Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitskampf

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 49 Mitglie... / 2.2 Fortbestehen der Mitgliedschaft (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Absatz 2 gelten für das Fortbestehen der Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung die §§ 189, 192 SGB V sowie § 25 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) entsprechend. Damit sollen Zeiten, in denen der Versicherungspflichttatbestand entfällt, überbrückt werden (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 41 zu § 45). Rz. 8 § 189 SGB V rege...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 8.2 Sonderzahlungen zur Belohnung der Betriebstreue

Wird mit der Sonderzahlung allein die Betriebstreue honoriert, kommt eine Kürzung für Ruhenszeiten nicht in Betracht. Denn der Arbeitnehmer war auch während der Ruhenszeiten betriebstreu, sodass der volle Zahlungsanspruch erworben wurde.[1] Ein Kürzungsrecht kann daher nicht vereinbart werden, gegebenfalls kann jedoch ein vereinbarter Freiwilligkeitsvorbehalt zum Tragen komme...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Einschränkungen im Arbeitskampf

Rz. 1109 Das Mitbestimmungsrecht ist eingeschränkt, soweit die Ausübung einen Eingriff in den Arbeitskampf und eine Störung der Arbeitskampfparität bedeuten würde. Aus diesem Grund hat der Betriebsrat des bestreikten Betriebes bei Einstellungen und Versetzungen in diesen Betrieb kein Zustimmungsverweigerungsrecht (BAG v. 13.12.2011 – 1 ABR 2/10, juris: kein Mitbestimmungsrec...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Urlaubsanspruch und Arbeitskampf

Rz. 1669 Während der Dauer eines rechtmäßigen Arbeitskampfes (zu den Auswirkungen des Arbeitskampfes auf das Arbeitsverhältnis vgl. Teil 10) ruht grds. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers wie auch die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers. Zudem kann dem Arbeitgeber während des Arbeitskampfes nicht zugemutet werden, den Arbeitskampfgegner durch Zahlung von Urlaubsentgelt mit...mehr

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§ 50 Maßnahmen des Arbeitgebers im Arbeitskampf

A. Vorbemerkung Rz. 1 Der Arbeitgeber besitzt Reaktionsmöglichkeiten auf einen Streik. Dabei ist das weitest gehende Kampfmittel immer noch die Aussperrung, verstanden als die planmäßige Ausschließung der Beschäftigten von Betrieb, Beschäftigung und Entgelt. Des Weiteren kennt eine globalisierte und vernetzte Wirtschaft die sog. "kalte Aussperrung". Dies ist eine Lohnverweige...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / H. Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch Arbeitskampf

Rz. 18 Teilt man den Ausgangspunkt, dass Arbeitskämpfe nur zur Durchsetzung tariflich regelbarer Ziele zulässig sind, so folgt daraus, dass Forderungen zur Durchsetzung von individuellen Rechtsansprüchen bzw. Rechtspositionen, wie z.B. die Rücknahme einer Kündigung, Wiedereinstellungen oder die Rücknahme eines Antrages nach § 103 BetrVG, nicht erstreikt werden können. Desweg...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 7. Arbeitskampf

Rz. 52 Der Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik oder Aussperrung ist zulässig (vgl. u.a. LAG Schleswig-Holstein v. 25.3.1987 – 6 Sa 172/87, NZA Beil. 1988 Nr. 2, 31 = DB 1987, 1308; vgl. allg. zum Arbeitskampfrecht §§ 45–51). Rz. 53 Der Verfügungsanspruch ist auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen gerichtet. In derartigen Konfliktsitua...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Maßnahmen des Arbeitskampfs

Rz. 819 § 74 Abs. 2 BetrVG verbietet zunächst für Arbeitgeber und Betriebsrat Maßnahmen des Arbeitskampfes. Maßnahmen in der Funktion als möglicher Tarifpartner oder als Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind hiervon ebenso wenig betroffen wie Maßnahmen einzelner Arbeitnehmer. Soweit Betriebsratsmitglieder sich an Arbeitskämpfen beteiligen, sind sie jedoch gehalten, Hinweise...mehr

