Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 14 Vergütung des Testamen... / A. Einführung und gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 Testamentsvollstreckung ist eine Dienstleistung, eine sehr anspruchsvolle sogar. Sie erfordert Verantwortungsbewusstsein ebenso, wie Durchsetzungsvermögen und wirtschaftlichen sowie rechtlichen Sachverstand. Für Fehler haftet der Testamentsvollstrecker mit seinem persönlichen Vermögen, § 2219 BGB. Soweit entsprechende Kenntnisse fehlen, hat der Testamentsvollstrecker a...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VI. Bestattungsverfügung

Rz. 35 Muster 24.18: Bestattungsverfügung Muster 24.18: Bestattungsverfügung Bestattungsverfügung des Herrn/Frau _________________________, geborene _________________________, geboren am _________________________, derzeit wohnhaft in _________________________ I. Zuständigkeit – Totenfürsorgerecht Für meine Bestattung soll mein/meine _________________________, Herr/Frau __________...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / I. Die unterschiedlichen Interessenlagen

Rz. 6 Bei der Angemessenheitsbestimmung wird gemeinhin davon ausgegangen, dass es darum geht, einen Betrag zu finden, der sowohl die Interessen des Testamentsvollstreckers an einer auskömmlichen Vergütung als auch die Interessen der Zahlungspflichtigen, also regelmäßig der Erben, in praktische Konkordanz bringt.[11] Die Rechtsprechung greift hierbei auf eine Formel zurück, d...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (c) Finanzierungsstruktur

Rz. 52 Oftmals entscheidend für den Ertrag einer Immobilie ist ihre Finanzierung. Der Testamentsvollstrecker hat also zu prüfen, wie das Zinsentwicklungsrisiko angestiegen ist und welche Maßnahmen zur Sicherung eines niedrigen Zinsniveaus flankierend eingesetzt werden können. Hier bieten sich Forward-Darlehen,[30] Vereinbarung eines neuen Festzinssatzes für einen zukünftigen...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XIV. Praxismuster für Zeitvergütung

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§ 5 Financial Planning und ... / a) Überblick

Rz. 2 Zitat "Financial Planning (FP) ist eine ganzheitliche Beratungsdienstleistung, die als ein systematisch koordinierter Planungsprozess – bestehend aus Auftragsvergabe, Datenaufnahme, Analyse, Planung, Dokumentation, Betreuung mit Realisierung und periodischer Kontrolle – organisiert ist. Financial Planning soll den Menschen in seinen möglichen Rollen als wirtschaftlich h...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 10 Freibetrag (§ 8 Nr. 1 GewStG)

Rz. 297 Der Freibetrag von 200.000 EUR bezieht sich nur auf die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a bis f GewStG. Zu gewähren ist er ab dem Ez 2020. Sein Zweck besteht darin, kleinere und mittlere Unternehmen zu entlasten. Gewährt wird er jedem einzelnen selbstständigen Gewerbebetrieb.[1] Ein Antrag ist nicht erforderlich. Rz. 298 Die Summe der Beträge nach § 8 Nr. 1 Buc...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / A. Sachverhalt

Rz. 1 Am 20.10.2018 verstarb für seine Angehörigen völlig überraschend der Mediziner Dr. Robert Röntgen bei einem Tauchurlaub auf den Malediven.[1] In seinem notariellen Testament vom 23.12.2015 hatte er seine beiden Töchter Lullu und Lalla als Erbinnen jeweils zur Hälfte seines Nachlasses eingesetzt. Bezüglich der Testamentsvollstreckung war (lediglich) Folgendes bestimmt: Z...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / IV. Inhalt und Stichtag des Verzeichnisses

Rz. 49 Das Nachlassverzeichnis hat alle Gegenstände aufzuführen, die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegen. Hierzu gehören neben den Nachlassaktiva auch die Nachlasspassiva, auch soweit sie zweifelhaft oder bestritten sind.[67] Nach ganz überwiegender Auffassung ist es nicht erforderlich, dass die Nachlassgegenstände ihrem Wert nach ermittelt werden.[68] Rz....mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / VI. Zertifizierung von Testamentsvollstreckern – Gegenüberstellung

Rz. 30 Die nachfolgende Auflistung dient der Veranschaulichung der Unterschiede in den Zertifizierungsvoraussetzungen und umfasst die Organisationen, die sich in den zurückliegenden 15 Jahren etabliert haben.[45]mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.6.1 Finanzdienstleistungsunternehmen

