Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitskampf

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 663 Eine zeitliche Begrenzung des Geltungsbereichs erfährt das Gesetz dadurch, dass es nur für Erfindungen eines Arbeitnehmers gilt, die während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gemacht, d.h. fertiggestellt werden (§ 4 Abs. 2 ArbnErfG). Hierunter ist die Zeit zwischen dem rechtlichen Beginn und dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses zu verstehen. Rz. 664 Darü...mehr

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§ 32 Abwicklung / b) Unterbrechung der Beschäftigung

Rz. 88 Kürzere Unterbrechungen der Tätigkeit (Urlaub, Krankheit, Kur, Freistellung aus persönlichen Gründen, Schöffen- oder Beisitzertätigkeit, Wehrübung, Arbeitskampf) sind nicht in das Zeugnis aufzunehmen (LAG Chemnitz v. 30.1.1996, AiB 1996, 505 m. Anm. Weuster). Durch längere gesetzliche oder vereinbarte Freistellungen von der Arbeitspflicht (Krankheit, unbezahlter Urlau...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Steuerrechtliche Besonderheiten

Rz. 1876 Der Arbeitgeber haftet für die von ihm einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer (§ 42d Abs. 1 EStG) als Gesamtschuldner neben dem Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 3 EStG). Diese Lohnsteuerhaftung besteht also in gleicher Weise für den Verleiher als Arbeitgeber des von ihm angestellten und verliehenen Leiharbeitnehmers. Insoweit gibt es keine Besonderheiten. Rz. 1877 Bei g...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.10 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern aus gemeinsamer Arbeit und aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG): Der Begriff des Arbeitnehmers wird auch hier nach § 5 ArbGG definiert. Auch Entwicklungshelfer und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr werden als Arbeitnehmer im Sinne dieser Vo...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / D. Ultima-Ratio-Grundsatz

Rz. 9 Der Streik soll als letztes Mittel eingesetzt werden. Dies entspricht auch weitgehend der Tarifpraxis in der Bundesrepublik. Als rechtliches Prinzip gesehen bedeutet der Ultima-Ratio-Grundsatz für den Zeitpunkt des Streiks, dass grds. vor einem Streik Forderung erhoben und i.d.R. auch erfolglos Verhandlungen geführt werden müssen (BAG v. 18.2.2003, AuR 2004, 151; BAG v...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / I. Prozessuale Ausgangsbedingungen

Rz. 40 Zahlreich sind die Anträge der Arbeitgeberseite auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Inhalt, die Durchführung eines Streiks verbieten zu lassen. Wenn es auf der Grundlage solcher Verbotsanträge zur Untersagung von Arbeitskampfmaßnahmen kommt, so ist die Mobilisierung der Arbeitnehmer infrage gestellt (ErfK/Linsenmaier, GG, Art. 9 Rn 228). Beachtet man dies...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Leistungsverweigerung des Arbeitnehmers

Rz. 1041 Es entsteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitgeber seiner Hauptleistungspflicht nicht nachkommt und mit der Lohnzahlung in Verzug gerät. Die Rechtsprechung stützt dieses dogmatisch auf § 273 Abs. 1 BGB (BAG v. 25.10.1984 – 2 AZR 417/83). Da der Arbeitnehmer gem. § 614 BGB vorleistungspflichtig ist, kann er seine Arbeitsleistung nicht ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG)

Rz. 956 Das dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zustehende Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit führt häufig zu Streit mit dem Arbeitgeber, der nicht selten im einstweiligen Verfügungsverfahren gerichtlich ausgetragen wird. Es ist deshalb auch für diesen Bereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten dringend anzuraten, losge...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (b) Sonderzahlung mit Mischcharakter bzw. ausschließlich für Betriebstreue

Rz. 437 Für Sonderzuwendungen mit Mischcharakter bedarf es hingegen einer ausdrücklichen einzel- oder kollektivvertraglichen Regelung, wenn die Sonderzahlung auch für Zeiten gekürzt werden soll, in denen keine oder nur eine unerhebliche Arbeitsleistung erbracht worden ist. Damit kann auch ein Arbeitnehmer, der während des gesamten Bezugszeitraumes arbeitsunfähig ist, eine So...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / H. Folgen des rechtswidrigen Streiks

