Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsausschuss / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen und Wahl Hat der Betriebsrat 9 oder mehr Mitglieder, so wählt er aus seiner Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit Ausschussmitglieder. Diese bilden zusammen mit dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden den Betriebsausschuss und führen die laufenden Geschäfte des Betriebsrats.[1] Bei Betriebsräten mit 9 bis 15 Mitgliedern besteht der Ausschuss neb...mehr

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Betriebsausschuss / 2 Stellung

Der Betriebsausschuss ist ein gesetzliches Organ des Betriebsrats, das im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben an die Stelle des Betriebsrats tritt. Die Vorschriften des § 29 Abs. 2 BetrVG und der §§ 30 ff. BetrVG über die Geschäftsführung des Betriebsrats gelten für den Betriebsausschuss sinngemäß.mehr

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Betriebsausschuss / Zusammenfassung

Begriff Der Betriebsausschuss ist ein zwingend zu bildender Ausschuss von Betriebsräten mit 9 oder mehr Mitgliedern und führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Ihm können darüber hinaus auch weitere Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Der Betriebsausschuss ist in § 27 BetrVG geregelt, die we...mehr

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Betriebsausschuss / 4 Abwahl und Amtszeit

Der Betriebsrat kann die Mitglieder des Betriebsausschusses mit Stimmenmehrheit abwählen und durch ein anderes Mitglied ersetzen. Sind die weiteren Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, so erfolgt die Abberufung durch Beschluss des Betriebsrats, der in geheimer Abstimmung gefasst wird und einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Mitglie...mehr

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Betriebsausschuss / 1 Voraussetzungen und Wahl

Hat der Betriebsrat 9 oder mehr Mitglieder, so wählt er aus seiner Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit Ausschussmitglieder. Diese bilden zusammen mit dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden den Betriebsausschuss und führen die laufenden Geschäfte des Betriebsrats.[1] Bei Betriebsräten mit 9 bis 15 Mitgliedern besteht der Ausschuss neben dem Betriebsratsvorsitz...mehr

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Betriebsausschuss / 3 Aufgaben

Die laufenden Geschäfte, deren Führung zunächst die ausschließliche Aufgabe des Betriebsausschusses ist, sind nicht im Gesetz definiert. Es handelt sich um die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, z. B. Beschaffung von Unterlagen oder Informationen, Ausführung von Beschlüssen des Betriebsrats, aber auch Vorverhandlungen. Allgemein lässt sich sagen, dass laufende Geschäfte d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1. Insolvenzeröffnung

Rn 5 § 125 gilt erst von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 27 InsO) an. Nicht anwendbar ist die Vorschrift auf Interessenausgleichsvereinbarungen mit Namensliste, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen wurden, auch wenn dem Interessenausgleich ein vorläufiger Insolvenzverwalter zustimmt.[12] Allerdings unterfällt auch ein zwische...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lewang/Surkamp, LSt-Abzugsverfahren 2011 – Besonderheiten aufgrund der Einführung der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale ab 2012, DStR 2010, 2338; Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, NWB 2011, 1690; Hörster, Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschrif...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Doetsch/förster/Rühmann, Änderungen des BetriebsrentenG durch das RentenreformG 1999, DB 1998, 258; Horlemann, Einordnung des Gerke-Gutachtens zur Einführung von Pensions-Fonds, FR 1999, 20; Schmeisser/Blömer, Modelle der betrieblichen Altersversorgung, DStR 1999, 334; Cramer, Ist die Steuerreform Wegbereiter der privaten Altersversorgung?, BB 2000, 1993; Grabner/Bode, Betriebli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2. Interessenausgleich mit Namensliste

Rn 13 Vor Zugang der Kündigung muss ein Interessenausgleich mit Namensliste zustande gekommen sein.[31] Rn 14 Der Interessenausgleich muss wirksam sein,[32] also wegen § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG insbesondere die Schriftform nach §§ 125, 126 BGB erfüllen,[33] und zwischen dem Insolvenzverwalter und dem zuständigen Betriebsrat abgeschlossen sein. Möglicher Verhandlungspartner f...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Versetzung zu einer anderen Dienststelle (Abs. 1 Nr. 5)

