Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich muss der Steuerpflichtige die ihm entstandenen Aufwendungen, die er als Werbungskosten geltend machen will, im Einzelnen durch Belege nachweisen oder mindestens glaubhaft machen, um eine Steuerminderung aufgrund der durch das Arbeitsverhältnis veranlassten Ausgaben zu erreichen. Der Steuerpflichtige ist zur Beweisvorsorge verpflichtet. Alternativ werd...mehr

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Ehegattenarbeitsverhältnis:... / Zusammenfassung

Überblick Ehegattenarbeitsverhältnisse kommen nicht nur bei Steuerpflichtigen mit betrieblichen Einkünften in Betracht. Auch Arbeitnehmer können mit ihren Angehörigen grundsätzlich Unterarbeitsverhältnisse abschließen, die steuerlich anzuerkennen sind, wenn die allgemeinen Voraussetzungen hierfür vorliegen (BFH, Urteil v. 18.10.2007, VI R 59/06, BStBl 2009 II S. 200; BFH, Ur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 2.1 Entgelt

Da sachlicher Anknüpfungspunkt der Ungleichbehandlung die Entgeltgleichheit ist[1], muss die Ungleichbehandlung in dem Bezug einer unterschiedlichen Vergütung liegen. Unter Entgelt sind alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen zu verstehen, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des ...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.5.1 Überwiegend eigenbetriebliches Interesse

Arbeitslohn liegt nach der Rechtsprechung nicht vor, wenn der Arbeitgeber Zuwendungen im ganz "überwiegend eigenbetrieblichen Interesse" leistet. Denn dann ist die Zuwendung – etwa bei Vorsorgeuntersuchungen der Arbeitnehmer – im weitesten Sinne nicht Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.[1] Im ganz überwiegend betrieblichen Interesse erbrachte Leistungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / Zusammenfassung

Begriff Entgeltgleichheit bedeutet, dass für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einem Beschäftigten des anderen Geschlechts.[1] Der Grundsatz bezweckt nicht, "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" im Arbeitsverhältnis generell vorzuschreiben. Die Arbeitsvertragspar...mehr

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Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 3.1 Grundsätzliche Anforderungen

Auch Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass für sie die Steuerbelastung möglichst gering ist.[1] Ein Ehegattenarbeitsvertrag wird steuerlich jedoch nur anerkannt, wenn er ernsthaft gewollt, klar und eindeutig vereinbart ist, inhaltlich dem entspricht, was unter Fremden üblich ist, tatsächlich wie vereinbart und unter Fremden üblic...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / Zusammenfassung

Überblick Personalrabatte, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aufgrund seines Dienstverhältnisses bei der Überlassung von Waren, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen seiner Produktpalette gewährt, sind innerhalb gewisser Grenzen – 1.080 EUR im Kalenderjahr – kein geldwerter Vorteil, also nicht abgabenpflichtig (Rabattfreibetrag). Außerdem wird ein Wertabschlag von...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 3 Arbeitslohn bei Erben

Durch die Zahlung von dem Erblasser zustehendem Arbeitslohn an die Erben oder andere Rechtsnachfolger werden diese steuerlich zu Arbeitnehmern.[1] Arbeitslohn, der nach dem Tod des Arbeitnehmers gezahlt wird, wird grundsätzlich unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlung nicht mehr nach den Besteuerungsmerkmalen des verstorbenen Arbeitnehmers versteuert. Zahlt also der Arbeitgebe...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 4.1 Allgemeines

Arbeitslohn kann in unterschiedlichster Form gewährt werden. Nach den vorstehenden Grundsätzen gehören zum Arbeitslohn insbesondere: feste Entgelte für einen Zeitabschnitt (Lohn, Gehalt); Gratifikationen; Provisionen; Warte-, Witwen- und Waisengelder; Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer oder seinem Rechtsnachfolger als Ersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn oder...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Zusammenfassung

Überblick Bei Aufwendungen für berufsbezogene Bildungsmaßnahmen unterscheidet das Steuerrecht zwischen den als Werbungskosten im Grundsatz voll abziehbaren Aus- und Fortbildungskosten und den lediglich begrenzt mit Höchstbeträgen als Sonderausgaben abziehbaren (Erst-)Ausbildungskosten. Die Grenze zwischen den als Sonderausgaben berücksichtigungsfähigen Kosten und den als Wer...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Vertragsstrafe

