Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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§ 16 Vertragstypen / I. Arbeitnehmerüberlassung/Flexibilisierung und Entflexibilisierung

Rz. 1789 Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung ist mit Ablauf der Frist (5.12.2011) zur Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie) in wesentlichen Teilen Unionsrecht geworden. Rz. 1790 Das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7.8.1972 war 1997 vor allem durch die Flexibilisierung der arbeitsvertraglichen Ge...mehr

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§ 32 Abwicklung / d) Aufgabengebiet

Rz. 117 Die Erläuterungen zum Aufgabengebiet – im einfachen wie im qualifizierten Zeugnis – sind ein getreues Spiegelbild aller vom Zeugnisempfänger ausgeführten Tätigkeiten und Arbeiten. Hilfreich für die Darstellung kann deshalb die Übernahme aus der Stellenbeschreibung sein, sofern sie auf den neuesten Stand fortgeschrieben ist. Stellenbeschreibungen gehen bei mittleren u...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / V. Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten an Sitzungen des Betriebsrats

Rz. 506 Der Betriebsrat kann im Einzelfall beschließen oder auch generell in seiner Geschäftsordnung die Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten vorsehen, wenn ein Betriebsratsmitglied Mitglied in der betreffenden Gewerkschaft ist. Umgekehrt kann es der Betriebsrat wegen des gesetzlich verankerten Schutzes gewerkschaftlicher Minderheiten nicht ablehnen, dass ein Beauftragter...mehr

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§ 29 Kündigung / I. Vornahme der Umdeutung

Rz. 287 Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, gilt gem. § 140 BGB das Letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde. § 140 BGB gilt nicht nur für zweiseitige, sondern auch für einseitige Rechtsgeschäfte wie die Kündigung. Die Rechtsfolgen des Rechtsgeschäftes, in welches ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Auftragnehmer als "Selbstverleih"-GmbH oder -UG (haftungsbeschränkt), OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft, GbR – Amtliche Genehmigung oder Berufszulassung – Eintragung in Handwerksrolle, Gewerbe- oder Handelsregistereintragung

Rz. 900 In der Praxis spielt immer wieder – zwecks Vermeidung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (sowie zur Vermeidung eines arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerstatus und steuerlicher Unselbstständigkeit) – die Gründung einer (Ein-Personen-Verleih-)UG oder GmbH eine nicht unerhebliche Rolle (vgl. LSG Bayern v. 25.6.2003 – L 17 U 203/02, juris Zwischenschaltung eine...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Verhältnis zu bundesgesetzlichen Regelungen

Rz. 1784 Neben dem BUrlG bestehen bundesrechtliche Sonderregelungen, die das BUrlG verdrängen, ergänzen oder lediglich in einigen Bereichen Sonderregelungen treffen. Rz. 1785 Gem. § 15 Abs. 1 BUrlG ist das JArbSchG v. 9.8.1960, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.7.2021, in Kraft geblieben. Das JArbSchG regelt nur noch die Höhe des Urlaubes und seine Lage (§ 19 Abs. 2 und 3 ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Beispiele aus der Rechtsprechung

Rz. 887 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat zu unterrichten über:mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 1. Zeitpunkt des Vertragsschlusses und Beginn des Arbeitsverhältnisses

Rz. 112 Der Beginn des Arbeitsverhältnisses wird von den Parteien des Arbeitsvertrages festgelegt. Dabei müssen Vertragsabschluss und Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht zusammenfallen. Wird der schriftliche Arbeitsvertrag erst nach der tatsächlichen Arbeitsaufnahme unterzeichnet, besteht in der Zwischenzeit i.d.R. kein vertragsloser Zustand, sondern es gilt das zwischen d...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / III. Abrechnungsklage

Rz. 179 Grds. ist der Vergütungsanspruch zu beziffern, also Leistungsklage auf Zahlung zu erheben. Das gilt für alle Fälle, in denen Entgeltansprüche leicht berechnet werden können, z.B. bei einer Festvergütung oder einer Zeitlohnvereinbarung, wenn die Abrechnungsgrundlagen dem Arbeitnehmer vorliegen. Rz. 180 Hat der Arbeitnehmer unverschuldet aber keine Kenntnis von den Grun...mehr

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§ 32 Abwicklung / 2. Verjährung, Verfall und Verwirkung des Zeugnisanspruchs

