Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten/Gebühren

Rz. 11 Für das gerichtliche Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung entsteht eine Festgebühr i. H.v 35 EUR (Nr. 2115 KV GKG). Gibt der Schuldner die eidesstattlichen Versicherung hingegen freiwillig (insofern kann die Notwendigkeit einer Kostenerstattung gem. § 788 ZPO fehlen; OLG Schleswig, ZAP Fach 24, 93) ab, so entsteht gem. Nr. 15212 Nr. 1 VV GNotKG eine ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13 Muster – Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln

Rz. 40 An das Amts-/Landgericht Antrag nach § 888 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen, zur Erzwingung der in dem vollstreckbaren Urteil des Landgerichts ... vom ... (Az.: ...) erfolgten Verurteilung, nämlich zu ... (genaue Bezeichnung), ein Zwangsgeld und – für den Fall,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kosten – Gebühren

Rz. 12 Gerichtskosten entstehen keine. Stellt der Gläubiger das Ersatzstück oder leistet den Geldbetrag, ist ihm der Wert i. R.d. Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 ZPO) gem. Abs. 2 Satz 3 vorab aus dem Versteigerungserlös zu erstatten. Der Gerichtsvollzieher erhält eine Gebühr i. H. v. 26,00 EUR gem. Nr. 205 KV als Anlage zu § 9 GvKostG. Neben dieser Gebühr wird gegebene...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 16 Muster – Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsmittels

Rz. 42 An das Amts-/Landgericht Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen, gegen den Schuldner wegen Verstoßes gegen das Verbot ... (genaue Bezeichnung) ein Ordnungsgeld und – für den Fall, dass dies nicht beigetrieben we...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kosten – Gebühren – Streitwert

Rz. 25 Für die Pfändung (und Überweisung) entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr. 2111 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG in Höhe von 20 EUR. Der Rechtsanwalt erhält für den Antrag auf Pfändung und Überweisung die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG, falls eine Anrechnung nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG (z. B. durch ein vorläufiges Zahlungsverbot) nicht erfolgt. Rz. 26 Durch da...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Antrag auf Bestellung eines Sequesters

Rz. 25 An das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - Az.: ... Antrag auf Bestellung eines Sequesters In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y überreiche ich in der Anlage Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des ... vom ... (Az.: ...) nebst Zustellungsnachweis und stelle namens und in Vollmacht des dort bezeichneten Vollstreckungsgläubigers den Antrag, einen Sequester zu bestellen. A...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Umfang der Schadensersatzpflicht

Rz. 3 Die Vorschrift setzt zur Begründung einer Schadensersatzpflicht einen Rechtsverlust des Schuldners ggü. dem Drittschuldner voraus, nimmt jedoch keinen Einfluss auf den Inhalt der Rechtsbeziehungen zwischen beiden. Die Verantwortlichkeit des Gläubigers kann daher nicht dazu führen, schon das Entstehen eines sekundären Ersatzanspruchs des Schuldners gegen den Rechtsanwal...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Gebühren – Kosten

Rz. 26 Gerichtskosten entstehen keine. Der Gerichtsvollzieher erhält nach Nr. 260 KV als Anlage zu § 9 GvKostG eine Gebühr in Höhe von 33 EUR. Gleiches gilt für die Übermittlung eines mit eidesstattlicher Versicherung abgegebenen Vermögensverzeichnisses an einen Drittgläubiger (§ 802d Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO; Nr. 261 KV als Anlage zu § 9 GvKostG). Ein Verzicht hierauf ist ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.15.3 Rechtsschutzversicherung

Rz. 98b Auch der Anspruch aus einer Rechtsschutzversicherung ist auf die Befreiung von einer Schuld gerichtet. Als solcher Anspruch ist er – gleich dem aus der Haftpflichtversicherung – nicht pfändbar. Auch hier gilt, dass der Anspruch sich in einen Zahlungsanspruch umwandelt, wenn der Versicherte den Gläubiger (z. B. Rechtsanwalt) befriedigt. Der beantragten Pfändung steht ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Fälle von Lohnverschiebung