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§ 50 Maßnahmen des Arbeitge... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Der Arbeitgeber besitzt Reaktionsmöglichkeiten auf einen Streik. Dabei ist das weitest gehende Kampfmittel immer noch die Aussperrung, verstanden als die planmäßige Ausschließung der Beschäftigten von Betrieb, Beschäftigung und Entgelt. Des Weiteren kennt eine globalisierte und vernetzte Wirtschaft die sog. "kalte Aussperrung". Dies ist eine Lohnverweigerung des Arbeit...mehr

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§ 50 Maßnahmen des Arbeitge... / C. Betriebsstilllegung

Rz. 4 Der Arbeitgeber kann sich dem Streik beugen und beschließen, den Betrieb bzw. Betriebsteil nicht fortzuführen, sondern stillzulegen. Mit der Stilllegung wird die Beschäftigungs- und Entgeltzahlungspflicht der Arbeitnehmer suspendiert. Dies gilt auch für diejenigen, die sich nicht am Streik beteiligen oder deren Beschäftigung möglich und zumutbar wäre (BAG v. 22.3.1994 ...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.2 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG

Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfes oder um Fragen der Vereinigungsfreiheit einschließlich des hiermit im Zusammenhang stehenden Betätigungsrechts der Vereinigungen handelt (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG): Für die Zuständigkeit der A...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / B. Bundesgesetze

Rz. 4 Eine gesetzliche Regelung des Arbeitskampfrechtes ist bisher unterblieben. Deswegen muss die Rspr. diese Lücke im Hinblick auf die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Arbeitskampfes füllen (ErfK/Schmidt, GG, Art. 9 Rn 100; Kissel, Arbeitskampfrecht, § 18; Wißmann, Jahrbuch des Arbeitsrechts, Bd. 35, S. 115, 130). Allerdings werden die Begriffe Streik oder Arbeitskampf...mehr

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§ 50 Maßnahmen des Arbeitge... / B. Betriebliche Streikabwehr

Rz. 2 Betriebliche Maßnahmen zur Streikabwehr sind u.a. die Einstellung von Aushilfen, von Ersatzkräften oder Leiharbeitnehmern. Des Weiteren ist zu denken an die Beschäftigung von Fremdfirmen, die Beschäftigung von Streikbrechern, Briefe an Familienmitglieder, die Einbindung des Betriebsrates oder die Zahlung von Extraprämien. Des Weiteren ist in der Praxis die Drohung mit ...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / H. Tarifliche Regelbarkeit und Streikbarkeit

Rz. 46 Das BVerfG sieht in Arbeitskampfmaßnahmen eine koalitionsgemäße Betätigung und bezieht sie auf den Paritätsgrundsatz. Dies wiederum wird angenommen, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen (BVerfG v. 26.6.1991, AP Nr. 117 zu § 9 GG Arbeitskampf; ErfK/Linsenmaier, GG, Art. 9 Rn 70). Offen geblieben ist damit in dieser Rspr. die Bewertung, ob der nicht ta...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / F. Friedenspflicht

Rz. 17 Das Streikrecht wird eingeschränkt durch die Friedenspflicht. Dies bedeutet, dass aus einem bestehenden und wirksamen Verbands- oder Firmentarifvertrag keine gleichen Forderungen zum Anlass eines weiteren Arbeitskampfes führen können (BAG v. 8.2.1957, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht; BAG v. 21.12.1982, AP Nr. 76 zu Art. 9 Arbeitskampf; BAG v. 27.6.1989, DB 1989, 2...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / E. Fairnessgebot

Rz. 11 Auch wenn ein Streik hohe Kosten verursachen darf, so darf er andererseits nicht gerichtet sein auf die Vernichtung des Arbeitgebers (BAG v. 30.3.1982, AP Nr. 74 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG v. 31.5.1993, DB 1993, 1724; BAG v. 11.5.1993, DB 1993, 1724; BAG v. 24.4.2007, DB 2007, 1924; ErfK/Linsenmaier, GG, Art. 9 Rn 131). Wenn schon der Arbeitskampf tarifbezogen aus...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / F. Gemeinwohl als Streikgrenze