Rz. 255 Der Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses verjährt gem. § 195 BGB in drei Jahren nach Fälligkeit. Rz. 256 Inwieweit der Anspruch auf Ausstellung oder Berichtigung eines Zeugnisses tariflichen oder vertraglichen Ausschlussfristen unterfällt, ist umstritten. Zum Teil wird angenommen, dass tarifliche Verfallfristen nur die kurzfristige Abwicklung des Arbeitsverhältniss...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 827 Ausschlussfristen liegen dann vor, wenn es sich um Fristen handelt, innerhalb derer ein Anspruch oder ein sonstiges Recht geltend gemacht werden muss, ansonsten erlischt es (Bauer, NZA 1987, 440). Ausschlussfristen können in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen vereinbart werden. Darüber hinaus kennt man folgende Begrifflichkeiten zur Bezeichnu...mehr

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Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 3 Gesundheitsmanagement baut auf Emotionen

Unternehmen, die in ihrem Gesundheitsmanagement Emotionen nicht ausklammern, sind einen Sprung voraus und können als attraktiver Arbeitgeber punkten. Emotionen haben nicht nur Einfluss auf das Gesundheitsverhalten, sondern auch auf die Einstellung zur Gesundheitsversorgung. Hier können Unternehmen in eine Vorbildfunktion gehen, indem sie Gesundheitsthemen ansprechen und Maßna...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Obligatorische schriftliche Stimmabgabe

Rz. 179 Nach § 24 Abs. 3 WO kann der Wahlvorstand für Betriebsteile und Kleinstbetriebe, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind, die obligatorische, also zwingende schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) beschließen. Tut er dies, sind die in diesem Betriebsteil beschäftigten Mitarbeiter nicht zur persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal berechtigt (fraglich ist, wenn es ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XVI. Nachvertragliche Schweigepflicht, insb. über Geschäftsgeheimnisse

Rz. 338 In zahlreichen Anstellungsverträgen sind Formulierungen enthalten, wonach der Mitarbeiter auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bzw. sonstige betriebsinterne Angelegenheiten zu wahren hat. Nach allgemeiner Auffassung sind solche Geheimhaltungsvereinbarungen (nachvertraglicher Geheimhaltungsvertrag) zulässig (vgl. BAG v. 1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (aa) Gesetzliche Kündigungsfristen

Rz. 255 Rechtsprechung des BAG Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der jüngsten Rechtsprechung des 2. Senats des BAG aus § 621 BGB (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Ls.). Diese Rechtsprechung ist überraschend, entspricht nicht der herrschenden Meinung, widerspricht der Rechtsprechung des BGH ...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / II. Kollektivrechtliche Weitergeltung

Rz. 41 Verbandstarifverträge gelten im Fall beiderseitiger Tarifbindung (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG) oder Allgemeinverbindlicherklärung (§ 5 Abs. 4 TVG) kollektivrechtlich weiter, ohne dass es der Auffangregelung des § 613a Abs. 1 S.2–4 BGB bedarf (BAG v. 20.6.2001 – 4 AZR 295/00). Sie verlieren ihre bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende zwingende normative Wirku...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Unabdingbarkeit der Vorschriften

Rz. 666 Wird eine technische Neuerung und ihr Erfinder vom Geltungsbereich des ArbnErfG erfasst, so können dessen Schutzvorschriften nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abbedungen werden. Sie gelten mithin zwingend. Der Unabdingbarkeitsgrundsatz des § 22 ArbnErfG erfährt nur insoweit eine Durchbrechung, als Vereinbarungen der Arbeitsvertragsparteien nach der Meldung einer D...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Sonstige Abfindungsmöglichkeiten

Rz. 170 Eine Ausnahme von dem geltenden gesetzlichen Abfindungsverbot besteht gem. § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 BetrAVG zudem für den Fall, dass dem ausgeschiedenen Mitarbeiter die Beiträge aus der Sozialversicherung erstattet worden sind. Rz. 171 § 3 Abs. 1 BetrAVG erfasst darüber hinaus nur gesetzlich unverfallbare Anwartschaften, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufrec...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / III. Anordnung des "gemeinsamen" Handelns durch Schuldner und vorläufigen Insolvenzverwalter

Rz. 10 Ist dem Schuldner kein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, dann bleibt er ohne ausdrückliche gegenteilige Anordnung im Anordnungsbeschluss allein kündigungsbefugt und hat in den Fällen einer Betriebsstilllegung oder sonstigen Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG den Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu suchen und einen Sozialplan zu vereinbaren. Ordnet das I...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1520 Der persönliche Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung erstreckt sich auf alle aktiven Arbeitnehmer desjenigen Betriebes (vgl. § 5 Abs. 1 BetrVG), für den die Vereinbarung abgeschlossen wurde (vgl. allg. dazu Waltermann, NZA 1996, 357, 363). Sie gilt nicht für die in § 5 Abs. 2 BetrVG als Nichtarbeitnehmer bezeichneten Personen und nicht für leitende Angestellte, ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Schmerzensgeld