Rz. 4 der Arbeitgeber überweist den Lohn an den nicht bei ihm beschäftigten Ehegatten oder an sonstigen Dritten; beide Ehegatten arbeiten in demselben Betrieb, der nicht schuldnerische Ehegatte erhält ein wesentlich höheres Einkommen als der Schuldner, obwohl dieser an sich die höher dotierte Stelle hat (Goebel, Vollstreckung effektiv 2000, 124); zugunsten des schuldnerischen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kosten – Gebühren

Rz. 15a Gerichtskosten: Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) entsteht eine Festgebühr gem. Nr. 2114 in Höhe von 20 EUR. Der Gerichtsvollzieher erhält nach Nr. 270 KV als Anlage zu § 9 GvKostG eine Gebühr in Höhe von 39 EUR. Wird der Gerichtsvollzieher auf Verlangen zur Nachtzeit (§ 758a Abs. 4 Satz 2 ZPO) oder an einem Sonnabend, Sonnt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Muster – Widerspruchsklage

Rz. 14 An das Amts-/Landgericht Widerspruchsklage nach § 878 ZPO In dem Rechtsstreit (Klagerubrum) wegen Abänderung eines Teilungsplans Streitwert: ... zeige ich an, dass ich den Kläger vertrete. Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen: Der Widerspruch des Klägers gegen den Teilungsplan des ... vom ... im Verteilungsverfahren (Az.: ...) ist begründe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten – Gebühren

Rz. 8 Die Entscheidung des Gerichts im Verfahren nach § 851a ZPO löst keine besondere Gerichtsgebühr aus. Jedes Verfahren über Anträge nach § 851a ZPO und jedes Verfahren über Anträge auf Änderung oder Aufhebung der getroffenen Anordnungen stellt für den Rechtsanwalt jeweils besondere Angelegenheit dar, sodass jeweils erneut eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG ent...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten – Gebühren

Rz. 27 Gerichtskosten fallen keine an. Der Gerichtsvollzieher erhält für seine Tätigkeit nach Abs. 1 52,00 EUR gem. Nr. 300 als Anlage zu § 9 GvKostG zzgl. Auslagen (Nrn. 700, 702, 703, 711 als Anlage zu § 9 GvKostG) und ggf. einen Zeitzuschlag gem. Nr. 500 als Anlage zu § 9 GvKostG. Dies gilt nicht bei einer Versteigerung im Internet. Wird nach Anordnung ein Dritter (§ 825 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Eintragung der Zwangshypothek

Rz. 34 Bei einer Zwangshypothek ist diejenige Person nach § 1115 Abs. 1 BGB als Gläubiger einzutragen, die durch Vollstreckungstitel bzw. -klausel als Inhaber der titulierten Forderung ausgewiesen ist. Auf den materiell-rechtlichen Forderungsinhaber kommt es bei der Zwangshypothek nicht an. Grundlage ist allein der Vollstreckungstitel (OLG München, MDR 2013, 812 = NJW-RR 201...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten – Gebühren

Rz. 13 An Gerichtsgebühren entsteht für den Erlass des Pfändungs- (und) Überweisungsbeschlusses eine Gebühr in Höhe von 20 EUR (Nr. 2111 KV Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Der Gerichtsvollzieher erhält für die Übernahme beweglicher Sachen zum Zwecke der Verwertung eine Gebühr in Höhe von 16 EUR nach KV Nr. 206 der Anlage zu § 9 GvKostG). Für die Verwertung erhält er die Gebühr ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Überlassung des gepfändeten Rechts zur Ausübung an einen Dritten

