Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 3. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bisherigen Vorschrift wurde inso...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / 2. Anwaltskosten

Es ist § 16 Nr. 5 RVG zu beachten. Danach handelt es sich bei dem Verfahren, in dem die einstweilige Anordnung ursprünglich erlassen wurde, und dem Abänderungs- bzw. Aufhebungsverfahren um dieselbe Angelegenheit. Der Rechtsanwalt kann folglich für das Abänderungs- oder Aufhebungsverfahren keine gesonderten Gebühren fordern. Auch die Postpauschale der Nr. 7002 VV kann nicht e...mehr

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ZAP 14/2017, Anwaltsmagazin / 8 Ein Fünftel der Anwälte geht einem Zweitberuf nach

Etwa 19 % der deutschen Anwältinnen und Anwälte geht einem Zweitberuf nach, wie eine Studie des Soldan Instituts unter rund 1.600 Kollegen ergeben hat. Danach konzentriert sich zwar der Großteil der Berufsträger ausschließlich auf den Anwaltsberuf – 81 % der Befragten gaben an, keine Nebentätigkeit auszuüben. Aber immerhin 9 % üben einen komplementären Zweitberuf aus, d.h. e...mehr

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AGKompakt 8_9/2019, Verwerf... / cc) Anwalt war am ersten Versäumnisurteil nicht beteiligt

Auch jetzt Terminsgebühr 1,2 War der Anwalt am ersten Termin nicht beteiligt, ändert sich im Ergebnis nichts, da auch jetzt im Termin die volle 1,2-Terminsgebühr ausgelöst wird. Ein Ermäßigungstatbestand ist nicht gegeben, da kein Versäumnisurteil ergeht, sondern ein Prozessurteil. Beispiel 8 Der K hatte sich selbst vertreten und gegen den B ein Versäumnisurteil über 3.000,00 ...mehr

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ZAP 10/2018, Rechtsanwaltsvertretung: Mitwirkungspflichten des erkrankten Anwalts

(OLG Frankfurt, Beschl. v. 19.2.2018 – 8 W 8/18) • Ein Rechtsanwalt muss für den Fall der Erkrankung seines Büropersonals organisatorische Vorkehrungen, also Vertretungsregelungen, schaffen. Ebenso trifft ihn eine vergleichbare Vorsorgepflicht auch dann, wenn sein eigener Gesundheitszustand hierzu Anlass gibt, also für ihn erkennbar eine geordnete Erfüllung seiner prozessual...mehr

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ZAP 3/2019, Reisekosten: Anwalt und Patentanwalt müssen keine Fahrgemeinschaft bilden

(OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.11.2018 – 6 W 91/18) • Hat eine Partei der Gegenseite die Kosten sowohl des mitwirkenden Rechtsanwalts und als auch des mitwirkenden Patentanwalts zu erstatten, sind die Kosten für die getrennte Anreise von Rechtsanwalt und Patentanwalt auch dann erstattungsfähig, wenn beide derselben Sozietät angehören. Hinweis: Eine Verpflichtung zur gemeinsam...mehr

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ZAP 21/2018, Praxisfalle Da... / 2. Verschlüsselungspflicht für Anwälte?

In Beantwortung einer konkreten Anfrage hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Anfang 2018 seine Auffassung zur Verschlüsselung von anwaltlichen E-Mails geäußert. Im Kern ging es hierbei um die durchaus praxisrelevante Frage, ob für Anwälte eine Pflicht zur Verschlüsselung von E-Mails besteht, die sie im beruflichen Kontext versenden. Für d...mehr

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ZAP 23/2019, Bußgeldverfahren: Anwalt des Vertrauens

(KG, Beschl. v. 8.10.2019 – 3 Ws (B) 282/19) • Das Recht eines Betroffenen, sich nach §§ 137 Abs. 1 S. 1 StPO, 46 Abs. 1 OWiG in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers zu bedienen, umfasst vor dem Hintergrund des darin zum Ausdruck kommenden Rechts auf ein faires Verfahren auch die Befugnis, sich im Ordnungswidrigkeitenverfahren von einem gewählten Anwalt...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / I. Ausgangsfall

Praxis-Beispiel Der Anwalt vertritt den A in einem Klageverfahren gegen den B vor dem LG München (Streitwert: 10.000,00 EUR). Darüber hinaus vertritt der Anwalt den A auch als Beklagten in einem Verfahren umgekehrten Rubrums vor dem LG Nürnberg mit einem Streitwert von 8.000,00 EUR. Im Verfahren vor dem LG München wird Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Dort wird d...mehr

