Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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Anhang I. Verbundverfahren / ee) Zahlungsforderung und Anspruch auf Übertragung bestimmter Gegenstände

Rz. 34 Wird der Antrag auf Zugewinnausgleich mit einem Antrag auf Übertragung bestimmter Vermögensgegenstände (§ 1383 BGB) verbunden, so werden die Werte von Zahlungsantrag (§ 35 FamGKG) und Übertragungsantrag (§ 42 Abs. 1 FamGKG) zusammengerechnet. Zwar sieht § 52 FamGKG insoweit nur eine Zusammenrechnung vor, wenn über den Übertragungsantrag entschieden wird. Diese Regelun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 In Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu VV 1000 ist mit dem 2. KostRMoG eine Einigungsgebühr für Zahlungsvereinbarungen eingeführt worden. Ergänzend hierzu regelt der neue § 31b den Gegenstandswert solcher Vereinbarungen. Rz. 2 Da für Zahlungsvereinbarungen keine wertabhängigen Gerichtsgebühren erhoben werden, musste für die Anwaltsgebühren eine gesonderte Wertvorschrift in das RV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Auslagen

Rz. 90 Ist ein Pauschalhonorar vereinbart, das sich nicht am Leitbild des Gebührensystems des RVG orientiert, so sind im Zweifel Auslagen nach VV 7000 abgegolten. Will der Anwalt solche Auslagen zusätzlich abrechnen, muss er dies ausdrücklich klarstellen.[145]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 39 In den in VV 3300 Nr. 3 eingeführten Verfahren werden die Anwaltsgebühren nach dem Wert der anwaltlichen Tätigkeit erhoben (§ 2 Abs. 1). Dies gilt auch in sozialgerichtlichen Verfahren, selbst dann, wenn der Auftraggeber nicht zu den in § 183 SGG genannten Personen gehört und an sich gem. § 3 Abs. 1 S. 2 nach Rahmengebühren abzurechnen wäre. Das ist durch den ebenfall...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 23 Gem. § 63 Abs. 2 GKG, § 55 Abs. 2 FamGKG muss das Gericht bei der Entscheidung über den Antrag auf Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung nach Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO keinen Wert für die Gerichtsgebühren festsetzen, weil insoweit als Gerichtsgebühr Festgebühren anfallen (GKG-KostVerz. 2111, 2112). Es gibt also keine gerichtliche Wer...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / e) Einigung über anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 100 Wird eine Einigung über anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, bedarf es insoweit keiner Wertfestsetzung im Verbundverfahren. Der Mehrwert für die Anwaltsgebühren ergibt sich vielmehr aus dem im mitverglichenen Verfahren festgesetzten Wert (siehe Rdn 94). Beispiel: Im Scheidungsverfahren beträgt der Wert der Ehesache 6.000 EUR und der des Versorgungsausgleich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Umsatzsteuer

Rz. 91 Auch aus einem vereinbarten Honorar muss der Anwalt Umsatzsteuer abführen. Hier ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Umsatzsteuer in dem vereinbarten Honorar enthalten ist, also ob es sich um eine Brutto-Vereinbarung handelt, oder ob Umsatzsteuer nach VV 7008 hinzukommen soll (Netto-Vereinbarung). Im Zweifel ist von einer Brutto-Vergütung auszugehen, so dass die U...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anerkenntnis

Rz. 140 Ein Anerkenntnis des Auftraggebers hindert ebenfalls den Ablauf der Verjährung. Insoweit tritt allerdings nicht lediglich eine Hemmung ein, sondern nach § 212 Nr. 1 BGB ein Neubeginn der Verjährung. Rz. 141 Von einem verjährungshindernden Anerkenntnis ist auszugehen, wenn der Auftraggeber dem Anwalt gegenüber die Vergütungsforderung bestätigt. Dies kann auch durch sch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Unbenannte Merkmale

Rz. 56 Die Aufzählung der Bemessungskriterien in Abs. 1 ist nicht abschließend. Auch weitere, nicht explizit genannte Merkmale können daher in die Bestimmung der Gebühr einfließen. Das Gewicht eines solchen Merkmals ist nicht per se geringer, als das eines ausdrücklich in Abs. 1 genannten Merkmals. Auch dort unerwähnte Kriterien können im Einzelfall ein überragendes Gewicht ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 5. Mehrvergleich über anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 52 Wird eine Einigung über anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, entsteht keine gerichtliche Einigungsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG-KostVerz., so dass es auch keiner Wertfestsetzung bedarf. Auch für die Anwaltsgebühren bedarf es keiner Wertfestsetzung, da sich der Mehrwert aus dem Verfahrenswert der mitverglichenen Gegenstände ergibt. Zur Abrechnung siehe Rdn 88 f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehraufwand durch mehrere Auftraggeber

