Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitskampf

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Landesrecht

Auch in den jeweiligen Landespersonalvertretungsrechten gilt das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Ebenso sind die gewerkschaftlichen Zutrittsrechte zur Dienststelle und die Zusammenarbeit mit den Koalitionen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite identisch oder mit geringfügigen Abweichungen in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. § 2 BPersVG vergleichbare Regelu...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Tragweite und Inhalt des Gebots

Das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit ist nicht lediglich Programmsatz, sondern in erster Linie ein Verhaltensgebot, das die Dienststellenparteien zur gegenseitigen Akzeptanz und gleichberechtigten Partnerschaft anhält. Gerade die Dienststellenleitung hat dabei zu akzeptieren, dass ein Personalrat seine Aufgaben wahrnehmen darf und in Erfüllung dieser Aufgaben dem Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf

Zusammenfassung Begriff Der Arbeitskampf ist die von den Tarifparteien – Gewerkschaft einerseits, Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband andererseits – kollektiv geführte Auseinandersetzung um arbeitsrechtliche Gestaltungs- und Regelungsfragen durch die Ausübung von gegenseitigem Druck. Wichtigstes Arbeitskampfmittel seitens der Arbeitnehmer ist der Streik, seitens der Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 1 Allgemeine Grundsätze

Als kampfweise Druckausübung nichtstaatlicher Beteiligter bedarf der Arbeitskampf bestimmter Grundsätze hinsichtlich Ziel und Durchführung. Arbeitskämpfe dürfen sich nur auf tariflich regelbare Ziele richten (Tarifbezogenheit [1]). Damit sind die Erfüllung von Rechtsansprüchen oder die Klärung von Rechtsfragen als Gegenstand ausgeschlossen. Gewerkschaftliche Streiks, die der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 3 Aussperrung

Die Aussperrung ist die von einem oder mehreren Arbeitgebern im Arbeitskampf planmäßig erfolgte Arbeitsausschließung mehrerer Arbeitnehmer unter Verweigerung der Lohnzahlung. Durch die allein zulässige suspendierende Aussperrung wird der Bestand des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich ebenso wenig berührt wie beim Streik. Es ruhen vielmehr nur die beiderseitigen Hauptpflichte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 2 Unterschiedliche Beurteilung der Versicherungspflicht

Ist die Arbeitsunterbrechung auf eine Arbeitskampfmaßnahme zurückzuführen (Streik oder Aussperrung), spielt es für den Erhalt der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung keine Rolle, ob es sich um einen rechtmäßigen oder rechtswidrigen Arbeitskampf handelt. Kranken- und Pflegeversicherung: Rechtswidriger oder rechtmäßiger Arbeitskampf entscheidend Ausn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 5 Auswirkungen auf Dritte

Von Bedeutung für den Arbeitskampf ist auch, wer die mittelbaren Auswirkungen (Betriebsstörungen bei nicht bestreikten Betrieben) des Arbeitskampfs (Fernwirkung) zu tragen hat. Dies ist nach der Betriebsrisikolehre grundsätzlich der Arbeitgeber. Diese Grundsätze sind von der Rechtsprechung durch Kampfparitätsüberlegungen modifiziert worden: Eine Durchbrechung des Betriebsris...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 4 Rechtsfolgen für das Arbeitsverhältnis

Während eines Streiks besteht das Arbeitsverhältnis fort. Lediglich die Hauptpflichten des Vertrags – die Arbeitspflicht für den Arbeitnehmer, die Arbeitsentgeltzahlungspflicht für den Arbeitgeber – sind suspendiert.[1] Nach dem Ende des Arbeitskampfs leben die Hauptpflichten wieder auf. Es besteht auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei während des Streiks eingetreten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 4 Meldungen

