Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.2 Streik/Aussperrung

Die Mitgliedschaft bleibt für die gesamte Dauer dieses Arbeitskampfes erhalten. Bei Unterbrechung der Beschäftigung gegen Entgelt wegen eines nicht rechtmäßigen Arbeitskampfs besteht das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis für längstens einen Monat fort. Während dieses einen Monats ist der Betroffene weiter Mitglied seiner Krankenkasse. Nach Ablauf des Monats en...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Entgeltfortzahlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen (Abs. 2)

Rz. 36 Die Regelung des § 8 Abs. 2 EFZG stellt klar, dass der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein Ende findet, wenn der Beendigungszeitpunkt vor Ablauf des in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraums nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit liegt und das Arbeitsverhältnis endet, ohne das...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zimmermann/u.a., EFZG § 8 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift des § 8 EFZG hat die inhaltlich identischen Regelungen der §§ 6 LFZG, 48 Abs. 1 SeemG a. F. [1], 133c GewO, 63 Abs. 1 HGB, 616 Abs. 2 BGB und 115e AGB-DDR ersetzt und beruht auf dem Gesetzesentwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.[2] Die Regelung ist seitdem gänzlich unverändert geblieben. Rz. 2 § 8 EFZG er...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Bestehen eines Arbeits-/Ausbildungsverhältnisses am Feiertag

Rz. 6 Einen Anspruch auf Entgeltzahlung an Feiertagen (= Feiertagsvergütung) hat nach § 2 Abs. 1 EFZG nur ein Arbeitnehmer. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Vorschrift ist, dass an dem maßgeblichen Feiertag ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis i. S. d. § 1 Abs. 2 EFZG (vgl. hierzu im Einzelnen: § 1 Rz. 4 ff.) besteht. Freie Mitarbeiter fallen damit nicht in den Gel...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 25 Neben den in § 75 BetrVG ausdrücklich genannten Diskriminierungsverboten, die auch nach der seit 2006 geltenden Fassung der Regelung nicht abschließend sind, ist auch der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.[1] Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regel...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 8 EFZG hat die inhaltlich identischen Regelungen der §§ 6 LFZG, 48 Abs. 1 SeemG a. F. [1], 133c GewO, 63 Abs. 1 HGB, 616 Abs. 2 BGB und 115e AGB-DDR ersetzt und beruht auf dem Gesetzesentwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.[2] Die Regelung ist seitdem gänzlich unverändert geblieben. Rz. 2 § 8 EFZG ergänzt die Vor...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Wirksame Kündigung des Arbeitgebers

Rz. 6 Ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach §§ 3, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG setzt voraus, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wirksam gekündigt hat und die Kündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Eine unter Vorbehalt angenommene Änderungskündigung ist nicht ausreichend.[1] Die Wirksamkeit der Kündigung, d. h., ob und zu welchem Zeitpunkt die Kündigung das Ar...mehr

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Abwerbung / 1 Allgemeines

Die in einem Unternehmen tätigen Personen sind aufgrund der in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit in der Wahl ihres Arbeitsplatzes frei. Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf den Bestand seiner Mitarbeiter. Das Abwerben von Mitarbeitern eines Konkurrenten ist als Teil des freien Wettbewerbs grundsätzlich erlaubt.[1] Das Abwerben ist insbesondere erlaubt, wenn...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Feststellung der Zahl der Betriebsratsmitglieder

Rz. 4 Der Wahlvorstand stellt vor jeder Betriebsratswahl die Größe des Betriebsrats fest. Maßgeblicher Zeitpunkt dafür ist der Zeitpunkt der Wahl, also der Erlass des Wahlausschreibens. Entscheidend ist die Zahl der in diesem Zeitpunkt "in der Regel" tätigen Arbeitnehmer, und zwar so, wie sie vom Wahlvorstand beim Erlass des Wahlausschreibens nach pflichtgemäßem Ermessen ein...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 5 Da § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG keine eigene Anspruchsgrundlage für einen Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers darstellt, sondern das Bestehen eines solchen i. S. d. § 3 EFZG vorausgesetzt wird, müssen stets neben den in § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG normierten Anforderungen auch die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 EFZG erfüllt sein. [1] Der nach § 3 Abs. 1 EFZG entstandene ...mehr

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Abwerbung / 2 Einzelfälle aus Rechtsprechung und Praxis