Rz. 114 Für Finanzdienstleistungsunternehmen i. S. d. § 1 Abs. 1a KWG gilt § 19 Abs. 4 GewStDV. Begünstigt werden insbesondere Leasing- und Factoringunternehmen, die nachweislich Finanzdienstleistungen i. S. d. § 1 Abs. 1a S. 2 KWG erbringen. Da Leasing- und Factoringunternehmen wie die übrigen Finanzdienstleistungsunternehmen nach Maßgabe des KWG einer eingeschränkten Kredi...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / bb) Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung

Rz. 113 Im Rahmen dieser Prüfung hat jeder unter die Regelungen der MiFID fallende Anbieter eine Klassifizierung seiner Kunden in die Gruppen Privatkunden, Professionals und Eligible Counterparties (geeignete Gegenparteien) vorzunehmen. Jeder Kunde muss zudem über seine Einstufung informiert werden und kann eine Herauf- oder Herabstufung beantragen. Privatkunden müssen seith...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 2 Welche Darlehensnebenkosten anfallen können und wie sie gebucht werden

Die Aufnahme eines Darlehens verursacht für Darlehensnehmer oftmals nicht nur Zinsaufwendungen. Die Kreativität von Kreditinstituten und Darlehensgebern ist groß, die Kreditnehmer mit weiteren Ausgaben zu belasten. In der Praxis können folgende (Beschaffungs-) Kosten als Nebenkosten anfallen: Kreditvermittlungsprovisionen an externe Makler Schätzkosten für die Beleihungswerter...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 4.1 Auflösung des Disagios über die Laufzeit

Die Vorgaben für die bilanzielle Behandlung des Disagios in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz sind unterschiedlich. Das Handelsrecht behandelt das Disagio als Sonderposten; es bietet dem Bilanzierenden ein Wahlrecht, das Disagio als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren oder es sofort gewinnwirksam als Aufwand zu verbuchen. Sofern eine Aktivierung als Rech...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 3 Zinsen: Die Gegenleistung für die Kapitalüberlassung

Der Preis für die Inanspruchnahme eines Darlehens und damit die zentralen Aufwendungen des Darlehensnehmers sind die Zinsen. Sie stellen – seit hunderten von Jahren – das Entgelt dar, das ein Schuldner einem Gläubiger als Gegenleistung für das vorübergehend überlassene Kapital zahlt. Die Berechnung der Zinsen beginnt mit dem Auszahlungszeitpunkt der Darlehenssumme und endet ...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 6 Wie Fremdwährungsdarlehen richtig erfasst werden

Verbindlichkeiten wie Annuitätendarlehen sind zum Bilanzstichtag mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen.[1] Sofern die Schuld in Euro geführt wird, ist der Bilanzansatz in der richtigen Höhe unproblematisch. Der (Darlehens-) Kontoauszug des Kreditinstituts gibt den korrekten Betrag vor, der abschließend noch mit dem eigenen Konto in der Buchführung abzustimmen ist. Bei Frem...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 5 Kündigung eines Darlehens – Behandlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Annuitätendarlehen mit vertraglicher Zinsfestschreibung können in der Regel nicht ohne Weiteres ordentlich gekündigt werden. Sofern der Darlehensnehmer dennoch auf eine vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrags beharrt, kommen die Kreditinstitute diesem Verlangen üblicherweise nach; allerdings fällt dann meist die so genannte "Vorfälligkeitsentschädigung" an. Sie entsprich...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 1. Betriebliche Aufwendungen

Begriff der Betriebsausgaben: Betriebsausgaben (BA) sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Der Begriff der "Aufwendungen" wird im EStG als Oberbegriff für "Ausgaben" und "Aufwand" verwendet und ist sowohl nach der BFH-Rechtsprechung[1] als auch der im Schrifttum überwiegenden Auffassung[2] im Sinne aller Wertabflüsse zu verstehen, die...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 3. Gemische Aufwendungen

Aufteilung prüfen: Soweit die Aufwendungen nicht ausschließlich betrieblich veranlasst sind, handelt es sich ggf. um gemischte Aufwendungen. Solche Aufwendungen eines Steuerpflichtigen können nach Maßgabe der folgenden Ausführungen grundsätzlich in als BA oder Werbungskosten abziehbare sowie in privat veranlasste – und damit nicht abziehbare - Teile aufgeteilt werden. Beachten ...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / II. Freiwillige Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen als Betriebsausgaben

