Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.22 Lagerung des Pfandgegenstands

Rz. 63 Die Kosten der Lagerung des Pfandgegenstands sind als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung erstattungsfähig (OLG Düsseldorf, InVo 1996, 82; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1974, 408). Hat der Gerichtsvollzieher aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses nach § 847 ZPO Sachen einlagern lassen, so handelt es sich bei dem von ihm verauslagten Lagerkosten um notwendige Kosten ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.16 Gläubigeranwesenheit bei der Zwangsvollstreckung

Rz. 57 Die Kosten der Anwesenheit des Gläubigers bei der Zwangsvollstreckung, soweit diese notwendig ist, sind erstattungsfähig. Soweit die Kosten erst dadurch entstanden sind, dass der Gläubiger nicht sofort die Gesamtforderung beziffert hat, sind sie nicht erstattungsfähig (AG Wolfratshausen, DGVZ 1977, 62); ebenfalls nicht erstattungsfähig sind die Kosten der Besitzeinwei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.36 Verzinsung der Vollstreckungskosten

Rz. 83 Werden Kosten der Zwangsvollstreckung festgesetzt, so ist im Festsetzungsbeschluss auszusprechen, dass die Kosten von der Anbringung des Festsetzungsgesuchs an mit 5 % über dem Basiszinssatz des § 247 Abs. 1 BGB zu verzinsen sind. Das folgt aus der Verweisung auf § 104 ZPO in § 788 Abs. 2 Satz 1 ZPO. Zu beachten ist, dass sie eben nur dann zu verzinsen sind, wenn sie ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.10 Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 49 Die im Verfahren über den Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 769 Abs. 1 ZPO entstandenen Kosten können nicht als Zwangsvollstreckungskosten nach § 788 ZPO festgesetzt werden; es handelt sich um Kosten (hier: § 767 ZPO) des Hauptsacheverfahrens (OLG München, JurBüro 1986, 1583). Rz. 50 Soweit die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Festsetzung (Abs. 2)

Rz. 7 Trotz der Möglichkeit der gleichzeitigen Beitreibung mit dem Hauptsacheanspruch des Hauptsachetitels ist auch die Möglichkeit der Festsetzung der Zwangsvollstreckungskosten gegeben (Abs. 2). Mit dieser Regelung ist die bisherige Praxis (Pfälzisches OLG, MDR 1998, 240; BGHZ 90, 207) im Wesentlichen im Gesetz übernommen worden. Werden die Kosten festgesetzt, dann findet ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.3 Auskunftskosten (Meldeamt pp.)

Rz. 36 Die Kosten der Einholung einer Auskunft über Anschrift des Schuldners, seinen Arbeitgeber und seine Kreditwürdigkeit können erstattet werden (LG Landshut, AGS 2020, 100; LG Bonn, JurBüro 1990, 349). Die gleiche Auffassung wird vom LG Köln (JurBüro 1983, 1571) vertreten. Demgegenüber will das LG Detmold (Rpfleger 1990, 391) diese Kosten nur dann erstatten, wenn neben d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.4 Ausländische Vollstreckungskosten

Rz. 37 Die im Ausland (hier: Österreich) entstandenen Zwangsvollstreckungskosten sind grundsätzlich erstattungsfähig (LG Passau, Rpfleger 1989, 342). Der Erstattungsanspruch des Gläubigers wird, was die Kosten des Exequaturverfahrens französischen Rechts angeht, nicht durch die Regeln französischen Rechts beschränkt (OLG Düsseldorf, MDR 1990, 165; a. A. OLG Hamm, JurBüro 200...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.39 Vorpfändung

Rz. 86 Die Kosten einer Vorpfändung sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Vollstreckung im Einzelfall notwendig gewesen ist (HansOLG Hamburg, MDR 1990, 344 = JurBüro 1990, 533). Das ist nicht der Fall, wenn die Vorpfändung sich als schikanöse, überflüssige oder offenbar aussichtslose Zwangsvollstreckungsmaßnahme darstellt (LG Kleve, InVo 2001, 460). Die Kosten einer Vorpf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.26 Prozessbürgschaft