Rz. 32 Die Gründe für einen rechtswidrigen Streik sind vielfältig. Zu denken ist an eine Verletzung der Friedenspflicht oder daran, dass das Streikziel tariflich nicht regelbar ist, dass es sich um einen politischen Streik oder Proteststreik handelt, dass der Streik nicht von einer Gewerkschaft getragen ist oder dass es zu Exzessen einzelner Streikwilliger kommt. Rz. 33 Bei r...mehr

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§ 46 Streik / B. Streikformen

Rz. 5 Nach dem Umfang und der Beteiligung der Arbeitnehmer können der Vollstreik oder Flächenstreik sowie Teilstreik oder Schwerpunktstreik unterschieden werden. Bezogen auf den Abschluss eines Tarifvertrages wird der Verbandsstreik, der zum Abschluss eines Verbandstarifvertrages führen soll, vom Firmenstreik, der zum Abschluss eines Firmentarifvertrages führen soll, untersc...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Konkreter und abstrakter Feststellungsantrag

Rz. 1394 Um auch in solchen Fällen eines nichtgroben Verstoßes die Klärung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates zu ermöglichen, hat das BAG deshalb den sog. konkreten Feststellungsantrag zugelassen (vgl. BAG v. 13.6.1989 – 1 ABR 4/88, juris). Da auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren § 256 ZPO entsprechend oder zumindest als Grundnorm jeder Verfahrensordnung ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Betriebsrisikolehre

Rz. 517 Die Lehre vom Betriebsrisiko findet Anwendung, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeit fähig und bereit ist, der Arbeitgeber ihn aber aus Gründen, die in seinem Betrieb liegen, nicht beschäftigen kann und weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer schuldhaft die Ursache für das Unterbleiben der Arbeitsleistung gesetzt haben (vgl. BAG v. 9.3.1983 – 4 AZR 301/80, DB 1983, 14...mehr

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§ 29 Kündigung / III. Beteiligung des Betriebsrats aufgrund Betriebsvereinbarung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 189 § 102 Abs. 6 BetrVG sieht vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren können, dass Kündigungen nicht nur der vorherigen Anhörung, sondern zusätzlich der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen und dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Verweigerung der Zustimmung die Einigungsstelle entscheidet. Rz. 190 Für die Wirksamkeit einer solchen Verei...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / F. Warnstreik

Rz. 15 Verhandlungsbegleitende Warnstreiks dienen dem Vorankommen der Verhandlungen, indem die Arbeitnehmerseite Druck ausübt. Dabei sollen die Verbindungen nicht abgebrochen werden, sondern es soll nur für eine kurze Zeit, oft ein bis drei Stunden, gestreikt werden. Rechtliche Grenzen für die Dauer und/oder Wiederholung gibt es nicht (BAG v. 21.6.1988, DB 1988, 1952). Rz. 1...mehr

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§ 51 Aussperrung / D. Kalte Aussperrung oder mittelbare Arbeitskampffolgen

Rz. 10 In dieser Fallgruppe geht es um die Folgen von Arbeitskämpfen für andere Betriebe oder Betriebsteile und deren Beschäftigten. Es ist mittlerweile zu einer zunehmenden, auch international geprägten Vernetzung der Wirtschaft gekommen. Rz. 11 Nach § 615 S. 3 BGB muss der Arbeitgeber auch dann das Arbeitsentgelt zahlen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsbereit ist, der Arbeitge...mehr

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§ 45 Allgemeines

Rz. 1 In einer freiheitlichen Gesellschaft wird der Streik für erforderlich angesehen, um die Unterlegenheit der Arbeitnehmer abzumildern. Streiks dienen aus deren Sicht der Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation. Das Streikrecht ist verfassungsrechtlich garantiert, gesetzlich aber nicht geregelt. Die Rspr. hat deshalb eine Reihe von Voraussetzungen und Grenzen entwic...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / 2. Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien und zwischen diesen und Dritten

Rz. 24 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG ist die Zuständigkeit begründet für Streitigkeiten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen/Nichtbestehen eines Tarifvertrags. Das betrifft Streitigkeiten über das rechtswirksame Zustandekommen oder die Beendigung eines Tarifvertrags, die Auslegung von Tarifvorschriften aber auch die Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen. Unter § 2 Abs. 1...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / I. Zuständigkeit

