Z...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / VI. Praxis- bzw. Kanzleiverkauf

Rz. 22 Rechtlich betrachtet unterscheidet sich der Verkauf einer Praxis bzw. Kanzlei nicht von einem normalen Unternehmensverkauf. Auch in diesem Fall liegt ein Kaufvertrag nach dem BGB vor. Zu beachten sind bei einem solchen Verkauf jedoch die standesrechtlichen Besonderheiten, insbesondere die Pflicht zur Verschwiegenheit des Arztes, Steuerberaters und Anwalts (mehr unter ...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Gründung einer Übergangs-GbR

Rz. 19 Wenn ein Arzt oder Anwalt über Jahrzehnte hinweg als alleiniger Inhaber einer Praxis oder Kanzlei im ländlichen Raum tätig war, so wird es seinem Nachfolger schwerfallen, wenn, wie im Rentenmodell, der Anteil der Praxis bzw. Kanzlei über Nacht auf ihn übergeht. Auch hier empfiehlt es sich als Berater, zu einem stufenweisen Vorgehen zu raten. Zunächst einmal tritt der ...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Nachfolgeplanung einer freiberuflichen Praxis bzw. Kanzlei stellt den Berater vor nicht unerhebliche Aufgaben und fachliche Herausforderungen. Anders als bei "gewöhnlichen" Personen- und Kapitalgesellschaften sind bei freiberuflichen Praxen eine Vielzahl von berufsspezifischen Regelungen zu beachten. In den meisten Fällen wird die Fortführung bzw. die Übernahme der...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / IV. Übertragung von Einzelunternehmen

Rz. 66 Die Übertragung von Einzelpraxen im Wege der Abfassung einer Verfügung von Todes wegen ist prinzipiell ähnlich wie bei einer BGB-Gesellschaft möglich. Zu beachten ist jedoch, dass es bei einem Einzelunternehmen nicht zu einer Sonderrechtsnachfolge wie bei der BGB-Gesellschaft kommt. Die Praxis oder Kanzlei fällt also vollständig (als wirtschaftliche Einheit) in den Na...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / II. Erbrechtlich-gesellschaftsrechtliche Lösung

Rz. 51 Besser ist es bei freiberuflichen Praxen und Kanzleien, in den Gesellschaftsvertrag eine sogenannte qualifizierte Nachfolgeklausel einzubauen. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass nur bestimmten Personen, z.B. solchen, die eine bestimmte fachliche Eignung besitzen, der Eintritt nach dem Tode des bisherigen Gesellschafters ermöglicht wird.[150] Auch der Erbe/Vermächtn...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / I. Grundsatz: Nur ein einziger Mandant

Rz. 5 Bereits die exakte Bestimmung des Auftraggebers kann in vielen Fällen die erste Herausforderung im Rahmen bzw. im Vorfeld der Annahme eines Unternehmensnachfolge-Mandats darstellen. Denn oft erfolgt die Ansprache des Beraters gar nicht durch den bzw. die (einzige) unmittelbar Betroffene. Wenigsten ebenso häufig erscheinen zum Erstgespräche Senior und Junior gemeinsam u...mehr

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Autorenverzeichnis

Benjamin Ballhorn Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Bonn Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA Rechtsanwalt und Notar, Mediator, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Münster Frank Conradt Bankfachwirt, CFP, Financial Planner, Düsseldorf Anne Erning Rechtsanwältin, Düsseldorf Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Groß-Gerau Ame...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / H. Ausblick

Rz. 79 Das Mediationsgesetz vom 21.7.2012 wurde am 25.7.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 26.7.2012 in Kraft getreten.[43] Anwälte und Anwältinnen sind verpflichtet, ihre Mandanten in geeigneten Fällen rechtzeitig über die Mediation als eine Möglichkeit der Streitbeilegung zu informieren und das Für und Wider einer Mediation zu erörtern. Auch aufgrund der Be...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / G. Finden des geeigneten Mediators

Rz. 74 Berater des Übergebers oder Übernehmers oder als Beteiligter mögen selbst genaue Vorstellungen davon haben, wer ihnen als Mediator geeignet erscheint. Die Herausforderung ist, gemeinsam mit den Verhandlungspartnern eine diesbezügliche Verständigung zu erzielen. Nur wenn alle Konfliktbeteiligten den Mediator als neutralen unparteiischen Verfahrensleiter akzeptieren, wi...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 2. Verwendungszweck

