Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Höhe

Rz. 175 In den Fällen der Nr. 1 Buchst. a bis d steht dem Anwalt als Dokumentenpauschale für die Herstellung von Kopien und Ausdrucken eine Vergütung i.H.v. 0,50 EUR, bei Farbkopien i.H.v. 1 EUR je Seite zu (ebenso GKG-KostVerz. 9000, FamGKG-KostVerz. 2000, GNotKG-KostVerz. 31000). Bei mehr als 50 Kopien bzw. Ausdrucken in derselben Angelegenheit und für denselben Auftraggeb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Inanspruchnahme des Beschuldigten unter den Voraussetzungen des Abs. 1 S. 1

Rz. 11 Die Anspruchsgrundlage nach Abs. 1 S. 1 greift nur für solche Gebühren, die während der Zeit der Bestellung zum Pflichtverteidiger ausgelöst worden sind. Sämtliche Gebühren, die der Anwalt während seiner Pflichtverteidigerbestellung nach den VV 4100 ff. erworben hat, kann er danach gegen den Beschuldigten in Höhe der (weiter gehenden) Wahlgebühren geltend machen, sowe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 4 schafft den rechtlichen Rahmen für die Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Vergütung im außergerichtlichen Bereich. Ergänzend sind die allgemeinen Erfordernisse des § 3a zu beachten. Für eine erfolgsabhängige Vereinbarung gelten hingegen die qualifizierten Voraussetzungen des § 4a. Rz. 2 Abs. 1 übernimmt die bis 2008 geltende Altfassung des Abs. 2 S. 1. § 4 Abs. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rückwirkung auf bewilligungsreifen Antrag

Rz. 35 Diese Auslegung bedeutet für den beigeordneten Anwalt, dass alle Gebührentatbestände unter die Beiordnung fallen, die er nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen zwecks Vertretung der Partei im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe erstmalig oder wiederholt verwirklicht hat.[57] Das gilt selbst dann, wenn diese Tätigkeiten im Zeitpunkt des Bewillig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AnwaltKommentar RVG / 1. Anwendung von § 55

Rz. 74 Die aus der Staatskasse auszuzahlende Beratungshilfevergütung wird im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 festgesetzt. Antragsteller ist hier der die Beratungshilfe gewährende Anwalt. Die Entstehung der Vergütung ist glaubhaft zu machen (siehe dazu ausf. § 55 Rdn 40 ff.).[107] Hierzu kann im Einzelfall eine Versicherung an Eides statt, eine anwaltliche Versicher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verlängerung und Aufhebung

Rz. 8 In VV 6300, 6301 ist die Vergütung im Verfahren über die Anordnung einer (erstmaligen) Freiheitsentziehung nach den §§ 425, 426 FamFG oder einer Unterbringungsmaßnahme nach den §§ 329, 330 FamFG geregelt. Die Vergütung im Verfahren über die Verlängerung oder Aufhebung der Freiheitsentziehung oder der Unterbringungsmaßnahme regeln die VV 6302, 6303. VV 6302 erfasst in s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beratungshilfe

Rz. 235 Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, wenn der Anwalt außergerichtlich im Rahmen von Beratungshilfe tätig wurde, ist zwar nach dem neuen Wortlaut, der nicht mehr auf VV 2300–2303 a.F., sondern generell auf die Gebühren nach Teil 2 verweist, nicht mehr ausgeschlossen.[274] Jedoch enthält VV 2503 Abs. 2 insofern eine speziellere Anrechnungsregel.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einigungsgebühr

Rz. 33 Werden nach dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid Verhandlungen über den Umfang der Vollstreckung sowie Ratenzahlungen geführt und kommt es zu einer Einigung zwischen den Parteien, so dass der Vollstreckungsbescheid zurückgenommen wird, entstehen neben einer 0,8-Verfahrensgebühr auch eine 1,2-Terminsgebühr und eine 1,0-Einigungsgebühr. Voraussetzung ist neben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Übergangsrecht anlässlich des KostRÄG 2021

Rz. 88 Auch infolge der Änderungen des KostRÄG 2021 kann es für Verkehrsanwalt und Hauptbevollmächtigten zu unterschiedlichem Gebührenrecht kommen (§ 60). Es muss nicht für beide Anwälte gleiches Recht gelten. Es sind beide Varianten möglich, nämlich, dass der Prozessbevollmächtigte noch nach den alten Beträgen abrechnet, der Verkehrsanwalt dagegen nach den neuen oder umgeke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verkehrsanwaltsgebühr, VV 3400

