Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Geltung weiterer Vorschriften (Abs. 2 S. 1)

Rz. 14 § 59a Abs. 2 S. 1 ordnet die entsprechende Geltung der Vorschriften über den gerichtlich beigeordneten Zeugenbeistand an. Der von der Staatsanwaltschaft beigeordnete Zeugenbeistandmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgetretene Forderungen

Rz. 16 Bei den, dem Verteidiger abgetretenen Forderungen muss es sich um Ansprüche auf Erstattung von Anwaltskosten als notwendige Auslagen nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO handeln. Rz. 17 Zwar ist die frühere Klammerdefinition in § 96a BRAGO, die auf §§ 464b, 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO hinwies, weggefallen. Eine inhaltliche Änderung ist damit jedoch nicht verbunden. Insbesondere wi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 35 Die Entscheidung über die Erinnerung gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütungen (§ 55) ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 mit der Beschwerde anzufechten. Abs. 2 S. 1 verweist darüber hinaus für das Beschwerdeverfahren gegen die Erinnerungsentscheidung auf § 33 Abs. 3 bis 8. Aus dem Wortlaut von § 56 ergibt sich nicht ausdrücklich, dass die Beschwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Entscheidungsabschriften

Rz. 59 Die Aufwendungen eines Bevollmächtigten hinsichtlich der Gebührenpauschale für die Überlassung einer Entscheidungsabschrift, die er als an jenem Verfahren nicht beteiligter Dritter beantragt hat, stellen keinen durchlaufenden Posten i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 6 UStG dar und sind daher mit Umsatzsteuer zu erheben.[33]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Geltung weiterer Vorschriften (Abs. 3 S. 1)

Rz. 22 § 59a Abs. 3 S. 1 ordnet die entsprechende Geltung der Vorschriften über den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt an. Der von dem Bundesamt für Justiz bestellte Beistandmehr

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AnwaltKommentar RVG / c) Tatsächlicher Anfall von Post- und Telekommunikationsentgelten

Rz. 36 Voraussetzung für die Berechnung der Post- und Telekommunikationspauschale nach VV 7002 ist stets, dass überhaupt eine Post- oder Telekommunikationsdienstleistung erfolgt ist. Eine pauschale Berechnung ist nur dann möglich, wenn tatsächlich Auslagen angefallen sind.[27] Nicht entstandene Auslagen können auch nicht pauschal abgerechnet werden. Die Pauschale setzt jedoc...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Unentziehbarkeit durch verpflichtendes Ereignis

Tz. 48 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Analog zum framework 2010 wird als eine Komponente des ersten Ansatzkriteriums im IAS 37 gefordert, dass die Verpflichtung aus einem Ereignis der Vergangenheit resultiert. In den Erläuterungen zu IAS 37 wird an das Kriterium "Resultat aus vergangenen Ereignissen" eine weitere, im framework 2010 nicht explizit ausgeführte Anforderung geknüpft....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Terminologie: Gegenstandswert, Streitwert, Geschäftswert

Rz. 2 Die Anwaltsvergütung setzt sich zusammen aus Gebühren und Auslagen (§ 1 Abs. 1 S. 1). Die Vergütung bemisst sich nach dem "Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit" (Gegenstandswert; § 2 Abs. 1). Die Regelung ordnet nicht die Zusammenrechnung mehrerer Anträge an, sondern die Zusammenrechnung der "Werte mehrerer Gegenstände". Die zufällige Aufteilung eines einheitlichen St...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Verfahrensbevollmächtigter und Terminsvertreter

Rz. 28 Die nach dem RVG berechnete gesetzliche Vergütung fällt für einen Terminsvertreter bzw. Unterbevollmächtigten nur an, wenn der Terminsvertreter von der Partei/dem Mandanten beauftragt wird. Beauftragt der Prozessbevollmächtigte den Terminsvertreter im eigenen Namen, richtet sich dessen Vergütungsanspruch nicht nach dem RVG, sondern nach der internen Vereinbarung mit d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Kostenerstattung

