Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 4 Rechtsfolgen: (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen (§ 4j Abs. 1 S. 1 u. 2 i. V. m. Abs. 3 EStG)

4.1 (Teil-)Abzugsverbot ungeachtet eines bestehenden DBA (§ 4j Abs. 1 S. 1 und 2 EStG) Rz. 92 Nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. 2 EStG sind die Lizenzaufwendungen ungeachtet eines bestehenden DBA nur nach Maßgabe des § 4j Abs. 3 EStG abziehbar. Der Bezug auf die DBA-Regelungen erscheint auf den ersten Blick klärungsbedürftig, da die Schrankenregelung nach Art. 12 OECD-MA dem Ansässigk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 6 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

6.1 Verfassungsrecht Rz. 104 Bedenken bestehen gegenüber der Verfassungsmäßigkeit von § 4j EStG. Die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs nach § 4j EStG stellt eine Verletzung des objektiven Nettoprinzips als Ausprägung des Leistungsfähigkeitsprinzips dar und kann daher potenziell einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG begründen.[1] Nach dem objektiven Ne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 4.2 Proportionales (Teil-)Abzugsverbot (§ 4j Abs. 3 EStG)

Rz. 93 Sind die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen nach § 4j Abs. 1 u. 2 EStG erfüllt, kommt das (Teil-)Abzugsverbot für die Lizenzaufwendungen nach § 4j Abs. 3 EStG zum Tragen. § 4j Abs. 3 EStG gibt den genauen Umfang des Abzugsverbots vor. Der nicht abziehbare Teil der Lizenzaufwendungen ermittelt sich anhand der Verhältnisrechnung (Formel) nach § 4j Abs. 3 S. 2 EStG wie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 § 4j EStG ist parallel zu den Regelungen über den Quellensteuerabzug auf Lizenzzahlungen gem. § 50a EStG bzw. § 50d Abs. 3 EStG anzuwenden. Nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 2 S. 1 EStG unterliegen die Lizenzzahlungen an einen ausl. Lizenzgeber einer Quellensteuer i. H. v. 15 %, die ggf. auf Basis der Bestimmungen eines DBA oder der EU Zins- und Lizenzrichtlinie (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1.3 Lizenzeinnahmen werden aufgrund einer Präferenzregelung niedrig besteuert

Rz. 25 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j EStG kommt beim Schuldner der Lizenzzahlungen nur zum Tragen, wenn die korrespondierenden Lizenzeinnahmen des Gläubigers einer von der Regelbesteuerung abweichenden niedrigen Besteuerung (Präferenzregelung) unterliegen. Rz. 26 Die Lizenzzahlungen sind beim Schuldner der Lizenzgebühr im Regelfall Aufwendungen und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.2 Hintergrund der Vorschrift

Rz. 2 Die Einführung von § 4j EStG steht im engen Zusammenhang mit der BEPS-Kampagne der OECD/G20-Staaten zur Bekämpfung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS). Ziel der BEPS-Initiative ist es, gegen aggressive Steuerplanungsstrategien zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung international tätiger Konzerne vorzugehen. Eines ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 4.1 (Teil-)Abzugsverbot ungeachtet eines bestehenden DBA (§ 4j Abs. 1 S. 1 und 2 EStG)

Rz. 92 Nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. 2 EStG sind die Lizenzaufwendungen ungeachtet eines bestehenden DBA nur nach Maßgabe des § 4j Abs. 3 EStG abziehbar. Der Bezug auf die DBA-Regelungen erscheint auf den ersten Blick klärungsbedürftig, da die Schrankenregelung nach Art. 12 OECD-MA dem Ansässigkeitsstaat des Empfängers das Besteuerungsrecht an den Einkünften aus Lizenzgebühren zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 6.3 Abkommensrecht

