Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz als interne o... / 2.6 Der Spaß an der Sache

Mit der Zeit erarbeitet sich die interne Fachkraft für Arbeitssicherheit die intimen Kenntnisse des Betriebes, des Geschäftes, der Risiken und der Menschen, die in ihrem Betrieb arbeiten. Hier wachsen die Profis in die Tiefe. Das kann sehr befriedigend sein, sofern der Funktion die gebotene fachliche und menschliche Wertschätzung entgegengebracht wird. Aber an den Grenzen de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz als interne o... / 2.1 Der Rohstoff der Selbstständigkeit ist Akquiseerfolg

Für sicherheitsorientierte Menschen sind Vertrieb, Markt und Wettbewerb mit ihren Unwägbarkeiten kein Selbstläufer. Es ist und bleibt eine fachliche und mentale Herausforderung, die man allerdings lernen und üben kann. Die Dienstleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, der Bedarf ist ebenso vorhanden, wie der Kundennutzen offensichtlich ist. Und wenn andere Wettbewerber es ge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz als interne o... / 2.3 Wirksamkeit im Job

Die interne Fachkraft für Arbeitssicherheit kann sich über die Jahre mit den Prozessen, der Organisation und den Mitarbeitenden vertraut machen – ein relevanter Vorteil und eine gute Voraussetzung, um die Arbeitssicherheit im Betrieb zu fördern. Für die Unabhängigkeit der Rolle besteht das Risiko darin, die mit der Aufgabe einhergehenden Konflikte mit sozialer Ausgrenzung zu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz als interne o... / 2.5 Career Life Cycle

Je eher man sich im Leben selbstständig macht, desto besser. Man hat noch genug Zeit, falls es nicht gelingt, das Projekt einzustellen und wieder eine Anstellung zu suchen. Im besten Fall gelingt die Existenzgründung gut und man hat ausreichend Zeit sich in der Kunst der Akquise zu üben und mehrere Kunden zu gewinnen. Auch die Zeit der "Ernte" ist dann einfach länger. Damit ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 12 Presseveröffentlichungen

Wird ein Aufhebungsvertrag mit einem leitenden Mitarbeiter geschlossen, kann es sich empfehlen, schon im Vorhinein den Inhalt einer Pressemitteilung festzulegen. Zugleich können sich die Parteien verpflichten, eine bestimmte "Sprachregelung" zu verwenden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 2.4 Vertreter der Krankenkassen (Abs. 4)

Rz. 11 Auf die Krankenkassen entfallen 16 Vertreter im Verwaltungsrat des MD (Satz 1). Sie werden von den Verwaltungsräten (Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, BAHN-BKK) oder der Vertreterversammlung (Landwirtschaftliche Krankenkasse) der Krankenkassen gewählt, deren Zuständigkeit sich auf den Bezirk des MD erstreckt (Satz 1). Wenn mehrere Krankenkassen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.7 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie

Rz. 83 Mit Wirkung zum 1.8.2012 ist die Richtlinie nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie) auch auf die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Organspende nach § 44a Satz 1 ausgedehnt worden, mit welchem zum selben Zeitpunkt die Erstattung des Ausfalls von Arbeitseinkünften von Spendern der Organe und Gewebe auf eine gesetzliche Grundlage gestellt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.12 Einschaltung des Medizinischen Dienstes (Abs. 5b)

Rz. 23c Vor der Bewilligung eines Hilfsmittels können die Krankenkassen nach § 275 Abs. 3 Nr. 2 in geeigneten Fällen den Medizinischen Dienst mit der Beratung des Versicherten und der Prüfung der Erforderlichkeit des Hilfsmittels beauftragen. Der durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) eingefügte Abs. 5b stellt klar, dass die Krankenkassen ausschließlich den Medizinischen Dienst damit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Türen und Tore / 5 Instandhaltung/Prüfung