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ZAP 19/2024, Anwalt im Homeoffice: Wiedereinsetzung bei unterlassener Fristenkontrolle

(OLG Dresden, Beschl. v. 12.8.2024 – 4 U 862/24) • Bei Erstellung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) hat der Rechtsanwalt auch dann die durch seine Kanzleikraft zuvor vorgenommene Fristberechnung zu überprüfen, wenn er im Homeoffice tätig ist und ihm die papiergebundene Handakte dort nicht vorliegt. Unterlässt er eine solche Prüfung, kommt eine W...mehr

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ZAP 1/2015, Anwaltsmagazin / PartGmbB wird von Anwälten angenommen

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung wird auch von immer mehr Rechtsanwälten als neue Rechtsform gewählt. Dies ergab eine Recherche des Deutschen Anwaltvereins, der zum Jahresende 2014 rund 1.650 PartGmbB gezählt hat, davon 740 mit anwaltlicher Beteiligung. Dies ist ein bemerkenswerter Anstieg, denn zum Jahresbeginn 2014 waren es erst ca. 250 Kanzlei...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 3. Unabhängigkeit eines vor den Unionsgerichten auftretenden Anwalts

In seinem Urteil vom 4.2.2020 (C-515/17 P, C-561/17 P – Uniwersytet Wrocławski/Exekutivagentur für die Forschung [REA]) hat der EuGH Stellung zur erforderlichen Unabhängigkeit eines vor den Unionsgerichten auftretenden Anwalts genommen. Eine Partei dürfe vor einem Unionsgericht gem. Art. 19 Abs. 3 der EuGH-Satzung nicht selbst auftreten, sondern müsse sich durch einen unabhä...mehr

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ZAP 11/2021, Anwaltsmagazin / 2 Zahl der Anwälte geht minimal zurück

Zum Stichtag 1.1.2021 verzeichneten die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern insgesamt 167.092 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr (167.234) bedeutet dies erstmalig einen – wenn auch äußerst geringen – Rückgang der Mitgliederzahlen um 0,1 %. Das teilte die Bundesrechtsanwaltskammer im April anlässlich der Bekanntgabe der Mitgliederstatistik 2020 mit. Danach waren im vergangene...mehr

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AGKompakt 8_9/2019, Verwerf... / b) Anwalt hatte den Vollstreckungsbescheid erwirkt

aa) Überblick Hatte der Anwalt den Vollstreckungsbescheid erwirkt, so liegen für ihn wiederum zwei Angelegenheiten vor (§ 17 Nr. 2 RVG). Er erhält die Vergütung für das Mahnverfahren und das streitige Verfahren gesondert. Für die Abrechnung kommt es jetzt darauf an, ob die Verwerfung nach §§ 700, 341 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung ergeht oder aufgrund mündlicher Verhan...mehr

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AGKompakt 8_9/2019, Verwerf... / c) Der Anwalt war im Mahnverfahren nicht tätig

aa) Überblick War der Anwalt im Mahnverfahren nicht tätig, so entsteht nur die Vergütung im streitigen Verfahren. Für die Abrechnung kommt es aber auch jetzt wieder darauf an, ob die Verwerfung nach §§ 700, 341 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung oder aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen ist. bb) Der Einspruch wird ohne mündliche Verhandlung verworfen Es entsteht nur die ...mehr

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ZAP 22/2021, Rentenversicherungspflicht: Tätigkeit eines Anwalts als Gastprofessor

(LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 23.9.2021 – L 7 R 936/18) • Nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI werden Beschäftigte und selbstständig Tätige für die Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtung oder Versorgungseinrichtun...mehr

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ZAP 23/2023, Anwaltsmagazin / 10 Mehr niedergelassene ausländische Anwältinnen und Anwälte

Die Zahl der Anwältinnen und Anwälte aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland, die sich in Deutschland zur Berufsausübung niedergelassen haben, ist im vergangenen Jahr abermals gestiegen. Das meldete die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Anfang November. Aus der neuesten Statistik zu den niedergelassenen ausländischen Anwältinnen und Anwälten ergibt sich, dass die Tendenz, dass sich m...mehr

