Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitgesetz

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.3 Berechnung der Arbeitszeit (Absatz 2)

Die in Absatz 1 bestimmte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist eine durchschnittliche Arbeitszeit. Das heißt, die 39 (West) bzw. 40 (Ost) Stunden müssen nicht in jeder Woche erreicht werden, sondern stellen einen Mittelwert dar, der sich nach Absatz 2 Satz 1 im Durchschnitt von bis zu einem Jahr ergeben muss. Der Jahreszeitraum ist dabei grundsätzlich die Obergrenze, von...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 10.2 Höhe und Berechnung der Zeitzuschläge (Absatz 1 Sätze 1 und 2)

Für die tatsächliche Arbeitsleistung erhält der Arbeitnehmer zunächst ein Entgelt von 100 v. H. pro Stunde, zu dem "neben dem Entgelt" bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Zeitzuschläge hinzukommen ( Absatz 1 Satz 1 ). Das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung richtet sich auch bei Überstunden abweichend von der Bemessungsgrundlage für die Zeitzuschläge nach der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.7 Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit (Absätze 6 und 7)

Mit den Regelungen in § 8 Abs. 6 (wöchentlicher Arbeitszeitkorridor) und Abs. 7 (tägliche Rahmenzeit) haben die Tarifvertragsparteien einen entscheidenden Schritt zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in kommunalen Unternehmen getan. Damit wurden wesentliche rechtliche Voraussetzungen für eine moderne, wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Organisation der Betriebsabläufe ges...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.3 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft (Absätze 3 und 4)

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sind Sonderformen der Arbeit, deren Hauptmerkmal darin besteht, dass sie jeweils außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit und ohne Anrechnung auf diese durchgeführt werden. Die Definition des Bereitschaftsdienstes in Absatz 3 ist inhaltsgleich mit derjenigen in § 7 Abs. 3 TVöD. Die Definition der Rufbereitschaft in Absatz 4 ist bis auf S...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 9.2 Wechselschicht- und Schichtarbeit (Absätze 1 und 2)

Wechselschichtarbeit ist nach der tarifvertraglichen Legaldefinition in Absatz 1 die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Arbeitnehmer durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.5 Mehrere Arbeitsverträge

Übernimmt der Arbeitnehmer eine weitere Tätigkeit entweder beim gleichen Arbeitgeber oder einem Dritten, kann dies aufgrund eines Werk-, eines Dienst- oder eines Arbeitsvertrags geschehen. Zur Qualifizierung, welcher dieser Vertragstypen vorliegt, kommt es nicht auf den Umfang der geleisteten Tätigkeit, sondern allein auf die normalen Abgrenzungskriterien an. Zu beachten ist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 9.5 Mehrarbeit (Absatz 6)

Arbeitsstunden, die ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer über die vereinbarte (reduzierte) Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten leistet, gelten als Mehrarbeit. Eine inhaltsgleiche Begriffsbestimmung enthält § 7 Abs. 5 TVöD. Mehrarbeit im tarifvertraglichen Sinne kann also nur ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer leiste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
4-Tage-Woche / 4 Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes

Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sind auch im Rahmen der 4-Tage-Woche zu beachten. Bestehen keine Ausnahmen darf keine Arbeitsleistung an Sonn- und Feiertagen erfolgen. Zudem ist eine Erbringung der Arbeitsleistung im Umfang von mehr als 10 Stunden an einem Arbeitstag unzulässig [1] (bzw. 8 Stunden bei Jugendlichen oder 8,5 Stunden bei Schwangeren). Mehrarbeit ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
4-Tage-Woche / Zusammenfassung

Begriff Die 4-Tage-Woche ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem die Arbeitszeit an 4 Arbeitstagen pro Kalenderwoche erbracht wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Zu beachten sind u. a. das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sowie das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / Zusammenfassung