Rz. 365 Hinsichtlich der Verkehrsanwaltsgebühr nach VV 3400 gilt das zur Verfahrensgebühr Ausgeführte. Da die Verkehrsanwaltsgebühr der Verfahrensgebühr in der Funktion gleich steht, kann sie nur einmal berechnet werden, ist also auf diese anzurechnen.[401] War der Anwalt im Urkundsverfahren Verkehrsanwalt und im Nachverfahren Verfahrensbevollmächtigter, so ist die Verfahren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Fallbeispiele

Rz. 53 Die Vielzahl der möglichen Fallgestaltungen lässt sich weder erschöpfend erfassen noch auf allgemeine Bewertungsprämissen reduzieren. Kein Fall gleicht in seiner individuellen Gestaltung dem anderen. Die nachstehende alphabetische Zusammenstellung einschlägiger Veröffentlichungen und Gerichtsentscheidungen bietet Anhaltpunkte für die Bewertung konkreter Angelegenheite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang II. Einstweiliger Re... / (1) Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Rz. 45 Wird in einem Arrest- oder einstweiligen Verfügungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden, entsteht keine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104. Für Arrestverfahren folgt dies bereits aus § 922 Abs. 1 ZPO wonach das Gericht wahlweise durch Urteil oder durch Beschluss – und damit ohne mündliche Verhandlung (§ 128 Abs. 4 ZPO) – entscheiden kann. In e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Vollziehung und Vollstreckung in der Hauptsache

Rz. 73 Ist hinsichtlich des Gegenstandes, über den ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung ergangen ist, ein entsprechender Titel (Urteil, Vergleich) in der Hauptsache ergangen, besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, nunmehr aus diesem Titel in der Hauptsache bis einschließlich der Verwertung zu vollstrecken. Er kann aber auch die aufgrund des Arrestes bzw. der einst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Höhe der Gebühren

Rz. 69 Die Gebühren nach VV 6302, 6303 sind geringer als die nach VV 6300, 6301. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 22 EUR bis 330 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 176 EUR. Rz. 70 Der gerichtlich beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr i.H.v. jeweils 141 EUR, wobei auch hier die Erhöhung bei mehreren Auftraggebern nach VV 1008 zu beachten ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 86 Für gerichtliche Verfahren war bislang von der Bestimmung des Abs. 2 S. 2 a.F. auszugehen. Diese Regelung findet sich jetzt in § 17 Nr. 1, ohne, dass sich inhaltlich etwas geändert hätte. Danach gilt jeder Rechtszug als eine besondere Angelegenheit. Gemeint ist damit der prozessuale Rechtszug. Jede gesonderte gerichtliche Instanz ist grundsätzlich auch eine eigene geb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Antrag

Rz. 146 Entgegen dem KG[145] geht das LG Berlin[146] davon aus, dass eine Erstreckung nur dann in Betracht kommt, wenn bereits vor Verbindung ein Antrag auf Bestellung oder Beiordnung gestellt war. Eine Antragstellung nach der Verbindung soll dagegen unerheblich sein. Dies dürfte jedoch zu weit gehen. Die Gesetzesbegründung knüpft nicht an die Antragstellung an, sondern stel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verfahren vor den Verfassungsgerichten gemäß § 37

Rz. 22 § 37 Abs. 2 S. 2 legt fest, dass sich der Gegenstandswert unter Berücksichtigung aller Umstände der Angelegenheit nach billigem Ermessen bestimmt und mindestens 5.000 EUR beträgt. Während in der Vorgängernorm des § 113 Abs. 2 S. 3 BRAGO noch die einzelnen Umstände aufgeführt waren, erfolgt nunmehr ein pauschaler Verweis auf die Umstände nach Abs. 1. Insoweit dürfte es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu 7008: Änderungen ... / A. Änderungen des Steuersatzes

Rz. 1 Durch Art. X des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz –[1] ist für die Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % (§ 12 Abs. 1 UStG) sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 % (§ 12 Abs. 1 UStG) herabgesetzt worden. Ab dem 1.1.2021...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Beschränkung der Beiordnung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 60 Die Erstreckung der Beiordnung auf die Vollziehung des Arrests oder der einstweiligen Verfügung schließt ebenso wie die gesetzliche Erstreckung der Beiordnung des Anwalts auf die Verteidigung gegen ein Anschlussrechtsmittel auch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit ein, weil das Erfordernis eines weiteren PKH-Verfahrens nur eine unnötige Erschwernis für den Antr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vergütungsvereinbarung

