Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsagentur

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.2.2 Fiktion der vollwertigen Beitragszeit für Zeiten der beruflichen Ausbildung (Nr. 2 HS 2)

Rz. 42 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HS 2 ordnet für Zeiten der beruflichen Ausbildung eine Fiktion an. Danach gelten diese Zeiten im Zuge der Gesamtleistungsbewertung insoweit nicht als beitragsgeminderte Zeiten. Daher werden reine Zeiten der beruflichen Ausbildung im Zuge der Gesamtleistungsbewertung als vollwertige Beitragszeiten i. S. d. § 54 Abs. 1 Nr. 1 fingiert. Rz. 43 Das hat i...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.3 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Knappschaftsausgleichsleistung

Rz. 5 Bei verminderter Erwerbsfähigkeit kennt die gesetzliche Rentenversicherung die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie die Rente für Bergleute (§ 33 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 SGB VI). Aus Vertrauensschutzgesichtspunkten gibt es weiterhin noch die Rente wegen Berufsunfähigkeit sowie die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (zur Abgrenzu...mehr

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Sauer, SGB II § 16j Bürgerg... / 2.1 Eingliederungsleistung Bürgergeldbonus

Rz. 3 Der Bürgergeldbonus stellt eine neue Pflichtleistung an den definierten Teilnehmerkreis dar. Den Jobcentern steht hierüber kein Ermessen zu. Rz. 4 In Betracht kommen Teilnahmen an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen ohne Weiterbildungsgeld, Maßnahmen in der Vorphase der Assistierten Ausbildung und Maßnahmen nach § 16h. Die jeweili...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.1 Erste Pflichtverletzung

Rz. 36 Abs. 1 regelt neben den Tatbeständen, die überhaupt zum Eintritt von Rechtsfolgen führen (§ 31), auch die Rechtsfolgen nach erstmaliger und (mehrfacher) weiterer Pflichtverletzung. Der Gesetzgeber bezeichnete dies in Abs. 1 Satz 1 a. F. als Rechtsfolge in einer ersten Stufe. Konsequenz des sozialwidrigen Verhaltens mit der Qualität einer Pflichtverletzung nach § 31 is...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.5.1 Dauer der Leistungsminderung

Rz. 25 Abs. 2 Satz 1 übernimmt seit dem 1.1.2023 nicht die Dauer der Leistungsminderung aus dem früheren Abs. 1 Satz 3. Sie beträgt nach der gestaffelten Neuregelung 1 bis 3 Monate, also nicht mehr in jedem Fall gleich lang und auch nicht mehr starr, sondern mit einer Verkürzungsmöglichkeit bei 2 oder 3 Monaten nach Abs. 2 Satz 2. Zusätzlich regelt Abs. 3 die Dauer der Leist...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.2 Rechtsprechung des BVerfG v. 5.11.2019

Rz. 44 Das BVerfG hat mit Urteil v. 5.11.2019 (1 BvL 7/16) einstimmig entschieden, dass § 31a Abs. 1 Satz 1 bis 3 für Fälle des § 31 Abs. 1 mit Art. 1 Abs. 1 GG i.V. mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG unvereinbar ist, soweit bei erneuter Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 die Leistungsminderung 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt, eine Leistungsminderung nach ...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.5 Leistungsminderungen bei nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Abs. 5)

Rz. 147 Abs. 5 regelt, welche Minderungsvorschriften auf die nicht erwerbsfähigen Angehörigen des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Bedarfsgemeinschaft anzuwenden sind. Die nicht erwerbsfähigen Personen werden folgerichtig nicht mit Leistungsminderungen bedroht, soweit Pflichtverletzungen in Zusammenhang mit der Eingliederung in Arbeit stehen. Das aber ist bei den ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.6 Nachgeholte Anträge

Rz. 23 § 16 regelt grundsätzlich, wer Anträge auf Sozialleistungen entgegennimmt, wie die entgegen nehmenden Stellen mit gestellten Anträgen verfahren, wenn sie für die weitere Bearbeitung nicht zuständig sind, sowie die Wirksamkeit der Anträge. Daneben haben die Leistungsträger auf klare, sachdienliche und vollständige Anträge hinzuwirken. Auch Grundsicherungsleistungen nac...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die bis 31.3.2011 in einem Paragraphen zusammengefassten Regelungen über Leistungsminderungen wurden wie folgt neu strukturiert: Regelung der Tatbestände von Pflichtverletzungen (§ 31), Regelung der Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen (§ 31a), Regelung zu Beginn und Dauer der Verminderung des Bürgergeldes (§ 31b), Regelung zu Meldeversäumnissen (§ 32). Die §§ 31a und 31b w...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.4 Amtshaftung, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Rz. 20 Grundsätzlich kann bei Beratungsfehlern ein Schadensersatzanspruch aufgrund Amtshaftung, bestehen (Art. 34 GG, § 839 BGB). Dieser ist auf Schadensersatz in Geld ohne Neugestaltung des Sozialrechtsverhältnisses gerichtet. Eine Neugestaltung kann ja gerade deswegen nicht verlangt werden. Aufgrund der Rechtsprechung des BSG gelten im Grundsatz folgende Voraussetzungen fü...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.4 Weiterleitung von Anträgen