Überblick Obwohl eine gesetzliche Regelung zum Homeoffice, z. B. das Recht auf einen Arbeitsplatz im Homeoffice, in der Politik oft und laut diskutiert wurde, ist eine Lösung nicht in Sicht. Selbst die Aufnahme dieses Punktes in den Koalitionsvertrag der Ampelregierung hat die erhoffte Klarheit und Sicherheit nicht geschaffen. Daher wird es auch in absehbarer Zeit noch viele...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Opt-out-Erklärung / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitszeitgesetz sieht ein maximal zulässiges Arbeitszeitvolumen vor, das im Rahmen tarifvertraglicher Regelungen auf der Grundlage einer individuellen widerruflichen Zustimmungserklärung des Arbeitnehmers (sog. "Opt-out"-Erklärung) überschritten werden kann. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst leistet. Gesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Opt-out-Erklärung / 6 Sonstiges

Die Vergütung des geleisteten Bereitschaftsdienstes wird von der individuellen Zustimmung zur Verlängerung der Arbeitszeit nicht berührt. Insoweit kann der Arbeitnehmer die Vergütung beanspruchen, die tarif- oder arbeitsvertraglich oder betrieblich festgelegt wurde. Insbesondere bedeutet die Bewertung des Bereitschaftsdienstes (einschließlich der Phasen passiver Bereitschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Opt-out-Erklärung / 2 Rechtlicher Hintergrund

Bereitschaftsdienst liegt vor, wenn sich der Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort (in der Regel der Betrieb) aufhält, um auf Abruf oder im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen und erfahrungsgemäß die Zeit ohne aktive Arbeitsleistung ("passive Bereitschaft") überwiegt. Bereitschaftsdienst wird häufig in medizinischen und sozialen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Opt-out-Erklärung / 4 Erweiterung des zulässigen Arbeitszeitvolumens durch "opt-out"

Gemäß § 7 Abs. 2a ArbZG kann – über die oben skizzierte Verlängerung der täglichen Arbeitszeit als Spitzenwert hinaus – in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung das gesetzlich zulässige Arbeitszeitvolumen erweitert werden.[1] Die werktägliche Arbeitszeit kann auch ohne (!) Ausgleich über 8 Stunden bzw. über durchschni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Opt-out-Erklärung / 3 Verlängerung der Arbeitszeit durch Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst als täglicher "Spitzenwert"

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1a und 4a ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die werktägliche Arbeitszeit über 10 Stunden hinaus verlängert werden, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst in die Arbeitszeit fällt. Die für Verlängerungen der Arbeitszeit maßgebliche V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Opt-out-Erklärung / 4.2 Zustimmungserklärung

Es handelt sich bei der Einwilligung des Arbeitnehmers nicht um eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, sondern um eine einseitige arbeitszeitschutzrechtliche Erklärung des Arbeitnehmers. Die Voraussetzung der individuellen Zustimmung bedeutet auch, dass diese nicht durch eine kollektivrechtliche Regelung (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede) ersetzt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Opt-out-Erklärung / 5 Verlängerung der Arbeitszeit in nicht-tarifgebundenen Betrieben

Sowohl die Möglichkeit der Verlängerung der Arbeitszeit als täglicher Spitzenwert als auch die Erweiterung des Arbeitszeitvolumens durch Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst besteht auch für nicht-tarifgebundene Betriebe, wenn diese sich zumindest fachlich und räumlich im Geltungsbereich eines einschlägigen Tarifvertrags, der Abweichungsregelungen beinhaltet, befinde...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz in Schulen / 3.3 Psychische Risiken

Psychische Belastungen für Lehrkräfte werden allgemein als hoch angesehen und als Ursache hoher Ausfall- und verkürzter Lebensarbeitszeiten. In der DGUV-R 102-601 wird das Thema unter dem Schlagwort "gute gesunde Schule" ganzheitlich und in Zusammenhang mit einer lernförderlichen Umgebung für Schüler und einer effektiven Struktur und Gestaltung aller inneren Schulangelegenhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / Zusammenfassung

Begriff Einen arbeitsrechtlich fest umrissenen Begriff der Dienstreise gibt es nicht. Angeknüpft werden kann an die Legaldefinition in § 2 Bundesreisekostengesetz. Eine Dienstreise ist danach die Reise zu einem anderen als dem regelmäßigen Arbeitsort. Keine Dienstreise ist die reguläre An- und Abfahrt zum bzw. vom betrieblichen Arbeitsort. Auch das lohnsteuerliche Reisekosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 4 Dienstreisen und Arbeitszeit

Gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Grundsätzlich zählt die gewöhnliche Wegezeit von der privaten Wohnung zum Arbeitsplatz nicht zur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Zählt die Reisezeit zu den vertraglich geschuldeten Leistungspflichten des Arbeitnehmers (z. B. als Lkw-Fahrer oder Außendienstmitarbeiter), han...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 5 Dienstreisen ins Ausland

Eine Dienstreise ins Ausland liegt bei einem zeitlich begrenzten Einsatz im Ausland ohne jegliche Änderung oder Ergänzung des Arbeitsvertrags und mit einem klar umgrenzten Arbeitsauftrag vor, der innerhalb der kurzen Zeitspanne erledigt werden soll. Als zeitliche Obergrenze können einige Wochen angesehen werden – ein rechtlich eindeutig definierter Begriff der Auslandsdienst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 2 Vergütungspflicht bei Dienstreisen

Ohne abweichende arbeitsvertragliche Regelung sind Dienstreisezeiten als gewöhnliche Arbeitszeit zu vergüten.[1] Dies gilt ohne weiteres in Arbeitsverhältnissen, in denen die Reisetätigkeit zur geschuldeten Hauptleistung gehört[2] oder der Arbeitnehmer während der Reise angeordnete Arbeitsleistung (z. B. Aktenbearbeitung, E-Mail-Bearbeitung, Telefonate) erbringt. Daran änder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 2.2 Nationales Recht

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Fahrtätigkeit von Arbeitnehmern nicht ausdrücklich, sondern stellt lediglich auf die höchstzulässige Arbeitszeit ab. Hierzu gehören neben der Lenkzeit auch Vor- und Abschlussarbeiten, sonstige Hilfsarbeiten und Arbeitsbereitschaft. Zu beachten sind ferner das Fahrpersonalgesetz, zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 2.3.2023...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzlichen Reisekostenbestimmungen verzichten auf unterschiedliche Reisekostenarten. Sämtliche reisekostenrechtlich relevanten Auswärtssachverhalte (Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit) werden unter dem gemeinsamen Reisekostenbegriff "berufliche Auswärtstätigkeit" zusammengefasst. Eine berufliche Auswärtstätigkeit liegt immer dann vor, wenn der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 2.3 Abgrenzung nationales Recht zum EG-Recht

Während die EG-Verordnung die Höchstdauer der Lenkzeiten und die Mindestdauer der Ruhepausen und Ruhezeiten regelt, legt das Arbeitszeitgesetz die zulässige (Höchst-)Arbeitszeit fest. Beide Vorschriften sind aufgrund des unterschiedlichen Regelungsgehalts grundsätzlich zu beachten. Bei Kollision gehen die europäischen Vorschriften den nationalen Bestimmungen vor.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 2.4 Tabellarische Übersicht

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 2 Lenk- und Ruhezeiten

Für die Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten können neben dem nationalen Recht – hier ist vor allem § 21a ArbZG zu beachten – auch europäische Regelungen, insbesondere die VO (EG) Nr. 561/2006 eingreifen. 2.1 Arbeitszeitrecht EG-Recht Für alle innergemeinschaftlichen Beförderungen auf Personen- oder Lastkraftwagen (leer oder beladen) auf öffentlichen Straßen findet die Verordnung (EG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3.4 Im Straßenverkehr beschäftigte Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer, die als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten beschäftigt werden, hat der Arbeitgeber nach § 21a Abs. 7 ArbZG die Arbeitszeit i. S. d. Arbeitszeitgesetzes insgesamt aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen 2 Jahre aufzubewahren, um die Kontrolle der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu erleichtern.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3.1 Überschreitung der werktäglichen Höchstarbeitszeit

Arbeiten Arbeitnehmer über die werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinaus, sind Arbeitgeber verpflichtet Arbeitszeiten aufzuzeichnen und die dazugehörigen Nachweise aufzubewahren..[1] Außerdem müssen sie ein Verzeichnis über die Arbeitnehmer führen, die nach § 7 Abs. 7 ArbZG der Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auch ohne Ausgleich aufgrund einer tarifvertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 5.2 Aufbewahrungsfristen für sonstige Unterlagen im Personalbereich

