Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Berufsrecht

Rz. 45 Ein Verstoß gegen die Pflichten des Abs. 3 hat für den Anwalt keine berufsrechtlichen Konsequenzen. Es handelt sich um vergütungsrechtliche Spezialpflichten, die nicht als berufliche Grundpflichten nach §§ 43 ff. BRAO ausgestaltet sind. Dies ergibt sich bereits aus der systematischen Stellung der Vorschrift im RVG. Hätte der Gesetzgeber eine berufsrechtlich sanktionie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 6 In Abs. 1 wird der Grundsatz aufgestellt, dass sich die Gebühren des Anwalts nach dem Wert seiner Tätigkeit richten. Dieser Grundsatz wird jedoch sogleich wieder eingeschränkt, nämlich "soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt" (vgl. Rdn 12 ff.). Rz. 7 Für die Vergütungen außerhalb des RVG , also für die Tätigkeiten des Rechtsanwalts in den Eigenschaften nach § 1 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Terminsgebühren (VV 4140)

Rz. 40 Darüber hinaus erhält der Anwalt in sämtlichen Verfahren je Verhandlungstag eine Terminsgebühr in Höhe der Terminsgebühr des ersten Rechtszugs, also nach den VV 4108, 4114, 4120. Auch hier gilt VV Vorb. 4 Abs. 3. Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen (VV Vorb. 4 Abs. 3 S. 1). Gleichgültig ist, ob der Termin vor dem beauftragten Richter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme (§ 19 Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 141 Der Rechtsanwalt, der mit der Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme befasst ist, erhält dafür keine gesonderte Gebühr. Verfahren oder Maßnahmen, die auf die Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme gerichtet sind, sind im Verhältnis zu der aufzuhebenden Maßnahme keine besondere Angelegenheit. Eine gesonderte Gebühr für eine Tätigkeit im Rahmen der Aufhebung einer Voll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift des § 97a BRAGO war durch das Gesetz zur Änderung des EGGVG eingeführt worden. Die Vorschrift war erforderlich, nachdem gleichzeitig § 34a in das EGGVG eingefügt worden war. Diese Vorschrift regelt die Vergütung des Rechtsanwalts, der dem Inhaftierten bei Verhängung einer Kontaktsperre nach den §§ 31 ff. EGGVG als Kontaktperson beigeordnet worde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abgesonderte mündliche Verhandlung

Rz. 169 Damit gesonderte Gebührenansprüche entstehen, ist es vielmehr erforderlich, dass das Gericht tatsächlich eine getrennte mündliche Verhandlung anberaumt, in der dann der oder die Rechtsanwälte erscheinen. Dass lediglich über einen Einstellungsantrag in einer mündlichen Verhandlung im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Hauptsache verhandelt wurde, genügt nicht.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Tätigkeiten außerhalb des Eintragungsverfahrens

Rz. 482 Tätigkeiten, die außerhalb des normalen Eintragungsverfahrens liegen, werden von der Gebühr nicht erfasst, so dass der Anwalt dafür eine gesonderte Gebühr erhält. Das kann z.B. eine Geschäftsgebühr VV 2300, 2301 sein.[493] Zu den Tätigkeiten außerhalb des Eintragungsverfahren zählen: der Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 14 GBO, die Beibringung eines Erb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung

Rz. 88 Die vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar.[28] Die Beschwerde nach § 59 FamGKG ist nur gegen die endgültige Wertfestsetzung gegeben. Einwendungen gegen die Höhe eines vorläufig festgesetzten Werts können nur im Beschwerdeverfahren nach § 58 FamGKG erhoben werden (§ 55 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Ansonsten sieht das FamGKG nur eine Anfechtung der endgültigen Wertfestset...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Fälligkeit nötig