Wird ein rechtmäßiger Arbeitskampf länger als einen Monat geführt, ist das Ende des ersten Monats des Arbeitskampfs mit dem Abgabegrund "35" zu melden. Die Einzugsstelle kann anhand des Abgabegrundes erkennen, dass die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung fortbesteht. In allen anderen Zweigen der Sozialversicherung endet das Versicherungsverhältnis nach eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 1 Fortbestand der Beschäftigung ohne Entgeltanspruch

Beschäftigungen, die ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt unterbrochen werden, gelten in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für einen Monat als fortbestehend.[1] Infolgedessen bleibt auch die Versicherungspflicht in einer Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt für einen Monat erhalten. Eine Aussperrung führt zum Ruhen der Hauptpflichten aus dem Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / Sozialversicherung

1 Fortbestand der Beschäftigung ohne Entgeltanspruch Beschäftigungen, die ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt unterbrochen werden, gelten in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für einen Monat als fortbestehend.[1] Infolgedessen bleibt auch die Versicherungspflicht in einer Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt für einen Monat erhalten. Eine Aussp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / Arbeitsrecht

1 Allgemeine Grundsätze Als kampfweise Druckausübung nichtstaatlicher Beteiligter bedarf der Arbeitskampf bestimmter Grundsätze hinsichtlich Ziel und Durchführung. Arbeitskämpfe dürfen sich nur auf tariflich regelbare Ziele richten (Tarifbezogenheit [1]). Damit sind die Erfüllung von Rechtsansprüchen oder die Klärung von Rechtsfragen als Gegenstand ausgeschlossen. Gewerkschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 3 Beitragsberechnung

Zeiten einer Arbeitsunterbrechung, wie z. B. Streik oder Aussperrung jeweils bis zu einem Monat, sind dem Grunde nach beitragspflichtige Zeiten. Für Zeiten einer Arbeitsunterbrechung im Sinne dieser Vorschrift sind deshalb Sozialversicherungstage (SV-Tage) anzusetzen und bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen.[1] Praxis-Beispiel Arbeitsk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitskampf ist die von den Tarifparteien – Gewerkschaft einerseits, Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband andererseits – kollektiv geführte Auseinandersetzung um arbeitsrechtliche Gestaltungs- und Regelungsfragen durch die Ausübung von gegenseitigem Druck. Wichtigstes Arbeitskampfmittel seitens der Arbeitnehmer ist der Streik, seitens der Arbeitgeber die Aussperr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 2 Streik

Unter einem Streik ist die von einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern planmäßig und gemeinschaftlich durchgeführte vorübergehende Arbeitsniederlegung zur Durchsetzung eines kollektiven Interesses zu verstehen. Er ist als Mittel des Arbeitskampfs grundsätzlich zulässig. Er muss allerdings von einer Gewerkschaft geführt werden, darf nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.1 Überblick

Rz. 130 Das Ende des Arbeitsverhältnisses kann durch Kündigung, Aufhebungs- bzw. Auflösungsvertrag, Befristung/Zeitablauf, gerichtliche Entscheidung sowie einigen Sondertatbeständen (Tod, Ernennung zum Beamten, Wegfall der Geschäftsgrundlage u. a.) herbeigeführt werden. Dagegen führen Krankheit oder Erwerbsminderung, Arbeitskampf, Betriebsübergang und weitere besondere Ereig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.5 Wichtiger Grund zur Arbeitsablehnung

Rz. 421 Zum wichtigen Grund vgl. grundsätzlich Rz. 538 ff. Einzelfälle sind in Rz. 561 ff. nach Stichworten alphabetisch gelistet. Rz. 422 Sozusagen als Vorbemerkung ist auf den Zusammenhang hinzuweisen, der zwischen der Zumutbarkeit eines Arbeitsangebotes und dem wichtigen Grund zur Arbeitsablehnung für den Arbeitnehmer besteht. Unzumutbare Arbeitsangebote dürfen stets aus w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.3 Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 251 Ein Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung im Zweifel in Person erbringen, er kann sich keines Ersatzmannes bedienen. Durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers werden der Ort, die Art und die Zeit der Arbeitsleistung konkretisiert. Der Arbeitgeber hat sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben. Eine Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer wird dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.7.1 Meldepflicht

