Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.5 Auszahlung/Fälligkeit

Das Sterbegeld ist in einer Summe auszuzahlen. Es soll also nicht in mehreren Raten gezahlt werden. Der Sterbegeldanspruch wird mit Ablauf des Sterbetags fällig. Es ist vom Arbeitgeber zu erwarten, dass er die Auszahlung des Sterbegeldes ohne besondere Aufforderung seitens der Bezugsberechtigten leistet.[1] Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung an nur eine Person. Nach Absprac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.4 Bemessung des Sterbegeldes

Als Sterbegeld wird für die restlichen Kalendertage des Sterbemonats und für weitere zwei Kalendermonate das Tabellenentgelt des Verstorbenen gewährt. Für den Sterbemonat ist zu unterscheiden zwischen dem Sterbegeld und dem Anspruch auf Entgelt als Anspruch des verstorbenen Beschäftigten seit Beginn des Kalendermonats bis einschließlich des Sterbetages. Ist das Entgelt noch n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 10 Erstattung

Der Sterbegeldempfänger braucht sich das vom Arbeitgeber erhaltene Sterbegeld nicht auf seinen Anspruch aus § 844 Abs. 1 BGB auf Erstattung der Beerdigungskosten anrechnen zu lassen.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 14.1 Gleitzeitguthaben

Verstirbt ein Beschäftigter, ist regelmäßig das Gleitzeitkonto nicht ausgeglichen. Da der Entgeltanspruch keine höchstpersönliche Leistung ist, gehört er nach dem Ableben des Beschäftigten zum Nachlass, steht also den Erben zu. Daraus wird gefolgert, dass auch ein Zeitguthaben auf dem Gleitzeitkonto an die Erben auszuzahlen ist. Eine Zeitschuld hingegen ist nicht von den Erb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tierpfleger (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Hilfestellung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen aus Sicht des Betriebsarztes, Beratung zum Abbau körperlicher Schwerarbeit bei Fütterungs- und Reinigungsarbeiten, sichere Planung der Arbeitsabläufe insbesondere bezüglich tierpflegerischer Arbeiten (Behandlung, Verabreichung von Medikamenten, Einfangen und Transport) bei besonders gefährlichen Tieren,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.2 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Voraussetzung für den Anspruch auf Sterbegeld ist, dass zum Zeitpunkt des Todes des Beschäftigten ein Arbeitsverhältnis bestand und dies nicht ruht. Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene vollbeschäftigt war. Eine Teilzeitbeschäftigung und damit auch eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV reicht aus. Kurzzeitig Beschäftigte im Sinne des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 14 Sonstige Zahlungen

Im Falle des Versterbens eines Beschäftigten ist nicht nur das Sterbegeld an die Sterbegeldberechtigten sowie das Entgelt des Sterbemonats bis zum Sterbetag an die Erben auszuzahlen; vielmehr sollte seitens des Arbeitgebers geprüft werden, welche weiteren vermögensrechtlichen Ansprüche insbesondere der Erben bestehen. Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tode einer Person (Er...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 13 Ausschlussfrist

Der Anspruch auf Sterbegeld ist kein arbeitsvertraglicher Anspruch, denn die Sterbegeldberechtigten haben nicht die Funktion von Beschäftigten des Arbeitgebers. Damit findet die Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD für Ansprüche der Hinterbliebenen auf Zahlung von Sterbegeld keine Anwendung.[1] Die Ansprüche unterliegen jedoch der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB. Ansp...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 16 Steuer-, Sozial- und Zusatzversorgungspflicht

Hinsichtlich der Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers ist R 19.9 der Lohnsteuer-Richtlinien zu beachten. Arbeitslohn, der nach dem Tod des Beschäftigten gezahlt wird, darf grundsätzlich unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlung nicht mehr nach den steuerlichen Merkmalen des Verstorbenen versteuert werden. Bei laufendem Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen GmbH: kein Arbeitgeber i.S.d. OECD-MA

Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person ist als solche nicht als Arbeitgeber i.S.d. Art. 15 Abs. 2 Buchst. b) OECD-MA anzusehen. Hintergrund: Die in Deutschland ansässige GmbH ist über Zweigniederlassungen weltweit tätig. Die in den Auslandsniederlassungen tätigen Arbeitnehmer hatten ihren Wohnsitz jeweils im Beschäftigungssta...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Auswahl- und Entschließungsermessen bei vorgeworfenen Schwarzlohnzahlungen

Soweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Gesamtschuldner für die LSt-Schuld des Arbeitnehmers einstehen müssen, steht dem Betriebsstätten-FA ein Auswahl- und Entschließungsermessen zu. Dabei betrifft das Entschließungsermessen die Frage, ob nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer geltend gemacht werden soll. Im Rahmen des Auswahlermessens ist zu entscheiden, wer von mehr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) VGA: Angemessenheit von Pensionszusagen bei Versorgungs- u. Rentenanwartschaft

In der Vorwegnahme künftiger Entwicklungen ist typisierend dann eine Überversorgung zu sehen, die zur Kürzung der Pensionsrückstellung führt, wenn die Versorgungsanwartschaft mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 % der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt. Im Hinblick auf die Schwierigkeit, die letzten Aktivbezüge und die zu erwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsschule / 2 Freistellungsanspruch

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Jugendlichen bzw. Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.[1] Die Regelungen treffen keine Unterscheidung mehr zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden. Es handelt sich dabei um einen zwingenden öffentlich-rechtlichen Anspruch (echtes Beschäftigungsverbot), der an keinerlei weitere Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Anzeigepflicht von Versicherungsunternehmen (§ 33 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § 3 ErbStDV)

Rz. 35 Versicherungsunternehmen sind gem. § 33 Abs. 3 ErbStG anzeigepflichtig, bevor sie Versicherungssummen oder Leibrenten einem anderen als dem Versicherungsnehmer auszahlen oder zur Verfügung stellen. Einzelheiten ergeben sich aus § 3 ErbStDV. Rz. 36 Zu den Versicherungsunternehmen i. S. d. § 33 Abs. 3 ErbStG gehören alle Unternehmen, die das Versicherungsgeschäft auf ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsschule / 3 Umfang der Freistellung

Die Freistellung umfasst neben der eigentlichen Unterrichtszeit auch die Pausen, eventuelle Freistunden und die Wegezeiten zur und von der Berufsschule.[1] Der Freistellungsanspruch entsteht auch für verbindliche Sonderveranstaltungen, z. B. Exkursionen oder Betriebsbesichtigungen. Kein Freistellungsanspruch besteht für die Erledigung der Hausarbeiten bzw. das Führen des Beri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsschule / 5 Kein Entgeltausfall

Ein Entgeltausfall durch den Besuch der Berufsschule darf nicht eintreten, der Auszubildende hat deshalb einen Anspruch auf Vergütungsfortzahlung.[1] Es gilt das Lohnausfallprinzip, d. h. der Arbeitgeber hat das Entgelt fortzuzahlen, das der Auszubildende verdient hätte, wenn er statt der Freistellung gearbeitet hätte. Der Berufsschulbesuch an arbeitsfreien Tagen ist deshalb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsschule / 6 Urlaub und Berufsschule

Gem. § 19 Abs. 3 Satz 1 JArbSchG als Sonderregelung zu § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist der Urlaub vom Arbeitgeber während der Berufsschulferien zu gewähren. Dies bedeutet keine entsprechende Annahmepflicht des Auszubildenden, er kann ohne Weiteres abweichende Urlaubswünsche geltend machen. Wird der Urlaub dementsprechend außerhalb der Schulferien gewährt und genommen, bleibt die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsschule / 7 Ordnungswidrigkeit

Ein Verstoß gegen die Berufsschulpflicht kann gegenüber den Erziehungsberechtigten und gegenüber dem Jugendlichen mit Geldbuße geahndet werden. Der Arbeitgeber, der gegen die Vorschriften über die Freistellung des Jugendlichen von der Arbeit und das Beschäftigungsverbot vor 9 Uhr an Berufsschultagen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 30.000 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.3.2 Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 DRK-TV)

§ 3 Abs. 2 bestimmt, dass mehrere Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber nur dann begründet werden dürfen, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis. Im Einklang mit der Rechtsprechung sind demnach nur dann zwei Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber möglich, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Die Tarifgebundenheit der DRK-Arbeitgeber ergibt sich – wie eben ausgeführt – aus der Mitgliedschaft in einer Landestarifgemeinschaft bzw. in der Bundestarifgemeinschaft. Unmittelbar und zwingend gilt der DRK-Tarifvertrag wie schon bisher nur für Mitarbeiter, die Mitglied der Gewerkschaft ver.di sind. Für Mitarbeiter, die nicht Mitglied von ver.di sind, gilt der Tarifvertrag ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.13.8.1 Darlegungs- und Beweislast