Rz. 67a Die Kosten für eine Prozessbürgschaft zur Vollstreckung aus einer nur gegen Stellung einer Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Entscheidung gemäß § 709 Satz 1 ZPO sind Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 788 Abs. 1 ZPO (BGH, NJW 2016, 2579; vgl. auch: OLG Koblenz, MDR 2004, 835; OLG Frankfurt, BauR 2004, 559; OLG Düsseldorf, JurBüro 20...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.2 Schuldner

Rz. 23 Gegen die Beitreibung der Kosten nach Abs. 1 kann der Schuldner die gleichen Rechtsbehelfe einlegen wie der Gläubiger. Auch hier kommt es darauf an, welches Vollstreckungsorgan gehandelt hat. Rz. 24 Enthält eine Entscheidung in einem der in Abs. 4 genannten Verfahren keine Kostenentscheidung zugunsten des Schuldners, ist diese nicht etwa unvollständig, sondern verbleib...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.38 Vollstreckbare Ausfertigung

Rz. 85 Die Kosten einer (weiteren) vollstreckbaren Ausfertigung (§ 733 ZPO) sind dann erstattungsfähig, wenn und soweit diese für die Vollstreckung auch notwendig (LG Frankenthal, JurBüro 1979, 1325) und die Erforderlichkeit der Erteilung nicht vom Gläubiger zu vertreten ist (AG Heilbronn, AG kompakt 2010, 54; PfälzOLG Zweibrücken, JurBüro 1999, 160). Dagegen handelt es sich...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.12 Ersatzvornahme

Rz. 52 Die Kosten einer gerichtlich angeordneten Ersatzvornahme (§ 877 ZPO) können grundsätzlich nach § 788 ZPO gegen den Schuldner in voller Höhe – also unter Einbeziehung eines bereits vorliegenden Kostenvorschusses – festgesetzt werden (OLG München, InVo 1998, 140). Erstattungsfähig sind jedoch nur notwendige Zwangsvollstreckungskosten (OLG Zweibrücken, JurBüro 1995, 326 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.27 Ratenzahlungs- oder Stundungsvergleich

Rz. 68 Die vom Schuldner übernommenen Kosten einer Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarung, insbesondere diejenigen eines mitwirkenden Anwalts (Einigungsgebühr), gehören regelmäßig zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung und können deshalb ohne besonderen Titel zusammen mit der Hauptforderung beigetrieben werden (BGH, NJW 2007, 1213 = DGVZ 2007, 36; LG Memmingen, JurB...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kostentragungspflicht des Gläubigers (Abs. 4)

Rz. 16 Abs. 4 enthält einen abschließenden Katalog von Verfahren, in denen das Gericht dem Gläubiger die Kosten ganz oder teilweise auferlegen kann, wenn dies aus besonderen, in dem Verhalten des Gläubigers liegenden Gründen der Billigkeit entspricht. Eine ausdehnende Auslegung des Abs. 4 oder eine analoge Anwendung in anderen Verfahren ist ausgeschlossen. Erfasst sind folge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.7 Drittschuldner

Rz. 44 Die dem Gläubiger in einem Drittschuldnerprozess entstandenen notwendigen Kosten können, soweit sie nicht beim Drittschuldner beigetrieben werden können, als Kosten der Zwangsvollstreckung festzusetzen sein (h. M. BGH, NJW 2010, 1674; BGH, Rpfleger 2006, 204 = ZVI 2006, 54; OLG Hamm, InVo 1997, 339; LG Paderborn v. 27.8.2018, 5 T 176/18 juris; LG Saarbrücken, JurBüro ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.20 Inkassobüro

Rz. 60 Die Kosten eines Inkassobüros gehören in dem Umfange zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung, in dem bei Einschaltung eines Rechtsanwalts Anwaltskosten entstanden wären (AG Duderstadt, DGVZ 2021, 226; AG Strausberg, JurBüro 2012, 443; LG Oldenburg, JurBüro 2007, 500; AG Villingen-Schwenningen, JurBüro 2007, 90; LG Bremen, JurBüro 2002, 212; AG Duisburg, JurB...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe

7.1 Gläubiger Rz. 20 Hat der Gläubiger die Beitreibung der Kosten (Abs. 1) ohne besondere Festsetzung beantragt und ist dieser Antrag ganz oder hinsichtlich einzelner Kosten abgelehnt worden, so kann die Ablehnung des Gerichtsvollziehers mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO des Rechtspflegers (z. B. die Kosten mit in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu nehmen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.33 Übersetzungskosten

Rz. 80 Die Übersetzungskosten sind dann erstattungsfähig, wenn für die Auslandsvollstreckung nach den staatsvertraglichen Regelungen eine Übersetzung notwendig ist (LG Berlin, JurBüro 1986, 1585).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.6 Mehrere Vollstreckungsgläubiger

Rz. 34 Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teil...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Zurückweisung – Zurücknahme

Rz. 10 Auch bei Zurückweisung oder Zurücknahme eines Antrags bestimmt sich die Kostenpflicht nach § 788 Abs. 1 ZPO. Sie bestimmt sich nicht nach dem Unterliegen und auch nicht nach entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 ZPO, sondern danach, ob durch den Antrag Kosten der Zwangsvollstreckung notwendig entstanden sind. Ebenfalls keine Anwendung findet die Bestimmung des § 9...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.29 Rechtsbehelfe

Rz. 73 Die Kosten eines besonderen Rechtsbehelfs, z. B. einer Klage (nach §§ 767, 771 ZPO), einer Erinnerung und einer Vollstreckungsbeschwerde sind nicht erstattungsfähig, denn in jenen Verfahren ergeht wegen des Charakters eines selbständigen Verfahrens eine eigenständige Kostenentscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO (BGH, MDR 1989, 142; BayObLGZ 1988, 421; OLG Bremen, Rpflege...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.24 Mehrere Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 66 Die Kosten mehrerer gleichzeitiger Vollstreckungsmaßnahmen gegen einen Schuldner sind dann erstattungsfähig, wenn nicht schon eine Maßnahme hinreichend Aussichten auf Erfolg verspricht (OLG Frankfurt/Main, AnwBl. 1971, 209). Das gilt nicht für mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen denselben Drittschuldner aus verschiedenen Titeln (AG Oldenburg, DGVZ 1981...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.4 Gleichzeitiger Haft- und Pfändungsauftrag

Rz. 32 Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass die Pfändung nunmehr Erfolg verspricht, dann können diese Kosten geltend gemacht werden (AG Beckum, DGVZ 2008, 106; LG Koblenz, JurBüro 1998, 214; LG Aachen, Rpfleger 1990, 134; siehe hierzu auch LG Berlin, Rpfleger 1971, 441; AG Ahrensburg, DGVZ 1972, 62; LG Aschaffenburg, JurBüro 1983, 393; LG Oldenburg, JurBüro 1984, 884; LG ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.37 Verjährung der Vollstreckungskosten

Rz. 84 Durch Art. 7 des Gesetzes zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 9.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3214 ff.) wurde eine Nr. 6 in Abs. 1 des § 197 BGB angefügt. Diese Nr. 6 bestimmt, dass Ansprüche auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung in 30 Jahren verjähren. Die Verjährung des Ersatzanspruchs für die Volls...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.1 Anwaltliche Zahlungsaufforderung und Vollstreckungsandrohung nach Vollstreckungsreife

Rz. 28 Fordert der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt des Gläubigers, nachdem dieser ihn mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung beauftragt hatte, den Schuldner unter Androhung der Zwangsvollstreckung zur freiwilligen Leistung auf, so entsteht hierdurch die (allgemeine) Vollstreckungsgebühr nach Nr. 3309 VV RVG (noch zu § 57 BRAGO: OLG Koblenz, MDR 1985, 943; OLG Frank...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.28 Räumungsvollstreckung

