Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

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Anhang 3: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – VRegV

Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister (Vorsorgeregister-Verordnung – VRegV) v. 21.2.2005, BGBl. I, 318 BGBl. III 303–1-1 zuletzt geändert durch G. v. 4.5.2021, BGBl. I, 882, 910mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / IV. Ende der Vertretung

Rz. 23 Das Vertretungsrecht endet, bei Rz. 24 Die Möglichkeit der Vertretung nach § 135...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / A. Überblick

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / II. Schweigepflichtentbindung schon im Vorfeld, § 1358 Abs. 2 BGB n.F.

Rz. 41 Der Arzt ist gegenüber dem Ehegatten, für den ein solches Vertretungsrecht in Frage kommt, von seiner Schweigepflicht entbunden, § 1358 Abs. 2 BGB n.F. Diese vorgelagerte Schweigepflichtentbindung ist denklogisch notwendig, da ohne sie das Vorliegen der Voraussetzungen für das Vertretungsrecht nicht geprüft und das Vertretungsrecht damit nicht entstehen kann. Sinnvoll ...mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / E. Verfahren

Rz. 38 Den Antrag auf Einrichtung einer Betreuung kann weiter nur der Betroffene stellen (§ 1814 Abs. 4 BGB n.F.), andere Personen können sie nur anregen. Die Bestellung erfolgt bei einer Anregung ggf. von Amts wegen (§ 1814 Abs. 4 BGB n.F.). Dass auch ein Geschäftsunfähiger für sich einen Antrag stellen darf, wird nicht mehr (bislang: § 1896 Abs. 1 S. 2 BGB a.F.) ausdrückli...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / V. Zeitliche Grenze, § 1358 Abs. 3 Nr. 4 Alt. 2 BGB n.F.

Rz. 27 Sind sechs (ursprünglich waren drei geplant, was aber an die Höchstdauer der einstweilig angeordneten vorläufigen Betreuung angeglichen wurde)[48] Monate ab dem Zeitpunkt vergangen, an dem nach der ärztlichen Feststellung die Voraussetzungen für das Ehegattenvertretungsrecht vorlagen, entfällt das Recht automatisch,[49] § 1358 Abs. 3 Nr. 4 Alt. 2 BGB n.F. Es kommt als...mehr

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§ 8 Patientenverfügung, §§ ... / A. Allgemein

Rz. 1 Die Regelungen zur Patientenverfügung sind nicht geändert worden, erhalten nur einen neuen Standort, statt §§ 1901a, b BGB a.F. sind sie nun unter §§ 1827, 1828 BGB n.F. zu finden. Wie auch andere Vorschriften, die ins Medizinrecht einschlagen (§§ 1904–1906a BGB a.F., siehe § 14 Rdn 3–5), weitgehend unverändert bleiben, erweisen sie sich nach Schwab als "immun".[1] All...mehr

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Anhang 5: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) v. 17.12.2008, BGBl. I, 2586, 2587, BGBl. I 2009, 1102 BGBl. III 315–24 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 962mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / 1. Ziele

Rz. 4 Durch diese Regelung können Abläufe entbürokratisiert und beschleunigt werden, da das Betreuungsgericht nicht eingeschaltet werden muss und das gesamte Verfahren zur Betreuungseinrichtung entbehrlich wird, selbst wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Zudem entspricht es einer in der Bevölkerung weit verbreiteten Annahme, dass ein Vertretungsrecht unter Ehegatten beste...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / III. Kosten

Rz. 14 Die Einführung eines Ehegattenvertretungsrechts in § 1358 BGB n.F. soll Kosten senken und Betreuungsverfahren zumindest in einigen Eilfällen in Gesundheitsangelegenheiten vermeiden.[22] Es soll den Ländern Kosten von 1,1 Mio. EUR im Jahr einsparen.[23] Ob an anderer Stelle mehr Aufwand und Kosten entstehen werden, wird abzuwarten sein. Gerechnet wird mit ca. 22.500 Be...mehr

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Anhang 2: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BNotO

Bundesnotarordnung (BNotO) neu gefasst durch Bek. v. 24.2.1961, BGBl. I, 97 BGBl. III 303–1 zuletzt geändert durch G. v. 21.12.2021, BGBl. I, 1282mehr

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§ 1 Einleitung / VIII. Zentrales Vorsorgeregister

Rz. 11 Änderungen in Bezug auf das ZVR betreffen insbesondere die Vorsorgeregisterverordnung (VRegV) und die Bundesnotarordnung (BNotO):mehr