Rz. 3 Abs. 1 S. 1 unterscheidet zwischen Gebühren und Auslagen (Vergütung, § 1 Abs. 1 S. 1). Die Gebühr muss bereits entstanden, braucht aber noch nicht fällig zu sein (siehe § 45 Rdn 58). Vorschusserhebung bedeutet, dass Kosten bereits vor deren Fälligkeit geltend gemacht werden.[2] Weil gem. § 47 Abs. 1 S. 1 ein Recht auf Vorschuss besteht, muss der gerichtlich beigeordnete...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Pauschgebühr

Rz. 8 Durch Anm. Nr. 1 und 2 zu VV 3311 werden die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts in der Weise geregelt, dass das gesamte Verfahren der Zwangsversteigerung in zwei Phasen aufgegliedert und für jede dieser Phasen gesondert eine Pauschgebühr mit einem Gebührensatz von 0,4 eingeführt wird. Dies hat zur Folge, dass zum einen sämtliche Tätigkeiten innerhalb der jeweiligen Ph...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren

Rz. 16 Legt der Rechtsanwalt gem. § 22b WBO Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Truppendienstgericht ein, richten sich die Gebühren für die Nichtzulassungsbeschwerde ebenfalls nach VV 6402, 6403. Nach § 17 Nr. 9 bilden das erfolgreiche Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde (§ 22b WBO) einerseits und das Rec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahrensgebühr

Rz. 349 Die Verfahrensgebühr VV 3309 entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erteilung des unbedingten Auftrags des Gläubigers, eine Vermögensauskunft einzuholen (VV Vorb. 3 Abs. 2). Denn sie entsteht nach VV Vorb. 3 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Erste Tätigkeit des Rechtsanwalts kann z.B. die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (§ 88...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Kostenerstattung

Rz. 39 Soweit sich im Verfahren die Unzulässigkeit der Auslieferung ergibt, sind die dem Verfolgten entstandenen notwendigen Auslagen nach § 77 IRG i.V.m. §§ 467, 467a StPO aus der Staatskasse zu erstatten.[16] Im Übrigen kommt eine Kostenerstattung nicht in Betracht.[17] Rz. 40 Neben dem deutschen Anwalt können u.U. auch Kosten eines zusätzlichen ausländischen Rechtsanwalts ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Tätigkeitskatalog

Rz. 32 Die Gebühr deckt sämtliche Tätigkeiten des Anwalts ab, ausgenommen die Mitwirkung bei der mündlichen Anhörung; diese wird durch die Terminsgebühr nach VV 6301 vergütet. Abgegolten wird durch die Verfahrensgebühr nach VV 6300 also insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zielrichtung ist entscheidend

Rz. 6 Die Entstehung der Gebühr nach VV 2504 setzt voraus, dass der Anwalt eine Tätigkeit entfaltet, die auf die Erstellung eines Plans zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO als Grundlage zur Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern gerichtet ist. Für die Entstehung der Gebühr ist nicht erforderlich, dass ein schrif...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr (VV 3300 Nr. 2)

Rz. 21 Nach VV 3300 Nr. 2 erhält der Rechtsanwalt in erstinstanzlichen Verfahren vor dem BVerwG oder dem OVG (VGH) eine 1,6-Verfahrensgebühr.[7] Rz. 22 Kommt es zu einer Trennung des Verfahrens, entstehen nach der Trennung die Verfahrensgebühren (erneut) aus den Einzelwerten.[8] Dem Anwalt steht insoweit ein Wahlrecht zu (siehe zur Trennung § 15 Rdn 181).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Rz. 41 Für das Aufsetzen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung erhält der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr.[21] Nach Ansicht des BGH[22] ist für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung in einem durchschnittlichen Fall eine Geschäftsgebühr von 1,3 nicht zu beanstanden. Das Abschlussschreiben gehört nicht mehr zum einstweiligen Verfügungsverfahren und wird daher durch die Gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Mitteilung der Anrechnungsgrundlagen

