Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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AGS 09/2023, Erstattungsfäh... / II. Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 162 Abs. 1 VwGO gehören zu den Kosten des Verwaltungsstreitverfahrens sowohl die – hier nicht interessierenden – Gerichtskosten als auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Nach § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfäh...mehr

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§ 1 Allgemeines / A. Muster: Kosten des Rechtsanwalts und Streitwerte

Rz. 1 Muster 1.1: Kosten des Rechtsanwalts und Streitwerte Muster 1.1: Kosten des Rechtsanwalts und Streitwerte _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben mich als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt in Ihrer Angelegenheit beauftragt und möchten nun erfahren, welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen. Die Gebühren der Rechtsanw...mehr

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AGS 09/2023, Vom Strafbefeh... / V. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. hat das AG seine Auffassung überzeugend begründet. Die Frage der Kostentragungspflicht ist keine Rechtsfolge der Tat, die durch den Erlass des Strafbefehls geahndet werden soll. 2. I.Ü.: Das AG weist darauf hin, dass die Entscheidung über die Kosten und die notwendigen Auslagen für die Staatsanwaltschaft gem. § 464 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StPO unanfechtbar ist, weil ihr – j...mehr

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zfs 09/2023, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG München ist nach den hierfür maßgeblichen Umständen des Einzelfalls zuzustimmen. Das OLG hat die Grundsätze für die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei gut herausgearbeitet. Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten Grundsätze In seinem Beschluss hat sich das OLG München auf die grundlegend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Veräußerungskosten

Rn. 182 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Veräußerungskosten sind neben den AK vom Veräußerungspreis abzuziehen. Zu diesen zählen alle Aufwendungen, welche zum einen in unmittelbarer sachlicher Beziehung mit dem Veräußerungsgeschäft stehen (BFH vom 18.08.1992, VIII R 13/90, BStBl II 1993, 34; BFH vom 01.12.1992, VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520; BFH vom 17.04.1997, VIII R 47/95, ...mehr

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AGS 09/2023, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Münster ist zuzustimmen. 1. Grundsatz Für die Kosten des Verwaltungsstreitverfahrens bestimmt § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO, dass die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig sind. Hieraus folgt, dass diese Anwaltskosten grds. bereits kraft Gesetzes als notwendig anzusehen sind, ohne dass insoweit in eine Notwendigkeitsprüfung gem. § 1...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.37.3 Voraussetzungen für die Anerkennung eines niedrigeren Verrechnungspreises (§ 37 Absatz 3 BsGaV)

412 § 37 Absatz 3 Satz 1 BsGaV ermöglicht den Ansatz eines Verrechnungspreises für die fiktive Veräußerung des Explorationsrechts, der von dem nach § 37 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 16 Absatz 2 Satz 1 BsGaV anzusetzenden Betrag abweicht. Voraussetzung hierfür ist, dass das Bergbau- bzw. das Erdöl- oder Erdgasunternehmenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. WK bei Ehrenamt

Rn. 355 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird die ehrenamtliche Tätigkeit als Arbeitsverhältnis angesprochen (s Rn 72ff), dann sind auch die Aufwendungen, die mit ihr in Zusammenhang stehen, WK. Außerdem können derartige Aufwendungen auch dann als WK abgezogen werden, wenn das unentgeltlich ausgeübte Ehrenamt nur oder vorwiegend mit Rücksicht auf den Hauptberuf übernommen worden i...mehr

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FF 09/2023, Kindesunterhalt / 8 Kosten und Gebühren

OLG Celle, Beschl. v. 10.7.2023 – 21 WF 78/23 1. Schließen die Beteiligten in einem Termin einen Vergleich zum Sorge- und Umgangsrecht, so bemisst sich die Einigungsgebühr gemäß Nr. 1003 i.V.m. Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG aus den zusammengerechneten Werten beider Verfahren. Die Vergütung ist in dem Verfahren festzusetzen, in dem der Vergleich geschlossen wird (im Anschluss an OLG C...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Arbeitnehmerfeier

Rn. 235a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn liegt nach R 19.3 Abs 2 Nr 3 LStR 2023 nicht vor, wenn der ArbG die Kosten einer ArbN-Feier aus Anlass einer Diensteinführung, eines Amts- oder Funktionswechsels, eines ArbN-Jubiläums oder der Verabschiedung eines ArbN übernimmt. Es ist in derartigen Fällen ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des ArbG gegeben. Arbeitsl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überlassung von Kfz