Rz. 44 Über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat das Gericht gemäß § 79 Abs. 3 OWiG, § 473 Abs. 1 bis 4 StPO zu entscheiden. Soweit der Betroffene freigesprochen wird, sind die Kosten und notwendigen Auslagen gemäß § 467 Abs. 1 StPO der Staatskasse aufzuerlegen. Wird die Rechtsbeschwerde verworfen, hat der Betroffene nach § 473 Abs. 1 StPO die Kosten des Verfahrens ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Drohende Verluste

Rn. 66 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Für schwebende Geschäfte gilt im Hinblick auf die Bildung von Drohverlustrückstellungen die Vermutung der Ausgeglichenheit, d. h., es wird zunächst einmal davon ausgegangen, dass die künftigen Leistungen und Gegenleistungen gleichwertig sind. Diese kann aber entkräftet werden. Ein Verlust aus einem schwebenden Geschäft ist dann zu erwarten, w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Während in den jeweiligen Gebühren- und Auslagentatbeständen geregelt ist, welche Vergütung der Anwalt für seine Tätigkeit erhält, also wann und unter welchen Voraussetzungen der Vergütungsanspruch entsteht, bestimmt Abs. 1, wann die Vergütung fällig wird, also wann der Anwalt mit dem Auftraggeber abrechnen kann. Die Vorschrift des Abs. 1 ist damit lex specialis zu § 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Berufsgerichtliche Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht

Rz. 54 Zu Fragen der Kostenfestsetzung wird zunächst auf die vorstehenden Erläuterungen zu Abs. 3 verwiesen. Ob und inwieweit die Anwaltskosten als Auslagen des Beschuldigten ganz oder teilweise zu erstatten sind, ergibt sich aus den jeweiligen Verfahrensordnungen (§§ 196 ff. BRAO; §§ 146 ff. StBerG; §§ 122 ff. WPO, §§ 148 ff. PAO). Soweit eine Kostengrundentscheidung zugunst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aktenversendungspauschale

Rz. 52 Erhebliche Unsicherheit bestand, ob Aktenversendungspauschalen, Gebühren für Meldeamtsanfragen, Gebühren für Handelsregister- und Grundbuchauszüge, die der Anwalt dem Auftraggeber weiter berechnet, umsatzsteuerpflichtig sind oder ob es sich lediglich um durchlaufende Posten nach § 10 Abs. 1 S. 6 UStG handelt, die der Anwalt seinem Mandanten umsatzsteuerfrei in Rechnun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 35 Für die Kostenerstattung in Verfahren vor dem BVerfG gilt § 34a BVerfGG . Rz. 36 Ein Obsiegen in Verfahren nach § 34a Abs. 1 und 2 BVerfGG hat stets auch eine volle Auslagenerstattung dem Grunde nach zur Folge. Bei teilweisem Obsiegen in diesen Verfahren werden die Auslagen zum Teil erstattet.[30] Überwiegt bei teilweisem Obsiegen der Erfolg, so kann auch eine volle Aus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Anwaltliche Versicherung

Rz. 44 Insbesondere dann, wenn dem Anwalt greifbare Belege fehlen, bleibt ihm die Bekräftigung seines Vortrages, indem er die Richtigkeit der Angaben anwaltlich versichert. Das kann zwar – muss allerdings nicht stets – hinreichen, um den Ansatz als glaubhaft ansehen zu können. Zu beachten ist hierbei, dass nach § 55 Abs. 5 S. 1, § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO nur hinsichtlich der Aus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kostenentscheidung (Abs. 1 S. 2, 1. Var.)