Rz. 66 Abs. 5 S. 3 verpflichtet den Anwalt, Zahlungen auf eine anzurechnende Gebühr als solche zu qualifizieren und auch deren Berechnungsgrundlage mitzuteilen. Neben dem gezahlten Betrag sind bei anzurechnenden Wertgebühren einschl. der Geschäftsgebühr nach VV 2300 (Satzrahmengebühr, modifizierte Wertgebühr) der Gebührensatz und der zugrunde gelegte Gegenstandswert, bei anz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem EnWG (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. f)

Rz. 74 Der Anwalt erhält im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 86 Abs. 1 EnWB, in dem die Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist (§ 88 Abs. 5 i.V.m. § 80 Abs. 1 S. 1 EnWG), grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i.V.m. Anm. zu VV 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Geschäfts- und Verfahrensgebühr

Rz. 67 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt erhält daher als Geschäfts- und Verfahrensgebühr (VV 4136 bis 4139), wenn in erster Instanz entschieden hatmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 85 Diese Variante des Entstehens der Terminsgebühr ist der einzig denkbare Fall im Mahnverfahren. Es ist hiernach möglich, die im gerichtlichen Mahnverfahren anfallende Terminsgebühr zu beanspruchen, wenn der Rechtsanwalt mit dem Gegner bzw. dessen Anwalt persönlich oder telefonisch Kontakt aufnimmt, um etwa das bereits anhängige Mahnverfahren bzw. ein beabsichtigtes Mah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Gebührenteilungsvereinbarungen

Rz. 140 Bei gemeinsamer Mandatsbearbeitung ist eine Gebührenteilungsabrede zwischen den beteiligten Anwälten nach § 49b Abs. 3 S. 5 BRAO grundsätzlich berufsrechtskonform. Unzulässig ist nach § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO hingegen die Vereinbarung einer Gebührenteilung für die Mandatsvermittlung. Für das Verbot einer solchen Auftragsprovision ist es gleichgültig, ob der Vermittler ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Voraussetzungen

Rz. 33 Die Post- und Telekommunikationsentgelte bzw. -pauschalen nach VV 7001, 7002 fallen nur an, wenn tatsächlich auch Auslagen entstanden sind, also etwa dann, wenn die Beratung schriftlich erfolgt ist oder der Anwalt das mündliche Beratungsgespräch wunschgemäß nochmals schriftlich zusammenfasst und dem Auftraggeber zugesandt hat.[54] Sie entsteht auch, wenn der Rechtsanw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verschiedene Gegenstände

Rz. 56 Beispiel (Zwei Auftraggeber): Rechtsanwalt R klagt für den Fahrzeughalter A auf Schadensersatz i.H.v. 5.000,00 EUR und für den Fahrer B auf Schmerzensgeld i.H.v. 1.000,00 EUR. Die Gesamtvergütung beträgt 995 EUR (Rdn 43). Anschließend ist zu berechnen, welche Vergütung jeder der beiden Auftraggeber schulden würde, wenn dem R der Auftrag allein erteilt worden wäre: Haftun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einigung unter Widerrufsvorbehalt

Rz. 55 Schließen die Parteien eine Einigung unter dem Vorbehalt des Widerrufs, so vereinbaren sie damit ein vertragliches Rücktrittsrecht nach den §§ 346 ff. BGB. Nach materiellem Recht kommt die Einigung mit ihrem Abschluss wirksam zustande. Ungeachtet dessen ordnet Anm. Abs. 3, 2. Alt. jedoch an, dass die Einigungsgebühr erst dann entsteht, wenn die Einigung nicht mehr wid...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Ausnahme: Auslandsbezug bei nicht grundstücksbezogener Tätigkeit

Rz. 28 Im Übrigen, also soweit die Tätigkeit des Anwalts kein Grundstück betrifft, handelt es sich folglich um eine sonstige Leistung i.S.d. § 3a Abs. 3 UStG, was sich wiederum aus § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG ergibt. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (4) … 2Sonstige Leistungen im Sinne des Satzes 1 sind: ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Ermäßigte Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren bei nicht anhängiger Aussöhnung