Rz. 17 Die Sozialgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art, die ihnen entweder in Form einer Generalklausel (§ 51 SGG) oder durch einen Zuständigkeitskatalog zugewiesen worden sind. Die Sozialgerichte sind ebenso wie die Finanzgerichte besondere Verwaltungsgerichte. Hieraus ergeben sich gravierende Unterschiede ggü. dem a...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / f) Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität

Rz. 41 Rechtliche wie praktische Schwierigkeiten entstehen, wenn in einem Betrieb mehrere Tarifverträge nach ihrem fachlichen und persönlichen Geltungsbereich einschlägig sind. Dies bezeichnet das BAG als Tarifkollision. Dieser Begriff ist die übergreifende Bezeichnung für die Fälle der Tarifkonkurrenz und der Tarifpluralität, welche unterschieden werden müssen. Rz. 42 Tarifk...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / E. Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für Streiks

Rz. 12 Da der Streik gesetzlich nicht geregelt ist, hat die Rspr. folgende Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen angenommen: Der Streik muss für tariflich regelbare Ziele geführt werden. Das BAG stellt dies klar und verknüpft dies sogar mit einem unbeachtlichen Alternativverhalten: Ein Streik, dessen Kampfziel auch die Durchsetzung einer friedenspflichtverletzenden oder tarifwidrige...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) "OT-Mitgliedschaft" des Arbeitgebers im Arbeitgeberverband

Rz. 14 Tritt der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus, so hat dies nicht das sofortige Ende der Wirkungen des Tarifvertrages zu bedeuten, vielmehr gilt der Tarifvertrag bis zu seinem Ende weiter fort, § 3 Abs. 3 TVG. Weiterhin sind die in der Satzung festgelegten Kündigungsfristen grds. vom Arbeitgeber einzuhalten. Auch kann er mit einer außerordentlichen Kündigung nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrisiko / 1 Betriebsrisikolehre

Der Arbeitgeber trägt das Risiko von Betriebsstörungen.[1] Er muss in allen Fällen, in denen er die zur Arbeit bereiten Arbeitnehmer aufgrund von Betriebsstörungen nicht beschäftigen kann, Lohn und Gehalt weiterzahlen. Dies folgt daraus, dass der Arbeitgeber den Betrieb und die betriebliche Gestaltung organisiert, leitet, die Verantwortung trägt und die Erträge bezieht. Es i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.2 Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens (Abs. 3 Nr. 2b) Bewilligungsverfahren und Rechtsschutz

Rz. 37 Zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens kann die Aufsichtsbehörde ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung an bis zu 5 Sonn- und Feiertagen bewilligen. Rz. 38 Auch hier ist auf das Jahr, das der 1. Bewilligung folgt, abzustellen. Rz. 39 Nicht erforderlich ist dabei, dass der Schaden in derselben Betriebsstätte einzutreten droht, ausreichend ist insofern auch ein Scha...mehr

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Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

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Kündigung / 18.1 Suspendierung durch Arbeitnehmer

Das Arbeitsverhältnis kann zeitweise suspendiert werden. Diese Fallgestaltung nimmt die Rechtsprechung an, wenn der Arbeitnehmer an einem Arbeitskampf teilnimmt. Es reicht aber nicht die Ausrufung eines Streiks aus. Die Suspendierung tritt erst durch die Erklärung des Arbeitnehmers, er werde teilnehmen ein.[1] Diese Erklärung kann aber auch konkludent erfolgen. In der Regel wi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zustimmungsverweigerung des... / 1.1.9 Verstöße gegen untergesetzliche Vorschriften

Die Versetzung eines Arbeitnehmers verstößt nicht gegen eine gerichtliche Entscheidung i. S. v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber verurteilt worden ist, den Arbeitnehmer zu den bestehenden vertraglichen Bedingungen zu beschäftigen, ohne dass der Inhalt der Arbeitsaufgaben des Arbeitnehmers Streitgegenstand gewesen wäre.[1] In einer Versetzung des Arbeitnehmers l...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.1 Umfang und Dauer der Arbeitszeit

Jugendliche dürfen gemäß § 8 Abs. 1 JArbSchG nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Die Vorschrift (als lex specialis zum allgemeinen Arbeitszeitgesetz – ArbZG) enthält ein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverbot, das individualvertraglich nicht abbedungen werden kann[1]. Abweichungen zulasten der Jugendlichen sind ...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3.4 Anspruch auf Entgelt