1. Betriebliche Aufwendungen Begriff der Betriebsausgaben: Betriebsausgaben (BA) sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Der Begriff der "Aufwendungen" wird im EStG als Oberbegriff für "Ausgaben" und "Aufwand" verwendet und ist sowohl nach der BFH-Rechtsprechung[1] als auch der im Schrifttum überwiegenden Auffassung[2] im Sinne aller We...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 5. Praktische Konsequenzen für die Beurteilung von Klimaschutzmaßnahmen

BA-Abzug: Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen zur CO2-Kompensation (z.B. Aufwendungen für die Wiederaufforstung von Wäldern durch die Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften) können betrieblich veranlasst und somit nach § 4 Abs. 4 EStG als BA abziehbar sein. Prüfkriterien: Hierüber ist unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu entscheiden. Die dafür wese...mehr

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Aufwendungen für freiwillige CO2-Kompensationen (Klimaschutzmaßnahmen) (estb 2022, Heft 6, S. 217)

Wann liegen Betriebsausgaben vor? LRD Dipl.-Finw. Wilfried Apitz[*] Klimaschutz als weltweit zentrale Aufgabe ist wichtig, um drohende Gefahren für Mensch und Natur zu reduzieren. Der Klimawandel ist eine unserer größten Herausforderungen und schreitet unerbittlich fort; weltweit steigen die Treibhausgasemissionen stetig an. Erst wenn sich Treibhausgase nicht mehr vermeiden u...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 2. Betriebliche Veranlassung

Entscheidende Rolle: Neben dem Bereich der Aufwendungen, der regelmäßig als erfüllt anzusehen sein wird, spielt die "betriebliche Veranlassung" eine entscheidende Rolle bei der Prüfung des BA-Abzugs. Objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb und subjektiv zum Dienen bestimmt: BA sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb "veranlasst" sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Schon der hier ver...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 4. Angemessenheit von BA

Ob die Aufwendungen angemessen sind, spielt für den Begriff der BA allgemein – und somit auch für Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen – keine Rolle. § 4 Abs. 4 EStG stellt nur auf die Veranlassung durch den Betrieb ab. Als Korrektiv sieht § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG ein Abzugsverbot für solche Aufwendungen vor, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Persone...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / V. Fazit

Die Thematik des Klimaschutzes und damit die Frage der Behandlung entsprechender Aufwendungen für solche Zwecke bekommt auch im betrieblichen Bereich eine immer größere Bedeutung. Neben den direkt betrieblich veranlassten Aufwendungen werden auch immer mehr freiwillige Kompensationen durchgeführt. Dabei kommt jede denkbare Aktivität, bei der Emissionen freigesetzt werden, in...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 3. Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ist bei Zusammenveranlagung gemeinsam auszufüllen (s. Hinweis in Zeile 3). Wichtige Änderungen in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: Zeilen 6-9 (Hinweistext für Handwerkerleistungen): Der Hinweistext zur Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt wurde angepa...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / III. Abzugsbeschränkungen durch § 4 Abs. 5 EStG

Nichtabzugsfähige BA? Erfüllen die Aufwendungen die Voraussetzungen des BA-Abzugs, so bleibt weiter zu prüfen, ob ein Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 EStG (nichtabzugsfähige BA) greift. In Betracht kommen hier insbesondere § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG (Geschenke) oder § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG (unangemessener Repräsentationsaufwand). 1. Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG) Geschenk...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 1. Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)

Geschenk = unentgeltliche Zuwendung: Ein Geschenk setzt eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus. Unentgeltlichkeit ist nicht gegeben, wenn die Zuwendung als Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung des Empfängers anzusehen ist. Gegenleistung: Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen werden getätigt, um im Gegenzug eine ausgeglichene CO2-Bilanz des Unternehmens vorw...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 2. Unangemessener Repräsentationsaufwand (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG)

Persönliche Motive: Aufwendungen berühren nach der BFH-Rechtsprechung die Lebensführung i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG, wenn sie durch die persönlichen Motive des Steuerpflichtigen mitveranlasst sind, ohne dass deshalb die betriebliche Veranlassung zu verneinen ist und ohne dass es einer teilweisen privaten Nutzung des betreffenden Wirtschaftsguts bedarf. Zur Überprüfung des...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / [Ohne Titel]

LRD Dipl.-Finw. Wilfried Apitz[*] Klimaschutz als weltweit zentrale Aufgabe ist wichtig, um drohende Gefahren für Mensch und Natur zu reduzieren. Der Klimawandel ist eine unserer größten Herausforderungen und schreitet unerbittlich fort; weltweit steigen die Treibhausgasemissionen stetig an. Erst wenn sich Treibhausgase nicht mehr vermeiden und reduzieren lassen, kommt deren ...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 1. Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis?