Rz. 71 Nach durchgeführter Räumung können die entstandenen Räumungskosten von dem Gläubiger nach § 788 ZPO ohne besonderen Kostenfestsetzungstitel beigetrieben werden (LG Stade, DGVZ 1991, 119). Der Räumungsschuldner haftet auch für die Bereitstellungskosten eines Spediteurs, wenn nach freiwilliger Räumung der Räumungstermin nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte (AG Ki...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.40 Zahlungsaufforderung – Fristsetzung

Rz. 87 Die Kosten für eine anwaltliche Zahlungsaufforderung sind erstattungsfähig, wenn alle Vollstreckungsvoraussetzungen vorlagen und eine angemessene Zahlungsfrist verstrichen ist (OLG München, MDR 1989, 652; so auch OLG Düsseldorf, MDR 1988, 783; OLG Koblenz, AnwBl. 1988, 299). Die Absendung der Zahlungsaufforderung schon am ersten Tag nach Eintritt der Rechtskraft des U...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.3 Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG)

Rz. 31 Die Hebegebühr kann im Einzelfall nicht geltend gemacht werden (AG Osnabrück, DGVZ 2014, 179; AG Freiburg, AGS 2009, 199; AG Cloppenburg, DGVZ 2008, 15; AG Frankfurt/Main, DGVZ 1995, 79; OLG Nürnberg, JurBüro 1992, 107; LG Berlin, Rpfleger 1976, 438; LG Lübeck, DGVZ 1974, 40; AG Flensburg, DGVZ 1974, 13; AG Köln, DGVZ 1986, 75; a. A. AG Bamberg, JurBüro 1995, 605; AG ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.5 Mehrere Vollstreckungsschuldner

Rz. 33 Gegen mehrere Vollstreckungsschuldner entstehen mehrere Gebühren, da gebührenrechtlich mehrere Angelegenheiten vorliegen (AG Singen, JurBüro 2006, 329). Das Gleiche gilt für mehrere Vorpfändungsaufträge (LG Stuttgart, Rpfleger 1989, 428). Richtet sich der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen mehrere Drittschuldner, ist der Gegenstandswert der Forderung für die R...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2 Anwaltskosten

Rz. 27 Die Rechtsanwaltsgebühr für das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung fällt erst dann an, wenn die Voraussetzungen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorliegen. Dafür reicht es nicht aus, wenn der Schuldner vor der Vollstreckung Ratenzahlung angeboten und freiwillig an den Gerichtsvollzieher geleistet hat (AG Aalen, DGVZ 2006, 124). Anwalts...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 6.2 Schwerbehinderte oder gleichgestellte Arbeitnehmer

Für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte (§ 151 Abs. 3 SGB IX) Menschen ergibt sich aus § 164 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX ein Anspruch auf Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes. Danach hat dieser Personenkreis einen einklagbaren Beschäftigungsanspruch auf eine Beschäftigung, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten möglichst gerecht wird. Dieser Anspruch geht so weit, d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 5 Der Vertreter wird nur auf Antrag des Gläubigers bestellt. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht (§ 764 Abs. 2 ZPO) und hier der Rechtspfleger (§ 20 Nr. 17 RPflG). Die Bestellung erfolgt durch Beschluss. Die Eintragung des Vertreters in das Grundbuch bzw. Schiffsregister ist nicht erforderlich. Bei dem Beschluss handelt es sich stets um eine Entscheidung und keine Ma...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 3.7 6. Schritt: Hilfsmöglichkeiten finden und in Anspruch nehmen

Haben die Erkrankung bzw. die häufigen Erkrankungen innerbetriebliche Ursachen, die sehr vielfältig sein können (Arbeitsklima, Überforderung, Konflikte am Arbeitsplatz, Schwere der Tätigkeit, Arbeitsplatzgestaltung, äußere Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten …), so ist im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements an diesen Ursachen anzusetzen. Die Möglichkeiten hierzu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.6 Beschwer