Rz. 1244 Neben der eben genannten Geldentschädigung kommt unter den Voraussetzungen der §§ 241 Abs. 2, 253 Abs. 2, 278, 280 Abs. 1 BGB auch die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Betracht. Dies ist dann der Fall, wenn über die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes hinaus durch die Mobbinghandlungen eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung schuldhaft verursacht wurde. ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Begründung des Berufsausbildungsvertrags

Rz. 19 Hinsichtlich des Vertragsschlusses mit einem Auszubildenden sind neben den grds. geltenden arbeitsrechtlichen Rechtsvorschriften insb. das Minderjährigenrecht (§§ 181 BGB, 10 Abs. 3 BBiG, 113 BGB) und das Vormundschaftsrecht (§ 1822 Nr. 6 BGB) zu beachten. Rz. 20 Gegenseitige Informations-, Aufklärungs- und Schadensersatzpflichten können auch im Ausbildungsverhältnis b...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (2) Sonderzahlung mit Mischcharakter bzw. ausschließlich für Betriebstreue

Rz. 446 Demgegenüber ist eine ausdrückliche Quotelungsregelung erforderlich, um Zeiten der Elternzeit anspruchsschmälernd berücksichtigen zu dürfen, wenn eine Gratifikation mit Mischcharakter vorliegt, die neben der im Bezugszeitraum geleisteten Arbeit auch die erwiesene Betriebstreue belohnen soll. Der Zweck einer Gratifikation oder Sonderzahlung, der bei der Auslegung der ...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 2. Arbeitsentgelt

Rz. 24 Lohn- und Gehaltsansprüche können nach allgemeiner Meinung im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden (vgl. LAG Hamburg v. 6.5.1986 – 1 Ta 7/86, DB 1986, 1629 = LAGE § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 15; Vossen, RdA 1991, 216). Rz. 25 Eine einstweilige Verfügung gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung von Lohnansprüchen (zum Arbeitsentgelt s. § 17 Rdn 309 ff...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Personenbedingte Kündigungsgründe

Rz. 108 Im Anwendungsbereich des KSchG ist eine ordentliche, fristgerechte Kündigung unwirksam, wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist. Gem. § 1 Abs. 2 KSchG kann sich die soziale Rechtfertigung einer Kündigung neben Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers (vgl. hierzu Rdn 332 ff.) und neben dringenden betrieblichen Erfordernissen (vgl. hierzu Rdn 568 ff.) auch aus Gründen ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Generelles Verbot des Verleihs in das Baugewerbe

Rz. 1818 Im Grundsatz verboten (bestätigt durch BVerfG, 6.10.1987 – 1 BvR 1086/82) ist der gewerbsmäßige Verleih von Arbeitern (nicht Angestellten) in Betriebe des Baugewerbes ( § 1b AÜG). Erfasst werden damit die in den §§ 210, 211 SGB III a.F. i.V.m. der Baubetriebe-VO (zuletzt geändert durch Art. 37 G. v. 20.12.2011, BGBl I, 2854) aufgelisteten Bauarbeiten (bestätigt durch...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Verträge mit Studenten

Rz. 1658 Geht ein Student neben seinem Studium im Wesentlichen zu Erwerbszwecken einer bezahlten Beschäftigung nach (z.B. Werksstudent), spricht man von einer Studentenbeschäftigung. Rz. 1659 Auch wenn Studenten nur vorübergehend und im Nebenerwerb tätig sind, sind sie Arbeitnehmer, wenn nach den allgemeinen Grundsätzen ein Arbeitsverhältnis und kein Dienstverhältnis als frei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Gegenstand der Unterrichtung und Unterlagen

Rz. 1252 Der Unternehmer hat den Wirtschaftsausschuss über alle wesentlichen wirtschaftlichen Angelegenheiten, die die Interessen der Arbeitnehmer berühren können, unaufgefordert rechtzeitig und umfassend unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten, soweit dadurch nicht die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet werden, sowie die sich d...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.1 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen, § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG Der Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit in § 2 ArbGG entspricht dem Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit des § 13 GVG. Eine solche liegt vor, wenn die Pa...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / VIII. Einschränkungen des Subventionsanspruchs