Rz. 34 Des Weiteren verpflichtet sich der Erwerbsinteressent in der Regel dazu, die ihm zugänglich gemachten Informationen ausschließlich zum Zwecke der Prüfung des Unternehmenserwerbs bzw. der Transaktion zu verwenden. Eine Verwendung für andere Zwecke, z.B. im eigenen Unternehmen, wird dabei grundsätzlich ausgeschlossen. Dies schließt natürlich auch die Ansprache von Kunden...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / 1. Zeugnisverweigerungsrecht/Verschwiegenheitspflicht

Rz. 53 Durch die Vorschrift des § 4 MediationsG ist der Mediator nunmehr gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat demgemäß nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im einer Mediation nachfolgenden Zivilprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht.[28] Der Mediator kann von allen Beteiligten gemeinsam von der Verschwiegenheit befreit werden. Für strafrechtliche Verfahren verbleibt es...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / 1. Datenschutz/Zustimmungserfordernis

Rz. 23 Bei allen lebzeitigen (Teil-)Übertragungen ist zu beachten, dass bei den meisten freiberuflichen Praxen ein Zustimmungserfordernis der Patienten bzw. Mandanten bzgl. der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten besteht.[56] Dabei handelt es sich keineswegs um eine reine Formalie. Wird dieses Zustimmungserfordernis nicht eingehalten, so ist die Übertragungsverpflichtun...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / II. Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung

Rz. 36 Ebenso wie die Frage der Vergütung bedarf auch die Frage des Haftungsumfangs einer separaten Vereinbarung zwischen dem Berater und seinem Mandanten.[40] Während die Haftung für einen durch Vorsatz verursachten Schaden nicht im Voraus beschränkt werden kann (§ 276 Abs. 3 BGB), ist eine Haftungsbeschränkung für fahrlässig verursachte Schäden grundsätzlich zulässig. Für ...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / I. Grundlage der Zusammenarbeit: Informationsaustausch

Rz. 24 Sollen mehrere Berater gemeinsam bzw. Hand in Hand an ein und demselben Projekt arbeiten, setzt dies voraus, dass jeder vom anderen und von seiner Einbindung in das Projekt weiß und dass darüber hinaus auch die Arbeitsergebnisse des jeweils anderen für den einzelnen Berater zugänglich sind, damit er auf deren Grundlage weiterarbeiten kann. Dieser Art des ungehinderten...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / 1. Global-Auftrag

Rz. 28 Übernimmt ein Berater den Auftrag, die Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge sozusagen aus einer Hand zu liefern (Global-Auftrag), ist er für sämtliche mit der Erledigung dieses Auftrags relevant werdenden Einzelfragen und Facetten verantwortlich.[25] Verfügt er selbst nicht über die erforderlichen Fach- und Spezialkenntnisse, sämtliche Details allein abzuar...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / VIII. Pflichtteilsansprüche

Rz. 37 Auch bei der lebzeitigen Übergabe einer Praxis bzw. Kanzlei an den Nachfolger ist durch den Berater die spätere Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zu bedenken. Dies ist insbesondere dann nötig, wenn ein Teil der Praxis oder Kanzlei unentgeltlich, zu einem geringeren Wert oder aber (lediglich) unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs, ansonsten aber unentgeltlich übe...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / X. Gewährleistungstatbestände/Haftungsbegrenzung/Verjährung

Rz. 184 Besonderes Augenmerk ist im Rahmen des Unternehmenskaufvertrages auf die Ausgestaltung des Gewährleistungskataloges zu richten (siehe Rdn 114). Aus der Sicht des Erwerbers sollten sämtliche Sachverhalte Gegenstand von Garantien sein, auf deren Vorliegen es für die erfolgreiche Weiterführung des Unternehmens entscheidend ankommt. Im Falle des Share-Deals zählen hierzu...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / III. Rein gesellschaftsrechtliche Lösung von Todes wegen