Die Zahlung einer Vertragsstrafe, die in einem Ausbildungsverhältnis begründet liegt, führt zu Erwerbsaufwendungen. Diese Zahlungen können daher als nachträgliche Werbungskosten berücksichtigt werden.[1] Soweit die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgt ist, greifen die Abzugsbeschränkungen des § 9 Abs. 6 auch bei einer Erstausbildung nicht.mehr

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Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 1 Steuervorteile

Ehegattenarbeitsverhältnisse sind ein grundsätzlich anerkanntes und probates Gestaltungsinstrument, mit dem sich Steuerminderungen erzielen lassen. Jede Lohnzahlung, die ein Steuerpflichtiger als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzt, mindert sein eigenes zu versteuerndes Einkommen und damit seine zu zahlende Einkommensteuer. Da jedoch auch die steuerliche Auswirkung ...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 1 Begriff

Der steuerrechtliche Begriff Arbeitslohn umfasst alle Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, die einem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft zufließen und den Arbeitnehmer bereichern. Zuwendungen des Arbeitgebers im überwiegend eigenbe...mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.1 Vorschrift und Anwendung

Der § 37b EStG ermöglicht es dem zuwendenden Steuerpflichtigen, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal zu erheben. Diese Pauschalsteuer gilt die steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils beim Zuwendungsempfänger ab. Der Zuwendende übernimmt die Steuer und unterrichtet den Zuwendungsempfänger darüber. Die Möglichkeit einer ab...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / 3.1 Allgemeines

Der Art nach sind bei Berufsbildungskosten alle Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar, die in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Sie sind grundsätzlich in voller Höhe, die der Steuerpflichtige frei bestimmen kann, absetzbar. Lediglich unangemessen hoher Aufwand ist nicht berücksichtigungsfähig.[1] Zu den abzie...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 5.2 Ermittlung des steuerlichen Vorteils

Maßgebend für die Preisfeststellung ist grundsätzlich der Kalendertag, an dem die Ware oder Dienstleistung an den Beschäftigten abgegeben wird. Der maßgebende Angebotspreis wird zunächst um 4 % gemindert (Bewertungsabschlag). Der geminderte Preis ist der Geldwert des Sachbezugs. Der Unterschiedsbetrag zum etwaigen Entgelt ergibt den Arbeitslohn.[1] Arbeitslöhne dieser Art aus d...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / 1.2 Abgrenzung Erststudium/erstmalige Berufsausbildung

Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt.[1] Bei diesen handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung. Denn das Erlernen der Grundlagen eines Berufs dient dem Erwerb einer selbstständigen und gesicherten Position im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen L...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.4.1 Grundprinzip

Die Annahme von steuerpflichtigem Arbeitslohn setzt begrifflich den Zufluss der Einnahmen beim Arbeitnehmer voraus. Die bloße Einräumung eines Rechtsanspruchs gegen den Arbeitgeber begründet solange keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn, als der Arbeitnehmer über die Zuwendung wirtschaftlich noch nicht verfügen kann. Denn die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eingeschränkter Werbungskos... / c) Besonderheiten bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Hier kommt eine unbefristete Zuordnung i.S.d. § 9 Abs. 4 S. 3 Alt. 1 EStG zu einer ersten Tätigkeitsstätte nicht in Betracht. War der Arbeitnehmer im Rahmen eines befristeten Arbeits- oder Dienstverhältnisses bereits einer ersten Tätigkeitsstätte zugeordnet und wird er im weiteren Verlauf einer anderen Tätigkeitsstätte zugeordnet, erfolgt diese zweite Zuordnung nicht mehr ge...mehr

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Eingeschränkter Werbungskos... / d) Besonderheiten bei Sammelstellen/weiträumigen Arbeitsgebieten

Sammelpunkt: Hat ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte und hat er nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie den diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft denselben Ort oder dasselbe weiträumige Arbeitsgebiet typischerweise arbeitstäglich aufzusuchen (sog. Sammelpunkt), gilt § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ...mehr

