Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Bestellungen und sonstige Beiordnungen

Rz. 7 Bei den Bestellungen oder sonstigen Beiordnungen finden sich zwar gelegentlich Vorschriften, die den Umfang des öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses zwischen Anwalt und anordnender Körperschaft konkretisieren (vgl. Abs. 6). Häufig hat der Gesetzgeber sich damit aber nicht näher auseinander gesetzt, so dass hier im Zweifel darauf zurückgegriffen werden muss, wesha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bloße Rechtsmitteleinlegung und Begründung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 23 Eine weitere Ermäßigung sieht Anm. Abs. 2 Nr. 2 zu VV 3201 vor. Diese Vorschrift bezieht sich auf alle Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch auf Familiensachen. Danach ist eine ermäßigte Verfahrensgebühr anzunehmen, wenn es bei einem einseitigen Beschwerdeverfahren verbleibt und das Gericht nach Einlegung und Begründung der Beschwerde unmittelbar entscheide...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vereinbarungen

Rz. 11 Anwalt und Auftraggeber können über die Fälligkeit der Vergütung eine Vereinbarung treffen. Diese geht dann der Vorschrift des Abs. 1 vor. Rz. 12 Die Vereinbarung einer vorzeitigen Fälligkeit muss nicht den Formerfordernissen des § 3a Abs. 1 entsprechen, da sie nicht zu einer höheren Vergütung führt.[10] Geschuldet bleibt nach wie vor die gesetzliche Vergütung, wenn au...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / F. Abrechnung bei verschiedenen Angelegenheiten mit Anrechnung

Rz. 22 Problematisch sind Anrechnungsfälle. Die Problematik liegt hier darin, dass hinsichtlich der verschiedenen Angelegenheiten unterschiedliche Steuersätze gelten können. Das Ergebnis der Abrechnung hängt dann davon ab, wo die Anrechnung berücksichtigt wird. Dies ist m.E. aber letztlich keine steuerrechtliche Frage, sondern eine vergütungsrechtliche Frage, deren Lösung im ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / c) Besprechung zur Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens

Rz. 82 Nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 VV 2 erhält der Anwalt eine Terminsgebühr auch dann, wenn er mit dem Gegner oder dessen Anwalt eine Besprechung zur Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens führt. Dabei muss es sich nicht einmal um anhängige Gegenstände handeln. Beispiel: Die Scheidung ist eingereicht (Werte: Ehesache 9.000.00 EUR; Versorgungsausgleich 2.700 EUR). Später ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Vorgerichtliche Tätigkeit und Anrechnung auf die Gebühren der VV 4143, 4144

Rz. 58 Wird der Anwalt außergerichtlich beauftragt, die Ersatzansprüche des Geschädigten geltend zu machen, so ist zu differenzieren: Rz. 59 Hat der Anwalt nur den Auftrag, nach der zu erwartenden Anklageerhebung die Ansprüche gemäß § 403 StPO geltend zu machen, so richtet sich insoweit seine Vergütung nach VV 4143. Allerdings liegt lediglich ein bedingter Auftrag vor. Kommt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 54 Umstritten war bislang die Frage der Kostenerstattung. Nach früherer Ansicht der Rspr.[10] sollten Kosten des deutschen Anwalts für die Herstellung des Einvernehmens nur insoweit erstattungsfähig sein, als sie die Kosten nicht übersteigen, die bei unmittelbarer Beauftragung eines deutschen Anwalts entstanden wären, also gegebenenfalls einschließlich Informationskosten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Keine Terminsgebühr vor Anberaumung der mündlichen Verhandlung

Rz. 18 Nicht ausreichend ist dagegen, dass die Parteien außergerichtliche Besprechungen führen und dann erst die mündliche Verhandlung anberaumt wird. Die zuvor geführten Besprechungen lösen dann nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 nur die 0,5-Terminsgebühr nach VV 3113 aus. Nimmt der Anwalt dann an der späteren Verhandlung nicht teil oder kommt es nicht mehr zur Verhandlung o...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Weitere Vergütung (§ 50)

Rz. 8 Mit Abs. 6 hat der Gesetzgeber dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ein wirksames Instrument an die Hand gegeben, das zum Erlöschen des Anspruchs des Anwalts gegen die Staatskasse führen kann. Allerdings betrifft es nur die Festsetzung einer weiteren Vergütung (§ 50), also der Differenz zwischen der erhaltenen Grundvergütung des im Wege der PKH beigeordneten Anwalts ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Mehrvergleichsversuch

