Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktivierungszeitpunkt

Rn. 18 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach der RegB zum BilMoG hat eine Aktivierung bei Ausübung des Aktivierungswahlrechts – entgegen der hier vertretenen Auffassung – bereits ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, ab dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein immaterieller VG des AV entsteht (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 60f.; PwC-BilMoG (2009), Abschn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

Rn. 155 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach Einleitung des Verfahrens durch das BfJ wird das Ordnungsgeld zunächst angedroht, verbunden mit der Aufforderung, die vernachlässigte gesetzliche Pflicht zu erfüllen oder die Nichterfüllung durch Einspruch gegen die Verfügung zu rechtfertigen (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Rn. 156 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gleichzeitig mit der Androhung des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verlust als Entstehungsursache

Rn. 190 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Begriff "Verlust" ist den RL-Vorschriften fremd; außer in § 268 Abs. 3 wird dieser ­Begriff nicht weiter verwendet. Gemeint sein kann hiermit eigentlich nur der Jahresfehlbetrag bzw. die Aggregation mehrerer Jahresfehlbeträge im Verlustvortrag (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 33ff.). Der Tatbestand, dass in den RL-Vorschriften eine Vielzahl v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einschränkung des Verrechnungsverbots in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 37 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Allerdings sieht das Gesetz einige Ausnahmen vom Bruttoprinzip vor:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Abweichende Regelungen und Vereinbarungen

Rz. 16 In Tarifverträgen oder in durch Tarifvertrag zugelassenen Betriebsvereinbarungen kann von der Vergütungsverpflichtung für Vorsitzende und externe Beisitzer gänzlich als auch von den gesetzlichen oder durch Rechtsverordnung konkretisierten Vorgaben für die Höhe der Vergütung nach oben als auch nach unten abgewichen werden (§ 76a Abs. 5 BetrVG). Rz. 17 Arbeitgeber und ex...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Rn. 35 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 246 Abs. 1 hat der JA neben allen Schulden, RAP, Aufwendungen und Erträgen auch sämtliche VG zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Da § 248 Abs. 2 Satz 2 die einzige Vorschrift ist, die den Ansatz von immateriellen VG konkret verbietet, gilt im Umkehrschluss das Vollständigkeitsgebot für alle nicht von § 248 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Betriebsangehörige Beisitzer

Rz. 6 Die Beisitzer, die dem Betrieb angehören, erhalten für ihre Tätigkeit keine gesonderte Vergütung (§ 76a Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Ihr Amt ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Der Verweis auf § 37 Abs. 2 und 3 BetrVG stellt klar, dass betriebsangehörige Beisitzer wie Betriebsratsmitglieder zu behandeln sind. Sie werden daher ohne Minderung des Arbeitsentgelts freigestellt und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Außerbetriebliche Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 8 § 76a Abs. 3 Satz. 1 BetrVG gibt dem Einigungsstellenvorsitzenden und dem betriebsfremden Beisitzer einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit in der Einigungsstelle, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf (LAG Hamm, Beschluss v. 10.2.2012, 10 TaBV 67/11). Bei den vom Betriebsrat bestellten Beisitzern ist ein wirksamer Betriebsratsbeschluss erfo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine § 246 Abs. 1 Satz 1 (Vollständigkeitsgebot) – zumindest im Grundsatz – vergleichbare Regelung findet sich im zuletzt im Jahre 2018 überarbeiteten Rahmenkonzept (RK) – für die Bilanz in RK.4.1(a), für die (Gesamt-)Ergebnisrechnung in RK.4.1(b). Damit die im Abschluss enthaltenen Informationen verlässlich sind, müssen sie in den Grenzen vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Anwendung von Inventurvereinfachungsverfahren als betriebswirtschaftliche Entscheidung

Rn. 22 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Durchführung einer Inventuraufnahme stellt eine erhebliche Belastung für das UN dar. Zum einen wird der Betriebsablauf gestört, was sich in verminderten, potenziellen Einnahmen ausdrückt (Opportunitätskosten), und zum anderen entstehen erhebliche Ausgaben, v.a. Personalkosten. Deswegen wird das UN versuchen, die Inventur in einem möglichs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rn. 15 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die HB enthält nicht nur VG, sondern auch Posten, die der Aktivseite zurechenbar sind, ohne dass sie die Eigenschaften eines VG aufweisen; dazu gehören die RAP, aktive latente Steuern sowie der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Bei den Posten der Rechnungsabgrenzung wird eine Ausnahme davon gemacht, dass für die Bilanzie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Passivierungsfähigkeit ohne Vorliegen einer Schuld