Rz. 490 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 enthält die Tatbestandsvoraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit wegen Meldeversäumnis. Dieses gehört zusammen mit der Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 zu den häufigsten festgestellten Sperrzeiten (wie auch das Meldeversäumnis im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 32 SGB II der häufi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 49 Mitglie... / 2.2 Fortbestehen der Mitgliedschaft (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Absatz 2 gelten für das Fortbestehen der Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung die §§ 189, 192 SGB V sowie § 25 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) entsprechend. Damit sollen Zeiten, in denen der Versicherungspflichttatbestand entfällt, überbrückt werden (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 41 zu § 45). Rz. 8 § 189 SGB V rege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Anspruch / 8.2 Sonderzahlungen zur Belohnung der Betriebstreue

Wird mit der Sonderzahlung allein die Betriebstreue honoriert, kommt eine Kürzung für Ruhenszeiten nicht in Betracht. Denn der Arbeitnehmer war auch während der Ruhenszeiten betriebstreu, sodass der volle Zahlungsanspruch erworben wurde.[1] Ein Kürzungsrecht kann daher nicht vereinbart werden, gegebenfalls kann jedoch ein vereinbarter Freiwilligkeitsvorbehalt zum Tragen komme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Einschränkungen im Arbeitskampf

Rz. 1109 Das Mitbestimmungsrecht ist eingeschränkt, soweit die Ausübung einen Eingriff in den Arbeitskampf und eine Störung der Arbeitskampfparität bedeuten würde. Aus diesem Grund hat der Betriebsrat des bestreikten Betriebes bei Einstellungen und Versetzungen in diesen Betrieb kein Zustimmungsverweigerungsrecht (BAG v. 13.12.2011 – 1 ABR 2/10, juris: kein Mitbestimmungsrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Urlaubsanspruch und Arbeitskampf

Rz. 1669 Während der Dauer eines rechtmäßigen Arbeitskampfes (zu den Auswirkungen des Arbeitskampfes auf das Arbeitsverhältnis vgl. Teil 10) ruht grds. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers wie auch die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers. Zudem kann dem Arbeitgeber während des Arbeitskampfes nicht zugemutet werden, den Arbeitskampfgegner durch Zahlung von Urlaubsentgelt mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 50 Maßnahmen des Arbeitgebers im Arbeitskampf

A. Vorbemerkung Rz. 1 Der Arbeitgeber besitzt Reaktionsmöglichkeiten auf einen Streik. Dabei ist das weitest gehende Kampfmittel immer noch die Aussperrung, verstanden als die planmäßige Ausschließung der Beschäftigten von Betrieb, Beschäftigung und Entgelt. Des Weiteren kennt eine globalisierte und vernetzte Wirtschaft die sog. "kalte Aussperrung". Dies ist eine Lohnverweige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 48 Grundsatz der Verhältn... / H. Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch Arbeitskampf

Rz. 18 Teilt man den Ausgangspunkt, dass Arbeitskämpfe nur zur Durchsetzung tariflich regelbarer Ziele zulässig sind, so folgt daraus, dass Forderungen zur Durchsetzung von individuellen Rechtsansprüchen bzw. Rechtspositionen, wie z.B. die Rücknahme einer Kündigung, Wiedereinstellungen oder die Rücknahme eines Antrages nach § 103 BetrVG, nicht erstreikt werden können. Desweg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 7. Arbeitskampf

Rz. 52 Der Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik oder Aussperrung ist zulässig (vgl. u.a. LAG Schleswig-Holstein v. 25.3.1987 – 6 Sa 172/87, NZA Beil. 1988 Nr. 2, 31 = DB 1987, 1308; vgl. allg. zum Arbeitskampfrecht §§ 45–51). Rz. 53 Der Verfügungsanspruch ist auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen gerichtet. In derartigen Konfliktsitua...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Maßnahmen des Arbeitskampfs