Rz. 23 Wird im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren über nicht anhängige Gegenstände lediglich verhandelt, entsteht ebenso die Verfahrensgebühr nach Anm. Nr. 2 zu VV 3337 mit einem Gebührensatz von 0,5. Ebenso entsteht bei Einigungsverhandlungen die Differenzterminsgebühr VV Vorb. 3.3.6 S. 2 i.V.m. Anm. Abs. 2 zu VV 3104. Beispiel: Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren mit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Kostenerstattung

Rz. 22 Die Kosten für eine Begutachtung über die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.[8] Rz. 23 Die Frage der Erstattungspflicht stellt sich ohnehin nicht, wenn der begutachtende Anwalt mit der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens beauftragt worden ist, da dann infolge der Anrechnung – abgesehen von der zweiten Postentgeltpauschale...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bedeutung von § 7

Rz. 21 VV 1008 findet Anwendung, wenn mehrere Personen Auftraggeber i.S.v. § 7 sind und dementsprechend die Vergütung schulden, aber auch dann, wenn nur ein Auftraggeber i.S.v. § 7 existiert, dieser aber mehrere Personen vertritt und der Anwalt daher für mehrere Personen tätig wird (vgl. VV 1008 Rdn 6 ff.). Denn auch bei dieser Konstellation fällt für den Anwalt Mehrarbeit a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Es ist unklar, ob die Vergütungsvereinbarung wirksam ist

Rz. 76 Probleme treten auf, wenn die Parteien darüber streiten, ob die Vergütungsvereinbarung nichtig ist. Der Anwalt gerät dann in ein Dilemma. Er läuft Gefahr, dass er im Rechtsstreit später völlig unterliegt, nämlichmehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / b) Verfahrensgebühr

Rz. 216 Der Anwalt erhält im erstinstanzlichen einstweiligen Anordnungsverfahren grundsätzlich eine 1,3-Verfahrensgebühr (VV 3100). In erstinstanzlichen Verfahren vor dem OVG oder dem OVG bestimmt sich die Verfahrensgebühr nach VV 3300 Nr. 2 und beträgt 1,6. Rz. 217 Ist der Anwalt im Verfahren auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung sowohl außergerichtlich (§ 80 Abs. 4 VwGO...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Fälle des § 138 FamFG und des § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO

Rz. 40 Der im Fall einer Beiordnung des Anwalts gem. § 138 FamFG oder seiner Bestellung gem. § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO nach Zahlung der Staatskasse auf diese übergegangene Anspruch des Anwalts gegen den oder die Vertretenen hat für das Ziel einer Kostenfreistellung der Staatskasse grundsätzlich die nämliche Bedeutung wie das übergegangene Beitreibungsrecht des Anwalts gegen den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Teilweise Verjährung

Rz. 153 Ebenso wie die Vergütung nur teilweise fällig werden kann, kann auch die Verjährung nur hinsichtlich eines Teils eintreten. Dies wird oft bei Teilurteilen oder Vorabentscheidungen nach § 137 FamFG übersehen. Beispiel 1: Auf die Klage in Höhe von 25.000 EUR erging im Jahr 2016 ein Teilurteil über 20.000 EUR. Das Schlussurteil wurde erst in 2017 verkündet. Die Fälligkei...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / b) Abschlussschreiben nach vorheriger Abmahnung

Rz. 150 Wenig Beachtung findet die Frage, wie sich das Abschlussschreiben zur Abmahnung verhält. Beides sind außergerichtliche Tätigkeiten, die eine Geschäftsgebühr auslösen. In beiden Fällen ist der Gegenstand derselbe, nämlich der Hauptsacheanspruch. Daher ist insoweit von derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 auszugehen.[55] Mit dem Abschlussschreiben wird die außergerichtl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Geplatzter Termin

Rz. 7 Darüber hinaus ist in Abs. 3 S. 2 in Entsprechung zu VV Teil 4 und 5 geregelt, dass der Anwalt die Terminsgebühr auch dann erhält, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen nicht stattfindet, die der Anwalt nicht zu vertreten hat. Lediglich dann, wenn der Anwalt von der Aufhebung des Termins rechtzeitig in Kenntnis gesetzt worden ist, also ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gerichtliches Verfahren

Rz. 72 Wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im gerichtlichen Verfahren, also nach Abgabe der Akten an das erstinstanzliche Gericht zurückgenommen, so erhält der Anwalt, der daran mitwirkt, für das gerichtliche Verfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 4. Rz. 73 Ist ein Termin zur Hauptverhandlung bereits anberaumt, steht dem Verteidiger die Zusätzliche Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Verjährung, §§ 194 ff. BGB