Rn. 257 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt ein ArbG oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter einem ArbN ein Kfz kostenlos zur privaten Benutzung, so handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört und dessen Wert sich nach § 8 Abs 2 EStG bemisst. Er ist in der Höhe anzusetzen, in der dem ArbN durch die Haltung eines eigenen Kf...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schlücking, Steuerliche Behandlung der Umzugskosten und Umzugskostenvergütungen, FR 1981, 610; Seitrich, Die berufliche Veranlassung von Umzugskosten, FR 1984, 34; auf der Springe, Die steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines beruflich bedingten Wohnungswechsels, DStZ 1985, 89; Völlmeke, Der WK-Begriff und der Umfang der Steuerbefreiung des Umzugskostenersatzes bei verfass...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 9.11.2001 – IV B 4 - S 1341 - 20/01, BStBl. I 2001, 796 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung [Verwaltungsgrundsätze – Arbeitnehmerentsendung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung im Unternehmensverbund Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff

Rn. 282 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei den durchlaufenden Geldern und dem Auslagenersatz handelt es sich um Beträge, die ein ArbN vom ArbG erhält, um sie für ihn auszugeben, oder die er erhält, weil er sie für den ArbG ausgegeben hat. Diese Beträge sind lediglich ein Vermögensausgleich der für den ArbG getätigten Aufwendungen, s BFH BStBl II 2006, 473. Sie sind grundsätzlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Verhältnis zum Betriebsausgabenabzug

Tz. 20 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aufwendungen zur Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke können gleichzeitig auch BA sein, wenn sie zur Erzielung von Einnahmen dienen und der primäre Anlass für den Aufwand die Einnahmeerzielung ist (s Tz 16). In diesen Fällen sind die Aufwendungen nach § 4 Abs 4 EStG abzb, § 10 Nr 1 KStG findet keine Anwendung. Das Abzugsverbot tritt nur ein, wen...mehr

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AGS 09/2023, Fahrtkostenpau... / II. PKH-Überprüfungsverfahren, § 120a ZPO

1. Allgemeines Das Verfahren gem. § 11a Abs. 1 ArbGG, § 120a ZPO ermöglicht es dem Arbeitsgericht, nach Bewilligung der PKH die für die PKH maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu überprüfen. Die Partei muss jederzeit auf Verlangen des Gerichts gem. § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO erklären, wenn eine Veränderung ihrer Verhältnisse eingetreten ist. Wegen nachträgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Rechtslage ab Kj 2015

Rn. 243 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Gesetzgeber hat durch das ZollkodexAnpG (BGBl I 2014, 2417) in § 19 Abs 1 Nr 1a EStG die Grundsätze der Rspr des BFH (s Rn 236–242) gesetzlich normiert. Danach sind Zuwendungen des ArbG an seine ArbN und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kritik

Rn. 287 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kritisch zur Abgrenzung zwischen Einnahmen, Auslagenersatz und Kosten der Lebensführung durch die Rspr äußert sich Giloy, FR 1979, 556 vor allem deshalb, weil nach seiner Ansicht der fehlende Einnahmecharakter des Auslagenersatzes in der im Verhältnis zum Arbeitslohn unterschiedlichen Veranlassung der Zahlung zu suchen sei. Es liege ggf ein...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 27. BMF, Schr. v. 19.5.2014 – IV B 5 - S 1341/07/10006-01 – DOK 2014/0348272, BStBl. I 2014, 838 (Glossar "Verrechnungspreise")

1 Anlage Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich ein fortlaufend zu aktualisierendes Glossar "Verrechnungspreise" als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekannt. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Dieses Schreiben nebst Anlage steht ab sofort bis a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Anschaffungskosten

Rn. 200 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufgrund der weiten Auslegung des AK-Begriffs (s Rn 185) ist auch eine Berücksichtigung von nachträglichen Aufwendungen als AK möglich. Maßgebend ist, dass diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst wurden. Ein zeitlicher Zusammenhang mit der ursprünglichen Anschaffung ist nicht nötig. Zu den nachträglichen AK gehört insbesondere die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Sicherheitsmaßnahmen des ArbG