Beamte Bedeutung und Zweck Bei einer Versetzung des Beamten zu einer anderen Dienststelle ist die Zustimmung des Personalrats notwendig, Abs. 1 Nr. 5. Mitbestimmungspflichtig nach Abs.1 Nr. 5 ist dabei nicht nur die Weg-Versetzung durch die abgebende Dienststelle sondern auchdie Hinzu-Versetzung (die bei der aufnehmenden Dienststelle auszusprechende Einverständniserklärung zur ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Die einstweilige Verfügung im Arbeitsrecht

Rz. 719 Es ist im Arbeitsrecht grundsätzlich möglich, im Wege der einstweiligen Verfügung gem. § 62 Abs. 1 S. 2 ArbGG i.V.m. §§ 935, 940 ZPO Ansprüche durchzusetzen, auch soweit dadurch die Erfüllung des Hauptsacheanspruches eintritt, wie beim Anspruch auf Weiterbeschäftigung, Zahlung von Vergütung und Herausgabe von Arbeitspapieren.[1150] Rz. 720 Die Anforderungen an die Dar...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 2. Verbraucherschutz und Arbeitsrecht (Art. 6, 8 Rom I-VO, 46 b EGBGB)

a) Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO (Günstigkeitsprinzip für Verbraucher) Rz. 50 Der Verbraucher kann sich ungeachtet des gewählten Rechts gem. Art. 6 Abs. 2 S. 2 Rom I-VO auf die für ihn günstigeren zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaats stützen.[138] Dies gilt für jede Art von Verbrauchergeschäften. Ausgenommen sind nur die Verbrauchergeschäfte in Art. 6 Ab...mehr

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§ 16 Franchiserecht / 1. Arbeitsrecht

a) Allgemeines Rz. 8 Immer wieder taucht in Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Franchise-Verträgen die Frage auf, ob der Franchisenehmer in Anbetracht seiner mitunter starken Einbindung in die Systemvorgaben des Franchisegebers[10] tatsächlich als Selbstständiger anzusehen ist oder nicht doch einem klassischen Arbeitnehmerbild zumindest angenähert ist mit der Folge des ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht

A. Arbeitsverhältnis I. Einstellung des Arbeitnehmers 1. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt einen neuen Arbeitnehmer einzustellen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung zu den Fragen, die mit der Einstellung neuer Arbeitnehmer zusammenhängen. 2. Rechtliche Grundlagen a) Personalplanung Rz. 2 Nach § 92 BetrVG ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 4 Arbeitsrecht / VIII. Zeugnis

1. Typischer Sachverhalt Rz. 517 Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht den Anwalt auf, um sich wegen der Erstellung eines Zeugnisses für einen ausscheidenden Angestellten beraten zu lassen. Da der Mitarbeiter zwar schon freigestellt, das Arbeitsverhältnis aber rechtlich noch nicht beendet sei, müsse sowohl ein Zwischenzeugnis als auch ein endgültiges Zeugnis erteilt werden. E...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / V. Abmahnung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 285 Der Geschäftsführer der xy-GmbH erwähnt bei einem Anwaltsgespräch, dass ein Mitarbeiter jetzt schon zum zweiten Mal durch Fehlbearbeitung einen erheblichen Schaden in Höhe von ca. 5.100 EUR verursacht habe, das erste Mal etwa vor einem Jahr in Höhe von ca. 2.550 EUR. Der Mitarbeiter habe sich vor fünf Tagen erst nachmittags krankgemeldet und b...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / VII. Rechtsmittel

1. Typischer Sachverhalt Rz. 680 Nachdem der Arbeitsgerichtsprozess in erster Instanz durch Urteil beendet worden ist, wird es erforderlich, die Berufung beim LAG durchzuführen. In seinem Urteil lässt das LAG die Revision nicht zu. Bei der Durchsicht des Tatbestandes des Berufungsurteils wird festgestellt, dass Berichtigungsbedarf besteht. Der Anwalt erhält den Auftrag, Nicht...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / B. Arbeitsgerichtsprozess

