Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitssicherheit

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haustechnik – Schlüsselfunk... / 1.2 Prüfungen, Kontrollen

Trotz aller Aufklärung und Unterweisung: Manche gefährlichen Verhaltensweisen schleichen sich immer wieder ein, wenn nicht regelmäßig darauf geachtet wird. Auch technische Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsmittel müssen kontrolliert werden. Um sicherzustellen, dass das auch tatsächlich erfolgt, muss jemand verbindlich damit beauftragt sein. Das gilt erst recht, wenn die Ko...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haustechnik – Schlüsselfunk... / 5 Psychische Belastungen in der Haustechnik?

Psychische Belastungen sind nicht das erste Stichwort, das sich zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Haustechnik aufdrängt. Trotzdem bringen die spezifischen Arbeitsbedingungen v. a. für allein arbeitende Hausmeister/Haustechniker Probleme mit sich. Sie können dazu führen, dass Beschäftigte zunehmend unmotiviert und in der Folge auch wenig effektiv arbeiten, häufi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefahrstoffe – Schritte der... / 1 Organisation und Verantwortung

Der Arbeitgeber ist rechtlich verpflichtet, alle Gefährdungen, die während einer Tätigkeit entstehen, zu beurteilen, zu bewerten und zu dokumentieren. Ziel sind gut durchdachte, realistische Pläne mit integriertem Terminmanagement für die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und ihre regelmäßige Überprüfung. So können Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung systematisch fort...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung eines Betriebssi... / 2.5 Partizipation der Mitarbeiter

Ein Veränderungsprozess wie der Aufbau eines Betriebssicherheitsmanagementsystems ist immer nur dann effizient und nachhaltig, wenn es gelingt, die Mitarbeiter mitzunehmen. Das bringt eine hohe Identifikation und Motivation. Ebenso fließen alle betrieblichen Erkenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiter unmittelbar in den Prozess ein. Dazu ist eine partizipierende Managements...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.1.1 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erkennen

Für den Teil Gefahrstoffe prüfen Sie zunächst, ob die im Betrieb genutzten Arbeitsstoffe Gefahrstoffe sind. Ein einfaches Erkennungsmerkmal ist die Kennzeichnung des Gefahrstoffs nach CLP-Verordnung oder nach Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie. Diese finden Sie auf dem Etikett, im Sicherheitsdatenblatt und in Ihrem Gefahrstoffverzeichnis. Wichtig Auswirkung der CLP-Verordnung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.2.1 Informationsquelle Sicherheitsdatenblatt

Für die Ermittlung der stoffspezifischen Eigenschaften von Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt die erste Informationsquelle. Ein Sicherheitsdatenblatt wird losgelöst von Ihrer betrieblichen Situation erstellt und ersetzt deshalb nicht die Gefährdungsbeurteilung. Welche Punkte für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung besonders wichtig sind, zeigt Tab. 2.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Planung und Umsetzung eines... / 6 Beleuchtung

Das Arbeiten im richtigen Licht ist der wohl am meisten unterschätzte Faktor für ergonomisches Arbeiten. Licht ist nicht gleich Licht. Denken Sie daran: Direkt hinter den Augen beginnt das Gehirn. Auch wenn bei qualitativ schlechter Beleuchtung das Auge selbst kaum in seiner Funktion beeinträchtigt wird, sind die psychischen Auswirkungen überdeutlich. Kopfschmerzen, Müdigkei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 3 Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 ASiG genannten Aufgaben zu übertragen (§ 5 Abs. 1 ASiG). Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Personen, die für ihre Aufgaben im Arbeitsschutz besonders qualifiziert sind: Sicherheitsingenieure, -techniker und -meister (§ 5 Abs. 1 ASiG). ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 4 Rechtsstellung der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

4.1 Rechtsstellung gegenüber dem Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei ihren arbeitsmedizinischen bzw. sicherheitstechnischen Aufgaben weisungsfrei. Diese Rechtsstellung entspricht ihrer besonderen Funktion. Ein Nichtfachmann kann weder medizinische noch sicherheitstechnische Fragen beurteilen und entscheiden. Das Direktionsrecht des Vorgeset...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: Rechtsgrundlage für die Tätigkeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit

Zusammenfassung Überblick Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung in seinem Betrieb verantwortlich. Das Arbeitssicherheitsgesetz hat nun folgenden Leitgedanken: Um dieser Verpflichtung nachzukommen, benötigt der Arbeitgeber Unterstützung von besonders ausgebildeten Medizinern und Technikern . Deshalb muss er Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 3.4 Aufgaben

Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit initiativ und aktiv unterstützen. Während die Betriebsärzte vor allem arbeitsmedizinisch tätig werden, kümmern sich die Fachkräfte für Arbeitssicherheit um die sicherheitstechni...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Setzen Sie Ihre Sicherheits... / 2.1 Beteiligungsorientierter Arbeitsschutz: Mitwirkung ausbauen

Die aktuelle große Präventionskampagne der DGUV lautet "Kommmitmensch". Gemeint ist mit diesem Slogan, dass wirklich alle Mitarbeiter eines Unternehmens beteiligt werden müssen, um das Ziel des unfallfreien und gesunden Betriebs zu erreichen. Warum wurde dieses Ziel ausgegeben? In modernen Gesellschaften nimmt die Individualisierung immer mehr zu. Dementsprechend werden die ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 4.2 Strafrechtliche Stellung

Die Verantwortung bei schuldhaften Verstößen gegen Arbeitsschutz- oder Sicherheitsbestimmungen, die zu Arbeitsunfällen führen, muss strafrechtlich unter dem Gesichtspunkt der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) oder fahrlässigen Körperverletzung (§ 230 StGB) geprüft werden. Eine vorsätzliche Regelung dürfte in der Praxis ohne Bedeutung sein. Wie bei jedem anderen Straftatbestan...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 1.1 Unterstützung des Arbeitgebers

Das Arbeitssicherheitsgesetz geht übereinstimmend mit der seit jeher geltenden Rechtslage davon aus, dass der Arbeitgeber bzw. seine im Betrieb beauftragten Führungskräfte für den Arbeitschutz und die Unfallverhütung im Betrieb verantwortlich sind. Dabei sollen ihn Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen. Der Arbeitgeber muss daher Betriebsärzte und Si...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 3.3 Einsatzzeiten

Die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" präzisiert die Anforderungen an den Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit, insbesondere auch deren Einsatzzeit. Zur Wahrnehmung der in § 6 ASiG genannten Aufgaben müssen die Unternehmer die Fachkräfte für Arbeitssicherheit für Mindesteinsatzzeiten bestellen. Die Mindesteinsatzzeiten ergeben si...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 1.2 Verantwortung für den Arbeitsschutz

Die Verantwortung des Arbeitgebers für den Arbeitsschutz einschließlich der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ergibt sich aus staatlichen Bestimmungen (Gesetzen und Verordnungen) oder aus den Arbeitsschutzvorschriften der Unfallversicherungsträger. Nach § 3 Abs. 1 ArbSchG muss der Arbeitgeber alle erforderlichen Arbeitss...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1 Rechtliche Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitsschutzes

Für die Antwort auf die Frage, wer in rechtlicher Hinsicht Verantwortung für den betrieblichen Arbeitsschutz trägt, ist zu differenzieren zwischen öffentlich-rechtlicher bzw. verwaltungsrechtlicher Verantwortung, straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlicher Verantwortung, zivilrechtlicher Verantwortung. Soweit § 13 ArbSchG von "verantwortlichen Personen" spricht, ist damit allein d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitwirkung und Mitbestimmun... / 2.1 Grundsätzliches: Mitwirkung und Mitbestimmung im Arbeitsschutz

Grundsätzlich sollen Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten (§ 2 Abs. 1 BetrVG). Die gesetzlich erzwungene Beteiligung des Betriebsrats an unternehmerischen Entscheidungen ist im Rahmen der Mitwirkung und der Mitbestimmung möglich. Die Mitwirkung ist dabei das schwächer ausgestaltete Recht: Der Betriebsrat ist hier lediglich zu informieren oder anzuhören....mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 3.2.2 Schriftform

Die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein Vertrag und muss schriftlich erfolgen. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und den Fachkräften können dabei unterschiedlich geregelt werden: durch Arbeitsvertrag, durch Vertrag mit Freiberuflichen oder durch Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes. Bei einer Neueinstellung wird normalerweise ein Arbe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 3.1 Qualifikation

Nach § 7 Abs. 1 ASiG können nur Personen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen, und über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Letzteres gilt auch für den Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister. Unte...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 5.1 Betriebsleiter