Rz. 62 Möglich ist es auch, die Nachfolge außerhalb des Testaments, jedoch von Todes wegen zu regeln. Es ist möglich, den gesellschaftsrechtlichen Nachfolger in der Praxis oder Kanzlei gesellschaftsvertraglich zu regeln. Man spricht dabei von einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel. Erforderlich ist jedoch, dass der Nachfolger selbst am Vertrag beteiligt war.[179] Tritt ...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / E. Vergütung

Rz. 31 Bei dem abzuschließenden Beratungsvertrag wird es sich – je nach Lage des Einzelfalles – um einen Dienstvertrag (§ 611 BGB), einen Werkvertrag [33] (§ 631 BGB) oder einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) handeln.[34] Auch wenn insbesondere für Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater die Vergütungsansprüche in entsprechenden Gebührenordnungen geregelt sind, ist dr...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Steuerberater

Rz. 12 Die Rechte und Pflichten des Steuerberaters sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG), in der Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB) und in der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) geregelt. Neben dem einzelnen Steuerberater existieren Steuerberatersozietäten (BGB-Gesellschaften), Partnerschaftsgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / Literaturtipps

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§ 21 Mediation in der Unter... / I. Grundprinzip Neutralität

Rz. 48 Eines der Prinzipien, die immer wieder genannt werden, ist das Prinzip der Neutralität.[22] Die Neutralität bezieht sich zum einen auf die Rolle des Mediators als Vermittler, der keine Entscheidungsmacht hinsichtlich des Inhalts der Verhandlungen besitzt. Der ebenfalls gebräuchliche Begriff der Allparteilichkeit [23] wird bei Mediation hingegen verwendet, um zu verdeut...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / V. Beirat und Beratertätigkeit für die Gesellschaft

Rz. 23 In der Praxis häufig anzutreffen ist die Situation, dass ein Mitglied eines Unternehmensbeirats auch als Berater für das Unternehmen tätig ist. Es stellt sich dabei die Frage, ob im Einzelnen den Berater besondere Pflichten treffen. Die Frage, ob die Gesellschaft, die mit einem Berater, der auch Mitglied des Beirats ist, einen Beratungsvertrag abschließt, bedarf dabei...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Planung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge bildet eine äußerst vielschichtige Aufgabe, die sich nicht allein auf rechtliche und steuerrechtliche Gesichtspunkte reduzieren lässt. Betriebswirtschaftliche Aspekte sowie die familiäre Situation und das persönliche Verhältnis der Beteiligten sind für das Gelingen der Nachfolge von entscheidender Bedeutung. An einer...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / C. Gegenstand des Auftrags

Rz. 19 Was genau Gegenstand des Auftrages ist, bestimmt zum einen den Umfang der zu erbringenden Leistungen, zum anderen aber auch die Verantwortlichkeit des Beraters und damit – wenigstens mittelbar – den Umfang des Haftungsrisikos.[15] Die Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge stellt sich – wie bereits erwähnt – oftmals nicht als reine Rechts-, Steuer-/oder Unterne...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / I. Ansprache

Rz. 26 In der Regel werden potentielle Erwerber gezielt angesprochen. Im Rahmen erster Gespräche, bei denen die Identität des zu verkaufenden Unternehmens (Target) möglichst noch nicht offengelegt werden sollte, wird zunächst das grundsätzliche Interesse sondiert. Idealerweise erfolgt die Ansprache nicht durch den veräußerungswilligen Eigentümer, da in diesem Fall eine vertr...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / 1. Ehegatten

Rz. 13 Eine Sondersituation stellt die Beratung von Ehegatten dar, insbesondere dann, wenn diese – im Rahmen der Absicherung der Nachfolge – die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments wünschen.[7] Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments kommt i.d.R. nur dann in Betracht, wenn die Ehegatten übereinstimmend den Willen haben, gemeinsam zu testieren. Somit sche...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / 3. Mediation/Familienstrategie

Rz. 18 Unproblematisch ist die Tätigkeit für mehrere Mandanten gleichzeitig im Falle der Mediation.[13] Denn der Mediator ist kein Parteivertreter, sondern unparteiisch (bzw. allparteilich) tätig. Allerdings ist eine spätere Beratung bzw. Vertretung eines der Medianden in derselben Angelegenheit ausgeschlossen (§ 43a BRAO).[14] Dieselben Grundsätze gelten in der Regel auch, ...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Vermögensplanung für den Ruhestand