Rz. 819 § 74 Abs. 2 BetrVG verbietet zunächst für Arbeitgeber und Betriebsrat Maßnahmen des Arbeitskampfes. Maßnahmen in der Funktion als möglicher Tarifpartner oder als Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind hiervon ebenso wenig betroffen wie Maßnahmen einzelner Arbeitnehmer. Soweit Betriebsratsmitglieder sich an Arbeitskämpfen beteiligen, sind sie jedoch gehalten, Hinweise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 50 Maßnahmen des Arbeitge... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Der Arbeitgeber besitzt Reaktionsmöglichkeiten auf einen Streik. Dabei ist das weitest gehende Kampfmittel immer noch die Aussperrung, verstanden als die planmäßige Ausschließung der Beschäftigten von Betrieb, Beschäftigung und Entgelt. Des Weiteren kennt eine globalisierte und vernetzte Wirtschaft die sog. "kalte Aussperrung". Dies ist eine Lohnverweigerung des Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.2 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG

Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfes oder um Fragen der Vereinigungsfreiheit einschließlich des hiermit im Zusammenhang stehenden Betätigungsrechts der Vereinigungen handelt (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG): Für die Zuständigkeit der A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 50 Maßnahmen des Arbeitge... / C. Betriebsstilllegung

Rz. 4 Der Arbeitgeber kann sich dem Streik beugen und beschließen, den Betrieb bzw. Betriebsteil nicht fortzuführen, sondern stillzulegen. Mit der Stilllegung wird die Beschäftigungs- und Entgeltzahlungspflicht der Arbeitnehmer suspendiert. Dies gilt auch für diejenigen, die sich nicht am Streik beteiligen oder deren Beschäftigung möglich und zumutbar wäre (BAG v. 22.3.1994 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 47 Gesetzliche Verankerun... / B. Bundesgesetze

Rz. 4 Eine gesetzliche Regelung des Arbeitskampfrechtes ist bisher unterblieben. Deswegen muss die Rspr. diese Lücke im Hinblick auf die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Arbeitskampfes füllen (ErfK/Schmidt, GG, Art. 9 Rn 100; Kissel, Arbeitskampfrecht, § 18; Wißmann, Jahrbuch des Arbeitsrechts, Bd. 35, S. 115, 130). Allerdings werden die Begriffe Streik oder Arbeitskampf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 50 Maßnahmen des Arbeitge... / B. Betriebliche Streikabwehr

Rz. 2 Betriebliche Maßnahmen zur Streikabwehr sind u.a. die Einstellung von Aushilfen, von Ersatzkräften oder Leiharbeitnehmern. Des Weiteren ist zu denken an die Beschäftigung von Fremdfirmen, die Beschäftigung von Streikbrechern, Briefe an Familienmitglieder, die Einbindung des Betriebsrates oder die Zahlung von Extraprämien. Des Weiteren ist in der Praxis die Drohung mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 47 Gesetzliche Verankerun... / H. Tarifliche Regelbarkeit und Streikbarkeit

Rz. 46 Das BVerfG sieht in Arbeitskampfmaßnahmen eine koalitionsgemäße Betätigung und bezieht sie auf den Paritätsgrundsatz. Dies wiederum wird angenommen, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen (BVerfG v. 26.6.1991, AP Nr. 117 zu § 9 GG Arbeitskampf; ErfK/Linsenmaier, GG, Art. 9 Rn 70). Offen geblieben ist damit in dieser Rspr. die Bewertung, ob der nicht ta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 47 Gesetzliche Verankerun... / F. Friedenspflicht

Rz. 17 Das Streikrecht wird eingeschränkt durch die Friedenspflicht. Dies bedeutet, dass aus einem bestehenden und wirksamen Verbands- oder Firmentarifvertrag keine gleichen Forderungen zum Anlass eines weiteren Arbeitskampfes führen können (BAG v. 8.2.1957, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht; BAG v. 21.12.1982, AP Nr. 76 zu Art. 9 Arbeitskampf; BAG v. 27.6.1989, DB 1989, 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 48 Grundsatz der Verhältn... / E. Fairnessgebot