Rz. 113 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen greift nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. 2 EStG ungeachtet eines bestehenden DBA und soll damit die Anwendung des Diskriminierungsverbots nach Art. 24 Abs. 4 OECD-MA überschreiben. Hiernach darf für die Abzugsfähigkeit von Lizenzaufwendungen nicht nach der Ansässigkeit des Zahlungsempfängers im In- oder Ausland diskriminiert werd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.6 Anpassungen in § 4j EStG

Rz. 22b Mit dem ATAD-UmsetzungsG v. 25.6.2021[1] ist es zu Anpassungen in § 4j EStG gekommen. In § 4j Abs. 2 S. 4 EStG ist die Angabe "§ 8 Absatz 3 AStG" durch die Angabe "§ 8 Absatz 5 AStG" ersetzt worden. Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung, die wegen der Verschiebung der Regelungen zur Niedrigbesteuerung von § 8 Abs. 3 AStG in den § 8 Abs. 5 AStG erforderlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 3.3 Ermittlung der Ertragsteuerbelastung bei abweichender Zurechnung der Lizenzeinnahmen (§ 4j Abs. 2 S. 3 EStG)

Rz. 87 Werden die Lizenzeinnahmen nicht dem Gläubiger der Lizenzzahlungen, sondern einer anderen Person ganz oder teilweise zugerechnet oder erfolgt die Besteuerung aus anderen Gründen ganz oder teilweise bei einer anderen Person als dem unmittelbaren Gläubiger (oder dem weiteren Gläubiger), ist für die Ermittlung der Ertragsteuerbelastung auf die Summe der Belastungen abzus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 6.1 Verfassungsrecht

Rz. 104 Bedenken bestehen gegenüber der Verfassungsmäßigkeit von § 4j EStG. Die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs nach § 4j EStG stellt eine Verletzung des objektiven Nettoprinzips als Ausprägung des Leistungsfähigkeitsprinzips dar und kann daher potenziell einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG begründen.[1] Nach dem objektiven Nettoprinzip darf nur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.4 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 § 4j EStG ist mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017[1] eingeführt worden. § 4j EStG ist erstmals für Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 entstehen (§ 52 Abs. 8a u. 16a EStG). Rz. 15 Die G20/OECD-Staaten haben sich darauf geeinigt, alle schädlichen Lizenzbox-Regelungen erst bis spätestens zum 30...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.3 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 6 Normativ ist § 4j EStG unter den Gewinnermittlungsvorschriften (§§ 4-7i EStG) verortet. Als Gewinnermittlungsvorschrift gilt das Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4j EStG für Stpfl., die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG erzielen. Über den Verweis in § 9 Abs. 5 S. 2 EStG gilt § 4j EStG auch im Rahmen der Überschusseinkünfte. Das (Teil-)Abzugsverbot für Li...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 3.1 Niedrigsteuergrenze (§ 4j Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 75 Für die Anwendung des (Teil-)Abzugsverbots nach § 4j EStG müssen die Lizenzeinnahmen einer niedrigen Besteuerung gem. § 4j Abs. 2 EStG unterliegen. § 4j Abs. 2 S. 1 EStG greift das in § 4j Abs. 1 S. 1 EStG postulierte und nicht näher bestimmte Tatbestandsmerkmal der niedrigen Besteuerung auf und arbeitet dieses weiter aus. Eine niedrige Besteuerung nach § 4j Abs. 2 S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 6.2 Unionsrecht

Rz. 110 § 4j EStG sollte mit der EU-Zins- und Lizenzrichtlinie[1] vereinbar sein.[2] Die Zins- und Lizenzrichtlinie befreit die Lizenzeinnahmen des Vergütungsempfängers von der Quellensteuer und begünstigt damit den Gläubiger der Lizenzzahlung. Da § 4j EStG den Betriebsausgabenabzug jedoch beim Schuldner der Lizenzzahlung einschränkt, steht § 4j EStG nicht in Konflikt mit de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 3.2 Anzuwendende Regelungen für die Ermittlung der Ertragsteuerbelastung (§ 4j Abs. 2 S. 2 EStG)

