Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 9. Rücknahme der Beschwerde

Rz. 121 Eine Rücknahme der Beschwerde ist jederzeit möglich. Nimmt im Erbscheinsverfahren ein Beteiligter die von ihm eingelegte (weitere) Beschwerde zurück, so hat er in der Regel auch die außergerichtlichen Kosten eines Beschwerdegegners zu erstatten, § 84 FamFG. Von einer Anordnung der Kostenerstattung kann jedoch nach den Umständen des Einzelfalls aus Billigkeitsgründen ...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 4. Kosten

Rz. 104 Ausspruch bzgl. der Gerichtskosten unterbleibt, §§ 22 ff. GNotKG . Die einzelnen Gebührentatbestände sind: Rz. 105 Beispielmehr

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AGS 10/2022, Berücksichtigung des Verzichts auf Kostenerstattung

§§ 103 ff., 767, 775 Nr. 4 und 5 ZPO Leitsatz Im Kostenfestsetzungsverfahren sind materiell-rechtliche Einwendungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien unstreitig in einem Vergleich eine Regelung getroffen haben, wonach der Beklagte zugesagt hat, keinen Kostenantrag zu stellen, zwischen den Parteien jedoch streitig ist, ob der Verzicht...mehr

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AGS 10/2022, Fragen und Lös... / II. Einwand des Beklagten

Der Einwand des Beklagten, der Kläger habe dadurch auf seine Kostenerstattungsansprüche verzichtet, dass er erklärt habe, er stelle keinen Kostenantrag, greift nur dann durch, wenn er von dem Kläger zugestanden wird. Ist dies nicht der Fall, wird der Rechtspfleger diesen Einwand nicht berücksichtigen. Im Kostenfestsetzungsverfahren können nämlich materiell-rechtliche Einwend...mehr

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AGS 10/2022, Vergütung des ... / III. Vergütung der Terminsvertreter

1. Vereinbarte Vergütung nicht erstattungsfähig Das OLG München hat sodann darauf hingewiesen, dass gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nur die auf der Grundlage des RVG angefallenen gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts erstattungsfähig sind. Demgegenüber seien Rechtsanwaltskosten, die auf einer Honorarvereinbarung beruhten, bei der Kostenfestsetzung grds. nicht zu berü...mehr

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AGS 10/2022, Berücksichtigu... / II. Materiell-rechtliche Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

1. Grundsätzlich keine Berücksichtigung Nach Auffassung des OLG Brandenburg ist der von der Verfügungsklägerin erhobene Einwand, der Verfügungsbeklagte habe auf die Kostenerstattung für den vor dem LG Neuruppin geführten Rechtsstreit insgesamt verzichtet, im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen. Dies hat das OLG damit begründet, das Kostenfestsetzungsverfahren...mehr

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AGS 10/2022, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Der Kläger hat mit seiner vor dem LG Berlin erhobenen Klage auf Zahlung von 20.000,00 EUR nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung Erfolg gehabt. Aufgrund der zu seinen Gunsten in dem Urteil des LG vom 15.1. ergangenen Kostenentscheidung hat er am 1.2. die Festsetzung seiner Kosten gegen den Beklagten beantragt. Da der Beklagte gegen das Urteil des LG Berlin Berufung e...mehr

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AGS 10/2022, Berücksichtigu... / I. Sachverhalt

In dem vor dem LG Neuruppin anhängigen Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hatte der Verfügungsbeklagte in erster Instanz obsiegt. Mit Schriftsatz vom 18.12.2020 hat er die Festsetzung der erstinstanzlichen Kosten gegen die Verfügungsklägerin beantragt. Während des von der Verfügungsklägerin eingeleiteten Berufungsverfahrens hat der Rechtspfleger des LG Neurup...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verfahren

Rn. 3 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die gerichtliche Bestellung des Vertragsprüfers erfordert nach § 293c Abs. 1 Satz 1 AktG einen Antrag der Vorstände der vertragsschließenden Gesellschaften, eine Bestellung von Amts wegen findet nicht statt (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 293c, Rn. 4; KonzernR (2019), § 293c AktG, Rn. 5). Die Vorstände der vertragsschließenden Gesellschaften haben...mehr

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Jung, SGB XII § 116a Rückna... / 2.2 Leistungen nach dem SGB XII