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Eingeschränkter Werbungskos... / c) Quantitative Kriterien

Fehlt eine dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung auf eine Tätigkeitsstätte oder ist sie nicht eindeutig, bestimmt § 9 Abs. 4 S. 4 EStG, dass das Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte nach quantitativen Kriterien zu bestimmen ist. Danach liegt eine erste Tätigkeitsstätte vor, wenn der Arbeitnehmer an einer bestimmten betrieblichen Einrichtung dauerhaft typischerweise arb...mehr

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Eingeschränkter Werbungskos... / b) Besonderheiten bei Ausbildung/Studium

Als erste Tätigkeitsstätte gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird (§ 9 Abs. 4 S. 8 EStG). Eine vollzeitige Bildungsmaßnahme liegt – in Abgrenzung zu einer nur in Teilzeit durchgeführten Maßnahme – vor, wenn die berufliche Fort- oder Ausbildung typischer...mehr

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Arzttätigkeit in ausländisc... / b) Sozialversicherungsrecht

Zur Beurteilung der Frage bietet sich auch ein Blick in das Sozialversicherungsrecht an. Dort ist von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen, wenn die Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis unter einer Weisungsgebundenheit verrichtet wird und eine Eingliederung in einen fremden Betrieb vorliegt (§ 7 SGB IV). Eine selbständige Tätigkeit ist durch das eigene Unternehmerrisiko...mehr

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Arzttätigkeit in ausländisc... / a) Steuerrecht

Eine natürliche Person ist selbständig tätig, wenn sie auf eigene Rechnung und Gefahr tätig ist. Das ist der Fall, wenn sie das Unternehmerrisiko trägt und Unternehmerinitiative entfalten kann.[4] Abgrenzung zur Nichtselbständigkeit: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit liegen im Gegensatz dazu vor, wenn die Person die Tätigkeit nach Maßgabe eines Dienstvertrages ausübt. Z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eingeschränkter Werbungskos... / 1. Begriff "erste Tätigkeitsstätte"

Hat der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 4 EStG, greift bei Fahrten zwischen ihr und der Wohnung des Arbeitnehmers lediglich die Entfernungspauschale, wodurch die Höhe des Werbungskostenabzugs (WK-Abzugs) begrenzt wird (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG). Nach § 9 Abs. 4 EStG kann jeder Arbeitnehmer nur eine erste Tätigkeitsstätte (und nicht mehrere Tätigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arzttätigkeit in ausländisc... / (2) Sichtweise in der Literatur

Die Auffassung des BFH und der Finanzverwaltung ist in der Literatur umstritten. Bezugnahme auf Apothekervertreter-Entscheidung des BFH: Die abweichende Auffassung nimmt Bezug auf ein Urteil des BFH zu einem selbständigen Apotheker, der einen anderen selbständigen Apotheker gegen ein festes Entgelt vertreten hat.[13] Der BFH hat entschieden, dass der Vertreter Einkünfte aus n...mehr

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Eingeschränkter Werbungskos... / b) Zuordnung durch Arbeitgeber

Sodann bestimmt sich die Frage des Vorliegens einer ersten Tätigkeitsstätte nach einer eventuell vorliegenden Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer bestimmten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber. Beachten Sie: Liegt eine solche Zuordnung nicht vor, kann sich eine erste Tätigkeitsstätte auch aus quantitativen Kriterien ergeben. Arbeits-/dienstrechtliche Festlegung: Die Zuord...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Dauerndes Dienstverhältnis

Rz. 4 Anspruchsberechtigt sind alle Dienstverpflichteten, die aufgrund eines Dienstvertrags (§ 611 BGB) in einem andauernden, d. h. unbefristeten oder über einen längeren Zeitraum befristeten Dienstverhältnis stehen. Der Dienstverpflichtete muss nicht zwingend Arbeitnehmer sein. Letztlich haben aber wohl lediglich Arbeitnehmer (§ 611a BGB) einen Anspruch; die Verpflichtung au...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.1 Normzweck und Bedeutung

