Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.8 Datenübermittlung (Abs. 8)

Rz. 18 Der GKV-Spitzenverband bestimmt im Einvernehmen mit dem BAS das Nähere zum Verfahren der Datenübermittlung nach Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 und 5 Satz 1 (Satz 1). Dadurch können Veränderungen bei den technischen Gegebenheiten der Krankenkassen gezielter und zeitnäher berücksichtigt werden als durch Änderungen der RSAV. So kann der GKV-Spitzenverband bei der Datenmeldung nac...mehr

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Jung, SGB XII § 13 Leistung... / 2.3 Unverhältnismäßige Mehrkosten

Rz. 12 Durch das Tatbestandsmerkmal "unverhältnismäßig" wird vom Gesetzgeber betont, dass bei der vom Sozialhilfeträger zu treffenden Entscheidung Kostengesichtspunkte eine Rolle spielen (Deckers, a. a. O., § 13 Rz. 24). Der Begriff der unverhältnismäßigen Mehrkosten ist dabei nur schwer zu definieren, weil immer die Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen sind. Ei...mehr

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Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 2.3 Übertragung von Aufgaben anderer Versicherungsträger

Rz. 6 Versicherungsträgern können Aufgaben anderer Versicherungsträger und anderer Träger öffentlicher Verwaltung (Auftragsangelegenheiten) übertragen werden. Damit wird auch für die übertragenen Aufgaben der Vorbehalt des Gesetzes deutlich gemacht und sichergestellt, dass den Versicherungsträgern durch Übernahme solcher Aufgaben keine finanziellen Belastungen entstehen. Zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift führt Sonderregelungen für die Zuweisungen für Krankengeld und für Versicherte ein, die während des überwiegenden Teils des dem Ausgleichsjahr vorangegangenen Jahres ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland hatten (sog. Auslandsversicherte). Damit soll die Zielgenauigkeit der Zuweisungen aus dem Ges...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.2 Sonstige Aufgaben

Rz. 8 Neben den in Abs. 1 und 2 genannten Zuständigkeiten werden der Vertreterversammlung weitere Aufgaben durch Vorschriften im SGB und anderen Gesetzen übertragen. Dabei stellt Abs. 1 ausdrücklich klar, dass diese zusätzlichen Aufgaben nicht nur kraft Gesetzes, sondern auch durch sonstiges autonomes Recht (etwa die Satzung) festgelegt werden können. Hinsichtlich der gesetzl...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.5 Massegläubiger, Insolvenzgläubiger, nachrangige Gläubiger

Nach dem Insolvenzrecht gibt es Massegläubiger[1], Insolvenzgläubiger[2] und nachrangige Gläubiger.[3] Die Entstehung der Forderungen wird anhand der folgenden Zeitschiene verdeutlicht: Vor Eröffnung des Verfahrens entstandene Verbindlichkeiten, die das Schuldnerunternehmen begründet hatte, gelten als Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Vor Eröffnung des Verfahrens entstanden...mehr

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Jansen, SGB IV § 35 Vorstand / 2.4 Richtlinienkompetenz

Rz. 9 Da dem Vorstand die umfassende Verwaltungskompetenz vom Gesetzgeber zugewiesen ist, ist es nur konsequent, ihm (in Abs. 2) die Befugnis zum Erlass von Richtlinien einzuräumen. Die Richtlinien können sowohl materiell-rechtliche wie auch verfahrensrechtliche Inhalte zum Gegenstand haben (Hindere, NZS 2015 S. 14). Sie bilden jedoch kein autonomes Recht, da sie nur interne...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.4 Wirkungen der Eröffnung

Das Insolvenzverfahren kann eröffnet werden, wenn die Gerichtskosten, die Kosten für den Verwalter und den Gläubigerausschuss bis zum ersten Gerichtstermin gedeckt sind. Mit der Eröffnung des Verfahrens verliert der Schuldner gemäß § 80 Abs. 1 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Verfügungen, die der Schuldner gleichwohl vornimmt, sind absolut unwirksam. Waren vor Erö...mehr

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Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Damit wurde der politischen Forderung nach einer einheitlichen Finanzierung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) entsprochen. Rz. 2 Erste Änderungen ergaben sich durch das G...mehr

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Jung, SGB XII § 62a Bindung... / 2.1 Bindungswirkung

Rz. 3 Nach nunmehr geltendem Recht ist gemäß § 62a Satz 1 die Entscheidung der Pflegekasse über den Pflegegrad für den Träger der Sozialhilfe bindend, soweit sie auf Tatsachen beruht, die bei beiden Entscheidungen zu berücksichtigen sind. Damit wird klargestellt, dass die Entscheidung der Pflegekasse unter den genannten Voraussetzungen nicht mehr nur "zugrunde zu legen", son...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Stufen ... / 2.3 Besondere Bedarfskonstellationen (Abs. 4)

Rz. 23 In § 15 Abs. 4 Satz 1 findet sich eine Sonderregelung zu dem vorstehend erläuterten Modell zur Ermittlung des Pflegegrades. Von der Regelung erfasst werden pflegebedürftige Personen mit einem besonders hohen Hilfebedarf, für die nach erfolgter Begutachtung ein Punktwert von mindestens 90 – der eine Eingruppierung in Pflegegrad 5 zur Folge hat – nicht festgestellt werd...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.1 Berücksichtigung der tatsächlichen Krankengeldausgaben nach § 44 (Abs. 1)

Rz. 4 Die Krankenkassen erheben jährlich zum 1.10. die Zahl der Mitglieder und unterscheiden danach, ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht (§ 266 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RSAV; Risikogruppen). Die darauf beruhenden Zuweisungen zur Deckung der standardisierten Krankengeldausgaben bleibt gegenwärtig deutlich hinter der Zielgenauigkeit der Zuweisungen zur Deckung der ü...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 9 Die Flucht nach hinten

Viele Unternehmer sehen im neuen Kassengesetz nicht nur eine deutliche Verschärfung der bisherigen Rechtslage, sondern sind der Auffassung, der Gesetzgeber bekämpfe die sich in der Bargeldbranche tummelnden "schwarzen Schafe" auf Kosten aller. Eine bisher kaum mehr überschaubare Vielzahl von Rechts- und Anwendungsvorschriften, Erlassen und Sonderverordnungen wird infolge des ...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 7.1 Verbände laufen Sturm

Kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes haben sich mehrere Wirtschaftsverbände, allen voran der Bäckerinnungsverband, vehement zu Wort gemeldet. Sie wehren sich massiv gegen die Umsetzung der neuen gesetzlichen Auflage tonnenweise Papierbelege erstellen zu müssen, die keiner wolle und keiner brauche. Mit halbwahren Parolen wie "Kein Brötchen ohne Kassenzettel" wurde in der Press...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 7.2 Vorweihnachtlicher Regierungsstreit

Das hat den damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf den Plan gerufen. Urplötzlich liegen rechnerisch kaum nachvollziehbare Zahlenwerke auf dem Tisch, mit der Absicht, Verantwortliche und Zweifler in letzter Sekunde noch vom Gegenteil zu überzeugen. 140.000 Kilometer zusätzliche Kassenbons im Jahr allein bei Rewe sind bestens geeignete Argumente, auch den Volks...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Beitreibung der Kosten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 enthält nicht nur eine Kostentragungsregel, sondern auch eine Verfahrensregel. Beigetrieben – vollstreckt – werden die dem Schuldner zur Last fallenden notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zusammen mit dem zur Zwangsvollstreckung anstehenden Anspruch des Gläubigers (Abs. 1 2. Halbsatz). Damit ist vom Gesetz festgelegt, dass Vollstreckungstitel für d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.8 Gebühren – Kosten

Rz. 37 Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei (§ 11 Abs. 4 RPflG). Entscheidet also der Richter über die Erinnerung (§ 11 Abs. 2 Satz 6 RPflG), bezieht sich die zu treffende Kostenentscheidung lediglich auf die gerichtlichen Auslagen und auf die (möglicherweise entstandenen) außergerichtlichen Kosten.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gebühren – Kosten

Rz. 8 Gerichtsgebühren fallen für die Bestellung des besonderen Vertreters nicht an. In diesem Zusammenhang entstandene Auslagen sind allerdings anzusetzen (Nrn. 9000 KV Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Auch Rechtsanwaltsgebühren entstehen nicht, da der Antrag keine besondere Angelegenheit und deshalb mit der allgemeinen Vollstreckungsgebühr abgegolten ist (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 1 Die Vorschrift regelt umfassend die Kostentragungspflicht in der Zwangsvollstreckung einschließlich eines vereinfachten Verfahrens zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers sowie das Festsetzungsverfahren. Sie gilt als allgemeine Bestimmung des Zwangsvollstreckungsrechts für alle Zwangsvollstreckungsarten einschließli...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gebühren – Kosten

Rz. 10 Die Kosten der Beantragung und Erteilung der Urkunde, die sich aus den einschlägigen Verfahrensnormen (z. B. §§ 32, 107 KostO für den Erbschein) ergeben, einschließlich der Gebühren des zu diesem Zwecke eingeschalteten Rechtsanwalts (Nr. 2400 VV RVG) oder Steuerberaters, sind Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 Abs. 1 ZPO). Ist der Antrag des Gläubigers erfolglos, f...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 788 Kosten der Zwangsvollstreckung

1 Grundsatz – Zweck (Abs. 1 Satz 1) Rz. 1 Die Vorschrift regelt umfassend die Kostentragungspflicht in der Zwangsvollstreckung einschließlich eines vereinfachten Verfahrens zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers sowie das Festsetzungsverfahren. Sie gilt als allgemeine Bestimmung des Zwangsvollstreckungsrechts für alle Zwa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Gebühren – Kosten

Rz. 19 Gerichtsgebühren in Höhe von 30 EUR fallen nur dann an, wenn die sofortige Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird (KV Nr. 2121 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Es besteht die Möglichkeit der Ermäßigung auf oder der Nichterhebung im Falle des Teilerfolgs. Die außergerichtlichen Kosten hat der unterliegende Teil zu tragen (§ 91 ZPO), bei der erfolglos eingelegten Bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.5 Avalprovision, Bürgschaftskosten pp.

Rz. 38 Avalprovision für eine Bankbürgschaft zur Vollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil ist so lange eine notwendige Aufwendung zur Zwangsvollstreckung, bis die Bürgschaft an die Bank zurückgegeben werden kann (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, 128). Die für eine Bankbürgschaft anfallenden Avalkosten sind für die Zeit, für welche die Erbringung der Si...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.6 Detektivkosten

Rz. 41 Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung sind Aufwendungen für Detektive, wenn deren Tätigkeit erforderlich ist, um die Vollstreckung durchzuführen, nicht aber, wenn sie nur dazu dient, den Schuldner allgemein zu überwachen (AG Aurich, JurBüro 2011, 383; LG Freiburg, JurBüro 1996, 383; AG Bad Hersfeld, DGVZ 1993, 116; LG Hannover, MDR 1989, 364). Rz. 42 Die Detektivko...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.15 Gerichtsvollzieher

Rz. 55 Soweit die Zuziehung des Gerichtsvollziehers notwendig war, sind seine Gebühren und Auslagen nach GvKostG zu erstatten (LG Münster, NJW-RR 1988, 128). Aufgrund einer einstweiligen Verfügung, die die Herausgabe beweglicher Sachen an den Gerichtsvollzieher anordnet zum Zwecke der Verwahrung, hat der Schuldner die mit dem Vollzug verbundenen Transport- und Lagerkosten zu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.2 Vorpfändung (§ 845 ZPO)

Rz. 30 Erstattungsfähig sind grundsätzlich die Gebühr für Vorpfändung und Vollstreckungsauftrag nach Nr. 3309 VV RVG sowie Auslagen (noch zu § 57 BRAGO: LG Oldenburg, Rpfleger 1991, 218; siehe hier eine Ausnahme bei: OLG Stuttgart, Rpfleger 1984, 117). Die Erstattungsfähigkeit der Kosten der Vorpfändung kommt nur in Betracht, wenn der Gläubiger nach den Einzelfallumständen b...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen – Kosten

Rz. 2 "Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung" ist dabei nicht eng auszulegen. Die Urkunde kann benötigt werden etwa Rz. 3 zum Zwecke der Klauselerlangung, wie z. B. der Erbschein (§§ 2353 ff. BGB) im Falle des § 727 ZPO (OLG Hamm, FamRZ 1985, 1185); das Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft (§ 1507 BGB) im Falle des § 745 ZPO; das Testamentsvollstreckerzeugnis (§ 2368 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Erstattung nach Urteilsaufhebung (Abs. 3)

Rz. 12 Dem Schuldner sind nach dieser Vorschrift die Kosten der Zwangsvollstreckung zu erstatten, wenn das Urteil (oder auch der sonstige Vollstreckungstitel) aufgehoben wird. Die Bestimmung schafft damit eine dem § 717 Abs. 2 ZPO entsprechende Rechtslage (BGH, NJW-RR 2011, 1217; MDR 2001, 1381). Sie findet auch Anwendung bei der Aufhebung eines Urteils durch Vergleich (OLG ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.14 Forderungspfändung

Rz. 54 Die Kosten der vom Gläubiger gegenüber mehreren Banken auf Verdacht ausgebrachten Forderungspfändungen sind keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung (AG Hochheim, DGVZ 1993, 31).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.8 Erbschein

Rz. 46 Die Kosten eines Erbscheins, der für die Betreibung der Zwangsvollstreckung benötigt wird, sind als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung erstattungsfähig (Zöller/Geimer § 788 Rn. 13.9).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.21 Insolvenzantragskosten

Rz. 62 Kosten eines Insolvenzantrags über das Vermögen des Schuldners sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung (LG Berlin, MDR 1983, 587 = Rpfleger 1983, 219 zum Konkursantrag).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Anhang – Einzelfälle

Rz. 25 In der Praxis werden die Merkmale des Abs. 1 1. Halbsatz (Kosten der Zwangsvollstreckung und ihre Notwendigkeit) nicht immer deutlich getrennt. Der folgende Überblick soll eine Hilfestellung geben bei der Beantwortung der Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten als Kosten der Zwangsvollstreckung. Wegen der großen Anzahl von Entscheidungen können diese nicht vollstän...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.30 Sequestration

Rz. 74 Aufgrund einer einstweiligen Verfügung, die die Herausgabe beweglicher Sachen an den Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Verwahrung anordnet, hat der Schuldner die mit dem Vollzug der Sicherstellung verbundenen Transport- und Lagerkosten zu erstatten (BGH, DGVZ 2008, 77; NJW 2006, 310; zur Erstattung von Lagerkosten vgl. auch: LG Braunschweig, Urteil v. 12.7.2006, 9 O 2...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.32 Taschenpfändung

Rz. 79 Die Kosten der Taschenpfändung sind nur dann notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung in der Höhe, in der zu erwarten ist, dass der Schuldner Geld mit sich führt (LG Paderborn, DGVZ 1984, 13 = JurBüro 1984, 464).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.17 Grundbuchauszug

Rz. 57a Besorgt sich ein Gläubiger im Vorfeld einer anstehenden Vollstreckungsmaßnahme einen Grundbuchauszug, sind die Kosten für den Grundbuchauszug als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung i. S. v. § 788 Abs. 1 ZPO anzusehen (AG Flensburg, Beschluss v. 19.7.2016, 51 M 859/16 – Juris); auch wenn die Vollstreckung wegen späterer Befriedigung durch den Schuldner unterble...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Gläubiger

Rz. 20 Hat der Gläubiger die Beitreibung der Kosten (Abs. 1) ohne besondere Festsetzung beantragt und ist dieser Antrag ganz oder hinsichtlich einzelner Kosten abgelehnt worden, so kann die Ablehnung des Gerichtsvollziehers mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO des Rechtspflegers (z. B. die Kosten mit in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu nehmen) mit der sof...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.31 Steuerberatungskosten

Rz. 77 Die Kosten des Steuerberaters, die der Gläubiger geltend macht, weil er aufgrund einer Pfändung für den Schuldner den Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich gestellt hat, sind nur dann notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung, wenn besondere Schwierigkeiten die Zuziehung eines Steuerberaters notwendig machen (LG Gießen, DGVZ 1994, 8; LG Düsseldorf, DGVZ 1991, 11). Die...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.11 Erneuter Vollstreckungsversuch

Rz. 51 Sind bereits fruchtlose Pfändungsversuche vorausgegangen, so kann der Schuldner nur dann mit den Kosten eines erneuten Pfändungsauftrags belastet werden, wenn entweder konkrete Anhaltspunkte für zwischenzeitlich durch den Schuldner erworbenes Vermögen gegeben oder aber mindestens 6 Monate seit dem letzten Pfändungsversuch vergangen sind (LG Halle, DGVZ 2001, 30; LG Mü...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.34 Veröffentlichung eines Urteils

Rz. 81 Die Kosten für die Veröffentlichung eines auf Widerruf lautenden Urteils sind nur dann erstattungsfähig, wenn im Urteil die Befugnis zur Veröffentlichung zuerkannt ist (OLG Stuttgart, Rpfleger 1983, 175 = JurBüro 1983, 940).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.13 Exequatur

Rz. 53 Der Erstattungsanspruch des Gläubigers (§ 788 ZPO) wird, was die Kosten des Exequaturverfahrens französischen Rechts angeht, nicht durch die Regeln des französischen Rechts beschränkt (OLG Düsseldorf, Rpfleger 1990, 184).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.7 Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO)

Rz. 35 Die Kosten der Sicherungsvollstreckung sind notwendig und erstattungsfähig (OLG Saarbrücken, AnwBl. 1979, 277).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.41 Zustellungskosten

Rz. 90 Die Kosten der im Parteibetrieb erfolgten Zustellung einer einstweiligen Verfügung, die auf die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch gerichtet ist, gehören zu den Vollstreckungskosten gem. § 788 Abs. 1 Satz 2 ZPO und können daher nur durch das Vollstreckungsgericht festgesetzt werden (OLG Celle, NJW-RR 2009, 575).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.9 Eintragung in das Grundbuch/Register

Rz. 47 Die Kosten der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund einer einstweiligen Verfügung sind Kosten ihres Vollzugs und damit als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung erstattungsfähig (OLG München, NJW-RR 1999, 79; KG, Rpfleger 1991, 433;). Es wird darauf abgestellt, ob die Eintragung unmittelbar der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.18 Gutachterkosten

Rz. 58 Unter die nach § 788 ZPO notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung können nach den Umständen des Einzelfalls auch die Kosten eines Privatgutachtens fallen (OLG Zweibrücken, JurBüro 1986, 467; so auch OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1983, 127). Bei der Beantwortung der Frage, ob die Kosten für im Rahmen der Zwangsvollstreckung eingeholte Privatgutachten erstattungsfähig s...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.19 Herausgabe von Sachen

Rz. 59 Die Kosten für die Demontage der herauszugebenden verschraubten Regale sind keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung (OLG Koblenz, NJW-RR 1990, 1152 = DGVZ 1990, 40), ebenso wenig die für den Abbau eines Gerüstes (HansOLG Hamburg, JurBüro 1981, 779) und auch diejenigen für den Abbau einer Kranbrücke mit Hängekran (OLG München, MDR 1997, 882 = JurBüro 1997, 607...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Abtretungsanzeige

Rz. 26 Die Kosten der Offenlegung einer Lohnabtretung sind jedenfalls erstattungsfähig bis zur Höhe der Kosten eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (LG Köln, JurBüro 1983, 1038). Das Landgericht Köln (6. Zivilkammer) unterscheidet im Gegensatz zur genannten Entscheidung der 9. Zivilkammer danach, ob der Titel erwirkt war. Vor der Erwirkung sollen die Kosten nicht ers...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.23 Löschung einer Arrest- bzw. Zwangssicherungshypothek

Rz. 64 Die Kosten der Löschung einer Arresthypothek sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung (OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1981, 786; so auch OLG München, MDR 1989, 460; a. A. OLG Oldenburg, Rpfleger 1983, 329 m. Anm. Lappe). Rz. 65 Die Kosten der Löschung einer Zwangssicherungshypothek sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung (LG Berlin, Rpfleger 1988, 547; so auch OLG Stut...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.25 Ordnungsgeld (§ 890 ZPO)

Rz. 67 Über die Kosten des Verfahrens nach § 890 ZPO ist grundsätzlich nach § 788 ZPO, nicht nach den §§ 91 ff. ZPO zu entscheiden. Es kommt darauf an, ob die entstandenen Kosten notwendig sind (OLG Hamm, GRUR 1994, 83). Der Schuldner trägt alle Kosten, wenn wegen des vom Gläubiger behaupteten Verstoßes ein Ordnungsgeld festgesetzt wird, auch wenn der Betrag erheblich hinter...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.35 Versendungs- und Transportkosten

Rz. 82 Die Kosten der Versendung oder des Transports der herauszugebenden Sache vom Schuldner zum Gläubiger sind bei der Vollstreckung nach § 883 ZPO nur dann als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung anzusehen, wenn sich die Pflicht des Schuldners, die Sache an den Gläubiger zu versenden bzw. bei ihm abzuliefern, aus dem zu vollstreckenden Titel ergibt (OLG Köln, DGVZ 1...mehr