Rz. 37 Das Konzept, die Vergütung für eine Tätigkeit nur nach ihrem sachlichen Gehalt auszurichten, lässt etwaige Mehrarbeit unberücksichtigt, die lediglich darauf zurückzuführen ist, dass an derselben Sache mehrere Personen beteiligt sind. Soweit es um Gerichtsgebühren geht, wird das hingenommen. Kostenrechtlich macht es dort keinen Unterschied, ob eine Partei aus einer ode...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / cc) Anteil des Auftraggebers

Rz. 30 Da das Interesse eines Beteiligten nicht mit dem Wert des gerichtlichen Verfahrens übereinstimmt, ist nach § 26 Nr. 2 der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit ausgehend vom Verkehrswert (Rdn 7) nach dem jeweiligen Miteigentumsanteil des Auftraggebers zu bestimmen (§ 26 Nr. 2, 2. Teils.). Beispiel: Gegenstandswert Teilungsversteigerung I Der Anwalt beantragt für d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Erstreckung der Beiordnung auf den Abschluss eines Vertrags in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen (Abs. 3)

Rz. 61 Abs. 3 regelt den Umfang der Beiordnung in einer Ehesache (§ 121 FamFG) und bestimmten Lebenspartnerschaftssachen (§ 269 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 FamFG) und verfolgt schützenswerte Interessen einkommensschwacher Beteiligter. Die Vorschrift ermöglicht Beteiligten mit geringem Einkommen, bestimmte Streitigkeiten anlässlich der Ehesache oder einer Lebenspartnerschaftssache...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / bb) Anrechnung einer vorangegangenen Geschäftsgebühr

Rz. 33 War der Anwalt bereits außergerichtlich hinsichtlich der Eigentumsauseinandersetzung tätig und hat er dort eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 verdient, so ist diese gem. VV Vorb. 3 Abs. 4 hälftig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen.[3] Da allerdings nie mehr angerechnet werden kann, als der Anwalt im nachfolgenden Verfahren an Verfahrensge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO)/Arrest

Rz. 9 § 25 gilt auch bei der Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO . Denn auch bei der Sicherungsvollstreckung handelt es sich um Zwangsvollstreckung, die gebührenrechtlich zur Vollstreckungsinstanz gehört,[15] in der sich der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren grds. nach § 25 bestimmt. Die Zwangsvollstreckung ist bei der Sicherungsvollstreckung eingeschränkt, soweit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gegenstandswert

Rz. 285 In Verfahren gemäß §§ 116 ff. StVollzG , auch i.V.m. § 92 JGG, findet für die Anwaltsgebühren gemäß § 23 Abs. 1 die Vorschrift des § 60 GKG Anwendung, der auf die entsprechende Anwendung des § 52 Abs. 1 bis 3 GKG verweist. Rz. 286 Danach ist der Wert nach der sich aus dem Antrag des Antragstellers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Zu be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Anwaltliche Tätigkeit ist nach dem Gegenstandswert abzurechnen

Rz. 11 Eine Bindungswirkung ist nur möglich, wenn sich die Gebühren des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit überhaupt nach dem Wert richten. Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1), wenn das RVG keine den Gerichtskostengesetzen vorrangigen Wertregelungen (§ 2 Abs. 1) bestimmt. Nur insoweit greift die Fiktion des Abs. 1. E...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / aa) Verfahrensgebühr

Rz. 31 Für die Tätigkeit im Verfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens erhält der Anwalt nach Anm. Nr. 1 zu VV 3311 eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 0,4. Beispiel: Antrag auf Teilungsversteigerung Der Anwalt stellt für den Mandanten den Antrag auf Versteigerung einer Immobilie (jeweils ½-Miteigentumsanteil). Der andere Miteigentümer lässt sich in d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch

Rz. 112 Soweit eine Partei von der Gegenseite auch den Ersatz der von ihr aufgewandten Anwaltskosten verlangen kann, etwa nach § 823 BGB oder wegen Vertragsverletzung (z.B. Verzug), so kann sie grundsätzlich auch die auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer ersetzt verlangen, sofern die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig war. Rz. 113 Ist der Geschädigte zum Vorsteue...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vertretung des Antragstellers

Rz. 5 Grundsätzlich richtet sich der Wert für die Anwaltsgebühren im gerichtlichen Ausschlussverfahren nach dem WpÜG gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. Ist der Wert für die Gerichtsgebühren vom Gericht festgesetzt worden, ist diese Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend (§ 32 Abs. 1).mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / 1. Gegenstandswert