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ZAP 1/2018, Anwaltsmagazin / 1 Anwälte treten immer seltener vor Gericht auf

Die Vertretung ihrer Mandanten vor Gericht verliert für die meisten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Im Mittel treten sie sechs Mal pro Monat vor Gericht auf. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Soldan Instituts hervor, für die 1.593 Anwälte befragt wurden. Der mit 35 % relativ höchste Anteil von ihnen erscheint sogar nur...mehr

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ZAP 5/2020, Anwaltsmagazin / 9 Folgen des Brexit für britische Richter und Anwälte auf dem Kontinent

Am 31. Januar ist das Vereinigte Königreich offiziell aus der EU ausgetreten. Dieses Ereignis hat auch Auswirkungen auf die britischen Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und auf britische Anwälte, die in der EU tätig sind. So verkündete der EuGH Ende Januar, dass mit sofortiger Wirkung drei britische Richter – ein Richter für den Gerichtshof und zwei für das Gericht –...mehr

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AGKompakt 8_9/2019, Verwerf... / b) Anwalt hatte den Vollstreckungsbescheid erwirkt

Mahnverfahren und streitiges Verfahren sind gesonderte Angelegenheiten War der Anwalt bereits im Mahnverfahren tätig, liegen gem. § 17 Nr. 2 RVG zwei verschiedene Angelegenheiten vor, in denen der Anwalt seine Vergütung gesondert erhält. Zu beachten ist dabei die Anrechnung der Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV. Die Verfahrensgebühr der Nr. 3308 VV ist dagegen nicht anzurechn...mehr

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ZAP 7/2024, Ernennung zum (Anwalts-)Notar: Anforderungen an persönliche Eignung

(KG Berlin, Urt. v. 23.1.2024 – AR 3/23 Not) • Die zur Bestellung als (Anwalts-)Notar erforderliche persönliche Eignung erfordert nicht nur eine fachliche, sondern auch eine persönliche Unabhängigkeit des Bewerbers um eine Notarstelle. Ein bei anderen Rechtsanwälten im Angestelltenverhältnis beschäftigter Rechtsanwalt besitzt diese persönliche Unabhängigkeit regelmäßig nicht...mehr

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ZAP 3/2019, Berufsrechtsreport / 3. Tod des sich selbst vertretenden Anwalts

In seinem Beschluss vom 1.3.2018 (Az. IX ZR 2/18, ZAP EN-Nr. 270/2018) hatte sich der IX. Zivilsenat mit den Auswirkungen zu beschäftigen, die der Tod eines sich in einem Rechtsstreit selbst vertretenden Rechtsanwalts nach sich zieht. Grundsätzlich tritt im Falle des Todes einer Partei gem. § 239 Abs. 1 ZPO eine Unterbrechung des Verfahrens bis zur Aufnahme durch den Rechtsn...mehr

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ZAP 16/2020, Anwaltsmagazin / 2 Antragstellung für Corona-Hilfen jetzt auch durch Anwälte möglich

Die Vertreter der deutschen Anwaltschaft haben sich in Berlin mit ihrer Forderung durchgesetzt, dass die neuen Überbrückungshilfen für kleinere und mittlere Unternehmen auch von Rechtsanwälten im Auftrag ihrer Mandanten beantragt werden dürfen. Bisher war die Antragstellung nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zulässig (vgl. dazu Anwaltsmagazi...mehr

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ZAP 9/2020, Anwaltsmagazin / 7 Einzelzulassungen von Anwälten rückläufig

Bei insgesamt leichtem Anstieg der Mitgliederzahlen und des Frauenanteils in der Anwaltschaft gehen Einzelzulassungen von Rechtsanwälten zurück. Dies ergibt sich aus der Zulassungsstatistik für 2019, die die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Anfang April veröffentlicht hat. Danach verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern zum Stichtag 1.1.2020 insgesamt 167.234 Mitglieder. Im...mehr

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ZAP 22/2018, Recht oder Effizienz: Wie arbeitet der Anwalt in naher Zukunft?

Im Jahre 1996 hat ein Ereignis die Schachwelt erschüttert: Der Schachcomputer "Deep Blue" hat den damaligen Weltmeister Garri Kasparow geschlagen. Im Frühjahr 2018 ist auf dem Gebiet der rechtlichen Konfliktlösung etwas Ähnliches geschehen. Etwas, das einen Paradigmenwechsel bezüglich unserer Tätigkeit als Rechtsanwalt einläuten könnte: Im "Tagesanzeiger" vom 26.5.2018 beric...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 4. Anwalt in eigener Sache

Wird ein Rechtsanwalt in eigener Sache tätig, so kann er seine Kosten nach neuem Gebührenrecht erstattet verlangen (§ 91 Abs. 2 S. 3 ZPO), wenn seine Tätigkeit nach dem Stichtag begonnen hat (OLG München AGS 2005, 342 = RVGreport 2005, 301).mehr

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AGS 08-09/2018, Erstattungsfähigkeit von Reisekosten der GEMA-Anwälte

ZPO § 91 Abs. 2 S. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; UKlaG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; UrhWG § 6 Leitsatz Die GEMA kann ebenso wie ein Verband zur Verfolgung gewerblicher Interessen (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) oder ein in die Liste qualifizierter Einrichtungen aufgenommener Verband (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UKlaG) einen am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt schriftlich instruieren und keine R...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 1. Überblick

Wahlrecht bei Anrechnung Da der Anwalt nach § 15a Abs. 1 RVG frei bestimmen kann, in welcher Angelegenheit er die Anrechnung vornimmt, hätte hier auch umgekehrt gerechnet werden können. Der Anwalt hätte also auch die Verfahrensdifferenzgebühr im Münchener Verfahren unberechnet lassen können. Dann hätte er sich im Gegenzug im Nürnberger Verfahren nichts anrechnen lassen müssen...mehr

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ZAP 14/2017, Sind die Generalisten unter den Anwälten tatsächlich ein "Auslaufmodell"?

Ein oberflächlicher Blick in die Veröffentlichungen zur Frage der Zukunft des Allgemeinanwalts reicht allenfalls für eine Positionsbestimmung. Überwiegend vernehmen wir die Stimmen der Mahner. Sie sind prominent und rütteln wach: "Keine Zukunft für den Allgemeinanwalt" (Hartung, http://www.dg-psf.de/Beitrag_25.02.2012.html ); "Den Generalisten unter den Anwälten droht das Au...mehr

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ZAP 2/2024, Anwaltsmagazin / 5 Anwälte mehrheitlich für Beibehaltung des Fremdbesitzverbots

Das Bundesministerium der Justiz hat kürzlich zusammen mit der Bundesrechtsanwaltskammer eine Umfrage unter Rechtsanwälten durchgeführt, um den Bedarf und die Einstellung in der Anwaltschaft zu einer eventuellen Änderung des Fremdbesitzverbotes zu eruieren. Das Ergebnis fiel eindeutig aus: Fast zwei Drittel der Befragten sprachen sich gegen eine Lockerung aus. Sie befürchten...mehr

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ZAP 24/2022, Kostenerstattungsanspruch für unterbevollmächtigen Anwalt: Notwendige Hinzuziehung des Hauptbevollmächtigten

(BGH, Beschl. v. 30.8.2022 – VIII ZB 87/20) • Zur Erstattungsfähigkeit der für die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten anfallenden Kosten bei Hinzuziehung eines weder am Gerichtsort noch am Sitz der Partei ansässigen Hauptbevollmächtigten (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 14.9.2021 – VIII ZB 85/20, NJW 2021, 3663 Rn 10 ff. und vom 5.7.2022 – VIII ZB 33/21, juris Rn ...mehr

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ZAP 5/2019, Dienstreisen von Anwälten nicht ohne A1-Bescheinigung: Ein Bürokratiemonster lässt grüßen

Die sog. sozialrechtliche A1-Bescheinigung dient als Nachweis der Sozialversicherungspflicht bei Entsendung von Arbeitnehmern ins EU-Ausland sowie den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz; mit ihr bleiben dem deutschen Versicherten lokale Sozialabgaben beim Arbeiten im EU-Ausland bzw. den EFTA-Staaten erspart. Auch der Rechtsanwalt weist mit dieser Bes...mehr

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AGKompakt 8_9/2019, Verwerf... / cc) Anwalt war am ersten Versäumnisurteil nicht beteiligt

War der Anwalt am ersten Versäumnisurteil nicht beteiligt, bleibt es dabei, dass die Verwerfung des Einspruchs nach § 341 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung keine Terminsgebühr auslöst. Es entsteht jetzt lediglich die 1,3-Verfahrensgebühr. Beispiel 6 K hat sich selbst vertreten und gegen den B ein Versäumnisurteil über 3.000,00 EUR erwirkt. Nachdem B dagegen Einspruch einl...mehr