Rz. 5 § 116a gilt für sämtliche Leistungsbereiche des SGB XII. Eine Begrenzung auf bestimmte Leistungsarten lässt sich dem Wortlaut des § 116a nicht entnehmen. Die Regelung gilt daher nicht nur für die Leistungsgewährung im engeren Sinne, sondern auch für andere Entscheidungen nach dem SGB XII wie z. B. die Festsetzung von Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten nach § 103.mehr

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Jung, SGB XII § 116 Beteili... / 2.3 Beteiligung sozial erfahrener Dritter nach Abs. 2

Rz. 11 Zu den in Abs. 2 genannten Arten von Verwaltungsakten, an denen sozial erfahrene Dritten zu beteiligen sind, gehören außer den Bescheiden über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe auch Entscheidungen über Widersprüche gegen ihre Art und Höhe. Unter "Ablehnung der Sozialhilfe" fällt nicht nur der negative Erstbescheid, sondern auch die Einstellung oder...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.7.2 Kein Rückforderungsanspruch gegen das Geldinstitut bei anderweitiger Verfügung

Rz. 29 Für das Geldinstitut besteht nach Abs. 3 Satz 3 keine Verpflichtung zur Rücküberweisung einer zu Unrecht gezahlten Geldleistung, soweit über den entsprechenden Betrag bei Eingang der Rückforderung bereits anderweitig verfügt wurde. Ausnahmen bestehen, wenn die Rücküberweisung trotz der bereits vorgenommenen Verfügung aus einem noch bestehenden Guthaben erfolgen kann o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 4 Gestellung und Kostenerstattung durch den Arbeitgeber

Nach § 3 Nr. 31 EStG kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer typische Berufskleidung kostenlos und steuerfrei zur Verfügung stellen oder übereignen. Erhält der Arbeitnehmer die Berufskleidung zusätzlich zum Arbeitslohn, unterstellt die Finanzverwaltung, dass es sich um typische Berufskleidung handelt, sofern nicht das Gegenteil offensichtlich ist.[1] Allerdings setzt die Steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 3 Zahlung von Wäschegeld

Beim sog. Wäschegeld, welches der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zum Zwecke der Reinigung der Kleidung zahlt, sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wäschegeld für nicht berufstypische Kleidung Handelt es sich nicht um berufstypische Kleidung, wird die Zahlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Hinweis Reinigungskosten bei längerfristigen Auslandsreisen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 4 Arbeitskleidung im öffentlichen Dienst

Für bestimmte Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes gilt eine ausdrückliche Steuerbefreiung.[1] Danach wird die Überlassung von Dienstkleidung aus Dienstbeständen steuerfrei gewährt u. a. bei Angehörigen der Polizei, der Bundeswehr und der Berufsfeuerwehr.[2] Dies gilt ebenfalls für sog. Einkleidungsbeihilfen und Abnutzungsentschädigungen für die Dienstkleidung. Die Steuerfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 2 Ersatz der Aufwendungen des Arbeitnehmers

Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die verauslagten Anschaffungskosten von Arbeitskleidung, besteht ebenfalls Steuer- und damit auch Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 4 Kein Eigentumsübergang

Die vom Arbeitgeber gestellte Arbeitskleidung geht im Zweifel nicht in das Eigentum des Arbeitnehmers über. Dieser hat sie am Ende des Arbeitsverhältnisses oder auch dann, wenn sie nicht mehr benötigt wird, zurückzugeben. Die Reinigungskosten bei Rückgabe der Kleidung hat bei vorgeschriebener Arbeits(schutz)kleidung in allen Fällen der Arbeitgeber zu tragen; abweichende Rege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einzelfälle

Rz. 58 Durch den Abschluss eines (sog. unechten) Gruppenversicherungsvertrags zwischen einem Verein bzw. Berufsverband und einem Versicherungsunternehmen erlangen weder die Vereinsmitglieder noch die Arbeitnehmer einen Versicherungsschutz. Diesen erhalten die Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer erst durch den Abschluss des individuellen Versicherungsvertrags. Durch den Abschl...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten

Sonstige Einkünfte durch Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG Der privaten Vermögensverwaltung unterliegende Fruchtziehung (Tz. 48), steuerpflichtige Gegenleistung für den temporären Verzicht des Steuerpflichtigen in Form von Einheiten einer virtuellen Währung (Tz. 48), Bewertung der als Aufwandsentschädigung erhaltenen Gegenleistung in Form der virtuellen Währung mit dem Marktku...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 39 Die Befreiung erstreckt sich auf alle Leistungen, die in Ausübung der begünstigten Tätigkeiten, also insbesondere im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Abschluss von Versicherungs- und Bausparverträgen, erbracht werden, es sei denn, es handelt sich um reine Verwaltungstätigkeiten wie z. B. das Inkasso von Prämien oder die Schadensregulierung. Steuerfrei ist dahe...mehr

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§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / F. Vergütung, §§ 1875–1881 BGB n.F., VBVG n.F.

