Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Vorbemerkung zu VV 5113 f. / C. Mehrere Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 14 Möglich ist, dass mehrere Rechtsbeschwerden erhoben werden. Soweit sich die Rechtsbeschwerden gegen dieselbe Entscheidung richten, liegt lediglich eine Angelegenheit vor. Beispiel: Das Gericht hat eine Geldbuße in Höhe von 1.000 EUR verhängt. Hiergegen legt der Betroffene Rechtsbeschwerde ein, da er einen Freispruch erstrebt. Die Staatsanwaltschaft legt Rechtsbeschwerd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sicherung durch Vorschusserhebung

Rz. 24 Solange der Anwalt für die Partei noch keinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung unter seiner Beiordnung gestellt hat, ist es ihm nicht verwehrt, die zu erwartende Einbuße an Vergütung im Voraus durch eine Vorschussregelung ganz oder teilweise zu kompensieren (§ 58; § 9 Rdn 14).[21] Die Sperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO greift erst fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vergütungsvereinbarung

Rz. 11 Die anwaltliche Vergütung umfasst gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Gebühren und Auslagen. Schließt der Anwalt eine Vergütungsvereinbarung (§ 3a), so kann er die zu den Auslagen zählende Dokumentenpauschale nur dann geltend machen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Fehlt eine Vereinbarung, gelten Kosten für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten als durch die vereinba...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Personenmehrheit mit eigener Rechtssubjektivität

Rz. 18 Für die Praxis weitgehend geklärt ist die Frage, wer als Auftraggeber des Anwalts anzusehen ist, wenn dieser die Interessen einer Personenmehrheit vertritt, der eigene Rechtssubjektivität zukommt. Nachdem der BGH [22] seit dem Jahr 2001 der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die Rechtsfähigkeit zugebilligt hat, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Anzeigepflicht bei Anrechnungsvereinbarung

Rz. 63 Sollten Zahlungen unter einem Vorbehalt oder aufgrund einer besonderen Absprache geleistet worden sein, ist auch das mitzuteilen, damit sich der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ein umfassendes Bild zur Anrechnungsproblematik machen kann.[137] Auch Zahlungen, die für ein bestimmtes gerichtliches Verfahren eingezahlt, vom Anwalt aber auf andere Verfahren verrechnet wu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vertretung der Verfahrensbeteiligten

Rz. 51 Die Beteiligten im Vergütungsfestsetzungsverfahren können sich anwaltlich vertreten lassen. Ist ein solcher Vertreter bestellt, sind Zustellungen an ihn zu bewirken.[38] Rz. 52 Erforderlich ist eine ausdrückliche Bestellung. Hierzu reicht es nicht aus, dass sich nach Niederlegung des Mandats im Ausgangsverfahren ein neuer Anwalt bestellt. Dieser ist kraft der ihm ertei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bewilligung einer Pauschgebühr

Rz. 28 Im Verfahren über die Bewilligung einer Pauschgebühr (§ 51 Abs. 3) kann der beigeordnete oder bestellte Anwalt den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, soweit die bewilligte Pauschgebühr abgelehnt worden ist oder hinter seinen Vorstellungen zurückbleibt. Auch dem Betroffenen steht der Antrag auf gerichtliche Entscheidung offen, soweit er die Kosten des Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gemeinschaftliche Rechtsverteidigung

Rz. 66 Ob dasselbe Recht oder Rechtsverhältnis betroffen ist, bestimmt sich auch für den Beklagten nach dem Begehren des Klägers.[180] Bei einer gemeinschaftlichen Rechtsverteidigung von mehreren Auftraggebern in derselben Angelegenheit ist bspw. der Gegenstand identisch, wenn dem Anwalt die Aufgabe zuteil wird,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Erledigung der Hauptsache vor Antragstellung

Rz. 9 Erledigt sich der Auftrag nur hinsichtlich der Hauptsache, so kann die volle 0,75- bzw. 1,0-Verfahrensgebühr nach dem Wert der Kosten erwachsen. Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, ein Aufgebot wegen Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs in Höhe von 10.000 EUR gerichtlich zu beantragen. Der Auftrag endigt noch vor Antragseinreichung. Streitwert: 10.000 EURmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmung oder private Finanzierung

Rz. 36 Aus der schlichten Begrifflichkeit der Prozesskostenhilfe erschließt sich nicht ohne weiteres, welche grundlegende Bedeutung eine mit der Bewilligung verbundene Zahlungsbestimmung für die Finanzierung des Verfahrens hat. Während bei ratenfreier Prozesskostenhilfe die Staatskasse sämtliche Kosten trägt und diese gleichsam als "verlorenen Zuschuss" übernimmt, ist sie be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Umschreibung der Klausel (§ 727 ZPO)