Rz. 11 Das gepfändete Recht kann auch durch eine andere Person ausgeübt werden, soweit Nutzungsrechte (z. B. Nießbrauch, Wohnrecht etc.; zur anderweitigen Verwertung bei einem Dauerwohn- bzw. Dauernutzungsrecht vgl. Dumslaff, Vollstreckung effektiv 2003, 133) gepfändet wurden. Die Sache ist dann an einen Verwalter (z. B. Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher, Notar etc.) herauszu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gebühren – Kosten

Rz. 8 Für Eintragungen in das Schiffs- und Schiffsbauregister und in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen werden die Gebühren für jede Eintragung gesondert erhoben, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 55 Abs. 2 GNotKG). Für die Eintragung in das Schiffs-, Schiffsbauregister und die Luftfahrzeugrolle entsteht eine 0,5-Gebühr gem. Nr. 14230 GNotKG VV. Für den Rechts...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 12 Muster – Klage auf vorzugsweise Befriedigung mit Antrag nach § 805 Abs. 4 ZPO

Rz. 34 An das Amts-/Landgericht Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO Antrag nach § 805 Abs. 4 ZPO – Bitte sofort vorlegen! In dem Rechtsstreit (Klagerubrum) wegen vorzugsweiser Befriedigung, § 805 ZPO Streitwert: ... erhebe ich namens und in Vollmacht des Klägers Klage gegen den Beklagten mit dem Antrag, zu erkennen: Der Kläger ist vor dem Beklagten bis zum Betrag in Höhe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Kosten – Gebühren

Rz. 18 Für den Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Vollstreckungsgericht fallen 20 EUR nach Nr. 2111 KV GKG an. Richtet sich ein Verfahren gegen mehrere Schuldner, wird die Gebühr für jeden Schuldner gesondert erhoben. Mehrere Verfahren innerhalb eines Rechtszugs gelten als ein Verfahren, wenn sie denselben Anspruch und denselben Vollstreckungsgegenstand b...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.2 Musterantrag/Räumungsauftrag nach § 885a ZPO mit zuvor geltend gemachtem Vermieterpfandrecht

Rz. 21 An das Amtsgericht ... – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger ... gegen Schuldner ... wird anliegend die vollstreckbare Ausfertigung des Räumungsurteils des ... gerichts vom..., Az. ..., überreicht, mit dem Auftrag den Schuldner aus dem Besitz der im Titel bezeichneten Wohnung in ... (genaue Bezeichnung) zu setzen und den Gläubi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.1 Antrag auf Verwertung an einem anderen Ort

Rz. 28 An das Amtsgericht – Gerichtsvollzieherverteilungsstelle – Az.: ... Antrag auf Verwertung an einem anderen Ort In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich , den Versteigerungsort insoweit abzuändern, als die Versteigerung der beim Schuldner gepfändeten Gegenstände nicht im Gebäude des...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.3 Antrag auf anderweitige Verwertung durch Übernahme durch Gläubiger

Rz. 30 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – Az.: ... Antrag auf anderweitige Verwertung In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich , das vom zuständigen Gerichtsvollzieher beim Schuldner gepfändete ... dem Gläubiger zum Übernahmepreis von EUR ... zu Eigentum zu überweisen. Begründung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Gebühren – Kosten

Rz. 106 Der Pfändungs- und/oder Überweisungsbeschluss löst eine Gerichtsgebühr in Höhe von 20 EUR aus (KV Nr. 2111 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Mehrere Verfahren in demselben Rechtszug, die denselben Anspruch und Gegenstand betreffen, gelten dabei als ein Verfahren. Es besteht Vorschusspflicht nach § 12 GKG. Weitere Gerichtsgebühren entstehen auch nicht bei der Anordnung der...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Muster – Antrag auf Gestattung der Ersatzvornahme und Leistung eines Kostenvorschusses

Rz. 28 An das Amts-/Landgericht Antrag auf Gestattung der Ersatzvornahme und Festsetzung eines Kostenvorschusses In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen, den Gläubiger zu ermächtigen, die nach dem vollstreckbaren Urteil des Landgerichts ... vom ... (Az.: ...) dem Schuldner oblie...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten – Gebühren

Rz. 14 Wird auf Antrag des Gläubigers gem. Abs. 1 Satz 3 der zuständige Gerichtsvollzieher durch das Vollstreckungsgericht bestimmt, fallen hierfür keinerlei Gerichtskosten an. Entsprechendes gilt auch für das Verfahren der Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO (Abs. 2 Satz 2). Für seine Tätigkeit erhält der Gerichtsvollzieher eine Gebühr nach KV Nr. 205 GvKostG sowie ggf....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Antrag auf Termin zur eidesstattlichen Versicherung

Rz. 31 An das Amtsgericht – Gerichtsvollzieherverteilungsstelle – Az.: ... Antrag auf Abgabe einer Offenbarungsversicherung nach § 883 Abs. 2 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen, einen Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner zu bestimmen und ...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 11 Unterstützung seitens des Steuerberaters u. a. bei der Buchführung, Preiskalkulation, Kostenrechnung und Liquiditätsplanung

Der Steuerberater sollte dem Gründer verdeutlichen, dass sich dieser um sein Kerngeschäft kümmern und zur eigenen Entlastung die Buchführung etc. vom Steuerberatungsbüro erledigen lassen sollte. Praxis-Tipp Dauermandat des Steuerberaters Dabei kann der Steuerberater im Rahmen des Dauermandats z. B. auch weitere Entscheidungen mit dem Gründer besprechen bzw. auf Fehler in der K...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Muster – Widerspruch gegen den Verteilungsplan

Rz. 12 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – Az.: ... Widerspruch im Verteilungsverfahren nach § 876 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben lege ich gegen den Teilungsplan Widerspruch ein, und zwar insoweit, als in Abschnitt ..., lfd. Nr. ..., des Teilungsplanes auf den Gläubiger ein Betrag ...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 5 Franchise

Oft muss der Steuerberater dem Existenzgründer auch die Bedeutung eines Franchisesystems darlegen. Dazu gehört es auch, die wesentlichen Vor- und Nachteile zu skizzieren. Beim Dienstleistungsfranchising bietet der Franchisenehmer Dienstleistungen unter den Geschäftsbeziehungen und dem Logo des Franchisegebers an und verpflichtet sich, bestimmte Richtlinien und Vorgaben einzuh...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 2 Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Subvention, die von der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Existenzgründung an Empfänger von Arbeitslosengeld I gezahlt werden kann, die sich hauptberuflich selbstständig machen (https://www.arbeitsagentur.de/existenzgruendung-gruendungszuschuss). Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Pfändungsverfahren

Rz. 48 Es ist das gesetzlich vorgegebene Muster gem. § 2 Nr. 1 ZVFV für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zwingend zu verwenden (§ 829 Abs. 4 ZPO). Die Durchführung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel gegen den Unterhaltsverpflichteten führt keineswegs automatisch dazu, dass dessen Arbeitseinkommen in dem erweiterten Umfang der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.2 Klage zur Erwirkung eines Duldungstitels

Rz. 55 Vor der Erhebung der Duldungsklage ist der Grundstückseigentümer unbedingt zur Begleichung und/oder Errichtung einer vollstreckbaren Urkunde nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO aufzufordern. Ist dies unterblieben und erkennt der Beklagte sofort an (§ 93 ZPO), hat der Beklagte (Grundstückseigentümer) keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben (OLG München, Rpfleger 1984, 325...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Sonstige Vergütungen für Dienstleistungen aller Art

Rz. 14 Wenn die Dienste vollständig oder zu einem wesentlichen Teil die Erwerbstätigkeit des Schuldners darstellen, ohne dass eine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit des Schuldners vorliegen muss, sind es Arbeitseinkommen. Die zu zahlende Vergütung muss – nicht notwendig in gleichen Abständen – wiederkehrend sein (bei nicht wiederkehrend zahlbaren vgl. § 850i Abs....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten/Gebühren/Streitwert