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / Zusammenfassung

Begriff Unternehmen unterliegen in verschiedensten Bereichen Aufzeichnungspflichten. Wer sie verletzt, macht sich u. U. strafbar oder muss im Besteuerungsverfahren mit (überhöhten) Schätzungen oder Bußgeldern rechnen. Steuerpflichtige verletzen ihre Aufbewahrungspflichten insbesondere, wenn sie Buchführungs- und andere Aufzeichnungsunterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfris...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 5 Nachtzuschläge, 25 % und 40 %

Sachverhalt In einem Unternehmen wird üblicherweise im 3-Schicht-System gearbeitet. Ein Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 13 EUR ist in der Nachtschicht an 5 Arbeitstagen von Montag bis Freitag eingesetzt. Die Schicht beginnt jeweils um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr des folgenden Tags. In welcher Höhe dürfen lohnsteuerfreie Nachtzuschläge gezahlt werden? Ergebnis Ob Nach...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 1 Bemessungsgrundlage für steuerfreie SFN-Zuschläge

Sachverhalt In einem Unternehmen wird üblicherweise auch an Sonn- und Feiertagen im Mehrschichtsystem gearbeitet. Ein Arbeitnehmer mit einer 40-Stunden-Woche hat einen Stundenlohn von 13,50 EUR. Er erhält eine Schichtzulage von 0,50 EUR pro Stunde und in dem entsprechenden Abrechnungszeitraum eine Erschwerniszulage von 0,60 EUR pro Stunde für 90 Arbeitsstunden. Zudem leistet ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.1 Rechtsnatur und Dauer des Vergütungsanspruchs

Rz. 26 § 44 Abs. 1 Satz 2 und 3 BetrVG sind keine bloßen Lohnerhaltungsnormen; denn sie bewirken nicht lediglich, dass der Arbeitnehmer, der an einer Betriebsversammlung teilnimmt, vergütet wird, als hätte er seine normale Arbeitsleistung erbracht. Vielmehr stellen diese Bestimmungen eine eigene materielle Anspruchsgrundlage dar.[1] § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG regelt allein ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.2 Höhe der Vergütung

Rz. 31 Da den Arbeitnehmern durch die Teilnahme an den regelmäßigen Betriebsversammlungen weder Verdienstausfall noch Kosten entstehen sollen, gewährt § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG den Arbeitnehmern einen Vergütungsanspruch auch für die zusätzlichen Wegezeiten und bestimmt § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, dass Fahrtkosten, die den Arbeitnehmern wegen der Teilnahme an der Betriebsversa...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachinformatiker (Professio... / Zusammenfassung

Überblick Informatik bedeutet eine systematische automatische Verarbeitung von Informationen mithilfe von Rechenmaschinen. Sprachlich gesehen wird das Wort "Informatik" häufig als eine Verschmelzung von Information und Automatik gesehen. Man spricht auch von programmierbaren Maschinen und einer möglichen Kommunikation des Menschen mit technischen Systemen. Insofern erfasst d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
CAD-Fachkraft (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick CAD (Computer Aided Design) bedeutet computerunterstütztes Konstruieren oder Gestalten von 2- oder 3-dimensionalen Entwürfen durch CAD-Fachkräfte. Mithilfe der CAD-Software sind diese Experten in der Lage, 3D-Objekte zu bewegen und damit aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten und weiter zu optimieren. Unterschiedlich zu erzeugende Ansichten (z. B. Gesamta...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachinformatiker (Professio... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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CAD-Fachkraft (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Unterweisungen für Nicht-Mu... / 2.1 Arbeitsschutzrecht gilt für alle Beschäftigten

Personen, die in Deutschland abhängig beschäftigt sind, unterliegen grundsätzlich den deutschen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, zu denen auch alle arbeitsschutzfachlichen Vorgaben gehören. Es spielt dabei keine Rolle, welcher Nationalität die Beschäftigten angehören. Somit gelten alle Arbeitsschutzregelwerke wie das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz oder das Mutter...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.2 Gesetz und Verordnung