Rn. 22 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Von der Regelung, dass auf der Passivseite nur Schulden ausgewiesen werden, gibt es mehrere Ausnahmen. Dazu gehört die Passivierung sog. Aufwandsrückstellungen, latenter Steuern, der RAP und des EK. Rn. 23 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach der aufgezeigten Auslegung für das Vorliegen einer Schuld, aus der auch hervorgeht, dass eine Verpflichtung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 248

Rn. 42a Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Für eine Verletzung der Aktivierungsverbote des § 248 sieht das HGB keine speziellen zivilrechtlichen Rechtsfolgen vor. Eine Aktivierung nicht ansatzfähiger VG oder Aufwendungen stellt jedoch eine Überbewertung i. S. d. § 256 Abs. 5 Nr. 1 AktG dar, die bei KapG ggf. zur Nichtigkeit ihres JA führen kann. Eine etwaige qua Unterlassens gebotene...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Festbewertung

Tz. 54 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Festwerte "haben eine Vereinfachung des Nachweises, der Inventur und der Bewertung [der einzelnen VG, d.Verf.] zum Ziel" (HdJ, Abt. I/11 (1990), Rn. 300). Auf der Grundlage dieser Methode wird bei einem Güterbestand eine Festmenge zu einem Festpreis bewertet, wobei die Menge und der Preis über mehrere Inventur- und BilSt hinweg grds. konstant...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. § 20 Abs. 1 Nr. 2 PublG

Rn. 131 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 20 Abs. 1 Nr. 2 PublG sanktioniert bei der Aufstellung des KA oder Teil-KA Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über: den Konsolidierungskreis (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) PublG), Inhalt und Form (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) PublG), die Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) PublG), die Bew...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriff der Selbsterstellung in Abgrenzung zum Erwerb

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 kommt nur für immaterielle VG des AV in Frage, die selbst erstellt wurden. Erworbene immaterielle VG des AV sind indes aufgrund des Vollständigkeitsprinzips gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 grds. zu aktivieren. Dementsprechend sind Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare imm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Verrechnungsverbot

Rn. 34 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 resultiert einerseits aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1, andererseits aus der in § 243 Abs. 2 kodifizierten Norm der Klarheit und Übersichtlichkeit des JA. Das Verrechnungsverbot schließt eine Saldierung zwischen unterschiedlichen Posten der Aktiv- und Passivseite genauso aus wie zwischen E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI)

Rn. 8 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Grds. zu beachten sind neben den GoB auch die GoI (vgl. HFA 1/1990, WPg 1990, S. 143 (144); Quick (2000), S. 8ff.; Schulze zur Wiesch, (1961), S. 54ff.) als Bestandteil der GoB (i. w. S.). Die als Ausprägung der GoB zu charakterisierenden GoI stellen Regeln dar, die ein auf "fachgerechte und ordnungsgemäße Aufnahme der Vermögensgegenstände bed...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vor- bzw. nachverlegte Stichtagsinventur (Abs. 3)

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bei der vor- bzw. nachverlegten (drei Monate vor oder zwei Monate nach dem BilSt) Stichtagsinventur wird das Mengengerüst nicht mehr in das Inventar des BilSt, sondern in ein besonderes Inventar aufgenommen. Die dort nach Art, Menge und Wert verzeichneten VG werden wertmäßig auf den BilSt fortgeschrieben bzw. zurückgerechnet. Im Gegensatz zu ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Überschuss der Passiv- über die Aktivposten

Rn. 191 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wie oben bereits angedeutet, ist ein solcher Überschuss bilanztechnisch nicht möglich; die Summe der Aktivposten entspricht stets der Summe der Passivposten. Im Hinblick auf den Regelungsinhalt des § 268 Abs. 3, die Entstehungsursachen für einen nicht durch EK gedeckten Fehlbetrag aufzuzeigen, ist jedoch davon auszugehen, dass mit der Formul...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Für die Bewertung der immateriellen VG des AV ist § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 i. V. m. § 255 Abs. 1, 2 und 2a relevant; d. h., dass der Ansatz zu AHK zu erfolgen hat, evtl. unter Abzug planmäßiger AfA bei solchen Gegenständen, die infolge ihrer Ausstattung bzw. anderer ­Gegebenheiten nur zeitlich begrenzt durch das UN nutzbar sind, bzw. u. U....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Tantiemen

Rn. 31 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Tantiemen sind gewinnabhängige Vergütungen an bestimmte Personenkreise. Durch die Gewährung dieser Vergütungsart soll ein besonderer Leistungsanreiz erzielt werden (vgl. z. B. § 113 AktG). Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass Tantiemen immer nur solchen Personen gewährt werden, die eine bestimmte Leistung für das UN erbringen, was sich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Ausschüttungssperre aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rn. 259 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Gesetzgeber hat im Zuge des BilMoG in § 248 Abs. 2 Satz 1 ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle VG des AV verankert, nachdem zuvor im HGB ein Aktivierungsverbot bestand (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 17ff.). Das Wahlrecht ermöglicht es UN, selbst geschaffene immaterielle VG des AV zu aktivieren, womit ein erheblicher...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Ausschüttungssperre aus der Bewertung des Deckungsvermögens von Pensionsverpflichtungen

Rn. 281 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Beträge bezüglich des Deckungsvermögens von Pensionsverpflichtungen i. S. d. § 253 Abs. 1 Satz 4 (vgl. ausführlich hierzu Kessler (2010), S. 235ff.; HdR-E, HGB § 253, Rn. 104ff.) unterliegen gemäß § 268 Abs. 8 Satz 3 einer Ausschüttungssperre, sofern die am BilSt ermittelten Wertansätze die AK – gemeint sind die AHK – übersteigen. Dabei ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einordnung und Bedeutung des Grundsatzes der Vollständigkeit

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist im Ersten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB geregelt, der die Vorschriften für alle Kaufleute beinhaltet. Hier stellt er den Zweiten Titel des Zweiten Unterabschnitts (Eröffnungsbilanz; JA) dar, der in den §§ 246–251 die Ansatzvorschriften zum Inhalt hat. Im Unterschied zur früher gültigen Regelung des §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verwendung gemäß § 272 Abs. 4

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 272 Abs. 4 ist für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten UN eine Rücklage zu bilden, die nach § 266 Abs. 3 A. III. 2. im EK unter den Gewinnrücklagen auszuweisen ist. Die Höhe der Rücklage hat dem auf der Aktivseite der Bilanz anzusetzenden Betrag für die Anteile an dem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 251 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der handelsrechtliche JA verfolgt als wichtiges Ziel die Selbstinformation des Kaufmanns über den unbedenklich entziehbaren Periodenerfolg. Ermittelt wird dieser Periodenerfolg vereinfachend unter Beachtung der interagierenden Prinzipien des Gläubigerschutzes, der Vorsicht und der Objektivierung (vgl. hierzu stellvertretend lediglich Berndt ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 17 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Bilanzierungsverbot sämtlicher selbst geschaffener immaterieller VG des AV gemäß § 248 Abs. 2 (a. F.) sollte den Ansatz besonderer unsicherer Werte in der Bilanz verhindern. Da gewisse selbst erstellte immaterielle Anlagegegenstände sowohl in ihrer Existenz als auch der Höhe ihres Wertes nur schwierig zu objektivieren sind, nahm § 248 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Begriff des immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens

Rn. 19 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Inhalt des Begriffs "VG" ist seit langem Gegenstand bilanzrechtlicher Erörterungen, ohne dass bisher eine abschließende und allg. Zustimmung findende Definition entwickelt werden konnte (vgl. Kessler, BB 1994, Beilage Nr. 12 zu Heft 19, S. 1 (3); HdR-E, Kap. 4, Rn. 92ff., sowie HdR-E, HGB § 246, Rn. 6ff.). Es haben sich aber unter Berücks...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Konzeption als Korrekturposten zum Eigenkapital

Rn. 188 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der aktivisch auszuweisende Fehlbetrag stellt eine rein rechnerische Korrekturgröße zum EK dar, die sich ergibt, wenn die Summe sämtlicher EK-Posten i. S. v. § 266 Abs. 3 A. negativ ist (vgl. grundlegend dazu auch Küting/Grau, DB 2014, S. 729ff.). Er weist eindeutig nicht den Charakter eines VG auf und kann diesen Charakter auch nicht in Abh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Beispiele möglicher immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ergänzend zu den in § 266 Abs. 2 A. I. 1. und A. I. 2. aufgeführten Gegenständen sind neben der bereits oben erörterten IT-Software (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 22ff.) die folgenden Beispiele für den Ansatz von immateriellen VG zu nennen, die keinen erschöpfenden Katalog bilden, sondern vielmehr Interpretationshinweise für den häufig schwierig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitsgerechtes Führen... / 4.2 Ablehnende Haltung der Geschäftsleitung

Geschäftsführer sorgen sich um die wirtschaftliche Situation ihres Betriebs. Sie fürchten, dass Projekte zum Gesundheitsmanagement in erster Linie Geld kosten. Und tatsächlich kann es einige Jahre dauern, bis sich die Kosten amortisiert haben. Man sollte sich nicht verleiten lassen, mit der Verbesserung der Anwesenheitsquote (als einzigem Argument) zu werben. Die Effekte ges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausschüttungssperrre und Anhangangaben im Zusammenhang mit dem Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1

Rn. 26 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Um dem Gläubigerschutzgedanken Rechnung zu tragen, ist das Aktivierungswahlrecht für KapG (bzw. PersG i. S. d. § 264a) an eine Ausschüttungssperre (vgl. § 268 Abs. 8) sowie Abführungssperre (vgl. § 301 Satz 1 AktG) geknüpft (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 251ff.; ­Coenenberg/Haller/Schultze (2021), S. 20). Nach § 268 Abs. 8 dürfen Gewinne nur aus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 7 Employee-Assistance-Program – Externe Mitarbeiterberatung

Gerade in Zeiten steigender psychischer Belastung kann es eine interessante und kostengünstige Maßnahme für Unternehmen sein, ein Employee-Assistance-Program (EAP) für die Mitarbeiter anzubieten. Damit ist eine externe Beratungsmöglichkeit für Mitarbeiter gemeint, die diese sowohl bei beruflichen, als auch bei privaten Problemen in Anspruch nehmen können. Die Finanzierung üb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verfahren der buch- und belegmäßigen Aufnahme

Tz. 89 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wenn auch das unter HdR-E, HGB § 240, Rn. 83ff., vorgestellte Verfahren der körperlichen Bestandsaufnahme den Inventurzwecken weitestgehend genügt, sind doch Situationen denkbar, in denen eine körperliche Bestandsaufnahme nicht ohne Weiteres möglich oder nicht erforderlich ist. Beispiele hierfür sind "Haldenbestände, bei denen ein Schätzen od...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bilanzierungspflicht, Bilanzierungswahlrechte und Bilanzierungsverbote

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Sind die Voraussetzungen der abstrakten Aktivierungs- bzw. Passivierungsfähigkeit erfüllt und liegen keine Gründe vor, die die konkrete Aktivierungs- bzw. Passivierungsfähigkeit verhindern, dann ergibt sich für die entsprechenden VG, Schulden und RAP aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 auch die grds. Bilanzierungspflicht. Die Einsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grundpfandrechte

Rn. 236 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Hypothek ist eine Grundstücksbelastung des Inhalts, dass an den Hypothekengläubiger eine "bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist" (§ 1113 Abs. 1 BGB). Eine Hypothek kann auch für eine künftige oder bedingte Forderung bestellt werden (vgl. § 1113 Abs. 2 BGB). "Kraft der ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ein Taxi ist kein "öffentliches Verkehrsmittel" i.S. des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz 1. Ein im Gelegenheitsverkehr genutztes Taxi zählt nicht zu den "öffentlichen Verkehrsmitteln" i.S. des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG. 2. Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Taxi können daher lediglich in Höhe der Entfernungspauschale gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG als Werbungskosten in Ansatz gebracht werden. Normenket...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Folgen des Ukraine Kriegs: ... / 3 So wird die Ausbuchung von Anteilen gebucht

Ist die Übertragung der Anteile auf andere Eigentümer, ggf. das bisherige Management, erfolgt, so ist eine Ausbuchung analog zu anderen Abgängen mit dem vereinbarten Verkaufspreis sowie einem erfolgswirksamen Ausgleich der Differenz von Buchwert und Veräußerungswert in der GuV vorzunehmen. Sollte der Verkaufspreis aus der Not heraus tatsächlich Null sein, da die Anteile vers...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des Steuerpflichtigen

Leitsatz 1. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG kann auch nach der Neufassung der Vorschrift durch das JStG 2008 nur in Anspruch genommen werden, wenn der Rechnungsbetrag auf einem Konto des Leistenden bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben wird. 2. Die Gutschrift des Rechnungsbetrags im Wege der Aufrechnung durch Belastung des Gesellschafter...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anrechnung eigener Einkünfte der unterhaltenen Person beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen gemäß § 33a Abs. 1 EStG