Rz. 38 Wird eine Aussöhnung zwischen den Eheleuten anlässlich eines anderen gerichtlichen Verfahrens als der Ehesache getroffen, stellt sich die Frage, welche Betriebsgebühr der Anwalt aus dem Wert der Ehesache erhält. Mit der Änderung der VV 3101 Nr. 2 durch das 2. KostRMoG[43] (23.7.2013) hat der Gesetzgeber klargestellt, dass allein Verhandlungen der Beteiligten über nich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mehrfachvertretung

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Rechtsbeziehungen des Anwalts im Mehrpersonenverhältnis und damit insbesondere auch die sog. Mehrfachvertretung (mehrere Mandanten in derselben Angelegenheit), die in der zivilrechtlichen Praxis häufig, aber z.B. auch in strafrechtlichen Angelegenheiten[1] anzutreffen ist. Sie hat verschiedene typische Fallgestaltungen zum Gegenstand (siehe Rd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zusammenfassung mehrerer Verfahren

Rz. 128 Dies gilt auch dann, wenn der Anwalt in mehreren Einzelverfahren unterschiedliche Kläger vertritt und sodann die Verfahren nach dem KapMuG zusammengefasst werden.[38] Der Musterentscheid bildet wegen des inneren Zusammenhangs sowie der inhaltlich und in der Zielsetzung gleichgerichteten Aufgabenstellung nur eine gebührenrechtliche Angelegenheit.[39] Rz. 129 Beispiel:...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwendungsbereich von Abs. 1 Nr. 4 bis 21 und Abs. 2

Rz. 26 Abs. 1 Nr. 4 bis 21 und Abs. 2 ergänzen den in Nr. 1 und 2 umschriebenen Begriff der Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung. Damit werden – abschließend – die Fallgruppen aufgeführt, die jeweils besondere Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung darstellen, für die der Anwalt daher eine weitere Gebühr erhält. Durch den einleitenden Satz des § 18 ("Besondere Angelegen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit den Verfahrensgebühren nach VV 3317, 3318 ist nur die Tätigkeit des Rechtsanwalts bis zur Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens abgegolten. In der bis zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung anhaltenden Wohlverhaltensphase kann ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung (§ 296 InsO) gestellt werden, wenn einer der Versagungsgründe der §§ 29...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zwei Auftraggeber vorhanden

Rz. 41 Beispiel 1 (Anwalt vertritt zwei Auftraggeber): Rechtsanwalt R klagt für seine beiden Auftraggeber A und B einen Anspruch i.H.v. 5.000 EUR ein, der diesen gemeinschaftlich zusteht. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen. R ermittelt seinen Gesamtvergütungsanspruch (obere Forderungsgrenze):mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gläubiger-Vertreter

Rz. 151 Die bloße Aufforderung oder Anmahnung einer noch fehlenden Drittschuldnerauskunft (§ 840 ZPO) löst für den bereits in der Zwangsvollstreckung tätigen Anwalt des Gläubigers keine neue Gebühr VV 3309 aus. Die Tätigkeit wird mit der bereits im Rahmen des Erlasses des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses entstandenen Gebühr abgegolten (keine neue Angelegenheit).[138] N...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausrichtung nach Gegenstandswert

Rz. 56 Erfasst von § 49b Abs. 5 BRAO sind die Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert richten. Nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 1 ist damit der Wert gemeint, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (zum Begriff siehe Rdn 23 ff.). Wertgebühren finden sich vornehmlich in den Teilen 2 und 3 des VV. Nicht in den Anwendungsbereich des Abs. 5 fallen alle Betrags...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / 4. Ein Auftraggeber, Vertretung als Beteiligter und als Bieter