Rn. 281 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vom ArbG getragene Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen bei sicherheitsgefährdeten ArbN (zB Einbau von Sicherheitseinrichtungen in Privathäuser von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern) sind kein stpfl Arbeitslohn, da kein geldwerter Vorteil gegeben ist. Derartige Aufwendungen werden im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des ArbG

Rn. 238a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff des ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses kennzeichnet das Ergebnis der auf einer objektiven Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bestehenden Wertung, dass ein vom ArbG an den ArbN zugewendeter Vorteil nicht Gegenleistung für die Dienste des ArbN ist. Dieser ist vielmehr notwendige Begleiterscheinung betriebsfunkti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schlücking, Steuerliche Behandlung der Umzugskosten und Umzugskostenvergütungen, FR 1981, 610; Seitrich, Die berufliche Veranlassung von Umzugskosten, FR 1984, 34; auf der Springe, Die steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines beruflich bedingten Wohnungswechsels, DStZ 1985, 89; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Umzugskosten" (Mai 2020). Verwaltungsanweisungen: BMF vom 21....mehr

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AGS 09/2023, Vom Strafbefeh... / Leitsatz

Das Gericht kann einen Strafbefehl mit einer vom Antrag der Staatsanwaltschaft abweichenden Kostenentscheidung erlassen; § 408 Abs. 3 S. 2 StPO steht dem nicht entgegen. AG Kehl, Beschl. v. 18.7.2023 – 2 Cs 308 Js 17340/22mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Umzugskostenersatz

Rn. 337 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kosten, die einem privaten ArbN durch einen beruflich veranlassten Umzug – auch bei "freiwilliger" Versetzung, FG Köln EFG 1981, 449 rkr – entstehen, sind WK, BFH BStBl II 1977, 117; R 9.9 Abs 1 LStR 2023 und s Rn 343. Wegen der Höhe der ohne weiteres als WK anzuerkennenden Umzugskosten vgl R 9.9 Abs 2 LStR 2023, die eine richtige Auslegung...mehr

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zfs 09/2023, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die in Österreich ansässigen Kläger stritten mit dem im Landgerichtsbezirk Traunstein ansässigen Beklagten im Rahmen einer Feststellungsklage um die Erbfolge nach der im Jahre 1993 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin war österreichische Staatsangehörige und hatte ihren letzten Wohnsitz in Österreich. In dem Rechtsstreit ging es insbesondere um die Frage, ob ein bestimm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung vom Arbeitslohn

Rn. 299a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Reisespesen sind insoweit stpfl Arbeitslohn, als sie für andere Aufwendungen als für Reisekosten bezahlt werden. In Betracht kommt hier Ersatz des ArbG für besondere Aufwendungen, die für die Vorbereitung der Reise gemacht wurden oder die zur privaten Lebenshaltung des ArbN gehören und auch ohne die Reise gemacht worden wären. Reisekosten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fallgruppen

Rn. 351 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Besondere für ArbN in Betracht kommende WK sind in § 9 Abs 1 Nr 3–6 EStG aufgeführt. Es handelt sich um Beiträge zu Berufsverbänden, Aufwendungen für eigene Arbeitsmittel, Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für doppelte Haushaltsführung, insbesondere Mehraufwendungen für Verpflegung, Miete, Familienheimfahrten. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Polke, Lohnsteuer bei Incentive-Reisen, DB 1984, 197; Polke, Fortbildung als Incentive?, FR 1987, 344; Albert, Zur Besteuerung von Incentive-Reisen als Arbeitslohn, FR 1990, 413; Albert, Bewertung von Sachzuwendungen, insbesondere von Incentive-Reisen, FR 2002, 712; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Belohnungen" (August 2021), "Diensterfindung" (April 2017). Rn. 172 Stand: EL...mehr

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AGS 09/2023, Vom Strafbefeh... / III. Gesetzeshistorie

Ursprünglich hat § 408 StPO in der § 448 der Strafprozessordnung vom 1.7.1877 (RGBl 253) entsprechenden Fassung (RGBl I 1924, 322) bestimmt, dass der Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine bestimmte Strafe zu richten (Abs. 1 S. 1) und die Sache zur Hauptverhandlung zu bringen sei, wenn der Amtsrichter eine andere als die beantragte Strafe festsetzen wolle und die Staatsanwal...mehr