Rz. 1 § 617 BGB ist eine gesetzliche Konkretisierung der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und aller Dienstberechtigten. Er hat eine Auffangfunktion für Arbeitnehmer und sonstige Dienstverpflichtete, soweit diese nicht krankenversichert sind. Der Gesetzgeber wollte damit Lücken im System der Krankenversicherung durch eine untergeordnete Einstandspflicht des Dienst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Zeitlicher Umfang

Rz. 14 Der Anspruch endet, sobald der Dienstverpflichtete seine Erkrankung überwunden hat, spätestens aber mit Ablauf von 6 Wochen, gerechnet ab dem Tag, an dem erstmalig krankheitsbedingt Fürsorgeleistungen erbracht wurden; er besteht jedoch nicht über die Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus, gleichgültig, ob dieses durch Befristung, Aufhebungsvertrag oder Kündigung e...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Streitigkeiten

Rz. 15 Kommt der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen aus § 617 BGB nicht nach, bleibt dem Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a ArbGG der Weg zum Arbeitsgericht. Für den akut erkrankten Arbeitnehmer bietet sich die Möglichkeit an, den Anspruch über den einstweiligen Rechtsschutz vorläufig durchzusetzen.[1] Zudem wäre er nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen Kü...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Erwerbstätigkeit als Haupttätigkeit

Rz. 5 Die Erwerbstätigkeit des Arbeitnehmers/Dienstverpflichteten muss ihn vollständig oder zumindest hauptsächlich in Anspruch nehmen.[1] Steht dieser zugleich in mehreren Dienstverhältnissen, so ist der zeitliche Anteil, den die Erfüllung der jeweiligen Dienstleistungsverpflichtung an der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit ausmacht, maßgebliches Beurteilungskriterium.[2]...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.1.1 Bestehende Rechtsbeziehung

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz setzt voraus, dass zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, der sich auf den Gleichbehandlungsanspruch stützt, eine Rechtsbeziehung besteht, mithin regelmäßig ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Vor Begründung und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Gleichbehandlung. Eine Ausnahme ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.3 Unterschiede nach Beschäftigtenstatus

Statusmerkmale werden gern als Differenzierungsgründe herangezogen, da sie scheinbar objektive und neutrale Differenzierungen ermöglichen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Untersuchung der Gruppenbildung In einem ersten Schritt ist die Gruppenbildung vergleichbarer Arbeitnehmer zu untersuchen. Gleichbehandlung kann verlangen, wer zu den vergleichbaren Arbeitnehmern gehört. Ve...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.4 Freiwillige Sondervergütungen/Gratifikationen

Der Arbeitgeber ist in seiner Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt, grundsätzlich frei. Entscheidet er sich aber, über individuell motivierte Einzelfälle hinaus, nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Sonderzahlungen, wie z. B. Gratifikationen, zu leisten, ist er an den arbeitsrechtlichen ...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.6 Abfindungen

Auch Abfindungen sind nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung zu verteilen. Zahlt ein Arbeitgeber nach der Schließung seines Betriebs freiwillig an die Mehrzahl seiner ehemaligen Arbeitnehmer Abfindungen, so sind die Leistungen nach dem vom Arbeitgeber bestimmten Verteilungsschlüssel am Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen. Sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.1.2 Gruppenbildung

Die Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes setzt voraus, dass eine Gruppenbildung vergleichbarer Arbeitnehmer möglich ist. Vergleichbar sind zunächst Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeiten. Entscheidend sind nicht einzelne Arbeitsvorgänge, sondern die überwiegend auszuübende Tätigkeit.[1] Bewertungsmaßstab ist die Verkehrsanschauung, wobei Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.1.3 Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsanspruch soll eine Ungleichbehandlung in der Sache verhindern. Daher sind Gegenstand der Prüfung stets konkrete einzelne Ansprüche oder Rechte eines Arbeitnehmers. Wichtig Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.1 Abgrenzung zum allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 GG

Hinweis Hintergründe Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verpflichtet als Grundrecht in seiner Schutzfunktion den Gesetzgeber und subsidiär auch die Rechtsprechung, bei der Ausgestaltung der Privatrechtsordnung gleichheitswidrige Regelbildungen auszuschließen. In Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ergibt sich aus diesem allgemeinen Gleichheitssatz die Pflicht des Staates, grav...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.3 Abgrenzung zum TzBfG