Rz. 14 Im RVG wird nicht ausdrücklich der Fall geregelt, dass der Rechtsanwalt einen Beteiligten vertritt und zugleich für diesen auftragsgemäß Gebote abgibt. Würde man dem Anwalt nur einmal die Verfahrensgebühr nach VV 3311 Nr. 1 gewähren, erhielte er einen Teil seiner Arbeit trotz der umfangreicheren und unterschiedlichen Tätigkeiten sowie des damit verbundenen höheren Ris...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 134 Nach Abs. 3 S. 3 Nr. 1 lässt auch die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins eine volle Terminsgebühr i.H.v. 1,2 gemäß VV 3104 anfallen. Der Sachverständige ist in zivilprozessualer Hinsicht verpflichtet, die Parteien bei seiner Arbeit, d.h. z.B. bei Besichtigungen oder Befragungen, grundsätzlich beizuziehen.[144] Haup...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Normzweck

Rz. 1 Nach § 83b AsylG (früher § 83b AsylVfG) werden Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) in Streitigkeiten nach dem AsylG nicht erhoben. Die Regelung soll den Verwaltungsaufwand vermeiden, der durch die Erhebung von im Regelfall ohnehin nicht beizutreibenden (und deshalb meist niedergeschlagenen) Gerichtskosten entstehen würde.[1] Rz. 2 Für die Berechnung der dem Rechtsanw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Terminsgebühr nach Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 106 Beispiel: Es ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Nach dessen Zustellung, aber vor Ablauf der Einspruchsfrist, meldet sich der Gegner beim Anwalt des Antragstellers zwecks Erörterung einer gütlichen Einigung. Man einigt sich darauf, den Vollstreckungsbescheid in Rechtskraft wachsen zu lassen, allerdings hieraus nicht zu vollstrecken, da der Antragsgegner zu einer Rate...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Wirtschaftsprüfer

Rz. 100 Auf Wirtschaftsprüfer ist das RVG nicht anwendbar. Sie verfügen über keine Honorarordnung, können aber die Anwendung des RVG mit dem Mandanten vereinbaren.[164] Bei einer Doppelqualifikation (vgl. Rdn 132 ff.) als Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer besteht eine Abrechnungspflicht nach RVG, wenn mit dem Mandanten kein Honorar vereinbart wurde und wenn der Auftragnehme...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Haus- und Vertrauensanwalt

Rz. 100 Dass die Partei grundsätzlich ihre Rechtsangelegenheiten von einem bestimmten Rechtsanwalt bearbeiten lässt, zu dem sie ein besonderes Vertrauensverhältnis hat, ist für sich genommen noch kein Grund, diesen Anwalt als Verkehrsanwalt zu beauftragen, so dass insoweit auch keine Erstattungspflicht in Betracht kommt.[69]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Regelungsgehalt

Rz. 11 In seinem Anwendungsbereich – ein Anwalt wird für mehrere Auftraggeber hinsichtlich unterschiedlicher Forderungen in demselben Verfahren tätig (vgl. Rdn 9 f.) – führt Abs. 2 dazu, dass der Rechtsanwalt für jeden Auftrag seine Gebühren einschließlich der jeweiligen Auslagen gesondert in Rechnung stellen kann. Es tritt also weder eine Erhöhung gemäß § 7 mit VV 1008 ein,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrenspfleger

Rz. 21 Die Vorschrift gilt für Rechtsanwälte ebenso wie für Rechtsbeistände. Die Gebührentatbestände sind auch für den vom Gericht bestellten oder beigeordneten Anwalt maßgebend. Dieser erhält allerdings Festgebühren. Nicht unmittelbar anwendbar sind die VV 6300 ff. auf den Vormund, Betreuer, Pfleger, Verfahrenspfleger etc., weil das RVG gem. § 1 Abs. 2 für diese Personenkre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 79 Nach § 17 Nr. 2 stellt das Mahnverfahren gegenüber dem streitigen Verfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar. Insofern entsteht die im Mahnverfahren angefallene Terminsgebühr neben der im streitigen Verfahren entstandenen Terminsgebühr gesondert. Nicht beantwortet ist damit allerdings die Frage, ob die Terminsgebühr des Mahnverfahrens aufgrund der im P...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Kombinierter Auftrag Vermögens- und Drittauskunft

