Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verwahrung – Vollstreckbarerklärung (Absatz 1)

Rz. 2 Die Urschrift des Anwaltsvergleichs kann entsprechend § 25 BNotO in notarielle Verwahrung genommen werden, wenn die Parteien des Vergleichs sämtlich ihre Zustimmung erklärt haben. Diese Erklärung wird zweckmäßigerweise – unter Beteiligung der Anwälte – in den Anwaltsvergleich mit aufgenommen. Ihre Zustimmung können die Parteien aber auch dem Notar gegenüber erklären od...mehr

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Barrierefreie Gestaltungslö... / Zusammenfassung

Überblick Barrierefreiheit im Zusammenhang mit Arbeitsstätten bedeutet, dass diese für Menschen mit körperlichen, sensorischen oder mentalen Behinderungen sowie für Ältere nicht nur sicher und nutzerfreundlich begeh- bzw. befahrbar sind, sondern dass in ihnen die gewünschte bzw. vereinbarte Arbeit an entsprechenden Arbeitsplätzen auch sicher und gesundheitsförderlich verrich...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.1 Bare Auslagen

Rz. 2 Bare Auslagen werden den ehrenamtlich Tätigen nur insoweit erstattet, als sie entsprechend den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (vgl. § 69 Abs. 2) notwendig und angemessen sind. Zu den baren Auslagen zählen in erster Linie Kosten für Fahrt, Verpflegung und Unterkunft, aber auch alle sonstigen im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamts stehenden Au...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2.4 Behinderungsbedingte Mehraufwendungen

Rz. 13 Eine Kostenübernahme von zusätzlichen Aufwendungen in individueller Höhe kann nur anlässlich einer auswärtigen Unterbringung im Rahmen der Gewährung von besonderen Leistungen (§ 117) erfolgen. Es handelt sich hierbei um Einzelfallentscheidungen, denn Mehraufwendungen müssen dem Menschen mit Behinderungen wegen seiner Beeinträchtigung entstehen. Die Kosten sind durch d...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei anderweitiger auswärtiger Unterbringung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Die Kosten für eine spezielle Unterbringung (einschließlich Verpflegung) waren stattdessen in § 33 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) gereg...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2.2 Ausschluss von Unterkunftsformen

Rz. 8 Zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden nicht in einem Wohnheim, Internat und einer sonstigen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen erbracht. Hinsichtlich der Begrifflichkeiten wird auf die Kommentierung zu §§ 123 Nr. 2, 124 Nr. 2 verwiesen. Ergänzend wird auf die Ausführungen zu förderbaren Einrichtungen in § 51 SGB IX (Berufsbildungswerk, Berufs...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Begünstigt von der Vorschrift sind Menschen mit Behinderungen (§ 19), die auswärtig untergebracht sind. Die auswärtige Unterbringung muss wegen einer Maßnahme oder Leistung der besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgen (vgl. Komm. zu § 117). 2.1 Anderweitige auswärtige Unterbringung Rz. 4 Eine anderweitige auswärtige Unterbringung liegt vor, wenn der Me...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2.3 Förderbeträge nach § 86 für Unterkunft und Verpflegung

Rz. 9 Die Förderhöhe wird mit der Verweisung auf die Vorschriften der beruflichen Weiterbildung geregelt. § 86 sieht in Nr. 1 Tagesbeträge für die Unterbringung und in Nr. 2 Tagesbeträge für die Verpflegung vor. Zudem wurden je Kalendermonat maximale Pauschalbeträge normiert. Als Betrag für die Unterbringung wird ein täglicher Fördersatz von 60,00 EUR übernommen. Der Betrag i...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Die Kosten für eine spezielle Unterbringung (einschließlich Verpflegung) waren stattdessen in § 33 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bes...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.7 Empfehlungsvereinbarung der Sozialpartner

Rz. 13 Empfehlungsvereinbarung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane in der Renten- und Unfallversicherung DGB und BDA sind der Auffassung, dass die Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch künftig durch Beschlüsse der Vertreterversammlungen u...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 128 erweitert die Kostenübernahme des § 127 bei den besonderen Leistungen. Die Vorschrift regelt für auswärtig untergebrachte Menschen mit Behinderungen, die besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten (§§ 117 ff.), eine ergänzende Kostenerstattung für eine im Einzelfall notwendige weitere Unterkunft und Verpflegung. Der bisherige in § 128 geregelt Pau...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2.5 Schnittstelle zum SGB II