Rz. 27 Die Regelungen zu Vergütung und Aufwendungsersatz finden sich im Untertitel 5, §§ 1875–1881 BGB n.F. sowie im VBVG. Systematisch sollen nun alle nicht-ehrenamtlichen Betreuervergütungen im VBVG geregelt werden, § 1875 Abs. 2 BGB n.F. Entsprechend enthalten gem. § 1875 Abs. 1 BGB n.F. die §§ 1876–1881 BGB n.F. Regelungen für die ehrenamtlichen Betreuer. Wichtige Regelu...mehr

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Anhang 5: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) v. 17.12.2008, BGBl. I, 2586, 2587, BGBl. I 2009, 1102 BGBl. III 315–24 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 962mehr

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Anhang 8: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – SGB VIII

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe neu gefasst durch Bek. v. 11.9.2012, BGBl. I, 2022 BGBl. III 860–8 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 965mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rettungsdienstleistungen

Rz. 47 Die Leistungen der Notfallrettung umfassen sowohl Leistungen der Lebensrettung und Betreuung von Notfallpatienten als auch deren Beförderung. Die lebensrettenden Maßnahmen i. e. S. werden regelmäßig durch selbstständige Ärzte erbracht, die sich dazu gegenüber dem beauftragten Unternehmen verpflichtet haben und insoweit als Unternehmer tätig werden. Die Leistungen dies...mehr

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AGS 09/2022, Anwaltskosten ... / II. Kostenerstattung

Gem. § 162 Abs. 1 VwGO gehören zu den erstattungsfähigen Kosten die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigungen notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO gehören hierzu u.a. die gesetzlich bestimmten Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts. Das BVerwG hat darauf hingewiesen, dass sich die Erstattungsfähigkeit von Anwaltsko...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 32 Häuslich... / 2.2 Leistungsinhalt

Rz. 8 Die Unfallversicherungsträger müssen häusliche Krankenpflege grundsätzlich als Sachleistung erbringen, indem sie eine geeignete Pflegekraft stellen. Die häusliche Krankenpflege umfasst Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Rz. 9 Zur Grundpflege gehören pflegerische Leistungen nichtmedizinischer Art, z. B. Krankenbeobachtung, Hilfe bei der Kör...mehr

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AGS 09/2022, Forderungsüber... / IV. Die Änderung der Rechtsprechung des OLG München

Das OLG München hat seine bisherige Rspr. aufgegeben und sich nunmehr der ganz überwiegenden Auffassung in Rspr. und Lit. angeschlossen, wonach die Staatskasse nicht gehindert ist, gem. § 59 RVG auf sie übergegangene Ansprüche nach § 126 ZPO gegen eine unterlegene Partei auch dann geltend zu machen, wenn dieser ebenfalls PKH bzw. VKH bewilligt worden ist. 1. Gesetzeswortlaut ...mehr

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AGS 09/2022, Anwaltskosten ... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BVerwG ist zuzustimmen. 1. Kostenerstattung und Kostenfestsetzung Ob die im Vorabentscheidungsverfahren entstandenen Anwaltskosten erstattungsfähig sind und festgesetzt werden können, richtet sich nach dem Recht des vorlegenden Gerichts (EuGH EuR 1974, 57 auf Vorlage des BFH BFHE 106, 481 = NJW 1973, 440). Damit erstreckt sich die Kostenentscheidung des Au...mehr

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AGS 09/2022, von Seltmann, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Von Rechtsanwältin Julia von Seltmann. 1. Aufl., 2021. Verlag C.H.Beck, München. XXII, 1.120 S. 99.00 EUR Seit vielen Jahren ist der Beck´sche Online-Kommentar zum RVG bekannt. Mit Inkrafttreten des KostRÄG 2021 hat der Verlag erstmals eine Druckausgabe ausgegeben, die auf der 51. Edition des Online-Kommentars beruht. Selbstverständlich sind hierbei alle durch das KostRÄG 202...mehr