Bei den Zahlungen der Steuerpflichtigen an das die Klimaschutzmaßnahmen ausführende Unternehmen ist für die Frage der vGA insbesondere zu prüfen, ob eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen werden kann. Fremdvergleich: Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt dann vor, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter die Vermögen...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 2. Anhaltspunkte für vGA

Sofern ein Missverhältnis zwischen den betrieblichen Verhältnissen und der Höhe der Zahlung besteht, kann dies indiziell für eine Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis sprechen und eine weitere Prüfung erforderlich machen. Weiterhin kann für eine fehlende Veranlassung der Zahlung im Gesellschaftsverhältnis sprechen, wenn nahezu ausschließlich private Motive des Gesellschaf...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 3. Gleichbehandlung der Unternehmensformen

Nach den gleichen zuvor geschilderten Grundsätzen würde bei einer Personengesellschaft oder einem Einzelunternehmen nicht abzugsfähiger Aufwand für die Lebensführung bzw. eine Entnahme anzunehmen sein. Zahlungen, die bei einem Personenunternehmen nicht unter § 4 Abs. 4 EStG fallen, begründen bei Kapitalgesellschaften regelmäßig eine vGA. Stellt eine CO2-Kompensation bei eine...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / IV. Körperschaftsteuerliche Besonderheiten (vGA) bei Zahlungen für Klimaschutzmaßnahmen

Begriff der vGA: Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschl...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / I. Klimaschutzgedanke

Den effektivsten Schutz für unser Klima stellt die Vermeidung von Treibhausgasemissionen dar. Ziel der internationalen Klimaschutzpolitik ist es, die globale Erwärmung zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Staaten Treibhausgasemissionen in bedeutendem Umfang vermindern und bis zum Jahr 2050 um die Hälfte reduzieren. Ansätze zum Klimaschutz: Die deutsche Bunde...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 4. Anlage Energetische Maßnahmen

Die Anlage Energetische Maßnahmen besteht seit VZ 2020 und dient der Umsetzung der Steuerermäßigung nach § 35c EStG für zu eigenen Wohnzwecken genutzte eigene Gebäude. Wichtige Änderungen in der Anlage Energetische Maßnahmen: Bisherige Zeile 7 mit Abfragen zur Veräußerung des Objekts: Die bisherige Zeile 7 ist ersatzlos entfallen. Zeile 8 (Abfrage der Inanspruchnahme der Begüns...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 1. Anlage Außergewöhnliche Belastungen

Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen ist bei Zusammenveranlagung gemeinsam auszufüllen (s. Hinweis in Zeile 3). Wesentliche Änderungen haben sich aufgrund des Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen v. 9.12.2020[15] ergeben. Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen gliedert sich in folgende Abschnitte: Behindert...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / 1. Ertragsteuerrechtliche Behandlung im Betriebsvermögen

Für Steuerpflichtige, die ihre Einkünfte durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, sind insbesondere die Ausführungen zur Zugangsbewertung von Bedeutung. Die für die Blockerstellung sowie als Transaktionsgebühr zugeteilten Einheiten einer virtuellen Währung oder von sonstigen Token werden angeschafft (tauschähnlicher Vorgang).[25] Dabei entsprechen die Anschaffungskosten d...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / a) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Einheiten einer virtuellen Währung und sonstige Token sind ein "anderes Wirtschaftsgut" i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Einheiten einer virtuellen Währung und von sonstigen Token können daher Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG darstellen, wenn der Ze...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / II. Definitionen

Zu Beginn des BMF-Schreibens vom 10.5.2022 werden – wie bereits im Entwurf vom 14.6.2021 – die wichtigsten Begrifflichkeiten definiert. Begriff der "virtuellen Währungen": Nach dem BMF-Schreiben sind virtuelle Währungen digital dargestellte Werteinheiten von Währungen, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und nicht den gesetzlic...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / b) Sonstige Einkünfte aus Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG

Nach Ansicht des BMF sind Einkünfte aus der Blockerstellung mittels Proof of Work (Mining) und Proof of Stake (Forging), die keiner anderen Einkunftsart zugerechnet werden können, als Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar.[41] Als Leistung kommt jedes wie auch immer geartete aktive, passive oder nichtwirtschaftliche Verhalten der Steuerpflichtigen in Betracht. Bei der Verkn...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / d) Airdrops