Unzulässig ist das bewusste Verleiten eines Arbeitnehmers zum Vertragsbruch, also auch zu einer Handlung, die den Arbeitnehmer zur Kündigung und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses veranlassen soll, z. B. durch Missachtung der geltenden Kündigungsfrist oder einer vereinbarten Befristung. durch die Zusage der Zahlung einer Wechselprämie oder der Übernahme einer Vertrags...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 5 Geschenkempfänger

Geschenke an eigene Arbeitnehmer fallen nicht unter § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Arbeitnehmer sind auch die Rechtsnachfolger dieser Personen, soweit sie Arbeitslohn aus dem früheren Dienstverhältnis ihres Rechtsvorgängers beziehen.[1] Die Abzugsbeschränkung gilt für Geschenke an "Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind", d. h., die zu ihm nicht in einem D...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Wirksame Kündigung des Arbeitnehmers

Rz. 29 Ein Entgeltfortzahlungsanspruch aus §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 2 EFZG entsteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit wirksam kündigt. Zur Erhaltung des Entgeltfortzahlungsanspruchs des Arbeitnehmers trotz oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs....mehr

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Abwerbung / 3 Rechtsfolgen

Die Ansprüche gegen den abwerbenden Arbeitgeber bestehen in Ansprüchen auf Schadensersatz und Unterlassung der Beschäftigung des abgeworbenen Arbeitnehmers überhaupt oder mit bestimmten Arbeiten. Dabei kommt in der Regel nur ein zeitlich begrenzter Unterlassungsanspruch in Betracht, u. U. aber auch ein unbefristeter.[1] Bei Direktansprache am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4 Gleichstellung von Aufhebungsverträgen

Rz. 20 Endet das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit statt durch Kündigung des Arbeitgebers einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag, stellt sich die Frage, ob § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG entgegen seinem Wortlaut auch auf diesen Beendigungstatbestand Anwendung findet oder ob der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 2 EFZG mit dem rechtli...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 1.1 Definition

Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden.[1] Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Vom Arbeitgeber zu vertretender wichtiger Grund

Rz. 32 Die Kündigung des Arbeitnehmers muss durch einen von dem Arbeitgeber zu vertretenden wichtigen Grund veranlasst sein und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer das Verhalten des Arbeitgebers nur zum Anlass einer ordentlichen Kündigung nimmt. Damit nimmt die Regelung des § 8 Abs. 1 Satz 2 EFZG auf die Vorschrift des § 626 Abs. 1 BGB Bezug.[1] Rz. 33 Für das Vorliegen ein...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Subjektive Voraussetzungen

Rz. 16 In subjektiver Hinsicht setzt eine Kündigung des Arbeitgebers aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit voraus, dass der Arbeitgeber positive Kenntnis von der bestehenden oder bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat.[1] Erlangt er die Kenntnis erst nach Abgabe der Kündigungserklärung, genügt dies nicht, selbst wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Zugang der Kündigu...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.5 Sonderfall: Freistellung, unbezahlter Urlaub

Rz. 20 Praxis-Beispiel Ein Arbeitgeber kündigt am 20.4. ein Arbeitsverhältnis zum Ablauf des 31.5. und stellt gleichzeitig den Arbeitnehmer von seiner Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung und Verrechnung auf die noch offenen Urlaubsansprüche frei. Liegt in der Zeit einer bezahlten Freistellung ein Feiertag, greift § 2 Abs. 1 EFZG mangels Kausalität nicht. Schl...mehr

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Abwerbung / Zusammenfassung

Begriff Unter Abwerbung versteht man den Fall, dass es ein Dritter durch direkte oder indirekte Kontaktaufnahme unternimmt, einen durch Arbeitsvertrag gebundenen Arbeitnehmer zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses und zur Begründung des neuen Arbeitsverhältnisses zu bewegen. Abwerbender kann sowohl ein anderer Arbeitgeber, ein Personalberater als auch ein aktueller oder ...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.8 Tarifvertrag

Tarifvertragliche Regelungen können auch aufgrund stillschweigender Bezugnahme, z. B. durch betriebliche Übung, auf das Arbeitsverhältnis von Außenseitern anzuwenden sein.[1] Die hiergegen unter Hinweis auf das Schriftformgebot des § 1 Abs. 2 TVG erhobenen Bedenken teilt das BAG nicht.[2] Dabei spricht es für eine umfassende Bezugnahme, wenn sich bei der Durchführung des Arb...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Entgeltfortzahlung nach Kündigung des Arbeitnehmers (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 28 Der Anlasskündigung des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG wird der Fall gleichgestellt, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem von dem Arbeitgeber zu vertretenden Grund kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EFZG). Diese Regelung ist vergleichbar mit der ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.1 Anlasskündigung