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§ 5 Vorsorgevollmacht – all... / F. Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister sowie Auskunft daraus, §§ 1, 2, 5–9 VRegV, § 78a BNotO

Rz. 21 Die Registrierung in Bezug auf Vorsorgevollmachten ist grundsätzlich unverändert (zur Patientenverfügung: siehe § 8 Rdn 3–6; zum Widerspruch gegen die Ehegattenvertretung: siehe § 10 Rdn 33). Eine erhebliche Verbesserung wird in Zukunft sein, dass eine Auskunft nicht mehr nur an Gerichte, sondern gem. § 6 VRegV n.F. auch an Ärzte möglich sein wird. Betreuer, Betreuungs...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / II. Gründe, § 1358 Abs. 1 BGB n.F.

Rz. 17 Der vertretene Ehegatte darf seine Angelegenheiten nicht besorgen können (§ 1358 Abs. 1 S. 1 BGB n.F.), wie es auch sonst für eine Betreuung der Fall sein muss. Dies ist eine bewusst gesetzte Parallele.[34] Gründe können (ebenfalls wie in § 1814 Abs. 1 BGB n.F.) Krankheit oder Bewusstlosigkeit sein. Letztere wird in § 1814 Abs. 1 BGB n.F. nicht genannt, wohl aber die ...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / VI. Sachliche Grenze, § 1358 Abs. 3 Nr. 4 Alt. 1 BGB n.F.

Rz. 31 Das Vertretungsrecht entfällt allerdings auch ohne weiteres, also ohne ärztliches oder gerichtliches Tätigwerden und unabhängig von einem Zeitpunkt oder einer Frist, wenn die körperlichen Voraussetzungen wegfallen, also die Unfähigkeit, aufgrund von Krankheit oder Bewusstlosigkeit seine Angelegenheiten selbst zu besorgen, § 1358 Abs. 3 Nr. 4 Alt. 1 BGB n.F. Rz. 32 Kann...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / II. Rechte gegenüber Dritten, § 1815 Abs. 3 Hs. 2 BGB n.F.

Rz. 18 Nach hier vertretener Ansicht sollte die auf Anregung aus der Facharbeitsgruppe 3 in § 1815 Abs. 3 Hs. 2 BGB n.F. neu aufgenommene Befugnis zur Geltendmachung von Auskunfts- und Rechenschaftsansprüchen des Vollmachtgebers gegenüber Dritten (z.B. Banken und Ärzten) standardmäßig in den Aufgabenkreis eines Kontrollbetreuers aufgenommen werden. Anders können die Interess...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / B. Einleitung

Rz. 2 Die Ehegattenvertretung ist für Situationen insbesondere im Krankenhaus oder am Lebensende in einer Krankheits- oder Pflegesituation gedacht, bei denen ein Betreuungsverfahren als Formalismus angesehen werden kann. Es werden Entscheidungen des nicht getrenntlebenden Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten sowie damit zusammenhängenden, zivilrechtlichen Fragen ermöglich...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / I. Anwendungsbereich, § 1358 Abs. 1 BGB n.F., Art. 15 EGBGB n.F.

Rz. 15 Der eingeschränkte Anwendungsbereich geht schon aus der Normüberschrift hervor – die "Gesundheitssorge". Vermögensangelegenheiten sind nur im engen, damit zusammenhängenden Rahmen umfasst (siehe Rdn 42–46). Gem. Art. 15 EGBGB n.F. gilt § 1358 BGB n.F. für alle im Inland lebenden Ehegatten.[26] Gem. § 21 LPartG gilt die Vorschrift auch für Lebenspartnerschaften. Eine Pf...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / 2. Kritik

Rz. 6 In den meisten Stellungnahmen von Verbänden wurde die Regelung trotzdem abgelehnt,[3] wie auch in der juristischen Literatur[4] und sogar in der Facharbeitsgruppe 3 beim BMJV.[5] Das Motiv der Kostenreduzierung wird als leitend angenommen.[6] Aus den Kreisen der Ärzteschaft scheint eher Zustimmung zu kommen[7] mit Kritik im Detail, insbesondere am Verwaltungsaufwand.[8...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / IV. Zivilrechtlicher Vertragsschluss, Kostenregelung, § 1358 Abs. 1 Nr. 2, 4 BGB n.F.