Rz. 23 An Gerichtskosten fällt gem. Nr. 2111 KV GKG eine Festgebühr von 20 EUR an. Entstehende Auslagen (Sachverständigenkosten) sind gesondert zu erstatten (Nr. 9005 KV GKG). Die Höhe der Kostenvorschussvorauszahlung nach Abs. 2 für eine sachverständige Erstellung eines Buchauszugs (hier zur Ermittlung von Provisionsansprüchen einer Telefonverkäuferin) ist nicht unangemesse...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.6 Firmenname und Auftritt in der Öffentlichkeit

Das Thema Firmenname (§ 17 HGB) ist nur für denjenigen Gründer relevant, der Kaufmann i. S. d. § 1 HGB bzw. § 6 HGB ist bzw. sich als Kaufmann freiwillig (§ 5 HGB) in das Handelsregister (§ 8 HGB) einträgt. Wie die Firma gebildet werden muss, regelt § 18 HGB für alle Rechtsformen. Z. B. kann der bürgerliche Name des Kaufmanns Kennzeichnungsfunktion übernehmen.[1] Aber auch Sa...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 16 Existenzgründer als Arbeitgeber

Vielfach stellen Existenzgründer bereits zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit oder im weiteren Verlauf Arbeitnehmer ein. Die Agentur für Arbeit kann bei der Einstellung und Beschäftigung bestimmter Arbeitsloser helfen.[1] Die Agentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausbildungsbetriebe unterstützen, wenn sie förderungsbedürftige junge Menschen betrieb...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten/Gebühren/Kostenerstattung

Rz. 52 Gerichtskosten fallen keine an. Dem Gerichtsvollzieher steht eine Gebühr i. H. v. 98,- EUR gem. Nr. 240 KV GvKostG, ggf. ein Zeitzuschlag von 20,- EUR pro angefangener Stunde gem. Nr. 500 KV GvKostG zu, falls drei Stunden überschritten wurden. Wenn im Protokoll die frei ersichtlichen beweglichen Sachen zu dokumentieren sind und der Gerichtsvollzieher bedient sich elek...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Kosten – Gebühren

Rz. 30 Da das Gericht nicht tätig wird, entstehen für die Vorpfändung keine Gerichtskosten. Auch das Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO ist gerichtsgebührenfrei. Für das Beschwerdeverfahren entsteht eine Gebühr nach Nr. 2121 KV GKG, für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach Nr. 2124 KV GKG. Der Gerichtsvollzieher erhält für das Anfertigen einer Vorpfändung auf Antrag des Gläub...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten – Gebühren

Rz. 22 Die Kosten der Haft ergeben sich aus § 50 StVollzG i. V. m. Nr. 9010 KV GKG . Maßgebend ist die Höhe des Haftkostenbeitrags, der nach Landesrecht von einem Gefangenen zu erheben ist. Der Gläubiger ist vorschusspflichtig (§ 4 GvKostG). Für das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls nach Abs. 1 ZPO fällt eine Festgebühr von 20,00 EUR an (Nr. 2114 GKG KV)....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.7.2 Rentenanwartschaften

Rz. 196 Pfändbar ist ein zukünftiger Anspruch auf Rente, d. h. die Rentenanwartschaft (Anspruch G – nicht Anspruch B!). Die Rentenanwartschaft als Stammrecht ist stets unpfändbar (BGH, Vollstreckung effektiv 2003, 130 = ZVI 2003, 110 = WM 2003, 548 = ZInsO 2003, 330 = MDR 2003, 525 = NJW 2003, 1457 = Rpfleger 2003, 305 = KKZ 2003, 121 = FamRZ 2003, 1010 = DGVZ 2003, 118 = Ju...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Pfändungsantrag bei Grundschulden