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer bleibt der Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nur erhalten, wenn der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit zum Anlass für den Ausspruch einer Kündigung nimmt. "Anlass" meint den äußeren Anstoß im Sinne einer objektiven Ursache[1], während "Motiv"[2] den inneren Beweggrund, gerade dem Arbeitsunfähigen zu kündigen,...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2 Anwendungsbereiche

Gegenstand einer betrieblichen Übung kann jede Leistung oder Vergünstigung sein, die arbeitsvertraglich in einer allgemeinen Form geregelt werden kann.[1] Jede Arbeitsvertragsbedingung kann damit durch betriebliche Übung Bestandteil des Arbeitsverhältnisses werden. 2.1 Gratifikationen[1] Durch die vorbehaltlose Gewährung einer Gratifikation (z. B. Weihnachtsgeld) in drei aufei...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.6 Öffentlicher Dienst

Die dargestellten Grundsätze der betrieblichen Übung gelten nach der Rechtsprechung des BAG für die Arbeitsverhältnisse des öffentlichen Dienstes nicht uneingeschränkt. Dort kann ein Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres aus der mehrmaligen Gewährung einer Vergünstigung auf einen entsprechenden Bindungswillen des Arbeitgebers schließen. Das hat seinen Grund darin, dass die durch ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.4 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen Alters

Rz. 53 § 10 AGG lässt unter den dort genannten Voraussetzungen eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zu. Die Generalklausel des § 10 Sätze 1 und 2 AGG bestimmt, dass Ungleichbehandlungen wegen des Alters keine Diskriminierung darstellen, sofern sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind. Darüber hinaus muss das angewandte Mittel ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Briefwahl

In den §§ 24 bis 26 WO BetrVG ist die schriftliche Stimmabgabe geregelt. Die Briefwahl ist nur unter eingeschränkten Voraussetzungen möglich. Nach § 24 Abs. 1 WO BetrVG muss ein wahlberechtigter Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert sein, seine Stimme persönlich abzugeben. Die in § 24 Abs. 1 WO BetrVG genannten Briefwahlunterlagen hat der...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs (Abs. 1)

Rz. 35 Die Pflicht zur Entgeltfortzahlung (§§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 EFZG) endet für den Arbeitgeber spätestens nach Ablauf der 6-Wochen-Frist. Der Anspruch endet nur dann zu einem früheren Zeitpunkt, wenn er auch bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis vor Ablauf des 6-Wochen-Zeitraums geendet hätte.[1] Praxis-Beispiel Ende der Arbeitsunfähigkeit durch Genesung des Arbeitnehme...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Grundsätze von Recht und Billigkeit

Rz. 20 Von der Überwachungspflicht des Abs. 1 erfasst wird allgemein die Beachtung der Grundsätze von Recht und Billigkeit. Rz. 21 Unter den Grundsätzen des Rechts ist die gesamte geltende Rechtsordnung, zu der seit dem 18.8.2006 auch das AGG in der jeweils gültigen Fassung gehört, zu verstehen, wie sie das Arbeitsverhältnis gestaltet und auf dieses einwirkt.[1] Dazu gehören ...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.7 Neueinstellung und Betriebsübernahme

Eine im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende betriebliche Übung findet auch zugunsten von neuen Arbeitnehmern Anwendung, es sei denn der Anspruch wurde vertraglich ausgeschlossen.[1] Gegenüber neuen Arbeitnehmern kann eine begünstigende betriebliche Übung durch eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers bei Vertragsschluss beseitigt werden.[2] Wichtig Betriebsübergang Ei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2.2 Von der Einleitung der vereinfachten einstufigen Wahl bis zum Wahltag

Einleitung der Wahl/Erlass des Wahlausschreibens Auch im vereinfachten Wahlverfahren kommt dem Erlass des Wahlausschreibens besondere Bedeutung zu. Mit ihm gilt die Betriebsratswahl als eingeleitet (§ 36 Abs. 2 WO BetrVG). Für den Erlass des Wahlausschreibens gibt es nur wenige Vorschriften. Vor allem ist (neben dem Inhalt) festgelegt, dass der Wahlvorstand das Wahlausschreibe...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 38 Der Entgeltbegriff ist im EFZG nicht definiert. Unter Arbeitsentgelt wird ebenso wie bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall der Bruttoverdienst des Arbeitnehmers verstanden, soweit er ihn aufgrund des Arbeitsverhältnisses als Gegenleistung für seine Arbeit erhält.[1] Hierzu zählen außer der Grundvergütung auch laufende Zulagen, wie z. B. Provisionen, Gratifikati...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Überwachungspflicht und Überwachungsrecht