Rz. 47 Neben der die Strafbarkeit des körperlichen Eingriffs beseitigenden Einwilligung (i.S.v. § 630a BGB) ist auch der Abschluss zivilrechtlicher Verträge notwendig, was § 1358 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. ermöglicht. Insbesondere bei Privatpatienten ist das wichtig.[68] Es gibt aber hinsichtlich der Pflege und Rehabilitation eine Begrenzung auf "eilig" vorzunehmende Maßnahmen (s...mehr

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Anhang 6: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BtOG

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) vom 4.5.2021, BGBl I, 882, 917 mWv 1.1.2023 BGBl III 404–33 zuletzt geändert durch Gesetz v. 24.6.2022, BGBl I, 959, 963mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rettungsdienstleistungen

Rz. 47 Die Leistungen der Notfallrettung umfassen sowohl Leistungen der Lebensrettung und Betreuung von Notfallpatienten als auch deren Beförderung. Die lebensrettenden Maßnahmen i. e. S. werden regelmäßig durch selbstständige Ärzte erbracht, die sich dazu gegenüber dem beauftragten Unternehmen verpflichtet haben und insoweit als Unternehmer tätig werden. Die Leistungen dies...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 4 Nr. 17 UStG geht zurück auf § 4 Nr. 17 UStG 1973 bzw. dessen Vorgängervorschrift (§ 50f UStDB 1951). Die Lieferungen von Blutkonserven zwischen Blutsammelstellen, zwischen Krankenanstalten und zwischen Blutsammelstellen und Krankenanstalten waren schon seit dem 1.4.1958 aufgrund des durch die Neunte UStDBÄndVO v. 23.3.1958[1] eingeführten § 50f UStDB 1951 steuerfre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen von menschlichem Blut

Rz. 26 Alle Unternehmer, die Umsätze dieser Art tätigen, können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Einer entsprechenden Lizenz bedarf es nicht. Die Steuerbefreiung gilt für Lieferungen auf allen Stufen und in jeder Form zwischen den dafür in Betracht kommenden Einrichtungen (z. B. Blutspendedienste, Blutbanken, Blutsammelstellen, Krankenhäuser oder Ärzte). Eine Beschrän...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.2 Durchgangsarzt(= D-Arzt-)verfahren

Rz. 6 Das D-Arzt-Verfahren ist mit dem Ziel eingeführt worden, den Versicherten auch ambulant nach den Richtlinien des Berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens umgehend zu untersuchen, zu behandeln und zu betreuen. Die Begrifflichkeit geht auf ein Abkommen zwischen den Berufsgenossenschaften und Ärzten v. 29.11.1921 zurück. Auf die Bestellung zum D-Arzt besteht bei Erfüllun...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.6 H-Arzt-Verfahren

Rz. 11 Das H-Arzt-Verfahren ist mit dem 31.12.2015 ausgelaufen. Ab 1.1.2011 wurden bereits keine neuen H-Ärzte mehr zugelassen (vgl. § 30 Vertrag Ärzte/Unfallversicherung in der bis 31.12.2015 geltenden Fassung). Den bisher beteiligten H-Ärzten wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis 31.12.2014 unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen einen Antrag auf Übernahme in das...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.10 Beteiligung von Ärzten und Krankenhäusern

Rz. 15 Das bis Ende 1996 geltende Recht (§ 557 Abs. 2 Satz 2 RVO) sah keinen Anspruch auf die Bestellung zum D-Arzt oder auf Zulassung eines Krankenhauses zum Verletzungsartenverfahren vor (LSG Schleswig-Holstein, Urteil v. 4.4.1984, L 4 U 27/83). Nach Abs. 2 haben Ärzte und Krankenhäuser nunmehr einen Rechtsanspruch auf Zulassung zum berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren...mehr

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Jung, SGB VII § 28 Ärztlich... / 2.4 Durchgangsarztverfahren

Rz. 9 Grundsätzlich ist in der Unfallversicherung wie in der Krankenversicherung die Freiheit der Arzt- und Krankenhauswahl gewährleistet. Jedoch ist die Freiheit der Arztwahl insofern eingeschränkt, soweit Art und Schwere der Erkrankung eine besondere Heilbehandlung erfordern. Die Versicherten müssen sich auf einen vom Unfallversicherungsträger zur Behandlung von Unfallverl...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.2 Zahlung für den Zeitraum vor der Entbindung

Rz. 138 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld beginnt grundsätzlich 6 Wochen vor dem Tag der Entbindung; der Entbindungstag wird als Ereignistag (§ 26 Abs. 1 SGB X i. V. m. § 187 Abs. 1 BGB) nicht in die Frist eingerechnet. Der Beginn der 6 Wochen für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld berechnet sich für die Zeit vor der Entbindung grundsätzlich von dem Tag der tatsächlichen Ent...mehr

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zfs 09/2022, Kein Anspruch ... / 2 Aus den Gründen:

[32] I. Die Berufung und die Anschlussberufung sind zulässig. Sie haben indes keinen Erfolg. [33] 1. Die Berufung des Klägers hat keinen Erfolg, soweit sie sich dagegen wendet, dass das Landgericht ihm Verdienstausfall für nur 2 ½ Monate und nicht für die gesamte Zeit der Krankschreibung bis zum 14.9.2020 zugesprochen hat. [34] 1.1 Der nach §§ 249 ff., 842, 843 BGB (bzw. § 11 ...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.1 Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung

Rz. 3 Die Unfallversicherungsträger sind nach Eintritt eines Versicherungsfalls verpflichtet, eine frühzeitige und sachgemäße Heilbehandlung als Sachleistung zu erbringen (vgl. § 26 Abs. 2). Die Heilbehandlung kann auch eine besondere unfallmedizinische Heilbehandlung umfassen. Um dem Verletzten die beste Heilbehandlung zu gewähren, haben die Unfallversicherungsträger das be...mehr

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zfs 09/2022, Kein Anspruch ... / 3 Anmerkung:

I. Die Entscheidung behandelt den schwierigen, aber in der Praxis wohl nicht seltenen Fall, in dem sich eine Krankschreibung später als falsch erweist. Der Kläger hatte bei einem Unfall 2019 u.a. eine Beinverletzung erlitten. Er war vier Monate arbeitsunfähig und hatte nach dem 4.9.2019 weitere Krankschreibungen seines Arztes bis zum 14.9.2020 erhalten. Auch für diesen Zeitra...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.2.1 Entbindung später als erwartet

Rz. 143 Entbindet eine Frau später als vom Arzt oder der Hebamme bzw. dem Entbindungspfleger vorausberechnet, verlängert sich die Bezugsdauer für die Zeit vor der Entbindung entsprechend (§ 24i Abs. 3 Satz 5). Das bedeutet, dass eine Frau, die z. B. 2 Tage später als erwartet entbindet, für die Zeit vor der Entbindung Mutterschaftsgeld nicht nur für 42, sondern für 44 Tage b...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.1 Überblick

Rz. 40 Die Schutzfrist ist ein Begriff des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Und das MuSchG ist arbeitsrechtlicher Natur und kann nur bei Arbeitnehmerinnen und Heimarbeiterinnen sowie bei Frauen, deren Arbeitsverhältnis zulässig aufgelöst wurde (Rz. 20 ff.), angewandt werden. Für Versicherte, die nicht diesen Frauen zuzuordnen sind (vgl. Rz. 41), gilt als leistungsauslösender T...mehr

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Jung, SGB VII § 30 Heilmittel / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Heilmittel sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen der physikalischen Therapie sowie der Sprach- und Beschäftigungstherapie. Es genügt, wenn das Mittel in Bezug auf eine Gesundheitsstörung schädi...mehr

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Jung, SGB VII § 28 Ärztlich... / 2.1 Ärztliche Behandlung

Rz. 2 Wenn wegen der Folgen eines Versicherungsfalls ärztliche Behandlung erforderlich ist, erbringen die Unfallversicherungsträger ärztliche Behandlung. Die ärztliche Behandlung umfasst alle vertragsärztlichen Tätigkeiten, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich und zweckmäßig sind. Ärztliche Behandlu...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.1 Beginn der Schutzfrist bei bestehendem Arbeits-/Heimarbeitsverhältnis

Rz. 29 Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis bei Beginn des leistungsauslösenden Tatbestandes, also i. d. R. bei Beginn der Schutzfrist. Nach § 3 Abs. 1 MuSchG dürfen werdende Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden (es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklär...mehr

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Jung, SGB VII § 28 Ärztlich... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 13 Kaiser, Das spezielle Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Unfallverletztem: Grundlagen und wichtige Einzelaspekte, BG 1983 S. 270. Schönberger/Mehrtens/Emmerich, Zur Verbesserung des Heilverfahrens, BG 1983 S. 332. Schwartzkopff/Berner/Bienek, in: Steuerberater Branchenhandbuch, 241. Lieferung 2022, Psychotherapeut. Seidler, Entwicklung und heutiger Stand des Heilverfahre...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.3 Verletzungsartenverfahren

Rz. 7 Bei schweren Verletzungen sind die Verletzten in eigenen Kliniken oder Sonderstationen sowie in zum Verletzungsartenverfahren zugelassenen Kliniken stationär zu behandeln. § 37 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger konkretisiert, dass der behandelnde Arzt in Fällen, in denen eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverfahren vorliegt, dafür zu sorgen hat, dass d...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.5 Beratungsfacharztverfahren