Rz. 83 Bei der Ermittlung, ob eine niedrige Besteuerung vorliegt, sind sämtliche Regelungen zu berücksichtigen, die sich auf die Besteuerung der Lizenzeinnahmen auswirken. Der Gesetzestext zählt in diesem Zusammenhang exemplarisch (also nicht abschließend) folgende Regelungsmechanismen auf, die eine Niedrigbesteuerung der Einnahmen evozieren können: Steuerliche Kürzungen, Befr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 3.4 Entsprechende Anwendung von § 8 Abs. 5 S. 2 u. 3 AStG (§ 4j Abs. 2 S. 4 EStG)

Rz. 89 Für die Beurteilung, ob die Einnahmen des Gläubigers der Lizenzzahlungen niedrig besteuert werden, verweist § 4j Abs. 2 S. 4 EStG auf die entsprechende Anwendung von § 8 Abs. 5 S. 2 u. 3 AStG. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine niedrige Besteuerung insbesondere auch dann anzunehmen ist, wenn zwar nach den ertragsteuerlichen Regelungen des Empfängerstaates e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 5 Beweislast

Rz. 98 Für die praktische Anwendung von § 4j EStG ist die Frage der Beweislast von ausschlaggebender Bedeutung. § 4j EStG trifft keine Aussage darüber, wer die Beweislast darüber zu tragen hat, dass die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm (insbesondere Niedrigbesteuerung der Lizenzeinnahmen des nahestehenden Lizenzgebers aufgrund einer Lizenzbox-Regelung) erfüllt sind. Daher...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.3 Erweiterung auf Betriebsstätten (§ 4j Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 46 Nach § 4j Abs. 1 S. 1 EStG müssen Schuldner und Gläubiger der Lizenzzahlungen nahestehende Personen i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG sein. § 4j Abs. 1 S. 3 EStG regelt zudem, dass als Schuldner und Gläubiger der Lizenzzahlungen auch Betriebsstätten gelten, die ertragsteuerlich als Nutzungsberechtigter oder Nutzungsverpflichteter der Rechte für die Überlassung der Nutzung oder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1.4 Gläubiger ist nahestehende Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG

Rz. 35 § 4j Abs. 1 S. 1 EStG kommt beim Schuldner der Lizenzzahlungen nur zum Tragen, wenn der Gläubiger eine dem Schuldner nahestehende Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG ist. Damit werden ausschließlich Lizenzstrukturen im Konzernverbund von der Norm aufgegriffen. Lizenzzahlungen an fremde Dritte sollen von § 4j EStG nicht betroffen sein und sind weiterhin grundsätzlich unein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.5 Ausnahme: Lizenzeinnahmen im Hinzurechnungsbetrag enthalten (§ 4j Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 69 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. 2 EStG ist insoweit nicht anzuwenden, als aufgrund der aus den Lizenzaufwendungen resultierenden Lizenzeinnahmen ein Hinzurechnungsbetrag i. S. d. § 10 Abs. 1 S. 1 AStG anzusetzen ist (§ 4j Abs. 1 S. 5 EStG).[1] Die Lizenzaufwendungen sind also abzugsfähig, soweit die korrespondierenden Lizenzeinn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.6.1 Hintergrund der Regelung

Rz. 74 Die Finanzverwaltung [1] war der Auffassung, dass für die Frage, ob Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG unterfallen, der Veranlassungszusammenhang entscheidend sei. Erfolge die Überlassung der Wirtschaftsgüter in nicht fremdüblicher Weise unentgeltlich oder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.1.1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 3c EStG beschränkt den Abzug von bei der Einkünfteermittlung grundsätzlich zu berücksichtigenden Aufwendungen, also insbesondere von Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) und Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 EStG). Solche Ausgaben dürfen nach § 3c Abs. 1 EStG nicht abgezogen werden, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.4 Wirtschaftlicher Zusammenhang

Rz. 47 Die Aufwendungen müssen mit den Einnahmen des Anteilseigners in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. § 3c Abs. 2 S. 1 EStG verlangt im Gegensatz zu § 3c Abs. 1 EStG keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang. Ein mittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang genügt.[1] Gemeint ist der Veranlassungszusammenhang [2] (§ 4 Abs. 4 EStG; § 9 Abs. 1 EStG). Veranlas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.4 Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang

Rz. 25 Ausgaben sind nach § 3c Abs. 1 EStG vom Abzug ausgeschlossen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen "in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang" stehen. Ein lediglich mittelbarer Zusammenhang genügt für das Eingreifen des Abzugsverbots nicht.[1] Rz. 26 Für das Vorliegen eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs ist nach der BFH-Rspr. erforderlich, dass Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.4 Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerfreien Sanierungserträgen

Rz. 97h Das Abzugsverbot setzt – § 3c Abs. 1 EStG entsprechend – voraus, dass die Sanierungsaufwendungen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit den steuerfreien Sanierungserträgen stehen. Der Begriff des unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs deckt sich somit inhaltlich mit dem des § 3c Abs. 1 EStG (vgl. dazu Rz. 25f.). Die Aufwendungen müssen daher nach ih...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.5 Abzugsverbot als Rechtsfolge

Rz. 28 Rechtsfolge des § 3c Abs. 1 EStG ist ein Abzugsverbot der unter die Vorschrift fallenden Ausgaben. Der Charakter der Ausgaben als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bleibt dabei unberührt. Die nicht abzugsfähigen Ausgaben sind beim Betriebsvermögensvergleich außerhalb der Bilanz wieder hinzuzurechnen, wenn sie den Gewinn gemindert haben. Bei der Einnahmenüberschussr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.6.4 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 81 Das Teilabzugsverbot betrifft Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben und Veräußerungskosten im Zusammenhang mit einer im Gesellschaftsverhältnis veranlassten unentgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern oder dem unentgeltlichen Teil einer im Gesellschaftsverhältnis veranlassten teilentgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern. Rz. 82 Dabei gilt dies nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.3 Betriebsvermögensminderungen oder Betriebsausgaben

Rz. 97g Von der Vorschrift werden betrieblich veranlasste Sanierungsaufwendungen erfasst, die ansonsten zu einer Gewinnminderung führen würden. Dabei beziehen sich Betriebsvermögensminderungen auf den Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und Betriebsaufgaben auf die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Beide Begriffe entsprechen den in § 3c Abs. 2 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.4 Abzug überhöhter Vorsorgeaufwendungen (Nr. 3)

Rz. 40 Die Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG knüpft bis zum Vz 2023 an die Gewährung der Vorsorgepauschale nach § 39b EStG im LSt-Abzugsverfahren an (Rz. 40a). Ab dem Vz 2024 entfällt die Mindestvorsorgepauschale, sodass im LSt-Abzugsverfahren nur noch die tatsächlich entstandenen Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Die Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.10 Teilabzugsverbot als Rechtsfolge

Rz. 93 Aus § 3c Abs. 2 S. 1 EStG folgt ein Teilabzugsverbot. Die Aufwendungen können bei der Ermittlung der Einkünfte nur zu 60 % abgezogen werden. Sie werden der Höhe – nicht dem Grunde nach[1] – begrenzt. Wenn die Aufwendungen den Gewinn beim Betriebsvermögensvergleich voll gemindert haben, sind sie außerhalb der Bilanz wieder hinzuzurechnen. Das Teilabzugsverbot ist nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.5.1 Abzugsverbot

Rz. 97i Greift das Abzugsverbot des § 3c Abs. 4 S. 1 EStG, dürfen die davon erfassten Sanierungsaufwendungen nicht abgezogen werden. Ein Ansatz der Betriebsvermögensminderungen bzw. Betriebsausgaben in der steuerlichen Gewinnermittlung muss unterbleiben bzw. korrigiert werden. Eine gewinnmindernde Erfassung beim Betriebsvermögensvergleich ist außerbilanziell zu korrigieren. A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.1.3 Anwendungsbereich

Rz. 6 § 3c Abs. 1 EStG gilt sowohl für unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtige (natürliche) Personen als auch – über § 8 Abs. 1 KStG – für unbeschränkt oder beschr. körperschaftsteuerpflichtige Personen. Rz. 7 Der Anwendungsbereich der Vorschrift wird bei natürlichen Personen, bei denen die Betriebsvermögensmehrungen bzw. Einnahmen dem Teileinkünfteverfahren un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.2 Steuerfreie Sanierungserträge i. S. d. § 3a EStG

Rz. 97f Zu den steuerfreien Sanierungserträgen i. S. d. § 3a EStG gehören gem. § 3a Abs. 1 S. 1 EStG zunächst Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung i. S. d. § 3a Abs. 2 EStG. Darüber hinaus werden auch Erträge aus einer in § 3a Abs. 5 EStG genannten unternehmerbezogenen Sanierung freigestel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.6 Verfahrensrechtliche Regelungen

Rz. 97l § 3c Abs. 4 S. 5 EStG enthält eine eigenständige Korrekturvorschrift. Sie ermöglicht die Änderung von Steuer- oder Feststellungsbescheiden, soweit dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 4 S. 1 EStG unterliegende Sanierungsaufwendungen bereits bei einer Steuerfestsetzung oder einer gesonderten Feststellung nach § 180 Abs. 1 S. 1 AO gewinnmindernd berücksichtigt worden sind. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.1 Bemessung der Grenze

Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit sind zwei Grenzen gesetzt. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.6.2 Inhalt der Regelung

Rz. 77 Die Neuregelung enthält ein teilweises Abzugsverbot für Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben oder Veräußerungskosten im Zusammenhang mit einer teil- oder unentgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern an eine Körperschaft. Dabei muss der die Wirtschaftsgüter überlassende Stpfl. zu mehr als 25 % an der Körperschaft beteiligt sein. Eine gesonderte "Escape-Kl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.2 Steuerfreie Einnahmen

Rz. 14 Einnahmen i. S. d. § 3c Abs. 1 EStG sind alle Wirtschaftsgüter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Stpfl. im Rahmen einer Einkunftsart des § 2 Abs. 1 EStG zufließen.[1] Auch künftige Einnahmen können mit nach § 3c Abs. 1 EStG vom Abzug ausgeschlossenen Ausgaben in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[2] Erforderlich ist also eine derzeitige od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.1.2 Entstehungsgeschichte und Inkrafttreten

Rz. 97b Das Abzugsverbot wurde mit dem G. gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017[1] eingefügt. Der Gesetzgeber hat damit auf die Entscheidung des Großen Senats [2] reagiert, nach der der im sog. Sanierungserlass [3] vorgesehene Billigkeitserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Finanzverwaltung verstößt. Mit dem neu gesch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.1.3 Anwendungsbereich

Rz. 38 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG gilt für alle einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen (auch als Gesellschafter einer Personengesellschaft) mit Anteilen an Körperschaften, die im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen gehalten werden, es sei denn die ESt ist bereits durch die KapESt abgegolten. Seit Einführung der Abgeltungsteuer[1] ist der Anwendung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 3 Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 3 EStG

Rz. 94 § 3c Abs. 3 EStG ist eine Komplementärvorschrift zu § 3 Nr. 70 EStG und statuiert korrespondierend dazu ein Halbabzugsverbot. Die Vorschrift wurde – ebenso wie § 3 Nr. 70 EStG – durch das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen v. 28.5.2007[1] eingefügt. Rz. 95 § 3 Nr. 70 EStG enthält eine hälftige Steuerbefreiung von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.1.1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 32 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist eine Komplementärregelung zu § 3 Nr. 40 EStG (und § 3 Nr. 40a EStG). Die Vorschrift wurde im Rahmen des Systemwechsels vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[1] eingeführt. Rz. 33 Durch das Halbeinkünfteverfahren soll die wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschüttet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.3 Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten und Werbungskosten

Rz. 45 Der Begriff der Betriebsvermögensminderungen ergibt sich aus § 4 Abs. 1 EStG und umfasst solche Positionen, die bei einem Betriebsvermögensvergleich den Gewinn mindern. Dazu gehören auch Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen (vgl. § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a S. 2 EStG). Betriebsausgaben sind in § 4 Abs. 4 EStG, Werbungskosten in § 9 Abs. 1 EStG definiert. Veräußerungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 1 Bedeutung

Rz. 1 § 46 EStG bestimmt, in welchen Fällen eine ESt-Veranlagung durchzuführen ist, wenn im Einkommen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit enthalten sind, von denen LSt einbehalten worden ist. Die Vorschrift bezweckt zum einen die Sicherung des Steueraufkommens, damit trotz der Vereinfachung der Steuererhebung und der Abgeltung der ESt durch das LSt-Abzugsverfahren Steu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / d) Verluste (Zeilen 12 bis 15)

In den Zeilen 12 bis 15 sind die Angaben zu den Verlusten nach § 20 Abs. 6 EStG zu machen. Die Zuordnung der Verluste zu Zeile 12 führt zur Berücksichtigung allgemeiner Verluste i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG und die Angaben zur Zeile 13 sind für die Ermittlung des gesonderten Verlustverrechnungskreises aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG notw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Gebühren – Kosten

Rz. 8 Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Im Beschwerdeverfahren fallen Gerichtsgebühren in Höhe von 30 EUR nur an, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird (KV Nr. 2121 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Es besteht die Möglichkeit der Ermäßigung auf ½ bzw. Nichterhebung der Gerichtskosten im Fall des Teilerfolgs. Gebühren des Rechtsbeschwerdeverfahrens ric...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 64h Kurzzei... / 2.4 Inhalt der Leistung

Rz. 10 Anders als § 42 SGB XI enthält § 64h keine Definition der Leistungsinhalte. Gemäß § 42 Abs. 2 Satz 2 übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Wegen des vom Gesetzgeber gew...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.3 Zuweisungen für Auslandsversicherte (Abs. 3)

Rz. 11 Die Norm bildet die Ermächtigungsgrundlage dafür, die Zuweisungen an die Krankenkassen für Versicherte, die während des überwiegenden Teils des dem Ausgleichsjahr vorangegangenen Jahres ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland hatten (Auslandsversicherte) an durchschnittlichen Werten zu orientieren und die Versic...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.2 Berücksichtigung der tatsächlichen Krankengeldausgaben nach § 45 (Abs. 2)

Rz. 8 Ab dem Ausgleichsjahr 2021 werden die Leistungsausgaben der einzelnen Krankenkassen nach § 45 (Kinderpflegekrankengeld) durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds vollständig ausgeglichen (Satz 1). Die erforderlichen Daten sind ab dem Berichtsjahr 2021 über den GKV-Spitzenverband an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu melden (Satz 2). Meldepflichtig sind d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 2.2 Mittel

Rz. 5 Hinsichtlich der Verwendung der dem Versicherungsträger zur Verfügung stehenden Mittel macht der Gesetzgeber ebenfalls deutlich, dass der Versicherungsträger nur die ihm gesetzlich übertragenen bzw. erlaubten Aufgaben erfüllen darf. Dementsprechend streng ist die Bindung der Mittel der Versicherungsträger. Sie dürfen die vorhandenen sachlichen, personellen und finanzie...mehr