Leitsatz 1. Anrechenbare Einkünfte i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG sind die nach einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu ermittelnden Einkünfte i. S . des § 2 Abs. 2 EStG. 2. Negative Einkünfte der unterhaltenen Person mindern die gemäß § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG anrechenbaren Ausbildungshilfen – hier BAföG-Zuschüsse – nicht. Normenkette § 33a Abs. 1 Sätze 1, 2, 4 und 5, § ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Besonderheiten

Rechtlich ist die Nachlasspflegschaft eine Unterart der Pflegschaft, sodass gem. § 1915 Abs. 1 BGB die Vorschriften über die Vormundschaft Anwendung finden, soweit sich daraus nicht etwas anderes ergibt, weil es den Nachlass betrifft. Im Verfahren über die Einsetzung eines Nachlasspflegers gem. § 1960 BGB können die möglichen Erben (Erbprätendenten) "Beteiligte“ i. S. v. § 7...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4.3 Haftungsfallen

Grundsätzlich ist der von den Eltern des Mündels benannte Steuerberater zur Übernahme der Vormundschaft nach § 1785 BGB verpflichtet. Ihm stehen nach § 1786 BGB bestimmte Ablehnungsrechte zu. Auf jeden Fall muss der Steuerberater aber beachten, dass derjenige, der die Übernahme einer Vormundschaft ohne Grund ablehnt, bei Verschulden für die Schäden einzustehen hat, die dem M...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6.3 Haftungsfallen

Die Aufgaben eines Nachlassverwalters sind sehr haftungsträchtig. Der Steuerberater sollte das Amt also nur übernehmen, wenn er ausreichend Zeit und erforderliche wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse hat. Im Zweifel sollte er sich auf eigene Kosten während der Amtsinhaberschaft Rechtsrat einholen. Sogleich nach seiner Bestellung hat der Steuerberater als Nachlassverwalte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater als Aufsichtsrat haftet aus Vertrag i. V. m. §§ 111, 116 AktG, und aus Gesetz gem. §§ 48 und 117 AktG sowie u. U. aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff. BGB. Er haftet ebenso wie der Vorstand für die Erfüllung der Pflichten im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers. Für Schäden, die auf einer von dem Aufsichtsratsmitglie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.3 Haftungsfallen

Grundsätzlich hat der Praxistreuhänder gegenüber den Mandanten des Praxisnachfolgers die gleichen Pflichten, wie gegenüber eigenen Mandanten und wie sie sich aus dem Steuerberatungsgesetz und der Berufsordnung ergeben. In der Rechtsprechung wird überwiegend die direkte Haftung des Praxistreuhänders gegenüber den Mandanten bejaht.[1] Der Praxistreuhänder sollte das Amt nur anne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1 Wesentliche Inhalte

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters auf einen seiner Erben, der im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsträgers noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3 StBerG befugt ist, übertragen werden, kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren einen Steuerberater zum Treuhänder bestellen.[1] In Ausna...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.2 Haftungsfallen

Wenn der Steuerberater die Übernahme einer Betreuung ohne Grund ablehnt, ist er für den Schaden verantwortlich, der dem Betroffenen durch die eingetretene Verzögerung entsteht (§§ 1787 Abs. 1, 1908i BGB). Der Betreuer ist innerhalb seines Aufgabenkreises gesetzlicher Vertreter der betreuten Personen (§ 1902 BGB).[1] Aus Rechtsgeschäften des Betreuers im zugewiesenen Aufgabenk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.3 Haftungsfallen

Die Rechte und Pflichten der Beiratsmitglieder bestimmen sich nach der Ausgestaltung und den Aufgaben des Beirats. Der Steuerberater als Beiratsmitglied ist dem Gesellschaftsinteresse verpflichtet und muss gegenüber der Gesamtheit der Gesellschafter Auskunft erteilen. Auch wenn der Steuerberater als Beiratsmitglied kein Gesellschafter ist, obliegen ihm gesellschaftsrechtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater sollte sich strikt an den Aufgabenkatalog laut Bestallungsurkunde halten und im Zweifel immer Rücksprache mit dem Nachlassgericht nehmen. Nach der Inbesitznahme des Nachlasses muss der Nachlasspfleger beim Nachlassgericht ein Nachlassverzeichnis einreichen (§ 1802 BGB): Er muss die Überschuldung des Nachlasses prüfen und ggf. nach § 317 InsO ein Nachlassins...mehr