Der § 4 Abs. 1 und Abs. 2 TzBfG etabliert ein Diskriminierungsverbot für Teilzeit- und befristet beschäftigte Arbeitnehmer. Hieraus ergibt sich eine Pflicht zur Gleichbehandlung von Teilzeit- oder befristet beschäftigten Arbeitnehmern und vergleichbaren Vollzeit- und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern (soweit nicht sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung recht...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.6 Der Anspruch auf Entfernung einzelner Bestandteile

Rz. 12 Der Anspruch auf Entfernung einzelner Dokumente aus der Personalakte ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung erkennt ihn jedoch in den Fällen an, in denen unrichtige Angaben und missbilligende Äußerungen in der Personalakte enthalten sind, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können.[1] Dies ist vor ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.7 Datenschutz

Rz. 13 Werden personenbezogene Arbeitnehmerdaten in einer Datei, etwa einer Urlaubskartei, Fehlzeitkartei, Pfändungskartei, elektronischen Personalakte etc. verarbeitet oder genutzt, sind die datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten, insbesondere die in Art. 5 DSGVO genannten Prinzipien Transparenz, Zweckbindung, Datensparsamkeit, Richtigkeitsgewähr und Beschränkung der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Inhalt der Personalakte

Rz. 4 Typischerweise gehören folgende Dokumente in eine Personalakte: Bewerbungsunterlagen Angaben zur Person des Arbeitnehmers Arbeitsvertrag Zeugnisse Personalfragebögen gem. § 94 BetrVG Schriftverkehr mit dem Arbeitnehmer Abmahnungen Angaben zur beruflichen Entwicklung, zu Leistungen und Fähigkeiten, Arbeitgeberdarlehen, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Arbeitsunfällen etc....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Die Abgabe von Erklärungen des Arbeitnehmers

Rz. 11 Gemäß Abs. 2 hat der Arbeitnehmer das Recht, der Personalakte Erklärungen beizufügen. Diese können sich zum einen auf einzelne Bestandteile der Personalakte beziehen, wie z. B. auf Rügen oder Abmahnungen. Die Erklärung kann ergänzt werden durch andere schriftliche Unterlagen, etwa die Erklärungen anderer Arbeitnehmer zu einem Vorgang, der zu einer Abmahnung geführt ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 8 § 83 BetrVG stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage des Einsichtsrechts dar.[1] Das Einsichtsrecht steht dem Arbeitnehmer höchstpersönlich zu. Er kann jedoch auch eine Person hierzu bevollmächtigten, wobei der Arbeitgeber auf einer schriftlichen Vollmacht bestehen kann, die zur Personalakte genommen werden darf. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich auch um ein Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Außendienst / Zusammenfassung

Begriff Für Mitarbeiter im Außendienst stellt sich betrieblicher Arbeitsschutz ganz anders dar als für Mitarbeiter innerhalb der eigenen Betriebsstätte. Häufig stehen andere Risiken und Belastungen im Vordergrund, z. B. Teilnahme am Straßenverkehr, Arbeitszeit- und Organisationsfragen. Zudem sind bestimmte Bedingungen, unter denen Außendienstler tätig sind, vom Arbeitgeber g...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 1 Einleitung

Fremde im Betrieb können hauptsächlich in die folgenden Personengruppen unterteilt werden: Besucher (z. B. Lieferanten, Bewerber, Vertreter der Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsichtsämter), Fremdfirmen mit Spezialauftrag (z. B. Aufbau einer neuen Maschine, Bauarbeiten, Reinigungsarbeiten, Abwicklung des innerbetrieblichen Transports, Verpackung eines bestimmten Produkts), L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinigtes Königreich / 1.2.2 Einsatz deutscher Beschäftigter im Vereinigten Königreich

Dauerhafte Beschäftigung Die Zulassung zum britischen Arbeitsmarkt ist seit dem 1.1.2021 vorrangig von der Qualifikation ("skills" ab Level 3 nach dem "Regulated Qualification Framework – RQF") und dem Einkommen (ab 30.000 Britischen Pfund) der Arbeitnehmer abhängig. Voraussetzung ist ein bereits bestehendes (auch neu begründetes) Arbeitsverhältnis. Dabei soll es keine feste ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr