Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Nur der Anwalt macht den Erstattungsanspruch gem. § 126 ZPO geltend

Rz. 48 Hingegen stellt sich bei einer Kostenverteilung nach Quoten schon das Problem der Anspruchszuordnung (siehe Rdn 28); beigeordnete Anwälte können einerseits nur "ihre Gebühren und Auslagen" (§ 126 Abs. 1 ZPO) anmelden, die von einem hierauf beschränkten Teilerstattungsanspruch ohnehin nicht voll abgedeckt werden, und zum anderen müssen sie eine Aufrechnung des Gegners ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Eigene Stellungnahme des Anwalts

Rz. 58 Erforderlich ist ferner eine eigene Stellungnahme des Anwalts.[62] Fehlt sie, liegt kein Gutachten vor, sondern lediglich eine Auskunft. Eine bloße Bestandsaufnahme und Wiedergabe der veröffentlichten Rechtsprechung und Literatur reicht daher nicht aus. Erforderlich sind vielmehr auch Ausführungen dazu, wie sich die Rechtsprechung und die in der Literatur vertretenen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verschulden des Anwalts

Rz. 13 Das Unterlassen eines gebotenen Verhaltens, welches zu einem Vermögensnachteil bei dem geschützten Dritten führt, indiziert ein Verschulden des Handelnden (vgl. § 280 Abs. 1 S. 2 BGB). Im Zivilrecht besteht eine allgemein gültige Vermutung, dass pflichtwidriges Handeln einem Schuldner persönlich vorzuwerfen ist. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Schuldverhältni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Antrag des Anwalts

Rz. 159 Reicht der Anwalt den Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 ein, so muss er einen bestimmten und bezifferten Antrag stellen. Er muss also angeben, welche Vergütung und in welcher Höhe er festzusetzen beantragt. Darüber hinaus ist die Verzinsung nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO zu beantragen, sofern sie begehrt wird. Rz. 160 Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwalt war anstelle eines Verfahrensbevollmächtigten tätig

Rz. 66 Bei der Frage der Erstattungsfähigkeit ist danach zu differenzieren, ob der nach VV 3403 tätige Anwalt neben einem Verfahrensbevollmächtigten oder an seiner Stelle tätig geworden ist. Hatte die Partei keinen Verfahrensbevollmächtigten beauftragt, sondern hatte sie den Anwalt nur mit Einzeltätigkeiten mandatiert, so ist die Vergütung nach VV 3403 stets erstattungsfähig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Derselbe Anwalt

Rz. 42 Voraussetzung für eine Anrechnung ist zunächst, dass derselbe Anwalt, der im erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren tätig war, auch im nachfolgenden Zivilrechtsstreit beauftragt wird.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt

Rz. 11 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält nach VV 4130 eine Festgebühr in Höhe von 541 EUR. Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, beläuft sich die Festgebühr nach VV 4131 auf 663 EUR.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwalt

Rz. 94 Die Erinnerung und die Beschwerde kann der gerichtlich beigeordnete oder bestellte Anwalt bzw. der Beratungshilfeanwalt nur im eigenen Namen einlegen. Die Frage nach der anfallenden Gebühr stellt sich daher nicht, weil kein Erstattungsschuldner vorhanden ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Der Anwalt war zunächst als Wahlverteidiger tätig und wird später als Pflichtverteidiger bestellt

Rz. 63 War der Anwalt zunächst als Wahlverteidiger tätig und ist er erst später als Pflichtverteidiger bestellt worden, so ist wiederum zu differenzieren: (1) Die vorangegangene Wahlverteidigertätigkeit wird durch die Pflichtverteidigergebühren nicht abgedeckt Rz. 64 Deckt die Pflichtverteidigerbestellung die Tätigkeiten, die der Anwalt bislang als Wahlverteidiger ausgeübt hat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwalt des Beklagten

