Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Kündigung / 11.13.4 Anhörung des Arbeitnehmers

Die Anhörung des Arbeitnehmers ist regelmäßig keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer Kündigung. Anders ist es jedoch bei dem Ausspruch einer Verdachtskündigung. Hier verlangt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor dem Ausspruch der Verdachtskündigung mit dem Verdacht und den belastenden Momenten konkre...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.1 Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Kernelement des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung ergreift der Arbeitgeber zielgerichtete präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Maßnahmen müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden. Ziel ist es, flexibel auf die Änderungen im Arbeitsumfeld...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.4 Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte

Ziff. 4 des Anhangs enthält Vorgaben zu den genannten besonderen Räumen. Sanitärräume (Ziff. 4.1): Zu den Sanitärräumen zählen neben Toilettenräume auch Waschräume und Umkleideräume. Pausen- und Bereitschaftsräume (Ziff. 4.2): Bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist ein Pausenraum oder –bereich zur Verfügung zu ste...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.7.2 Folgen bei Verstoß gegen das ArbZG

Rz. 44 Überschreitet ein Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit bei verschiedenen Arbeitgebern die zulässige Höchstarbeitszeit ist für die jeweiligen Arbeitgeber von Belang, welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. Die Schutzgesetze des ArbZG sind gesetzliche Verbote i. S. d. § 134 BGB. Damit sind die Rechtsgeschäfte, vorliegend also der Abschluss des Arbeitsvertrags, die gegen ...mehr

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Kündigung / 15.3.2 Bezahlung

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer hinsichtlich Jahressonderzahlung, Krankenentgelt, aber auch Lohnerhöhungen für die Dauer der Weiterbeschäftigung voll in den Betrieb eingegliedert. Hinsichtlich der Bezahlung stellt sich die Situation je nach Ergebnis des Kündigungsschutzprozesses unterschiedlich dar. Bei Unwirksamkeit der Kündigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf alle vert...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.1.1 Voraussetzungen

Rz. 61 Eine Übernahme kann dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, also nicht Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes und nicht selbst Partei des Tarifvertrags ist. Ist ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, stellt sich die Frage, ob damit der Arbeitgeber tarifgebunden ist, da die Erklärung zur Allgemeinverbindlichkeit lediglich b...mehr

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Kündigung / 3.4 Kündigungsberechtigte Personen

Das Recht zur Kündigung steht dem Arbeitgeber zu. Bei juristischen Personen wird dieses Recht durch ihren gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Aufseiten des Arbeitgebers kann die Kündigung durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Die Vollmacht kann formlos erteilt werden. Jedoch kann der Arbeitnehmer die Kündigung zurückweisen, wenn ihm bei Ausspruch der Kündigung keine ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.1.2 Verfahren der Übernahme und Umfang

Rz. 63 Die entsprechenden Regelungen können durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen werden. Sofern ein Betriebsrat existiert, ist nur die Übernahme mittels Betriebsvereinbarung möglich. Damit soll der Gefahr einer Umgehung des Betriebsrats begegnet werden.[1] Ebenso verhält es sich mit ...mehr

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Kündigung / 5.6.2 Prüfungsmaßstab für einen wichtigen Grund

Vom Sonderkündigungsschutz erfasst sind grundsätzlich auch außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigungen. Auch sie können erst ausgesprochen werden, wenn der Betriebs- oder Personalrat ihr vorab ausdrücklich zugestimmt hat. Praxis-Beispiel Ein Kaufhausunternehmen schaffte in allen Niederlassungen und Betrieben die sog. "Aufsichten" ab. Alle betroffenen Arbeitnehmer e...mehr

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Kündigung / 5.2 Elternzeit

Der Kündigungsschutz des § 17 MuSchG wird in § 18 BEEG ausgedehnt auf die Dauer der Elternzeit. Das Kündigungsverbot beginnt mit dem Antrag auf Elternzeit, frühestens aber 8 Wochen vor dessen Beginn. Voraussetzung ist ein formwirksames (schriftliches) Elternzeitverlangen.[1] Wird Elternzeit ab der Geburt des Kindes begehrt, ist der voraussichtliche Entbindungstermin maßgebli...mehr

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Kündigung / 7 Personenbedingte Kündigung

Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche, die auf den persönlichen Eigenschaften des Arbeitnehmers beruhen. Hierzu zählen unter anderem: Erkrankungen, die die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers erheblich herabsetzen und/oder zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, Abnahme der Leistungsfähigkeit durch fortgeschrittenes Alter sowie mangelnde körperliche oder g...mehr