Ganz allgemein ist kein Beschäftigter verpflichtet, gesetzlich verbotene oder sittenwidrige Arbeitsleistungen zu erbringen. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten aufgrund des Weisungsrechts zugewiesen werden. Der Arbeitgeber hat gesetzliche Beschränkungen bei der Ausübung seines Weisungsrechts zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4 Zeitlicher Rahmen der Arbeitsleistung

Die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit ist in der Regel tariflich oder einzelvertraglich festgelegt (Arbeitszeit). Darüber hinaus sind auch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten, sodass in den Grenzen des Weisungsrechts ein relativ geringer Spielraum für den Arbeitgeber bei der Ausübung verbleibt. Die Arbeitszeit zählt zu den essenziellen Inhalten de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.1 Weisungsrecht und Arbeitszeit

Gemäß § 611a BGB kann in einem Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber vom Beschäftigten die Leistung von weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit verlangen. Das Gesetz sieht weder unmittelbar noch durch die weiteren Bestimmungen eine Festlegung der Arbeit im Rahmen einer Zeitbestimmung vor. § 614 Satz 2 BGB regelt lediglich, dass die Dienste nach Zeitabschnitten bemessen werden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 1 Einleitung

Das Arbeitsverhältnis wird im Gegensatz zu den vergleichbaren Werk- oder Dienstverträgen dadurch gekennzeichnet, dass der Gläubiger der Arbeitsleistung (der Arbeitgeber) die Art und Weise der Arbeitsleistung einseitig bestimmen kann. Die Befolgung einer Weisung hat wiederum zur Folge, dass die entsprechende Tätigkeit als "Arbeit" im Sinne des § 2 ArbZG gilt.[1] Der Schuldner...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.2 Weisungsrecht und Entgeltanspruch

Das Weisungsrecht ist Ausdruck der abhängigen Arbeit. Durch sie erfolgt eine Konkretisierung der geschuldeten Leistung. Im Umkehrschluss ist alles, was ein Beschäftigter auf die Weisung des Arbeitgebers an Arbeitsleistung erbringt, grundsätzlich auch zu entgelten.[1] Dies gilt nicht nur in Bezug auf das versprochene Entgelt und die verschiedenen Bestandteile (z. B. Überstunde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 5.6 Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Freistellung von Mehrarbeit (§ 207 SGB IX)

§ 207 SGB IX gewährt dem schwerbehinderten Menschen einen Anspruch, die Leistung von Mehrarbeit zu verweigern und somit von der Arbeitspflicht freigestellt zu werden. Die Norm enthält jedoch kein absolutes, an den Arbeitgeber gerichtetes Verbot der Mehrarbeit. Mehrarbeit im Sinne der Vorschrift ist das Überschreiten der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 8 Stunden nach dem Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.2.2.1 Arbeitszeit

Zunächst einmal kann die eingesetzte Zeit der Mitarbeiter als Anreiz vom Arbeitgeber vergütungsrechtlich als Arbeitszeit gewertet werden. Auch wenn es nicht zu seinen Aufgaben zählt und er freiwillig an einer CSR-Aktivität teilnimmt, können Mitarbeiter so Überstunden aufbauen. Fällt die CSR-Aktion in die betriebsübliche Arbeitszeit, so erbringen Mitarbeiter durch ihre Teilnah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 3.1.2 Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit

Die CSR-Aktivitäten von Mitarbeitern, unabhängig, ob im Rahmen einer bezahlten Freistellung oder gewährten "Volunteer Leave", fallen nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Arbeitgeber müssen daher nicht nach den Vorgaben des ArbZG überprüfen, ob im Rahmen der CSR-Aktivitäten die Höchstarbeitszeit, Ruhepausen oder Ruhezeit bis zur erneuten Arbeitsaufn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3.1 Wegezeitenentschädigung

Arbeitnehmer, die auf wechselnden Baustellen eingesetzt werden, erhalten für Wegezeiten, die nicht als Arbeitszeit gemäß § 3 BRTV gelten, eine Entschädigung. Die Wegezeiten sind keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Die Wegezeitenentschädigung ist nach der Entfernung gestaffelt und beträgt je einzelne Strecke beimehr