Rz. 38 In diesem Verfahrensabschnitt bestimmt sich der Gegenstandswert ebenfalls nach § 26 Nr. 2. Es ist jetzt aber nicht vom Verkehrswert auszugehen, sondern von dem zur Verteilung kommenden Erlös (also von dem Versteigerungserlös abzüglich der Versteigerungskosten – § 109 ZVG). Abzustellen ist auch hier für die beteiligten Anwälte nicht auf den gesamten Erlös, sondern gem....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Streitwert im gerichtlichen Verfahren

Rz. 4 Die Gerichtskosten des Verfahrens, die in Teil 1 Hauptabschnitt 6, Unterabschnitt 5 des GKG-KostVerz. (Nrn. 1650 ff.) geregelt sind, richten sich gemäß dem ebenfalls neu eingeführten § 53a GKG nach der Bilanzsumme des letzten Jahresabschlusses vor der Stellung des Antrags auf Durchführung des Sanierungs- oder Reorganisationsverfahrens. Rz. 5 Der Höchstwert, der in aller...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorgerichtlich im Mahnverfahren tätigen Inkassounternehmens

Rz. 176 Ist ein Inkassounternehmen vorgerichtlich im Mahnverfahren tätig geworden, so kann es im Kostenfestsetzungsverfahren aufgrund des § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG die Festsetzung von 25 EUR nebst Umsatzsteuer als Kosten seiner vorgerichtlichen Tätigkeit im Mahnverfahren verlangen; diese Kosten sind erforderlich i.S.d. §§ 91, 104 ZPO.[156] Eine Anrechnung dieser 25 EUR auf entst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Festgebühr der dritten Stufe (über 50.000 EUR)

Rz. 12 Bei Gegenstandswerten über 50.000 EUR verlässt die Tabelle des § 49 das Prinzip der wertbezogenen Vergütung (vgl. Rdn 4 f.) zugunsten einer Einheitsgebühr. Das entspricht der Deckelung gemäß § 22 Abs. 2[12] (siehe Rdn 17 ff.). Der Höchstsatz des Betrages, den die Staatskasse von einer 1,0-Gebühr übernimmt, ist auf 659 EUR festgelegt, auch wenn sich die Vergütung eines...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütung

Rz. 36 Die Dienstleistung des Rechtsanwalts kann nach den Umständen nur gegen eine Vergütung erwartet werden, sodass eine Vergütung als stillschweigend vereinbart anzusehen ist (§ 612 BGB). Der Mandant wird also nicht mit dem Argument gehört, der Rechtsanwalt habe ihn nicht darauf hingewiesen, dass seine Leistung etwas koste. Auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Gesetzliche Wartefristen

Rz. 469 Bei den in § 798 ZPO aufgeführten Titeln ist die Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung nach Ablauf der dort geregelten gesetzlichen Wartefrist von zwei Wochen ab Zustellung des Vollstreckungstitels als notwendig i.S.v. § 788 ZPO anzusehen.[479] Nach § 882a ZPO darf die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung erst vier Woc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kostenerstattung/Wertfestsetzung

Rz. 95 Nach Abs. 2 S. 3 findet keine Kostenerstattung statt, und zwar weder im Erinnerungs- noch im Beschwerdeverfahren. Eine Kostenentscheidung ist daher nicht erforderlich. Nach dem Wortlaut wird hiervon das Verfahren über die weitere Beschwerde aber nicht erfasst. Auch in der Gesetzesbegründung[210] ist nur vom Erstattungsausschluss im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren ...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / c) Einigungsgebühr

Rz. 46 Wohl kann es hier zu einer Einigungsgebühr kommen, insbesondere dann, wenn die Beteiligten sich außergerichtlich über die Verteilung des Erlöses einigen. Die Höhe der Einigungsgebühr beläuft sich auf 1,0, da das Teilungsversteigerungsverfahren zur Anhängigkeit i.S.d. VV 1003 führt. Beispiel: Teilungsversteigerungsverfahren mit Termin und nachfolgender Einigung über di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neben den Gebühren und Auslagen für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach VV 7008 auch Ersatz der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer verlangen. Das RVG regelt die Abrechnung der Umsatzsteuer damit als Auslagentatbestand, obwohl es sich streng genommen nicht um Auslagen des Anwalts handelt. Rz. 2 Nach VV 7008 hat der Anwalt Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung anfal...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / I. Überblick