Rz. 11 Auch wenn ein Streik hohe Kosten verursachen darf, so darf er andererseits nicht gerichtet sein auf die Vernichtung des Arbeitgebers (BAG v. 30.3.1982, AP Nr. 74 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG v. 31.5.1993, DB 1993, 1724; BAG v. 11.5.1993, DB 1993, 1724; BAG v. 24.4.2007, DB 2007, 1924; ErfK/Linsenmaier, GG, Art. 9 Rn 131). Wenn schon der Arbeitskampf tarifbezogen aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 48 Grundsatz der Verhältn... / F. Gemeinwohl als Streikgrenze

Rz. 12 Anlässlich der Lokomotivführerstreiks ist es vermehrt zu Diskussionen darüber gekommen, ob das Recht zum Arbeitskampf, insb. das Streikrecht, durch das Gemeinwohl begrenzt wird. Das BAG hat einmal angenommen, dass das Gemeinwohl nicht offensichtlich verletzt werden darf (BAG GS v. 21.4.1971, AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Bayreuther, NZA 2008, 12). Solche Aussag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 48 Grundsatz der Verhältn... / C. Erforderlichkeit und Angemessenheit der Arbeitskampfmittel

Rz. 4 Geeignet ist ein Arbeitskampfmittel, wenn durch seinen Einsatz die Durchsetzung des Kampfzieles gefördert werden kann. Dabei ist von einer Einschätzungsprärogative der den Arbeitskampf führenden Koalitionen auszugehen. Diese haben einen Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die Frage, ob eine Arbeitskampfmaßnahme geeignet ist, Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Aussperrung / F. Arbeitslosen und Kurzarbeitergeld

Rz. 15 Der Entgeltverlust und die Einschränkung der Mitbestimmungsrechte bei mittelbaren Arbeitskampffolgen führten zu der Frage, ob der mittelbar betroffene Arbeitnehmer Anspruch auf Kug oder Alg hat. Dies ist zumindest bei Auswirkungen innerhalb der umkämpften Branche nach der politisch motivierten Neufassung des § 116 AFG a.F. im Jahr 1986, jetzt § 146 SGB III, i.d.R. nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Aussperrung / B. Rechtsgrundlagen der Aussperrung

Rz. 3 Die Rspr. hat die Befugnis zu Aussperrungsmaßnahmen wie folgt entwickelt. Zuerst wurde 1955 die lösende Aussperrung dem Streik gleichgestellt (BAG v. 28.1.1955, AuR 1955, 218). Dies wurde mit dem Gedanken der formellen Parität gerechtfertigt. 1971 erkannte dann die Rspr. die sog. suspendierende Aussperrung als Regel an (BAG v. 21.4.1971, AuR 1971, 353). Schließlich wur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Besondere Streikformen / E. Weitere Kampfmittel

Rz. 9 Unter dieser Überschrift geht es um andere Formen des Arbeitskampfes, dabei insb. um die Kooperationsverweigerung durch die Arbeitnehmer. Es soll dabei auch zu einer Druckausübung auf den Arbeitgeber kommen. Rz. 10 Hierzu gehört etwa die kollektive Wahrnehmung von Arbeitnehmerrechten, wie das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB . Des Weiteren kann es auch zu einer kollek...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 48 Grundsatz der Verhältn... / G. Paritätsprinzip

Rz. 14 Als oberster Grundsatz des Arbeitskampfrechtes fungiert das Prinzip der Waffengleichheit oder das Prinzip der Parität. Es wird auch als das maßstabsbildende Strukturprinzip des gesamten Arbeitskampfrechtes bezeichnet (ErfK/Linsenmaier, GG, Art. 9 Rn 134). Das Paritätsprinzip sei Voraussetzung für ein funktionierendes Tarifvertragssystem (BAG v. 24.4.2007 – 1 AZR 252/0...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Besondere Streikformen / G. Rechtsfolgen eines rechtmäßigen Streiks