Rz. 12 Anlässlich der Lokomotivführerstreiks ist es vermehrt zu Diskussionen darüber gekommen, ob das Recht zum Arbeitskampf, insb. das Streikrecht, durch das Gemeinwohl begrenzt wird. Das BAG hat einmal angenommen, dass das Gemeinwohl nicht offensichtlich verletzt werden darf (BAG GS v. 21.4.1971, AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Bayreuther, NZA 2008, 12). Solche Aussag...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / C. Erforderlichkeit und Angemessenheit der Arbeitskampfmittel

Rz. 4 Geeignet ist ein Arbeitskampfmittel, wenn durch seinen Einsatz die Durchsetzung des Kampfzieles gefördert werden kann. Dabei ist von einer Einschätzungsprärogative der den Arbeitskampf führenden Koalitionen auszugehen. Diese haben einen Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die Frage, ob eine Arbeitskampfmaßnahme geeignet ist, Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuü...mehr

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§ 51 Aussperrung / F. Arbeitslosen und Kurzarbeitergeld

Rz. 15 Der Entgeltverlust und die Einschränkung der Mitbestimmungsrechte bei mittelbaren Arbeitskampffolgen führten zu der Frage, ob der mittelbar betroffene Arbeitnehmer Anspruch auf Kug oder Alg hat. Dies ist zumindest bei Auswirkungen innerhalb der umkämpften Branche nach der politisch motivierten Neufassung des § 116 AFG a.F. im Jahr 1986, jetzt § 146 SGB III, i.d.R. nic...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / E. Weitere Kampfmittel

Rz. 9 Unter dieser Überschrift geht es um andere Formen des Arbeitskampfes, dabei insb. um die Kooperationsverweigerung durch die Arbeitnehmer. Es soll dabei auch zu einer Druckausübung auf den Arbeitgeber kommen. Rz. 10 Hierzu gehört etwa die kollektive Wahrnehmung von Arbeitnehmerrechten, wie das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB . Des Weiteren kann es auch zu einer kollek...mehr

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§ 51 Aussperrung / B. Rechtsgrundlagen der Aussperrung

Rz. 3 Die Rspr. hat die Befugnis zu Aussperrungsmaßnahmen wie folgt entwickelt. Zuerst wurde 1955 die lösende Aussperrung dem Streik gleichgestellt (BAG v. 28.1.1955, AuR 1955, 218). Dies wurde mit dem Gedanken der formellen Parität gerechtfertigt. 1971 erkannte dann die Rspr. die sog. suspendierende Aussperrung als Regel an (BAG v. 21.4.1971, AuR 1971, 353). Schließlich wur...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / G. Paritätsprinzip

Rz. 14 Als oberster Grundsatz des Arbeitskampfrechtes fungiert das Prinzip der Waffengleichheit oder das Prinzip der Parität. Es wird auch als das maßstabsbildende Strukturprinzip des gesamten Arbeitskampfrechtes bezeichnet (ErfK/Linsenmaier, GG, Art. 9 Rn 134). Das Paritätsprinzip sei Voraussetzung für ein funktionierendes Tarifvertragssystem (BAG v. 24.4.2007 – 1 AZR 252/0...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / G. Rechtsfolgen eines rechtmäßigen Streiks

Rz. 23 Ein gewerkschaftlicher Streikaufruf richtet sich an die Mitglieder, jedenfalls nicht an die anders organisierten Arbeitnehmer. Er verpflichtet alle betroffenen Mitglieder, sich am Streik zu beteiligen. Alle nicht oder anders organisierten Beschäftigten haben das Recht, sich dem Streik anzuschließen (BAG v. 29.11.1967 – GS 1/67, DB 1968, 1539; BAG v. 21.4.1971, AuR 197...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / B. Politischer Streik, Proteststreik, Demonstrationsstreik

Rz. 4 Beim politischen Streik ist nicht ein Arbeitgeber, sondern die Regierung, das Parlament oder die Justiz Adressat der Forderungen. Deswegen hält die weitaus überwiegende Auffassung diese Streikform für rechtswidrig. Zu folgern ist dies aus einem Eingriff in die verfassungsmäßige Ordnung gem. Art. 20 GG, zum anderen weil die Forderungen nicht tarifbezogen sind (LAG Münch...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 69. Kurzarbeit