Rz. 64 Mit dem Erlass einer Kostenentscheidung wird die Vergütung fällig. Unter Kostenentscheidung ist jegliche Entscheidung zu verstehen, die darüber befindet, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, unabhängig davon, ob nur über die außergerichtlichen Kosten oder nur über die Gerichtskosten entschieden wird.[53] Insoweit reicht der deklaratorische Ausspruch, wenn die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Anfertigung von Kopien eines Datenträgers/Keine Dokumentenpauschale für die Beschaffung von Datenträgern

Rz. 170 Die Kosten für die digitale Reproduktion eines Datenträgers fallen nicht unter VV 7000. Der Rechtsanwalt kann aber ggf. über VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2 Ersatz der Kosten für die Beschaffung der Datenträger verlangen.[270] Diese Aufwendungen werden also nicht von der Dokumentenpauschale abgegolten.[271] Das Gericht kann zur Auflage machen, dass die Datenträger nach Beendi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick/Begriffsbestimmung

Rz. 16 Als Dokument ist jedenfalls ein Schriftstück anzusehen, das Informationen in Schriftform enthält. Dokument kann auch eine Urkunde sein. Im prozessualen Sinn ist eine Urkunde jede in Schriftzeichen verkörperte Gedankenäußerung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt. Dokumente i.S.v. VV 7000 können aber auch Fotos ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Besonderheiten bei der Bewertung von Sach- oder Dienstleistungsverpflichtungen

Tz. 124 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Der best estimate von Sach- oder Dienstleistungsverpflichtungen ist die bestmögliche Schätzung der Geldwerte der Aufwendungen, die zur Erfüllung oder Ablösung der geschuldeten Leistung erforderlich sind. IAS 37 regelt nicht, ob dabei die Voll- oder die Teilkosten zu berücksichtigen sind. UE sind Rückstellungen für Sach- oder Dienstleistungsv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Konkrete Abrechnung

Rz. 60 Rechnet der Anwalt konkret (VV 7001) ab, so muss die Partei nachweisen, dass die zur Festsetzung angemeldeten Entgelte entstanden sind und notwendig waren. Rz. 61 Als Nachweis, dass die Auslagen entstanden sind, genügt anstelle der Glaubhaftmachung die Versicherung des Anwalts (§ 104 Abs. 2 S. 2 ZPO). Zu beachten ist aber, dass die Versicherung von demjenigen Anwalt ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Identität der Gegenstände (sachliche Identität)

Rz. 290 Die Erstattung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens richtet sich nach der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens,[348] allerdings nur, soweit die Parteien und die Gegenstände identisch sind.[349] Grundsätzlich gilt, dass der Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens und der Gegenstand des Hauptsacheverfahrens identisch sein müssen, wobei es zur ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Kostenentscheidung und Kostenerstattung

Rz. 74 Wird bereits die Wiederaufnahme nach § 368 Abs. 1 StPO als unzulässig oder nach § 370 Abs. 1 StPO als unbegründet verworfen oder wird der Wiederaufnahmeantrag zurückgenommen, so ist eine Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 1 StPO zu treffen.[45] Der Wiederaufnahmeantrag steht insoweit einem Rechtsmittel gleich (§ 473 Abs. 6 Nr. 1 StPO). Wird der Wiederaufnahmeantrag da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrenskosten

Rz. 43 Kommt es nach einem Verfahren der Nr. 1 zum Rechtsstreit, so werden die Kosten des Verfahrens nach § 91 Abs. 3 ZPO zu den Kosten des Rechtsstreits i.S.d. § 91 Abs. 1 und 2 ZPO gezählt und sind zu erstatten.[39] Dieselbe Rechtsfolge ergibt sich für das Schlichtungsverfahren nach § 15 EGZPO aus § 15a Abs. 4 EGZPO. Soweit in dem Rechtsstreit eine Kostenentscheidung ergeh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Aufwendungsersatz