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AGKompakt 8_9/2019, Verwerf... / c) Anwalt war am Vollstreckungsbescheid nicht beteiligt

Vergütung entsteht nur im streitigen Verfahren War der Anwalt im Mahnverfahren nicht tätig gewesen, entsteht nur die Vergütung des streitigen Verfahrens. Hier entsteht erst recht nur eine 0,5-Terminsgebühr. Hinweis Wird der Prozessbevollmächtigte erstmals nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids im Mahnverfahren mit der Sache befasst und beantragt er in dem im nachfolgenden s...mehr

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AGKompakt 8_9/2019, Verwerf... / bb) Der Anwalt hatte das erste Versäumnisurteil erwirkt

Terminsgebühr erstarkt auf 1,2 Hatte der Anwalt das erste Versäumnisurteil erwirkt, erstarkt die Terminsgebühr auf 1,2. Beispiel 7 R hat für den A gegen B ein Versäumnisurteil über 3.000,00 EUR erwirkt. Auf den Einspruch des B hin beraumt das LG Termin zur mündlichen Verhandlung an und verwirft dort den Einspruch auf Antrag des R als unzulässig. Jetzt erstarkt die bisherige 0,...mehr

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AGKompakt 8_9/2019, Verwerf... / bb) Anwalt hat das erste Versäumnisurteil erwirkt

Keine weitere Vergütung Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil nach § 341 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch Urteil verworfen, löst dies für den bereits vorbefassten Anwalt keine weitere Vergütung aus. Beispiel 5 R hat für den K ein Versäumnisurteil gegen B über 5.000,00 EUR erwirkt. Dagegen legt B Einspruch ein, der ohne mündliche Verhandlung als unzulässig ve...mehr

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ZAP 4/2019, Testamentserstellung: Zeugnisverweigerungsrecht des beratenden Anwalts

(OLG München, Urt. v. 24.10.2018 – 13 U 1223/15) • Nach dem Tod seines ehemaligen Mandanten ist der Rechtsanwalt, dem im Rahmen eines Mandats ein Geheimnis anvertraut wurde, gehalten, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob er sich im Zivilprozess auf sein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO beruft. Hat der Erblasser hierzu vor seinem Tod keine Auss...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / V. Verlängerungsverfahren

Die nach dem GewSchG erlassenen Maßnahmen sollen befristet werden (§§ 1 Abs. 1 S. 2, 2 Abs. 2 S. 1, 2 GewSchG). Die Frist kann verlängert werden. Auf die Verlängerungsverfahren findet die Regelung des § 16 Nr. 5 RVG [9] und auch Vorbem. 1.4 Abs. 2 S. 1 FamGKG-KostVerz. keine Anwendung.[10] Es entsteht deshalb stets eine gesonderte Anwaltsvergütung, ohne dass Anrechnungsvorschr...mehr

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ZAP 2/2018, Anwaltsmagazin / 5 Anwälte erringen Etappensieg gegen "abfindungsheld.de"

Mit einiger Skepsis beobachten viele Anwälte, wie im Internet ständig neue Anbieter von Rechtsdienstleistungen entstehen, die versuchen, sich einen Teil vom "Kuchen" des Beratungsmarkts abzuschneiden. Nicht selten schießen diese jedoch werblich über das Ziel hinaus und riskieren damit die direkte gerichtliche Auseinandersetzung mit der Rechtsanwaltschaft, wie wir an dieser S...mehr

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ZAP 16/2018, Prozesskostenhilfe: Anwälte haben es beim (Mehr-)Vergleich schwer

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte diese Kolumne mit folgender Frage eröffnen: Führen Sie viele Mandate als beigeordnete Prozessbevollmächtigte? Nein? Dann haben Sie mit Ihren zahlungskräftigen Mandanten Glück. Wenn Sie aber vermehrt Beratungs- und Prozesskostenhilfemandate betreuen, stellt ein arbeitsaufwändiges Prozesskostenhilfemandat eigentlich eine betriebswir...mehr

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ZAP 1/2019, Erfolgshonorarvereinbarung: Aufhebung der Beiordnung des PKH-Anwalts