Rz. 12 Die sofortige Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer nach seinem Vortrag durch die angegriffene Entscheidung beschwert, also in seinen eigenen Rechten verletzt ist (Beschwerdebefugnis). Das kann im Einzelfall der Gläubiger, der Schuldner oder auch ein Dritter (z. B. der Drittschuldner) sein (LG Verden, Beschluss v. 2.5.2016, 6 T 1/16 – Juris). Geg...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Kein Ausschluss

Rz. 7 Die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde darf schließlich nicht gesetzlich ausgeschlossen sein (z. B. nach § 707 Abs. 2 Satz 2ZPO). Der Ausschluss der Anfechtbarkeit nach § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO (vgl. dort) gilt entsprechend bei einstweiligen Anordnungen nach § 766 Abs. 1 Satz 2, § 769, § 771 Abs. 3 ZPO. Schließlich ist die sofortige Beschwerde unzulässig, wenn eine ...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 3.5 4. Schritt: Beginn der Gespräche

Nun ist der Weg frei für das eigentliche Eingliederungsmanagement. Außer den Gesprächspartnern, nämlich Arbeitgeber, Interessenvertretung, betroffener Beschäftigter und ggf. die Schwerbehindertenvertretung, regelt das Gesetz nur die Zielsetzung des nun einsetzenden Prozesses, aber keine Einzelheiten, was angesichts der Komplexität und Vielgestaltigkeit der Materie sinnvoll i...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Besonderer Vertreter (Absatz 2)

Rz. 4 Ist bei der Vollstreckungshandlung die Zuziehung des Schuldners nötig, so hat, wenn die Erbschaft noch nicht angenommen oder wenn der Erbe unbekannt oder es ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat, das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers dem Erben einen einstweiligen besonderen Vertreter zu bestellen (LG Meiningen, Rpfleger 2007, 717). Nach § 52 Nr...mehr

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AGS 03/2022, Kosten- und Au... / II. Freispruch und notwendige Auslagen

Die sofortige Beschwerde gegen die unterbliebene Auslagenentscheidung ist nach Auffassung des OG Hamm statthaft und zulässig. Der Zulässigkeit stehe auch § 464 Abs. 3 S. 1, 2. HS StPO nicht entgegen, da gegen die Hauptentscheidung ein Rechtsmittel als solches statthaft sei und dieses – wie hier aufgrund des Freispruchs – lediglich mangels Beschwer nicht zulässig wäre (vgl. O...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Bilanzierung von Umsätzen und Aufwendungen

Tz. 60 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Bei Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen handelt es sich um Transaktionen, die aus mehreren Elementen bestehen. Sie haben in der Regel lange Laufzeiten, wobei 25 bis 30 Jahre nicht unüblich sind. Der Betreiber hat während der Laufzeit der Vereinbarung regelmäßig verschiedene Verpflichtungen zu erfüllen. Hierbei handelt es sich häufig um f...mehr

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AGS 03/2022, Kosten des Glä... / II. Kosten für die Offenlegung einer Lohnabtretung

1. Kosten der Zwangsvollstreckung Gem. § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO fallen die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung dem Schuldner zur Last. Sie können entweder zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch – das war hier der Anspruch der Gläubigerin aus dem Vollstreckungsbescheid – beigetrieben werden. Anderenfalls kann das Vollstreckungsgericht, in verschiedenen...mehr

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AGS 03/2022, Auslagen für Z... / Leitsatz

Für die ersten zehn Zustellungen können Insolvenzverwalter keine Auslagen geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn insgesamt mehr als zehn Zustellungen erfolgt sind. AG Norderstedt, Beschl. v. 21.12.2021 – 65 IK 27/21mehr

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AGS 03/2022, Auslagen für Zustellungen

§ 4 Abs. 2 S. 2 InsVV; Nr. 9002 GKG KV Leitsatz Für die ersten zehn Zustellungen können Insolvenzverwalter keine Auslagen geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn insgesamt mehr als zehn Zustellungen erfolgt sind. AG Norderstedt, Beschl. v. 21.12.2021 – 65 IK 27/21 I. Sachverhalt In einem Insolvenzverfahren einer nat. Person wurde der Insolvenzverwalter nach § 8 InsO mit der Zust...mehr