Rz. 256 Gem. §§ 1915, 1835, 1835a BGB erhält der Pfleger auch Entschädigung und Ersatz für seine Aufwendungen. Bei Mittellosigkeit sind die Staatskasse, ansonsten der Pflegling bzw. die von der Pflegschaft betroffene Vermögensmasse zahlungspflichtig. Rz. 257 Als zu erstattende Aufwendungen kommen auch Dolmetscherkosten in Frage.[473] Die Dolmetscherkosten sind jedenfalls bis ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Realisationsprinzip

Rn. 90 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Das in § 252 Abs. 1 Nr. 4 letzter Halbsatz kodifizierte Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne nur berücksichtigt werden dürfen, "wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind." Der Zweck des Realisationsprinzips besteht darin, den Ausweis und die Ausschüttung (noch) nicht realisierter Gewinne zu verhindern (vgl. Hommel (1992), S. 21; grundl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zur Anwendbarkeit des § 252 Abs. 2

Rn. 118 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die Inanspruchnahme gesetzlicher Ansatz- oder Bewertungswahlrechte wird z. T. als Beispiel für ein begründetes Abweichen vom Gebot des § 252 Abs. 1 Nr. 5 angegeben (vgl. ADS (1995), § 252, Rn. 102). Hinsichtlich dieser Auffassung ist jedoch zu differenzieren, auf welchen spezifischen Regelungsinhalt des § 252 Abs. 1 Nr. 5 Bezug genommen wird...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Dauerabsatzgeschäfte

Rn. 188 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Dauerabsatzgeschäften sind zu bilden, wenn und soweit der Wert der noch zu erbringenden Sach- oder Dienstleistung den Wert des Anspruchs auf die Gegenleistung übersteigt. Rn. 189 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Wert der in die Saldierung einzubeziehenden Ansprüche ermittelt sich nach den allg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Nicht berufsmäßig bestellter Verfahrensbeistand

Rz. 283 Für den Ersatz von Aufwendungen des nicht berufsmäßigen Verfahrensbeistands gilt gem. § 158 Abs. 7 S. 1 FamFG die für den Verfahrenspfleger geltende Regelung in § 277 Abs. 1 FamFG entsprechend. Der nicht berufsmäßige Verfahrensbeistand erhält danach Ersatz seiner Aufwendungen nach § 1835 Abs. 1 bis 2 BGB. Die Aufwandsentschädigung gem. § 1835a BGB erhält er nicht, we...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.1 Überblick

Zusätzliche Vergünstigung Neben den haushaltsnahen Dienstleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, um 20 % der Arbeitskosten, höchstens ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung

Rn. 90 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Die in Abs. 1 S. 2 Nr. 2 gesondert aufgeführten Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung sind Kulanzleistungen, die der Kaufmann im Interesse seines UN erbringt, ohne dass der Kunde einen Anspruch hierauf hat. Der Leistung liegt keine rechtliche Verpflichtung zugrunde; der Kaufmann geht aber trotzdem aus geschäftlichen Erwägungen auf di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abrechnung anwaltsspezifischer Dienste nach dem RVG (§ 1835 Abs. 3 BGB)

Rz. 164 Erbringt jedoch ein Anwalt im Zusammenhang mit einer in Abs. 2 genannten oder dort zwar nicht ausdrücklich genannten, aber ähnlichen Tätigkeit – die Aufzählung in Abs. 2 S. 2 ist nicht abschließend – typische anwaltliche Dienstleistungen, etwa die Prozessführung in einem Zivilverfahren, kann er selbige auch nach dem RVG abrechnen. Denn Abs. 2 S. 3 stellt ausdrücklich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vergütungsvereinbarung