Rz. 58 Ist das Mahnverfahren auf Antrag des Klägers an das Streitgericht abgegeben worden und stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten einen Klageabweisungsantrag noch vor Einreichung der Klagebegründung, ist für ihn eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 angefallen, die in Höhe einer 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1 erstattungsfähig ist. In diesem Zusammenhang...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vertretung durch BGH-Anwalt

Rz. 19 Lässt sich eine Partei im Verfahren der Rechtsbeschwerde durch einen am BGH zugelassenen Anwalt vertreten, erhöht sich die Verfahrensgebühr der VV 3506 gem. VV 3508 auf 2,3 – vorbehaltlich einer Ermäßigung nach VV 3507 (siehe Rdn 28). Rz. 20 Eine (gesonderte) Gebühr nach VV3506 entsteht jedoch nicht, wenn ein Berufungsurteil mit der Revision und hilfsweise wegen dessel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Der Anwalt wird neben dem Verteidiger, Vertreter oder Beistand tätig

Rz. 44 Ist neben dem Vollverteidiger oder dem Privat- oder Nebenklagevertreter ein weiterer Anwalt tätig, sei es als Verkehrsanwalt oder als Vertreter in einer Beweisaufnahme oder mündlichen Verhandlung, so sind die Kosten dieses weiteren Anwalts insoweit erstattungsfähig, als hierdurch Kosten des Verteidigers erspart worden sind.[13] Beispiel: Das Strafverfahren findet vor ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anwalt rät teilweise ab – Rechtsmittel wird sodann eingelegt und mit eingeschränktem Antrag durchgeführt

Rz. 29 Erhält der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag und rät er danach vom Rechtsmittel teilweise ab und wird dieses dann auch nur beschränkt durchgeführt, dann ist wiederum die Verfahrensgebühr des jeweiligen Rechtsmittelverfahrens entstanden. Sofern im VV vorgesehen, ermäßigt sich die Verfahrensgebühr dann allerdings aus dem Wert, aus dem das R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (Abs. 1 S. 2)

Rz. 18 Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach Abs. 1 S. 2 ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bisherigen Vorschrift wurde insowe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vertragswidriges Verhalten des Anwalts

Rz. 277 Kündigt der Auftraggeber wegen vertragswidrigen Verhaltens des Anwalts, so kann er nach § 628 Abs. 2 BGB Schadensersatz geltend machen, insbesondere also Mehrkosten, die ihm durch die Beauftragung eines weiteren Anwalts entstanden sind. Solche Mehrkosten können sich aus einer zwischenzeitlichen Änderung des Gebührenrechts und einer damit verbundenen Anhebung der Gebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abrechnung des bestellten oder beigeordneten Anwalts

Rz. 67 Ist der Anwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, so erhält er aus der Staatskasse zuzüglich zu seiner Vergütung auch die darauf anfallende Umsatzsteuer, die sich allerdings nicht aus den gesetzlichen Gebühren berechnet, sondern aus der Vergütung, die die Staatskasse tatsächlich zu zahlen hat. Dies gilt auch für die Pauschvergütung nach § 51. Die Pauschvergütung w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anwalt als Leistungsempfänger

Rz. 32 An welche Person geleistet werden soll, bestimmt der Leistende bei der Geldhingabe. Er kann sich auch eine Verrechnung zunächst vorbehalten und die Bestimmung dann später nachholen. Hat er keine ausdrückliche Tilgungsbestimmung getroffen, ist nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen anhand der Umstände zu ermitteln, wer das Geld soll vereinnahmen dürfen. Rz. 33 Die Vorsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mehrere Anwälte in derselben Instanz

Rz. 29 Diese Fallgestaltung ist die Ausnahme, weil schon nach dem Gebot der sparsamen Prozessführung (vgl. auch § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO) besondere Umstände gegeben sein müssen, um der Partei mehrere Anwälte anstatt nur einen Anwalt beizuordnen (§ 121 Abs. 4 ZPO). Ein Verkehrsanwalt ist jedoch unter besonderen Umständen auf Antrag beizuordnen, wenn das Gericht einen Anwalt am Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verhältnis Anwalt zum Auftraggeber – Anteile des Auftraggebers

Rz. 17 Abzustellen ist auf die tatsächliche Zahl der Anteile. Lässt sich diese Zahl der Anteile nicht ermitteln, so ist eine Schätzung vorzunehmen.[15] Römermann weist zutreffend darauf hin, dass die Vorschrift des Abs. 1 S. 3 nicht im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber für die Zahl seiner Anteile gelten kann. Zwar lässt der Wortlaut eine solche Auslegung zu. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Keine Inanspruchnahme der gegnerischen Partei durch den Anwalt

Rz. 23 Eine Inanspruchnahme der gegnerischen Partei durch den beigeordneten Anwalt ist dagegen nicht vorgesehen.[10] Selbst wenn eine entsprechende Kostenentscheidung ergehen sollte, kann der beigeordnete Anwalt seine Vergütung nicht gegen den Gegner festsetzen lassen. Weder findet sich eine entsprechende Ermächtigung in § 39, noch sieht § 126 Abs. 1 ZPO dies vor. Eine entsp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwalt ist aktivlegitimiert

Rz. 30 Wird der Anwalt – aktiv – im Namen der WE-Gemeinschaft beauftragt, ihr zustehende Ansprüche gegenüber Dritten zu realisieren, greift nach der BGH-Rechtsprechung der Erhöhungstatbestand nach VV 1008 nicht mehr. Auftraggeber ist nämlich nur die Gemeinschaft als solche. Im Beispiel oben (siehe Rdn 26) kann daher der Anwalt wie folgt abrechnen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Der Anwalt wird anstelle des Verteidigers, Vertreters oder Beistands tätig

Rz. 43 Unter den Voraussetzungen, unter denen die Vergütung eines Vollverteidigers oder eines Privat- oder Nebenklagevertreters oder -beistands oder eines Vertreters oder Beistands eines sonstigen Beteiligten i.S.d. VV Vorb. 4 Abs. 1 erstattungsfähig wäre, ist auch die Vergütung des nur mit Einzeltätigkeiten beauftragten Anwalts in voller Höhe zu erstatten.[12]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Hemmung der Verjährung der Wahlvergütung des PKH- oder VKH-Anwalts

Rz. 150 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, so kann er den Auftraggeber für die Dauer der Bewilligung wegen seiner Wahlanwaltsvergütung nicht in Anspruch nehmen (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Dies ist erst nach Aufhebung der Bewilligung und Beiordnung möglich. Daher ist die Verjährung der Wahlanwaltsvergütung gegen den Auftraggeber gemäß ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt

Rz. 164 Auch der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält die Zusätzliche Gebühr. Für ihn gilt ohnehin schon bei der Verfahrensgebühr eine Festgebühr, die auch im Rahmen der VV 4141 maßgebend ist. Für ihn gelten dann die jeweiligen Festbeträge, die für die Verfahrensgebühren vorgesehen sind. Auch hier gilt die Gebühr ohne Zuschlag.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Prüfung durch den Anwalt

Rz. 50 Der Anwalt ist nicht verpflichtet, jede einzelne Seite auf ihre Wertigkeit zu prüfen, bevor er sie kopiert oder ausdruckt. Ein solcher Aufwand kann von ihm nicht verlangt werden, insbesondere nicht in umfangreichen Verfahren. Andererseits darf er auch nicht ohne weiteres wahllos die komplette Akte durchkopieren.[66] Schriftstücke, die ohne Informationswert und ersicht...mehr

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AGS 06/2021, Keine allgemei... / II. Festsetzung nur für den jeweiligen Anwalt

Nach ganz h.M. erfolgt die Wertfestsetzung im Verfahren nach § 33 RVG nur für die Gebühren des Anwalts, der den Antrag gestellt hat (Toussaint, KostR, 51. Aufl., 2021, § 33 RVG). Da hier nur der Beklagtenvertreter den Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG gestellt hatte, das LG den Gegenstandswert jedoch allgemein "für die anwaltliche Tätigkeit" festgesetzt hat, war die Wertfestsetzun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Die Tätigkeit des Anwalts geht über den Verfahrensgegenstand hinaus oder tritt dahinter zurück

Rz. 27 Auch dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit über den Verfahrensgegenstand hinausgeht, die Bevollmächtigten in einem Termin zur mündlichen Verhandlung etwa Vergleichsgespräche über nicht rechtshängige Gegenstände führen, die allerdings nicht zum Vergleichsabschluss führen, steht für die vom Verfahrensgegenstand nicht erfasste anwaltliche Tätigkeit das Antragsrecht nach A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Anwalt vertritt den Antragsteller oder Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren

Rz. 99 Vertritt der Anwalt den Antragsteller oder Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren, wobei unerheblich ist, ob er einen anderen Anwalt als Vergütungsgläubiger beauftragt oder den Auftraggeber als Vergütungsschuldner, erhält dieser Anwalt selbstverständlich eine Vergütung hierfür. Rz. 100 Die Vorschrift der VV 3403, die in Zivilsachen gilt, ist hier unmittelbar ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Beratung über ein Rechtsmittel durch den nicht in der Vorinstanz tätigen Anwalt

Rz. 47 Wird ein Anwalt, der nicht in der Vorinstanz als Verteidiger tätig war, mit der Verteidigung für das Berufungs- oder Revisionsverfahren beauftragt und soll er zunächst nur über die Aussichten eines Rechtsmittels beraten, ohne es schon einzulegen, so erhält er gleichwohl die Vergütung nach VV 4124, 4130. Mit der Beauftragung als Verteidiger sind die VV 4124, 4130 einsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Rechtliche Selbstständigkeit neben dem Beitreibungsrecht des Anwalts

Rz. 201 In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob die bedürftige Partei neben dem ihr beigeordneten Anwalt überhaupt Kostengläubigerin sein kann.[387] Teilweise wird vertreten, bei ratenfreier Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bestehe kein Erstattungsanspruch der bedürftigen Partei hinsichtlich ihrer Anwaltskosten, weil sie insoweit endgültig von Kosten befreit se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Antrag des Anwalts

Rz. 342 Beantragt der Anwalt die Vergütungsfestsetzung, richtet sich der Wert gem. § 23 Abs. 1 S. 2, S. 1 RVG i.V.m. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO bzw. § 42 FamGKG und bemisst sich nach dem Betrag, der zur Festsetzung angemeldet wird. Rz. 343 Dies wird in aller Regel der volle Vergütungsanspruch sein. Auslagen nach den VV 7000 ff. sind voll zu bewerten, gleichfalls vorgelegte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Der Anwalt wird in eigener Sache tätig

Rz. 45 Wird der Anwalt in eigener Sache tätig, so ist nach h.M. eine Kostenerstattung ausgeschlossen (siehe VV Vorb. 4 Rdn 127). Soweit man eine Erstattungspflicht analog § 464b Abs. 1 Nr. 2 StPO i.V.m. § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO befürwortet, ist dann auch eine Gebühr nach den VV 4300 ff. zu erstatten, sofern die entsprechende Gebühr eines Verteidigers erstattungsfähig wäre.[14] B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Beratung über ein Rechtsmittel durch den nicht in der Vorinstanz tätigen Anwalt

Rz. 143 Wird ein Anwalt, der nicht in der Vorinstanz als Verteidiger tätig war, mit der Verteidigung für das Rechtsmittelverfahren beauftragt und soll er zunächst nur über die Aussichten eines Rechtsmittels beraten, ohne es schon einzulegen, so erhält er gleichwohl die Vergütung nach VV 4124, 4130, VV 5113, VV 6207, 6211. Mit der Beauftragung als Verteidiger sind die VV 4124...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Die Tätigkeit des Anwalts ist nicht von seiner Bestellung gedeckt