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zfs 09/2023, Erstattungsfäh... / Leitsatz

1. Ob die Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei erstattungsfähig sind, beurteilt sich – wie bei der inländischen Partei – nach den Umständen des Einzelfalls. 2. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine ausländische Partei typischer Weise etwa wegen sprachlicher Barrieren, kultureller Unterschiede oder mangelnder Vertrautheit mit dem deutschen Rech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Pauschsätze für Übernachtung

Rn. 318 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Kosten der Übernachtung im Rahmen von beruflichen Auswärtstätigkeiten im Inland oder Ausland sowie bei einer Fahrtätigkeit (R 9.7 LStR 2023) können wie bisher entweder ohne Einzelnachweis mit Pauschbeträgen oder in der nachgewiesenen Höhe steuerfrei ersetzt werden. Soweit der ArbG die Übernachtungskosten pauschal ersetzen will, darf er ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tiedtke, Unfallkosten als BA und WK, FR 1978, 493; Schlarb, Unfallbedingte Wertminderung des Kfz als WK?, DStR 1984, 332; Klein, Das Auto im Steuerrecht, Deutsches Autorecht – DAR – 1984, 383; Offerhaus, Rspr des BFH zum Auto im Steuerrecht, DAR 1986, 338; Richter, Die Bedeutung der beruflichen Zielvorstellung des ArbN bei einem Autounfall, DStR 1986, 24. Rn. 366 Stand: EL 167 – ...mehr

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AGS 09/2023, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Man mag es nicht glauben Wenn man es gelesen hat, mag man es nicht glauben. Die Aktenversendungspauschale Nr. 9003 GKG KV soll beim ortsansässigen Verteidiger nicht erstattungsfähig sein. Man fühlt sich zurückgesetzt ins vorige Jahrhundert, als um diese Frage gestritten worden ist. Was bei dem Beschluss vor allem sauer aufstößt, ist der Umstand, dass der entscheidende Amts...mehr

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zfs 09/2023, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

II. …“ Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Obwohl die sofortige Beschwerde vom 1.6.2017 durch den Klägervertreter in missverständlicher Weise scheinbar im eigenen Namen erhoben wurde, ist im Wege der Auslegung davon auszugehen, dass dieser nicht im eigenen Namen, sondern namens und im Auftrag des Beklagten handelte. Nur die Partei selbst, nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Führerscheinkostenerstattung

Rn. 260 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb durch einen ArbN zur Führung eines als Betriebsfahrzeug ausgestatteten Pkw hält BFH BStBl II 1968, 773 zwar für BA, nicht aber für Arbeitslohn beim ArbN. Es liege eine Annehmlichkeit vor; bedenklich und nach neuer Rspr nicht mehr vertretbar. Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb sind nur d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ärztliche Betreuung

Rn. 232 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Es liegt im eigenbetrieblichen Interesse des ArbG, wenn die ArbN im Betrieb kostenlos medizinisch betreut und an sie Medikamente verabfolgt werden; desgleichen Offerhaus, BB 1982, 1061, 1068 "steuerfreie Annehmlichkeit". Das gilt auch für die kostenlose Abgabe von Medikamenten, BFH BStBl II 1975, 340. Nach FG Nds EFG 1967, 37 stellt die Übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 284 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das Urteil des RFH vom 29.07.1936, RStBl 1936, 987 bildet die folgenden Bsp, die auch heute noch Gültigkeit haben: Beispiel 1: Ein ArbN erhält von seinem ArbG Geld, um eine auf den ArbG laufende Rechnung im Namen des ArbG zu bezahlen. Hier ist zweifellos der Fall durchlaufenden Geldes gegeben. Beispiel 2: Ein ArbN hat wegen Abwesenheit des Arb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Gesetzliche Regelung durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451)

Tz. 49a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Mit dem Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften v 12.12.2019 (aaO) hat der Ges-Geber § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG dergestalt geändert, dass zukünftig auch von EU-Mitgliedstaaten festgesetzte Geldbußen vom Abzugsverbot umfasst sind. Hintergrund waren Kartellrechtsverstöße, bei denen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Anwendungsbereich der Regelung