Generell müssen Türen und Tore nach den Angaben der Hersteller durch Personen instand gehalten werden, die mit solchen Arbeiten vertraut sind. Die erforderlichen Unterlagen dafür sind in der Arbeitsstätte aufzubewahren. Als Hinweis zur Instandhaltung gibt Abschn. 10.1 ASR A1.7 vor, dass der Kraftaufwand für das Öffnen und Schließen von Hand nicht mehr als 220 N für Türen und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Modernisierung durch Elektr... / 2 Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

Das GEIG ist am 25.3.2021 in Kraft getreten und gilt für alle genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen baulichen Vorhaben (§§ 16, 17 GEIG). Sinn und Zweck des Gesetzes ist, die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern. Es sieht im Wesentlichen die Verpflichtung zur Bereitstellung von Leitungsinfrastruktur, insbesondere von Leerrohren, ferner von Ladeinfrastruktur (Wal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.2 Regelungsbereiche der Richtlinien

Rz. 31 In Abs. 1 Satz 2 sind wesentliche Richtlinien aufgeführt, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen werden bzw. als vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen gelten. Die Auflistung bezieht sich auf Regelungsbereiche und nicht auf als Aufträge gesetzlich vorgegebene Richtlinien, weil diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu benennen sind, der als oberstes Gremium der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 3 Zeitlicher Wirkungsbereich der Beendigungsvereinbarung

Grundsatz: Zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis zulässigerweise mit Wirkung für die Zukunft aufheben können. Eine zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ist von allen Beteiligten zu akzeptieren. So sind insbesondere die Sozialversicherungsträger ab dem von den P...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 2 Möglicher Nachteil: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Beendigungsvarianten Bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen im Wesentlichen 3 Varianten: Ein Vertrag über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird ohne eine vorausgehende Kündigung abgeschlossen (Aufhebungsvertrag). Der Abschluss eines Vertrags erfolgt erst im Anschluss an eine vorangegangene Kündigung; d. h. der Arbeitnehmer erklärt in einer Vere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 2 Für wen die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in Betracht kommt

Sinnvoll kann die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft für Existenzgründer sein, die insbesondere Dienstleistungen persönlich ohne Angestellte erbringen, kein Kapital bzw. kein großes Geschäftsführergehalt benötigen und deren Ehepartner für den Lebensunterhalt sorgen kann. Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann Verwalterin einer Wohnungseigentümergemein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 5 Aufhebungsvertrag und Rechtsschutzversicherung

Ob die Rechtsschutzversicherung für Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags einstehen muss, ist umstritten. Bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung und späterer "Abwicklungsvereinbarung" ist dies im Grundsatz unstreitig. Lange Zeit ungeklärt und in der Regulierungspraxis der Rechtsschutzversicherungen unterschiedlich gehandhabt wurde dageg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung im Para... / 4 Ordnung ins "Chaos" bringen

Die Vielfalt der neuartigen Themen sind in ihrer Gesamtheit mit den Ressourcen einer durchschnittlichen Personalentwicklung (neben dem Tagesgeschäft) kaum bis gar nicht zu stemmen. Erschwerend kommt hinzu, dass die praktische Umsetzung als originäre Aufgabe der Führungskräfte realisiert werden sollte, welche aufgrund der Arbeitsverdichtung und den Anforderungen anderer Fachbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 1 Vorteile des Aufhebungsvertrags

Im Vergleich zur Kündigung bietet der Aufhebungsvertrag im Wesentlichen folgende Vorteile: Der Abschluss des Aufhebungsvertrags entbindet von der Einhaltung der Kündigungsfristen. Der gesamte allgemeine und besondere Kündigungsschutz findet keine Anwendung. Dies bedeutet, dass ein Aufhebungsvertrag beispielsweise mit einer Schwangeren, einem sich in Elternzeit befindlichen Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 6 Pflichten der UG haftungsbeschränkt nicht übersehen

Soweit das GmbHG nicht ausdrücklich Besonderheiten für die UG haftungsbeschränkt vorsieht, gelten alle Vorschriften, wie sie für die "normale" GmbH laut GmbHG und HGB Anwendung finden.[1] So ist die UG haftungsbeschränkt aufgrund der gewählten Rechtsform zur Buchführung verpflichtet und muss eine Handels- und eine Steuerbilanz erstellen. Eine "unbillige Härte" i. S. d. § 5b A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung im Para... / 2 Ein Einblick: Welche Trendthemen prägen denn aktuell HR Development?