Rz. 442 Die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung gemäß § 733 ZPO ist nicht identisch mit der Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den Rechtsnachfolger gemäß §§ 727 ff. ZPO.[434] Hierbei handelt es sich um eine erstmalige Klauselerteilung i.S.v. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13. Das gilt auch, wenn die erste Klausel zu dem Titel sogleich auf den Rechtsnachfolger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Kosten der Abrechnung

Rz. 88 Die Kosten der Abrechnung selbst sind allgemeine Geschäftskosten i.S.d. VV Vorb. 7 Abs. 1. Der Anwalt kann hierfür weder eine Vergütung (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 14) noch Auslagen verlangen. Insbesondere erzeugt weder das Anfertigen der Kostenrechnung die Dokumentenpauschale nach VV 7000,[74] noch löst die Versendung der Kostenrechnung Postentgelte nach VV 7001 oder gar d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einreichung beim unzuständigen Gericht

Rz. 27 Eingereicht ist der Schriftsatz auch dann, wenn er beim unzuständigen Gericht eingereicht worden ist,[20] da der Prozessbevollmächtigte damit in der Sache selbst mit seiner Tätigkeit nach außen hervorgetreten ist. Dem Wortlaut von VV 3101 Nr. 1 lässt sich nicht entnehmen, dass die Gebührenreduktion nur dann entfällt, wenn der betreffende Schriftsatz an das zuständige ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einigungsgebühr

Rz. 22 Denkbar ist auch eine Einigungsgebühr, die sich dann nach VV 1004 richtet, da die Tätigkeit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung bereits zur Rechtsmittelinstanz zählt.[14] Beispiel: Der Beklagte wird zur Zahlung von 20.000 EUR verurteilt. Hiergegen legt er Berufung ein, soweit er zur Zahlung eines höheren Betrages als 12.000 EUR verurteilt worden ist. Der Anwalt de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühr (VV 5114)

Rz. 16 Kommt es zur Hauptverhandlung, so erhält der Verteidiger für die Teilnahme an der Hauptverhandlung je Verhandlungstag eine Terminsgebühr nach VV 5114. Rz. 17 Die Terminsgebühr entsteht je Kalendertag, an dem eine Hauptverhandlung stattfindet. Eine Unterscheidung zwischen erstem Hauptverhandlungstermin, erneutem ersten Hauptverhandlungstermin und einem Fortsetzungstermi...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / aa) Überblick

Rz. 75 Wird gegen einen im Beschlussweg ergangenen Arrest oder eine im Beschlussweg ergangene einstweilige Verfügung nur zum Teil Widerspruch eingelegt, entstehen nach Widerspruch die Gebühren nur aus dem geringeren Wert des Abänderungsantrags. Die zuvor aus dem höheren Wert verdienten Gebühren bleiben dagegen erhalten. Hier kann es zu Stufenwerten kommen. Rz. 76 Für die Abre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Nicht notwendige Kosten

Rz. 573 Nicht notwendig sind beispielsweise Kosten, die durch Vollstreckungsaufträge entstehen, obwohl nicht alle im konkreten Fall notwendigen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Von den zahllosen Möglichkeiten seien folgende beispielhaft aufgeführt:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Terminsgebühr (VV 4202, 4203)

Rz. 22 Neben den Verfahrensgebühren erhält der Verteidiger auch eine Terminsgebühr. In den Verfahren nach VV 4200 erhält der Verteidiger als Wahlanwalt gemäß VV 4202 eine Terminsgebühr i.H.v. 66 EUR bis 330 EUR; die Mittelgebühr beträgt 198 EUR. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr von 158 EUR. Rz. 23 Die Gebühr entsteht auch, wenn der Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höhe/Mehrere Auftraggeber

Rz. 73 Der Gebührenrahmen für Einzeltätigkeiten beläuft sich auf 22 EUR bis 330 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 176 EUR. VV 1008 gilt auch hier. Rz. 74 Der gerichtlich beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr i.H.v. jeweils 141 EUR, wobei auch hier VV 1008 zu beachten ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebührentatbestände

Rz. 4 Hinsichtlich der Berechnung der Anwaltsvergütung scheint das Gesetz widersprüchlich zu sein, da es einerseits in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 anordnet, dass die Tätigkeit des Anwalts im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Urteils zum Rechtszug gehört und somit durch die Gebühren der VV 3100 ff. abgegolten wird, andererseits in VV 3329 einen eigenen Gebührentatbestand ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 5. Mehrvergleich über anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 52 Wird eine Einigung über anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, entsteht keine gerichtliche Einigungsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG-KostVerz., so dass es auch keiner Wertfestsetzung bedarf. Auch für die Anwaltsgebühren bedarf es keiner Wertfestsetzung, da sich der Mehrwert aus dem Verfahrenswert der mitverglichenen Gegenstände ergibt. Zur Abrechnung siehe Rdn 88 f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz können vor dem OLG und zur Stabilisierung des Finanzmarktes durch Sanierung oder Reorganisation von Kreditinstituten i.S.d. § 1 Abs. 1 KWG mit Sitz im Inland eingeleitet werden. Rz. 2 Die Verfahren finden vor dem OLG statt und richten sich nach den Vorschriften der ZPO (§ 1 Abs. 2 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 1 Die gesetzliche Vergütung für Geschäftsreisen des Anwalts richtet sich nach VV 7003 bis 7006. Geregelt sind hiernach: Ergänzend gilt V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Pauschgebühr nach § 51

Rz. 15 Soweit die Gebühr nach VV 4304 im Einzelfall nicht ausreicht, um die Tätigkeit des Anwalts als Kontaktperson angemessen zu vergüten, kann nach § 51 eine Pauschgebühr bewilligt werden.[12] Zuständig für die Bewilligung der Pauschgebühr ist das OLG, in dessen Bezirk die Justizvollzugsanstalt liegt (§ 51 Abs. 2).[13] Im Falle einer endgültigen Verlegung verändert sich di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Unterschiedliche Gegenstände

Rz. 25 Ist der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit nicht derselbe, werden die Werte der einzelnen Ansprüche addiert (§ 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Abzurechnen ist dann lediglich eine 1,0-Gebühr aus dem Gesamtwert. Beispiel: Mahnverfahren für mehrere Auftraggeber, verschiedene Gegenstände Der Anwalt erwirkt für zwei Auftraggeber in einem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Sachliche Merkmale, VV 3101 Nr. 1 und 2, VV 3201 Nr. 1 und 2, Anm. zu VV 3207

Rz. 40 Sachliche Merkmale sind solche, die die Höhe der Gebühr unabhängig von der Person des Anwalts betreffen. Nach Wegfall des § 11 Abs. 1 S. 4 und 5 BRAGO ist nur noch ein sachliches Merkmal vorhanden, nämlich die Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Erledigung und bei bloßer Protokollierung. Rz. 41 Da der Verkehrsanwalt lediglich eine Gebühr in Höhe der dem Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehraufwand durch mehrere Auftraggeber

Rz. 37 Das Konzept, die Vergütung für eine Tätigkeit nur nach ihrem sachlichen Gehalt auszurichten, lässt etwaige Mehrarbeit unberücksichtigt, die lediglich darauf zurückzuführen ist, dass an derselben Sache mehrere Personen beteiligt sind. Soweit es um Gerichtsgebühren geht, wird das hingenommen. Kostenrechtlich macht es dort keinen Unterschied, ob eine Partei aus einer ode...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vergleichsschluss

Rz. 172 Eine 1,2-Terminsgebühr nach VV 3104 Abs. 1 Nr. 1 fällt auch dann an, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird. Es muss sich um ein Verfahren handeln, für das die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist oder in dem gemäß § 495a ZPO im schriftlichen Verfahren entschieden werden könnte.[205]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beschluss über die Inanspruchnahme des Betroffenen oder eines anderweitig Vertretenen

Rz. 29 Beschlüsse im Rahmen der §§ 52, 53 können vom bestellten oder beigeordneten Anwalt mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird, also soweit das Gericht die Inanspruchnahme des Betroffenen ablehnt oder nur in geringerem Umfang oder nur gegen Ratenzahlung zulässt. Umgekehrt kann der Betroffene oder der anderw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren vor der Verwaltungsbehörde einschließlich des Verwarnungsverfahrens und des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht

Rz. 50 Wird das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde im Verwarnungsverfahren oder im Zwischenverfahren (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht eingestellt und hat der Anwalt nach den vorstehenden Grundsätzen an der Einstellung mitgewirkt, so erhält er nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 immer die Zusätzliche Gebühr nach VV 5115. Rz. 51 Da das Verfahren bis zum Eingang der Akten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 87 Abs. 4 ist zum 1.1.2007 durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz eingeführt worden und hat ein Novum geschaffen. Bislang war im RVG nur vorgesehen, dass Betriebsgebühren aufeinander angerechnet wurden, also Geschäfts- und Verfahrensgebühren (einschließlich der Beratungsgebühr, § 34 Abs. 2, und der Prüfungsgebühren, Anm. zu VV 2100, 2102). Weshalb der Gesetzgeber s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Mehrere Auftraggeber

Rz. 37 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber in demselben Verfahren, so erhöht sich der Gebührenrahmen nach VV 1008 um jeweils 30 % je zusätzlichen Auftraggeber.[40]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Haftzuschlag (Abs. 4)

Rz. 12 Die Regelung in Abs. 4 entspricht dem früheren § 83 Abs. 3 BRAGO. Hier hat sich allerdings eine wesentliche Änderung ergeben. Nach § 83 Abs. 3 BRAGO musste zunächst einmal aufgrund der allgemeinen Kriterien die Höchstgebühr erreicht sein. Erst dann durfte der Höchstbetrag um bis zu 25 % überschritten werden. Nach dem RVG ist für sämtliche Gebühren, bei denen der Haftz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 58 Eine vereinbarte erfolgsbasierte Vergütung ist nicht erstattungsfähig. Im Falle des Obsiegens ist der Gegner oder im Falle des Freispruchs die Staatskasse lediglich verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis maximal zur Höhe der fiktiven gesetzlichen Gebühren, die der Anwalt hätte beanspruchen können, zu erstatten. Rz. 59 Im Zuge der Neuregelung des Rechts der anwaltl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gebühren

Rz. 7 Die Beträge der Tabelle des § 13 , an die § 49 anknüpft, gehen davon aus, dass sich der jeweilige Gebührensatz auf 1,0 beläuft. Rz. 8 Dieses Prinzip wird von § 49 nicht durchbrochen, sondern findet auch dort Anwendung, wo "anstelle der Gebühr nach § 13 Abs. 1" jeweils nur eine reduzierte Gebühr vorgesehen ist. Die tabellarischen Beträge in § 49 geben nur die Gebühr an, w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zahlender

Rz. 49 Die nach Abs. 3 S. 1 anzurechnenden Zahlungen oder Vorschüsse können von dem Beschuldigten oder einem Dritten geleistet worden sein. Damit werden sämtliche Zahlungen, mit Ausnahme der Zahlungen der Staatskasse, erfasst. Zahlungen und Vorschüsse aus der Staatskasse (§ 47) sind bei der Festsetzung nach § 55 anzurechnen. Dritter i.S.d. Abs. 3 S. 1 kann jeder Beliebige se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anrechnung bei Geltendmachung von Teilbeträgen

Rz. 111 Die Anrechnungsbestimmungen sind auch dann einschlägig, wenn im weiteren Verfahren nur ein Teil der nicht anhängigen Gegenstände eingeklagt wird. Die Anrechnung erfolgt dann jedoch nur nach dem entsprechend geringeren Gegenstandswert. Beispiel: In einem Verfahren über 10.000 EUR verhandeln die Anwälte auch über weitere nicht anhängige 8.000 EUR, ohne dass es zu einer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vernehmung

Rz. 14 Nicht erforderlich ist, dass der Auftraggeber vernommen wird. Entscheidend ist nur, dass der Anwalt als Beistand für den Auftraggeber tätig wird. Dies kann also auch bei der Vernehmung von Mitbeschuldigten oder Zeugen der Fall sein. Bei den Vernehmungen kann es sich sowohl um Vernehmungen im vorbereitenden Ermittlungsverfahren handeln als auch um einen Termin vor dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich (Abs. 1)

Rz. 2 Der persönliche Anwendungsbereich der Gebühren nach VV Teil 4 ist in Abs. 1 geregelt. Die Vorschriften gelten unmittelbar für den Verteidiger, also für den Wahlverteidiger und den Pflichtverteidiger bzw. bei Einzeltätigkeiten für den Vertreter des Beschuldigten bzw. den ihm gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt. Daneben erklärt Abs. 1 die Vorschrift für ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Unverzügliche Entscheidung

Rz. 222 Die zur Festsetzung der Vergütung der gerichtlich bestellten und beigeordneten Anwälte erlassenen Verwaltungsbestimmungen der Länder schreiben teilweise vor, dass über Festsetzungsanträge im Allgemeinen unverzüglich zu befinden ist. Ferner sind dort folgende Bestimmungen enthalten:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Regelungsgehalt