Rz. 2 Soweit im gerichtlichen Verfahren Gebühren erhoben werden, die sich nach dem Streitwert richten, ist dieser Wert einerseits nach § 23 Abs. 1 S. 1 auch für den Gegenstandswert der Anwaltsgebühren maßgebend und nach § 32 Abs. 1 bindend. Andererseits ist in vielen Fällen der Anwalt nur mit einem Teil des gerichtlichen Streitgegenstands befasst, so dass für ihn nur ein Ant...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Prozesskostenhilfeverfahren

Rz. 46 Auch zur Durchführung des Mahnverfahrens ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe möglich.[43] Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten wird oder selbst Rechtsanwalt ist.[44] Diese erstreckt sich allerdings nicht automatisch auf ein sich anschließendes streitiges Verfahren. Denn eine gerichtliche Entscheidung kann nicht über ih...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / 5. Einigungsgebühr

Rz. 56 Wohl kann eine Einigungsgebühr (VV 1000) anfallen. Deren Höhe beläuft sich dann auf 1,0, da das Teilungsversteigerungsverfahren zur Anhängigkeit führt. Beispiel: Verhandlung über die Aufhebung des Verfahrens Ein Miteigentümer hat die Teilungsversteigerung der im jeweils hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie (Wert: 360.000 EUR) beantragt. Der andere Miteigentümer be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschaffung der Sicherheitsleistung

Rz. 305 Hingegen gehört es nicht mehr zum Rechtszug, wenn der Anwalt im Auftrag des Mandanten sich zusätzlich darum bemühen soll, die Sicherheit zu besorgen, insbesondere also mit einem Kreditinstitut Kontakt aufzunehmen. Denn dies liegt außerhalb dessen, was vom gesetzlich geregelten Verfahrensablauf her normalerweise mit der Tätigkeit eines Anwalts in einem Erkenntnis- und...mehr

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AGS 06/2021, Keine allgemei... / II. Festsetzung nur für den jeweiligen Anwalt

Nach ganz h.M. erfolgt die Wertfestsetzung im Verfahren nach § 33 RVG nur für die Gebühren des Anwalts, der den Antrag gestellt hat (Toussaint, KostR, 51. Aufl., 2021, § 33 RVG). Da hier nur der Beklagtenvertreter den Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG gestellt hatte, das LG den Gegenstandswert jedoch allgemein "für die anwaltliche Tätigkeit" festgesetzt hat, war die Wertfestsetzun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Stufenklage

Rz. 94 Bei einer Stufenklage gemäß § 254 ZPO klagt der Kläger zunächst auf Auskunft, verbunden mit einem unbezifferten Zahlungs- oder Leistungsantrag, über den erst nach erteilter Auskunft verhandelt und entschieden werden soll. Rz. 95 Hinsichtlich der Berechnung der Verfahrensgebühr wird die Auffassung vertreten, dass bei einem unbezifferten Leistungsantrag allein auf den We...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Leistungsabreden

Rz. 42 Der Anwalt und der Leistende können auch miteinander vereinbaren, auf was und in welchem Umfang mit welcher Maßgabe gezahlt werden soll (§ 55 Rdn 63).[47] Insoweit treffen den Anwalt allerdings Selbstbeschränkungs- und Beratungspflichten. Als Interessenvertreter der Partei muss er z.B. darauf hinweisen, dass für seine gerichtliche Tätigkeit zunächst nur die bis zur Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung

Rz. 134 Nach § 882a ZPO darf die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung erst vier Wochen nach dem Zeitpunkt beginnen, in dem der Gläubiger seine Zwangsvollstreckungsabsicht angezeigt hat. Auch die Zahlungsaufforderung ist damit erst nach Ablauf dieser Frist erforderlich. Werden vorher Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, sind die hierdurch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 21 Gem. § 63 Abs. 2 GKG, § 55 Abs. 2 FamGKG muss das Gericht bei der Entscheidung über den Antrag auf Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung nach Art. 5 Buchst. a) EuKoPfVO den Streit- bzw. Verfahrenswert für die zu erhebende Gerichtsgebühr festsetzen (vgl. § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, § 42 FamGKG i.V.m. § 3 ZPO). Dieser Wert ist gem. § 32 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mögliche Auftragserteilungen

Rz. 216 Für die im Rahmen der gütlichen Erledigung anfallenden Anwaltsgebühren kommt es darauf an, welchen Auftrag der Mandant (Gläubiger) dem Rechtsanwalt erteilt hat und womit der Rechtsanwalt anschließend den Gerichtsvollzieher beauftragt hat, vgl. § 802a Abs. 2 ZPO. Hierbei ist zwischen den folgenden drei möglichen Beauftragungen zu unterscheiden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Bewilligung betrifft nicht alle Streitgenossen