Nach § 23 Abs. 1 Satz 4 wird die vermögenswirksame Leistung nur für Kalendermonate gewährt, für die dem Beschäftigten Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn dem Beschäftigten auch nur für einen Tag des jeweiligen Kalendermonats ein Anspruch auf Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzus...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 2.2 Privilegierte Streitigkeiten

Ein weiterer Zulassungsgrund ist nach § 64 Abs. 3 Nr. 2 ArbGG, wenn die Rechtssache Streitigkeiten betrifft, die zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen vorliegen, über die Auslegung eines Tarifvertrags, dessen Geltungsbereich sich über den Bezirk des Arbeitsgerichts hinaus erstreckt, die zwischen tariffähig...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.3 Wartezeit und deren Berechnung

Rz. 15 Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs länger als 6 Monate besteht (§ 8 Abs. 1 TzBfG).Entscheidend für den Beginn der 6-monatigen Wartezeit ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses. Das ist i. d. R. nicht der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, von dem ab die Parteien ihre wechselseitigen ...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 2.1 Arbeitsbescheinigung über Regelbeschäftigungsverhältnisse

Rz. 3 Ab 1.1.2023 gilt das elektronische Bescheinigungsverfahren nach § 313a (vgl. die Komm. dort). Bis zum 31.12.2022 galt: Die Arbeitsbescheinigung gehört zu den Unterlagen zur Begründung von Ansprüchen auf das Alg sowie auf das Übg. Sie wird jährlich millionenfach erstellt und hat damit entscheidenden Anteil an dem in der Bundesagentur für Arbeit entstehenden Verwaltungsau...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 312 regelt die Pflicht von Arbeitgebern, Zwischenmeistern und anderen Auftraggebern von Heimarbeitern, Justizvollzugsanstalten sowie von Leistungsträgern und Unternehmen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezieher von Sozialleistungen oder Krankentagegeld zu entrichten haben, zur Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen. Abs. 1 verpflichtet den Arbeitgeber zur A...mehr

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Krankenbezüge / 2.2.4 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch bzw. die Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein (Monokausalität).[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, die im Folgenden kurz dargestellt werden. Arbeits...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 2.3 Weitere inhaltliche Beschränkungen

Bundes- und Landesgesetzgeber räumen gesetzlichen wie auch tariflichen Vorschriften grundsätzlich den Vorrang vor dienststelleninternen Regelungen der Personalverfassungsorgane bzw. Betriebsparteien ein. Eine Dienstvereinbarung kann daher, wie bereits angesprochen, nur insoweit wirksam Recht setzen, als keine Regelung durch Gesetz oder Tarifvertrag vorhanden ist. Eine solche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 1 Begriffsmerkmale einer Gewerkschaft

Auch wenn in zahlreichen verschiedenen Gesetzen Rechte und Pflichten von Gewerkschaften geregelt sind, z. B. im TVG, BetrVG, BPersVG, Landespersonalvertretungsgesetzen, MitbestG, ArbGG oder SGG, ist nach BAG von einem gesetzesübergreifend einheitlichen Gewerkschaftsbegriff auszugehen, der das Erfordernis der Tariffähigkeit mit einschließt.[1] So wie z. B. § 10 Satz 1 Halbsat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 3.2 Mediation im Tarif- und Arbeitskampfrecht

Tarif- und Arbeitskampfrecht sind geradezu prädestiniert für den Einsatz von Mediation. Nach dem vom Großen Senat des BAG aufgestellten ultima-ratio-Prinzip sind Arbeitskampfmaßnahmen nur nach Ausschöpfung aller Verständigungsmöglichkeiten zulässig. Wörtlich führt das BAG aus: "Der Arbeitskampf muss also das letzte mögliche Mittel (ultima ratio) sein. Deshalb ist auch ein Sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 3 Mediation in Arbeitsstreitigkeiten

Mediation eignet sich ganz besonders bei auf Dauer angelegten Beziehungen, die auch nach Entstehung und Beilegung eines Konflikts fortgesetzt werden sollen. Alle maßgeblichen Arbeitsrechtsbeziehungen sind derartige Dauerrechtsverhältnisse. Dies gilt insbesondere für die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Arbeitnehmern desselben Betriebs untereinander, Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören die Kosten eines Zivilprozesses zu den WK, wenn sie unmittelbar und ausschließlich mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Zivil- und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten mit dem ArbG lassen einen konkreten Veranlassungszusammenhang zu den Lohneinkünften vermuten (BFH 237, 43 = BS...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schieds- und Schlichtungsve... / 2 Schlichtungsverfahren