Rz. 20 Hinweis 1. : : : 2 Anlage : Alternative 1: Schuldner ist nicht als Grundschuldgläubiger eingetragen: auf Entstehung der künftigen bzw. der bereits entstandenen Eigentümer(buch)grundschuld bzw. -hypothek nebst Zinsen und sonstigen Nebenleistungen, welche aus der (Brief)Hypothek ent-standen ist, die zugunsten ... im Grundbuch von ..., Blatt ..., Flur, Flurstück, Abteilung III...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.5.2 Zustellung an den Schuldner

Rz. 76 Nach der Zustellung an den Drittschuldner stellt der Gerichtsvollzieher von Amts wegen den Pfändungsbeschluss mit einer beglaubigten Abschrift der Urkunde über die Zustellung an den Drittschuldner – im Fall der Zustellung durch die Post mit einer beglaubigten Abschrift der Postzustellungsurkunde – auch ohne besonderen Auftrag sofort dem Schuldner zu. Ersatzzustellung ...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 9.2 Unfallversicherung/Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

Die Unfallversicherung reguliert mit einer Geldentschädigung (Kapital und/oder Invaliditätsrente), wenn Versicherte bedingt durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erleiden. Der Unfallbegriff im Versicherungssinn umfasst nahezu alle Tätigkeiten, die Versicherte ausüben. Ganz gleich, ob Versicherte einen Schaden bei der Arbeit, beim Sport oder im Haushalt erl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 15 Kosten/Gebühren/Wert

Rz. 40 An Gerichtskosten fällt gem. Nr. 2111 KV GKG eine streitwertunabhängige Festgebühr von 20 EUR für eine Entscheidung des Prozessgerichts an (OLG Nürnberg, AGS 2018, 406). Daher kommt eine Streitwertfestsetzung von Amts wegen nicht in Betracht. Eine ungeachtet dessen vorgenommene Streitwertfestsetzung ist gegenstandslos und entfaltet keine Wirkung, ist aber auf eine Bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.3 Antrag

Rz. 47 Die Pfändung erfolgt aufgrund eines Beschlusses, der durch den Gläubiger zu beantragen ist. Der Antrag unterliegt keinem Anwaltszwang (§ 78 Abs. 3 ZPO). Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Der Antrag bedarf grundsätzlich einer Originalunterschrift, so dass eine eingescannte Unterschrift in standardisierten Massenverfahren nicht genügt (LG Trier, Urteil v. 15...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Empfänger von Abdrucken (Absatz 2)

Rz. 3 Die Vorschrift regelt materiell-rechtlich den Kreis der Bezugsberechtigten eines Antrags nach Abs. 1 (vgl. BGH, Vollstreckung effektiv 2015, 62 = DGVZ 2015, 81). Die erheblichen Beeinträchtigungen des Schuldners, die mit der Ausgabe solcher Abdrucke verbunden sind, werden durch eine Begrenzung des Bezieherkreises und durch die erweiterte Kontrollmöglichkeit nach Abs. 5...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Inhalt der Vermögensauskunft

Rz. 21 Die Vermögensauskunft muss so beschaffen sein, dass der Gläubiger sämtliche Auskünfte erhält, die er üblicherweise benötigt, um Maßnahmen zur Befriedigung treffen zu können (AG Bremen, JurBüro 2018, 275). Der Schuldner muss daher sein gesamtes gegenwärtiges Aktivvermögen im In- und Ausland (Heß, Rpfleger 1996, 89; LG Stade, Rpfleger 1984, 423) darlegen. Anzugeben sind...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 4.3 Übernahme eines GmbH-Anteils einer aktiven GmbH

Aufgabe des Steuerberaters ist es hierbei v. a., die Angemessenheit des Kaufpreises zu überprüfen. Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und muss den Gründer bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen, und kann dann auch eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und...mehr