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AGS 03/2022, Kosten des Gläubigers für die Offenlegung einer Lohnabtretung keine Kosten der Zwangsvollstreckung

§ 788 Abs. 1 ZPO Leitsatz Kosten für die Offenlegung einer Lohnabtretung sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.v. § 788 Abs. 1 ZPO. LG Bremen, Beschl. v. 24.11.2021 – 4 T 119/21 I. Sachverhalt Aus einem Vollstreckungsbescheid betrieb die Gläubigerin im Wege der Forderungspfändung die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. In ihrem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und ...mehr

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AGS 03/2022, Auslagen für Z... / III. Aberkennung grds. der ersten 10 Zustellungen

Nach der Neuregelung der InsVV zum 1.1.2021 durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) (BT-Drucks 19/24181, 212) ist stets ein Abzug der ersten zehn Zustellungen bei der Vergütung des Insolvenzverwalters ausnahmslos vorzunehmen. Dies gilt nach Ansicht des AG Norderstedt auch dann, wenn insgesamt mehr als zehn Zustellungen erfolgt sin...mehr

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AGS 03/2022, Kosten- und Au... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung bringt nichts Neues, sie ist aber ein "Reminder". Denn sie erinnert daran, dass der Verteidiger sich bei einem Freispruch die Kosten- und Auslagenentscheidung des freisprechenden Urteils sehr genau im Hinblick darauf ansehen muss, ob dort hinsichtlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten eine Kostengrundentscheidung zu dessen Gunsten enthalten ist. Denn ...mehr

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AGS 03/2022, Kosten- und Au... / Leitsatz

Die das Verfahren abschließende Entscheidung muss ausdrücklich zum Ausdruck bringen, dass ein Dritter und – wie im Falle des Freispruchs – die Staatskasse auch die notwendigen Auslagen eines Angeklagten zu tragen hat. OLG Hamm, Beschl. v. 16.11.2021 – III-3 Ws 433/21mehr

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AGS 03/2022, Kosten des Glä... / Leitsatz

Kosten für die Offenlegung einer Lohnabtretung sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.v. § 788 Abs. 1 ZPO. LG Bremen, Beschl. v. 24.11.2021 – 4 T 119/21mehr

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AGS 03/2022, Baronin von König/Horsky/Bischoff, Kosten in Familiensachen: Gerichts- und Anwaltskosten sowie Kosten der Mediation

Von Renate Baronin von König, Oliver Horsky und Hans-Helmut Bischoff. 3. Aufl., 2022. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld. XXVI, 377 S., 59,00 EUR Auch hier war eine Neuauflage aufgrund der Änderungen durch das KostRÄG 2021 geboten. Berücksichtigt ist aber auch das sog. Legal-Tech-Gesetz, das sich u.a. auf die Frage der Abrechnung der Erfolgshonorare auswirkt. Ebenfa...mehr

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AGS 03/2022, Kosten- und Auslagenentscheidung bei Freispruch des Angeklagten

§ 464 StPO Leitsatz Die das Verfahren abschließende Entscheidung muss ausdrücklich zum Ausdruck bringen, dass ein Dritter und – wie im Falle des Freispruchs – die Staatskasse auch die notwendigen Auslagen eines Angeklagten zu tragen hat. OLG Hamm, Beschl. v. 16.11.2021 – III-3 Ws 433/21 I. Sachverhalt Das LG hat den Angeklagten vom Vorwurf des versuchten schweren Raubes freigespr...mehr

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AGS 03/2022, Auslagen für Z... / II. Reduzierung und Erhöhung der Mindestvergütung im Verbraucherverfahren

Im Verbraucherinsolvenzverfahren ist die Mindestvergütung von 1.400,00 EUR grds. auf den Betrag von 1.120,00 EUR zu reduzieren, §§ 10, 2 Abs. 2, 13 InsVV. Dies folgt dem gesetzgeberischen Willen, wonach Insolvenzverwalter im Verbraucherinsolvenzverfahren davon profitieren, dass im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuchs eine geeignete Stelle die schuldnerischen Unter...mehr