Rz. 1028 Kurzarbeit ist die auf den gesamten Betrieb oder bestimmte organisatorisch abgrenzbare Teile eines Betriebes bezogene Reduzierung bzw. Einstellung der sonst betriebsüblichen Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum. Umfang und Dauer der Reduzierung können höchst unterschiedlich sein. Überbrückt werden sollen auf diese Weise Zeiten schlechter Auftragslage ohne Entla...mehr

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§ 51 Aussperrung / E. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats/Personalrats

Rz. 14 Das BAG geht von einer Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei mittelbar arbeitskampfbedingten Arbeitszeitregelungen, wie z.B. der Verkürzung der Arbeitszeit, aus. Die Begründung nimmt Bezug auf eine drohende Paritätsstörung, wenn der Betriebsrat hierbei voll mitbestimmen würde. Die Rspr. spaltet dann das Mitbestimmungsrecht auf in ein ob und ein w...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Vergütung nach dem EFZG

Rz. 620 → Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Rdn 633 ff.). Neben der Vergütung im Krankheitsfall (vgl. Rdn 634) regelt das EFZG auch die Vergütung an gesetzlichen Feiertagen, d.h. an Tagen, an denen keine Arbeitsleistung erbracht wird, § 2 EFZG. Danach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitsvergütung, welche er ohne den Ausfall erhalten hätte (Lohnausfallprinzip). Dies h...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / A. Unterstützungsstreik

Rz. 1 Der Unterstützungsstreik ist zulässig (BAG v. 19.6.2007 – 1 AZR 396/06, NZA 2007, 1055). Bei einem Unterstützungsstreik unterstützen die Arbeitnehmer den Hauptarbeitskampf anderer Arbeitnehmer. Diese Form der Streikausübung fällt unter die Streikgarantie des Art. 9 Abs. 3 GG. Der Unterstützungsstreik ist vor dem Hintergrund der vielfältigen Formen der Tarifflucht, der ...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / A. Streikrecht im GG

Rz. 1 Mittlerweile ist es allgemein anerkannt, dass das Streikrecht verfassungsrechtlich garantiert ist. "Das Grundrecht schützt als koalitionsmäßige Betätigung auch Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind. Sie werden jedenfalls insoweit von der Koalitionsfreiheit erfasst, als sie erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomi...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.10 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern aus gemeinsamer Arbeit und aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG): Der Begriff des Arbeitnehmers wird auch hier nach § 5 ArbGG definiert. Auch Entwicklungshelfer und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr werden als Arbeitnehmer im Sinne dieser Vo...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 663 Eine zeitliche Begrenzung des Geltungsbereichs erfährt das Gesetz dadurch, dass es nur für Erfindungen eines Arbeitnehmers gilt, die während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gemacht, d.h. fertiggestellt werden (§ 4 Abs. 2 ArbnErfG). Hierunter ist die Zeit zwischen dem rechtlichen Beginn und dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses zu verstehen. Rz. 664 Darü...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Außerordentliche Kündigung

Rz. 981 Die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes ist für die Dauer der Mitgliedschaft in dem betriebsverfassungsrechtlichen Gremium als außerordentliche Kündigung zulässig, allerdings dann nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich, § 15 Abs. 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVG. Gem. § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes stets der vorherigen Zust...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / I. Prozessuale Ausgangsbedingungen

Rz. 40 Zahlreich sind die Anträge der Arbeitgeberseite auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Inhalt, die Durchführung eines Streiks verbieten zu lassen. Wenn es auf der Grundlage solcher Verbotsanträge zur Untersagung von Arbeitskampfmaßnahmen kommt, so ist die Mobilisierung der Arbeitnehmer infrage gestellt (ErfK/Linsenmaier, GG, Art. 9 Rn 228). Beachtet man dies...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Steuerrechtliche Besonderheiten