Rz. 126 Abs. 2 enthält eine spezielle Regelung zur Hemmung der Vergütung in gerichtlichen Verfahren. Es handelt sich also hier um eine spezielle Regelung in Ergänzung des § 204 BGB. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, den Ablauf der Verjährung so lange zu hemmen, als das Verfahren noch anhängig ist. Diese Regelung schafft zahlreiche Unklarheiten, die bei gehöriger Sorgf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren des Urkundsbeamten

Rz. 65 Nach Teil I A Nr. 1.3.1 VwV Vergütungsfestsetzung (vgl. § 55 Rdn 1) hat der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs nach der Festsetzung der Vergütung im Falle der Zahlungspflicht der Bundeskasse ein Exemplar der Festsetzung dem Gericht des Bundes zur Erteilung der Auszahlungsanordnung zu übersenden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Das ursprünglich unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel wird nachträglich beschränkt

Rz. 7 Beispiel: Der Beklagte ist verurteilt worden, 10.000 EUR zu zahlen. Er legt gegen das Urteil Berufung ein und beantragt, das Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen. In der mündlichen Verhandlung nimmt er die Berufung teilweise zurück und wehrt sich nur noch gegen seine Verurteilung, soweit diese über 6.000 EUR hinausgeht. Der Kläger beantragt, die Berufung zurückz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Keine besondere Gebühr für Einzeltätigkeit

Rz. 15 Zum anderen ergibt sich daraus aber auch, dass ein Anwalt, der nur mit einer Einzeltätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung beauftragt worden ist, ebenfalls die Gebühr nach VV 3309 mit einem Gebührensatz von 0,3 erhält, also weder eine anteilig gekürzte noch eine solche gemäß VV 3402 (§ 15 Abs. 6).[12] Dies gilt auch für Verkehrs- und Beweisanwälte (VV 3400, 3401, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auslagen nach VV Teil 7

Rz. 64 Die Unsicherheit des beigeordneten oder bestellten Anwalts bei seiner Einschätzung, ob beabsichtigte Auslagen auch von der Staatskasse als erforderlich angesehen werden oder ob diese sich womöglich auf den Standpunkt stellen wird, diese Auslagen bräuchte sie mangels Erforderlichkeit nicht zu ersetzen, ist zwar in Abs. 2 S. 1 anhand der Reisekosten thematisiert worden ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Sonstige Erinnerungen

Rz. 6 Sonstige Erinnerungen gehören zur Hauptsache (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5), siehe Rdn 66 ff.[1] Sofern der Anwalt allerdings ausschließlich mit der Erinnerung beauftragt ist, gelten auch für ihn die VV 3500, 3513.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 197 Eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 1000 entsteht nicht, weil die Parteien über die behördlichen Anordnungen und Maßnahmen nicht vertraglich verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 198 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Anordnung oder Maßnahme durch die zuständige Behörde erl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einschränkungen

Rz. 244 Erledigt sich oder endet der Auftrag vorzeitig, so erhält der Anwalt grundsätzlich sämtliche bis dahin verdienten Gebühren. Rz. 245 Die Gebühren bleiben bei vorzeitiger Erledigung nach Abs. 4 zwar immer bestehen; dies betrifft jedoch nur den Gebührentatbestand als solchen. Die Vorschrift des Abs. 4 regelt dagegen nicht die Höhe der Gebühr. Die vorzeitige Beendigung ka...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 132 Auch in Strafsachen besteht grundsätzlich Rechtsschutz nach den ARB. Für die Kosten der Verteidigung greift dieser allerdings nur, wenn dem Versicherungsnehmer ein Vergehen vorgeworfen wird; bei dem Vorwurf eines Verbrechens ist Versicherungsschutz ausgeschlossen (§ 4 Abs. 3 ARB 1975; § 2i ARB 1994/2000). Eine Prüfung der Erfolgsaussichten ist beim Verteidigungs-Stra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Der Gegner haftet in voller Höhe

Rz. 47 Bei voller Kostentragungspflicht des Gegners macht die Berechnung des Beitreibungsrechts nach § 126 ZPO und eines Forderungsübergangs nach § 59 – von dem Sonderfall der Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei einmal abgesehen (vgl. Rdn 29, § 55 Rdn 209 ff.) – keine Schwierigkeiten, weil der Erstattungsanspruch gegen den Gegner auf die volle Vergütung des An...mehr