Rz. 50 Anstelle der gesetzlichen Pauschale kann auch eine andere pauschale Berechnung vereinbart werden (siehe § 3a Rdn 90).[76] Da Auslagen grundsätzlich neben den Gebühren und auch bei gesetzlicher Abrechnung zu vergüten sind, kann eine solche abweichende Regelung in einer Vergütungsvereinbarung nicht als überraschend i.S.d. § 305c BGB angesehen werden, sondern entspricht ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Die Vorschriften des IAS 37 sind von allen Unternehmen grundsätzlich für jede Art von Rückstellung, Eventualverbindlichkeit und Eventualforderung anzuwenden, wobei die Begriffe "Rückstellung", "Eventualverbindlichkeit" und "Eventualforderung" und damit der positive Anwendungsbereich in IAS 37.10 geregelt ist (vgl. hierzu Tz. 14 ff.). Für publi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verwendung des Bilanzergebnisses

Rn. 35 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Eine Durchbrechung des Grundsatzes der Wertansatzidentität soll nicht vorliegen, wenn die Auswirkungen eines Gewinnverwendungsbeschlusses, die in der JA-Bilanz keine Berücksichtigung mehr finden (vgl. z. B. § 174 Abs. 3 AktG), in die Saldenvorträge zu Beginn des nächsten GJ aufgenommen werden. Zur Begründung wird auf die Einheit von Schlussbi...mehr

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AnwaltKommentar RVG / b) Sonderfall Beratungshilfegebühr, VV 2500

Rz. 46 Nach der Anm. zu VV 2500 kann der Rechtsanwalt neben der Beratungshilfegebühr keine Auslagen fordern. Zu den Auslagen gehört dabei auch die Umsatzsteuer, die aufgrund ihrer Einstellung in VV Teil 7 (vgl. VV 7008) zu den Auslagen gehört. Daher beträgt die Beratungshilfegebühr VV 2500 für den umsatzsteuerpflichtigen Rechtsanwalt bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % 12,61...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Herstellung des Originalfotos (Urschrift)

Rz. 40 Die Herstellung des Originalfotos löst keine Dokumentenpauschale aus, weil keine Kopie bzw. ein Ausdruck gefertigt und keine elektronische Datei überlassen wird.[52] Auch wenn das digital erstellte Foto, ggf. nach dem Speichern auf einem Datenträger, erstmals ausgedruckt wird, entsteht keine Dokumentenpauschale, weil der Ausdruck einer Urschrift diese nicht auslösen k...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anpassungsverpflichtungen

Rn. 105 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Bei dieser Gruppe handelt es sich um solche Verpflichtungen, nach denen der Kaufmann Vorsorge zu treffen hat, dass eine genehmigungspflichtige Anlage im Hinblick auf die Emissions- oder Sicherheitsstandards dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Grundlage ist § 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz und die dazu ergangenen VO, insbes. die Gro...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Berufsspezifische Dienste

Rz. 208 Zulässig ist gem. § 4 Abs. 2 S. 2 VBVG die gesonderte Geltendmachung von Aufwendungen i.S.d. § 1835 Abs. 3 BGB.[375] Der anwaltliche Betreuer hat daher einen Aufwendungsersatzanspruch für seine berufsspezifischen Dienste, etwa für die Prozessvertretung des Betreuten in einem Zivilverfahren. Der Wert dieser Aufwendungen bemisst sich dabei folgerichtig nach dem anwaltl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Einzelfragen

Rn. 44 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach dem Vorsichtsprinzip können nur Aufwendungen bilanziell vorgezogen werden, die bei ihrem Anfall sofort abzugsfähig sind (h. M., vgl. Sarrazin, V. 1993, S. 5 m. w. N.; vgl. auch BFH-Urt. v. 03.08.2005, DB 2006, S. 189). Das bedeutet, dass Rückstellungen für die Kosten von aktivierungspflichtigen VG i. d. R. nicht zulässig sind (a. A. Crez...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kostengrundentscheidung

Rz. 158 § 63 SGB X begründet keinen unmittelbaren Anspruch auf Erstattung der im Nachprüfungsverfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen. Zunächst muss eine Kostengrundentscheidung ergehen.[237] Diese ist von der Ausgangsbehörde zu erlassen, wenn sie dem Widerspruch abhilft, oder von der Widerspruchsbehörde, wenn sie dem Widerspruch ganz oder teilweise stattgibt.[238] In...mehr