Bei den sog. Airdrops wird im BMF-Schreiben bereits dann eine Gegenleistung des Steuerpflichtigen (Leistung i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG ) angenommen, wenn dieser sich auf einer Plattform anmeldet und Daten von sich preisgibt, die über die Informationen hinausgehen, die für die schlichte technische Zuteilung/Bereitstellung erforderlich sind.[46] Beachten Sie: Eine Unterscheidung in St...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / IV. Modularer Aufbau der ESt-Erklärung

Modularer Aufbau der ESt-Erklärung: Die Erklärung der Besteuerungsgrundlagen zur ESt 2021 ist auf eine Vielzahl verschiedener Formulare verteilt. Hintergrund der in den letzten Jahren immer umfangreicher gewordenen Anzahl an unterschiedlichen Erklärungsformularen ist der mittlerweile konsequent umgesetzte modulare Aufbau der ESt-Erklärung. Der Stpfl. soll zielgerichtet nur d...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / V. "Mantelbogen" (Hauptvordruck EST 1A)

Zweiseitiger Mantelbogen: Die Hauptvordruck EST 1A (Mantelbogen) umfasst zwei Seiten. Im Hauptvordruck sind allgemeine Angaben, insb. personenbezogene Angaben, der Familienstand, die Ausübung von Veranlagungswahlrechten, die Bankverbindung oder die Unterschrift zu machen, ist der Antrag auf Festsetzung von Arbeitnehmersparzulage (Zeile 42) zu stellen oder sind Angaben zu Einkom...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / c) Lending/Staking

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das BMF in seinem Schreiben die Verlängerung der Veräußerungsfrist nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 EStG ablehnt, enthält das BMF-Schreiben v. 10.5.2022 im Hinblick auf das Lending bzw. keine Besonderheiten. Erträge aus der Überlassung von dem Betriebsvermögen zuzuordnenden Einheiten einer virtuellen Währung und von sonstigen Token stell...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / III. Ertragsteuerrechtliche Einordnung

Erfreulich ist, dass für Einkünfte im Zusammenhang mit Einheiten einer virtuellen Währung bzw. der ertragsteuerrechtlichen Einordnung die allgemeinen Grundsätze in R 15.7 Abs. 1 EStR zur Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Vermögensverwaltung gelten.[13] Zu beachten ist allerdings, dass der Handel mit Kryptowährungen ganz eigenen Anforderungen und einem eigenen Tempo ...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 3. Anlage Sonderausgaben

Die Anlage Sonderausgaben umfasst explizit nicht Versicherungsaufwendungen oder Altersvorsorgebeiträge (s. Überschrift zur Zeile 3). Im Einzelnen werden über die Anlage Sonderausgaben folgende Aufwendungen erfasst: Kirchensteuer als Sonderausgabe Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) Berufsausbildungskosten Gezahlte Versorgungsleistungen aus Renten und Dauernden Lasten Unte...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / 2. BMF-Schreiben lässt noch vieles ungelöst

Dennoch schafft es das BMF-Schreiben nicht, alle – i.R.d. Entwurfs diskutierten Probleme – zu lösen bzw. für die Praxis brauchbare Handlungsempfehlungen zu geben. Zwar Kategorisierung, ...: Aus Beratersicht ist jedoch positiv hervorzuheben, dass das BMF-Schreiben zunächst die technischen Aspekte erläutert, dabei zwischen Currency Token, Utility Token, Security Token, Equity Token u...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / IV. Token als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG

Werden dem Arbeitnehmer Token verbilligt oder unentgeltlich überlassen, ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Geldleistung i.S.d. § 8 Abs. 1 EStG oder ein Sachbezug i.S.d. § 8 Abs. 2 S. 1 EStG vorliegt. Die Bewertung eines Sachbezugs erfolgt mit dem um die üblichen Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort im Zeitpunkt des Zuflusses (§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG). Token,...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / 1. Keine Verlängerung der Veräußerungsfrist nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 EStG

Die für die Praxis wohl relevanteste Aussage des neuen BMF-Schreibens ist, dass bei virtuellen Währungen die Verlängerung der Veräußerungsfrist nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 EStG nicht zur Anwendung kommt. Mithin unterliegen – im Privatvermögen gehaltene – Kryptowährungen regelmäßig nur der einjährigen Haltefrist und können im Anschluss daran grundsätzlich steuerfrei verä...mehr