Rz. 14 Abs. 2 enthält eine Weiterleitungsverpflichtung unabhängig davon, ob die begehrte Leistung von einem Antrag abhängig ist. Hinsichtlich möglicher Beratungspflichten des Leistungsträgers im Zusammenhang mit der Antragstellung vgl. die Komm. zu § 14. Der Arbeitslose muss von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten für die Inanspruchnahme höherer Leistungen nur hingewiese...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Regelung bestimmt den Personenkreis der versicherungspflichtigen Selbstständigen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, besonders schutzbedürftige Selbstständige in den anspruchsberechtigten Kreis der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen, weil die Betroffenen weitgehend ohne eigenes Betriebsvermögen und unter Einsatz ihrer eigenen Fertigkeiten und Befähigung...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.2.1 Werkstätten, Blindenwerkstätten und andere Einrichtungen (Satz 1 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 81 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a normiert die Rentenversicherungspflicht von behinderten Menschen, die in anerkannten Werkstätten i. S. d. § 219 SGB IX (vormals § 136 SGB IX) für Behinderte oder in Blindenwerkstätten i. S. d. § 226 SGB IX oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand: 28.11.2023, Anm. 3). Zum 28.11.2023...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.7 Versicherungskonkurrenzen und Zuständigkeit

Rz. 111 Das SGB VI enthält keine Regelungen zur Versicherungskonkurrenz. Jedoch ist der Intention des Gesetzgebers (BT-Drs. 11/4424 und 11/4452) zu entnehmen, dass in Bezug auf dieselbe Tätigkeit grundsätzlich die Versicherungspflicht kraft Gesetzes (z. B. § 1) der Versicherungspflicht auf Antrag vorgeht (zur möglichen Mehrfachversicherung beim Aufeinandertreffen mehrerer Pf...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.1 Beginn der Tätigkeit

Rz. 107 Die Versicherungspflicht beginnt (erst) mit der tatsächlichen Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit (GRA der DRV zu § 2 SGB VI, Stand: 20.9.2019, Anm. 3.2.1), soweit – zu diesem Zeitpunkt – die weiteren erforderlichen Voraussetzungen des jeweiligen Versicherungspflichttatbestands der Nr. 1 bis 9 erfüllt sind. Rz. 108 Die zu einer Versicherungspflicht führende Aufnahm...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Badura, Der Sozialstaat, DÖV 1989, 491. Bley, Sozialleistungen ohne Güterdefizit?, SGb 1979, 363. Däubler, Das Verbot der Ausgrenzung einzelner Bevölkerungsgruppen – Existenzminimum und Arbeitslosengeld II, NZS 2005, 225. Eichenhofer, Sozialrecht und soziale Gerechtigkeit, JZ 2005, 209. Hebeler, Nachhaltigkeit der Sozialsysteme unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels in das SGB II eingefügt worden. § 32 war von dem Urteil des BVerfG v. 5.11.2019 (1 BvR 7/16, BGBl. I S. 2046) nicht unmi...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.2 Verhältnis zu den Leistungen nach dem SGB XII

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 schließt Doppelversorgungen nach dem SGB II und dem SGB XII bei den Leistungen zum Lebensunterhalt aus. Es genügt, wenn Anspruch nach dem SGB II besteht. Damit ist sichergestellt, dass es auf die Auszahlung des Anspruchs nicht ankommt. Die Leistung muss auch nicht beantragt sein, es kommt allein auf das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 7 an, um einen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.2 Beginn der Minderung des Auszahlungsanspruchs in Sonderfällen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Abs. 1 Satz 2 trifft eine Sonderregelung in Bezug auf Leistungsminderungen nach § 31 Abs. 2 Nr. 3. Das sind Leistungsminderungen, bei denen der Anspruch auf Alg nach dem SGB III aufgrund einer entsprechenden Feststellung des Jobcenters entweder ruht, weil eine Sperrzeit nach § 159 SGB III eingetreten ist, oder aber erloschen ist, weil der Leistungsberechtigte Anlass z...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.6 Dauer und Aufhebung der vollständigen Regelbedarfsminderung (Abs. 3)