Rz. 108 Die Vorschrift des Abs. 1 S. 2 stellt darüber hinaus klar, dass die Abrechnung auf den Ablauf der Verjährung keinen Einfluss hat. Auch dann, wenn der Anwalt nicht abrechnet, beginnt also die Verjährung zu laufen. Es kann daher vorkommen, dass die Vergütung des Anwalts verjährt ist, bevor sie jemals einforderbar war. Beispiel: Der Auftrag war am 22.11.2017 erledigt. A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Höhe der Gebühr, VV 5108, 5110, 5112

Rz. 3 Als Terminsgebühr erhält der Verteidiger bei einem Bußgeld:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Einzelfälle

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Inhalt der Norm

Rz. 4 In VV 7000 sind insgesamt fünf Tatbestände geregelt, nach denen der Anwalt eine Dokumentenpauschale erhält, nämlich für:mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 3. Auftrag zur Hauptsacheklage bereits erteilt

Rz. 153 War zum Zeitpunkt des Abschlussschreibens bereits Klageauftrag zur Hauptsache erteilt, dann wird die Tätigkeit des Anwalts nicht mehr nach Teil 2 (Geschäftsgebühr) vergütet, sondern bereits nach VV Teil 3 und löst eine Verfahrensgebühr aus, allerdings nur in ermäßigter Höhe von 0,8 (VV 3101 Nr. 1). Beispiel: Nach Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 7.500 EUR)...mehr

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Vorbemerkung zu VV 2100 ff.

Rz. 1 In VV Teil 2 Abschnitt 1 sind besondere Beratungstätigkeiten des Anwalts "ausgelagert". Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels war früher in § 20 BRAGO geregelt, und zwar als allgemeine Beratung in § 20 Abs. 1 BRAGO und als Abrategebühr in § 20 Abs. 2 BRAGO. Mit Inkrafttreten des RVG unterscheidet das Gesetz nicht mehr danach, ob der mit der Prüfung der Er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Teilweise Beendigung

Rz. 75 Bei einer teilweisen vorzeitigen Erledigung entstehen zwei Gebühren: Zu beachten ist hierbei § 15 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einigungsgebühr nach VV 1000 ff. (Anm. zu VV 4147)

Rz. 7 Nach der Anm. zu VV 4147 können die Anwälte anstelle oder neben der Gebühr nach VV 4147 zusätzlich eine Einigungsgebühr nach VV 1000 ff. verdienen, wenn sie sich auch über vermögensrechtliche Ansprüche einigen. Die Gebühr kann sowohl im Sühneverfahren als auch im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren oder im Berufungs- oder Revisionsverfahren entstehen.[1] Neben de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Besondere Angelegenheiten

Rz. 25 Jedes Beschwerdeverfahren in Angelegenheiten nach VV Teil 3 gilt als eigene Angelegenheit i.S.d. §§ 18 Abs. 1 Nr. 3, 17 Nr. 1 (Ausnahme § 16 Nr. 10). Das bedeutet, dass der Anwalt die Verfahrensgebühr nicht nur neben den Gebühren des Ausgangsverfahrens, also als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter neben der Verfahrensgebühr (VV 3100) erhält,[41] sondern auch, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Änderung der Streitwertfestsetzung

Rz. 143 Darüber hinaus wird der Ablauf der Verjährungsfrist nach Abs. 2 gehemmt, solange die Vergütung wegen eines entgegenstehenden Streitwertbeschlusses gemäß §§ 32 Abs. 1, 33 Abs. 1 nicht geltend gemacht werden kann. Da im Falle einer nachfolgenden Streitwertfestsetzung und eines eventuellen Beschwerdeverfahrens kein rechtskräftiger Abschluss des Verfahrens i.S.d. Abs. 2 ...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / G. Vorschuss und Schlussrechnung

Rz. 23 Zu berücksichtigen ist, dass Vorschüsse, die der Anwalt berechtigterweise mit 19 % erhoben hat, jetzt im Nachhinein "rückzuvergüten sind", soweit der Steuersatz bei Fälligkeit 16 % beträgt. Umgekehrt muss er einen mit 16 % erhobenen Vorschuss im Nachhinein mit 19 % versteuern und entsprechend an das Finanzamt nachzahlen. Diesen Mehrbetrag kann er dann auch vom Mandante...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Das rechtliche Schicksal des erhaltenen Vorschusses nach Insolvenzeröffnung