Nach den geltenden Grundsätzen der Darlegungs- und Beweislast im Arbeitsgerichtsprozess muss der Arbeitnehmer auf der ersten Stufe vortragen, an welchen Tagen er von wann bis wann gearbeitet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat. Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber auf der zweiten Stufe erwidern und vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.3.4 Probezeit (§ 3 Abs. 3 DRK-TV)

Hier hat der DRK-Reformtarifvertrag zwei Änderungen gebracht: Keine Probezeit bei Übernahme nach Ausbildung War im Tarifvertrag a. F. auf eine Probezeit verzichtet worden, wenn der Mitarbeiter im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis von mindestens 2-jähriger Dauer in derselben Dienststelle eingestellt wurde, fällt nunmehr die 2-jähri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.12.1 Regelmäßige Arbeitszeit

§ 12 Abs. 1 regelt die regelmäßige durchschnittliche Wochenarbeitszeit, die für alle Mitarbeiter im Geltungsbereich des Tarifvertrages ab dem 1.7.2008 39 Stunden beträgt (vor diesem Zeitpunkt waren 38,5 Stunden/Woche vereinbart). Eine Ausnahme ist in § 12 Abs. 1 Satz 2 DRK-TV für Mitarbeiter im Rettungsdienst normiert, für die weiterhin eine regelmäßige durchschnittliche Woch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.4.4 Schweigepflicht (§ 4 Abs. 4 DRK-TV)

Die Schweigepflicht war im DRK-TV a. F. in § 8 Abs. 1-3 geregelt und wurde wortgleich in § 4 Abs. 4 übernommen. Ein Anliegen der in der Bundestarifgemeinschaft vertretenen Arbeitgeber war es, den DRK-TV mit 67 Paragrafen und 24 Sonderregelungen zu straffen; daher wurde auf Regelungen entweder ganz verzichtet, wenn sie materiell der Gesetzeslage entsprachen oder aber Regelung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.7 Nebentätigkeiten (§ 7 DRK-TV)

Mit dem 44. Änderungstarifvertrag zum DRK-RTV ist die Vorschrift wie folgt ersetzt worden: "Nebentätigkeiten haben die Mitarbeiter ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich mitzuteilen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Mitarbeiter oder berechtigt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.8.2 Untersuchung während der Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 DRK-TV)

Der DRK-Mitarbeiter ist auch während seiner Tätigkeit verpflichtet, sich durch einen vom DRK zu bestimmenden Arzt auf seine körperliche Eignung (Gesundheitszustand und Arbeitsfähigkeit) untersuchen zu lassen. Die Untersuchung muss nicht durch den ggf. vorhandenen Betriebsarzt erfolgen, und es bedarf (im Gegensatz zu der Regelung im TVöD) keines bestimmten Anlasses. Das Fehle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.7.1 Anzeige der Nebentätigkeit

Der Mitarbeiter hat die Zustimmung zur Ausübung einer Nebentätigkeit vor deren Beginn einzuholen. Was er dabei dem Arbeitgeber anzuzeigen hat, ist tariflich nicht geregelt. Es ergibt sich aber aus der Natur der Sache, dass er die Art der Nebentätigkeit und deren Umfang mitzuteilen hat, bei letzterem auch die Lage der Arbeitszeit. Obwohl in der Literatur umstritten, ist auch ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.5 Belohnungen und Geschenke (§ 5 DRK-TV)

Die Regelung in § 5 entspricht derjenigen des § 9 DRK-TV a. F., zu den Belohnungen und Geschenken hinzugefügt wurden jedoch "sonstige geldwerte Vorteile". Entsprechend § 3 Abs. 2 TVöD darf der Rotkreuz-Mitarbeiter Belohnungen und Geschenke nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen. Während nach der Regelung des TVöD die Zustimmung des Arbeitgebers grundsätzlich auch stills...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.10.1 Versetzung und Abordnung

Die Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einem anderen Betrieb oder Betriebsteil desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Hingegen unterscheidet sich die Abordnung von der Versetzung in der Weise, dass diese nur für einen vorübergehenden Zeitraum angeordnet werden kann und eine Beschäftigung bei demse...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.11.4 Qualifizierungs- bzw. Rückzahlungsvereinbarung

Eine solche Vereinbarung ist erforderlich, wenn der Arbeitgeber nicht die vollen Kosten tragen soll oder Regelungen der (teilweisen) Rückzahlung der Aufwendungen getroffen werden müssen, für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der Vereinbarung ist zu regeln, an welcher Fortbildungsmaßnahme für welche Dauer der Mitarbeiter teilnehmen soll, wer die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.7.3 Gesetzliche Versagungsgründe