Rz. 29 Unbenommen bleibt es Anwalt und Auftraggeber, eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen und in dieser Vergütungsvereinbarung die Vorschrift des Abs. 2 S. 1 abzubedingen oder einen höheren Gegenstandswert als 30 Mio. EUR zu vereinbaren.[11] Eine solche Regelung bedarf allerdings zu ihrer Verbindlichkeit (§ 4b) der Form des § 3a Abs. 1.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vorbereitendes Verfahren (Unterabschnitt 2)

Rz. 48 Wird das vorbereitende Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt und hat der Anwalt nach den vorstehenden Grundsätzen die Einstellung gefördert, so erhält er gemäß Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Nachweis der Terminsgebühr

Rz. 49 Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass es oft auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, ob lediglich die verminderte 0,5-Terminsgebühr nach VV 3105 oder die volle 1,2-Terminsgebühr nach VV 3104 entstanden ist. Da nicht alle Umstände ins Protokoll aufzunehmen sind, sollte der Anwalt darauf dringen, dass die für die Terminsgebühr relevanten Punkte im Protokoll entha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Verschlechterungsverbot

Rz. 219 Das Verbot der reformatio in peius gilt nicht im Streitwertbeschwerdeverfahren.[87] Das folgt aus dem Gebot der Streitwertwahrheit. Die Parteien können ihre Wertangaben jederzeit berichtigen (§ 61 S. 2 GKG). Das Gericht wiederum ist verpflichtet, den Streitwert zutreffend zu beziffern und deshalb auch zur Abänderung von Amts wegen befugt (§ 63 Abs. 3 S. 1 GKG). Das b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Fehlende Leistungsbestimmungen

Rz. 4 Der Gesetzgeber geht wie selbstverständlich davon aus, dass eine abweichende Leistungsbestimmung der Partei oder des Dritten fehlt. Das erscheint auch naheliegend, weil dadurch der Anwalt schlechter als bei der gesetzlichen Regelung gestellt würde und für eine derartige Willensrichtung kein vernünftiger Grund ersichtlich ist. Hieraus kann aber nicht geschlossen werden,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Schriftsatz mit Klage- oder Antragsrücknahme

Rz. 53 Enthält der vom Anwalt eingereichte Schriftsatz die Rücknahme der Klage oder des Antrags, so löst dies eine volle 1,3-Verfahrensgebühr aus. Entsprechendes gilt für die Rücknahme des Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid.[62] Bei einer teilweisen Klagerücknahme ist die 1,3-Verfahrensgebühr aus dem Teilstreitwert zu berechnen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme: Kleinunternehmer

Rz. 5 Ausgenommen von der Umsatzsteuerpflicht sind nach § 19 Abs. 1 UStG Anwälte, deren Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird. Ungeachtet dieser Regelung können solche Kleinunternehmer aber nach § 19 Abs. 2 UStG freiwilli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Auslagen

Rz. 13 Neben den jeweiligen Gebühren erhält der Anwalt auch jeweils Ersatz seiner Auslagen nach VV 7000. Da es sich bei dem vorbereitenden Verfahren um eine eigene Angelegenheit handelt (§ 17 Nr. 11), entsteht hier die Postentgeltpauschale nach VV 7002 gesondert. Auch die Dokumentenpauschale (VV 7000) wird neu gezählt.[2]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 88 Darüber hinaus kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (VV 1000) verdienen. Die Höhe der Einigungsgebühr hängt davon ab, ob die Einigung über anhängige Gegenstände (1,0 nach VV 1003) oder über nicht anhängige Gegenstände (1,5 nach VV 1000) getroffen wird. Gegebenenfalls ist § 15 Abs. 3 zu beachten. Rz. 89 Zu den Voraussetzungen der Einigungsgebühr wird auf die Kommen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / e) Einigung über anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 100 Wird eine Einigung über anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, bedarf es insoweit keiner Wertfestsetzung im Verbundverfahren. Der Mehrwert für die Anwaltsgebühren ergibt sich vielmehr aus dem im mitverglichenen Verfahren festgesetzten Wert (siehe Rdn 94). Beispiel: Im Scheidungsverfahren beträgt der Wert der Ehesache 6.000 EUR und der des Versorgungsausgleich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu Unterabschnitt 4

Rz. 1 Die Gebühren des Anwalts im strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren sind gesondert geregelt in Unterabschnitt 4. Früher kannte die BRAGO lediglich eine Vorschrift (§ 90 BRAGO), die pauschal auf die Verteidigergebühren nach §§ 83 ff. BRAGO verwies. Nunmehr enthalten die Vorschriften des Unterabschnitts 4 zwar auch eine Verweisung auf die Verteidigergebühren, die Regelu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Berufungsführer

Rz. 43 Die Erstattung einer 1,1-Verfahrensgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 auf Seiten des Berufungsführers wird grundsätzlich ausscheiden, da es im Falle einer vorzeitigen Erledigung nicht zur Anhängigkeit der Berufung kommt, die aber wiederum Voraussetzung für ein Erstattungsverhältnis ist. Eine Ausnahme gilt dann, wenn nicht anhängige Gegenstände in einen Vergleich einbezogen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Keine schematische Betrachtung

Rz. 51 Ein allgemeiner Grundsatz lässt sich insoweit nicht aufstellen. Keinesfalls darf eine schematische Betrachtung für alle Fälle vorgenommen werden.[67] Es kann im Einzelfall durchaus geboten sein, Empfangsbekenntnisse zu kopieren, etwa wenn es um Fristen oder Verjährungsfragen geht. Sogar das Kopieren eigener Schriftstücke, die der Anwalt selbst zur Akte gereicht hat, k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anfechtung einer Maßnahme

Rz. 88 Wird der Anwalt mit der Anfechtung einer Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung vor Gericht beauftragt (gerichtliches Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung [des Verwaltungszwangs]), erwachsen für ihn dafür ebenfalls die Verfahrens- bzw. Terminsgebühr der VV 3309, 3310. Der im Verhältnis zu den Gebühren nach VV 2300 ff. niedrigere Gebührensatz erklärt sich na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kürzung nach § 15 Abs. 3

Rz. 109 Beispiel: Im Prozess über 10.000 EUR verhandeln die Anwälte zusätzlich über nicht anhängige 8.000 EUR. Mangels Einigung ergeht ein Urteil über die 10.000 EUR. Die weitere Summe von 8.000 EUR wird später gesondert eingeklagt. I. Gebühren des ersten Klageverfahrensmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu 7008: Änderungen ... / J. Praxishinweise

Rz. 30 Die Änderung der Umsatzsteuer auf 16 % und anschließend auf 19 % hat erhebliche Probleme mit sich gebracht. Von daher kann nur dringend angeraten werden, sich mit dieser Materie näher zu befassen und sorgfältig zu prüfen, welcher Steuersatz anzuwenden ist. Das erfordert es selbstverständlich, dass die Anwaltschaft endlich einmal begreift, dass die Angabe des Leistungsz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bewilligungsdauer

Rz. 37 Die Bewilligung dauert so lange an, bis das Verfahren, für das sie gelten soll, bei dem erkennenden Gericht beendet ist. Das gilt grundsätzlich auch für den Fall der Verfahrenstrennung; die Bewilligung besteht in dem abgetrennten Verfahren fort. Eine Besonderheit ergibt sich jedoch für Familiensachen. Wird für eine Folgesache im Scheidungsverbundverfahren Verfahrensko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu VV 4104 f. / B. Umfang der Angelegenheit

Rz. 2 Im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach der BRAGO[1] ist das vorbereitende Verfahren jetzt gegenüber dem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15. Diese Frage war zwar auch nach dem RVG lange umstritten,[2] ist jetzt aber durch § 17 Nr. 10 eindeutig geregelt. Rz. 3 Wird das Ermittlungsverfahren (vorläufig) eingestellt und nach Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3

Rz. 88 Die Terminsgebühr kann der Verfahrensbevollmächtigte ebenfalls erhalten, wenn er an einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweistermin teilnimmt oder auch, wenn er Besprechungen zur Beilegung des Rechtsstreits führt. Beispiel: Der Verfahrensbevollmächtigte nimmt vor dem LG Köln am Termin zur mündlichen Verhandlung teil. Die Sache wird anschließend an das zuständige L...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vor Insolvenzeröffnung entstandener Anspruch auf Vorschuss

Rz. 124 Sämtliche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen anwaltlichen Gebührenansprüche gegen den Mandanten als Insolvenzschuldner werden mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu gewöhnlichen Insolvenzforderungen; dazu gehört auch der Anspruch des Anwalts auf Zahlung eines Vorschusses, weil dieser mit der Erteilung des Auftrags in der jeweiligen Angelegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu VV Teil 5 / A. Gesetzliche Regelung

Rz. 1 Im Gegensatz zur früheren Regelung der BRAGO ist die Vergütung des Anwalts in Bußgeldsachen im RVG gesondert geregelt (VV Teil 5). Das RVG beschränkt sich also nicht darauf, pauschal auf die Vergütung in Strafsachen zu verweisen, wie dies nach der BRAGO noch der Fall war (§ 105 BRAGO). Vielmehr enthält das VV gesonderte eigenständige Regelungen, die in zahlreichen Punk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vertretung des ausländischen Insolvenzverwalters (Abs. 3)

Rz. 13 Bei ausländischen Verfahren, die ab dem 26.6.2017 eröffnet wurden,[13] gilt für die Vertretung des ausländischen Insolvenzverwalters, dass die gleichen Gebühren wie für die Vertretung des Schuldners entstehen. Es sind daher VV 3313, 3315, 3317 bis 3319 und 3321 des Unterabschnitts 5 sowie § 28 anwendbar. Wegen der gebührenrechtlichen Einzelheiten wird auf die Erläuter...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zeitliche Reihenfolge

Rz. 108 Für die Anrechnung ist ohne Belang, ob die anderweitige Verfahrensgebühr bereits entstanden ist, in einem parallel geführten Verfahren entsteht oder erst später entstehen wird.[108] Zwar ist der Wortlaut insofern etwas missverständlich formuliert. Entscheidend ist jedoch der Sinn und Zweck der Vorschrift, dass der Anwalt die Gebühr nicht doppelt verdienen soll.[109]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Terminsgebühr, VV Vorb. 3.3.1

Rz. 14 Für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts – soweit es sich nicht um Besprechungen mit dem Auftraggeber handelt – erhält der Anwalt g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Entscheidung der Verwaltungsbehörde im Festsetzungsverfahren nach § 55

Rz. 8 Ebenso wie § 56 gilt § 57 primär für solche Entscheidungen der Verwaltungsbehörde, die diese im Rahmen der Vergütungsfestsetzung nach § 55 trifft. Gegen Entscheidungen im Rahmen der Festsetzung nach § 55 kann der Anwalt Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, wenn er der Auffassung ist, die festgesetzte Vergütung sei zu gering bemessen.[1]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 71 Ist der Anwalt nur mit der Einlegung eines Rechtsmittels, dem Anfertigen oder Unterzeichnen von Anträgen, Gesuchen oder Erklärungen oder sonstigen Beistandsleistungen beauftragt, ohne dass ihm die Vertretung insgesamt übertragen ist, erhält er die Verfahrensgebühr nach VV 6500. Diese Regelung ist der der VV 4300 ff. in Strafsachen vergleichbar. Zu den sonstigen Beista...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Haftzuschlag, VV Vorb. 4 Abs. 4

Rz. 48 Zwar enthält der Unterabschnitt 4 keine ausdrückliche Regelung für den Fall, dass sich der Auftraggeber nicht auf freiem Fuß befindet; dies ist jedoch auch nicht erforderlich. Aus der pauschalen Verweisung auf die Gebühren des ersten Rechtszugs folgt, dass auch insoweit die Vorschrift der VV Vorb. 4 Abs. 4 entsprechend anwendbar ist. Befindet sich der Angeklagte nicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe

Rz. 34 Zutreffenderweise kann für eine Anhörungsrüge Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, soweit für das zugrunde liegende Verfahren die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt. Ist das nicht der Fall, scheidet eine Bewilligung im Anhörungsrügeverfahren aus, so etwa für eine Anhörungsrüge im PKH-Prüfungsverfahren (§ 127 Abs. 2 Z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 112 Wird der Anwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung in einem Beschwerdeverfahren tätig, so erhält er neben den Gebühren aus den VV 3309 zusätzlich die Gebühren nach VV 3500. Auch in Zwangsvollstreckungssachen stellen Beschwerdeverfahren eigene Angelegenheiten dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 3). Der Gegenstandswert bemisst sich nach der jeweiligen Beschwer, wobei alle bisherigen V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 179 Eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1 kann nicht entstehen, weil die Parteien über die Ansprüche nicht vertraglich verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 180 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Entscheidung der Bundesnetzagentur erledigt und der Anwalt dabei mitgewirkt hat (zu den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr, VV 3202

mehr