Rz. 5 Ein aktiv tätiger Unternehmer wird sich mit mehreren Vertrauenspersonen umgeben, die ihn in Fragen bzgl. Unternehmen und Privatvermögen unterstützend begleiten werden. Hierzu zählen u.a. der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare, Banker, Makler, Freunde und Bekannte, Mitunternehmer aus Verbänden, Personen aus Organisation (Rotary, Lions) etc. Können d...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 3. Weitergabe an Dritte

Rz. 35 Die vertrauliche Behandlung der Informationen umfasst selbstverständlich auch ein Verbot der Weitergabe an Dritte. In diesem Zusammenhang ist auch zu regeln, wer auf Seiten des Erwerbsinteressenten bzw. seiner Berater überhaupt Zugang zu den Informationen erhalten darf. Regelmäßig wird hierbei in der Weise vorgegangen, dass dem Erwerbsinteressenten die Pflicht auferle...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / I. Co-Mediation

Rz. 61 Mediationen in der Unternehmensnachfolge sind in der Regel Mehrparteienmediationen, d.h. mit mehr als zwei Beteiligten. Darüber hinaus ist meist mehr als ein Mediationsfeld betroffen – neben Erb- und teilweise auch Familienrechtsaspekten sind stets wirtschaftliche Belange mit betroffen, so z.B. unter anderem Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerfragen, Finanzangele...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / III. Beirat als Wissensvermittler

Rz. 11 Wenn ein Beirat nicht nur als Alibiinstrument für vermeintliche Beratungsbereitschaft dienen soll, kann er eine wichtige Quelle des Wissenstransfers für die Geschäftsleitung, aber auch für die Gesellschafter darstellen – insbesondere dann, wenn es gelingt, ausgewiesene Fachleute in den Beirat zu berufen, die in ihren jeweiligen fachlichen Disziplinen sehr erfahren sin...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / V. Haftung des Wirtschaftsprüfers des Zielunternehmens

Rz. 63 Der Wirtschaftsprüfer haftet für die von ihm erteilten Testate, die Richtigkeit der geprüften Abschlüsse und Zwischenabschlüsse, nach den allgemeinen Grundsätzen. Demzufolge ist Anspruchsberechtigter grundsätzlich der Auftraggeber. Allerdings kann auch eine Haftung gegenüber Dritten, z.B. Erwerbern, bestehen, die auf der Grundlage der testierten Unterlagen für sie nac...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / A. Allgemeines

Rz. 1 Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass und geht dieses von Todes wegen über, geschieht dies idealerweise, indem es direkt in die Hände und die Verantwortung eines geeigneten Nachfolgers gelangt. Wenn die Bestimmung des optimalen Unternehmensnachfolgers allerdings nicht möglich ist, z.B. weil der oder die Erben noch minderjährig sind oder ihre Ausbildung noch nicht a...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / 4. Verzicht unter einer auflösenden Bedingung

Rz. 25 Ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht kann grundsätzlich auch unter eine auflösende Bedingung gestellt werden. Vorsicht ist hier allenfalls im Hinblick auf § 2302 BGB geboten. Das OLG Hamm[31] hatte einen Fall zu beurteilen, in dem ein Unternehmer mit seiner zweiten Ehefrau einen relativ weitgehenden Ehevertrag abgeschlossen hatte, in dem der Versorgungsausgleich ausgesch...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Historie und Anbieter

Rz. 10 Im Zuge der prosperierenden Kapitalmärkte der 1990er Jahre wurden seitens der Banken die ersten Financial Planning Angebote am Markt platziert. Als ein Wegbereiter zeichnete sich insbesondere die CFM (CommerzFinanzmanagement GmbH) der Commerzbank aus. Als eigenständige Tochtergesellschaft sollte diese in Kooperation mit den Bankfilialen unter Einbindung eines jeweilig...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / A. Beschreibung des Problemfelds