Arbeitszeitgesetz Bei einer Nebentätigkeit im Rahmen eines zweiten Arbeitsverhältnisses darf die werktägliche Arbeitszeit gem. § 3 ArbZG nicht überschritten werden. Auch die weiteren Vorschriften des ArbZG wie Ruhezeit, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung usw. sind zu beachten. Die Einschränkungen des ArbZG gelten allerdings nur für Nebentätigkeiten, die als Arbeitnehmer, also i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.8.1 Einstellungsuntersuchung (§ 8 Abs. 1 DRK-TV)

Der "Mitarbeiter ist verpflichtet, sich vor seiner Einstellung von einem vom DRK zu bestimmenden Arzt auf seinen Gesundheitszustand untersuchen zu lassen und die körperliche Eignung für die vorgesehene Verwendung nachzuweisen". Von dieser Möglichkeit sollte allerdings – wenn die tarifliche Regelung auch keine Einschränkung z. B. "aus gegebenem Anlass" enthält – doch nur bei e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.11.3 Kostenübernahme (§ 11 Abs. 4 DRK-TV)

Die Kosten der vom Arbeitgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahmen werden auch vom Arbeitgeber getragen. Die Kostenübernahmepflicht umfasst die Seminarkosten, Dienstreisekosten incl. Übernachtungskosten und Arbeitszeit. Maßgebend ist die tägliche Arbeitszeit, die bei anderen Ausfallzeiten (z. B. Urlaub, Krankheit) zugrunde gelegt werden. Praxis-Beispiel In einem Betrieb mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 4.1.6 Entgelt

Gem. § 2 der Anlage 5 wird für diese rotkreuzspezifischen Hilfstätigkeiten ein Stundenentgelt (Arbeitnehmerbrutto) in Höhe von 8,00 EUR ab dem 1.7.2013 8,50 EUR ab dem 1.1.2014 gezahlt. Dieses Stundenentgelt kann bis zur Grenze der geringfügigen Beschäftigung gem. § 8 SGB IV im Monat erzielt werden. Geringfügig Beschäftigte, die andere Tätigkeiten verrichten als vorstehend aufgef...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.2 DRK-Arbeitsbedingungen

Seit dem Abschluss des DRK-Tarifvertrags 1984 sind die DRK-Arbeitsbedingungen jeweils an den Inhalt des Tarifvertrags angepasst worden. Bis zum Jahr 2002 war die Übernahme des Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst gem. § 19 Abs. 3 der DRK-Satzung durch den DRK-Präsidialrat mit Verbindlichkeit für alle Mitgliedsverbände beschlossen worden. Erstmals im März 2003 erfolgte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 5.3.3 Besonderheiten für Rettungsdienstmitarbeiter

Im Allgemeinen Teil des DRK-TV sind in § 21 die allgemeinen Regelungen zu den Stufenlaufzeiten und Aufstiegen geregelt. Mit dem 38. Änderungstarifvertrag ist in § 21 ein neuer Absatz hinzugefügt worden, der die Stufenlaufzeit bei Rettungsassistenten nicht mehr als reinen Zeitaufstieg versteht, sondern an zusätzliche Qualifikationsmerkmale koppelt (Teilnahme an Fortbildungsve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.12.7 Sonderformen der Arbeit

Direktionsrecht Das Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst auch die Befugnis, die in § 12 Abs. 7 DRK-TV genannten Sonderformen der Arbeit anzuordnen. Das Direktionsrecht gem. § 106 GewO ist stets nach billigem Ermessen auszuüben. Die Tarifnorm schreibt jedoch abweichend von der Gewerbeordnung vor, dass die arbeitgeberseitige Entscheidung aufgrund "begründeter betrieblicher ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.7.2 Genehmigung der Nebentätigkeit

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Ausübung einer Nebentätigkeit. Zum einen garantiert das Grundgesetz das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2) und das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12), zum anderen ist der Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsvertrags lediglich zur Leistung der versprochenen Dienste (§ 611 Abs. 1 BGB) und nicht zur V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.10.3 Personalgestellung

Werden Aufgaben des Mitarbeiters zu einem Dritten verlagert, ist auf Verlangen des Arbeitgebers bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung bei dem Dritten zu erbringen (Personalgestellung). Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 20.12.2011 bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.8 Ärztliche Untersuchung (§ 8 DRK-TV)

Eine ärztliche Untersuchung auf Veranlassung des Arbeitgebers bedarf grundsätzlich der Einwilligung des Mitarbeiters, da dies einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Unverletzlichkeit der Persönlichkeit darstellt. Auch wenn der Arbeitgeber einen Betriebsarzt bestellt hat, gehört es zwar zu dessen Pflichten gem. § 3 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz, "die Arbeitne...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.1.2 Ausnahmen vom Geltungsbereich (§ 1 Abs. 2 DRK-TV)