Rz. 15 § 128 wird in § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 Buchst. d (Leistungsverbot) und der maßgeblichen Parallelvorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB II zur Leistungsgewährung an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen zitiert. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen nach dem SGB II ist die Bundesagentur für Arbeit ebenfalls Rehabilitationsträger, w...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2.1 Anderweitige auswärtige Unterbringung

Rz. 4 Eine anderweitige auswärtige Unterbringung liegt vor, wenn der Mensch mit Behinderungen während einer Maßnahme nicht in einem Wohnheim, einem Internat oder einer sonstigen besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen untergebracht ist und zugleich die bisherige Unterkunft für die Maßnahmeteilnahme nicht genutzt werden kann (Beispiel: Der Teilnehmer einer behin...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 2.3 Teilnahmekosten

Rz. 5 Die Übernahme der Teilnahmekosten (§ 127) ist neben den Pflichtleistungen Übergangsgeld und Ausbildungsgeld die dritte besondere Leistung. Regelmäßig werden daher die Geldleistungen für den Lebensunterhalt und die Teilnahmekosten parallel gewährt. Um eine einheitliche Verwaltungspraxis der Rehabilitationsträger zu erreichen, wurde der Leistungsumfang der üblichen Teiln...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Umfang der Steuerbefreiung – steuerfreie Entgelte

Rz. 14 Gegenstand der Steuerbefreiung sind die Entgelte, die für die Nutzung des Kapitals gezahlt werden. Zu den steuerfreien Entgelten gehören regelmäßig auch Kosten aus der Anbahnung und Abwicklung des Kreditgeschäfts, die der Kreditnehmer zu tragen hat, wie z. B. Portokosten oder Fernsprechgebühren oder sonstiger Auslagen- und Unkostenersatz wie z. B. Buchungsgebühren. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des Wertpapiers

Rz. 5 Der Wertpapierbegriff ist in der Vorschrift nicht näher definiert. Unter Wertpapieren versteht man allgemein Urkunden, in denen private Rechte – meist gegenüber dem Aussteller – so verbrieft sind, dass es zur Rechtsausübung des Besitzes an der Urkunde bedarf. Zivilrechtlich werden u. a. Mitgliedschaftspapiere (z. B. Aktien), sachenrechtliche Wertpapiere (z. B. der Grun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nebenleistungen

Rz. 17 Leistungen, die einen unmittelbaren, auf wirtschaftlichen Gegebenheiten beruhenden Zusammenhang mit der Kreditgewährung haben, sind als Nebenleistungen ebenfalls steuerfrei. Ein bestimmtes (steuerpflichtiges) Kreditgeschäft (z. B. die Kreditverwaltung durch einen Dritten) wird aber noch nicht dadurch Bestandteil eines anderen steuerfreien Kreditgeschäfts, dass beide z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.5 Kreditkarten, Telekarten

Rz. 29 Bei Kundenkreditkarten, die Unternehmer an ihre Kunden ausgeben, die zum bargeldlosen Einkaufen berechtigen, liegt hinsichtlich der Gebühren für diese Karten eine steuerfreie Kreditgewährung dieser Unternehmer vor.[1] In seinem Urteil Auto Lease[2] hatte der EuGH in einem Fall der Nutzung von Tankkreditkarten festgestellt, dass im dortigen Ausgangsverfahren die Mineral...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.3 Anzuwendende Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe

Rz. 14 Grundsätzlich gelten für das Ausbildungsgeld nach § 122 Abs. 2 die Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56 bis 72 (§ 122 Abs. 2 HS 1), wenn in den §§ 123 bis 129 keine speziellere Regelung für das Ausbildungsgeld vorgesehen ist. Dies ist der Fall für die Festsetzung der Bedarfe des Ausbildungsgeldes (vgl. Komm. zu §§ 123 bis 125) sowie die Anrechnung...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.8 Andere, sonstige Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX

Rz. 36 Die Vorschriften für andere Leistungsanbieter sind mit dem BTHG zum 1.1.2018 in Kraft getreten. Die Leistungen des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches können von der Bundesagentur für Arbeit auch für Anbieter nach § 60 SGB IX finanziert werden. Andere Leistungsanbieter sind keine Arbeitgeber. Sie sollen vergleichbare berufliche Bildung oder Beschäftigun...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift, die mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit für alle Versicherungsträger (jedoch nicht für die Entschädigung des Vorstandsvorsitzenden einer Kassenärztlichen Vereinigung – BSG, Urteil v. 28.6.2000, B 6 KA 64/98 R, ZfS 2000 S. 280) gilt und im Wesentlichen § 5 Abs. 3 SVwG entspricht, regelt Art und Umfang der Entschädigung ehrenamtlich Tätiger. Es han...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 24 Verbriefte Genussrechte sind als Wertpapiere anzusehen. Die Ausgabe verbriefter Genussrechte ist daher nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG von der USt befreit. Die Ausgabe nichtverbriefter Genussrechte (z. B. an Arbeitnehmer), die ein Recht am Gewinn eines Unternehmens begründen, kann entgegen OFD Saarbrücken[1] nicht mehr als steuerbare Leistung angesehen werden (vgl. § 4 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 18 Zur Besteuerung der Umsätze sog. ECU-Ausgaben vgl. BMF v. 2.7.1991.[1] Eine Leistung, die lediglich darin besteht, unsortiertes Bargeld (z. B. Spendengelder) zu sortieren und zu zählen, dürfte nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG fallen, weil es sich insoweit nicht um einen Geldverkehrsumsatz i. S.d. Vorschrift, sondern um einen technischen Ums...mehr

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Persönliche Schutzausrüstun... / 5.1 Mögliche Einsatzfälle

Niederspannungs-(NS-)Anlagen, Mittelspannungs-(MS-)Anlagen (z. B. der öffentlichen und industriellen Energieversorgung), Hochspannungs-(HS-)Anlagen (z. B. der Leit- und Sicherungstechnik sowie Telekommunikationsanlagen von Bahnen). Gefährdungen durch Störlichtbögen sind bei Tätigkeiten an bzw. in der Nähe sog. offener Anlagen im noch nicht spannungsfreien Zustand möglich (z. B....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht die Verwahrung und die Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des gesetzlichen Zahlungsmittels

Rz. 5 Der Staat hat die Funktion des Geldes als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel zu gewährleisten. Dies geschieht durch hoheitliche Festlegung jenes Mediums, das als gesetzliches Zahlungsmittel gilt, d. h. von jedem Inländer kraft Gesetzes zur Tilgung von Verpflichtungen entgegengenommen werden muss. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Banknoten und – im Rahmen b...mehr

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Persönliche Schutzausrüstun... / 6 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.11 Sonstige Einzelfälle der Kreditgewährung

Rz. 50 Eine Kreditgewährung ist auch in der Weise möglich, dass der Darlehensnehmer eine fällige Forderung erst später begleichen muss. Bei der Herstellung von Bauwerken oder Straßenbauwerken sind die zu berechnenden Bauzeitzinsen Entgeltsteil für die steuerpflichtige Bauleistung und kein Entgelt für eine selbstständige steuerfreie Kreditleistung.[1] Bauzeitzinsen sind die Z...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 2.5 Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen

Rz. 9 Die zunehmende Komplexität der zu entscheidenden Materien der Selbstverwaltungsmitglieder erfordert eine immer umfangreichere Einarbeitungszeit. Verstärkt werden betriebswirtschaftliche Kenntnisse und spartenbezogenes Wissen vorausgesetzt. Den gestiegenen inhaltlichen Ansprüchen an die Tätigkeit der Selbstverwaltungsmitglieder muss durch eine angemessene Fort- und Weit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Leistungen einer Bausparkasse

Rz. 26 Die durch die Darlehensgebühren und die Kontogebühren abgegoltenen Leistungen einer Bausparkasse sind ebenfalls als Kreditgewährung gem. § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG steuerfrei. Dies gilt insbesondere auch für die Darlehenshingabe der Bausparkasse durch Auszahlung der Baudarlehen aufgrund von Bausparverträgen. Die Steuerfreiheit umfasst die gesamte Vergütung, die von den ...mehr

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Jansen, SGB IV § 37 Verhind... / 2.2 Geschäftsführer

Rz. 4 Soweit der Geschäftsführer, sein Stellvertreter oder ein Mitglied der Geschäftsführung für längere Zeit an der Ausübung ihres Amtes verhindert sind oder das Amt längere Zeit unbesetzt ist, besteht keine Möglichkeit, dass die Aufsichtsbehörde tätig wird. In diesen Fällen hat der Gesetzgeber vielmehr den Versicherungsträger selbst, nämlich dem Vorstand, die Möglichkeit (...mehr

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Jansen, SGB IV § 37 Verhind... / 2.1 Selbstverwaltungsorgane