Rz. 1876 Der Arbeitgeber haftet für die von ihm einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer (§ 42d Abs. 1 EStG) als Gesamtschuldner neben dem Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 3 EStG). Diese Lohnsteuerhaftung besteht also in gleicher Weise für den Verleiher als Arbeitgeber des von ihm angestellten und verliehenen Leiharbeitnehmers. Insoweit gibt es keine Besonderheiten. Rz. 1877 Bei g...mehr

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§ 32 Abwicklung / b) Unterbrechung der Beschäftigung

Rz. 88 Kürzere Unterbrechungen der Tätigkeit (Urlaub, Krankheit, Kur, Freistellung aus persönlichen Gründen, Schöffen- oder Beisitzertätigkeit, Wehrübung, Arbeitskampf) sind nicht in das Zeugnis aufzunehmen (LAG Chemnitz v. 30.1.1996, AiB 1996, 505 m. Anm. Weuster). Durch längere gesetzliche oder vereinbarte Freistellungen von der Arbeitspflicht (Krankheit, unbezahlter Urlau...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / D. Ultima-Ratio-Grundsatz

Rz. 9 Der Streik soll als letztes Mittel eingesetzt werden. Dies entspricht auch weitgehend der Tarifpraxis in der Bundesrepublik. Als rechtliches Prinzip gesehen bedeutet der Ultima-Ratio-Grundsatz für den Zeitpunkt des Streiks, dass grds. vor einem Streik Forderung erhoben und i.d.R. auch erfolglos Verhandlungen geführt werden müssen (BAG v. 18.2.2003, AuR 2004, 151; BAG v...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Leistungsverweigerung des Arbeitnehmers

Rz. 1041 Es entsteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitgeber seiner Hauptleistungspflicht nicht nachkommt und mit der Lohnzahlung in Verzug gerät. Die Rechtsprechung stützt dieses dogmatisch auf § 273 Abs. 1 BGB (BAG v. 25.10.1984 – 2 AZR 417/83). Da der Arbeitnehmer gem. § 614 BGB vorleistungspflichtig ist, kann er seine Arbeitsleistung nicht ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG)

Rz. 956 Das dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zustehende Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit führt häufig zu Streit mit dem Arbeitgeber, der nicht selten im einstweiligen Verfügungsverfahren gerichtlich ausgetragen wird. Es ist deshalb auch für diesen Bereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten dringend anzuraten, losge...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Betriebsrisikolehre

Rz. 517 Die Lehre vom Betriebsrisiko findet Anwendung, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeit fähig und bereit ist, der Arbeitgeber ihn aber aus Gründen, die in seinem Betrieb liegen, nicht beschäftigen kann und weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer schuldhaft die Ursache für das Unterbleiben der Arbeitsleistung gesetzt haben (vgl. BAG v. 9.3.1983 – 4 AZR 301/80, DB 1983, 14...mehr

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§ 46 Streik / B. Streikformen

Rz. 5 Nach dem Umfang und der Beteiligung der Arbeitnehmer können der Vollstreik oder Flächenstreik sowie Teilstreik oder Schwerpunktstreik unterschieden werden. Bezogen auf den Abschluss eines Tarifvertrages wird der Verbandsstreik, der zum Abschluss eines Verbandstarifvertrages führen soll, vom Firmenstreik, der zum Abschluss eines Firmentarifvertrages führen soll, untersc...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (b) Sonderzahlung mit Mischcharakter bzw. ausschließlich für Betriebstreue

Rz. 437 Für Sonderzuwendungen mit Mischcharakter bedarf es hingegen einer ausdrücklichen einzel- oder kollektivvertraglichen Regelung, wenn die Sonderzahlung auch für Zeiten gekürzt werden soll, in denen keine oder nur eine unerhebliche Arbeitsleistung erbracht worden ist. Damit kann auch ein Arbeitnehmer, der während des gesamten Bezugszeitraumes arbeitsunfähig ist, eine So...mehr