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AGS 09/2022, Forderungsüber... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Forderungsübergang auf die Staatskasse Jetzt sind auch die Bayern auf den allerneuesten Stand der Rspr. Soweit ersichtlich hat kein anderes OLG zur Vorschrift des § 59 RVG die Auffassung vertreten, gegen einen bedürftigen erstattungspflichtigen Gegner könne die Staatskasse den Forderungsübergang nicht geltend machen. Dem Familienrichter des AG Kaufbeuren ist es zu danken, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 7.1.2 Gemeinsame Kostentragung

Kosten- und Sicherungspflicht Neben der Schonung ist der Berechtigte auch zur anteiligen Kostentragung und zur Verkehrssicherung verpflichtet bei einer Nutzung gemeinsam mit dem Eigentümer. Praxis-Beispiel Kostentragung und Verkehrssicherung Der Berechtigte und der Eigentümer des dienenden Grundstücks benutzen eine Pkw-Zufahrt gemeinsam und in gleicher Weise. Dann kann der Eige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2022, Kein Anspruch ... / 2 Aus den Gründen:

[32] I. Die Berufung und die Anschlussberufung sind zulässig. Sie haben indes keinen Erfolg. [33] 1. Die Berufung des Klägers hat keinen Erfolg, soweit sie sich dagegen wendet, dass das Landgericht ihm Verdienstausfall für nur 2 ½ Monate und nicht für die gesamte Zeit der Krankschreibung bis zum 14.9.2020 zugesprochen hat. [34] 1.1 Der nach §§ 249 ff., 842, 843 BGB (bzw. § 11 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Industrie- und Handelskammern

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die IHK sind als > Körperschaft des öffentlichen Rechts verfasst (vgl Basedow, BB 1977, 366). Die von ihnen wahrgenommenen Aufgaben der schlichten Hoheitsverwaltung sind öffentliche Dienste iSd § 3 Nr 12 EStG (BFH 92, 11 = BStBl 1968 II, 437); diese Vorschrift ist deshalb auch für Aufwandsentschädigungen der IHK anzuwenden (> R 3.12 LStR; > Aufwand...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Diskussionsleiter

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Diskussionsleiter beim Radio, Fernsehen oder bei Internet- und Online-Sendungen sind selbständig, soweit sie nur für einzelne Produktionen tätig werden (BMF vom 05.10.1990, Tz 1.3.2, BStBl 1990 I, 638). Aufwandsentschädigungen für eine Diskussionsleitertätigkeit sind nicht steuerfrei nach § 3 Nr 26 EStG (> Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeite...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. (Rechtliche) Rahmenbedingungen

Rz. 3 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Bekanntheit und der Erfolg von Influencern gehen idR einher mit der Anzahl der Anhängerschaft (sog Follower; aus dem Englischen: to follow; Übersetzung: jemandem folgen). Eine hohe Zahl an Followern führt zu einer automatisierten Vervielfältigung und Verstetigung der Präsenz des Influencers und folglich auch zu einem entsprechend hohen We...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Lohnsteuerliche Einordnung/Bewertung

Rz. 11 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die lohnsteuerliche Bewertung der Zuwendungen (vgl > Rz 6 f) wird anhand der Art der Zuwendung bestimmt. Dem Grunde nach wird zwischen > Barlohn und Versteuerung als > Sachbezüge unterschieden. Bei Barlohn ist idR von einer individuellen Versteuerung auszugehen, wohingegen die Einordnung als Sachbezug Voraussetzung für die etwaige Anwendung v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 382 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Aufwendungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden deren Rechtsträgern erstattet. Die Norm sieht einen Rechtsanspruch der Rechtsträger der für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden auf Kostenerstattung vor. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 5.2 Liste der allgemeinen förderfähigen betrieblichen Fixkosten

Mieten und Pachten: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen, inklusive Mietnebenkosten (soweit nicht unter Nr. 7 dieser Tabelle erfasst), sowie Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn sie bereits 2019 in entsprechender Form steuerlich abgesetzt worden sind/werde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 2.6 Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige

Rz. 9 Bei Abs. 7 handelt es sich um eine übergangsrechtliche Vorschrift, die aus Gründen des Vertrauensschutzes erforderlich war, um Bestands- wie Neurentner, die ehrenamtlich tätig sind, nach geänderter Rechtsprechung des BSG zu schützen. Nach ihrer bisherigen Rechtsanwendung hatten die Rentenversicherungsträger Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenbeamte sowie für eh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.3.2 Höhe der Kostenerstattung