Rz. 10 Das Beratungsfacharztverfahren wurde nur in ländlichen Teilgebieten von Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eingeführt, in denen der D-Arzt verkehrstechnisch schlecht erreichbar war. Das Beratungsfacharztverfahren ist ebenso wie das H-Arzt-Verfahren ausgelaufen (vgl. Rz. 11). Stattdessen wird die Versorgung der Unfallverletzten n...mehr

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zfs 09/2022, Kein Anspruch ... / Sachverhalt

[1] A. Der Kläger macht Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Unfallereignis vom 8.5.2019 geltend, welches sich gegen 10.00 Uhr in der Waschstraße der W … GmbH in der … straße xxx in C … ereignete. Die Schäden wurden durch die Beklagte zu 2) bereits teilweise reguliert. Streitgegenständlich ist, ob noch über das bereits geleistete Schmerzensgeld weiteres Schmerzensgeld...mehr

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Jung, SGB VII § 32 Häuslich... / 2.1.2 Ambulante ärztliche Behandlung

Rz. 3 Häusliche Krankenpflege wird nur gewährt, wenn Versicherte infolge des durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschadens in ambulanter ärztlicher Behandlung stehen. Beim Versicherten muss ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand vorliegen, der ärztlicher Behandlung bedarf. Die häusliche Krankenpflege bedarf einer ärztlichen Verordnung. Nach § 19 des Ver...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Durchführung der Heilbehandlung. Abs. 1 enthält die Grundprinzipien des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens entsprechend dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 557 Abs. 2 Satz 1 RVO) und schafft die gesetzliche Grundlage für die besonderen Heilverfahrensarten, die auch durch neue Heilverfahrensarten weiterentwickelt werden können. Das...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.7 Augen- sowie Hals-, Nasen- und Ohrenarztverfahren

Rz. 12 Auch das Augen- und das Hals-, Nasen- und Ohrenarztverfahren sind – ebenso wie das H-Arzt und das Beratungsfacharztverfahren – nicht mehr vorgesehen.mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.2 Kind mit Behinderung

Rz. 150 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld verlängert sich für die Zeit nach der Entbindung nicht nur bei Mehrlings- und Frühgeburten auf einen Zeitraum von 12 (statt 8) Wochen, sondern auch, wenn bei dem Säugling eine Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ärztlich festgestellt wird (§ 24i Abs. 3 Satz 2). Das setzt voraus, dass vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbin...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.9 Berufskrankheiten

Rz. 14 Hat ein Arzt den begründeten Verdacht, dass bei einem Versicherten eine Berufskrankheit besteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert, so erstattet er den Unfallversicherungsträgern eine Anzeige nach § 202.mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.4.1 Arbeitsleistung innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Entbindung

Rz. 154 Eine Fallgestaltung für die Verschiebung des Mutterschaftsgeldanspruchs wegen der unter Rz. 153 aufgeführten EG-Mutterschaftsrichtlinie liegt vor, wenn die Mutter kein vom Arzt oder der Hebamme bzw. dem Entbindungspfleger ausgestelltes Zeugnis etc. über einen voraussichtlichen Entbindungstermin vorlegen kann und in den letzten 6 Wochen vor der tatsächlichen Entbindung ...mehr

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Jung, SGB VII § 28 Ärztlich... / 2.3 Hilfeleistung anderer Personen

Rz. 8 Die Hilfeleistung anderer Personen gehört zur ärztlichen Behandlung nur, soweit sie vom Arzt angeordnet und verantwortet wird, wie z. B. die Leistungserbringung durch Krankenschwestern oder medizinisch-technisches Assistenzpersonal.mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.11 Beziehungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu den Leistungserbringern

Rz. 16 Abs. 3 beauftragt die Verbände der Unfallversicherungsträger und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der erbrachten Leistungen und das Abrechnungsverfahren vertraglich zu gestalten. Diese Rahmenverträge sind für die jeweiligen Mitglieder unmittelbar verbindlich und entfalten Dauerwirkung. Der auf dieser Grundlag...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.4 Art. 8 Abs. 1 EG-Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG

Rz. 153 Eine werdende bzw. junge Mutter kann Mutterschaftsgeld grundsätzlich für folgende Dauer beanspruchen: für 6 Wochen vor der Entbindung, für den Tag der tatsächlichen Entbindung und für weitere 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung. Kann die Frau der Krankenkasse bzw. dem Arbeitgeber kein vom Arzt bzw. der Hebamme oder dem Entbindungspfleger ausgestelltes Zeugnis über einen...mehr