I. Kündigungsschutzprozess 1. Typischer Sachverhalt Rz. 596 Drei Arbeitnehmern der xy-GmbH, die 20 Beschäftigte hat und bei der ein Betriebsrat besteht, ist aus personen-, verhaltens- bzw. betriebsbedingten Gründen gekündigt worden. In einem Fall hat der Betriebsrat der Kündigung widersprochen. Während zwei der Verfahren durch Vergleich beendet werden, wird es im dritten Verfa...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / IV. Zahlungsklage

1. Typischer Sachverhalt Rz. 651 Im Kündigungsschutzprozess streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung. Der Arbeitnehmer möchte die seit Ausspruch der fristlosen Kündigung entstandenen Gehaltsansprüche durchsetzen und gleichzeitig die bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist entstehenden Gehaltsansprüche titulieren lassen. 2. Rechtliche Grundlage...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / IX. Arbeitspapiere

1. Typischer Sachverhalt Rz. 547 Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet um anwaltliche Beratung bei der Erstellung einer Urlaubs- und einer Zwischenbescheinigung. Er bittet um den Entwurf einer Ausgleichsquittung. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 548 Arbeitspapiere sind: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer, des Geburtsdatums ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 730 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt, einen Betriebsteil stillzulegen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet, das Verfahren bei der Stilllegung des Betriebsteils darzustellen.[1159]mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Zeugnisformulierung durch die Arbeitsgerichte

Rz. 644 Die Arbeitsgerichte sind bei Begründung der Klage berechtigt und verpflichtet, die ihnen zutreffend erscheinende Zeugnisformulierung selbst zu wählen und in einem Urteil auszusprechen. Erforderlichenfalls kann das gesamte Zeugnis neu formuliert werden, da das Zeugnis ein einheitliches Ganzes ist und seine Teile nicht ohne Gefahr der Sinnentstellung auseinander geriss...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Zeugniserteilung nach Urteil

Rz. 646 Der Arbeitgeber ist aufgrund eines Zeugnisberichtigungsurteils verpflichtet, das Zeugnis mit dem Inhalt des Urteilstenors neu auszustellen, und zwar ohne Hinweis auf das Urteil oder den Rechtsstreit.[1076] Es ist auf das ursprüngliche Ausstellungsdatum zurückzudatieren, wenn die verspätete Ausstellung nicht vom Arbeitnehmer zu vertreten ist, er insbesondere Zeugnis un...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Übertragung von Urhebernutzungsrechten, auch an Computerprogrammen, Arbeitnehmererfindungen

Rz. 501 Es gilt der Grundsatz, dass das Arbeitsergebnis dem Arbeitgeber gehört.[825] Durch Vereinbarung können die Rechte an Arbeitnehmererfindungen und Arbeitnehmerurheberrechten übertragen, verändert oder in sonstiger Weise geregelt werden, um eine Rechtsunsicherheit auszuschließen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Abwerbeverbot

Rz. 505 Umstritten und nicht klar abgrenzbar ist das aus der nachvertraglichen Treuepflicht folgende Verbot, Mitarbeiter des Arbeitgebers abzuwerben. Er darf zwar über seine Pläne sprechen, insbesondere auch Vorzüge eines neuen Arbeitgebers herausstellen, nicht jedoch auf die Mitarbeiter einwirken, um sie zum Arbeitgeberwechsel zu veranlassen oder dabei zu unterstützen.[826]...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / C. Betriebsverfassungsrecht

I. Interessenausgleich und Sozialplan 1. Typischer Sachverhalt Rz. 730 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt, einen Betriebsteil stillzulegen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet, das Verfahren bei der Stilllegung des Betriebsteils darzustellen.[1159] 2. Rechtliche Grundlagen a) Information des Betriebsrats (§ 111 S. 1 BetrVG) Rz. 731 Nach § 111 S. 1 BetrV...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / VI. Arbeitsgerichtliche Vergleiche