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Kündigung / 11.13.2 Der durch objektive Tatsachen begründete dringende Verdacht

Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenh...mehr

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Kündigung / 15.5.2 Nach Abschluss der 1. Instanz

Nach Abschluss der ersten Instanz kommt es auf den Prozessausgang an. Wenn zugunsten des Arbeitnehmers entschieden wurde, verändert sich die Interessenlage zugunsten des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer muss nun regelmäßig auf seinem bisherigen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden. Es ist Sache des Arbeitgebers, Umstände vorzutragen, aus denen sich sein überwiegendes Interes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.2.2 Sammelbeförderungen

Rz. 326 Die Beförderung des Personals von dessen Wohnung, gewöhnlichem Aufenthaltsort oder einer allgemeinen Sammelstelle (z. B. Bahnhof) kann im Rahmen einer entgeltlichen Leistung erfolgen, wenn das Personal dafür ein gesondert berechnetes Entgelt aufwendet oder eine Verknüpfung der Sachzuwendung mit der Arbeitsleistung vorliegt, sodass ein tauschähnlicher Umsatz gegeben i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.5.2 Fahrzeugüberlassung

Rz. 338 Wird ein Unternehmensfahrzeug dem Personal auch für private Fahrten überlassen, führt die Überlassung bei dem überlassenden Unternehmer zu einem Ausgangsumsatz, der der USt zu unterwerfen ist. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zulässigerweise dem Unternehmen zugeordnet werden konnte. Dazu muss das Fahrzeug zu mindestens 10 % für unternehmerische Zwecke verwendet w...mehr

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Kündigung / 11.7.1 Tarifliche Unkündbarkeit

Für den öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 2 TVöD Tarifgebiet West) ist dieser Bereich immer noch einer der wichtigsten Anwendungsfälle der sozialen Auslauffrist. Dabei wiederum wird dem Bereich der personenbedingten, krankheitsbedingten Kündigung die größte Relevanz zukommen. Bejaht vom LAG Rheinland-Pfalz für den Fall einer Alkoholkrankheit (ordentlich unkündbar + 70 MdE).[1] Nu...mehr

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Kündigung / 1 Einleitung

Die Kündigung ist die am weitaus häufigsten gewählte Form der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Das Recht zur Kündigung steht Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu. Für den Arbeitgeber ist dieses Recht allerdings durch den allgemeinen Kündigungsschutz sowie den besonderen Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen (Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder etc.)...mehr

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Kündigung / 23.3 Fehlende oder fehlerhafte Anhörung

Eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats ist absolut unwirksam (§ 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Die hierauf beruhende Unwirksamkeit der Kündigung muss der Arbeitnehmer innerhalb der 3–Wochen–Klagefrist gemäß § 4 KSchG und in jedem Verfahren arbeitsgerichtlich geltend machen. Fehler im Anhörungsverfahren führen dann zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn diese Mänge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 11.13.9 Verdachtskündigung und Strafverfahren

Wenn der AG den Verdacht nicht selbst aufklären kann oder will, darf er mit der Kündigung bis zum Abschluss eines Strafverfahrens warten und dann, vorausgesetzt es kommt zu einer Verurteilung, mit dem Grund einer strafrechtlichen Verurteilung kündigen.[1] Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen strafbarer Handlung bzw. wegen Verdachts einer strafbaren Handlung, so fü...mehr

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Kündigung / 5.7 Wehrdienst, Zivildienst, Eignungsübung

Da der Wehr- und Zivildienst nur ausgesetzt, aber nicht aufgehoben ist, behalten die gesetzlichen Regelungen über den besonderen Schutz der Arbeitnehmer weiterhin Gültigkeit. Die Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung von mehr als 3 Tagen oder zum Zivildienst führt nicht zum Erlöschen, sondern zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses (§ 1 Abs. 1 ArbP/SchG, § 78 ZDG). N...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 9.2 Widerruf der Einwilligung (Abs. 7 Satz 2)

Rz. 84 Eine einmal erteilte Einwilligung des Arbeitnehmers nach Satz 1 kann dieser jederzeit widerrufen. Erforderlich ist auch hier, dass der Widerruf dem Arbeitgeber schriftlich angezeigt wird. Der Widerruf kann außerdem nur mit einer Frist von 6 Monaten erfolgen, um dem Arbeitgeber genügend Zeit zur Organisation einzuräumen. Ursprünglich war lediglich eine Frist von einem ...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.4.4 Maßnahmen für Notfälle