Die Figur des "Betriebsleiters" hat nicht nur in § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG ihren Niederschlag gefunden, sondern auch in § 13 Abs. 2 StGB. Danach gilt Folgendes: Ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Merkmale die Strafbarkeit begründen, ist auch auf den Beauftragten anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber beim Inhaber des Betriebs vorliegen. Voraussetzun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 3.2.1 Kriterien

Die Pflicht des Arbeitgebers, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, hängt von bestimmten Kriterien ab. § 5 Abs. 1 ASiG nennt hier: die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren, die Zahl der Arbeitnehmer und ihre Zusammensetzung, die Betriebsorganisation, besonders hinsichtlich der Zahl und Art der für den Arbeitsschutz ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 4.1 Rechtsstellung gegenüber dem Arbeitgeber

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei ihren arbeitsmedizinischen bzw. sicherheitstechnischen Aufgaben weisungsfrei. Diese Rechtsstellung entspricht ihrer besonderen Funktion. Ein Nichtfachmann kann weder medizinische noch sicherheitstechnische Fragen beurteilen und entscheiden. Das Direktionsrecht des Vorgesetzten, etwa des Vorstands, muss hier aus sach...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 2 Rechtsdefinition des Unternehmers

Die Regelung zur "Verantwortung" im Arbeitsschutz wurde im ArbSchG nur mittelbar festgelegt. In § 13 Abs. 1 ArbSchG findet sich die Festlegung, dass "neben dem Arbeitgeber" weitere Personen für Arbeitsschutz und Unfallverhütung im Betrieb verantwortlich sind. Somit beruht die (öffentlich-rechtliche) Verantwortung auf § 13 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 3 und § 3 ArbSchG. 2.1 Der Un...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung in seinem Betrieb verantwortlich. Das Arbeitssicherheitsgesetz hat nun folgenden Leitgedanken: Um dieser Verpflichtung nachzukommen, benötigt der Arbeitgeber Unterstützung von besonders ausgebildeten Medizinern und Technikern . Deshalb muss er Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestel...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 2.5 Übertragung der Aufgaben

Die Übertragung der in § 3 ASiG genannten Aufgaben auf den Betriebsarzt muss im Zusammenhang mit der Bestellung zum Betriebsarzt gesehen werden. Im Interesse eindeutiger Rechtsbeziehungen ist es unerlässlich, in dem Vertrag über die Bestellung zum Betriebsarzt auch die Aufgaben des Betriebsarztes konkret zu beschreiben. Der Bestellvertrag sollte daher die Tätigkeit des Betri...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitsschutz: Unternehmer und Führungskräfte

Zusammenfassung Überblick Verantwortung im Arbeitsschutz bedeutet in erster Linie immer: Verantwortung für Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit anderer Menschen, v. a. der Beschäftigten des Betriebs. Sie wiegt also besonders schwer und so trägt am Ende jeder, der im Berufsleben steht, Verantwortung im Arbeitsschutz für seine Mitmenschen. Von daher besteht Anlass, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 3 Unternehmerpflichten

Wie schon allein der Begriff erkennen lässt, ist ein "Unternehmen" i. d. R. keine Ein-Mann-Veranstaltung, obwohl das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung und das Arbeitsschutzrecht mit seinen Nachfolge-Verordnungen durchaus auch Regelungen für den selbstständigen Unternehmer ohne eigene Mitarbeiter kennt. Der Normalfall des Unternehmens dürfte also auf arbeitsteiliges W...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 2.4 Einsatzzeit

Über die Zeit, die der Betriebsarzt benötigt, um seine Aufgaben erfüllen zu können, enthält das Arbeitssicherheitsgesetz keine Angaben. Hier konkretisiert die DGUV V2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" das ASiG. § 2 Abs. 1 DGUV V2 bestimmt, dass der Unternehmer Betriebsärzte zur Wahrnehmung der in § 3 ASiG bezeichneten Aufgaben schriftlich bestellen muss. I...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 6.1 Unfallverhütungsvorschriften, Rechtsverordnungen

Die dem Arbeitgeber nach §§ 2, 5 ASiG obliegenden Pflichten sind allgemein formuliert und müssen präzisiert werden. Dies soll in erster Linie durch spezielle Unfallverhütungsvorschriften des zuständigen Unfallversicherungsträgers erfolgen. Er kennt den einzelnen Gewerbezweig genau. Infolgedessen hat er einen besonderen Einblick in die jeweiligen technischen Schwierigkeiten u...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / Zusammenfassung