Rz. 93 Auf VV 1008 Rdn 146 ff. wird zunächst verwiesen. Vertritt der Anwalt mehrere echte Streitgenossen, von denen nur ein Teil Prozesskostenhilfe unter seiner Beiordnung begehrt, so kommt nach der Rechtsprechung des BGH nur eine eingeschränkte Bewilligung in Betracht: Beauftragen zwei Streitgenossen ein und denselben Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen in einem Rech...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Wertangaben bei Einreichung des Antrags

Rz. 98 Bei jedem Antrag ist der Geschäftswert und nach Aufforderung auch der Wert eines Teils des Verfahrensgegenstands schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle anzugeben, es sei denn, Rz. 99 Die Angabe kann jeder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Im gerichtlichen Verfahren werden keine Gebühren erhoben

Rz. 24 Insoweit im gerichtlichen Verfahren Gerichtsgebühren nicht vorgesehen sind, kann folgerichtig ebenfalls keine Bindungswirkung nach § 32 Abs. 1 zustande kommen, weil eine gerichtliche Wertfestsetzung ausscheidet. Dennoch gibt es Verfahren, die zwar gerichtsgebührenfrei geführt werden, in denen die anwaltliche Tätigkeit aber nach dem Gegenstandswert zu bemessen ist. Auc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anderweitige Vereinbarung

Rz. 133 Die nach Abs. 2 vorgesehene Anrechnung ist dispositiv. Sie kann durch Parteivereinbarung abbedungen werden. Ob diese Vereinbarung der Formvorschrift des § 3a Abs. 1 S. 1 unterliegt, ist ungeklärt.[171] Dem Grunde nach fällt der Anrechnungsausschluss zunächst unter § 3a Abs. 1 S. 1, weil mit ihm die gesetzlich vorgesehene Anrechnung nach § 34 Abs. 2 abbedungen und dam...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gegenstandswert

Rz. 93 § 23 Abs. 2 gilt für Beschwerdeverfahren, in denen Gerichtsgebühren unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nicht erhoben werden oder sich nicht nach dem Wert richten. In den Beschwerdeverfahren in der Vollstreckung und Vollziehung werden Gerichtsgebühren entweder als Festgebühren (GKG: Nr. 2121 und Nr. 2124 KV GKG; FamGKG: Nr. 1912 bzw. Nr. 1923, 1924 KV FamGKG) oder a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zustellung oder Empfangnahme von Entscheidungen oder Rechtsmittelschriften und ihre Mitteilung an den Auftraggeber

Rz. 91 Für den Anwalt, der sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz beauftragt ist, enthält die Norm eine abschließende Abgrenzung derjenigen Tätigkeiten, die mit der erstinstanzlichen Vergütung abgegolten sind. Der Rechtsanwalt, der für das erstinstanzliche und das Berufungsverfahren beauftragt wird, kann dementsprechend eine Gebühr gemäß VV Nr. 3201 nur dann ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gegenstandswert

Rz. 121 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich in der Regel nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften (§ 23 Abs. 1 S. 3).[111] Fehlt es an einer solchen Vorschrift, so ist der objektive Wert zu schätzen, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Zeitpunkt der Auftragserteilung für de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Der Gegenstandswert richtet sich nach dem RVG

Rz. 34 Vertritt der Anwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so erhält er die Gebühren nur einmal (§ 7 Abs. 1). Die Gebühren berechnen sich, sofern die Auftraggeber nicht wegen desselben Gegenstands den Anwalt beauftragt haben, nach Abs. 1. Die Gegenstände werden also zusammengerechnet. Rz. 35 Um hier Unbilligkeiten zu vermeiden, ordnet Abs. 2 S. 2 an, dass die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 147 In den Berufungs- und Beschwerdeverfahren ist der Wert der Anwaltsgebühren nach § 23 Abs. 1 i.V.m. §§ 47, 51 GKG [46] zu bestimmen, also nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Maßgebend ist grundsätzlich der Wert bei Einlegung des Rechtsmittels. Es kann jedoch gemäß §§ 102 Abs. 2, 122 Abs. 4, 121 Abs. 1, 144 PatG [47] auf Antrag eines Beteiligten eine Herabsetzung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerdegegenstand

Rz. 178 Nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG muss der "Wert des Beschwerdegegenstandes" 200 EUR übersteigen. Um zu verstehen, was damit gemeint ist, muss zwischen den Begriffen "Beschwer" und "Beschwerdegegenstand" unterschieden werden (siehe auch § 33 Rdn 74 ff.). Rz. 179 Beschwer ist dasjenige, was einem Verfahrensbeteiligten durch die Streitwertfestsetzung aberkannt wird. Sie berechn...mehr