Rz. 2 Die Regelung in Abs. 1, die eine Notverwaltung des Versicherungsträgers durch die Aufsichtsbehörde ermöglicht, bezieht sich auf den Fall der Verhinderung eines Selbstverwaltungsorgans. Dazu zählen der Vorstand, die Vertreterversammlung, bei den Krankenversicherungsträgern der Verwaltungsrat (§ 31 Abs. 3a) sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Bundesvertre...mehr

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Jansen, SGB IV § 37 Verhind... / 2.3 Anfechtung

Rz. 6 Soweit die Aufsichtsbehörde nach Abs. 1 Satz 1 Maßnahmen vornimmt, kann der Versicherungsträger diese durch Klage vor dem Sozialgericht anfechten. Die Klage hat gemäß § 86a Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung; jedoch kann gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG seitens der Aufsichtsbehörde die sofortige Vollziehung angeordnet werden. Die Aufsichtsbehörde hat aber nicht die Möglichke...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2.1 Ziele der Teilhabeförderung (Abs. 1)

Rz. 12 Der Gesetzgeber nennt die Ziele der Leistungsgewährung in Abs. 1. Demnach sollen die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlichen Hilfen entsprechend dem Willen des Gesetzgebers dazu beitragen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen. Rz. 13 Die Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behinderungen soll im Ergebnis posit...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die sozialpolitischen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit im Kontext der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ergeben sich sowohl aus Vorschriften des SGB I, III als auch nach dem SGB IX. Bereits in § 10 SGB I wird die umfassende Aufgabe der Rehabilitation im Kontext aller Sozialgesetzbücher beschrieben, der u. a. den Menschen mit Behinderungen ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Kreditfabriken

Rz. 68 Entwicklungen im Finanzsektor gehen seit einigen Jahren dahin, bestimmte Aufgaben auszulagern. Die Kreditinstitute lassen dabei banktechnische Tätigkeiten durch externe Dienstleister erledigen. Ziel hierbei ist es, durch Synergien Kosten einzusparen. Ein Beispiel hierfür sind im Bankenbereich gegründete Dienstleistungsunternehmen, die für einzelne Kreditinstitute eine...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2.2 Grundsätze zur Auswahl der Förderung von Menschen mit Behinderungen

Rz. 15 § 112 Abs. 2 enthält dabei ergänzende Grundsätze, die bei der Auswahl der in Betracht kommenden Leistung, Leistungsabfolge oder Maßnahmekombination im Einzelfall zu beachten sind. Die in Abs. 2 Satz 1 genannten 4 Faktoren, der Eignung und Neigung, der bisherigen Tätigkeit sowie der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes sind durch die Agentur für Arbeit angemessen zu...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die allgemeinen Leistungen verweisen auf das standardisierte Regelinstrumentarium der Bundesagentur für Arbeit und stehen daher gleichberechtigt auch Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Sie sind nicht auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet, mit Ausnahme der Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für Menschen mit Behinderungen in §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1.2 Aufwendungen für Rechteüberlassung (sog. Lizenzaufwendungen)

Rz. 24 In sachlicher Hinsicht wirkt die Abzugsbeschränkung nach § 4j EStG für Aufwendungen für Rechteüberlassungen (sog. Lizenzaufwendungen). Betroffen sind also Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten. § 4j Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG übernimmt hier wörtlich die Begriffe aus § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG (§ 50a EStG Rz. 52ff.). Beispielh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j Aufwendungen für Rechteüberlassungen

1 Allgemeines Rz. 1 § 4j EStG wurde eingefügt m. W. v. Vz 2018 durch G. v. 27.6.2017.[1] Durch Einführung der neuen Regelung wird die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen bei grenzüberschreitenden Rechteüberlassungen eingeschränkt (sog. Lizenzschranke).[2] 1.1 Überblick über die Vorschrift Rz. 1a § 4j Abs. 1 S. 1 EStG enthält die Kernaussa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 5 ABC abziehbarer und nicht abziehbarer Ausgaben

Rz. 98 Abfindung: Wird eine steuerfrei gezahlte Abfindung nach § 88 BeamtVG bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig.[1] Aktienanleihe: Das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG ist auf Teilwertabschreibungen auf eine Aktiena...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.3 Ausgaben