Tz. 36 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 10 Nr 2 HS 2 KStG erstreckt sich das Abzugsverbot auch auf stliche Nebenleistungen. Allerdings sind davon ausdrücklich nur solche Nebenleistungen erfasst, die auf St entfallen, die ihrerseits dem Abzugsverbot der Nr 2 unterliegen. Die stlichen Nebenleistungen definiert § 3 Abs 4 AO abschließend (s R 10.1 Abs 2 S 1 KStR 2022). Danach s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Tz. 4 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Vorschrift geht zurück auf Ziff 1 in § 8 KStG 1920, die über Ziff 2 in § 17 KStG 1925 und § 12 Nr 1 KStG 1934 Grundlage war für § 10 Nr 1 KStG 1977. Damals wurde der frühere Begriff "nabzb Ausgaben" durch den Begriff "nabzb Aufwendungen" ersetzt. Es handelt sich insoweit allerdings lediglich um eine sprachliche Modifikation ohne materiell...mehr

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AGS 09/2023, Vom Strafbefeh... / II. Kostenentscheidung ist nicht Rechtsfolge

Zwar bestimme § 408 Abs. 3 S. 2 StPO, dass der Richter nicht eigenmächtig einen Strafbefehl mit einem vom Antrag abweichenden Inhalt erlassen dürfe, sondern Hauptverhandlung anberaume, wenn er eine andere als die beantragte Rechtsfolge festsetzen wolle und die Staatsanwaltschaft bei ihrem Antrag beharre. Die Kostenentscheidung sei aber nicht Rechtsfolge in diesem Sinne, selb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 192 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ausgaben für die Zukunftssicherung des ArbN, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden, oder diesen gleichgestellte Ausgaben gehören nicht zum Arbeitslohn. Die ArbG-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, desgleichen nach § 3 Nr 65 EStG die Beiträge zur Insolvenzsicherung. Als erstere...mehr

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AGS 09/2023, Auslagenerstat... / II. Schuldspruchreife

Nach Auffassung des LG hat das AG die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu Unrecht nicht der Staatskasse auferlegt. Nach dem Grundsatz des § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 467 Abs. 1 StPO fallen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse zur Last, soweit das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Als Ausnahme hiervon könne das Gericht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beihilfen – Anspruchsverzicht

Rn. 167 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Private Beihilfen sind stpfl Arbeitslohn, s RFH RStBl 1933, 717. S ferner BFH BStBl III 1954, 86, wonach Erholungsbeihilfen nur dann nicht Arbeitslohn sind, wenn sie als Notstandsunterstützung an einzelne ArbN oder zur Abwehr von Folgen einer typischen Berufskrankheit (zB Asbestose) gegeben werden. Die Steuerfreiheit wird damit gerechtferti...mehr

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AGS 09/2023, Mittelgebühr i... / I. Sachverhalt

Dem Betroffenen ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer BAB zur Last gelegt worden. Es wurde deshalb eine Geldbuße von i.H.v. 100,00 EUR gegen ihn festgesetzt. Gegen den Bußgeldbescheid legte der Betroffene mit anwaltlichem Schriftsatz Einspruch ein. Der Betroffene beauftragte einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Ordnungsgemäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Nachweisfragen

Rn. 289 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Grundsätzlich sind nach der Rspr, so BFH BStBl III 1957, 149, durchlaufende Posten nur anzuerkennen, wenn Rechnung gelegt wird, gerade im Interesse des ArbG, da sie für dessen Rechnung ausgegeben werden; BFH BStBl III 1958, 16: Auslagenersatz bzw durchlaufende Gelder setzen Einzelabrechnung voraus; ferner BFH BStBl II 1972, 137; 1976, 134. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 341 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei gemäß § 3 Nr 13 EStG steuerfreien Reisekostenentschädigungen an Beamte und sonstige öffentliche Bedienstete wird unterstellt, dass die Zahlungen die tatsächlichen Reisekosten nicht übersteigen, vgl Bergkemper in H/H/R, § 3 Nr 13 EStG Rz 2 (Juni 2019). Die Tätigkeit des Empfängers braucht nicht als öffentlicher Dienst anzusehen zu sein. ...mehr