Rz. 126 Hat der Anwalt vor Insolvenzeröffnung einen Vorschuss für seine Tätigkeit erhalten, stellt sich die Frage, ob er diesen Vorschuss nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen seines Mandanten behalten oder aufgrund der vom Insolvenzverwalter gemäß §§ 129 ff. InsO geltend gemachten Insolvenzanfechtung gemäß § 143 InsO zur Masse zurückgewähren muss. Rz. 127...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Pauschale Abrechnung

Rz. 64 Rechnet der Anwalt pauschal (VV 7002) ab, soll die Postentgeltpauschale ohne Nachprüfungsmöglichkeit zu berücksichtigen sein; einer Versicherung des Anwalts nach § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO bedürfe es nicht.[86] Dies ist jedoch nicht ganz zutreffend. Erforderlich ist auch in diesem Fall die Versicherung, dass überhaupt ein Entgelt angefallen ist.[87] Anderenfalls wäre nämli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Berechnungsgrundlage "Vergütungen"

Rz. 44 Ausgangsbetrag für die Abrechnung gegenüber der Staatskasse bei anrechenbaren Leistungen ist die Summe der "Vergütungen" des Anwalts aus dem erteilten Auftrag (Mandat). Diese braucht sich nicht in den gesetzlichen Gebühren zu erschöpfen, sondern kann auch eine weitergehende Vergütungsvereinbarung (§ 4) zum Gegenstand haben. Das Gesetz macht insoweit keine Einschränkun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebührenhöhe

Rz. 13 Der Gebührensatz beträgt 1,6 (sofern nicht VV 3201 anzuwenden ist). Rz. 14 Die volle 1,6-Gebühr nach VV 3200 entsteht, wie sich im Umkehrschluss aus Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3201 ergibt, sobald der Anwalt Insoweit kann auf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Vermeidung der Privatklage im vorbereitenden Verfahren

Rz. 136 Während im gerichtlichen Privatklageverfahren eine Einstellung in Betracht kommt (§ 383 Abs. 2 S. 1 StPO) und damit Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 unmittelbar gilt, besteht diese Möglichkeit im vorbereitenden Verfahren nicht. Dies folgt aus der besonderen prozessualen Situation. Es liegt kein Offizialverfahren vor, das von der Staatsanwaltschaft betrieben wird; Herr des Verf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) PKH/VKH mit Zahlungsbestimmung

Rz. 197 Bei einer Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe mit Zahlungsanordnung hat der Rechtspfleger zu beachten, dass ein Anspruchsübergang nach § 59 ausscheidet, soweit die von der Staatskasse an den beigeordneten Anwalt geleistete Vergütung durch Zahlungen der Partei (§ 120 ZPO) gedeckt ist. Variante 2: Es ist Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlungsanordnung be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einzelne Forderungen

Rz. 262 Haben die verschiedenen Auftraggeber den Anwalt zwar in derselben Sache, aber wegen verschiedener Gegenstände beauftragt, ist ähnlich zu rechnen. Die Gebühren berechnen sich jetzt aus dem zusammengerechneten Wert (§ 22 Abs. 1); eine Erhöhung nach § 7 Abs. 1 kommt nicht in Betracht. Beispiel: In einer Verkehrsunfallsache klagt der Fahrzeugeigentümer A auf Schadensersa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Zurückverweisung

Rz. 31 Auch im Fall einer Zurückverweisung können mehrere Beschwerdegebühren anfallen, wenn gegen die erneute Entscheidung wiederum Beschwerde eingelegt wird. Beispiel: Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des AG lässt der Kläger durch seinen Anwalt Beschwerde einlegen. Das LG hebt den Festsetzungsbeschluss auf und weist die Sache zur erneuten Entscheidung an das AG zurück,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung

Rz. 122 Der Ablauf der Verjährung wird gehemmt durch:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Ablehnung des Mandats

Rz. 18 Möchte der Anwalt ein ihm angetragenes Mandat ablehnen, hat er dem Mandanten davon unverzüglich Mitteilung zu machen (§ 44 S. 1 BRAO). Unverzüglich bedeutet nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 BGB "ohne schuldhaftes Zögern". Der Anwalt hat diesen Umstand bei seiner Büroorganisation zu berücksichtigen; Mandatsangebote müssen ihm von seinem Kanzleipersonal daher k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Partei/Mandant/Gegner

Rz. 5 Nicht erinnerungsberechtigt ist die von dem Anwalt vertretene Partei (der von dem Anwalt vertretene Beteiligte), der erstattungspflichtige Gegner oder in Strafsachen der kostenpflichtig Verurteilte.[11] Sie sind an dem Festsetzungsverfahren nach § 55 und dem Rechtsbehelfsverfahren nach § 56 nicht beteiligt, weil es hier nur um das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Besondere Anrechnungsfälle

Rz. 45 Erhält der Anwalt Leistungen, die den "Vergütungen" für seine Tätigkeit als beigeordneter oder bestellter Anwalt mangels erkennbarer Zweckbestimmung nicht direkt zugeordnet werden können, weil noch andere Ansprüche offen sind, gilt auch insoweit der Grundsatz einer möglichst gläubigerfreundlichen Anrechnung. Ist der Anwalt in mehreren Angelegenheiten beigeordnet oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Art des Auftrags im nachfolgenden Verfahren

Rz. 43 Der Anwalt im Zivilverfahren muss nicht mehr als Prozessbevollmächtigter tätig werden – so aber noch § 89 BRAGO.[30] Der Wortlaut der neuen Anrechnungsbestimmung ist weiter gefasst als der der BRAGO. Dies ist auch richtig. Anderenfalls könnte der mit einer Einzeltätigkeit im Zivilprozess beauftragte Anwalt mehr verdienen als der Prozessbevollmächtigte. Rz. 44 Die Anrec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Die 1,0-Einigungsgebühr nach VV 1003

Rz. 156 Ist über den Gegenstand, der der Einigung zugrunde liegt, ein gerichtliches Verfahren anhängig (ausgenommen ein selbstständiges Beweisverfahren oder ein darauf gerichtetes Prozesskostenhilfeverfahren), so reduziert sich die Einigungsgebühr nach VV 1003 auf 1,0 (Ausnahme wiederum VV 1004). Der Gegenstand muss nicht in dem Verfahren anhängig sein, in dem die Einigung g...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / II. Stundensatzvereinbarungen

Rz. 25 Ist eine Stundensatzvereinbarung getroffen worden, ändert dies zunächst einmal nichts daran, dass die gesamte Vergütung unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG erst fällig wird mit deren Erledigung oder Beendigung. Hier kann es allerdings vorkommen, dass Teilleistungen gegeben sind, die gesondert zu versteuern sind, nämlich dann, wenn in der Vergütungsverein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Auslagen nach VV 7000 ff.

Rz. 134 Auslagen nach VV 7000 ff. sind festsetzbar, da diese einen Teil der Vergütung bilden (vgl. § 1 Abs. 1). Insbesondere ist die Umsatzsteuer (VV 7008) festzusetzen, sofern die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig ist. Eine Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO muss der Anwalt nicht abgeben. Auf seine Vorsteuerabzugsberechtigung kommt es nämlich nicht an, da es hie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung (Anm. zu VV 2102)

Rz. 5 Auch bei der Gebühr nach VV 2102 ist eine Anrechnung vorgesehen (Anm. zu VV 2102). Soweit der Anwalt also Rechtsmittelauftrag erhält, ist die Prüfungsgebühr auf die entsprechende Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsmittelverfahrens anzurechnen. Beispiel: Der Anwalt ist beauftragt, die Aussicht einer Berufung gegen das Urteil des Schöffengerichts zu prüfen und hier...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Partei führt den Rechtsstreit in vollem Umfang, obwohl Prozesskostenhilfe nur teilweise bewilligt worden ist

Rz. 29 Beispiel: Der Beklagte will seinen Anwalt mit der Abwehr einer gegen ihn gerichteten Klage i.H.v. 20.000 EUR beauftragen und bittet ihn zunächst, hierfür Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dem Beklagten wird Prozesskostenhilfe lediglich zur Abwehr eines Teilbetrages i.H.v. 12.000 EUR bewilligt. Im Übrigen wird die Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebührenhöhe

Rz. 2 Nach VV 4300 erhält der Anwalt eine Gebühr i.H.v. 66 EUR bis 737 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 365 EUR. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr i.H.v. 321 EUR. Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich der Gebührenrahmen bzw. die Festgebühr um 30 % je weiteren Auftraggeber (VV 1008).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rückwirkung der Beiordnung oder Bestellung im Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 124 Wird der Anwalt erstmals in einem Verfahren nach Zurückverweisung bestellt oder beigeordnet, gilt nach dem eindeutigen Wortlaut die Regelung nach Abs. 6 S. 1, da es sich um den "ersten Rechtszug" handelt. Er erhält aus der Landeskasse auch die Vergütung für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung. Damit ist nicht nur das vorbereitende Verfahren gemeint ("...mehr