Rz. 23 Ein gewerkschaftlicher Streikaufruf richtet sich an die Mitglieder, jedenfalls nicht an die anders organisierten Arbeitnehmer. Er verpflichtet alle betroffenen Mitglieder, sich am Streik zu beteiligen. Alle nicht oder anders organisierten Beschäftigten haben das Recht, sich dem Streik anzuschließen (BAG v. 29.11.1967 – GS 1/67, DB 1968, 1539; BAG v. 21.4.1971, AuR 197...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Besondere Streikformen / B. Politischer Streik, Proteststreik, Demonstrationsstreik

Rz. 4 Beim politischen Streik ist nicht ein Arbeitgeber, sondern die Regierung, das Parlament oder die Justiz Adressat der Forderungen. Deswegen hält die weitaus überwiegende Auffassung diese Streikform für rechtswidrig. Zu folgern ist dies aus einem Eingriff in die verfassungsmäßige Ordnung gem. Art. 20 GG, zum anderen weil die Forderungen nicht tarifbezogen sind (LAG Münch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 69. Kurzarbeit

Rz. 1028 Kurzarbeit ist die auf den gesamten Betrieb oder bestimmte organisatorisch abgrenzbare Teile eines Betriebes bezogene Reduzierung bzw. Einstellung der sonst betriebsüblichen Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum. Umfang und Dauer der Reduzierung können höchst unterschiedlich sein. Überbrückt werden sollen auf diese Weise Zeiten schlechter Auftragslage ohne Entla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Aussperrung / E. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats/Personalrats

Rz. 14 Das BAG geht von einer Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei mittelbar arbeitskampfbedingten Arbeitszeitregelungen, wie z.B. der Verkürzung der Arbeitszeit, aus. Die Begründung nimmt Bezug auf eine drohende Paritätsstörung, wenn der Betriebsrat hierbei voll mitbestimmen würde. Die Rspr. spaltet dann das Mitbestimmungsrecht auf in ein ob und ein w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Besondere Streikformen / A. Unterstützungsstreik

Rz. 1 Der Unterstützungsstreik ist zulässig (BAG v. 19.6.2007 – 1 AZR 396/06, NZA 2007, 1055). Bei einem Unterstützungsstreik unterstützen die Arbeitnehmer den Hauptarbeitskampf anderer Arbeitnehmer. Diese Form der Streikausübung fällt unter die Streikgarantie des Art. 9 Abs. 3 GG. Der Unterstützungsstreik ist vor dem Hintergrund der vielfältigen Formen der Tarifflucht, der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Vergütung nach dem EFZG

Rz. 620 → Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Rdn 633 ff.). Neben der Vergütung im Krankheitsfall (vgl. Rdn 634) regelt das EFZG auch die Vergütung an gesetzlichen Feiertagen, d.h. an Tagen, an denen keine Arbeitsleistung erbracht wird, § 2 EFZG. Danach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitsvergütung, welche er ohne den Ausfall erhalten hätte (Lohnausfallprinzip). Dies h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 47 Gesetzliche Verankerun... / A. Streikrecht im GG

Rz. 1 Mittlerweile ist es allgemein anerkannt, dass das Streikrecht verfassungsrechtlich garantiert ist. "Das Grundrecht schützt als koalitionsmäßige Betätigung auch Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind. Sie werden jedenfalls insoweit von der Koalitionsfreiheit erfasst, als sie erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Außerordentliche Kündigung

Rz. 981 Die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes ist für die Dauer der Mitgliedschaft in dem betriebsverfassungsrechtlichen Gremium als außerordentliche Kündigung zulässig, allerdings dann nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich, § 15 Abs. 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVG. Gem. § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes stets der vorherigen Zust...mehr