Rz. 38a Abs. 3 bestimmt seit seinem Inkrafttreten am 28.3.2024 die weiteren leistungsrechtlichen Folgen nach Feststellung einer Leistungsminderung nach § 31a Abs. 7. Das sind Fälle, in denen abweichend von § 31a Abs. 4 Satz 1 der Leistungsanspruch in vollständiger Höhe des Regelbedarfes entfällt, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren Bürgergeld wegen einer Pflichtve...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 8.1.3 Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzung

Rz. 253 Das BVerfG hat mit Urteil v. 5.11.2019 (1 BvL 7/16) einstimmig entschieden, dass § 31a Abs. 1 Satz 1 bis 3 für Fälle des § 31 Abs. 1 mit Art 1 Abs. 1 GG i.V. mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG unvereinbar ist, soweit bei erneuter Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 die Leistungsminderung 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt, eine Sanktion nach § 31a Abs....mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 13... / 2.2 Träger und Empfänger der Aufklärung

Rz. 11 § 13 verpflichtet die Leistungsträger, ihre Verbände, und die sonstigen im Sozialgesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen zur Aufklärung im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Die Leistungsträger sind nach § 12 die Körperschaften, Anstalten und Behörden, die in den §§ 18 bis 29 bei den einzelnen Leistungen bzw. Leistungszweigen genannt werden. Zu den öffentli...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.8 Massenentlassungen

Rz. 40 § 17 KSchG verpflichtet den Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen die nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KSchG maßgebliche Mindestzahl von Arbeitnehmern in einem Betrieb entlässt. Verstöße gegen die Anzeigepflicht können zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen.[1] Rz. 41 In der Vergangenheit hat eine Entscheidung d...mehr

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G / 4 Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse [Rdn 1868]

Rdn 1869 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1829. Rdn 1870 1. Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 kommen für die Zumessung der Geldbuße auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in Betracht. Eine erste Einschränkung erfolgt in S. 1 Hs. 2: Bei geringfügigen OWi bleibt dies nämlich i.d.R. unberücksichtigt. Weitere und wesentli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.4 Abgeltung und Arbeitslosengeld

Rz. 207 Der Urlaubsabgeltungsanspruch führt zu keiner Verlängerung des Arbeitsverhältnisses. Es bleibt bei dem Beendigungszeitpunkt, der sich als Folge der Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvereinbarung ergibt. Hinweis Der Arbeitgeber hat daher auch im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht diesen Zeitpunkt anzugeben und nicht den Beendigungszeitpunkt unter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.1 Freistellungserklärung im Zusammenhang mit Kündigung

Rz. 32 Im Zusammenhang mit einer Kündigung wird der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten mit Kundenkontakten häufig von der Arbeitsleistung freigestellt. Losgelöst von der Problematik der Zulässigkeit einer solchen Freistellung führt die Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist regelmäßig nicht zu einer Erfüllung der Urlaubsansprüche.[2] Offene Urlaubsansprüche hat der Arbeitg...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzausfallgeld / 3.3 Antrag auf Insolvenzgeld bei der Arbeitsagentur

Betroffene Arbeitnehmer müssen innerhalb von 2 Monaten nach dem Insolvenzereignis einen Antrag auf Insolvenzgeld online stellen. Geschieht das nicht, verfallen die entsprechenden Ansprüche, da es sich bei den 2 Monaten um eine Ausschlussfrist handelt. Der Antrag ist an die für den Betriebssitz zuständige Arbeitsagentur zu richten. Die Beantragung in Papierform ist weiterhin ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzausfallgeld / 3.6 Sozialversicherungsbeiträge übernimmt die Bundesagentur für Arbeit

Ist der Arbeitgeber insolvent, zahlt er meistens neben dem Arbeitslohn auch keine Sozialversicherungsbeiträge, mithin Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Kranken-, Renten- und sozialen Pflegeversicherung, mehr für die Arbeitnehmer. Die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge übernimmt dann die Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Krankenkasse des ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzausfallgeld / 3.5 Es können Vorschüsse auf Insolvenzausfallgeld ausgezahlt werden

Die Bundesagentur für Arbeit sieht die Möglichkeit vor, dass Insolvenzausfallgelder als Vorschüsse an die Arbeitnehmer der sich in Insolvenz befindlichen Unternehmen ausgezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Höhe des Arbeitsentgelts, der Umfang der rückständigen Arbeitsentgelte und die Dauer der rückständigen Arbeitsentgelte nachgewiesen werden können. De...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzausfallgeld / 3.1 Zweck des Insolvenzgelds – Sicherung für Arbeitnehmer