Die nachfolgende Abbildung zeigt in loser und nicht gewichteter Darstellung eine Auswahl von Begriffen, welche die HR-Abteilungen, allen voran die Personalentwicklung, in Deutschland und den meisten reifen Volkswirtschaften aktuell beschäftigen, mehr noch: ihre Arbeit markant prägen. Quelle: eigene Darstellung Abb. 1: Aktuelle Trendthemen im Kontext von HR/D Ein buntes Sammelsu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung im Para... / 3 Wo kommen diese Trendthemen alle auf einmal her?

Seit der Frühzeit der Geschichte versucht der Mensch in die Zukunft zu blicken. Im modernen Geschäftsleben haben Forscher und Mathematiker die Rolle von Wahrsagern übernommen. Mittels statistischer und anderer wissenschaftlicher Verfahren werden Daten gesammelt, ausgewertet und interpretiert, Prognosen für künftige Entwicklungen getroffen. Je stabiler linear sich Ereignisse v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung im Para... / 5 HR Development professionalisieren – Ideen für diePraxis

Panta rei (alles fließt) – so auch die aktuellen Entwicklungen. Eine zeitgemäße Personalentwicklungsarbeit sollte sich regelmäßig – mindestens einmal im Jahr – systematisch mit den aktuellen Trends beschäftigen, diese diskutieren und systematisieren. Ihre Vorteile: Größere Passgenauigkeit der priorisierten Themen durch den Blick auf die unternehmensspezifischen Erfordernisse. Du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / IV. Einteilung der Arbeitnehmer in Arbeiter und Angestellte

Rz. 86 Die Arbeitnehmer werden traditionell in die Gruppe der Arbeiter und der Angestellten gegliedert. Die Unterscheidung ist heute individual-rechtlich kaum noch von Bedeutung. Nach herrschender Meinung waren Arbeiter diejenigen Arbeitnehmer, die nicht Angestellte waren, wobei dem Begriff des Arbeiters überwiegend körperliche und dem Angestellten überwiegend geistige Tätig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 16 Vertragstypen / p) Umgestaltung des Arbeitnehmers zum freien Mitarbeiter

Rz. 805 Die Vertragsparteien können ein Arbeitsverhältnis aufheben und vereinbaren, es als "Freies Mitarbeiterverhältnis" fortzusetzen, soweit die Voraussetzungen echter Selbstständigkeit erfüllt werden. Eine bloß andere Bezeichnung reicht nicht aus. Schwierig ist die Abgrenzung bei einer inhaltlich unveränderten Tätigkeit. Das LAG Düsseldorf kam im Fall eines früheren Arbei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / H. Verträge mit freien Mitarbeitern/Solo-Selbstständigen (Dienst-/Werkverträge) – Abgrenzung zu scheinselbstständigen Arbeitnehmern und sog. selbstständig Tätigen/arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen

I. Interessenlage und Grundsatzproblem der Scheinselbstständigkeit 1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige Rz. 748 Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Ersche...mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / II. Erfasste Arbeitnehmer

Rz. 8 Erfasst werden Arbeitnehmer i.S.d. inländischen Arbeitnehmerbegriffs, worunter auch sog. Scheinselbstständige und Ein-Mann-Werkunternehmer fallen können. Rz. 9 Für Leiharbeitnehmer muss der Verleiher gem. § 8 Abs. 3 AEntG zumindest die in dem einschlägigen Tarifvertrag oder einer anwendbaren Rechtsverordnung vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen gewähren sowie die der gem...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Schwellenwert bei Arbeitnehmern, die am 31.12.2003 beschäftigt waren

Rz. 68 Der Schwellenwert für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2003 bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren, ist unverändert, d.h. es müssen mehr als fünf Arbeitnehmer dem Betrieb angehören. Diese Regelung gilt dauerhaft und ist nicht nur auf einen Übergangszeitraum beschränkt. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass die ab dem 1.1.2004 erfolgten Neueinst...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / b)I. d.R. beschäftigte Arbeitnehmer

Rz. 119 Arbeitnehmer i.S.d. § 17 KSchG sind alle Arbeitnehmer i.S.d. § 1 KSchG (KR/Weigand, § 17 KSchG Rn 29). Unter den Begriff Arbeitnehmer fallen somit Arbeiter, Angestellte sowie Auszubildende. Auch Praktikanten, Umschüler und Fremdgeschäftsführer sind im Sinne von § 17 KSchG als Arbeitnehmer anzusehen und bei der Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigen (EuGH v....mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / hh) Kurzzeitig beschäftigte Arbeitnehmer

Rz. 730 Arbeitnehmer, die die Wartezeit des § 1 KSchG noch nicht erfüllt haben, sind bei betriebsbedingten Kündigungen grds. vor Arbeitnehmern zu kündigen, die bereits den allgemeinen Kündigungsschutz genießen. Daher sind solche Arbeitnehmer auch nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen, es sei denn, die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG liegen vor (BAG v. 25.4.1985,...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / ii) Vorläufig weiterbeschäftigte Arbeitnehmer

Rz. 731 Arbeitnehmer, die bereits gekündigt wurden, aber gem. § 102 Abs. 5 BetrVG oder aufgrund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruches (BAG v. 27.2.1985, NZA 1985, 702) vorläufig weiterbeschäftigt werden, sind in die Sozialauswahl einzubeziehen (APS/Kiel, § 1 KSchG Rn 699; v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 928). Die vorläufig weiterbeschäftigten Arbeitnehmer sin...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / gg) Einbeziehung von Arbeitnehmern, deren ordentliche Kündbarkeit (tarif)vertraglich oder aufgrund einer Betriebsvereinbarung ausgeschlossen ist

Rz. 723 Fraglich ist, ob bei Wegfall des Beschäftigungsbedarfes für ordentlich kündbare Arbeitnehmer auch diejenigen vergleichbaren Arbeitnehmer in die Sozialauswahl einzubeziehen sind, die tarifvertraglich unkündbar sind. Hintergrund dieser Problematik ist, dass tarifvertragliche Regelungen die gesetzliche Wertung des § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG "auf den Kopf stellen" können (BAG...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Haftung des Arbeitnehmers

Rz. 934 Das BAG hat die Haftung des Arbeitnehmers bei betrieblich veranlasster Tätigkeit nach Grundsätzen zur Haftungserleichterung im Verhältnis zur vertraglichen Haftung nach dem BGB verändert. (BAG v. 5.2.2004 – 8 AZR 91/03, NZA 2004, 649; BAG v. 27.9.1994, DB 1994, 2237; Waltermann, RdA 2005, 98). Die Haftungsvoraussetzungen sind wie folgt gestaltet: Der Arbeitgeber hat ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer

Rz. 467 Nach dem 2001 neu eingefügten § 86a BetrVG hat jeder Arbeitnehmer das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Wird ein Vorschlag von mindestens 5 % der Arbeitnehmer des Betriebes unterstützt, hat der Betriebsrat diesen Vorschlag innerhalb von 2 Monaten auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen. Die Vorschrift soll die Beteiligung der ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Geltung nur für Arbeitnehmer

Rz. 7 Kündigungsschutz genießen gem. § 1 Abs. 1 KSchG nur Arbeitnehmer. Da das Kündigungsschutzgesetz selbst diesen Begriff nicht definiert, ist er so zu verstehen, wie er allgemein von der Rspr. und Rechtslehre entwickelt worden ist. Arbeitnehmer ist danach, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst eines anderen zur Arbeitsleistung verpflichtet und dabei von...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Rz. 1833 Das Niedersächsische Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (BildUG, Nds.) v. 25.1.1991 i.d.F. v. 17.12.1999 gewährt Arbeitnehmern, Auszubildenden, Heimarbeitern und Arbeitnehmern gleichgestellte Personen fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr zur Weiterbildung (§ 2 Abs. 4 BildUG, Nds.).mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / gg) Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung, Nordrhein-Westfalen

Rz. 1835 Das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung NRW (AWbG) v. 6.11.1984 (zuletzt geändert durch Gesetz v. 9.12.2014) gewährt bezahlte Freistellung für fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr zur beruflichen und politischen Weiterbildung. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden (§ 3 Abs. 1 AWbG...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / II. Zuordnung der Arbeitnehmer

Rz. 13 Betrifft der Übergang nur einen Betriebsteil, so gehen nur solche Arbeitsverhältnisse über, die diesem Betriebsteil zuzuordnen sind, nicht aber die übrigen Arbeitsverhältnisse, die zu den entweder stillgelegten oder beim bisherigen Arbeitgeber verbliebenen Betriebsteilen gehören (BAG v. 13.11.1986 – 2 AZR 771/85). Hierbei ist in erster Linie auf die Eingliederung des ...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / B. Rechtsstellung des Arbeitnehmers

Rz. 17 Der Arbeitnehmer erhält ab der tatsächlichen Übernahme der Leitungsmacht durch den Betriebserwerber einen neuen Arbeitgeber (bzgl. des Zeitpunktes des Überganges: BAG v. 21.2.2008 – 8 AZR 77/07). Dieser wird Schuldner aller Ansprüche des Erwerbers aus dem Arbeitsvertrag (§ 613a Abs. 1 S. 1 BGB). Er ist verpflichtet dieselben Löhne und Gehälter zu zahlen, die der Veräu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Einbeziehung geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer

Rz. 478 Geringfügige Beschäftigung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 des SGB IV fällt gem. § 2 Abs. 2 TzBfG unter den Begriff der Teilzeitbeschäftigung und damit in den Anwendungsbereich des TzBfG. Von daher ist auch im Fall eines lediglich geringfügig beschäftigten Mitarbeiters das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG zwingend zu beachten (Langohr-Plato, NZA 2016, 1054). Der A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung: Auflösungsantrag... / 2 Antrag des Arbeitnehmers

Dieses kommt auf Antrag des Arbeitnehmers in Betracht, wenn der Arbeitgeber eine sozialwidrige Kündigung ausgesprochen hat, dem Arbeitnehmer aber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus mit der Kündigung zusammenhängenden Gründen nicht mehr zuzumuten ist. Sozialwidrig ist die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG dann, wenn diese ohne personen-[1], betriebs-[2] oder verhalten...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 11. Auswahl der wieder einzustellenden Arbeitnehmer nach sozialen Gesichtspunkten

Rz. 1270 Umstritten ist, ob der Arbeitgeber bei der Wiedereinstellung soziale Gesichtspunkte (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) zu berücksichtigen hat, wenn er die Betriebsabteilung nicht wie ursprünglich geplant stilllegt, sondern mit einer geringeren Anzahl von Arbeitsplätzen fortführt. Während das BAG das Gebot der sozialen Auswahl in e...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / aa) Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 36 Von sich aus ist der Arbeitnehmer bei der Einstellung zur Offenbarung bestimmter, für den Arbeitgeber interessanter Tatsachen grds. nicht verpflichtet. Etwas anderes gilt nur dann, sofern die verschwiegenen Umstände dem Arbeitnehmer die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder zumindest für den Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

Rz. 1557 Im Gegensatz zum gesetzlichen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gibt es nach dem TzBfG keinen bedingungslosen Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit. Normzweck des § 9 TzBfG ist es jedoch, den Wechsel von Teilzeit- in Vollzeitarbeit zu erleichtern. Der Arbeitgeber hat nach dem Wortlaut der Norm den Wunsch eines Teilzeitbeschäftigten nach Vollzeitbeschäfti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / dd) Vergleichbarkeit von teilzeit- und vollzeitbeschäftigen Arbeitnehmern

Rz. 718 Ob bei der Kündigung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer Vollzeitbeschäftigte und bei der Kündigung vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer Teilzeitbeschäftigte in die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG einzubeziehen sind, hängt nach der st. Rspr. des BAG von der betrieblichen Organisation ab. Bei der Sozialauswahl sind teilzeitbeschäftigte mit vollzeitbeschäftigten Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / VIII. Teilnahmepflicht des Arbeitnehmers am arbeitgeberseitig veranlassten Personalgespräch/Trennungsgespräch über Aufhebungsvereinbarung

Rz. 58 Der Arbeitnehmer ist grds. zur persönlichen Teilnahme an einem vom Arbeitgeber angeordneten Personalgespräch verpflichtet. Dies ergibt sich aus § 106 S. 1, 2, § 6 GewO i.V.m. § 613 BGB (vgl. LAG Hamm v. 28.1.2016 – 18 Sa 1140/15). Der Arbeitgeber kann erwarten, dass sich der Arbeitnehmer einem Personalgespräch persönlich stellt und hierbei zumindest passiv mitwirkt. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / ee) Einbeziehung befristet beschäftigter Arbeitnehmer in die Sozialauswahl

Rz. 720 Befristet beschäftigte Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung während der Vertragslaufzeit nach § 15 Abs. 3 TzBfG vorsieht, sind nicht in die soziale Auswahl einzubeziehen (APS/Kiel, § 1 KSchG Rn 711; v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 920).mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / aa) Auflösungsantrag bei Arbeitnehmern

Rz. 191 Einem weiteren Aspekt kann bei den Verhandlungen z.T. besonderes Gewicht zukommen: Soweit das Gericht in einem etwaigen Verfahren zu der Überzeugung kommen würde, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt ist, kann das Gericht – wenn der Arbeitgeber gleichwohl an der Trennung von dem Arbeitnehmer festhalten will – auf den Auflösungsantrag des Arbeitgebers das An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Förderung älterer Arbeitnehmer

Rz. 869 Neben §§ 75 Abs. 1 S. 2, 96 Abs. 2 S. 2 BetrVG (Letzterer bzgl. von Bildungsmaßnahmen) erlegt § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dem Betriebsrat die Pflicht auf, sich der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer fördernd anzunehmen. Die Regelung zielt mit dem Ausdruck "Förderung der Beschäftigung" schon auf die Einstellung, nicht erst auf die Integration älterer Mitarbeiter. Rz. 870...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / h) Außenauftritt – Visitenkarten/Laptop/E-Mail-Account/Tagessätze – Unterscheidbarkeit zu fest angestellten Arbeitnehmern

Rz. 794 Der Außenauftritt unter dem Logo/Brand des Auftraggebers in Kombination mit der Nutzung von Arbeitsmitteln des Auftraggebers stellen gewichtige Indizien für die Annahme eines Arbeitnehmerstatus dar (vgl. LAG Hamm v. 14.5.2012 – 2 Ta 668/11). Dies ist vor allem dann praxisrelevant, wenn die "Freien Mitarbeiter" mit Laptop und Visitenkarten des Auftraggebers ausgerüste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Haftung des Arbeitgebers für Eigenschäden des Arbeitnehmers

Rz. 322 Ein Arbeitnehmer hat in entsprechender Anwendung des § 670 BGB Anspruch auf Ersatz seiner Schäden, die ihm bei Erbringung der Arbeitsleistung ohne Verschulden des Arbeitgebers entstehen. Sachschäden, mit denen nach Art und Natur des Betriebes oder der Arbeit zu rechnen ist, insb. Schäden, die notwendig oder regelmäßig entstehen, sind arbeitsadäquat und im Arbeitsverh...mehr