Rz. 27 Bei einer vom Rehabilitanden selbst gewählten Ersatzkraft erstattet der Rehabilitationsträger die Auslagen des Rehabilitanden gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 38 SGB V in angemessener Höhe. Dieses bedeutet, dass die zu erstattenden Kosten das Maß des Notwendigen nicht übersteigen dürfen – es gilt der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz (vgl. BSG, Urteil v. 3.7.1985...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 302 ist eine Übergangsvorschrift, mit der insbesondere der Anspruch auf Altersrente auch nach dem Inkrafttreten von Rechtsänderungen aufrechterhalten wird. In Abs. 1 und 2 wird bestimmt, dass bestimmte Renten, auf die bis zum 31.12.1991 ein Anspruch bestand, als Regelaltersrenten weiterzugewähren sind, wenn der Versicherte vor dem 2.12.1926 geboren ist. Abs. 3 legt f...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.8 Unterbringung der Kinder außerhalb des eigenen Haushalts (Abs. 2 2. Alternative)

Rz. 42 Bei der Leistung Haushaltshilfe handelt es sich in erster Linie um eine Leistung zur Weiterführung des Haushalts. Diese Weiterführung des Haushalts umfasst bei Bedarf auch die Beaufsichtigung und Betreuung der in dem Haushalt lebenden Kinder im Haushalt des Rehabilitanden. Auf Wunsch des Rehabilitanden kann die Unterbringung der Kinder für die Dauer dessen Abwesenheit...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.6 Antrag auf Haushaltshilfe; Antragsverfahren

Rz. 37 Dem Grunde nach ist die Haushaltshilfe eine Dienst- bzw. Naturalleistung. Sie ist, von dringenden Fällen abgesehen (BSG, Urteil v. 24.9.2002, B 3 KR 2/02 R), vor ihrer Inanspruchnahme beim Rehabilitationsträger zu beantragen; denn dem Rehabilitanden steht ein Anspruch auf Kostenerstattung nur zu, wenn er erklärt, die Haushaltshilfe nicht als Naturalleistung (= z. B. V...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.7 Mitnahme des Kindes in die Rehabilitationseinrichtung (Abs. 2 1. Alternative)

Rz. 38 Eine Mitnahme eines oder mehrerer Kinder an den Ort der Rehabilitations-/Teilhabeleistung kommt nach § 74 Abs. 2 auf Antrag des Rehabilitanden in Betracht, wenn eine Mitnahme des Kindes bzw. der Kinder in die Rehabilitationseinrichtung möglich ist, medizinische oder sonstige Gründe dem nicht entgegenstehen und ansonsten die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Haushalt...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4.1 Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad oder Ehegatte

Rz. 28 Nach den Intensionen des Gesetzgebers gehört die Führung des Haushalts bei Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad zu den Familienpflichten, die selbstverständlich sind und nicht vergütet werden. Die Regelung scheint wegen des Grundsatzes der Solidarität und der Eigenverantwortung (§ 1 SGB IX, § 1 SGB V) sachgerecht. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Gr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.6 Selbstgewählte Ersatzkraft von einem karitativen Verband oder von sonstigen Dienstleistern

Rz. 33 Hat sich der Rehabilitand nach Einbindung des Rehabilitationsträgers (vgl. Rz. 37) als Ersatzkraft nicht eine Privatperson, sondern eine qualifizierte Fachkraft von einem karitativen Verband oder einer vergleichbaren Einrichtung/Institution als Haushaltshilfe beschafft, sind die hierdurch anfallenden notwendigen Kosten auch dann zu erstatten, wenn sie im Einzelfall di...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 2.2 Beauftragung von Rechenzentren (Abs. 2)

Rz. 12 Apotheken und weitere Anbieter von Arzneimitteln können Rechenzentren mit ihren Verpflichtungen beauftragen (Satz 1). Diese werden regelmäßig aufgrund eines Auftragsverhältnisses i. S. d. § 80 SGB X für die Apotheken tätig (Waschull, in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung – Pflegeversicherung, § 300 Rz. 8). Die entsprechenden Rechenzentren haben vereinnahmte Gelde...mehr

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Sommer, SGB V § 292 Angaben... / 2.2 Beispielhafte Aufzählung (Satz 2)

Rz. 4 Insbesondere sind Angaben zur Feststellung der Voraussetzungen von Leistungsansprüchen bei Krankenhausbehandlung, medizinischen Leistungen zur Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, zur Feststellung der Voraussetzungen der Kostenerstattung und zur Leistung von Zuschüssen aufzuzeichnen. Die Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend. Weitere Daten können erfasst wer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Abs. 1 Nr. 1 trat zum 1.1.1993 in Kraft. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat ab 1.1.1993 Abs. 1 ...mehr