Rz. 17 Wird der Anwalt vom Beschuldigten mit Tätigkeiten beauftragt, für die er nicht bestellt ist, so braucht der Anwalt diese Tätigkeiten nur auszuführen, wenn ihm auch ein entsprechendes Wahlanwaltsmandat übertragen wird. Er kann dann für diese Tätigkeit ebenfalls unbeschadet der Regelung des § 52 seine Vergütung geltend machen. Ein solcher Fall wird sich insbesondere dan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwalt und Partei machen den Erstattungsanspruch geltend

Rz. 49 Macht neben dem Anwalt (§ 126 ZPO) auch die Partei selbst (§§ 103 ff. ZPO) einen Erstattungsanspruch geltend (vgl. § 55 Rdn 201 ff.) – sie werden dadurch nicht zu Gesamtgläubigern gem. § 428 BGB –,[51] tritt die weitere Fragestellung hinzu, ob und inwieweit dem Anwalt gegenüber aufgerechnet (§ 126 Abs. 2 ZPO)[52] oder der Partei gegenüber die Kostenausgleichung (§ 106...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einzelvertretungen durch verschiedene Anwälte

Rz. 117 Kommt eine getrennte Rechtswahrnehmung von zusammenhängenden Mandaten nicht in Betracht oder hängen – wie beim Parteiwechsel – die Mandate nicht zusammen, kann sich für den Anwalt die Frage stellen, ob er in derselben Angelegenheit einen oder mehrere Kollegen – auch Sozii – einschaltet und selbst nur ein Mandat übernimmt. Eine solche externe Trennung ist zwar ebenfall...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Der Anwalt ist auch in dem Verfahren über die mitverglichenen Gegenstände tätig

Rz. 192 Wurde dem Anwalt auch in dem Verfahren über die mitverglichenen Gegenstände ein Auftrag erteilt und hat er dort bereits die Verfahrensgebühr verdient, so ist umstritten, ob er bei einer Einigung im Rechtsmittelverfahren zusätzlich noch eine Verfahrensgebühr aus dem Mehrwert verdienen kann. Diese Situation tritt insbesondere dann auf, wenn der erstinstanzliche Anwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwalt und Mandant

Rz. 21 Parteien des Vertrags sind der Anwalt und sein Mandant. Steht auf Auftraggeberseite eine Personenmehrheit, hat dies im Zweifel ein Gesamtschuldverhältnis zur Folge.[22] Gehört der beauftragte Rechtsanwalt einer Sozietät an, wird das Mandat im Regelfall der Sozietät als rechts- und parteifähiger Gesellschaft übertragen,[23] es sei denn, der Mandant möchte ausdrücklich ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einverständnis des Anwalts

Rz. 73 Der von dem Mehrkostenverbot betroffene, also nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassene Rechtsanwalt kann nur mit seinem Einverständnis einschränkend "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnet werden.[115] Dem Beiordnungsantrag eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abtretung an Nicht-Anwalt

Rz. 69 Die Abtretung der Vergütungsforderung an einen nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Dritten ist für den Anwalt sinnvoll, wenn er seinen Anspruch nicht selbst eintreiben möchte, etwa weil er als Gläubiger nicht persönlich in Erscheinung treten möchte oder weil er den mit der Beitreibung verbundenen Arbeits- und Kostenaufwand scheut. Zudem kann sich der Anwalt mit dem Fo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Vorrang des beigeordneten oder bestellten Anwalts (Abs. 1 S. 2)

1. Die bürgenähnliche Stellung der Staatskasse Rz. 26 Durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird die Staatskasse von Gesetzes wegen verpflichtet, die Entlohnung des beigeordneten Anwalts bis zur Höhe der Grundvergütung (§ 49) sicherzustellen und notfalls aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Es handelt sich um eine selbstständige Verbindlichkeit, die als (gesetzliche) "Hi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Verjährung von Ansprüchen gegen den Anwalt