Rz. 37 Wurde der auf dem freigewordenen Arbeitsplatz eingestellte Mitarbeiter wieder entlassen und die Stelle nicht innerhalb von drei Monaten erneut besetzt, bestand nach § 5 Abs. 2 AltTZG kein Anspruch auf die Förderungsleistungen nach § 4 AltTZG, soweit der Arbeitgeber für den ausgeschiedenen Arbeitnehmer nicht bereits für mindestens 4 Jahre Förderungsleistungen erhalten ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Ausschluss von befristet Beschäftigten

Rz. 479 Gem. § 4 Abs. 2 TzBfG darf ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer nicht schlechtergestellt werden wie ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (Langohr-Plato, NZA 2016, 1054). Rz. 480 Insoweit ist das BAG bislang davon ausgegangen, dass der Ausschluss nur vorübergehen...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / C. Faktisches Arbeitsverhältnis

Rz. 71 In der Zeit zwischen Tätigkeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer und der Berufung auf die Nichtigkeit oder die Anfechtung des Arbeitsvertrages durch einen der beiden Vertragspartner besteht nach ganz herrschender Meinung ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis. Aus ihm resultieren quasi vertragliche Ansprüche, nach denen das Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit, solang...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Ausscheiden aus der Freistellung

Rz. 552 Endet die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes durch Abberufung, durch Ausscheiden aus dem Betrieb, durch Ausscheiden aus dem Betriebsratsamt, durch Verzicht auf die Freistellung oder aus sonstigen Gründen, gilt Folgendes: An die Stelle dieses ausgeschiedenen Mitgliedes rückt entsprechend § 25 BetrVG das auf derselben Vorschlagsliste stehende Betriebsratsmitglie...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Vergütung

Rz. 38 Gem. § 17 BBiG hat der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Arbeitsentgelt, sondern um einen Unterhaltszuschuss, welcher eine finanzielle Hilfe zur Durchführung der Berufsausbildung sein soll und den Nachwuchs an Fachkräften sichern soll (Litterscheid, NZA 2006, 639; Leinemann/Taubert/Leinem...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / F. Warnstreik

Rz. 15 Verhandlungsbegleitende Warnstreiks dienen dem Vorankommen der Verhandlungen, indem die Arbeitnehmerseite Druck ausübt. Dabei sollen die Verbindungen nicht abgebrochen werden, sondern es soll nur für eine kurze Zeit, oft ein bis drei Stunden, gestreikt werden. Rechtliche Grenzen für die Dauer und/oder Wiederholung gibt es nicht (BAG v. 21.6.1988, DB 1988, 1952). Rz. 1...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / d) Sozialkriterien und Gewichtung (Punktetabelle)

Rz. 98 Anders als in § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG sind Betriebsrat und Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, auch die Schwerbehinderung von Arbeitnehmern zu berücksichtigen. Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO, der auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten abstellt. Dies verstößt weder gegen die ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Vertragslaufzeit – Kündigungsfrist nach BGH und BAG

Rz. 206 Von besonderer Bedeutung ist die Vertragslaufzeit. Da der GmbH-Geschäftsführer grundsätzlich keinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG, s. aber zur Anwendung von Arbeitnehmerschutzvorschriften für Fremd-GF und Minderheitsgesellschafter-GF aufgrund der EUGH-Rspr. oben Rdn 148 ff., Rdn 166; unten Rdn 211, Rdn 236 ff.), auch keinen Sonderkü...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / III. Arbeitsvertragliche Selbstbindung an den Tarifvertrag

Rz. 63 Um der Einheitlichkeit der materiellen Arbeitsbedingungen willen haben insb. tarifgebundene Arbeitgeber ein Interesse daran, die Regelungen des sie ohnehin bindenden Tarifvertrages auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden. Täten sie das nicht, müssten sie damit rechnen, dass auch bislang nicht organisierte Belegschaftsmitglieder der Gewerkschaft beitreten. Rz. 64 Die ar...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / C. Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit

Rz. 40 § 4 ArbGG eröffnet die Möglichkeit, in bestimmten Fällen der Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 oder 2 ArbGG den Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit durch Schiedsvertrag zu vereinbaren. Durch solche Vereinbarungen können gem. § 101 Abs. 1 und 2 ArbGG gebildet werden:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Geschäftsführung des Wahlvorstands

Rz. 129 Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten und durchzuführen (§ 18 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ersetzt ihn das ArbG auf Antrag des Betriebsrates, von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. Er kann ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Anwendungsbereich des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB

Rz. 786 Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten sind bei sämtlichen Formulararbeitsverträgen zu berücksichtigen. Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten können Abweichungen von sämtlichen Vorschriften der §§ 305 ff. BGB begründen. Dies ist seit der Entscheidung des BAG v. 4.3.2004 –8 AZR 196/03 (BB 2004, 1740) so auch anzunehmen. Zugleich ist damit geklärt, dass di...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 2. Eingeschränktes Freizügigkeitsrecht

Rz. 107 Grds. genießen mit dem Beitritt alle Staatsangehörigen der o.g. Staaten die gleichen Rechte wie die Angehörigen der der EU bereits angehörenden Staaten. Dies gilt vor allem für das Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie das Recht auf Dienstleistungsfreiheit aus Art. 39 ff., 49 ff. des EG-Vertrages. Rz. 108 Allerdings enthielt bzw. enthält der EU-Beitrittsvertr...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1032 Vom persönlichen Geltungsbereich des UrhG geschützt wird nach § 11 UrhG der Urheber, d.h. derjenige der das Werk geschaffen hat (§ 7 UrhG). Es gilt also auch dann das Schöpferprinzip, wenn ein Werk im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffen wird. Rz. 1033 Die Generalklausel des § 43 UrhG gilt für Werkschöpfungen, die von dem Urheber in Erfüllung einer Verpflicht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Bestellung durch Gesamtbetriebsrat oder das ArbG

Rz. 116 Hat der Betriebsrat – unter Verletzung der hierzu bestehenden Verpflichtung – den Wahlvorstand bis 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrates nicht bestellt, kann der Gesamtbetriebsrat diese Bestellung (Einsetzung) des Wahlvorstandes vornehmen. Nur falls kein Gesamtbetriebsrat besteht, hat ein bestehender Konzernbetriebsrat das Recht zur Bestellung (§ 16 Abs....mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / B. Übergang des Betriebs/Betriebsteils

Rz. 47 Ein Betriebsübergang tritt mit dem Übergang der Inhaberschaft, mit der die Verantwortung für den Betrieb der übertragenen Einheit verbunden ist, vom Betriebsveräußerer auf den Betriebserwerber ein (EuGH v. 26.5.2005 – C 478/03). Entscheidend ist die Übernahme der Organisations- und Leitungsmacht (BAG v. 15.2.2007 – 8 AZR 431/06). Der bisherige Inhaber muss seine wirts...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Verwaltungsverfahren und Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund

Rz. 931 Die Angaben und Unterlagen, die die Deutsche Rentenversicherung für ihre Entscheidung benötigt, hat sie nach § 7a Abs. 3 SGB IV schriftlich oder elektronisch bei den Beteiligten (Auftragnehmer, Auftraggeber) unter angemessener Fristsetzung anzufordern. Die Gesetzesbegründung lässt offen, was unter Angemessenheit in diesem Sinn zu verstehen ist. Auch das Rundschreiben...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (3) Treue- oder Anwesenheitsprämien

Rz. 378 Auch Treue- oder Anwesenheitsprämien können je nach Ausgestaltung gratifikationsähnliche Sonderleistungen sein. Mit einer Treueprämie soll zumeist die langjährige Betriebszugehörigkeit und/oder die treue Pflichterfüllung während eines bestimmten Bezugszeitraumes belohnt werden. Auch die Jubiläumszuwendung gehört hierher (BAG v. 28.5.2008 – 10 AZR 274/07; BAG v. 23.10...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Versicherungspflicht kraft Gesetzes und auf Antrag/Versicherungsfreiheit

Rz. 1414 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung Personen versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. § 1 SGB VI enthält einen weiten Katalog von Personen, die pflichtversichert sind. Rz. 1415 Die Versicherungspflicht erstreckt sich aber nicht nur auf abhängig beschäftigte Ar...mehr

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§ 19 AGG / III. Belästigung

Rz. 38 Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem unzulässigen Diskriminierungsmerkmal in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird, § ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Neuregelung durch das Nachhaftungsbegrenzungsgesetz

Rz. 679 Das Gesetz folgt im Wesentlichen dem von der Rspr. in den Vordergrund gestellten Grundprinzip des § 159 HGB, wonach eine persönliche Haftung des Gesellschafters nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren seit seinem Ausscheiden enden soll. Die bislang als Verjährungsregelung ausgestaltete Haftungsbegrenzung wird daher rechtssystematisch beim Ausscheiden eines bislang pe...mehr