Rz. 14 § 75 BetrVG begründet eine Überwachungspflicht von Betriebsrat und Arbeitgeber. Diese Pflicht besteht allerdings nicht nur im Verhältnis zwischen den Betriebspartnern, sondern auch im Verhältnis des Betriebsrats und der einzelnen Betriebsratsmitglieder gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebs ebenso wie im Verhältnis des Arbeitgebers zu den einzelnen Arbeitnehmern.[1]...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.1 Grundsätzliches

Rz. 15 Für einen Zahlungsanspruch nach § 2 Abs. 1 EFZG ist Voraussetzung, dass der Feiertag die alleinige Ursache des Arbeitsausfalls ist (Prinzip der Monokausalität).[1] Demnach wird der Arbeitnehmer so behandelt, wie es geschehen wäre, wenn der entsprechende Tag kein Feiertag gewesen wäre. [2] Deshalb ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer, wenn kein Feiertag gewesen wäre, gear...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1.4 Schichtarbeit

Rz. 34 Bei der Schichtarbeit ergeben sich deshalb Schwierigkeiten, weil es Überlappungen der Schichten mit dem Beginn oder Ende des Feiertags geben kann. Fällt eine Nachtschicht komplett deshalb aus, weil ihr Beginn oder Ende auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, ist die Arbeit infolge des Feiertags weggefallen. Deshalb haben die betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf Feiert...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.3 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

Rz. 52 Grundsätzlich verbietet § 7 AGG eine unterschiedliche Behandlung der Beschäftigten wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauungsgemeinschaft. Die Vorschrift des § 9 AGG macht aber von der in der Richtlinie 2000/78/EG [1] eröffneten Möglichkeit Gebrauch, bereits geltende Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten beizubehalten, die bisher schon e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Schutzpflicht

Rz. 71 Nach § 75 Abs. 2 BetrVG sind Arbeitgeber und Betriebsrat zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers verpflichtet. Diese Verpflichtung stellt eine Schranke sowohl für ihre Regelungsbefugnis als auch für den Inhalt der von ihnen getroffenen Regelungen, z. B. in Betriebsvereinbarungen, dar.[1] Die in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG normierte Schutzpf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Geschützter Personenkreis

Rz. 11 Die Pflicht von Arbeitgeber und Betriebsrat bezieht sich auf alle im Betrieb tätigen Personen.[1] Dazu gehören alle Arbeitnehmer des Betriebs i. S. v. § 5 Abs. 1 BetrVG. Dabei ist irrelevant, ob sie als Vollzeit- oder Teilzeitkräfte, als Auszubildende oder aushilfsweise beschäftigt werden (BAG, Beschluss v. 20.11.1990, AP Nr. 8 zu § 1 BetrVG Gleichberechtigung). Auch ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Arbeitsverhältnis, Befreiung

Werbungskosten können auch Zahlungen zur Befreiung von einem Arbeitsverhältnis sein, um ein anderes Arbeitsverhältnis eingehen zu können (Vertragsstrafe), nicht aber, wenn die Zahlung geleistet wird, um keiner Berufstätigkeit nachzugehen.mehr

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ABC der Werbungskosten / Vertragsstrafe

Vertragsstrafen können Werbungskosten sein, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit Überschusseinkünften gegeben ist. Zahlt ein Arbeitnehmer wegen Verletzung eines Wettbewerbsverbots an seinen (früheren) Arbeitgeber eine Vertragsstrafe, liegen Werbungskosten vor. Hat ein Arbeitnehmer oder ein Vermieter eine Vertragsstrafe zu zahlen, weil er Verpflichtungen aus dem Arbeits...mehr

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ABC der Werbungskosten / Leiharbeitnehmer