Der Arbeitgeber ist nicht nur verpflichtet, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Gefährdungen der Beschäftigten bestmöglich zu minimieren. Er muss auch Vorkehrungen für den Fall treffen, dass trotz der Arbeitsschutzmaßnahmen Notfälle eintreten. Der Arbeitgeber muss nach § 4 Abs. 4 ArbStättV sicherstellen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten wer...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.5 Nichtraucherschutz

Der Schutz der Beschäftigten vor Passivrauchen ist in § 5 ArbStättV geregelt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit dies erforderlich ist, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der...mehr

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Kündigung / 5.1.4 Sonstige Auswirkungen auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses

Das Kündigungsverbot richtet sich nur an den Arbeitgeber. Die Arbeitnehmerin selbst kann kündigen. Hat die Arbeitnehmerin in Unkenntnis ihrer Schwangerschaft einen Aufhebungsvertrag geschlossen oder selbst gekündigt, steht ihr kein Anfechtungsrecht zu.[1] Das Kündigungsverbot hat auch keine Auswirkung auf befristete Arbeitsverträge. Auch mit schwangeren Frauen können daher be...mehr

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Kündigung / 9.6 Fünfte Voraussetzung: Sozialauswahl

Ist eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt, kann der Arbeitgeber nicht frei entscheiden, wem er kündigt. Vielmehr muss er (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG) der Person kündigen, die sozial am wenigsten schutzwürdig ist, wobei er allerdings bei der Abwägung der unterschiedlichen Beurteilungskriterien gegeneinander einen gewissen Beurteilungsspielraum ha...mehr

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Psychische Belastung: Arbei... / Zusammenfassung

Überblick Dass es mit längerer Arbeitsdauer zu einer Zunahme gesundheitlicher Beeinträchtigungen kommt, gilt als gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis. Neben der täglichen Arbeitszeit spielt auch die wöchentliche Arbeitszeit eine große Rolle für die körperliche und psychische Gesundheit der Beschäftigten. So nehmen z. B. Schlafstörungen, Rückenschmerzen und Herzbeschwerden...mehr

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Kündigung / 14.3 Annahmeverzug

Bei der fristlosen Kündigung verbindet der Arbeitgeber mit der Kündigungserklärung zugleich seine Ablehnung weiterer Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Im Fall der ordentlichen Kündigung wird der Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist beschäftigt, aber auch hier wird die weitere Arbeitsleistung über den Kündigungstermin hinaus abgelehnt. Ist nun die vom Arbeitgeber au...mehr

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Kündigung / 11.9 Schadensersatz

Wird vom Arbeitgeber unberechtigterweise eine fristlose Kündigung ausgesprochen, so kann sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen. Der Arbeitnehmer wird in Fällen, in denen er die Kündigung für unberechtigt hält, Klage erheben. Im Prozess wird sich dann ergeben, ob die Kündigung unberechtigt war. Folge einer unberechtigten Kündigung ist, dass nun dem Arbeitgeber ein...mehr

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Kündigung / 11.2 Wichtiger Grund

Die außerordentliche Kündigung setzt das Vorliegen eines wichtigen Grunds voraus. Weder § 626 BGB noch § 34 Abs. 2 TVöD erklären diesen Begriff. Aus dem Vergleich mit der ordentlichen Kündigung ergibt sich zunächst, dass der wichtige Grund nicht nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als solches, sondern darüber hinaus die sofortige Beendigung rechtfertigen muss. Es müss...mehr

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Kündigung / 7.7.3 Dritte Stufe: Interessenabwägung

Im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung ist zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls vom Arbeitgeber noch hinzunehmen sind oder ein solches Ausmaß erreicht haben, dass sie ihm nicht mehr zuzumuten sind.[1] Aufseiten des Arbeitgebers sind insbesondere zu berücksichtigen: das Ausmaß der Auswirkungen der Fehlzeiten auf den Betrieb. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Ebenso wie beim sachlichen Anwendungsbereich ist auch der persönliche Geltungsbereich der ArbStättV mit demjenigen des ArbSchG deckungsgleich, sodass die entsprechenden Bestimmungen des ArbSchG heranzuziehen sind. Arbeitgeber sind nach § 2 Abs. 3 ArbSchG natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 ArbSchG haben...mehr

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Kündigung / 16.1 Überblick

Im Zusammenhang mit der Kündigung und dem Kündigungsschutzprozess kommt es häufig zur Freistellung. Die Freistellung in diesem Sinne ist nicht tarifvertraglich oder sonst gesetzlich geregelt. Es handelt sich um eine einseitige Handlung des Arbeitgebers, der dadurch auf die Dienstleistung des Arbeitnehmers verzichtet. Dies steht aber nicht im freien Belieben des Arbeitgebers, d...mehr

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Kündigung / 8.3 Stufe 3: Interessenabwägung

Bei der auch hier erforderlichen umfassenden Interessenabwägung sind keine so strengen Anforderungen zu stellen wie bei einer personenbedingten Kündigung. Sie muss im Ergebnis die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen. Hierbei gilt ein objektiver Maßstab. Maßgebend ist, ob ein ruhig und verständig urteilender Arbeitgeber dieses Verhalten als Kündigungs...mehr

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Kündigung / 3.6.2 Zugang unter Abwesenden

Bei Abwesenden ist die Kündigung zugegangen, wenn sie in seinen Machtbereich – z. B. Briefkasten, Wohnung, Geschäftsräume, Postschließfach – gelangt und er unter gewöhnlichen Umständen von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann. Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber lässt durch Boten das Kündigungsschreiben überbringen. Der Bote wirft um 17 Uhr das Schreiben in den Briefkasten. Das Schr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 4.1 Dauer der Kündigungsfristen

Die Dauer der Kündigungsfristen richtet sich nach Ablauf des 6. Monats nach der Beschäftigungszeit. Beschäftigungszeit ist nach § 34 Abs. 3 TVöD die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gem. § 28 TVöD, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlau...mehr

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Kündigung / 9.3 Zweite Voraussetzung: Unternehmerentscheidung

Ausgangspunkt der betrieblichen Maßnahmen, die kausal zu einem Wegfall des Beschäftigungsverhältnisses führen, ist stets eine Unternehmerentscheidung. Der Unternehmer darf grundsätzlich frei über die Zielsetzung sowie die organisatorische und technische Ausgestaltung seines Betriebs entscheiden. Insbesondere steht es ihm frei, geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 22.1 Mitwirkung bei ordentlicher Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber hat die Personalvertretung ein Recht auf Mitwirkung (§ 85 Abs. 1 BPersVG). Dies bedeutet, dass die Dienststelle die Kündigung erst aussprechen darf, nachdem der Personalrat Gelegenheit erhalten hat, Einwendungen gegen die Kündigung zu erheben und diese mit ihr zu erörtern. Eine Kündigung vor Abschluss des Mitwirkungsverfah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 16.2 Vereinbarung über Freistellung

Im Regelfall ist eine einseitige Freistellung nur zulässig, wenn diese Möglichkeit im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Eine derartige Klausel könnte etwa lauten: "Ist das Arbeitsverhältnis gekündigt, so ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer vom Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung an von der Arbeitsleistung freizustellen. Der Freistellungszeitraum gilt zunächst als...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 6.6.2.3 Darlegungs- und Beweislast im Prozess

Es besteht eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Im Prozess genügt zunächst der Hinweis des Arbeitgebers, dass eine anderweitige Beschäftigung nicht möglich oder zumutbar war. Es ist dann Sache des Arbeitnehmers, substantiiert vorzutragen, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt. Daraufhin hat der Arbeitgeber vorzutragen und zu beweisen, weshalb eine dera...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 9.2 Erste Voraussetzung: außer- oder innerbetriebliche Umstände

Betriebsbedingte Gründe können auf außer- oder innerbetrieblichen Ursachen beruhen.[1] Außerbetriebliche Ursachen sind dem Arbeitgeber als Rahmendaten seines unternehmerischen Handelns vorgegeben. Dazu zählen z. B. rückläufige Nachfrage nach den Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens, Auftragsrückgang durch Hinzutreten von Mitbewerbern, Energie-/Rohstoffmangel, deutlich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 7.7.4 Fehlende Versetzungsmöglichkeiten

Wie bei jeder Kündigung ist auch die krankheitsbedingte Kündigung nur dann zulässig, wenn kein milderes Mittel zur Vermeidung der Kündigung zur Verfügung steht. Das ist hier vor allem die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes. Entspricht dieser der vertraglich geschuldeten Tätigkeit, kann und muss ihn der Arbeitgeber durch Ausübung des Weisungsrechts zuweisen, ansonsten dur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.4.3 Prüfung der Sicherheitseinrichtungen

Nach § 4 Abs. 3 ArbStättV hat der Arbeitgeber die Sicherheitseinrichtungen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Zu den Sicherheitseinrichtungen gehören insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen. Grundsätzlich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 11.13.7 Anhörung der Arbeitnehmervertretung

Da die Verdachtskündigung und die Tatkündigung 2 unterschiedliche Kündigungsgründe sind, ist im Rahmen der Anhörung der Arbeitnehmervertretung zu dem jeweiligen Kündigungsgrund auch danach zu differenzieren. Will der Arbeitgeber eine Verdachtskündigung aussprechen, so kann er dies nur, wenn er zuvor die Arbeitnehmervertretung gerade zum Kündigungsgrund des Verdachts einer sc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung: Arbei... / 1.5 Pausen, Ruhezeiten

Auch Pausenzeiten sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Leider ist es in einigen Branchen (z. B. im Gesundheitswesen und im Dienstleistungsbereich) üblich, dass wegen des enormen Arbeitsdrucks keine Pausen gemacht werden. Hier ist allerdings der Arbeitgeber in der Pflicht, Erholungspausen möglich zu machen. Ein Wegsehen wälzt das Problem nur auf die Beschäftigten ab. Ruhezeiten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 15.4.3 Vollstreckung

Verweigert der Arbeitgeber den Zugang zum Arbeitsplatz, muss sich der Arbeitnehmer den Zugang aufgrund des erstrittenen Titels (Beschluss im Fall der einstweiligen Verfügung oder Urteil) erkämpfen. Die Vollstreckung des Titels erfolgt durch Androhung und ggf. durch Festsetzung eines Zwangsmittels (§ 888 ZPO).[1] In Betracht kommt das Zwangsgeld – wobei aber nicht für jeden Tag...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.6.4 Zustimmungsersetzungsverfahren

Stimmt der Betriebs- oder Personalrat der beabsichtigten fristlosen Kündigung nicht zu, so darf der Arbeitgeber die Kündigung nicht aussprechen, sondern kann lediglich nach § 103 BetrVG, § 108 BPersVG beim Arbeitsgericht bzw. beim Verwaltungsgericht beantragen, die verweigerte Zustimmung zur fristlosen Kündigung zu ersetzen. Im Hinblick auf die Frist des § 626 Abs. 2 BGB mus...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 22.7 Folgen fehlerhafter Beteiligung

Der Gesetzgeber hat an die fehlerhafte Beteiligung der Personalvertretung eine schwerwiegende Sanktion geknüpft: "Eine Kündigung ist unwirksam, wenn der Personalrat nicht beteiligt worden ist." (§ 85 Abs. 3BPersVG und § 86 Satz 4 BPersVG).[1] Die Vorschrift gilt sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche Kündigungen. Sie findet Anwendung, falls der Personalrat über...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 14.3.3 Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer muss in der Lage sein, die Leistung anzubieten. Praxis-Beispiel Der wegen alkoholbedingten Entzugs der Fahrerlaubnis fristlos gekündigte Busfahrer der Stadt A kommt am Morgen nach der Übergabe der Kündigungserklärung pünktlich zum vorgesehenen Schichtbeginn und bietet an, den Bus auf der eingeplanten Strecke zu fahren. Hier fehlt es an der Leistungsfähigkeit d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.4 Arbeitnehmer in Familienpflegezeit

Hat ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über eine Familienpflegezeit im Sinne des § 2a FPfZG getroffen, so darf der Arbeitgeber nach § 2 Abs. 3 FPfZG das Beschäftigungsverhältnis während der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit und der Nachpflegephase nicht kündigen. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 7.3 Haft des Arbeitnehmers

Ob eine Inhaftierung einen Grund für eine personenbedingte Kündigung darstellt, hängt von der Dauer, Art bzw. auch dem Ausmaß der betrieblichen Auswirkungen ab.[1] Die Inhaftierung des Arbeitnehmers ist dann ein personenbedingter Kündigungsgrund, wenn sie voraussichtlich länger als 2 Jahre andauern wird.[2] Ist sie voraussichtlich kürzer, hat der Arbeitgeber ggf. wieder zumu...mehr