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AnwaltKommentar RVG / d) Rat oder Auskunft

Rz. 37 Erteilt der Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe lediglich einen Rat (Beratung) oder eine Auskunft, so wird es in der Regel an Telekommunikationsauslagen fehlen, es sei denn, der Anwalt ruft den Ratsuchenden an und gewährt die Beratung telefonisch oder das Beratungsergebnis wird schriftlich zusammengefasst und dem Auftraggeber zugeschickt.[29] Es reicht aus, wenn nur e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Haftpflichtversicherung

Rz. 402 § 21 Abs. 3 ZwVwV stellt klar, dass auch die Kosten für eine Haftpflichtversicherung grds. mit der Vergütung abgegolten sind. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Zwangsverwaltung mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden ist. In diesem Falle sind die Kosten für die Haftpflichtversicherung als notwendige Auslagen zu erstatten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 21 Der EuGH entscheidet im Vorabentscheidungsverfahren nicht über die Kosten dieses Verfahrens. Die Kostengrundentscheidung obliegt vielmehr dem Gericht des Ausgangsrechtsstreits.[15] Die Kostenfestsetzung und die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen der Parteien des Ausgangsrechtsstreits, die für das Vorabentscheidungsverfahren notwendig waren, sind nach den auf den Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Freiwillige Verpflichtung zur Zahlung des Haftungsanteils

Rz. 89 Einem Erstattungsverlangen auf der Grundlage des Haftungsanteils nach Abs. 2 wird im Einzelfall entgegen gehalten, dass eine Kostenbelastung des erstattungsberechtigten Streitgenossen in dieser Höhe grundsätzlich nicht notwendig sei (§ 91 Abs. 1 S. 1 ZPO). Soweit er sich im Innenverhältnis dazu verpflichte, dem Anwalt mehr als seine wertanteilige Beteiligung zu zahlen...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 3. Einstellung des Verfahrens vor der Verwaltungsbehörde

Rz. 20 Stellt die Verwaltungsbehörde das Bußgeldverfahren ein, so fallen die Kosten des Verfahrens der Staatskasse zur Last, nicht aber auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen, da in § 105 Abs. 1 OWiG nicht auf § 467 Abs. 1 StPO verwiesen wird. Der Betroffene hat seine notwendigen Auslagen vielmehr selbst zu tragen. Es verhält sich hier ebenso wie bei der Einstellung e...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 7. Einstellung des Verfahrens durch das AG

Rz. 26 Wird das Bußgeldverfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG durch das Gericht eingestellt, so entscheidet dieses nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 467 Abs. 4 StPO. Die Kosten und die notwendigen Auslagen des Betroffenen können sowohl der Staatskasse auferlegt werden als auch dem Betroffenen selbst. Zu Einzelheiten siehe die Kommentare zu § 47 OWiG. Dem Betroffenen können immer seine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfragen

Rz. 20 Der Umfang der Kostenerstattung in finanzgerichtlichen Verfahren bestimmt sich nach § 139 FGO. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens. Die gesetzliche Vergütung des Anwalts ist dabei stets erstattungsfähig. Im Übrig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anspruchsgrundlagen

Rz. 110 Wie ausgeführt, kann die vorprozessual bzw. in solchen Verfahren entstandene Gebühr, in denen es gar nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen ist, nicht festgesetzt werden. Eine Erstattungspflicht der Gegenseite kann sich mangels analoger Anwendbarkeit von § 91 ZPO nur aus materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben.[83] Als Anspruchsgrundlagen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsvertreter neben Hauptbevollmächtigtem

Rz. 101 In einer Grundsatzentscheidung hat der BGH versucht die Erstattungsfähigkeit und damit Notwendigkeit der Kosten eines Terminsvertreters in den Griff zu bekommen. Hierzu hat der BGH entschieden, dass einerseitsmehr