1. Schadensersatzansprüche Rz. 160 Ansprüche des Auftraggebers gegen den Anwalt auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung des Anwaltsvertrags verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist aufgrund der sog. Sekundärhaftung nach § 51 BRAO a.F. kommt nicht mehr in Betracht. 2. Rückzahlung zuviel vereinnahmter Vergütung Rz. 161 Ansprüche aus unger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts ohne vorhergehenden Auftrag (Abs. 1 S. 3, 4)

1. Überblick Rz. 20 Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf Abs. 1 S. 1 nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des Abs. 1 S. 3 und S. 5 mit der Ausnahme in Abs. 1 S. 4. 2. Grundsatz (Abs. 1 S. 3) Rz. 21 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorhe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Nicht am BGH zugelassener Anwalt bei Rechtsbeschwerde nach § 544 ZPO

a) Grundsatz Rz. 48 Beauftragt der Beschwerdegegner seinen bisherigen Prozessvertreter oder einen anderen, nicht am BGH zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung oder Beratung betreffend das weitere Vorgehen in einem Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 544 ZPO, stellt dies grundsätzlich eine Maßnahme dar, die geeignet ist, seinen rechtlichen Interessen zu entsprechen. Dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Rückzahlungsanspruch der Staatskasse gegen den Anwalt

1. Keine Änderung von Amts wegen Rz. 184 Hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle versehentlich zu viel festgesetzt, ergibt die Endabrechnung des Verfahrens oder eine nachträgliche Änderung der Rechtsprechung oder Herabsetzung des Streitwertes, dass die Staatskasse dem bestellten oder beigeordneten Anwalt einen geringeren als den festgesetzten Betrag geschuldet hat, dann kan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kündigung durch den Anwalt

aa) Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers Rz. 250 Kündigt der Anwalt wegen vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers, so gilt § 628 Abs. 1 S. 1 BGB. Diese Vorschrift wird durch Abs. 4 ergänzt. Danach kann der Anwalt einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Insoweit ergibt sich aus Abs. 4, dass er sämtliche Gebühren, deren Tatb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Das Beitreibungsrecht des beigeordneten Anwalts nach § 126 ZPO

1. Anspruchsumfang der Beitreibung im eigenen Namen Rz. 192 Wurde die bedürftige Partei durch den im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Anwalt mit Erfolg vertreten und hat sie deshalb einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, so erscheint es nur konsequent, wenn dieser (auch) dem Anwalt zugutekommt. Daher gewährt § 126 Abs. 1 ZPO (für Familiensache...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Haftung der Auftraggeber gegenüber ihrem Anwalt (Abs. 2)

1. Grundsatz der vertretungsbezogenen Haftung Rz. 44 § 7 Abs. 1 regelt die Gesamtvergütung oder obere Forderungsgrenze des Rechtsanwalts, der in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber vertritt. § 7 Abs. 2 regelt die Haftung der Auftraggeber im Innenverhältnis zum Rechtsanwalt,[55] und zwar die gesamtschuldnerische Haftung aller Auftraggeber sowie deren Einzelhaftungen.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gläubigerwechsel vom Anwalt auf den Fiskus (Abs. 1 S. 1)

1. Gegenstand des Forderungsübergangs Rz. 6 Ein gesetzlicher Forderungsübergang bezweckt im Allgemeinen, wie auch hier, dass der hilfsweise Leistende bei dem "eigentlichen" (Haupt-)Schuldner Rückgriff nehmen können soll, soweit er in dessen Interesse den Gläubiger befriedigt hat. Übergehen kann daher nur ein Anspruch in der Person des Gläubigers und gegenüber dem Schuldner, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kündigung durch den Anwalt

aa) Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers Rz. 271 Wird die Kündigung des Anwaltsvertrags durch vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers veranlasst, so steht dem Anwalt neben der Vergütung nach § 628 Abs. 2 BGB auch ein Anspruch auf Schadensersatz zu.[211] Die Vorschrift spielt in der Praxis allerdings kaum eine Rolle. bb) Grundlose Kündigung Rz. 272 Kündigt der Anwal...mehr