Überblick Verantwortung im Arbeitsschutz bedeutet in erster Linie immer: Verantwortung für Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit anderer Menschen, v. a. der Beschäftigten des Betriebs. Sie wiegt also besonders schwer und so trägt am Ende jeder, der im Berufsleben steht, Verantwortung im Arbeitsschutz für seine Mitmenschen. Von daher besteht Anlass, sich mit den ve...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 3.1.3 Fachkräfte ohne sicherheitstechnische Fachkunde

Die zuständige Behörde kann dem Arbeitgeber gestatten, auch solche Mitarbeiter als Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die noch nicht über die sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Arbeitgeber muss sich dann verpflichten, diese Mitarbeiter innerhalb einer bestimmten Frist ausbilden zu lassen (§ 18 ASiG).mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 2.3 Arbeitgeber oder Unternehmer – 2 Seiten einer Medaille

Während beim Wirtschafts- und v. a. auch Steuerrecht der Begriff des Unternehmers oder des Unternehmens eine herausragende Rolle spielt, dominiert im Arbeitsschutzrecht der "Arbeitgeber". Dies tut der Tatsache, dass Arbeitgeber und Unternehmer über weite Strecken ein und dieselbe Rechtsfigur sind, keinen Abbruch. Wie eng und oftmals synonym die Begriffe beieinander liegen, v...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 2.2 Ursprung der Unternehmerverantwortung

Dabei kommt auch dem Ursprung der Unternehmerverantwortung besondere Bedeutung zu. Der Unternehmer bestimmt die Unternehmensziele und die Geschäftspolitik, trifft grundsätzliche und weitreichende Entscheidungen, setzt Maßstäbe für die Organisation und den Betriebsablauf und verfügt über die finanziellen Mittel und betrieblichen Einrichtungen. Der Unternehmer hat bei der Führung s...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 2.1 Der Unternehmerbegriff im Arbeitsschutzrecht

In der Diskussion um Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz ist gelegentlich eine Vermischung und Vermengung von Begriffen zu beobachten, die zwar umgangssprachlich deckungsgleich verwendet werden (so wie im normalen Sprachgebrauch nicht zwischen Besitz und Eigentum oder zwischen Leihe und Miete differenziert wird), die aber unterschiedliche Hintergründe und Auswirkungen habe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 9 Mitteilungen, Auskunfts- und Besichtigungsrechte

Die zuständigen Überwachungsbehörden müssen in der Lage sein, sich über die Verhältnisse im Betrieb allgemein zu informieren bzw. sich im Einzelfall über die konkrete Situation eines Unternehmens zu unterrichten. Der Arbeitgeber muss der zuständigen Behörde und dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung daher innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf des Kalenderja...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 5 Arbeitsschutzausschuss

§ 11 ASiG verpflichtet das Unternehmen, einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden, wenn es mehr als 20 Beschäftigte hat. Bei der Festlegung der Beschäftigtenzahl sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dem Arbeitsschutzausschuss gehören an: der Arbei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 8 Anwendungsbereich

Das ASiG wird nicht angewendet: auf Haushaltungen; auf Seeschifffahrtsunternehmen, soweit diese Kapitäne, Besatzungsmitglieder und sonstige im Rahmen des Schiffsbetriebes an Bord tätige Personen auf Seeschiffen, auch Fischereifahrzeugen und Küstenschiffen, beschäftigen. Für diesen Personenkreis bestehen besondere Vorschriften (Seediensttauglichkeitsverordnung, Krankenfürsorgev...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 5.2 Unternehmensleiter

Auch für Führungskräfte in der Funktion der Unternehmensleitung kommt es letztlich nicht auf die konkrete Bezeichnung an, sondern, wie auch aus der Wortwahl des § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG ersichtlich, darauf, ob sie mit der Leitung des Unternehmens beauftragt wurden. Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen zum Betriebsleiter ist auch eine Teilunternehmensleitung de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 6 Pflichten der Führungskraft

Losgelöst von der Frage, ob es sich um eine Führungskraft nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 oder aber nach Nr. 5 ArbSchG handelt, gelten einheitliche Pflichten. Eine Führungskraft ist für die ihr unterstellten Mitarbeiter zuständig und verantwortlich. Sie ist damit verpflichtet, in ihrem Zuständigkeitsbereich alle nach den Arbeitsschutzvorschriften erforderlichen Anordnungen und Maßnahm...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 5 Begriff der Führungskraft