Rz. 21 Ausgaben i. S. d. § 3c Abs. 1 EStG sind alle Aufwendungen, die bei der Ermittlung der Einkünfte abziehbar wären, stände ihnen nicht das Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG entgegen. Der Begriff der Ausgaben ist weit zu verstehen. Hierzu gehören zunächst Betriebsausgaben und Werbungskosten, einschließlich vorab entstandener und nachträglicher Betriebsausgaben oder Werbun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.4 Ausnahme: Präferenzregelung entspricht dem OECD-Nexus Ansatz (§ 4j Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 52 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. S. 2 EStG ist nicht anzuwenden, soweit sich die niedrige Besteuerung daraus ergibt, dass die Einnahmen des Gläubigers (oder des weiteren Gläubigers) einer Präferenzregelung unterliegen, die dem Nexus-Ansatz gem. Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) "Wirksamere Bekämp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4j EStG wurde eingefügt m. W. v. Vz 2018 durch G. v. 27.6.2017.[1] Durch Einführung der neuen Regelung wird die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen bei grenzüberschreitenden Rechteüberlassungen eingeschränkt (sog. Lizenzschranke).[2] 1.1 Überblick über die Vorschrift Rz. 1a § 4j Abs. 1 S. 1 EStG enthält die Kernaussage der Norm u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1.1 Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen im Überblick

Rz. 23 § 4j Abs. 1 S. 1 EStG enthält sowohl die grundlegenden Tatbestandsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolgen der Norm und stellt daher den Kern der Regelung dar. Lizenzaufwendungen sind beim Schuldner der Lizenzzahlung (ungeachtet eines bestehenden DBA) nur eingeschränkt abziehbar, wenn die korrespondierenden Lizenzeinnahmen des Gläubigers der Lizenzzahlung aufgrund ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1a § 4j Abs. 1 S. 1 EStG enthält die Kernaussage der Norm und beschränkt den steuermindernden Abzug von Aufwendungen für die Rechteüberlassungen (Lizenzaufwendungen), wenn die korrespondierenden Einnahmen für die Rechteüberlassung (Lizenzeinnahmen) des Gläubigers der Lizenzzahlungen aufgrund einer Präferenzregelung (Lizenzbox-Regelung) niedrig besteuert werden und der Gl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.2 Erweiterung auf Zwischenschaltungsfälle (§ 4j Abs. 1 S. 2 EStG)

Rz. 38 § 4j Abs. 1 S. 2 EStG soll Umgehungsgestaltungen verhindern, bei denen das (Teil-)Abzugsverbot nach § 4j Abs. 1 S. 1 EStG dadurch ausgehebelt wird, dass die Lizenzzahlungen aus Deutschland nicht direkt in ein schädliches Lizenzboxsystem fließen, sondern zunächst an eine zwischengeschaltete nahestehende Person in einem anderen Staat (insbesondere an eine andere Konzern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2 Tatbestandsvoraussetzungen (§ 4j Abs. 1 EStG)

2.1 Regelungsgrundsatz (§ 4j Abs. 1 S. 1 EStG) 2.1.1 Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen im Überblick Rz. 23 § 4j Abs. 1 S. 1 EStG enthält sowohl die grundlegenden Tatbestandsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolgen der Norm und stellt daher den Kern der Regelung dar. Lizenzaufwendungen sind beim Schuldner der Lizenzzahlung (ungeachtet eines bestehenden DBA) nur eingeschränkt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 3 Niedrigbesteuerung aufgrund Präferenzregelung (§ 4j Abs. 2 EStG)

3.1 Niedrigsteuergrenze (§ 4j Abs. 2 S. 1 EStG) Rz. 75 Für die Anwendung des (Teil-)Abzugsverbots nach § 4j EStG müssen die Lizenzeinnahmen einer niedrigen Besteuerung gem. § 4j Abs. 2 EStG unterliegen. § 4j Abs. 2 S. 1 EStG greift das in § 4j Abs. 1 S. 1 EStG postulierte und nicht näher bestimmte Tatbestandsmerkmal der niedrigen Besteuerung auf und arbeitet dieses weiter aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1 Regelungsgrundsatz (§ 4j Abs. 1 S. 1 EStG)

2.1.1 Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen im Überblick Rz. 23 § 4j Abs. 1 S. 1 EStG enthält sowohl die grundlegenden Tatbestandsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolgen der Norm und stellt daher den Kern der Regelung dar. Lizenzaufwendungen sind beim Schuldner der Lizenzzahlung (ungeachtet eines bestehenden DBA) nur eingeschränkt abziehbar, wenn die korrespondierenden Lizenz...mehr