Rz. 359 Der Auftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft kann mit dem Auftrag auf Einholung von Drittauskünften kombiniert werden. Der Rechtsanwalt erhält eine weitere Verfahrensgebühr VV 3309 erst, wenn die Voraussetzung für den weiteren Auftrag eingetreten ist und dadurch aus dem Eventualantrag oder bedingt gestellten Auftrag ein unbedingt gestellter Auftrag geworden ist. Bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nur Vollstreckungsauftrag

Rz. 307 Der Anwalt, der nur mit der Zwangsvollstreckung beauftragt ist, erhält neben der Vollstreckungsgebühr VV 3309 keine gesonderte Gebühr für die Tätigkeit im Verfahren der Sicherheitsleistung, soweit es nicht um die Beschaffung einer solchen geht.[298] Für den nur mit der Rückgabe beauftragten Rechtsanwalt handelt es sich zwar um eine Einzeltätigkeit, für die die 0,8-Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Eintragung einer Vormerkung/eines Widerspruchs

Rz. 67 Besteht die Vollziehung in einer Eintragung im Grundbuch (Sicherungshypothek,[62] Vormerkung,[63] Verfügungsbeschränkung,[64] Widerspruch), so entsteht die Vollziehungsgebühr mit dem Eingang des Antrags des Rechtsanwalt auf Eintragung beim Grundbuchamt,[65] § 932 Abs. 3 ZPO direkt bzw. analog.[66] Rz. 68 Das Gericht ist gemäß § 941 ZPO allerdings in diesen Fällen – mit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 47 Die Gebühren nach VV 6300 f. entstehen in jeder Angelegenheit, insbesondere in jedem Rechtszug, gesondert (Anm. zu VV 6300; Anm. zu VV 6302; § 17 Nr. 1).[44] Eine entsprechende Anm. findet sich bei der Terminsgebühr VV 6301 zwar nicht. Da die Anm. zu VV 6300 aber lediglich der allgemeinen Regelung in § 17 Nr. 1 entspricht, entsteht auch die Terminsgebühr in weiteren R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen

Rz. 12 Diese Alternative betrifft den Fall, dass der Anwalt in einem gerichtlich anberaumten Termin erscheint. Es ist dabei unerheblich, ob der Rechtsanwalt den Antrag auf Erlass eines Ausschließungsbeschlusses erst in der mündlichen Verhandlung stellt (vgl. § 32 Abs. 1 FamFG und §§ 439, 478 FamFG). Allein die Tatsache der auftragsgemäßen Terminswahrnehmung ist für das Entst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Teilweise Anrechnung

Rz. 56 Bei dieser Berechnungsmethode ist der Anwalt so zu stellen, als hätte er das Mahnverfahren von vornherein nur für den Mandanten, der das streitige Verfahren durchgeführt hat, allein durchgeführt. Insofern bleibt dem Rechtsanwalt zusätzlich die Erhöhung gemäß VV 1008 hinsichtlich des Auftraggebers erhalten, für den das streitige Verfahren nicht durchgeführt wird. I. Ma...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahrensgebühr (VV 3334)

Rz. 12 Im selbstständigen Räumungsfristverfahren erhält der Anwalt nach VV 3334 zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 13 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich diese Gebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber, soweit diese gemeinschaftlich auf Räumung in Anspruch genommen werden. Rz. 14 Erledigt sich die Angelegenheit vorzeitig, ist Anm. Nr. 1 zu VV 3337 anzuwenden....mehr