Rz. 1 Mehr als ¾ der deutschen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. EUR sind eigentümergeführte [1] Familienunternehmen (vgl. § 1 Rdn 12). Von den Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigen sind ca. 88 % eigentümergeführt, bei Unternehmen mit zehn bis 49 Beschäftigten immerhin noch ca. 84 %.[2] Vor diesem Hintergrund bilden die kleinen und mittleren Unternehmen...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / I. Grundsätzliches

Rz. 13 In der Praxis empfiehlt es sich, rechtzeitig darüber nachzudenken, ob man seine Praxis bzw. Kanzlei (bzw. einen entsprechenden Sozietätsanteil) bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation überträgt, oder aber, ob man eine Regelung bzw. Verfügung von Todes wegen treffen möchte. Es bringt nichts, diese Entscheidung allzu lange aufzuschieben. Das Hinauszögern einer so...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Nachfolgeplanung

Rz. 41 Zur Vervollständigung einer privaten Finanzplanung gehört ebenso der Blick auf die Nachfolgeplanung. Hierbei sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden und bewertet werden:mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / Lehrbücher

Beckervordersandfort, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, 2. Auflage 2020 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Bittler, Haftungsfallen im Erbrecht, 3. Auflage 2019 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 5. Auflage 2017 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014 Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, 6. Auflage 2020...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / 2. Mehrere Übergeber/mehrere Übernehmer

Rz. 14 Ähnlich wie beim Ehegattentestament stellt sich die Ausgangssituation oft auch bei einer Mehrheit von Übergebern bzw. Übernehmern dar. Haben sich bspw. Eheleute, die gemeinsam Gesellschafter der ihr Unternehmen tragenden Gesellschaft sind, dazu entschlossen, ihre Beteiligungen gemeinsam (zu denselben Bedingungen) auf die nächste Generation zu übertragen, steht einer g...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / I. Beratungsprozess

Rz. 20 Der Prozess der Vermögens- und Finanzplanung soll nachfolgend anhand konkreter Beispiele verdeutlicht werden. Zuvor gilt es allerdings, die grundsätzliche Systematik bzw. Vorgehensweise kurz zu umreißen:mehr

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§ 16 Vollmachten / X. Handelsrechtliche Vollmacht

Rz. 64 Wer ein Handelsgeschäft betreibt, haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass der Testamentsvollstrecker aufgrund seines Amtes kein Handelsgeschäft führen kann. Das hat seinen Grund darin, dass das Handelsrecht bestimmte Haftungsgrundsätze kennt, die mit denen des Erbrechts nicht vereinbar wären. So haftet der Einzelkau...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / G. Zusammenfassung

Rz. 58 Welche Vorteile bietet nun die strategische Vermögensplanung dem Unternehmer, der sich mit dem Thema Altersvorsorge inkl. einer möglichen Veräußerung/Übertragung der Unternehmensanteile widmet?mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / I. Erbrechtliche testamentarische Lösung

Rz. 46 Möchte der Mitinhaber einer Praxis oder Sozietät (BGB-Gesellschaft) seine Anteile an der Gesellschaft nicht zu Lebzeiten an die nächste Generation übergeben, so kann dies auch von Todes wegen erfolgen.[131] Denkbar sind so genannte rein gesellschaftsrechtliche Lösungen, oder aber erbrechtliche Lösungen. Dabei gilt es jedoch auch bei den erbrechtlichen Lösungen, gesell...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / A. Allgemeines

Rz. 1 Soweit eine "klassische" Unternehmensnachfolge im landläufigen Sinne – aus welchen Gründen auch immer – nicht in Betracht kommt, erscheint es unter Gesichtspunkten der Vermögenserhaltung sinnvoll, den Verkauf des Unternehmens in Erwägung zu ziehen. Der Eigentümerwechsel ist in derartigen Situationen auch unter volks- und betriebswirtschaftlichem Aspekt oftmals die sinnv...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / II. Haftung des Beirats

Rz. 30 Der freiwillig eingerichtete Beirat als weiteres gesellschaftsrechtliches Organ übernimmt mit der wirksamen Bestellung sowohl Rechte wie auch Pflichten in der Gesellschaft.[41] Damit stellt sich die Frage, inwieweit das einzelne Beiratsmitglied für sein Handeln als Beirat verantwortlich gemacht werden kann, wenn durch diese Tätigkeit Schadensersatzansprüche entstehen....mehr