Bei Leiharbeitnehmern stellt sich die Frage der ersten Tätigkeitsstätte. Auszugehen ist hier vom Arbeitsverhältnis, das zwischen dem Arbeitgeber (Verleiher) und dem (Leih-)Arbeitnehmer vereinbart wurde. D. h. maßgeblich ist, welche Regelungen hier getroffen worden sind, insbesondere darüber, welcher betrieblichen Einrichtung i. S. des § 9 Abs. 4 S. 1 bis 3 EStG der Leiharbei...mehr

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ABC der Werbungskosten / Darlehen, nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Bornhaupt, FR 1989, 423; Söffing, FR 1989, 277; Meyer-Scharenberg, DStR 1994, 1450; Geserich, NWB 2014, 2528; Bruschke, DStZ 2016, 623; Schneider, NWB 2016, 480 Problematisch ist die Frage, ob Werbungskosten vorliegen, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Darlehen zur Sicherung seines Arbeitsplatzes gewährt und dieses Darlehen ausfällt. Der BFH hatte ursprüngl...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzuerkennende Fortbildungskosten

Für die Fortbildungsausgaben gilt, wie für alle Werbungskosten, das Abflussprinzip des § 11 EStG. Aufwendungen sind daher in dem Zeitpunkt als Werbungskosten abzuziehen, in dem sie geleistet wurden, auch wenn sie mit Kredit finanziert worden sind. Werbungskosten sind nicht etwa die Tilgungsbeträge des Kredits.[1] Liegt Fortbildung vor, deren Kosten als Werbungskosten anzuerke...mehr

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ABC der Werbungskosten / Ausbildungskosten, Rückzahlung

Literatur: Dendl, DStR 2000, 1253, Intemann, NZA 2020, 1168. Muss der Stpfl. Ausbildungskosten (Studiengebühren usw.) an den Arbeitgeber zurückzahlen, weil er vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, ist die Rückzahlung ebenso zu behandeln wie Ausbildungskosten zu behandeln wären. Bis Vz 2003 handelt es sich um Werbungskosten (Veranlassung durch das bisherige oder ein ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Angehörige

Aufwendungen, die aus Zahlungen an Angehörige resultieren, können Werbungskosten sein, wenn das Vertragsverhältnis des Stpfl. zu dem Angehörigen steuerlich anzuerkennen ist, z. B. als Ehegatten-Arbeitsverhältnis. Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten können steuerrechtlich nur anerkannt werden, wenn sie ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durc...mehr

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ABC der Werbungskosten / Beteiligung, nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Knobbe-Keuk, DStZ 1984, 335; Siewert, DB 1999, 2231, Kreft, GStB 2012, 23; Kramer, DStR 2017, 366 Erwirbt der Arbeitnehmer (z. B. als Geschäftsführer) eine Beteiligung an der Arbeitgeber-GmbH, fallen die Aufwendungen hierzu sowie etwaige Gewinnausschüttungen grundsätzlich in den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen, und zwar auch dann, wenn die Beteiligung an ...mehr

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Größenklassen / 3.3 Wie die Zahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt bestimmt wird

Für die Einstufung der Gesellschaften in Größenklassen ist die Zahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt mitentscheidend. Als durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gilt der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Begriff

Werden Arbeitnehmer an ständig wechselnden Einsatzstellen (Einsatzwechseltätigkeit als Auswärtstätigkeit) eingesetzt, können typischerweise Mehraufwendungen entstehen, die durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und daher als Werbungskosten einzuordnen sind und andererseits so typisch durch die ständig wechselnde Einsatzstelle bestimmt sind, dass sich eine Sonderregelung rech...mehr

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ABC der Werbungskosten / Nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Müller, DStZ 1999, 333 Für Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gelten die allg. Grundsätze der Verursachung (Rz. 11ff.). Es genügt daher, dass die Aufwendungen durch die nichtselbstständige Arbeit veranlasst sind; es ist nicht erforderlich, dass durch diese Aufwendungen die Einkünfte gesichert oder erhöht werden (ein solcher unmittelbarer ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Studium

Literatur: Steck, DStR 2005, 1117; Wesselbaum-Neugebauer, FR 2005, 676; Jörißen, FR 2004, 268; BMF v. 22.9.2010 – IV C 4 – S 2227/07/10002: 002, BStBl I 2010, 721; Kreft, GStB 2010, 64; Steck, DStZ 2010, 194; Kreil, DStZ 2011, 796; Ismer, FR 2011, 1051; Förster, DStR 2012, 487; Schulenburg FR 2012, 156; Tossen FR 2012, 501; Broemel, DStR 2012, 246; Cropp/Schober, FR 2016, 83...mehr