In aller Regel sind Unternehmen schon einige Zeit vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zahlungsunfähig und können ihren Arbeitnehmern keinen Lohn mehr zahlen. Das Insolvenzgeld sichert den Arbeitnehmern bei Insolvenz des Arbeitgebers die Nettolohnzahlungen der letzten 3 Monate vor Insolvenzeröffnung. Mit anderen Worten: Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers hat der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.2 Vergleich

Rz. 34 Die Erwägungen zum Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis (vgl. Rz. 32 f.) gelten entsprechend für die Frage, ob unabdingbare Ansprüche im Wege eines (außer-)gerichtlichen Vergleichs "erledigt" werden können.[1] Zu beachten ist auch hier: Ist der Urlaubsanspruch tariflich geregelt und kommt ihm kraft beiderseitiger Tarifbindung zwingende Wirkung zu (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG), ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau... / 1 Geltungsbereich

Schwerpunkte der Tätigkeiten von Feuerwehren sind:[1] 1.1 Einsätze bei Bränden und Unfällen Notruf 112 führt zu raschem Besetzen der Einsatzfahrzeuge, Anlegen der Schutzausrüstung und sicheres Führen der Fahrzeuge ggf. mit Blaulicht und Signalhorn zum Brand- bzw. Unfallort, nach Weisung des Einsatzleiters Vordringen zur Brand- bzw. Unfallstelle, Befreiung der in Not befindliche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 391 Leistungsgerechte Bezahlung im Bereich der Vermittlung, Verordnungsermächtigung (außer Kraft)

Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) mit Wirkung zum 27.3.2002 neu als § 400a eingefügt. Mit dem Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) wurde sie mit Wirkung zum 1.1.2003 neu gefasst. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 5 Schadenersatzanspruch bei Drittverschulden

Hat ein Dritter die Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten verschuldet (z. B. durch einen Verkehrsunfall), geht der Schadenersatzanspruch des Beschäftigten auf den Arbeitgeber über (Forderungsübergang kraft Gesetzes, § 6 EFZG). Der Arbeitgeber hat gegen den Dritten Anspruch auf Erstattung der geleisteten Entgeltfortzahlung, einschließlich der Beiträge zur Bundesagentur für Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.5 Hinweis auf sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 67 Im Arbeitsverhältnis hat aufgrund der im Zivilrecht geltenden Privatautonomie jede Partei grds. selbst für die Wahrnehmung ihrer Interessen zu sorgen. Daher ist der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer nicht generell zur Erteilung von Auskünften und zur Aufklärung verpflichtet. Aus §§ 241 Abs. 2, 242 BGB können Hinweis- und Aufklärungspflichten sowie Schutz- und Rüc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.1 Zuständige Agentur für Arbeit

Rz. 123 Die Anzeige (§ 17 Abs. 3 Sätze 2 bis 5 KSchG) und die Zuleitung der Kopie über die Mitteilung an den Betriebsrat (§ 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG) sind an die zuständige Agentur für Arbeit zu richten. Zuständig ist die Arbeitsagentur, die für den von der Massenentlassung betroffenen – auf Grundlage des unionsrechtlichen Betriebsbegriffs (Rz. 51) zu bestimmenden – Betrieb ör...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Geschäftsführung der Agentur für Arbeit

Rz. 3 Nach § 20 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit für die Entscheidung zuständig, wenn die Zahl der Entlassungen weniger als 50 beträgt. Dabei wird teilweise unter Hinweis auf den Wortlaut "darf" geschlossen, dass sich der bei der Agentur für Arbeit gebildete Ausschuss auch in diesem Fall vorbehalten kann, eine Entscheidung zu treffen.[1] Au...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit

2.2.1 Zuständigkeit Rz. 12 Die Entscheidung über die Zulassung von Kurzarbeit wird von der Bundesagentur für Arbeit getroffen und kann nicht an eine Agentur für Arbeit delegiert werden.[1] Letztere ist ausschließlich für die Verkürzung oder Verlängerung der Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG zuständig.[2] Obgleich die Entscheidungen über die Dauer der Sperrfrist einersei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit

1 Allgemeines Rz. 1 § 20 KSchG enthält Regelungen im Hinblick auf die Kompetenzverteilung, die Zusammensetzung des Entscheidungsträgers sowie das Verfahren und die Kriterien bei Entscheidungen über die Verkürzung oder die Verlängerung der Entlassungssperre bei anzeigepflichtigen Massenentlassungen. Die Zuständigkeitszuweisung an einen bei der Agentur für Arbeit zu bildenden A...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 21 Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit

1 Allgemeines Rz. 1 § 21 KSchG enthält eine Sonderregelung hinsichtlich der Zuständigkeit für Massenentlassungen in Betrieben des Verkehrs- bzw. Post- und Telekommunikationswesens, die unmittelbar der Bundesregierung unterstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Massenentlassungsanzeigeverfahren hier nicht örtlich, sondern auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit durchz...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Die Zulassung von Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1)

2.1 Tatbestandsvoraussetzungen Rz. 7 Die Bundesagentur für Arbeit kann nach § 19 KSchG Kurzarbeit nach pflichtgemäßem Ermessen zulassen, wenn eine Massenentlassung i. S. v. § 17 Abs. 1 KSchG vorliegt, eine wirksame Massenentlassungsanzeige erstattet ist, der Arbeitgeber zur vollen Beschäftigung der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Sperrfrist nicht in der Lage ist und ein Antrag au...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Der Ausschuss und seine Mitglieder

Rz. 4 Beträgt die Anzahl der zu entlassenden Arbeitnehmer 50 oder mehr, obliegt die Entscheidungskompetenz allein dem Ausschuss. Allerdings ist auch in diesem Fall die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit an der Entscheidung nicht unbeteiligt, da der Vorsitzende der Geschäftsführung oder ein von ihm beauftragter Angehöriger der Agentur für Arbeit kraft Gesetzes den Aussch...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.5.1 Stellungnahme des Betriebsrats (Abs. 3 Sätze 2 und 3)

Rz. 131 Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Anzeige (§ 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG) – ersatzweise das Vorbringen des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG – ist nach bisheriger BAG-Rechtsprechung (zur beabsichtigten Rechtsprechungsänderung Rz. 159 ff.) Wirksamkeitsvoraussetzung für die Massenentlassungsanzeige.[1] Gibt der Betriebsrat seine Stellungnahme irr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1 Zuständigkeit

Rz. 12 Die Entscheidung über die Zulassung von Kurzarbeit wird von der Bundesagentur für Arbeit getroffen und kann nicht an eine Agentur für Arbeit delegiert werden.[1] Letztere ist ausschließlich für die Verkürzung oder Verlängerung der Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG zuständig.[2] Obgleich die Entscheidungen über die Dauer der Sperrfrist einerseits sowie über die Z...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.4 Vorherige Zuleitungspflicht (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 128 Nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 KSchG hat der Arbeitgeber gleichzeitig mit der schriftlichen Unterrichtung des Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG der Agentur für Arbeit eine Abschrift der Mitteilung an den Betriebsrat zuzuleiten. Nach dem Halbsatz 2 muss die Mitteilung an den Betriebsrat zumindest die in § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5 KSchG vorgeschriebene...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Persönliche Voraussetzungen für die Benennung

Rz. 10 § 20 KSchG enthält keine Vorgaben an die von den Beisitzern zu erfüllenden Qualifikationen. Um jedoch sicherzustellen, dass die Mitglieder geschäftsfähig sind und das Recht zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, richten sich die persönlichen Voraussetzungen der Berufungsfähigkeit nach § 378 Abs. 1 SGB III. Danach sind berufungsfähig Deutsche, die das passive Wahlrec...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1 Zusammensetzung

Rz. 6 Dem Ausschuss gehören 7 Mitglieder an, nämlich der Vorsitzende der Agentur für Arbeit oder ein von ihm beauftragter Angehöriger der Agentur für Arbeit als Vorsitzender ("geborenes" Mitglied) und drittelparitätisch jeweils 2 Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften als Beisitzer ("gekorene" Mitglieder). Die Beisitzer sind voll stim...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.3 Inhalt der Entscheidung

Rz. 16 Die Bundesagentur für Arbeit ist zur Zulassung von Kurzarbeit – auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen – nicht verpflichtet, hat jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden und hierbei die Umstände des Einzelfalls angemessen zu berücksichtigen.[1] Der Behörde obliegt dabei nicht nur die Entscheidung über das "Ob", sondern auch über das "Wie" der Zulassung.[2]...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Prozessuales

Rz. 33 Gegen die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit über die Zulassung bzw. Nichtzulassung von Kurzarbeit kann der Arbeitgeber Klage vor den Sozialgerichten erheben (§ 51 Abs. 1 Nr. 4 SGG). Die Arbeitsgerichte sind dagegen für die Überprüfung der Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit nicht zuständig. Sie sind an die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit gebund...mehr