1. Typischer Sachverhalt Rz. 671 In einem Kündigungsschutzprozess mit einem Arbeitnehmer soll ein ausführlicher/kurzer Beendigungsvergleich geschlossen werden; im Kündigungsschutzprozess mit einem alkoholkranken Kläger entscheiden die Parteien im Termin, dem Kläger noch eine "letzte Chance" zu geben. Um die Anreise zu einem Güte-/Kammertermin zu vermeiden, soll das Zustandeko...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Arbeitsgerichtliche Vergleiche

a) Muster: Ausführlicher Beendigungsvergleich Rz. 675 Muster 4.67: Ausführlicher Beendigungsvergleich Muster 4.67: Ausführlicher Beendigungsvergleichmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / II. Betriebsvereinbarungen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 765 Geschäftsführer und Betriebsrat der xy-GmbH möchten eine Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage, den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausenzeiten abschließen. Außerdem möchte die Geschäftsführung elektronische Zeiterfassungsgeräte einführen. Auch hierzu soll eine Betriebsvereinbarung abg...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / VIII. Einstweiliger Rechtsschutz

1. Typischer Sachverhalt Rz. 718 Ein kaufmännischer Angestellter der xy-GmbH, der in der letzten Betriebsversammlung zum Mitglied des Wahlvorstandes gewählt worden war, hat eine ordentliche fristgerechte Kündigung erhalten, verbunden mit einer sofortigen Freistellung. Der Betriebsrat hatte der Kündigung widersprochen. Der Angestellte bittet um anwaltliche Prüfung, ob er im We...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / D. Beschlussverfahren

I. Typischer Sachverhalt Rz. 774 Geschäftsführung und Betriebsrat der xy-GmbH streiten darüber, ob der Arbeitnehmer Fleißig leitender Angestellter und deshalb nicht verpflichtet ist, das Zeiterfassungsgerät zu bedienen. II. Rechtliche Grundlagen Rz. 775 Nach § 80 Abs. 1, 2a ArbGG findet das Beschlussverfahren[1215] in Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, aus dem S...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Berufung Rz. 681 Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Berufung sind in § 64 ArbGG geregelt. Die Berufung[1103] wird durch Einreichung der Berufungsschrift beim Berufungsgericht eingelegt. Die Berufungsfrist[1104] beträgt nach § 66 ArbGG einen Monat. Sie ist eine Notfrist. Sie beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Fehlt es an der Zuste...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Zeugnisberichtigungsanspruch des Arbeitnehmers

aa) Grundlagen Rz. 640 Entspricht das Zeugnis nicht den formellen oder materiellen Anforderungen, hat der Arbeitnehmer nach herrschender Meinung einen Anspruch auf Berichtigung,[1064] der überwiegend als Erfüllungsanspruch beurteilt wird.[1065] Besteht der Anspruch, ist der Arbeitgeber zur Neuerteilung des Zeugnisses verpflichtet, eine Korrektur reicht nicht aus.[1066] Rz. 641...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 7. Muster: Aus- und Fortbildungsverträge

a) Muster: Berufsausbildungsvertrag Rz. 282 Die Kammern und die sonst für die Ausbildung zuständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften geben regelmäßig Musterverträge heraus. Diese Musterverträge sollten im Interesse der Vereinheitlichung und der reibungslosen Anerkennung verwendet werden. Die Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis oder in die Lehrlingsrolle kann ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Begriff, Abgrenzung Rz. 286 Mit einer Abmahnung übt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Gläubigerrechte in doppelter Hinsicht aus. Zum einen weist er den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hin und macht ihn auf die Verletzung dieser Pflichten aufmerksam (Rüge- und Dokumentationsfunktion). Zum anderen fordert er ihn für die Zukunft zu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Aufhebungsvertrag

a) Bezeichnung des Vertrages Rz. 486 Aufgrund des individuellen Sachverhaltes muss entschieden werden, ob ein Aufhebungsvertrag, ein Abwicklungsvertrag oder eine Kündigungsfolgenvereinbarung gewählt und gewollt wird. Dazu wird auf die Argumente und Kriterien in vorstehenden Ausführungen verwiesen (siehe Rdn 464 ff.). Maßgebend wird die Beurteilung der kündigungsrechtlichen Si...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Beendigungsmodalität