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis können im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, im Übrigen die zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, sog. Schlichtungsausschüsse bilden.[1] Den Schlichtungsausschüssen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehöre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 2 Zuständigkeit

Örtlich zuständig im Urteilsverfahren ist zunächst das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der allgemeine Gerichtsstand natürlicher Personen wird durch den Wohnsitz und der juristischer Personen durch ihren Sitz bestimmt.[1] Als besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts kommt daneben der Ort in Betracht, an dem Arbeitnehmer o...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.4 Grenzen der Regelungsbefugnis

Die Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung steht in der Grafik (siehe Punkt 2) unter EU-Recht, Grundgesetz, formellen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Tarifverträgen. Sie darf damit gegen solche Regelungen nicht verstoßen, sonst ist sie als Ganzes oder in einzelnen Teilen unwirksam. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie eine günstigere oder ungünstigere Regelung als die überg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.2.2.1 Persönliche Verhinderung des Arbeitnehmers

Nach der gesetzlichen Regelung des § 616 BGB behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf die Arbeitsvergütung auch dann, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist. In der Regel fallen hierunter Ereignisse im persönlichen Leben oder im Familien- und Verwandten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.1 Anspruchszeitraum

Rz. 109 Frauen, deren durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt 13,00 EUR (auch aus mehreren Arbeitsverhältnissen) übersteigt, erhalten für die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld den 13,00 EUR übersteigenden Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von ihrem Arbeitgeber (§ 20 Abs. 1 MuSchG). Anstelle des Arbeitgebers tritt bei Teilnehmerinnen am Bundes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.3 Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde

Rz. 20 Um auszuschließen, dass sich der Arbeitgeber seiner finanziellen Verpflichtungen wegen der Schwangerschaft/Entbindung entzieht, darf er das Arbeitsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Gleiches gilt bei einer Fehlgeburt, die nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche eintrat (§ 17 Abs. 1 M...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4 Kurzarbeitergeld (Abs. 3)

Rz. 43 Wenn Betriebe aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses die Arbeitszeit vorübergehend verringern und Kurzarbeit anzeigen, zahlt die Agentur für Arbeit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld. Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation richtet sich das fortzuzahlende Arbeitsentgelt nach der verkürzten Arbeit...mehr

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Sterbegeld / 4.2 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Voraussetzung für den Anspruch auf Sterbegeld ist, dass zum Zeitpunkt des Todes des Beschäftigten ein Arbeitsverhältnis bestand und dies nicht ruht. Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene vollbeschäftigt war. Eine Teilzeitbeschäftigung und damit auch eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV reicht aus. Kurzzeitig Beschäftigte im Sinne des ...mehr

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DRK-TV / 1.3.1 Wegfall der Friedenspflicht und Schlichtungsverfahren

Diese Selbstständigkeit muss das DRK allerdings mit dem Wegfall der Friedenspflicht der Mitarbeiter bezahlen, d. h. die DRK-Mitarbeiter haben nunmehr das Recht zu streiken. Allerdings ist einem Streik das Schlichtungsverfahren vorgeschaltet, während dessen Arbeitskampfmaßnahmen unzulässig sind. Das ergibt sich aus der Vereinbarung über Rahmenbedingungen für den Abschluss von...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Betrieb vom Arbeitskampf unmittelbar betroffen

Rz. 290 Das Einsatzverbot greift, wenn der Betrieb des Entleihers unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Wann eine solche unmittelbare Betroffenheit des Betriebs vorliegen soll, folgt aus § 11 Abs. 5 S. 1 AÜG selbst nicht, entsprechendes gilt für die Gesetzesbegründung. Maßgeblich sind daher die allgemeinen Maßstäbe.[667] aa) Streikaufruf und unmittelbare Betroff...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Leiharbeitnehmer im Arbeitskampf

Rz. 279 Wird ein Verleiher bestreikt, gelten die allgemeinen Regeln des Arbeitskampfes.[646] Bei rechtmäßigen Arbeitskämpfen im Zusammenhang mit Tarifverträgen zur Arbeitnehmerüberlassung steht dem Leiharbeitnehmer das Recht zu, sich an einem solchen Streik zu beteiligen. Das Streikrecht gilt unabhängig davon, ob der Leiharbeitnehmer über seine Gewerkschaftsmitgliedschaft od...mehr