Chefärzte, leitende Angestellte u. a. (§ 1 Abs. 2 lit. a) Wie bisher sind von der Geltung des DRK-Tarifvertrags Chefärzte und leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ausgeschlossen, sofern ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich besonders vereinbart sind. Neu hingegen ist, dass auch nichtärztliche Mitarbeiter, die ein über die höchste Entgeltgruppe des Tarifvertr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.10.2 Anhörungsrecht des Mitarbeiters

Der Mitarbeiter soll bei einer Versetzung außerhalb seines bisherigen Beschäftigungsortes oder bei einer Abordnung, die voraussichtlich länger als drei Monate dauert, vorher gehört werden. Der Mitarbeiter hat lediglich ein Anhörungsrecht, d. h. er hat die Möglichkeit, seine Bedenken gegen die geplante Versetzung oder Abordnung zu äußern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dies...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nicht mehr als zwei Arbeitnehmer

Rz. 28 Die Steuerbefreiung verlangt neben den persönlichen Voraussetzungen des Unternehmers, dass er nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt. Zwar ist der Gesetzeswortlaut insoweit eindeutig und lässt grundsätzlich keinen Raum für Interpretationen. Die Verwaltung[1] geht dennoch von der absoluten Anzahl der Arbeitnehmer ab. Bei der Frage nach den Beschäftigten soll es n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.1 Tarifgeschichte

Das Deutsche Rote Kreuz als nationale Rotkreuzgesellschaft und als anerkannter Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege war lange Zeit in erster Linie geprägt vom Bild der Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit. Um die vielfältigen humanitären und sozialen Aufgaben erfüllen zu können, war das Deutsche Rote Kreuz bereits früh auch auf die Tätigkeit hauptamtlich beschäftigter M...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.12.3 Feiertage und Vorfesttage

Das Arbeitszeitgesetz schreibt ein Beschäftigungsverbot von Sonn- und Feiertagsarbeit vor, das auch für die Mitarbeiter im DRK gilt. Das Verbot der Feiertagsarbeit bezieht sich nach dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetzliche Feiertage. Der EGMR hat zu Art. 9 EMRK (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) entschieden, dass damit nicht jede religiös begründete oder inspi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.6 Haftung (§ 6 DRK-TV)

In § 6 DRK-Reformtarifvertrag ist § 10 DRK-TV a. F. wortgleich übernommen worden, wonach der Arbeitnehmer nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung seiner Dienstpflichten für entstandene Schäden haftet. Der TVöD hingegen hat diese Haftungserleichterung, die auch in § 14 BAT enthalten war, nicht übernommen. Für den öffentlichen Dienst gelten somit die durch Richt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.4.2.4 36. Änderungstarifvertrag v. 31.5.2011

36. Änderungstarifvertrag vom 31.5.2011 (Inkrafttreten zum 1.6.2011, § 1 Abs. 8 und 9 rückwirkend zum 1.3.2011 Der Garantiebetrag bei Höhergruppierung gem. § 21 Abs. 4 wurde auf 30 EUR (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. auf 60 EUR (Entgeltgruppen 9-15) angehoben. In Protokollerklärung ist festgehalten, dass diese Garantiebeträge an linearen Entgelterhöhungen teilnehmen.In § 21 Abs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.4.2.3 35. Änderungstarifvertrag v. 11.1.2011

35. Änderungstarifvertrag vom 11.1.2011 (Inkrafttreten ab 1.12.2010, § 1 Abs. 4 mit Wirkung zum 1.1.2011) In § 20 Abs. 2 Satz 2 wurde eine Protokollerklärung hinzugefügt, die klarstellt, dass bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis bei einem neuen DRK-Arbeitgeber sich die Stufenlaufzeit dann nach § 2135. Abs. 4 richtet, wenn der Mitarbeiter nicht die gleiche Tätigkeit ausübt u...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.10.3.2 Betriebsübergang

§ 10 Abs. 3 Satz 2 DRK-TV verweist auf die Anwendbarkeit des § 613 a BGB sowie den gesetzlichen Kündigungsschutz. Ein Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter an einen Dritten entliehen hat, ist nicht gehindert, seinen Betrieb im Wege eines Betriebsübergangs zu veräußern. Dies hat zur Folge, dass der Übernehmer in alle Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehe...mehr