Rz. 489 Je nach Wahl der Vertragsart kommen folgende Formulierungen in Betracht: aa) Aufhebungsvertrag Rz. 490 "Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers unter Wahrung der gesetzlichen/tarifvertraglichen/arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist einvernehmlich aus betrieblichen/personenbedingten Gründen/zur Vermeidung einer K...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 7. Teilzeitarbeitsverträge

a) Muster: Teilzeitarbeitsvertrag Rz. 208 Muster 4.16: Teilzeitarbeitsvertrag Muster 4.16: Teilzeitarbeitsvertragmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / II. Arbeitsverträge

1. Typischer Sachverhalt Rz. 28 Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet um Entwürfe für neue Arbeitsverträge und Verträge mit freien Mitarbeitern. 2. Rechtliche Grundlagen a) Arbeitsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff Rz. 29 Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 10. Muster: Auslandsarbeitsverträge

a) Muster: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell) Rz. 213 Muster 4.21: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell) Muster 4.21: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell)mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / I. Einstellung des Arbeitnehmers

1. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt einen neuen Arbeitnehmer einzustellen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung zu den Fragen, die mit der Einstellung neuer Arbeitnehmer zusammenhängen. 2. Rechtliche Grundlagen a) Personalplanung Rz. 2 Nach § 92 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Persona...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Arbeitsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff Rz. 29 Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Dementsprechend ist ein Arbeitsverhältnis anzunehmen, wenn die Leistung von Diensten nach Weisung des Dienstberechtigten und gegen Zahlun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Abmahnschreiben

a) Muster: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) Rz. 309 Muster 4.29: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) Muster 4.29: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) _____-GmbH Sie haben bei der Kommission 530, Auftrag der Fa. _____ zur Herstellung eines Zahnrades, das Gewinde entgegen der Vorgabe in der Konstruktionszeichnung nicht links-, sondern rechtsherum angelegt. Durch die erforderliche Na...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / III. Besondere Arbeitsverhältnisse

1. Typischer Sachverhalt Rz. 91 Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung über Probearbeitsverhältnisse, befristete Arbeitsverhältnisse, Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten, Arbeitnehmerüberlassung und den Auslandseinsatz deutscher Arbeitnehmer. 2. Rechtliche Grundlagen a) Probearbeitsverhältnisse Rz. 92 Das Probearbeitsverhältnis kann als befriste...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Formvorschriften

(1) Schriftform Rz. 58 Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag auch ohne Schriftform wirksam. Es ist aber schon aus Beweisgründen, und weil der schriftliche Arbeitsvertrag die Vermutung der Vollständigkeit für sich hat, ein schriftlicher Arbeitsvertrag zu empfehlen. Ist die Schriftform durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gefordert, wird sie gewahrt durch eine ei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / VII. Beendigungsverträge

1. Typischer Sachverhalt Rz. 461 Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet um Beratung, welche Möglichkeiten der einvernehmlichen Beendigung der Arbeitsverhältnisse gegeben sind, auch bei Zahlung einer Abfindung, ohne steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Risiken auch für die zu entlassenden Mitarbeiter. 2. Rechtliche Grundlagen a) Abgrenzung: Aufhebungsvertrag, Abwicklun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / I. Interessenausgleich und Sozialplan

1. Typischer Sachverhalt Rz. 730 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt, einen Betriebsteil stillzulegen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet, das Verfahren bei der Stilllegung des Betriebsteils darzustellen.[1159] 2. Rechtliche Grundlagen a) Information des Betriebsrats (§ 111 S. 1 BetrVG) Rz. 731 Nach § 111 S. 1 BetrVG hat der Unternehmer in Unternehmen ...mehr