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§ 29 Kündigung / III. Beteiligung des Betriebsrats aufgrund Betriebsvereinbarung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 189 § 102 Abs. 6 BetrVG sieht vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren können, dass Kündigungen nicht nur der vorherigen Anhörung, sondern zusätzlich der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen und dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Verweigerung der Zustimmung die Einigungsstelle entscheidet. Rz. 190 Für die Wirksamkeit einer solchen Verei...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / F. Warnstreik

Rz. 15 Verhandlungsbegleitende Warnstreiks dienen dem Vorankommen der Verhandlungen, indem die Arbeitnehmerseite Druck ausübt. Dabei sollen die Verbindungen nicht abgebrochen werden, sondern es soll nur für eine kurze Zeit, oft ein bis drei Stunden, gestreikt werden. Rechtliche Grenzen für die Dauer und/oder Wiederholung gibt es nicht (BAG v. 21.6.1988, DB 1988, 1952). Rz. 1...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Konkreter und abstrakter Feststellungsantrag

Rz. 1394 Um auch in solchen Fällen eines nichtgroben Verstoßes die Klärung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates zu ermöglichen, hat das BAG deshalb den sog. konkreten Feststellungsantrag zugelassen (vgl. BAG v. 13.6.1989 – 1 ABR 4/88, juris). Da auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren § 256 ZPO entsprechend oder zumindest als Grundnorm jeder Verfahrensordnung ...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / H. Folgen des rechtswidrigen Streiks

Rz. 32 Die Gründe für einen rechtswidrigen Streik sind vielfältig. Zu denken ist an eine Verletzung der Friedenspflicht oder daran, dass das Streikziel tariflich nicht regelbar ist, dass es sich um einen politischen Streik oder Proteststreik handelt, dass der Streik nicht von einer Gewerkschaft getragen ist oder dass es zu Exzessen einzelner Streikwilliger kommt. Rz. 33 Bei r...mehr

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§ 51 Aussperrung / D. Kalte Aussperrung oder mittelbare Arbeitskampffolgen

Rz. 10 In dieser Fallgruppe geht es um die Folgen von Arbeitskämpfen für andere Betriebe oder Betriebsteile und deren Beschäftigten. Es ist mittlerweile zu einer zunehmenden, auch international geprägten Vernetzung der Wirtschaft gekommen. Rz. 11 Nach § 615 S. 3 BGB muss der Arbeitgeber auch dann das Arbeitsentgelt zahlen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsbereit ist, der Arbeitge...mehr

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§ 45 Allgemeines

Rz. 1 In einer freiheitlichen Gesellschaft wird der Streik für erforderlich angesehen, um die Unterlegenheit der Arbeitnehmer abzumildern. Streiks dienen aus deren Sicht der Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation. Das Streikrecht ist verfassungsrechtlich garantiert, gesetzlich aber nicht geregelt. Die Rspr. hat deshalb eine Reihe von Voraussetzungen und Grenzen entwic...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / 2. Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien und zwischen diesen und Dritten

Rz. 24 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG ist die Zuständigkeit begründet für Streitigkeiten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen/Nichtbestehen eines Tarifvertrags. Das betrifft Streitigkeiten über das rechtswirksame Zustandekommen oder die Beendigung eines Tarifvertrags, die Auslegung von Tarifvorschriften aber auch die Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen. Unter § 2 Abs. 1...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / E. Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für Streiks

Rz. 12 Da der Streik gesetzlich nicht geregelt ist, hat die Rspr. folgende Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen angenommen: Der Streik muss für tariflich regelbare Ziele geführt werden. Das BAG stellt dies klar und verknüpft dies sogar mit einem unbeachtlichen Alternativverhalten: Ein Streik, dessen Kampfziel auch die Durchsetzung einer friedenspflichtverletzenden oder tarifwidrige...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / f) Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität

Rz. 41 Rechtliche wie praktische Schwierigkeiten entstehen, wenn in einem Betrieb mehrere Tarifverträge nach ihrem fachlichen und persönlichen Geltungsbereich einschlägig sind. Dies bezeichnet das BAG als Tarifkollision. Dieser Begriff ist die übergreifende Bezeichnung für die Fälle der Tarifkonkurrenz und der Tarifpluralität, welche unterschieden werden müssen. Rz. 42 Tarifk...mehr