Anders als für den "Arbeitgeber" und für den "Unternehmer" (§ 2 Abs. 3 ArbSchG, § 191 SGB VII) gibt es für den Begriff der "Führungskraft" keine gesetzliche Verankerung oder gar Legaldefinition. Ein Satz mit dem Inhalt "Führungskraft i. S. von § … ist, wer …" gibt es in keinem Gesetz. § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG benennt als arbeitsschutzverantwortliche Personen neben dem Arbeit...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 3.2 Bestellung

3.2.1 Kriterien Die Pflicht des Arbeitgebers, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, hängt von bestimmten Kriterien ab. § 5 Abs. 1 ASiG nennt hier: die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren, die Zahl der Arbeitnehmer und ihre Zusammensetzung, die Betriebsorganisation, besonders hinsichtlich der Zahl und Art der für den...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 4 Pflichtenübertragung

Im Rahmen der Betriebsorganisation wird dem Unternehmer/Arbeitgeber vielfach nichts anderes übrig bleiben, als eine Pflichtenübertragung auf Führungskräfte vorzunehmen. Dabei ist dieses Begriffspaar dem Grund nach ein "weißer Schimmel". Wer keine Führungskraft ist, scheidet auch für die Übertragung von Arbeitsschutzaufgaben aus. Pflichtenübertragung auf Personen, die keine Fü...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 7 Grenzen der Verantwortung einer Führungskraft

Die Grenzen der Verantwortung können naturgemäß nicht über das hinausgehen, was dem Arbeitgeber als vorrangig Verantwortlichen abzuverlangen ist. Ausmaß und Grenzen der Verantwortung ergeben sich mithin aus den Rahmenbedingungen, die § 2 Abs. 1 ArbSchG für den Arbeitgeber vorgibt. Zudem reicht die Verantwortung auch nur soweit, wie die übertragenen Befugnisse reichen. Die Erk...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 5.3 Dienststellenleiter

Der Begriff des "Dienststellenleiters" taucht in § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG nicht auf, jedenfalls nicht im Klartext. Gleichwohl fallen die Dienststellenleiter über die Gleichstellung der Dienststelle mit dem Betrieb gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 ArbSchG unter die Gruppe der Führungskräfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG. Die Frage, wer Leiter einer Dienststelle ist, ergibt sich aus ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 7 Arbeitsschutzbehörden

Erfüllt der Arbeitgeber seine Pflichten aus dem ASiG, den ergänzenden Rechtsverordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften nicht, ist die zuständige Behörde berechtigt (Ermessensentscheidung), im Einzelfall anzuordnen, mit welchen Maßnahmen der Arbeitgeber seinen Pflichten insbesondere hinsichtlich der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit nachk...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 2.3 Bestellung

Die Bestellung ist ein Vertrag. Er besteht aus einer entsprechenden Erklärung des Arbeitgebers und ihrer Annahme durch den Betriebsarzt. Er bedarf der Schriftform, ein mündlicher Auftrag reicht nicht aus. Das entspricht der Bedeutung des Vorgangs. Damit sollen klare Rechtsbeziehungen sichergestellt und eine eindeutige Beweissituation zwischen den Vertragsparteien gewährleist...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 3.1.1 Sicherheitsingenieure

Sicherheitsingenieure müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben, diesen Beruf danach mind. 2 Jahre ausgeübt haben und einen staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannten Ausb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Setzen Sie Ihre Sicherheits... / Zusammenfassung

Überblick Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gab es 2017 in Deutschland ca. 670.000 Sicherheitsbeauftragte. In der gewerblichen Wirtschaft kam auf 80 Beschäftigte ein Sicherheitsbeauftragter. Zum Vergleich: Im selben Jahr waren rund 74.000 Fachkräfte für Arbeitssicherheit und etwas weniger als 11.500 Betriebsärzte im Einsatz. Diese Zahlen führen vor Au...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Setzen Sie Ihre Sicherheits... / 4 Fazit: Zur Weiterentwicklung bereit

Die Sicherheitsbeauftragten wollen, wie gezeigt, den Schritt zum Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit machen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sie als Ehrenamtliche i. d. R. keine finanzielle Kompensation für die Erweiterung ihrer Tätigkeiten und Kompetenzen erhalten. Eines ist in diesem Zusammenhang sicher: Das eine schließt das andere nicht unbeding...mehr