(OLG Köln, Beschl. v. 13.7.2018 – 5 W 10/18) • Eine bedürftige Partei kann und darf nach § 4a Abs. 1 S. 1 RVG ein Erfolgshonorar vereinbaren. Sie kann daher einen Rechtsanwalt mit ihrer Prozessvertretung beauftragen, der gegen eine aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung, die unterhalb der gesetzlichen liegt, nicht zur Übernahme eines Auftrags bereit wäre. Zudem entsteht e...mehr

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ZAP 13/2018, Anwaltsmagazin / 2 Klage von Anwälten gegen das beA

Mehrere Rechtsanwälte haben eine Klage beim Berliner Anwaltsgerichtshof eingereicht, um eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu erreichen. Die teilte Mitte Juni die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit, die nach eigenen Angaben diese Klagen koordiniert. Begründet wurde die Klage damit, dass die derzeit von der ...mehr

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ZAP 14/2023, beA – Anwalts ... / 4. Tipp: Online-Informationen nutzen

a) Websites Müssen Sie auch regelmäßig nachschauen, wie genau denn eigentlich die Dateien der Schriftsätze und der Anlagen, die Sie per beA verschicken wollen bzw. müssen, benannt werden müssen? Eine gute Quelle hierfür ist die Website der Justiz NRW, auf der (jedenfalls für Nordrhein-Westfalen) entsprechende Informationen und eine PDF-Datei mit der detaillierten Namenskonven...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / IV. Anwaltsvergütung im Verfahren LG Nürnberg

1. Verfahrensgebühr Im Klageverfahren vor dem LG Nürnberg ist zunächst einmal die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV aus 8.000,00 EUR angefallen. Anrechnung der Verfahrensdifferenzgebühr beachten Zu beachten ist jetzt die Anrechnungsvorschrift der Anm. Abs. 2 zu Nr. 3101 VV. Soweit nämlich im Parallelverfahren in München aus dem Mehrwert von 8.000,00 EUR die 0,8-Verfahrensge...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / IV. Umgangsvermittlungsverfahren

1. Verfahrensrechtliches Vereitelt oder erschwert ein Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Umgangsentscheidung oder einer vom Gericht gebilligten Umgangsentscheidung, so vermittelt das Familiengericht zwischen beiden Elternteilen. Das Umgangsvermittlungsverfahren wird lediglich auf Antrag eingeleitet, der durch einen Elternteil gestellt werden kann (§ 165 Abs. 1 S....mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / V. Ordnungsgeldverfahren

1. Verfahrensrechtliches Wird gegen einen Titel zur Regelung des Umgangsrechts verstoßen, kann das Gericht Ordnungsmittel gegen den Verpflichteten anordnen (§ 89 Abs. 1 S. 1 FamFG). Es kann Ordnungsgeld oder Ordnungshaft anordnen. Die Höhe des Ordnungsgelds beträgt zwischen 5,00 und 25.000,00 EUR (§ 89 Abs. 3 FamFG, Art. 6 Abs. 1 EGStGB). Das Ordnungsmittel wird durch Beschlus...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / V. Gesamtvergütung

In beiden Verfahren ergäbe sich jetzt folgende Gesamtvergütung: Praxis-Beispielmehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / II. Anwaltsvergütung

1. Erstinstanzliche Verfahren Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und das Hauptsacheverfahren stellen gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten dar (§ 17 Nr. 4 Buchst. b RVG). Der Anwalt erhält deshalb für beide Verfahren eine gesonderte Vergütung. Eine Anrechnungsvorschrift besteht nicht. Verfahrenskostenhilfe muss für das einstweilige Anordnungs- und ...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / Einführung

In Familiensachen wird wegen der Eilbedürftigkeit oftmals zunächst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Diese Verfahren stellen gegenüber dem Hauptsacheverfahren eigenständige Angelegenheiten dar, die auch gesonderte Vergütungen und Gerichtskosten auslösen. Die entstehenden Kosten sollen – unter Berücksichtigung verfahrensrechtlicher Besonderheiten – nac...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 1. Anwaltsvergütung

1.1 Erstinstanzliche Verfahren Für die Umgangssachen, die als Kindschaftssachen zu den Familiensachen zählen, findet Teil 3 VV Anwendung. In den erstinstanzlichen Verfahren vor dem Familiengericht entsteht deshalb eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich nach Nr. 3101 VV auf einen 0,8-Gebührensatz reduziert. Daneben kann eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) anfallen. ...mehr